Stichwort: Integration
Die Nation beschafft ihren Immigranten eine deutsche Staatsbürgernatur

Obwohl Ausländer, Zuwanderer oder sonstige Landesbewohner mit „Migrationshintergrund“ im deutschen Inland – 15 von 82 Millionen Einwohnern sollen es schon sein – eigentlich, was ihre gesellschaftlichen Elementaraufgaben betrifft, nicht viel besser oder schlechter als ihre jeweiligen einheimischen Klassenbrüder funktionieren, sind sie Gegenstand verbreiteter Unzufriedenheit der Deutschen und ihrer Obrigkeit, die sich deswegen neuerdings mit den zuständigen „gesellschaftlichen Gruppen“ trifft.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Stichwort: Integration
Die Nation beschafft ihren Immigranten eine deutsche Staatsbürgernatur

Der internationalisierte Kapitalismus hat nicht nur aus seinen Metropolen das Kapital überall auf der Welt „zu den Menschen“ gebracht, sondern auch umgekehrt durch die Anwerbung auswärts Lebender für die Bedürfnisse seiner inländischen „Arbeitsmärkte“ die Völker tüchtig durcheinandergemischt. Viele Einwohner kapitalistisch abgelegener Regionen haben so Angebote erhalten, die sie angesichts ihrer trostlosen Lebenslage einfach nicht ablehnen können. Andere kommen, auch ohne gebraucht zu werden, in die Heimatländer des Geldreichtums, weil sich bei ihnen zu Hause ökonomische und politische Fluchtgründe akkumulieren. Sie alle, aber auch die vergleichsweise Wenigen, für die Arbeit in der Fremde ein Teil ihrer Karriere oder eine Notwendigkeit ihrer Geschäftstätigkeit ist, finden sich an ihrem fremdländischen Arbeits- oder – wenn nur nachgezogener Familienangehöriger – Aufenthaltsort, als Ausländer wieder.

Diese folgenschwere Eigenschaft verdanken sie der jeweils örtlich zuständigen Staatsgewalt, die den Status ihrer volksangehörigen Inländer umfänglich und paragrafengenau verfasst und folgerichtig nicht versäumt hat, auch Rechte und Pflichten der Zugereisten peinlich genau festzulegen.[1] In aller Regel hat das die Konsequenz, dass sich die Betroffenen an dem für sie vorgesehenen Platz der örtlichen Klassengesellschaft einsortieren, weil sie dort einsortiert werden. Und jenseits dessen, was sie sich bei alledem denken, in welcher Sprache auch immer, sind ihre Tage üblicherweise flächendeckend mit den Tätigkeiten ausgefüllt, mit denen man in kapitalistischen Gesellschaften sein Leben zubringt: Sie arbeiten und kaufen, sparen und zahlen Steuern. Und diejenigen, die mit der Geschäftemacherei im Land nur so viel zu tun haben, dass ihnen von der Klasse der Geschäftsführer der Lebensunterhalt wieder genommen wurde, auf den sie bei ihrer Zuwanderung gehofft hatten, stellen sich ohne vernehmbares Murren bei Hartz IV an, falls man sie lässt, und warten ab, wie viel „für sie drin“ ist. Davon abweichendes Verhalten kommt vor, wie bei Einheimischen auch und wird ohne erkennbare Lücken von Kriminal- und anderen Gesetzen geregelt. So weit, so schlecht?

Nicht ganz: Obwohl Ausländer, Zuwanderer oder sonstige Landesbewohner mit „Migrationshintergrund“ im deutschen Inland – 15 von 82 Millionen Einwohnern sollen es schon sein – eigentlich, was ihre gesellschaftlichen Elementaraufgaben betrifft, nicht viel besser oder schlechter als ihre jeweiligen einheimischen Klassenbrüder funktionieren, sind sie Gegenstand verbreiteter Unzufriedenheit der Deutschen und ihrer Obrigkeit, die sich deswegen neuerdings mit den zuständigen „gesellschaftlichen Gruppen“ trifft. Nach viel öffentlicher Besorgnis um entgleisende Hauptschulen, an deren Zustand die zu vielen Ausländer-Schüler schuld sein sollen, nach Berichten über türkische „Ehrenmorde“, über „Zwangshochzeiten“ und über abnehmende Deutschkenntnisse der zweiten und dritten Einwanderergeneration, angesichts von Statistiken über steigende Arbeitslosigkeit (auch) in „Migranten“-Kreisen ist das Thema auch offiziell in der Regierung angekommen. Die Regierungschefin hat Defizite von Ausländern bei der Eingliederung in unsere Gesellschaft (Merkel) erkannt, zur Chefsache gemacht und für so wichtig befunden, dass sie einen fast historischen (Merkel) Integrationsgipfel einberuft.

I.

Die Nation, vertreten durch ihre Chefin, setzt für ihre „ausländischen Mitbürger“ Integration auf die Tagesordnung. Sie verabschiedet sich also von der „fast historischen“ Lebenslüge der bundesdeutschen Einwanderungs- und Flüchtlingsbekämpfungspolitik, die Zuwanderer aus fremden Ländern, mittlerweile aus Regionen jenseits der größeren „Heimat“ EU, würden unauffällig entweder im gesunden deutschen Volkskörper untergehen oder wieder verschwinden. Sie sind da, sie gehören faktisch dazu; doch irgendwie ist ihre Zugehörigkeit zur einheimischen Gesellschaft zugleich eine fragwürdige Angelegenheit. Nicht, weil die Zugewanderten gleich wieder weg wollten; im Gegenteil; die müssen im Zweifelsfall schon mit Gewalt weggeschafft werden. Die Nation, vertreten durch die Regierung, ist sich dieser Mannschaft irgendwie nicht sicher. Das will sie ändern – an den Betroffenen: Die haben ein „Defizit“ in Sachen Zugehörigkeit. Das muss weg. Und folgerichtig beschäftigt sich eine mitdenkende Öffentlichkeit mit der heißen Frage, worin dieses Defizit eigentlich besteht.

*

Nicht zufällig wird zur Bebilderung der externen Stellung, die man an den Ausländern bekämpfen möchte, gerne als Erstes die geläufige Vorstellung von Leuten aufgerufen, die allerlei soziale Negativmerkmale akkumulieren. Ökonomischer Ausschluss, auch von den weniger anspruchsvollen Formen der Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum, ist augenfällig; Arbeitslosigkeit mit daraus folgender Armut grenzt sie aus dem gesellschaftlichen Leben sichtbar aus. Und das ist ja nicht zu bestreiten, dass sich „Defizite“ dieser Art in dem Bevölkerungsteil „mit Migrationshintergrund“ häufen: Soweit der Staat sich in der Vergangenheit zusätzliche Arbeitskräfte von auswärts besorgt hat, hat er mit denen die unteren Ränge seiner Erwerbshierarchie aufgefüllt und, um das Wenigste zu sagen, nichts dafür getan, dass sich das in den nachwachsenden Generationen ändert; soweit die Leute uneingeladen oder direkt gegen seinen Wille zugewandert sind, lässt er ihnen gar keine Chance, als die Reihen der „working poor“ oder der Kandidaten fürs Arbeitslosenelend zu stärken. Dieses Schicksal den Betroffenen als ihr „Defizit“ anzulasten, ist zwar ein kaum zu überbietender Zynismus, für die Klärung der Integrations-Problematik aber höchst produktiv. Denn unübersehbar verbindet sich ja in dieser Randgruppe fehlender Reichtum regelmäßig mit „fehlender Sprachkompetenz“, mehr oder weniger fremdartigen Kleidungs- und sonstigen Sitten, schlechter Bildung und Ausbildung. In der Gesamtschau stellt sich folglich die miese soziale Lage, an der man den nicht integrierten Problem-Ausländer zuallererst erkennt, seine gesellschaftliche Desintegration, als Teil seiner nationalen Randständigkeit dar.

