Übergriffe auf Minderjährige in kirchlichen und weltlichen Erziehungseinrichtungen
Ein privater Rechtsstandpunkt sucht sich seine Opfer – und wird zum Skandal
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen ist als regelrechter Geschäftszweig etabliert und auch in zahlreichen Familien zu Hause. Nun wird die Reihe der Kinderschänder um prominente Adressen erweitert: Seelsorger der Mutter Kirche genauso wie das Personal weltlicher Erziehungsanstalten haben sich massenhaft an ihren Zöglingen vergangen. Die Ursachenforschung allerdings bleibt überwiegend dem Feuilleton überlassen und fällt dementsprechend aus: Sie kreist um die psychische Deformation der Täter und die Verletzung einer unbefragt guten sittlichen Ordnung, während sich die Politik mit der rechtlichen und organisatorischen Sicherstellung eines den staatlichen Vorgaben genügenden Erziehungswesens ohne inkriminierte Übergriffe – dazu zählen auch früher für angemessen gehaltene Züchtigungen – befasst. Eben die sittliche Ordnung aber, die da als gültiger Kodex gelungener Persönlichkeitsbildung hochgehalten wird, hat mit den Gründen für die angeprangerten Entgleisungen ziemlich viel zu tun. Also befasst sich der
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung
- Das gesellschaftliche Mistbeet des Missbrauchs – Die bürgerliche Privatsphäre und die hohen Ansprüche an ihre Beiträge zu einem gelungenen Leben
- Das pädagogische Personal – Konkurrenzerziehung, die den ganzen Menschen fordert
- Internatserziehung – pädagogisches Familienleben der besonderen Art
- Neue Sitten – oder: warum die Mauer des Schweigens heute ihren Dienst versagt
Übergriffe auf Minderjährige in
kirchlichen und weltlichen
Erziehungseinrichtungen
Ein privater Rechtsstandpunkt sucht
sich seine Opfer – und wird zum Skandal
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen ist in unserer Gesellschaft seit langem als Geschäftszweig mit Internetadresse etabliert und auch in zahlreichen Familien zu Hause. Nun wird die Reihe der Kinderschänder um prominente Adressen erweitert. Seelsorger der Mutter Kirche haben sich in Abertausenden von Fällen in den USA und Irland an den Kindern Gottes vergangen. In Deutschland steigt die Zahl öffentlich gemachter Missbrauchsfälle in den Diözesen täglich. Hinzu kommen noch Internate mit großen Namen und andere Erziehungsanstalten, in denen das pädagogische Personal sich an minderjährigen Schülern vergreift.
Die nunmehr aufgedeckten Taten verursachen nicht nur einen Aufschrei in der Öffentlichkeit: Gerade von den anerkannten Sachwaltern der moralischen Erziehung hätte man das nicht erwartet! Geistliche und pädagogische Päpste stehen am Pranger als ideelle Repräsentanten eines Milieus, dessen Angehörige sich schwerwiegender Vergehen auf dem Feld der Jugendbildung schuldig gemacht haben. Auch die Strafjustiz und die zuständigen Ressorts der politischen Bürokratie befassen sich in bislang nicht gekannter Entschiedenheit mit den Ereignissen: Man ist sich einig darin, dass man endgültig nicht mehr von bedauerlichen Einzelfällen ausgehen kann. Die privaten Verfehlungen der Erziehungsberechtigten, ausgerechnet in den mit der Persönlichkeitsbildung beauftragten Institutionen des Gemeinwesens, stellen offenbar eine weit verbreitete Gefährdung für Kinder und Jugendliche dar. Dass Justiz und Politik, assistiert von einer extrem aufgeregten Öffentlichkeit, die Sache auf die leichte Schulter nähmen, kann man ihnen nicht vorhalten.
Die Ursachenforschung allerdings bleibt überwiegend dem Feuilleton überlassen und sieht dementsprechend aus: Sie reicht von praxisorientierten Erörterungen pädagogischer Experten über das Thema Nähe und Distanz im Schulunterricht über psychologische Mutmaßungen zu den Spätfolgen von Priesterseminar und Zölibat bis zu historischen Abhandlungen über die Pädophilie der Alten Griechen und den Umgang des heiligen Paulus mit Päderasten. Auf eine Idee mag – so weit ersichtlich – niemand kommen: Wenn es schon die intimen Privatbestrebungen der Täter sind, die sich mit Vorliebe an den Bildungsstätten des gesellschaftlicher Anstands betätigen und dabei so häufig ihre anerkannten Ämter unerlaubt nutzen: könnte dann nicht ein Blick auf das bürgerliche Privatleben ein wenig Aufschluss über dessen Qualitäten als Nährboden für manchen Usus der Gewalttätigkeit und sexueller Regelverletzungen geben? Und ein Blick auf das Amt des Erziehers ein wenig mehr Klarheit über den ominösen pädagogischen Eros schaffen, der jetzt so in Verdacht geraten ist und doch eigentlich aus einfachen Lehrern erst richtige Persönlichkeitsbildner machen soll?
