Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Transfergesellschaft – der Streit um die Abwicklung der Schlecker-Frauen

Die Schleckerpleite wird von Politik und Öffentlichkeit unisono als gerechte Strafe des Marktes begrüßt und das ‚Schicksal der 11 000 Schlecker-Frauen‘, die ihre Jobs los sind, als unverdient beklagt. Die sind fortan allgemeines Sorgeobjekt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Transfergesellschaft – der Streit um die Abwicklung der Schlecker-Frauen

Die Schleckerpleite wird von Politik und Öffentlichkeit unisono als gerechte Strafe des Marktes begrüßt und das ‚Schicksal der 11 000 Schlecker-Frauen‘, die ihre Jobs los sind, als unverdient beklagt. Die sind fortan allgemeines Sorgeobjekt.

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Der Insolvenzverwalter waltet seines Amtes. Er klärt den Umfang der ‚Masse‘, listet Forderungen, beseitigt ‚Verlustbringer‘, indem er zahlreiche unrentable Filialen schließt und prüft pflichtgemäß, ob eine von der Liquidierung abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (§ 1 InsO) getroffen werden kann. Er braucht dafür Investoren, die mit einem ‚zukunftsfähigen Geschäftsmodell‘ Geld riskieren. Und für die sind die Interessen und insbesondere die mit den Jahren erworbenen arbeitsrechtlichen Errungenschaften der Beschäftigten eine Art ‚Altlast‘, die ihrem Recht auf Dispositionsfreiheit in Personalangelegenheiten zuwiderläuft. Zwar schützt der Kündigungsschutz nicht vor, sondern bei der Verabschiedung aus dem Unternehmen, er sieht aber eine Reihe von Regeln vor, bei betriebsbedingten Kündigungen insbesondere die der ‚Sozialauswahl‘, deren Verletzung selten zur Wiedereinstellung, häufig aber zu Abfindungszahlungen führt, die die Betroffenen im Klageweg geltend machen. Das ist für Investoren ein Risiko, für das sie Rückstellungen bilden müssen, was die Gewinnaussichten und damit ihre Risikobereitschaft einschränkt. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch und anderswo für diesen Fall Vorsorge getroffen: Mit dem Eintritt der Beschäftigten in eine Transfergesellschaft ist ein wesentliches Hindernis für einen Erhalt des Unternehmens beseitigt: Die Neuausrichtung des Unternehmens funktioniert nur, wenn eine Transfergesellschaft entsteht (Geiwitz, Insolvenzverwalter). Die Beschäftigten schließen einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Unternehmen und zugleich einen neuen, auf ein Jahr befristeten Vertrag mit der Transfergesellschaft, verzichten damit auf ihre Rechte aus dem alten Vertrag und das bietet potenziellen Investoren Schutz vor Kündigungsschutzklagen. Und der Staat sorgt mit finanziellen, arbeits- und rentenrechtlichen Anreizen dafür, dass die freien Schadensabwägungen der Betroffenen in die gewünschte Richtung gehen. Offenbar reichen in den meisten Fällen ein paar zusätzliche Entgeltpunkte für die Rente, der Status, nicht als arbeitslos zu gelten, erst später Kunde der Arbeitsagentur zu werden und Hartz IV zu vertagen, flankiert von Anmache der Gewerkschaft, deren Bemühungen um das Zustandekommen der Transfergesellschaft keiner zunichtemachen will, aus, um ein die Geschäftemacher überzeugendes ‚Quorum‘, sprich: ein überschaubares Restrisiko zu erreichen. Auch solventere Unternehmen schätzen dieses Instrument des ‚sozialverträglichen Personalabbaus‘, stocken das ‚Transferkurzarbeitergeld‘ bei Bedarf auf und zahlen auch mal Abfindungen, natürlich erst nach hartem Kampf der Gewerkschaft.