Dennoch ist die Problemanalyse erst einmal nicht weiter gekommen als dahin, ein paar Momente der sozialen Natur des heutigen Subproletariats zu beschreiben, an dem die Ausländer im Lande zwar einen gediegenen Anteil stellen, das ansonsten mit deren fremdländischer Herkunft aber nichts zu tun hat: „Entdeckt“ wird ein soziales Teilkollektiv, das immer Bestandteil kapitalistischer Klassengesellschaften war, in der „sozialen Marktwirtschaft“ eine Zeitlang als ausgestorben galt und im modernen, „globalisierten“ Kapitalismus seine fortdauernde Lebendigkeit erweist. Freilich wirft auch die erhebliche Menge von Leuten im Kellergeschoss der Arbeiterklasse, die als überflüssig gemachte Lohnabhängige, als „tote Last“ für die erwerbstätige Mehrheit und als lebendige Drohung für ihre noch in Arbeit stehenden Klassenbrüder gleich mehrfach in den herrschenden kapitalistischen Verwertungszusammenhang integriert sind, für die Politik, die mitten in der Organisation der Verelendung nicht von ihrem idealen Maßstab einer lückenlosen Verwendung des Arbeitsvolkes lässt, ein Integrationsproblem auf. Das besteht darin, dass diese Leute den Staat Geld kosten statt ihn mit Geld zu versorgen, womöglich mit ihrer Unzufriedenheit störend wirken, das Selbstbild des Gemeinwesens verunzieren und ihren Regierenden mit ihrer „Resignation“ auf die Nerven gehen; denn natürlich ist es ein persönliches „Defizit“, zum Subproletariat zu gehören: Nach regierungsamtlicher Erkenntnis bemühen sich diese Kreise nicht ausreichend um Arbeit, richten sich tatsächlich in der ihnen aufgezwungenen Armut ein, weigern sich trotz entsprechender Anregungen, ihre hoffnungslose Lage als Gelegenheit für einen „gesellschaftlichen Aufstieg“ zu sehen, und zwingen so die Politik zu immer neuen Erfindungen, die Gemütlichkeit dieser Armut durch vermehrtes „Fordern“ zu stören. All das war aber nicht Gegenstand des „fast historischen“ „Integrationsgipfels“ im Bundeskanzleramt, und das zu Recht. Denn auch die schönste „Unterschichten“-Debatte klärt noch nicht, worin denn nun das spezifische und eigentliche Integrationsdefizit der Ausländer besteht.

*

An dem Punkt hilft die Sache mit der Sprachkompetenz entscheidend weiter. Nämlich erstens in dem Sinn, dass die Problemanalyse mit den mangelhaften Sprachkenntnissen ihrer Problemgruppe etwas in der Hand hat, was ganz eindeutig gerade die Ausländer zu einem Unterschicht-Dasein qualifiziert: Nix Aufstieg, weil nix Deutsch. Oder auf Hochdeutsch: Für die Arbeitslosigkeit von Ausländern machen SPD und Union vor allem Bildungsdefizite und Sprachprobleme verantwortlich (t-online nachrichten, 12.7.06), und nicht etwa die scharf rechnenden Firmen, die sie entlassen haben. Weshalb auch jedem einleuchtet, dass die Sprache die alles entscheidende Bedingung für einen ehrlichen Broterwerb ist, der seinerseits wiederum für die Integration in die Gesellschaft von entscheidender Wichtigkeit ist. Denn wer ohne Einkommen ist, der ist auch vom gemeinschaftlichen Arbeits- und Konsumprozess der Gesellschaft „exkludiert“, also „desintegriert“. Ein Integrationshindernis ist zweitens aber nicht bloß mangelnde „Sprachkompetenz“, weil man dann am Arbeitsplatz und bei den Behörden schlecht klar kommt, sondern mindestens genauso die Sprachkompetenz, über die die Zugewanderten verfügen und von der sie auch in aller Öffentlichkeit Gebrauch zu machen pflegen: Sie reden und reden, und als eingeborener Deutscher versteht man sie nicht! Warum sollte man auch – könnte man denken; was andere Leute untereinander so zu plaudern haben, ist doch erstens deren Sache und zweitens in der Regel ziemlich zweitrangig, gerade bei Ausländern, weil die eigentlich sowieso nichts zu melden haben. Einerseits. Anderseits möchte man doch wissen, woran man mit seinen Mitbürgern ist; speziell mit irgendwie Fremden und ganz speziell im eigenen Land, wo man doch ein Recht darauf hat zu verstehen, was gesprochen wird; wie sonst soll man seine Zeitgenossen einordnen, ideell sortieren, moralisch be- und verurteilen können! Von diesem „Kommunikationszusammenhang“ ist nicht etwa der ausländische Mitbürger, sondern der einheimische Inländer durch ausländisch sprechende Ausländer in der empörendsten Weise ausgeschlossen. Was den Verdacht nahe legt, ja geradezu zwingend darauf schließen lässt, dass da gewisse Leute etwas zu verbergen haben! Ausländer in Deutschland sollten es als Gebot des Anstands betrachten, sich in unserer schönen Sprache verständlich zu machen, damit wir vor ihnen auf der Hut sein können! Und auch wenn man es lockerer nimmt: Zeugt das Desinteresse am Idiom der Eingeborenen nicht von mangelndem Respekt vor dem Gastland und den gemeinschaftlichen, sozial-moralischen und praktischen Elementarbedürfnissen seiner Bewohner? Liegt also in der Unfähigkeit, Deutsch zu sprechen, nicht immer ein Hinweis auf die fehlende Bereitschaft dazu, und darin ein Bekenntnis gegen Deutschland und die Deutschen? Kann man so einen überhaupt brauchen hierzulande; und will man das überhaupt?

Mit der Fragestellung kommt die Analyse allmählich der Sache näher: der Antwort auf die Frage, was eigentlich fehlt, wenn Ausländern ein Integrationsdefizit attestiert wird. Es geht um zweifelsfreie Belege dafür, dass die Zugereisten nicht bloß überhaupt als mehr oder weniger nützlicher Bestandteil zur Bevölkerung zählen, sondern in einem ganz speziellen Sinn zu uns gehören.

