Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
UN-Sicherheitsrats-Resolution 1284:
Die Strangulierung des Irak wird reorganisiert
Das völkergemeinschaftliche Regime über den Irak wird durch die UN-Resolution 1284 erneuert: Das Ringen der imperialistischen Konkurrenten Amerikas, den USA die Alleinzuständigkeit für die Zurichtung des Irak zu bestreiten, um nicht zuletzt ihre Zugriffsrechte auf den strategischen Rohstoff Öl anzumelden, mündet in einem neuen UN- Beschluss, der den Würgegriff auf den Irak nicht lockern, sondern effektivieren soll. Auf dieser Grundlage der Resolution 1284 verlangen die USA die Zustimmung der Weltgemeinschaft zu ihrem Programm des „low-level-war“ gegen diesen „Schurkenstaat“.
Aus der Zeitschrift
Teilen
Systematischer Katalog
UN-Sicherheitsrats-Resolution 1284
Die Strangulierung des Irak wird reorganisiert
Zum Beginn des neuen Jahrhunderts verabschiedet der UNO-Sicherheitsrat eine Resolution, die das völkergemeinschaftliche Regime über den Irak erneuert. Es wird wieder eine UN-Kommission eingesetzt zur Überwachung – ‚Monitoring‘ –, Verifizierung und Inspektion der Entwaffnung, die dem Land nach seiner Niederlage im Krieg um Kuwait auferlegt worden ist: die UNMOVIC als Nachfolgeorganisation der UNSCOM, deren Abzug vor einem Jahr der Auftakt zu einer in Washington längst für fällig erachteten militärischen Strafaktion gegen Saddam Husseins „Schurkenstaat“ am Golf war (siehe GegenStandpunkt 1-99, S.20). Zugleich wird das bestehende Handelsembargo modifiziert: Beschränkungen des Ölexports sowie des Imports von technischem Gerät zur Ölförderung und von Versorgungsgütern für die Bevölkerung werden im Sinne eines erleichterten Handelsverkehrs neu gefasst. Für den Fall hinreichend unterwürfiger Kooperation Bagdads mit der UNMOVIC sowie mit der IAEO, der weltweit zuständigen Überwachungsorganisation für den Gebrauch von Kernenergie, wird eine Suspendierung der Verbote, die den zivilen Außenhandel des Irak betreffen, freilich bei fortbestehender UNO-Aufsicht über Warenverkehr und Finanzen, in Aussicht gestellt.
Beschlossen wird die Resolution mit den Stimmen der USA und Großbritanniens, bei Stimmenthaltung der drei anderen Veto-berechtigten Sicherheitsrats-Mitglieder Frankreich, Russland und China; gegen den ohnmächtigen Protest der irakischen Regierung, die sich über „eine vollkommen arbiträre Beschränkung der souveränen irakischen Verfügungsgewalt über die Wirtschaft und Ressourcen des Landes“ beschwert (Außenminister Aziz lt. NZZ, 21.12.). Die Beschlusslage täuscht allerdings ein wenig: Die Initiative zu einer Neufassung des UNO-Regimes über den Irak ist nicht von Washington und London ausgegangen. Ursprünglich hat Frankreich im Verein mit Russland darauf gedrungen, der von den USA an der UNO vorbei betriebenen Politik der bedingungslosen Ächtung, fallweisen Bestrafung und punktuellen Bombardierung des Irak ein Ende zu machen; dafür sollte das zivile Kontrollregime der Vereinten Nationen wieder aufleben, jedoch anders als früher so ausgestaltet werden, dass dem Land nur wirklich erfüllbare Auflagen in Sachen Abrüstung und Offenlegung seiner militärisch nutzbaren Potenzen gemacht würden. Auf die Art wollte man dem Irak eine realistische Aussicht auf Wiederaufnahme in „die Weltgemeinschaft“ eröffnen. Aus der Berechnung, mit der sie diesen Vorstoß unternommen haben, machen Amerikas imperialistische Konkurrenten kein großes Geheimnis: Es geht ihnen um ein Stück „multipolare Weltordnung“ und außerdem um ein Stück Weltgeschäft. Denn so lange die USA den Irak in der bisherigen Manier unter weltpolitische Quarantäne stellen und einen halben Kriegszustand in der Region aufrechterhalten, steht es schlecht um die Chancen aller anderen ambitionierten und interessierten Mächte, in der strategisch wie kommerziell so ungemein bedeutenden Ölregion eigene Einflusszonen aufzubauen – genau das ist schließlich umgekehrt nicht der unwichtigste weltpolitische Zweck, den die USA mit ihrer Politik der aktiven Feindschaft gegen Saddam Husseins Staat verfolgen.