Das ergibt eine schöne Symbiose zwischen Sozial-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik: Die für den Dienst am Profit Überflüssigen werden ausgelagert, damit sie ihm nicht weiter im Wege stehen und einen hoffnungsfrohen Neubeginn ermöglichen, und zugleich wird mit einem Sonderprogramm in Sachen Qualifizierung und Vermittlung dafür gesorgt, dass sie sich unverzüglich wieder in seinen Dienst stellen und der regulären Arbeits- und Armutsverwaltung erst gar nicht zur Last fallen. So sollte es, jedenfalls nach dem Willen SPD- und grün‑ geführter Landesregierungen und der Gewerkschaft Verdi auch im Falle Schlecker sein.

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Das Projekt kommt dann doch nicht zustande, weil der für ihren Betrieb erforderliche Kredit der KfW staatliche Bürgschaften voraussetzt, deren Erteilung sich die FDP-geführten Wirtschaftsministerien in Bund und Ländern widersetzen. Es geht um 70 Millionen Euro, ein „läppischer Betrag“ (SZ, 30.3.12), der Anlass zur Klarstellung gibt, was es mit der Sorge des Staats um seine soziale Klientel auf sich hat. Die Kanzlerin lässt erklären, es gäbe gute Gründe für die Transfergesellschaft und sehr gute dagegen (Seibert, Regierungssprecher). Ein guter Grund besteht darin, dass wir zwar ein paar Millionen Arbeitslose, aber keine Massenarbeitslosigkeit haben. Die Wirtschaft boomt und sucht Fachkräfte – kein Zustand, der den Staat zu Sonderanstrengungen veranlassen müsste: Eine Transfergesellschaft ist ein Mittel aus einer anderen beschäftigungspolitischen Zeit. Sie gehört in die Zeit der Massenarbeitslosigkeit (ders., SZ 31.03). Eine Million mehr Arbeitslose – und man hätte den Schlecker-Frauen eine Transfergesellschaft spendiert! Außerdem handelt es sich bei Schlecker nicht wirklich um eine Massenentlassung, für die dieses Konstrukt vorgesehen ist, um Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens betroffener Standorte ‚abzufedern‘. Die Schlecker-Frauen werden einfach nicht in der erforderlichen Konzentration freigesetzt: Welchen Sinn soll eine Transfergesellschaft machen, deren Mitarbeiter über die ganze Republik verteilt sind? (Kubicki, FDP, Welt-Online 30.03.). Und drittens haben wir ein paar Jahre Hartz-Reformen hinter uns: Heute leben wir in einer Zeit kundenorientierter Arbeitsagenturen (Seibert, ebd.). Die beherrschen das Geschäft von Anreiz, Nötigung und Zumutung ausweislich der vielen Millionen, die sie auf dem Niedriglohnsektor untergebracht haben, inzwischen ebenso gut wie die ‚Experten‘ der Transfergesellschaften – mindestens. Dort findet nämlich nach verbreiteter Ansicht ein Zwischenparken (Welt, 30.03.) statt – als ob die Belegschaft noch einmal Luft holen könnte, bevor es in die Betreuung der Arbeitsagenturen geht.

Das ist falsche Rücksichtnahme, belastet ‚den Steuerzahler‘ unzumutbar, weil der Einsatz von Steuergeldern ihm irgendeinen Mehrwert bieten müsste (Welt, 29.03.), der weit und breit nicht zu sehen ist, und schadet am Ende den Betroffenen selber. Allein die wochenlangen vergeblichen Bemühungen um das Zustandebringen der Transfergesellschaft sollen die Schlecker-Frauen an der unverzüglichen Wahrnehmung ihrer Chancen auf Anschlussverwendung (Rösler, Bundeswirtschaftsminister) gehindert haben. Hilfe wollen sie in Wirklichkeit auch gar nicht: Doch als hilfsbedürftig und unselbständig dargestellt zu werden, hilft ihnen nicht. Inzwischen ärgern sich die Frauen vielerorts bereits über das Image, das ihnen im Laufe der Krise des Unternehmens zugeschrieben wurde, weiß die Welt (29.03) zu berichten. Wer will schon als hilfsbedürftig dargestellt werden, wenn er doch gar keine Hilfe braucht. Und wer braucht schon Hilfe, wenn die Lage auf dem Arbeitsmarkt so gut ist wie seit 20 Jahren nicht. … die erfahrenen Verkäuferinnen werden zumindest in den Ballungsräumen kaum Probleme haben, innerhalb eines Jahres einen neuen Arbeitsplatz zu finden (Welt, 29.03). Das ist doch mal eine echte Chance: Ein ganzes Jahr lang mit 60 bis 67 Prozent des alten Schleckerlohnes den Übergang in Hartz IV verhindern!