*

In welchem Sinn: Das wird schon ein wenig deutlich, wenn Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung von Zugewanderten etwas eingehender und kritischer als Indikatoren fehlender Integration gewürdigt werden. Bei solchen Unterschichtlern müssen die Vertreter des öffentlichen Anstands sich nämlich nicht bloß fragen, ob da aus Bequemlichkeit Arbeitsanreize verschmäht werden, sondern den Verdacht einer „Einwanderung in unsere Sozialsysteme“ aufwerfen: Da nisten sich Leute in ihrem deutschen Gastland ein, obwohl sie wenig oder gar keine Chance haben – wofür nicht zuletzt der Staat selbst mit seiner entsprechend diskriminierenden Arbeitsmarktgesetzgebung sorgt –, sich nützlich zu machen und dadurch ihren Lebensunterhalt zu verdienen; also offenkundig in der Berechnung, vom großen nationalen Miteinander in Deutschland zu profitieren, ohne sich mit aufopferungsvollem Dienst daran zu beteiligen. So gesehen verrät dauerhaftes Verharren im Subproletariat den fehlenden Willen, ja eine Absage an das Angebot des Gastlandes, Teil einer solidarischen Volksgemeinschaft zu werden; was bei manchen Deutschen zwar auch zu unterstellen ist, aber nichts daran ändert, dass sie nun einmal zur nationalen Familie dazugehören; wohingegen eine durch andauernde Armut belegte Verweigerungshaltung bei Ausländern daran liegt, dass sie Ausländer sind und es offenbar auch bleiben wollen. Woraus folgt, dass man es bei ihnen mit dem Integrieren gar nicht erst versucht: Ein aktueller „Prüfbericht“ des Innenministeriums zum Anfang 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz empfiehlt Härte gegen Zuwanderer, die es an überzeugenden Bemühungen um ihre Reintegration in die Arbeitsgesellschaft fehlen lassen – künftig soll ausgewiesen werden, wer bei Hartz IV gelandet ist.

In ganz analoger Weise taugen mangelnde Deutsch-Kenntnisse nicht bloß als Messlatte für den Grad individueller (Nicht-)Integriertheit, sondern – erst recht im Verein mit hemmungslosem Gebrauch der fremden Muttersprache – als Kriterium für nicht vorhandenen Integrationswillen. Immerhin sehen einschlägige §§ des Zuwanderungsgesetzes von 2005 bereits vor, Ausländer unter Androhung von Ausweisung und Kürzung von Sozialleistungen zu Sprach- und allgemeinen „Integrationskursen“ zu verpflichten: ein Test auf ihre Integrationsbereitschaft, zugleich eine Fördermaßnahme, um dieser Bereitschaft auf die Sprünge zu helfen. Der „Integrationsgipfel“ steuert dazu ein paar konstruktive Vorschläge bei: verpflichtender Kindergartenbesuch für Ausländerkinder, eine nachgeprüfte „Sprachentwicklung“ als Bedingung für die Einschulung, eine Deutsch-Pflicht auf Schulhöfen, erfolgreich absolvierte Deutschkurse im Ausland als Voraussetzung für den Nachzug von Familienangehörigen… Ermittelt wird auf die Art passenderweise nicht bloß der Anpassungswille der Integrationskandidaten, sondern bei den ganz Kleinen wie bei den Erwachsenen zugleich ihre Fähigkeit, überhaupt integriert zu werden

Auch mit widerspruchslosem Dienst an einem rentablen Arbeitsplatz und Beherrschung der deutschen Sprache ist allerdings noch nicht bewiesen, dass die Betreffenden auch deutsch denken. Und dass es darum geht, ebenso wie, worum es dabei eigentlich geht: Das lässt sich der nationalen Debatte entnehmen, die sich – mal mehr im Sinne einer Defizit-Diagnose, mal mehr mit Blick auf die Leistungen, die man den Ausländern abverlangen muss; geschieden wird zwischen beiden Aspekten ohnehin nicht weiter – um die Erstellung eines einschlägigen Anforderungsprofils bemüht.

*

Ausländer, jedenfalls viele davon, fallen durch abweichende Sitten und Gebräuche auf. Sie gehen in andere als die gewohnten christlichen Gebetshäuser zum Gottesdienst, auch die Männer und das in großer Zahl; die Frauen tragen Kopftücher, wie sie im Abendland schon seit Jahrzehnten nicht mehr Mode sind, und sogar Hauben und Schleier wie in deutschen Landen sonst nur Nonnen; auch sonst kleiden sie sich bisweilen ungewohnt; die Mädchen werden von Eltern und Brüdern so streng gehalten, wie es sich erst neulich die berüchtigte 68er-Generation nicht mehr hat gefallen lassen; man erzählt sich sogar, dass sie bei der Auswahl ihres Ehegatten bevormundet werden, was deutschstämmigen Eltern ja nun völlig fremd ist. Wenn dann noch ein Mord nicht aus Eifersucht, sondern aus verletzter Familienehre passiert, stellt sich endgültig unabweisbar die Frage, ob diese Leute nicht mit ihren „Normen und Werten“ – das sind bekanntlich die Kräfte, durch die ein vordergründig von Geld und staatlicher Gewalt regiertes Gemeinwesen wirklich zusammengehalten wird – ganz grundsätzlich auf dem Holzweg sind. Sie mögen ja im Berufsleben ihren Mann stehen und sich auf Deutsch verständlich machen können: Mit ihrem Privatleben – das auch in einer freiheitlichen Gesellschaft eben alles andere als Privatsache ist – provozieren sie den Verdacht, einer mehr oder weniger „religiös motivierten Parallelgesellschaft“ anzugehören und dort gegen die Vorschrift zu verstoßen, dass kein in Deutschland lebender Ausländer das Leitbild des Grundgesetzes mit Hinweis auf seine Herkunft oder religiöse Überzeugung außer Kraft setzen darf (SPD-Leitlinie). Womit über dieses „Leitbild“ – was auch immer sonst noch darin aufgemalt sein mag – immerhin schon mal so viel feststeht, dass seine Quelle, das Grundgesetz der BRD, also die Autorität der darin vorgesehenen weltlichen Herrschaftsinstanzen eindeutig und deutlich über allen für den Privatgebrauch zugelassenen Göttern steht. Sich einen jenseitigen Auftraggeber und Weltenrichter vorzustellen, sich einzubilden, das eigene Alltagsleben wäre ein Knechtsdienst an IHM, in diesem Sinn die Drangsale des bürgerlichen Daseins als göttliche Prüfungen zu betrachten und sich zusätzlich zu allen praktischen auch noch einen Haufen Gewissens-Probleme zu machen: Das alles geht in Ordnung, wenn damit der hierzulande rechtlich und tatsächlich geltende Pflichtenkanon abgesegnet ist und der geglaubte Allerhöchste als Motivationsverstärker für die landesübliche staatsbürgerliche Gesinnung Dienst tut.