Für Politiker und Öffentlichkeit liegen derlei Fragen zu Recht ganz neben der Sache, die ihnen angesichts dessen, worum es geht – die sittliche Heranbildung des gesellschaftlichen Nachwuchses – so wichtig ist. Sie beschäftigen sich mit der rechtlichen und organisatorischen Sicherstellung einer verträglichen Ordnung im Mischgebiet von intimen Bedürfnissen und Amtspflichten und haben damit genug zu tun. Die Ironie der Geschichte: Eben die sittliche Ordnung, über deren Verletzung sich jetzt so heftig aufgeregt wird, hat mit den Gründen für die jetzt angeprangerten Entgleisungen auf den Schauplätzen der professionellen und familiären Jugenderziehung ziemlich viel zu tun. Das ist dann zwar ein ganz anderes Thema. Dafür kann die Befassung mit den sittlichen Verhältnissen in Privatleben, Familienerziehung und Lehrerberuf ganz erhellend sein.
Das gesellschaftliche Mistbeet des Missbrauchs – Die bürgerliche Privatsphäre und die hohen Ansprüche an ihre Beiträge zu einem gelungenen Leben
Bei all den unerfreulichen Hervorbringungen, mit denen die politische Führung, aber auch die Geführten auf diesem Feld regelmäßig konfrontiert sind, genießt die Privatsphäre bei den meisten Mitgliedern der kapitalistischen Wettbewerbsgesellschaft einen durchaus guten Ruf. Sie gilt ihnen als hohes Gut, und das hat seinen Grund: In einer Welt, in der es fortwährend um die Durchsetzung des eigenen Interesses gegen das der anderen geht, nach Vorgaben, die sich die Akteure nicht bestellt haben, und in der selbst diejenigen, die anderen Weisungen erteilen, sich als Agenten unerbittlicher Sachzwänge verstehen, ist der Bereich des Privaten der einzige, in dem die selbst gesetzten Zwecke der Individuen zum Zug kommen. Er ist das Spielfeld für die freie Entfaltung von Persönlichkeiten und tatsächlich das einzige Reich der Freiheit im bürgerlichen Leben neben dem des Kampfes um Geld, Karriere und Erfolg, den das konkurrierende Privateigentum in den kapitalistischen Gesellschaften tagtäglich veranstaltet. Dieses subjektive Reich der Freiheit verlangt seinen Bewohnern beim Blick auf das der Notwendigkeiten eine eigenartige Perspektive ab: Vom Standpunkt der Privatsphäre betrachtet, des Lebens also, das man eigentlich will und auf das es deswegen ankommen soll, sind alle wirklichen Anforderungen des Erwerbslebens, in dem allein die Mittel für die Ausstattung und Sicherung privater Vorhaben beschafft werden können, nichts anderes als von vorneherein zu akzeptierende Bedingungen für die Unabhängigkeit der privaten Lebensgestaltung; weshalb sich den privaten Subjekten, die einfach nur ihre selbstgesetzten Zwecke verfolgen wollen, ihre Subsumtion unter ihre tatsächliche Funktion im kapitalistischen Wirtschaftsleben affirmativ auf den Kopf gestellt darbietet. Der Erfolg eigener Pläne und schon die bloße Grundausstattung für die Verfolgung privater Ziele ist einfach nicht zu haben ohne nützliches Mitmachen in den kapitalistischen Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Dienstes am Eigentum, in denen gewöhnliche Menschen ihre Einkommen erzielen; und nicht ohne die Einordnung in die rechtsförmigen oder moralischen Sitten und Gebräuche der Konkurrenz, die in ihnen herrschen. Das ist auch schon das erste, grundlegende Moment des Sittlichen, das dem Privatleben als einer eigenen und vom kapitalistischen Berufsleben getrennten Sphäre innewohnt, noch bevor die Beteiligten Gelegenheit haben, sich die ersten idealistischen Fehleinschätzungen über die Umstände ihres persönlichen Glücksstrebens zu leisten: Die Unterwerfung unter die fremden Berechnungen von Geschäft und Beruf ist die Bedingung jeder privaten Lebensplanung; die steht dem bürgerlichen Individuum dann völlig frei. Man darf nicht nur: man soll sich berechtigt und herausgefordert wissen, die gesellschaftlichen Verhältnisse als Stoff und klug zu berücksichtigende Begleitumstände einer selbstbestimmten Lebensführung zu handhaben, auch wenn man im wirklichen Leben die Notwendigkeiten des Gelderwerbs und damit die Folgen des tatsächlich bestehenden, umgekehrten Abhängigkeitsverhältnisses nie los wird und das bürgerliche Leben in freier Selbstbestimmung objektiv den Tatbestand der Lebenslüge erfüllt.
Das ist dem Privatleben auch anzusehen; und die Betroffenen merken es ihm auch im praktischen Vollzug an, dass die Welt nicht dafür eingerichtet ist, sich dem Wunsch nach einem privaten Glück zu fügen. Finanzieller Erfolg und schon das bloße Überleben in und mit der Arbeit kosten Zeit und Kraft, einen Preis also, der auf Kosten des eigentlichen Lebens im Privaten geht, dem man doch nur die Mittel im Berufsleben besorgen will. Firmen und Arbeitgeber, die die Löhne und Gehälter zahlen, aus denen diese Mittel im Wesentlichen bestehen, beschlagnahmen dafür von der Zeit und Kraft ihrer Angestellten, so viel sie immer durchsetzen können. Sie verzehren die Freiräume und die Lebensenergie, die eigentlich der privaten Erfüllung und dem selbstgewählten Genuss zugedacht waren; der gerät, dergestalt in die Ecke gedrängt, auf seinem eigenen Betätigungsfeld unter das ungute Regime knapper Zeit, unzureichender Finanzen und strapazierter Nerven. So werden Freiheit und Selbstbestimmung in der Privatsphäre durch und für das Berufsleben aufgebraucht, was deutlich macht, was diese Sphäre unabhängig von subjektiven Bestrebungen wirklich ausmacht: Sie hat, so sehr sie für die meisten den Ausgangs- und Zielpunkt ihrer Lebensarrangements abgibt, am Ende doch nur den Charakter einer für die berufliche Konkurrenz funktionalen Restgröße.