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Einer benennt die Sache dann einmal ganz ohne Heuchelei: Den betroffenen Schlecker-Mitarbeitern mit Steuergeldern eine Sicherheit vorzugaukeln, die nicht existiere, sei falsch. Das Modell Schlecker habe nicht funktioniert. ‚Also muss ein solches Unternehmen vom Markt‘ (FDP-Mann Fricke, Welt 29.03). Und selbstredend braucht es keine Transfergesellschaft für ein Unternehmen, das nicht auf den Markt gehört. Das sehen die Protagonisten und Fürsprecher der Transfergesellschaft im Prinzip genauso, freilich mit einer kleinen Umdrehung: Die Damen gehören „aufgefangen“, damit ein ‚zukunftsfähiges Modell Schlecker‘ eine Chance hat: Es gehe jetzt darum, die akut von Arbeitslosigkeit bedrohten Schlecker-Beschäftigten aufzufangen, von denen viele über 50 Jahre alt und ohne Ausbildung seien. Die Transfergesellschaft sei dafür unabdingbar und helfe gleichzeitig, die Fortführung der verbleibenden Filialen und die Suche nach einem Investor zu sichern (Bsirske, Verdi Pressemitteilung, 14.03.). Denn ohne Investor geht nichts, wer sollte sonst die verbliebenen Arbeitsplätze sichern? Von wegen ‚Heuschrecken‘!

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Diese Tour, ein bisschen Rücksichtnahme auf die Opfer des Geschäftslebens beim sozialen Abstieg leiste gute Dienste bei der Suche nach einem Investor, ist dem wirtschaftspolitischen Denken der FAZ komplett zuwider. Sie sieht in den Umständen und Kosten, die nötig wären, um mittels Transfergesellschaft den Kündigungsschutz als Investitionshindernis auszuschalten, einen Hinweis auf ein generelles Problem, nämlich die ‚Verzerrung des Marktes durch sozialstaatlichen Eingriff‘, wodurch dieser sein eigentlich soziales Wesen nicht entfalten kann. Wenn der Kündigungsschutz so hochgradig abschreckend für Investoren ist, dann ist es an der Zeit, dass deren Bedarf über das rechte Maß des Sozialen entscheidet. Der Markt wird dann nicht nur durch ‚sozialen Ausgleich korrigiert‘, sondern er gibt auch gleich den Korrekturbedarf beim Sozialen vor. So passt beides zusammen. „Der Fall Schlecker hält auch eine Lehre bereit: Mit den Regeln für den Kündigungsschutz steht es in diesem Land nach wie vor nicht zum Besten. Das Thema wird gerne beschwiegen, keine Partei rührt daran. Doch wenn es stimmt, dass allein die Furcht vor Tausenden Kündigungsschutzklagen Investoren nun davon abhält, nach den Resten von Schlecker zu greifen und das Unternehmen zu sanieren, dann stimmt etwas nicht mit dem Kündigungsschutz. Auch diese Aufgabe wartet auf die FDP.“ (FAZ , 29.03) Diese Vorlage für die politischen Sachwalter des ‚marktwirtschaftlichen Sachverstands‘ kommt an. Die Partei kämpft für mitfühlenden Liberalismus und gegen das linke Gesäusel (Brüderle) und ihren politischen Niedergang. Die Konkurrenz hält mit Empathie für die Schlecker-Frauen und dem Vorwurf der Kaltherzigkeit dagegen und dass hier nicht an die Menschen und an das Schicksal der Beschäftigten gedacht worden ist (Schmid, Wirtschaftsminister Baden-Würtemberg). Da hat der Wähler was zu entscheiden. So stiftet das beklagte ‚Schicksal der Schlecker-Frauen‘ auch Nutzen für den Wettbewerb der Parteien.