Diese Geisteshaltung, die den eingeborenen Deutschen, ob christlichen oder sonstigen Glaubens, offenbar gewohnheitsmäßig gelingt, müssen glaubensfeste und sittenstrenge Ausländer sich also als Erstes erarbeiten. In dem Punkt sind vor allem die zuständigen geistlichen Autoritäten gefordert, an deren Unentbehrlichkeit für eine funktionstüchtige fromme Knechtsgesinnung ein Mann wie Deutschlands christlich-demokratischer Innenminister keinen Moment lang zweifelt. Er lädt Vertreter des islamischen Glaubens zu einer „Islamkonferenz“ vor und macht ihnen ein Angebot, das sie einfach nicht ablehnen können: Sie dürfen ihr morgenländisches Stück Überbau mit in die verstaatlichte Glaubenswelt der abendländischen Stammkirchen einbringen und sich ein Stück rechtliche Anerkennung und respektvolle Behandlung als zivilisierte Glaubensrichtung innerhalb des pluralistischen Religionsgemenges verdienen, wenn sie sich einen Ruck geben und ihre altorientalische Korangläubigkeit der historisch überfälligen „Aufklärung“ unterziehen, indem sie den modernen Staat als Chance zur Freiheit (Schäuble, ntv, 26.9.06) verstehen und akzeptieren – nicht zuletzt ihrer eigenen Freiheit, die man ihnen andernfalls nämlich beim besten Willen nicht gewähren kann. Das müssen sie ihren Schäflein natürlich auch predigen, und zwar auf Deutsch, damit professionelle wie freischaffende Verfassungsschützer sich leichter tun, Abweichungen der gepredigten von der freiheitlich-grundordentlichen Moral festzustellen. Zur Belohnung, und um ihre demokratische Bekehrung unumkehrbar zu machen, würde der Staat sogar in Erwägung ziehen, die akademische Ausbildung der Koran-Gelehrten in sein Reich der freien Wissenschaft einzubeziehen und für die passenden euroislamischen Pfaffen zu sorgen. So ließe sich glatt der fremde Glaube eindeutschen, und neben deutschen Christen, deutschen Juden und deutschen Freidenkern hätten auch deutsche Muslime ihren Platz in der säkularen Republik – auch wenn in Deutschland, bei aller „religiösen Neutralität des Grundgesetzes“ ein Land mit „christlich geprägter Kultur“, die „Glocken der katholischen Hauptkirche lauter läuten dürfen“ als die Muezzins zum Gebet rufen, wie ein Ex-Verfassungsrichter auf entsprechende Befragung hin festhält.

*

In Sachen Integration wäre die Verstaatlichung des Allah, von dem so viele Ausländer nicht lassen wollen, ein wichtiger Fortschritt. Dem „Leitbild des Grundgesetzes“ ist allerdings noch keineswegs Genüge getan, wenn diese Fremdgläubigen dem demokratischen Gewaltmonopolisten geben, „was des Kaisers ist“, nämlich bedingungslosen Respekt, ansonsten aber ihren ganzen Glaubenseifer – säkular ausgedrückt: ihre fundamentale Wertorientierung – auf ihre in die Privatsphäre verbannten Hausgötter konzentrieren. Eine Entscheidung für dieses Land und den Willen, dauerhaft dieser Gemeinschaft anzugehören (so der Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, SZ, 18.7.06), muss ein Integrations-Kandidat schon glaubhaft machen: eine Parteilichkeit für das Gastland, die dessen gesellschaftliche Realitäten zur „Gemeinschaft“ verklärt; eine „Hinwendung zu Deutschland“, die von Klassengesellschaft, Armut und ähnlichen hässlichen Eigenarten dieser Nation nichts wissen will, auch von dem Ausländerhass, der nicht wenigen dieser Kandidaten aus ihrer zukünftigen „Gemeinschaft“ entgegenschlägt, kein Aufhebens macht; die „Entscheidung“, überhaupt von allen allgemeinen und speziellen Lebensumständen, in denen die Bewohner „dieses Landes“ sich so umtreiben, zu abstrahieren und sich mit allem einverstanden zu erklären – im Namen der Lüge, eigentlich handelte es sich bei alledem um den Alltag einer letztendlich über jeden Zweifel erhabenen Wertegemeinschaft. Ohne unendlich gute Meinung über das Land, in dem der Ausländer zurecht zu kommen sucht, ist Integration jedenfalls nicht zu haben.

Dabei ist es keineswegs so, dass der prospektive Neubürger die Augen verschließen müsste vor dem Umstand, dass es durchaus seinen Preis hat, und keinen geringen, einem so großartigen nationalen Kollektiv anzugehören. Als dessen Mitglied entscheidet man nämlich, bei aller freiheitlichen „Entfaltung der Persönlichkeit“, nicht mehr so ganz für sich selbst über sein Leben; es ist eher ziemlich fremdbestimmt und mit Opfern und Diensten verbunden. Und daran, wie die Betroffenen sich dazu stellen, erweist sich erst, was ihre Entscheidung für ihre neue Heimat wirklich wert ist. Das einschlägige Stichwort wirft wieder der schon zitierte CDU/CSU-Mann in die Debatte, ohne Berührungsängste bezüglich einer wie so vieles Gute von den Nazis missbrauchten Vokabel: Von Leuten, die Deutsche werden wollen, erwartet er ein Bekenntnis zur deutschen Schicksalsgemeinschaft. Das kann ich erwarten, findet er und gibt auf die Frage seines Interviewers, was er denn im Speziellen wolle von solchen Menschen, zu Protokoll, dass sie einfach bereit sein (müssen), das mitzutragen, was Deutschland als Aufgabe hat, und auf Bitten um eine genauere Fassung:

„Es geht einfach um die Entscheidung für dieses Land und den Willen, dauerhaft dieser Gemeinschaft anzugehören. … Schicksalsgemeinschaft, das heißt, dass man gemeinsam miteinander die Zukunft bewältigen will. Jeder hat seinen Beitrag dazu leisten, jeder an seiner Stelle.“ (SZ, 18.7.06)

Das ist zwar auch nicht „genauer“, aber der Wunsch des Fragestellers ist auch unangemessen: Genauer geht es nicht. Denn das ist es schon, worum „es geht“: Jede herrschaftliche Zumutung als Wert begreifen, weil man zum davon betroffenen Ensemble gehört; alle gesellschaftlichen Notwendigkeiten, Notlagen inklusive, als vom Weltenlauf zugeschickte Aufgabe und Bewährungsprobe akzeptieren, aus keinem andern Grund, als weil sie zu einem Dasein als Bewohner deutscher Lande nun einmal dazugehören; auf Kosten der eigenen Gegenwart einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland in Zukunft noch größer und schicksalsmächtiger dasteht: Das muss ein Ausländer bringen, wenn er in Deutschland heimisch werden und als integriert gelten will. Dazu muss er sich bekennenWir wollen erreichen, dass Integration ein Prozess wird, bei dem über Bindungen und Bekenntnisse gesprochen wird: so der ein wenig gewundene, in seiner Intention aber nicht misszuverstehende Originalton der Bundeskanzlerin auf dem „Integrationsgipfel“. Und dabei kann und will die Staatsgewalt helfen. Mit Kursen z.B., die den Leuten nicht bloß Deutsch, sondern die Liebe zu Deutschland beibringen; mit Prüfungen, die die Aussicht auf die Überreichung der Einbürgerungsurkunde im Rahmen einer „würdigen Feierstunde“ eröffnen, wie das in anderen Ländern schon lange mit Erfolg praktiziert wird; mit Examens-Fragebögen, die aus den Kandidaten herausfragen, was man vorher in sie hineingesteckt hat: die Einsicht, dass hierzulande Freiheit für Entfaltung der Persönlichkeit sorgt, gleiche Chancen herrschen, die Pflicht noch aufgefasst wird, das Eigentum sozial und das Soziale nicht störend ist fürs Eigentum; dass neben solch universellen Werten, die sich jede Nation bei anstehenden Ordensverleihungen gerne an die Brust heftet, auch noch unverwechselbar deutsche Tugenden zum Tragen kommen: Fleiß und Ordnungssinn, Zuverlässigkeit und Pünktlich- ebenso wie Sauberkeit, dabei Gedankentiefe, Empfindsamkeit und technisches Geschick; gemeinschaftlich ererbte Tugenden, die von deutschen Dichtern und Denkern seit Jahrhunderten in Reime gesetzt, gemalt, auf Notenpapier geschrieben und zu fragilen Gedankengebäuden getürmt werden, damit „wir“ sie weitertragen können; kurzum: wie großartig und liebenswert ihr neues Heimatland ist…