Wohlmeinende humanitäre Einwände gegen diese Politik gibt es natürlich auch; gerade im Vorfeld der anstehenden neuen UNO-Resolution werden sie von besorgten Weltverbesserern, nicht zuletzt in den USA selbst, geltend gemacht: Dass das Sanktionsregime, das die USA vermittels der UNO über Irak verhängt haben und ohne die UNO mit aller Härte aufrecht erhalten, allmählich den Tatbestand des zivilen Völkermords erfüllt, gefällt auch dann nicht jedem, wenn alle Finger auf Saddam Hussein als Alleinschuldigen zeigen, weil der schließlich immer noch die Liquidierung seiner Herrschaft verweigert. Doch solche Bedenken sind ganz gewiss nicht der Grund, weshalb die amerikanische Regierung den Vorstoß der konkurrierenden Partner im Weltsicherheitsrat positiv aufgreift und denen so sehr das Heft aus der Hand nimmt, dass die eigentlichen Initiatoren eines neuen UN-Beschlusses über den Irak die fertige Resolution am Ende nurmehr per Stimmenthaltung passieren lassen.
Aus amerikanischer Sicht macht die US-Regierung bereits ein großes Zugeständnis, wenn sie den weltpolitischen Umgang mit Saddam Husseins Reststaat überhaupt wieder und neu zu einer UNO-Angelegenheit macht. Die Politik der weltpolitischen Ausgrenzung, militärischen Drangsalierung und ökonomischen Strangulierung des Landes, die man in der Welthauptstadt der universellen Menschenrechte für den allein angebrachten Umgang mit dem Diktator von Bagdad erachtet, findet man dort nämlich in den eigenen Händen bestens aufgehoben – und eigentlich nur da, seit dieser „Schurken“-Präsident es vor einem Jahr gewagt hat, sich der fortgesetzten Knebelung und Ausspähung seiner Macht durch die UNSCOM zu widersetzen. Seither sorgt Washington für eine solche Handhabung der offiziellen UNO-Sanktionen sowie des zu deren Erleichterung beschlossenen „oil-for-food“-Programms, dass das Land langsam aber sicher ausgehungert wird – ein Beispiel für viele: „Die USA haben den Ankauf von 15 französischen Stieren zwecks Zuchtveredelung durch den Irak blockiert, weil sie einen Missbrauch der Tiere in B- oder C-Waffentests argwöhnen.“ (NZZ, 7.1.): recht besehen sind eben auch Rindviecher verbotene „dual-use“-Güter! –; britische und amerikanische Kampfflugzeuge erhalten mit bedarfsweiser „Selbstverteidigung“ einen „low-level-war“ als Dauerzustand aufrecht. Beides mit dem beabsichtigten Erfolg: Der Irak ist mittlerweile das militärisch am schlechtesten gerüstete Land im Nahen Osten überhaupt; die Erdöl-Industrie fördert kaum mehr auch nur die erlaubten Exportmengen; der Landwirtschaft fehlen Saatgut und Düngemittel, das Bewässerungssystem ist kaputt; große Teile der Bevölkerung sind unterernährt; Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung funktionieren nicht mehr; ein Gesundheitswesen existiert kaum noch, ein Schulwesen genau so wenig… So geht es der bösen, volksfeindlichen Regierung an den Kragen. Und was Wille und Tatkraft der Weltmacht jenseits von Mittelmeer und Atlantik angeht, so könnte sie auf diese Art mit ihrem Zerstörungswerk ungerührt fortfahren, bis Saddam Hussein, der Feind, endgültig erledigt ist und die letzten Reste widerspenstiger irakischer Staatsmacht getilgt sind.