Ein modernes Privatleben ist daher kein Deckchensticken. Es verlangt vielmehr ständigen Einsatz. Auf der einen Seite an der beruflichen Front: Soll der Kreis der persönlichen Genüsse erweitert werden, so sind in aller Regel vermehrt Gegenleistungen beim Geldverdienen nötig; das Ziel, sich bei der Selbstverwaltung der eigenen Sphäre leichter zu tun, wird durch die steigenden Anforderungen des Jobs und die Notwendigkeiten des Konkurrierens regelmäßig durchkreuzt. Auf der andern Seite gerät das Festhalten am Programm der Lebensfreude, allein oder in Gemeinsamkeit mit einem Partner oder einer Familie, zu einem anstrengenden Dauerprogramm: zum praktizierten Paradox eines ständigen Kampfes um Zufriedenheit. Darüber hat man das Feld des Genusses an den eigenen Vorhaben und an Freund- und Liebschaften, welches offenbar immer nur mit zusätzlichen Anstrengungen fruchtbar zu machen ist, schnell hinter sich gelassen und das neue Feld der anhaltenden Bemühung um ein trotz allem gelungenes Dasein betreten: die Bühne, auf der das bürgerliche Privatsubjekt seine höchstpersönliche Lebenslüge inszeniert: An die eigene Adresse und an andere ergeht die Aufforderung, den Erfolg, auf den man es abgesehen hat, gegen alle Widerstände herbei zu organisieren. Ein Schein von Glück hat den Sinn zu beglaubigen, den man sich als Lohn für die eigenen Mühen einbildet.
Dass das alltägliche Ringen um privates Glück und Genuss beidem nicht förderlich ist, führt also gar nicht zur Aufgabe des Anspruchs darauf; schließlich hat man sich einen angemessenen Erfolg und die Anerkennung der eigenen, wertvollen Bemühungen verdient. Ein Recht auf Zufriedenheit wird geltend gemacht; und zwar vorzugsweise als die ungemütliche Forderung gegenüber Lebenspartnern, Familienmitgliedern oder auch wildfremden Menschen, auch sie hätten zum verdienten Ziel eines sinnerfüllten Lebens beizutragen und gefälligst in diesem Sinne zu funktionieren. Derlei private Rechtsstandpunkte werden nicht besser mit der Modernisierung der Kriterien für ein gelungenes Erdenwandeln. Ob der Mensch sich zur Zufriedenheit mit seinem Leben mittels der Befolgung religiöser Moralvorschriften durchkämpft, die ihm die Gnade seines Schöpfers garantieren, oder sich um die Verwirklichung des Glücks, das er sich selbst versprochen hat, auf dem Weg psychologisch animierter Selbstverwirklichung bemüht, macht da keinen großen Unterschied. In jedem Fall bleibt die Privatsphäre der Ort der sittlichen Bewährung. Denn das ist gerade ihre diesbezügliche Leistung: Das Subjekt bezieht sich aus freien Stücken und eigenem Interesse affirmativ auf die Sachzwänge des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und stattet diesen Bezug mit einem unschlagbaren Sinn aus, in den die ernüchternden Resultate des Strebens nach Lebenszufriedenheit sich irgendwie zufriedenstellend einordnen lassen. Allen Zwängen zum Trotz, die äußere Umstände so mit sich bringen, bleibt man ideell Herr der Lage und behält die Direktions- und Deutungshoheit über das ganz eigene Leben, auch und gerade wenn tatsächlich mal wieder Staat und Kapital über den real existierenden Lebenssinn entscheiden. Wer immer strebend sich bemüht, wenn es gilt, der Welt ein gelungenes Leben abzuringen, der lebt nicht nur den Geist großer und kleiner Dichter, sondern kann sich des anerkennenden Lobs jedweder Obrigkeit sicher sein: So hat sie sich ihr sittliches Individuum schon immer vorgestellt.