*

Bei alldem bleibt freilich dann doch nur allzu leicht die letztlich entscheidende Frage offen. Nämlich die: wie echt die Gesinnung ist, die da bekannt werden soll. Oder anders: ob der Kandidat nicht bloß weiß, wie und wofür er Partei zu nehmen hat, und dafür die absurdesten Gründe aufsagen kann, sondern ob er ganz und gar, grundsätzlich, ohne Umweg über irgendwelche begründenden Gesichtspunkte, für seine neue Nation parteilich ist.

Der Unterschied, auf den es da ankommt, wird kenntlich, wenn Mitglieder der Werte- und Schicksalsgemeinschaft ihre Unzufriedenheit mit dem Schicksal der Werte in ihrer Gemeinschaft artikulieren und an ihren Lebensverhältnissen sowie den dafür Verantwortlichen Kritik üben. Einem echt integrierten Deutschen ist da fast alles erlaubt, weil nämlich seine angestammte Nationalität quasi automatisch dafür bürgt, dass sein Gemecker letztlich gut gemeint ist, nicht als Kündigung der Schicksalsgemeinschaft, sondern als konstruktiver Beitrag zur Verwirklichung ihrer Werte. So einer darf auch durchaus, ja soll sogar seine gering geachteten Interessen einklagen: Bei ihm und in aller Regel auch für ihn selbst gilt als ausgemacht, dass er für nichts anderes streitet als für das, was sich nach deutschem Recht und Anstand gehört, letztlich also dafür, dass es anständig zugeht im Land. Das hindert nicht, dass abweichende Meinungen für ungehörig gehalten werden; der härteste aller einschlägigen Vorwürfe lautet in so einem Fall aber auf Nestbeschmutzung und bringt damit schlagend zum Ausdruck, dass dem Kritiker eine wirkliche Distanz zu der von ihm kritisierten Heimat weder zugetraut noch zugebilligt wird. Ganz anders im Fall kritischer Wortmeldungen aus dem Reich der ghettoisierten Parallelgesellschaft. Ob die je anders als gleichfalls unbedingt konstruktiv gemeint sind, ist ganz unwahrscheinlich; sie werden aber ganz anders genommen: Ein Ausländer, der mit diesem und jenem „bei uns“ unzufrieden ist, dem es hier also „nicht passt“, der kann ja, bitteschön, auch wieder heimgehen in sein Ausland, wenn es da soviel besser ist. Eine unverwüstliche Parteilichkeit für die kritisierten Angelegenheiten als Prämisse jeglicher Nörgelei wird ihm nicht zugute gehalten, im Gegenteil bei jeder Kleinigkeit eine prinzipielle Absage an sein Gastland unterstellt, jedes schlechte Wort als freiwillige Selbstausgrenzung gewertet. Und ziemlich genau da liegt bei Deutschlands zugewandertem Fremdvolk der Unterschied zwischen „integriert“ und „nicht-integriert“.

Kenntlich wird damit, was für eine seltsame Bewandtnis es mit dem „Defizit“ hat, das diesen Dauergästen per „Integration“ abgewöhnt werden soll. Es geht – einerseits – um eine Geisteshaltung der unbedingten Borniertheit, die der einschlägige CDU/CSU-Mann ganz unbefangen auf den Punkt bringt: Gefragt, in welcher Form sich so ein Bekenntnis zu Deutschland und die Bereitschaft zum Mittragen seiner Aufgaben denn ausdrücken solle, wie er es verlangt, gibt er die entwaffnende Antwort: Es muss für ihn einfach klar sein, dass er diese Haltung unterstützt. Zustimmung ohne Alternative, nicht einmal eine bloß gedachte, zu allem, was die Politik dem Volk als seine Aufgabe auferlegt; ein jederzeit umstandslos abrufbares vorbehaltloses Danke! für alles, was Deutschland seinen Bewohnern an Lebensverhältnissen einbrockt und wie es seinen Migranten mitspielt; Affirmation als gewöhnliche Lebensäußerung, als Begleitmusik des Alltags: So sollte nach Ansicht nicht nur des Chefs der größeren Regierungsfraktion gelungene Integration aussehen. Den Kandidaten wird damit nicht bloß ein Bekenntnis und eine Willensentscheidung abverlangt, sondern der Beweis, dass sie in Sachen Parteilichkeit gar nichts zu beweisen haben, weil ihnen ihr angenommener neuer Nationalismus – „einfach klar“ – in Fleisch und Blut übergegangen ist und sie fürs Dafür-Sein gar keine besonderen Willensleistungen und Überlegungen mehr benötigen. Gefordert ist so etwas wie eine ständige glaubwürdige Demonstration, dass sie es gar nicht nötig haben, irgendetwas zu demonstrieren, weil ihnen Deutschland als Standpunkt zur zweiten Natur geworden ist.

Ob den „Integrations“-Kandidaten dieser widersprüchliche Nachweis gelingt, liegt – andererseits – gar nicht an ihnen. Sie haben die Pflicht, nicht mehr zu ihrer angestammten Migranten- oder Glaubensgemeinde, sondern mit Bezug auf den deutschen Volkskörper ein herzhaftes WIR zu sagen; ob sie sich damit auch das Recht erworben haben, als vollgültige deutsche Volksgenossen akzeptiert zu werden, ist und bleibt Sache der „Gemeinschaft“ der Eingeborenen. Die behält sich ihr Urteil darüber vor, ob den Zugewanderten die Unterwerfung von Wille und Verstand unter das nationale „Wir“ als Standpunkt und als Prämisse allen Urteilens und Wollens, aller Interessen und aller Unzufriedenheit geglaubt, Patriotismus als ihre redlich erworbene politische Natureigenschaft zuerkannt werden kann.

*

In der Art und in den Konsequenzen ihrer diesbezüglichen Urteilsfindung unterscheiden sich Staat, die professionelle Prüfungsinstanz, und Volk, die freischaffende Jury.