Wenn die Partner und Gegenspieler im Weltsicherheitsrat jedoch das dringliche Interesse anmelden, sich wieder mehr in die Beaufsichtigung der Golfregion einzuschalten und Zugriffsmöglichkeiten nicht zuletzt auf Iraks strategisch wertvollen Rohstoff zu verschaffen, dann reagiert man in Washington flexibel. Denn immerhin wird an diesem Vorstoß deutlich, was der US-Regierung in der Irak-Frage überhaupt und sowieso schon seit längerem ein Problem macht: Gewichtige Partner wie Frankreich, aber auch andere nicht unwichtige Drittländer – wie Indien –, die den Irak gerne als Öllieferanten und Geschäftspartner gewinnen und ausnutzen würden, und vor allem verschiedene Anrainerstaaten, die sich durchaus etwas Besseres vorstellen können als eine fortdauernde Konfrontation mit amerikanischer Militärmacht und einem durch sie in Kraft gehaltenen halben Kriegszustand in der Region, opponieren, so gut sie können, gegen den machtvollen ausschließenden Zugriff, mit dem Amerika „die Lage“ definiert und die Bedingungen des Umgangs mit dem Irak diktiert; sie unterlaufen nach Kräften das Sanktionsregime gegen diesen „Schurkenstaat“, weil sie diese Definition nicht teilen; auf alle Fälle kostet es einigen Aufwand, sie einigermaßen auf Linie zu halten. Da bietet die französisch-russische UNO-Initiative geradezu eine Chance; nämlich dafür, die Fortgeltung der einst im Namen der Völkergemeinschaft ergangenen Feindschaftserklärung gegen Bagdad zu bekräftigen, auf deren Verbindlichkeit zu pochen, allgemeine Zustimmung einzufordern – logischerweise macht das einen großen und für Amerika im Grunde den wichtigsten Teil der Resolution 1284 aus.
Als Preis dafür machen die USA eben die Konzession, dass sie die Isolierung, Schikanierung und Zerstörung der geächteten Nation nicht mehr nur nach eigenem Ermessen betreiben, sondern der UNO wieder das Wort geben. Ohne sich Luftangriffe und notwendige Bestrafungsaktionen verbieten zu lassen, gestehen sie zu, dass ein Regelwerk aufgestellt wird, das den Irak einer rechtsförmigen Behandlung würdigt, seine Entwaffnung wieder in die Bahnen eines zivilen Überwachungsregimes lenkt, dem Land die Chance eines Zugangs zu notwendigen Überlebensmitteln eröffnet und sogar ein Ende des Boykotts in Aussicht stellt. Dafür bestehen sie andererseits allerdings darauf, dass die neuen Umgangsformen den Zugriff auf das Regime in Bagdad nicht lockern, sondern effektivieren. So kann eine erneuerte Überwachungskommission mit UNO-Auftrag, die sich wieder im Irak selbst festsetzt, auch aus amerikanischer Sicht gute Dienste tun, wenn sie vor Ort verifiziert und ergänzt, was ansonsten die alliierte Aufklärung sowieso über Saddam Husseins Macht und deren Mittel herausfindet, gleichzeitig die Unterwerfungsbereitschaft der Regierung fortwährend herausfordert und auf die Probe stellt, bei Bedarf offiziell Anklage erhebt und so völkerrechtlich ins Recht setzt, was die USA gegebenenfalls an gewaltsamem Zuschlagen für nötig befinden. Es darf eben nur nicht umgekehrt dazu kommen, dass die Regeln, nach denen die UNMOVIC tätig wird, einen Automatismus in Gang setzen können, der am Ende gegen amerikanischen Willen zur Entlassung des Irak aus weltpolitischer Quarantäne und globalem Handelsboykott führen würde oder gar zu seiner Rehabilitation, ohne dass das Feind-Regime restlos beseitigt wäre. Derselbe Vorbehalt gilt gegen alle Maßnahmen, die zur Erhaltung der irakischen Nation als Ölexporteur mit überlebensfähigem Volk beitragen möchten: Sie dürfen dem Land auf keinen Fall die Chance eröffnen, sich dem Würgegriff des bislang so erfolgreich etablierten Sanktions- und Kontrollregimes zu entziehen.
Die schließlich verabschiedete Resolution sieht dementsprechend aus. Bis in absurde diplomatische Feinheiten hinein dokumentiert sie das diplomatische Ringen zwischen den Mächten, die die internationale Kontrolle über Irak wieder aktiv mitbestimmen und das Land nach Erfüllung definierter Auflagen ins normale politische und kommerzielle Weltgeschäft zurückführen wollen, und den USA, die kompromisslos darauf bestehen, sich die letzte Entscheidungshoheit über den weltpolitischen Status des irakischen Staates, seine Machtmittel, seine Rechte und seine Pflichten zu reservieren. Und sie macht klar, wer sich dabei inwieweit durchgesetzt hat.