Mit dieser – gegen sich und andere – anspruchsvollen und unverwüstlichen Praxis der alltäglichen Sittlichkeit ist die Privatsphäre aber auch schon als Sumpf der sittlichen Verfehlungen fix und fertig. Die erwachsen nämlich aus dem gleichen persönlichen Rechtsstandpunkt, mit dem Privatleute innerhalb der Grenzen des Erlaubten und sogar sittlich Erwünschten sich selbst und einander in Familien oder Liebesbeziehungen auf funktionelle Beiträge zum jeweils eigenen oder gemeinsamen Glück verpflichten und sich wechselseitig haftbar machen für den verdienten Lebensgenuss. Die Überführung persönlicher Zuneigung in ein Pflichtverhältnis tut dem Gefühl auf Dauer nicht gut; angesichts der Wichtigkeit, die sie dem beimessen, hält das die Beteiligten aber nicht davon ab, sondern reizt sie erst recht dazu, sich mit höchstpersönlichen Haftungsansprüchen zu überziehen. Dabei handelt es sich nicht einfach um harmlose Anträge, sondern um nicht verhandelbare Ansprüche, deren Scheitern oder Zurückweisung angesichts der buchstäblich höchsten Güter, um die es da geht, nicht akzeptabel ist: Wo ein Partner seinen Beitrag zum vormals gemeinsam projektierten Lebensglück storniert, weil er einen anderen gefunden hat, oder es durch Untreue gefährdet, da bestreitet er dem Verlassenen gleich den ganzen Lebenssinn, zerstört vielleicht die Familie, die der alles andere überragende Daseinszweck war, und lässt das Recht des Enttäuschten auf Lebensglück gleich in vollem Umfang scheitern. Das geht, wie man den Zeitungen entnehmen kann, ziemlich oft nicht gut: Wenn die Überredung zu nichts führt und das Recht kein Mittel der Verpflichtung mehr ist, wird offenbar, dass der Übergang zum letzten persönlich verfügbaren Mittel, der Gewalt, mit der das Platzen solch dramatisch aufgeblasener Sinnkonstruktionen dann doch noch verhindert oder wenigstens rachsüchtig vergolten werden soll, diesen sittlich hochstehenden privaten Konstellationen inhärent ist. Weshalb es umgekehrt auch kein Wunder ist, dass bis zum letzten Übergang noch um den schönen Schein eines geglückten Lebens gerungen wird: Den Veranstaltern so mancher Familientragödie und sogar Amokläufern wird fast regelmäßig von Seiten der Nachbarschaft posthum das Kompliment zuteil, es hätte sich bei denen doch bis gestern noch um ganz normale, anständige Leute gehandelt, die immer freundlich gegrüßt hätten.
Dass das private Recht auf Lebensgenuss seine Ansprüche nicht nur auf bestehende Ehe- oder Liebesbeziehungen projiziert und mittels ebenso privater Gewalt geltend macht, ist allgemein bekannt. Es funktionalisiert, wenn die sonstigen Umstände einschließlich einer flexiblen sexuellen Neigung dazu passen, gnadenlos die in Frage kommenden Objekte für sich. Das können weibliche Bekannte sein, oder auch ganz Fremde, die gewaltsam gefügig gemacht werden. Aber auch vor den eigenen Kindern macht bei manchen Vätern das sich selbst zugeschriebene Grundrecht auf Befriedigung nicht halt. Die Gelegenheit der familiären Intimität ist unter diesen Umständen ebenso förderlich wie die anerkannte rechtliche Entscheidungsgewalt der Eltern über ihre Kinder – auch wenn die heute „elterliche Fürsorge“ heißen muss –, die manchen Eltern bestätigt, was sie sich schon immer gedacht haben: dass nämlich ihre Kinder auch nichts anderes als eine Art Eigentum ihrer Erzeuger wären, über das die exklusiv zu verfügen hätten; weshalb deren Wohl und Wehe allein in ihrer Verfügungsmacht läge. Dass das geschriebene staatliche Recht Gewalttätigkeit gegen und den sexuellen Zugriff auf Kinder strikt verbietet, wissen übergriffige Väter natürlich ebenso gut wie die Straftäter anderer krimineller Tätigkeitsbereiche, ohne sich dadurch in der individuellen, interessierten Auslegung ihres persönlichen Rechtsstandpunktes irritieren zu lassen. Die Moral entnimmt zwar ihre allgemeinen Maßstäbe für gut und böse, erlaubt und unanständig aus dem Recht des Staates; als persönlich verfügbare und damit der subjektiv-bedarfsorientierten Rechtsfortbildung zugängliche Weltsicht bietet sie aber jede Gelegenheit, auch juristisch Rechtswidriges mit der eigenen Gewissenswirtschaft in Einklang zu bringen, der dann auch – falls sie auftreten – der diskrete Umgang mit den einschlägigen Gewissensbissen obliegt.
Das pädagogische Personal – Konkurrenzerziehung, die den ganzen Menschen fordert
Missbrauchsfälle im Familienkreis werden nach der Einschätzung von Fachleuten mehrheitlich gar nicht aufgeklärt, verbleiben also im Bereich des Privaten. Wo sie Gegenstand öffentlicher Ermittlungen werden, handelt man sie in aller Regel als Fälle individueller rechtlicher und moralischer Verfehlungen ab, gegebenenfalls als perverse Verirrung Einzelner. Bei den jetzt skandalisierten Fällen von Übergriffen an Schulen und in kirchlichen Einrichtungen wollen die Beobachter in der Vielzahl der Vergehen aber ein Muster erkennen, ohne freilich so recht über die besorgte Feststellung hinauszukommen, dass sich ausgerechnet da, wo aus dem Nachwuchs brauchbare Menschen rekrutiert werden sollen, sich allerlei private Schweinereien zu Lasten der Kleinen breitmachen. Übrig bleibt am Ende, dass sich der ganze Berufsstand der Erzieher misstrauischer Beobachtung durch Staat und Gesellschaft ausgesetzt sieht.