Was die letztere betrifft, die gesunde Volksmeinung, so lässt die sich nicht beirren: Sie ist sich sicher, dass es für die moralische Eingemeindung neuer Mit-Patrioten von denen zu erfüllende Kriterien gibt, weil es sie doch geben muss, und verfügt auch glatt über welche. Nämlich nicht bloß über den ganzen offiziellen Anforderungskatalog – vom beruflichen Engagement bis zur Sprachbeherrschung und vom grundgesetzkonformen politischen Bekenntnis bis zur Bewunderung der landeseigenen Naturschönheiten –, sondern durchaus auch über Gesichtspunkte zur Ermittlung der verlangten quasi-natürlichen inneren Angepasstheit. Nach dem dialektischen Grundsatz, dass die innerste Natur sich äußern, also auch am Äußerlichen dingfest machen lassen muss, und in der aus der Lebenserfahrung geschöpften Gewissheit, dass die Privatsphäre das Feld sei, wo das Innerliche ganz besonders authentisch greifbar wird, überprüft sie die Erfüllung des Kauder-Kriteriums – „einfach klar“ – am öffentlichen Erscheinungsbild des Privatlebens der Leute mit dem Migrationshintergrund. Mit der schönen Folge, dass diese Gesinnungsprüfung durch die sittlich gefestigten Eingeborenen immer mehr zur Geschmacks- und Modefrage wird, je konkreter die sich mit dem tagtäglichen Treiben ihrer neuen „Mitbürger“ befassen. Und mit der weiteren Folge, dass diese Frage durchaus kontrovers und ganz eindeutig danach entschieden wird, wie viel Verständnis für die fremden Sitten bzw. wie viel Unverständnis für hereingeschneite Unsitten die jeweiligen Juroren aufbringen wollen, weil sie das für sich und ihre Lebensauffassung für passend befinden.

Denn tatsächlich ist es ja so, dass das widersprüchliche Ideal eines integrierten Ausländers, der auf ungekünstelt glaubwürdige Art, gleichsam naturwüchsig deutsch ist und sich vor dem prüfenden Blick des misstrauischen Inländers als deutsch bewährt, auf eine Lage trifft, in der sich der praktizierte Anstand des guten Volkes unübersehbar in einem munteren Pluralismus der „Lebensstile“ ergeht, die sich gegenseitig auch nicht mit Missbilligung verschonen, dennoch aber als Varianten der Zugehörigkeit zum deutschen großen Ganzen unstreitig zum nationalen Bestand gehören. Großbürger und Schrebergärtner, Katholiken und Müsliesser, Schwule und Radfahrer, Rocker und Leute, für die „die Familie das Wichtigste“ ist, machen ihre Lebensweise, bisweilen durchaus in Konkurrenz zueinander, als goldrichtig geltend und fordern Anerkennung, ausdrücklich oder stillschweigend, für die Exekution ihres sittlichen Programms, das sie für mindestens ebenso ehrenwert halten wie das aller Anderen, wenn die überhaupt eines haben. In diesem Wettbewerb darum, wie sich ein guter Deutscher zu benehmen habe, geht es um den Vergleich funktioneller Beiträge zum Erfolg der Nation auf der Ebene konkurrierender Entwürfe eines ordentlichen deutschen Lebens. Und danach wird – ebenso wie alle anderen Sorgen, um deren Bewältigung die nationale „Gemeinschaft“ sich in ihrer wunderbaren Meinungsvielfalt kümmert – auch die „Integrations-Problematik“ entschieden. So können Kopftuch und eifriges Beten in der Moschee Zeichen für weibliche Unterwürfigkeit, für frommes Selbstbewusstsein oder für islamistische Insubordination sein, je nach dem, wonach dem urteilenden Eingeborenen gerade der Sinn steht; der Hang zu Knoblauch, stark gewürztem Essen, Tango oder anderer lauter Musik können sowohl „kulturell bereichernd“ wirken als auch beweisen, dass „die nie lernen“ werden, wie man sich „bei uns“ benimmt; und so weiter.

Auf jeden Fall müssen Ausländer sich immer wieder aufs Neue der immer gleichen, nie zu einem Ende kommenden Frage stellen, ob sie mit ihren abweichenden Sitten und Gebräuchen hierher passen oder nicht. Das zu entscheiden trauen sich die privaten Sittenwächter auch in Zeiten des privaten Pluralismus zu, ganz so, als ob ihnen der deutsche Durchschnittsanstand als zuverlässiger Maßstab verfügbar wäre. Dabei ist es genau umgekehrt: Den Maßstab dafür, was alles noch zum Umkreis eines durchschnittlichen deutschen Anstands zu zählen ist, gibt den frei urteilenden Moralisten die gesellschaftliche Gewohnheit an die Hand, die ihrerseits – gerade, und geradezu exemplarisch, in der Frage der Ausländer-„Integration“ – den Fakten folgt, die die Politik setzt.

*

Politiker pflegen einen berechnenden Umgang mit dem Moralismus ihres Volkes. Seine Einseitigkeiten wie seinen Pluralismus funktionalisieren sie für das, was sie als die Interessenlage der Nation definieren. Dafür bremsen sie bisweilen sogar die Ausländerfeindschaft, die in ihrer Ausländerpolitik im Prinzip ihre feste Grundlage hat, oder geben ihr eine neue Richtung. So erlassen sie derzeit mit ihrer Politik der Eindeutschung zugewanderter Ausländer für ihre Inländer die neue Richtlinie, dass man unter bestimmten Voraussetzungen das Ausgrenzen lassen und sich mit gewissen Anpassungsleistungen der fremden Nachbarn zufrieden geben sollte. Und weil sie einen Rechtsstaat regieren, setzen sie dafür allgemeine Regeln und ein verbindliches Verfahren fest. Am Ende des entsprechenden Überprüfungsprozesses erfolgt ein Rechtsakt, mit dem rechtsverbindlich über die stattgehabte oder unterbliebene „Integration“ des Kandidaten in einem ebenso handfesten wie schlichten Sinn entschieden wird: Abschiebung, Duldung, irgendwie verfestigtes Bleiberecht oder Einbürgerung heißen die Alternativen. Wem kraft rechtswirksamer Verwaltungsentscheidung die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen wird, der gehört fortan zum nationalen „Wir“, auch wenn sich bei manchen Alteingesessenen alles dagegen sträubt.

Die Willkür, die im privaten Befund über die „Integrierbarkeit“ eines Zuwanderers zum Zuge kommt, ist der rechtsstaatlichen Ver- resp. Misstrauenserklärung an dessen Adresse keineswegs fremd. Sie ist nicht weg, sondern verstaatlicht und kommt sowohl in der Ausgestaltung und Fortschreibung der Gesetzeslage nach politischer Opportunität als auch beim darin vorgeschriebenen „pflichtgemäßen Ermessen“ der behördlichen Entscheidungsträger voll zu ihrem Recht. Umgekehrt sind mit deren Entscheidungen dann aber nicht nur für den jeweiligen „Fall“ die Würfel gefallen, sondern auch für den staatsbürgerlichen Geschmack des mitdenkenden völkischen Publikums Anhaltspunkte und vermittels der „normativen Kraft des Faktischen“ Maßstäbe gesetzt. So oder so hat das nationale Urteilsvermögen sich an offiziell angesagte Grenzverschiebungen, das nationale „Wir“ betreffend, zu gewöhnen. Dass das geht, hat das deutsche Staatsbürgergemüt schon früher zur Genüge bewiesen: Es hat bekanntlich die Eingrenzung polnischer Einwanderer ins Ruhrgebiet nach einigen Jahrzehnten ebenso gut verdaut wie innerhalb von Monaten die brutalst-mögliche Ausgrenzung längst als bestens „integriert“ geltender Juden aus Großdeutschlands germanischem Volkskörper …

II.