- Eingedenk der – im Nachhinein zugegebenen – formell auftragswidrigen Spionagetätigkeit der einstigen UNSCOM für den amerikanischen und israelischen Geheimdienst sowie des eigenmächtigen und gezielt provokanten Verhaltens ihrer Leiter fordert die Resolution eine „wirksame kooperative Leitungsstruktur der neuen Organisation“, ihre „Ausstattung mit entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal“, das „auf möglichst breiter geographischer Grundlage“ rekrutiert, mit dem Status „internationaler Beamter“ auf Loyalität allein der UNO gegenüber festgelegt und nicht ohne „die bestmögliche technische und kulturelle Ausbildung“ auf Irak losgelassen werden soll (Zf. 6). Zugleich wird aber mit allem Nachdruck der Rechtstitel bekräftigt, dessen Verletzung die USA einst dem Irak zum Vorwurf gemacht und zum Anlass für ihre Bestrafungsaktion genommen haben: die Verpflichtung Bagdads, den Überwachungsteams „sofortigen, bedingungslosen und uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Bereichen, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenständen, Unterlagen und Transportmitteln zu gestatten“, die sie auftragsgemäß „zu inspizieren wünschen, sowie zu allen Amtsträgern“ usw., „die die UNMOVIC zu befragen wünscht“ (Zf.4).
- In Erinnerung an die Technik der US-Diplomatie, vom Irak Abrüstungs-Nachweise zu verlangen, die letztlich gar nicht zu erbringen sind, und so jede Chance auf einen positiven Abschluss der UNSCOM-Untersuchungen zu verbauen, soll das Arbeitsprogramm der UNMOVIC „die wichtigsten noch verbleibenden Abrüstungsaufgaben“ definieren, „die Irak noch abschließen muss, um seinen Abrüstungsverpflichtungen … nachzukommen“; außerdem sei „klar und genau festzulegen, was Irak zur Erfüllung jeder Aufgabe zu tun hat“ (Zf.7). Dieses Arbeitsprogramm muss freilich vom Sicherheitsrat genehmigt werden (ebd.); programmiert ist also ein Streit um die dem Irak vorzuschreibende Agenda, bei dem die Befürworter eines tatsächlich abschließend erfüllbaren Aufgabenkatalogs letztlich durch ein amerikanisches Veto blockiert werden können.
- Für den Fall, dass die Chefs der Überwachungsteams dem Irak bescheinigen, „in jeder Hinsicht mit der UNMOVIC und der IAEO zusammengearbeitet“ zu haben, „bekundet“ der Weltsicherheitsrat „seine Absicht“, Export- und bestimmte Importverbote „auszusetzen“. Dies allerdings nur „für einen vom Rat verlängerbaren Zeitraum von 120 Tagen und vorbehaltlich der Ausarbeitung wirksamer finanzieller und sonstiger operativer Maßnahmen, die sicherstellen, dass Irak keine verbotenen Gegenstände erwirbt“. Und auch das passiert nicht etwa automatisch, sondern nur, wenn der Rat, also auch Amerika sein Placet erteilt (Zf.33). Automatisch hingegen, nämlich „sofern der Rat nichts anderes beschließt“, treten diese Verbote wieder in Kraft, wenn der Vorsitzende der UNMOVIC oder der Generalsekretär der IAEO „zu irgendeinem Zeitpunkt berichtet, dass Irak nicht in jeder Hinsicht mit der UNMOVIC oder der IAEO zusammenarbeitet oder dass Irak dabei ist, verbotene Gegenstände zu erwerben“ (Zf.35).
- Um zu verhindern, dass der Irak bis zu seiner eventuellen dereinstigen Rehabilitierung als Nation und Öllieferant vollends zugrunde geht, werden „die Staaten ermächtigt“, dem Land Erdöl „in dem Umfang“ abzukaufen, wie das für die Bezahlung lebenswichtiger Importe und sonstiger essentieller Verpflichtungen – wie etwa der Unkosten der UNMOVIC (Zf.9)… – „erforderlich ist“ (Zf.15), also auch über die bislang geltende Obergrenze hinaus. Gestattet wird auch, Ausrüstung zur Ölförderung an den Irak zu verkaufen (Zf.18); in Aussicht gestellt wird die Erlaubnis, dass sich „ausländische Erdölgesellschaften am irakischen Erdölsektor beteiligen“ (Zf.30). Für den Import notwendigster Überlebensmittel werden einige bislang offenbar gang und gäbe Schikanen außer Kraft gesetzt: Fortan sei „über alle Anträge auf Lieferung humanitärer oder zur Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung erforderlicher Hilfsgüter innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Anträge vom Generalsekretär zu beschließen“, und anderes mehr