Dabei ist die Verknüpfung der Privatsphäre als dem Feld der sittlichen Bewährung und Fehlbarkeit bürgerlicher Persönlichkeiten mit dem Lehrerberuf, in dem die Grundlegung und Entwicklung einer sittlichen Haltung der Schüler einen wichtigen Teil des Arbeitsauftrags ausmacht, so rätselhaft nicht: Mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen befasste Priester wie weltliche Pädagogen sollen ihre Eleven für die bürgerliche Welt erzieherisch formen. Die einen predigen – zusätzlich zu den weltlichen Fächern, die sie auch unterrichten – die Tugend der Demut und mahnen ein gottgefälliges Leben an, weil der Mensch nicht nur Geschöpf, sondern damit auch Diener seines Herrn ist, was seinem Leben einen guten Sinn gibt. Andere verabreichen, ohne Jesus und die heilige Jungfrau zu bemühen, eine Ausbildung, die – wie bei den kirchlich bestallten Lehrern auch – mit der Erzeugung von Wissensunterschieden zum Zwecke der Selektion einhergeht und mit amtlichen Zertifikaten Karrierechancen in der Erwerbswelt zuteilt oder versagt. Beides ergänzt sich, und die pfäffische Moral hat unter jedem Schuldach ein Zuhause, weil der dort ausgebildete Wille zur Selbstbehauptung in der Berufswelt um gemeinnützige Tugenden ergänzt werden soll. Der Mensch soll ja nicht nur ein erfolgsorientiertes Mitglied der Gesellschaft werden und sich gegebenenfalls mit den dann doch überwiegend mäßigen Resultaten seiner Erfolgsbemühungen auch abfinden können, sondern bei all dem auch noch positiv zu seiner pflichtenreichen Einbindung ins nationale Gemeinwesen stehen. So besteht der Dienst an der Entwicklung der jungen Auszubildenden, neben ihrer Sortierung für die wandelbare Hierarchie der Berufe im kapitalistischen Erwerbsleben mit Hilfe des Lernstoffes, im Einüben und zugleich moralischen Bremsen ihres Konkurrenzwillens. Ihr Ehrgeiz, dem die beste aller Gesellschaften als ein weites Feld von Chancen präsentiert wird, soll angestachelt und zugleich mittels sittlicher Wegweisung sozialisiert werden. Auf diese Art dienen die Erziehung und die Erzieher selbstbewusster Wettbewerbssubjekte den herrschenden Verhältnissen. An dieser sinnstiftenden Orientierung hin auf die Lebensperspektiven, die Gesellschaft und Staat bieten, arbeiten sich Lehrer in der Abteilung moralische Erziehung ab, die unverzichtbar den schulischen Wissenskanon ergänzt. Der Erfolg dieser fächerübergreifenden Arbeit an der Sittlichkeit des Schülers hängt überwiegend und ganz persönlich an der Figur des Lehrers und seiner Autorität. Die durfte früher ganz legal mit dem Rohrstock festgeklopft werden, während heute zum gleichen Zweck eher soft skills gefragt sind: Da ist nicht nur die geschickte Vermittlung von Lehrstoff gefordert, sondern ein subjektiv überzeugender Einsatz für das Lernziel, die Schüler für eine positive Stellung zu den Gelegenheiten und Fährnissen der Eigentumsgesellschaft zu vereinnahmen, also aus ihnen anständige Menschen zu machen.
Für den Lehrer, der als engagiertes Vorbild agiert – als Ratgeber, als Wegweiser oder auch als guter Kumpel –, gilt allemal: Erfolg oder Scheitern beim Erreichen des Erziehungsziels bedeuten immer zugleich beruflichen und privaten Erfolg oder Misserfolg, fachliche und persönliche Niederlage oder Bestätigung für seinen pädagogischen Einsatz. Anerkennung durch die Schüler ist Teil seines Berufslebens, das positive Echo der Klasse auf die Bemühungen des Pädagogen gilt gleichermaßen und untrennbar seinen beruflichen und privatpersönlichen Anstrengungen. Je engagierter sich ein Lehrer zu seinem Beruf stellt, desto wichtiger ist ihm die positive Reaktion seiner Schüler; nicht nur im Hinblick auf den beruflichen Erfolg, sondern zugleich immer auch im Sinne eines Urteils über das Gelingen und die Sinnhaftigkeit des ganz persönlichen Lebens. Begeisterung für den Beruf und die Schüler ebenso wie persönliche Enttäuschung, einschließlich burn-out als verbreitete Berufskrankheit in Lehrerkreisen, zeugen von alledem.
Die Vermischung von persönlichem Anliegen und pädagogischen Zwecken ist also erwünscht und Teil des staatlichen Bildungsauftrages. Auf dem Weg zu den Lernzielen beeinflussen Nähe und eine auch positive emotionale Beziehung zu den Schülern vorteilhaft die Lernsituation, wenn sie Begeisterung für den Unterricht und die Lehrerpersönlichkeit wecken. Gelingt das, dann ist er am Werk und tut seinen Dienst für die Erziehung sittlicher Personen: der famose pädagogische Eros, den sich manche Lehrerausbilder, Lehrplanentwickler, Schulräte und Bildungspolitiker von ihrem erzieherischen Personal wünschen – oder sich zumindest bis vor dem großen Missbrauchsskandal gewünscht haben, um sich danach in irritierte Diskussionen zu verstricken, ob man diese Art engagierter Persönlichkeitserziehung angesichts des Risikos der massenhaften Verfehlung überhaupt noch von der Lehrerschaft fordern solle.