Die aktuelle deutsche Ausländerpolitik will sich nicht mehr damit begnügen, unerwünschte Zuwanderer rechtsförmig zu drangsalieren und abzuschieben und bei denen, die dableiben dürfen, einfach davon auszugehen, dass sie, praktisch einsortiert in die deutsche Klassengesellschaft, schon tun werden, was sie ohnehin müssen; und dass man sie ansonsten, wie die „Gastarbeiter“ früherer Zeiten, sich selbst, d.h. der Obhut der Polizei und der auch für sie geltenden Gesetze, überlassen kann.

Jene „Gastarbeiter“ waren dem mit Feindbildern reichlich versorgten deutschen Volksempfinden seinerzeit zwar überhaupt nicht geheuer, für die kapitalistisch boomende Republik aber gar kein Problem: Die hatte sie sich ja bestellt, um den akkumulierenden deutschen Nachkriegskapitalismus mit dem benötigten Menschenmaterial zu bedienen; dass sie in einheimischen Fabriken produktiv konsumiert wurden, war „Integration“ genug. Ihre darüber hinaus gehende Anpassung an alle sonstigen hiesigen Umstände, also auch ihren Willen, hierher zu gehören oder nicht, durften sie weitgehend mit sich selbst abmachen, als privat entschiedenen Vergleich zwischen den Zumutungen des deutschen Lohnarbeiterlebens und der heimischen Armut. Die sozialen und moralischen Resultate der damaligen „Arbeitsimmigration“ nach Deutschland waren überwiegend der Begutachtung und Betreuung durch Kirchen und wohlmeinende Vereine überlassen. Die glaubten, die Gesellschaft darauf aufmerksam machen zu müssen, dass man „Arbeitskräfte“ bestellt habe, jedoch „Menschen“ gekommen seien, die als solche weniger alltägliche Fremdenfeindlichkeit und mehr zwischenmenschlichen Umgang verdient hätten. Der Erfolg blieb nicht aus: Deutsche Eingeborene gewöhnten sich, tolerant und multikulturell bereichert, an Pizza und Döner und daran, dass jugoslawische Arbeitskollegen „auch bloß Menschen“ waren. Ob und inwieweit diese Leute ihr abweichendes ausländisches Menschsein unter ihresgleichen abwickelten, war kein vordringliches Thema, solange sie ihren Dienst versahen, für ihren Lebensunterhalt sorgten – nicht zuletzt auch durch den soliden Familienzusammenhalt ihrer importierten „Kultur“ – und darüber unauffällig blieben. Dass sie Fremde waren, nämlich Landeskinder einer auswärtigen Herrschaft, der sie mehrheitlich – das kennen die Inländer von sich selbst – auch in der Fremde parteilich verbunden blieben bis zu ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer, war keine Frage und wurde auch nicht als Problem verhandelt, solange klar war, dass Deutschland keinesfalls ein „Einwanderungsland“ war.

Mittlerweile hat sich die Lage verändert, in mehreren Hinsichten; und die zuständigen Sozial- und Bevölkerungspolitiker haben sich dazu durchgerungen, aus den veränderten Gegebenheiten neue Schlüsse zu ziehen. Die Hüter der nationalen Wirtschaft und der durch sie aufgeworfenen „sozialen Fragen“ sind – schon seit Jahrzehnten, und seit Jahren verschärft – mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Marktwirtschaft mit ihrem Wachstum, das noch dazu zu wünschen übrig lässt, eine beinahe ununterbrochen und unaufhaltsam wachsende Masse von Sozialfällen produziert: Ausfälle im System der Nutzbarmachung des Volkes statt „Vollbeschäftigung“, und darunter in zunehmendem Maß Problemfälle für die staatliche Ordnungspolitik. Diese soziale Problemlage schärft den Blick auf den großen Sonder- und Aufsichtsfall der anderen Art, der aus dem einstigen Arbeitskräfte-Import erwachsen, aus diesen historischen Anfängen aber längst herausgewachsen ist: Millionen Zuwanderer, vor allem aus der Türkei, also von außerhalb des christlichen Abendlands und der EU, haben sich dauerhaft im Land des Export-Weltmeisters angesiedelt, schon in der berüchtigten zweiten Generation; und an Nachschub aus den Elendsregionen des globalen Kapitalismus sowie von den Kriegsschauplätzen des modernen Weltfriedens fehlt es nicht. Dieser ansehnliche Bevölkerungsteil ist aus der deutschen Mehrheitsgesellschaft – die noch dazu demografisch auf dem absteigenden Ast sitzt – nicht mehr herauszuoperieren, jedenfalls nicht mehr ohne einen absurden Aufwand und verheerende Folgen. Er geht aber auch nicht einfach mehr oder weniger spurlos im eingeborenen Volk auf, sondern macht sich in aller Unschuld als besondere Minderheit mit eigenen Gebräuchen bemerkbar: als eigene „Gemeinde“ braver Leute mitsamt dem üblichen Anteil an schulischen Problemfällen, kriminellen Ausreißern, religiös Verrückten, und was zu einer durchschnittlichen Kommune so dazugehört. Und damit haben die Zuständigen ein Problem, das sie unter der Überschrift „Ausländerproblem“ dieser Minderheit zur Last legen: Sie diagnostizieren oder befürchten die Entstehung einer „Parallelgesellschaft“, die, wie der Name schon andeutet, nicht als besondere Schicht oder Gruppe innerhalb der inländischen Klassengesellschaft abzugrenzen ist und dort – womöglich – Schwierigkeiten bereitet, die der ausgereifte Klassenstaat mit seiner Sozialpolitik im Griff hat. Vielmehr tut sich da in der Wahrnehmung der Staatsgewalt neben dem eigentlichen, dem deutschen, ein komplettes zweites, gar nicht deutsches Gemeinwesen auf; zwar – noch – kein „Staat im Staate“, aber so etwas wie ein Volk im Volk. Und das lässt um die Einheit: die Einheitlichkeit und alternativlose Zusammengehörigkeit des regierten Volkskörpers fürchten. Da droht Zersetzung. Dies um so mehr, als diese Gemeinde ihren Anteil zum tendenziell verwahrlosenden nationalen Subproletariat beisteuert; je nachdem, wie interessiert gezählt wird, sowie infolge einschlägiger gesetzlicher Vorschriften und der Selektionskriterien einheimischer Arbeitgeber sogar einen überproportionalen Prozentsatz: Tatsächlich handelt es sich da zwar um Konsequenzen des einheimischen Kapitalismus und einer ganz deutschen Standort-Politik; die besorgte Staatsgewalt nimmt dieses deutsche Schicksal aber insoweit, wie es Ausländer, vor allem Jugendliche „mit Migrationshintergrund“ trifft, als eine Art Nationalitätenfrage wahr und legt sich dieses Stück Verelendung als besonders brisanten Teil einer überhaupt nicht politökonomischen, sondern volksstaatlichen Zerfallsproblematik zurecht.