von der Art (Zf.25, auch Zf.17 zum Genehmigungsverfahren für derartige Güterimporte usw.). Das seelische Opium fürs Volk wird gleichfalls nicht vergessen und für „Flüge für Haddsch-Pilgerfahrten, die keine Fracht von und nach Irak befördern“, eine Ausnahme vom generellen Flugverbot gemacht sowie die Benutzung erworbener Devisen gestattet (Zf.26). Zu jeder dieser großherzigen Ausnahmeregelungen werden jedoch strikte Kontrollen verfügt (Zf.18, 30, 31, 36); die Erleichterung von Importen zur Versorgung des Volkes wird verknüpft mit dem Auftrag an den Generalsekretär, dessen Notlage fortlaufend genau zu ermitteln, darüber zu berichten und die Verwendung der importierten Güter zu überwachen (Zf.21, 28), sowie mit der Verpflichtung des Irak, „den Organisationen der Vereinten Nationen und humanitären Organisationen freieren Zugang zu allen Gebieten und Bevölkerungsteilen … zu gewähren“ (Zf.27 II). Außerdem bleibt es dabei, dass Iraks gesamter Außenhandel nicht durch den Staat selbst abgewickelt wird, sondern durch die UNO über ein Treuhandkonto; immerhin soll der Regierung in Zukunft „eine tägliche Aufstellung der Finanzlage“ dieses Kontos „zur Verfügung“ gestellt werden (Zf.23)…
So sieht sie also aus, die neue völkerrechtliche und UN-diplomatische Verkehrsform im Umgang mit Irak, die die Resolution 1284 allgemein verbindlich macht. Was die USA betrifft, so geben sie von ihrer unverbrüchlichen Feindschaft gegen Saddam Hussein und ihrem entsprechenden Zugriff auf seine Nation nichts auf, und sie geben auch kein Instrument für die bedarfsweise Strangulierung dieses nahöstlichen „Schurkenstaates“ aus der Hand. Mit ihrer Konzession, zu einem rechtsförmlichen UNO-Regime zurückzukehren, erneuern sie den Anspruch auf totale Unterwerfung, für dessen Vollstreckung sie bis vor einem Jahr die UNSCOM instrumentalisiert hatten:
„Der Ball ist jetzt in Saddams Feld und der Irak muss nach internationalem Recht die Resolutionen erfüllen.“ (ein US-Offizieller lt. FAZ, 20.12.)
Ein Zugeständnis machen sie ihren gewichtigen Partnern und Konkurrenten: Die erobern sich ein Stück Mitspracherecht zurück – und nutzen es auch prompt und erwartungsgemäß für einen Streit mit der Weltmacht in der ersten Frage, die zur Entscheidung ansteht, nämlich bei der Besetzung des UNMOVIC-Chefpostens: Gegen den einstigen UNSCOM-Leiter Ekeus, vorgeschlagen vom Generalsekretär – auf Wunsch der USA, denen getrost eine provokative Nebenabsicht unterstellt werden darf –, legen Frankreich, Russland und China Einspruch ein. Es bleibt jedoch den freischaffenden Fanatikern einer sauber hierarchisierten Weltordnung vorbehalten, aus dieser Uneinigkeit gleich einen Freibrief für den Bösewicht in Bagdad zu weltbedrohenden Umtrieben abzuleiten – die Fähigkeit dazu wird ihm sowieso unbesehen unterstellt:
„Wenn alle streiten, freut sich Saddam… Das Gezerre um den Chefposten wird bis auf weiteres die Wiederaufnahme der Kontrollen verhindern. Profitieren wird davon Saddam, der ungestört an seinen Massenvernichtungswaffen basteln kann. (In Münchens Redaktionsstuben sieht man ihn förmlich vor sich, zwischen seinen Tod bringenden Reagenzgläsern…) Die Irak-Politik des Westens steckt in der Sackgasse.“ (SZ, 20.1.)
Die wirklichen Befehlshaber über das größte Arsenal real existierender Massenvernichtungswaffen sehen das wohl etwas realistischer – schließlich sind sie mit ihren Bombern ständig vor Ort, von wegen „ungestört“. Und was die Konkurrenten betrifft, die „den Westen“ da in eine „Sackgasse“ gelockt haben, so hat sich die westliche Führungsmacht mit dem Zugeständnis einer gewissen Mitsprache deren freiwillige Selbstverpflichtung zum erneuten Mitmachen eingehandelt. Dabei hat sie es wirklich sorgfältig vermieden, sich auch nur die kleinste Blöße zu geben: Die letzte Entscheidungskompetenz – darüber, ob die irakische Nation irgendwann einmal als weltpolitisch gesellschaftsfähig anzusehen oder bei Gelegenheit wieder verschärft als feindlich-verbrecherische Bedrohung zu behandeln ist – haben die USA exklusiv sich reserviert. Daran werden noch manche irakischen Massen zu Grunde gehen.