Internatserziehung – pädagogisches Familienleben der besonderen Art
Das alles gilt umso mehr in den kirchlichen und weltlichen Sonderwirtschaftszonen des bürgerlichen Erziehungswesens. In Internaten wird die Erziehung des Nachwuchses erst recht nicht einfach als Beruf abgewickelt, der Geld einbringt und von dem sich die Privatsphäre als die Welt von Genuss und Lebenssinn räumlich wie zeitlich trennt. Das bringen Zweck und Organisationsform dieser Anstalten mit sich. Da wird die Erziehung als moralische Gemeinschaft gelebt, und die ist eben auch da, und da erst recht, nicht mit der Wissensvermittlung erledigt. Die schließt immerwährend, und im Internat im Prinzip vierundzwanzig Stunden lang, die Bildung der Persönlichkeit ein. Dafür wird viel falsches Bewusstsein und Selbstbewusstsein gestiftet, mit dem im späteren Leben das Befehlen – als „Verantwortung Übernehmen“ – wie das gehorsame Mitmachen – als Einsicht ins Alternativlose – bewältigt werden. Für diese Aufgabe der sittlichen Erziehung, die den freien Willen der Schüler auf die äußeren Zwänge des Lebens und auf sein eigenes Leben als tätige Versöhnung mit diesen Zwängen vorbereiten soll – gegebenenfalls verbunden mit einem Restbestand an Begeisterung fürs gelehrte Fach und Freude an dem Lichtblick, dass jemand mal was kapiert – legen sich die Lehrer in den Internaten ins Zeug, wenn sie mit dem kasernierten Jungvolk unter einem Dach das Leben einer Quasi-Familie führen. Das schließt die vertrauliche Nähe auch da ein, wo nicht unterrichtet wird.
Den Standpunkt, dass ihnen der Lohn, den sie in der Anerkennung durch ihre Schüler finden, zusteht, umgekehrt deren Ausbleiben einen mut- wenn nicht böswilligen Anschlag auf die berechtigten Ansprüche einer opferbereiten Lehrerpersönlichkeit darstellt, teilen Internatslehrer mit ihren Kollegen im offenen Erziehungsvollzug. Die ständige Vermengung von privatem und beruflichem Leben macht in dem speziellen Beruf des Internatspersonals auch räumlich und zeitlich das ganze Leben aus. Erfolg und Misserfolg, Dank und Undank für seine den ganzen Menschen fordernde Leistung schlagen ihm nicht nur im Unterricht, sondern auch noch im familiären Umgang mit den Zöglingen entgegen; das verschärft die Enttäuschung über Fehlschläge des erzieherischen Engagements und befeuert die Begeisterung über die Erfüllung pädagogischen Strebens bei der Formung der Erziehungsbedürftigen.
Der Anspruch auf Glück und sexuellen Genuss meldet sich auch bei diesen Leuten zu Wort und trifft auf außergewöhnlich günstige Bedingungen seiner Realisierung. Denn wo die entsprechende sexuelle Neigung gegeben ist, liegt ihnen in Gestalt der Ministranten, Sängerknaben und Internatsklassen eine außergewöhnliche Gelegenheit zu Füßen. Hinzu kommt, dass mit dem eingebildeten guten Recht auf den Lohn ihrer Hingabe an ihre wertvolle Erziehungsarbeit dem amtlichen Personal die gar nicht eingebildete Macht zu Gebote steht, die Objekte ihrer Anträge für ihr Bedürfnis zu funktionalisieren. Die amtliche und persönliche Autorität solcher Lehrer trifft auf die Berechnungen der halbfertigen Produkte dieser moralischen Erziehung, die, wenn sonst noch nicht viel, dann auf jeden Fall schon gelernt haben, dass sie ihren Erziehern ein positives Echo für ihre Bemühungen schulden. Das liefern sie dann ab, sei es aus Angst vor dem Druck, der aus einer Verweigerung erwachsen könnte, sei es auch aus kindlicher Überzeugung, die von pädophilen Erziehern befördert wird, die Zuwendung eines bewunderten Lehrers müsse doch auch dann nichts Schlechtes sein, wenn sie sexuelle Beziehungen einschließt. So bringt das Bewusstsein des – elternähnlichen – Rechts zur Verfügung über die ausgelieferten Kinder, das sich in seiner festgefügten moralischen Qualität auch im Internat vom Übergang in die Illegalität beim Ausleben pädophiler und/oder gewalttätiger individueller Neigungen nicht bremsen lässt, all die jetzt öffentlich gewordenen Gemeinheiten hervor. Die Täter holen sich bei den Kindern den ganz individuellen Lohn für ihre manchmal opferreichen, persönlichen, erzieherischen und seelsorgerischen Vorleistungen ab, der ihnen zusteht, finden bisweilen auch noch im Vollzug ihrer Macht, körperlich zu strafen, sexuelle Lust oder sehen sich einfach – und ganz ohne irgendwelche sadistischen Ambitionen – berechtigt, auf Undankbarkeit gegenüber ihren wertvollen Erziehungsmaßnahmen mit all der Härte zur reagieren, die das unbotmäßige Kind verdient hat und die ihm deshalb nur gut tun kann.
Dass auch diese Sorte Erzieher sich ihren höchstpersönlichen Rechtsstandpunkt bedürfnisgerecht zurechtlegen, ändert nichts daran, dass sie sich über die juristische Rechtswidrigkeit ihres Treibens in aller Regel im Klaren sind. Das führt aber nur dazu, dass sich neben einem womöglich schlechten Gewissen der Täter auf jeden Fall die Anstrengung breitmacht, die Taten zu verheimlichen, um den guten Ruf der Institution und ihres Personals nicht zu gefährden. Eine Mauer des Schweigens haben die einen gebaut, die anderen eine Kultur des Wegsehens entwickelt. Das war über viele Jahre erfolgreich. Nicht nur wegen der innerkirchlichen und schulinternen Vertuschungsmaßnahmen, sondern vor allem wegen des bei Eltern, Öffentlichkeit und Politik unverwüstlich guten Rufes der Kirche, die nicht nur dort, wo sie im öffentlichen Auftrag Erziehungsfunktionen ausübte, gar nicht wie ein privater, sondern eher als halbstaatlicher Verein betrachtet und behandelt wurde, an dem Verdachtsmomente einfach abprallten. In Fällen, bei denen geweihte Herren in Verdacht gerieten, bestanden dementsprechend bis vor kurzem – wie man jetzt hört – die Staatsanwaltschaften nicht immer auf ihrem Verfolgungsanspruch und überließen bisweilen die Ermittlungen und Sanktionen ganz den kanonischen Instanzen, die eher mit dem Schutz transzendentaler Rechtsgüter, etwa der unsterblichen Seele oder heiliger Sakramente, befasst sind als mit dem des staatlich verfassten Kindeswohls und viel Verständnis für ihre fehlbaren Hirten haben.
Neue Sitten – oder: warum die Mauer des Schweigens heute ihren Dienst versagt
Die Zeiten, in denen Familien, Schulen und Kirchen als erzieherische Instanzen mit dem rechtlichen Segen des Staates und dem moralischen der Gesellschaft für die Herausbildung der Sittlichkeit im Lande auch mit gewalttätigen Mitteln sorgen durften, sind schon länger vorbei. In der ihr zugestandenen privaten Sphäre hatte die elterliche Gewalt die erwünschten Anpassungsleistungen an der nachwachsenden Generation abzuliefern. Dass dabei unvermeidlich Gegensätze zwischen dem elterlichen Drängen auf das gesellschaftlich Nötige und dem kindlichen Willen auftraten, war stets selbstverständlich. Diese mit Erziehung zum Gehorsam – wenn nötig - auch mit schlagkräftigen Mitteln pädagogischer Einwirkung auszutragen, war die Aufgabe der Familie, die von Schulen und geistlichen Instanzen in diesem Sinne unterstützt und ergänzt wurde. Diese sinnreich zusammenwirkenden Autoritätsverhältnisse nach Maßgabe staatlicher Ermächtigung erfreuten sich lange und aus gutem Grund des Vertrauens ihres Stifters, wobei offen bleibt, ob die vermittelten moralischen Grundsätze oder die dafür bisweilen eingesetzten Prügel für die Einordnung ins wirkliche Leben sorgten – oder am Ende doch der Automatismus der beruflichen Konkurrenz, in welche die übergroße Mehrheit der Erziehungskarrieren einmündete.
Dieser Umgang der öffentlichen Gewalt mit der bürgerlichen Privatsphäre und deren autoritäres rechtliches Reglement sind längst gründlich revidiert. Der Staat nimmt heute Abstand von der strikten Organisierung der privaten Lebensumstände im Sinne einer überkommenen, religiös geprägten Sittlichkeit und hat sich im Zusammenwirken mit seiner Zivilgesellschaft davon überzeugen können, dass andere und neu aufkommende Formen des privaten Daseins keineswegs in Widerspruch zu den anspruchsvollen politischen und wirtschaftlichen Vorhaben des Gemeinwesens treten müssen; sie können vielmehr auf ihre Weise ebenfalls die alltäglich nötige, anstrengende Versöhnung des gesellschaftlich und staatlich Vorgesehenen mit dem privat Gewünschten zu dessen Lasten befördern. Unter dem Gesichtspunkt ihrer Funktionalität erkennt die Staatsgewalt die neuen privaten Sitten ihrer Gesellschaft an und entdeckt in Jahrzehnten rechtsreformerischer Tätigkeit, dass auch Scheidungen, Abtreibungen und Schwulenehen mit der gemeinwohlorientierten Auftragslage der Bürger und ihrem Bestehen in der Konkurrenz verträglich sein können. Als ideeller Leitfaden für die rechtliche Fortentwicklung seiner politischen Aufsicht über die Privatsphäre seiner Bürger dient das psychologische Ideal der Identität von Selbstverwirklichung und Funktionalität. Das hat im grundsätzlich solidarischen Diskurs zwischen Staat und fortschrittlichen Kräften in Gesellschaft und Öffentlichkeit bis auf die gesetzgeberischen Höhen familiärer Gewaltverbote gegen Ehefrauen und Kinder und zu mancher freiheitlichen Genehmigung bei der Ausgestaltung intersubjektiver Sex-Verhältnisse geführt. Auch der Bereich der Erziehung bleibt von diesen Entwicklungen nicht unberührt: Zentrales Erziehungsziel wird die Hinführung der Kinder zu Mündigkeit und Selbstverantwortung. Innerhalb dieser renovierten Verhältnisse stellen die Kirchen, auch mit ihren Bildungseinrichtungen, noch lange Zeit ein wohlgelittenes Alternativangebot dar, in dem ihre Erziehungskonzepte, ein wenig modernisiert, prinzipiell aber dem alten, himmlisch begründeten Pflichtenkatalog verbunden, fortleben.
Mit der neuen Bewertung, es handle sich angesichts der täglich neuen Missbrauchsfälle nicht mehr um eine zufällige Häufung eigentlich singulärer Ereignisse, sondern um ein offenkundig der kirchlichen Erziehung allgemein innewohnendes Risiko schwerwiegender Verstöße gegen staatliche Erziehungsprinzipien, sind diese in offenen Gegensatz zu denen der Kirche gesetzt. Den Missbrauchstatbeständen – Gewalt und pädophile Beziehungen – entnimmt man, dass in kirchlichen Erziehungseinrichtungen die staatlichen Gebote der modernisierten Sittlichkeit in erheblichem Umfang missachtet werden; vor allem der Imperativ einer gewaltfreien Erziehung zur Selbstverwirklichung in freiwilligem Gehorsam sowie die grund- und strafrechtlich verfasste Achtung vor der kindlichen Persönlichkeit, die das strikte Verbot sexueller Beziehungen mit einem der rechtswirksamen Zustimmung noch unfähigen Rechtssubjekt einschließt. Dass in reformpädagogischen Internaten unter dem Titel der fortschrittlichen Entschränkung jugendlicher Persönlichkeiten ebenfalls verbotene sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern unterhalten wurden, macht die Sache aus Sicht der staatlichen Aufklärer nicht besser, nimmt sich aber im Verhältnis zu den Fehltritten der Geistlichkeit dem Umfang – wenn auch nicht dem Prinzip – nach wie ein Nebenschauplatz aus, der dann auch in der öffentlichen Debatte vergleichsweise weniger Aufmerksamkeit auf sich zieht.
Der hinhaltende Widerstand der katholischen Kirche gegen Aufklärungsbemühungen, das Leugnen geweihter Missetäter auch noch im Angesicht erdrückender Beweise, demonstriert Staat und Öffentlichkeit das mangelnde Unrechtsbewusstsein in kirchlichen Kreisen und befördert die neue Sichtweise vor allem auf den vatikanischen Verein: Seine Rolle als aparter Teil der Obrigkeit mit besonderem moralischen Status, mit teils überkommener, teils durch den halbstaatlichen Charakter beförderter Autorität, ist umstritten; und es wird die Frage aufgeworfen, ob die katholische Kirche länger eine Instanz sein kann, deren Funktionäre der Staat ohne Umstände fast wie seine eigenen betrachtet, weil er sie mit seiner Kirchensteuer nährt, und bei denen er seinen Erziehungsauftrag in einer akzeptierten Variante fraglos gut aufgehoben weiß. Mit dem Bestehen auf der Aufklärung und strafrechtlichen Beurteilung der bislang vertuschten Vergehen von Seiten der Behörden, noch mehr in der mit Hingabe zelebrierten Skandalisierung in der Öffentlichkeit, wird die Kirche in die Nähe eines privaten Vereins gerückt, der das ehedem in ihn gesetzte Vertrauen nicht mehr verdient und jedenfalls in unserem aufgeklärten Erziehungswesen ohne strenge Aufsicht nicht mehr agieren darf. Dieses öffentliche Urteil bestätigt sich in seiner Richtig- und Wichtigkeit durch die Verwerflichkeit der Taten, die Unschuld und Unmündigkeit der Opfer und die moralische Fallhöhe der Täter – Lehrer! Pfarrer!! Bischöfe!!! Wie stets legt die bürgerliche Öffentlichkeit Wert darauf, dass sie es immer noch ernster meint als die Politik: Bei ihr gibt es zur Hochzeit des Skandals kaum noch Pardon für den deutschen Papst und schon gar nicht für seine Bischöfe. Sie will eine Zeit lang nicht mehr zwischen sündigen Priestern und der Mutter Kirche unterscheiden und sieht im geistlichen Sumpf der Heuchelei auf Seiten der Hochwürden Belege für eine fast schon generell verdächtige Außenseiterstellung der ehemaligen moralischen Weltmacht. Und in den Vorschriften zur Sexualmoral ihrer Gläubigen und ehelosen Priester entdecken die Kritiker das kranke Gegenbild einer schönen, mit sich, ihrem Triebleben und der Rechtslage in Einklang stehenden Privatpersönlichkeit. So machen es sich die Organe der Öffentlichkeit zur Aufgabe, den Geist des politischen Standpunkts in Sachen privater Sittlichkeit in seiner entschieden empörten Variante vorzutragen; sie erheben den Anspruch, dass die in Verruf geratenen Vereine, allen voran die katholische Kirche, sich vor ihnen zu rechtfertigen hätten, wenn sie sich überhaupt eine moralische Autorität zurückerobern wollen, und rufen sie auf, sich in diesem Sinne zu reformieren. Denn auf die Sinnstiftungsangebote eines Kults, der nach bürgerlichen Begriffen schon durch sein mehrtausendjähriges Überleben seine Qualitäten bewiesen hat, mögen auch die aufgeklärten Methodiker des falschen Bewusstseins nicht verzichten.