Um diesem Problem beizukommen, haben die Ausländerpolitiker der Nation den Entschluss gefasst, einheitliche staatsbürgerrechtliche Zuordnungsverhältnisse (wieder)herzustellen. Sie sehen ein, dass ihr deutsches Gemeinwesen sich mit seinen Zugereisten arrangieren, sie dauerhaft erdulden muss; dafür verlangen sie umgekehrt von dieser Minderheit, sich für Deutschland und die Deutschen aushaltbar zu machen – oder zu verschwinden. Auf die gesamte nicht-EU-ausländische „Gemeinde“ gehen sie daher mit der radikalen Alternative los: ganz oder gar nicht – ’rein oder ’raus! Die entsprechende Entscheidung wird natürlich nicht etwa freigegeben und auch nicht einfach den Betroffenen überlassen. Das ’raus! setzt die bundesstaatlich verfasste höchste Gewalt aufs Programm mit dem Willen zur Bereinigung aller angesammelten staats- und bürgerrechtlichen Grauzonen entlang dem schlichten Kriterium des mangelnden nationalen Nutzens: Bislang brachte bei legal Eingereisten ihr Übergang in Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe ihren „Aufenthaltstitel“ nicht zum Erlöschen. Künftig soll, wer keinen Beitrag zum Bruttosozialprodukt abliefert, sondern mit seiner Arbeitslosigkeit und Armut sogar Kosten verursacht, ein Kandidat für die Rücksendung in sein heimatliches Elend sein. Der übergroße Rest wird darauf verpflichtet, gemäß neuen staatlichen Vorgaben an der Auflösung der mitgebrachten fremdartigen „Identität“ zu arbeiten und sich über kurz oder lang, ein jeder entsprechend seinem sozialen Stand, einen Volkscharakter zuzulegen, den die Behörden als deutsch durchgehen lassen. Misslingt das, so grenzt der Kandidat sich aus und wird folgerichtig ebenfalls heimgeschickt.

Aus dieser nationalen Aufgabe der Menschensortierung im großen Maßstab speist sich die Debatte über die vielfältigen Probleme der Ausländer-„Integration“ im Lande. Und zwar sowohl der in seinem Sendungsbewusstsein manchmal grenzdebil wirkende Prüfungswahn der Verfasser von Einbürgerungs-Fragebögen, als auch Unternehmungen wie die sehr praxisorientierte Initiative des Innenministers zur Verstaatlichung der inländischen Moslemgemeinden, an die Teile der Aufgabe delegiert werden sollen, solche Fremdgläubigen ans säkulare deutsche Gemeinwesen heranzuführen und das Auffinden des unbrauchbaren und/oder unwilligen Rests zu erleichtern.

*

Das Bedürfnis des Staates, seinen Zugewanderten in aller Schärfe die Alternative ‚Trennung oder Eindeutschung‘ aufzumachen, wird noch entschieden gesteigert durch das verschärfte Misstrauen, das er seit „9/11“ seinen muslimischen Außenseitern entgegenbringt. Sie unterliegen dem Generalverdacht, fünfte Kolonne von al Kaida oder zumindest allgegenwärtiger, potenzieller Sumpf des Terrorismus zu sein, dem fraglos die besondere Aufmerksamkeit der Sicherheitsorgane gebührt. Die Unwiderlegbarkeit des Verdachtes macht das Drängen auf öffentliche Distanzierung muslimischer Individuen, Glaubens- und sonstiger Vereine von islamistisch-terroristischen Umtrieben noch nötiger; erfordert noch mehr mohammedanische Treueschwüre an die Adresse von Freiheit, Toleranz, Gewaltverzicht und Deutschland; führt zu bizarren Einfällen wie dem des bereits erwähnten CDU/CSU-Fraktionsführers, der einbürgerungswilligen Muslimen auch noch ein ehrliches Bekenntnis zum „Existenzrecht Israels“ abpressen will, weil das auch „zur deutschen Identität“ gehöre; und nährt doch das bleibende Gefühl bei Polizeimacht und entsprechend agitierter Bevölkerung, dass es am besten wäre, wenn man die ganze gefährliche Bande, die ja doch nur beim Barte des Propheten Treue schwört, einfach los werden könnte. So hat der Innenminister mit seinem Projekt eines „deutschen Islam“ vor allem bei seinen Landsleuten viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Verständigen unter ihnen begreifen mit Respekt vor der Tatkraft des Mannes, dass die von ihm angestrebte Integration der in Deutschland lebenden Moslems längst zu einer nationalen Sicherheitsfrage und irgendwie zu einem Kriegsziel im Krieg gegen den Terror geworden ist.

*

Dass mit dem gebieterischen Imperativ der neuen Berliner Ausländerpolitik: Werdet deutsch! nicht etwa das Gute im Zuwanderer, sondern das Defizit zum erstrangigen öffentlichen Thema wird, das die so angegangene „Parallelgesellschaft“ nach staatlicher Definition an sich hat, ist freilich unvermeidlich; und dass so der bisher geübte Umgang des Staates mit seinem Fremdvolk als ein großes Pflichtversäumnis erscheint, ist zumindest von der schwarzen Hälfte der Regierungskoalition auch durchaus beabsichtigt. Die legt es nämlich darauf an, gerade im Sinne der neuen integrierten Volkseinheit und zum Gefallen ihres Wähleranhangs, bei dem durchaus mit einiger Irritation des bislang gepflegten völkischen Ausgrenzungsbewusstseins zu rechnen ist, das in der links-grün-alternativen Szene gepflegte Ideal der multikulturellen Vielfalt in Verruf zu bringen: Eine derart „wirklichkeitsfremde“ Ideologie gehört ganz einfach ausgerottet, und zwar gründlich – einer der besonders eifrigen christlich-demokratischen Ausländerbeauftragten, ein brandenburgischer Kommisskopf im Ministerrang, mag nicht einmal mehr einen Radiosender mit dem Namen „Multikulti“ in seinem Rayon dulden, stehe der doch für ein an der Lebenswirklichkeit gescheitertes Experiment und sei möglichst zu ändern, in – wie der Minister vorschlagsweise anbietet – Radio Integration z.B. oder gleich Radio Schwarz-Rot-Gold (SZ, 22.7.06).

Nicht beabsichtigt ist freilich der ebenso unvermeidliche Effekt, dass die rechtsradikale Szene sich mit ihrem tatkräftig praktizierten Fanatismus der ausländerfreien Volkseinheit ins Recht gesetzt findet und die NPD sich endgültig als von den C-lern kopiertes Original „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sieht. Der Verdruss über diese Konkurrenz von rechts animiert die verantwortlichen Demokraten zu einer kongenialen Gegenstrategie. Mit der Erhöhung des Drucks auf die Einwanderer in Deutschland, entweder das Land zu verlassen oder glaubwürdig, vorbehalt- und bedingungslos, dauerhaft und ausschließlich im nationalen „Wir“ aufzugehen, suchen sie ihr Wählervolk davon zu überzeugen, dass immer noch sie es sind, die Demokraten in Deutschland, die die Kriterien der Volksgemeinschaft ernst nehmen, ihnen Geltung verschaffen und sie in praktische Politik umsetzen: Sie und nicht die Rechtsradikalen sind die wahrhaft kompetenten Hüter deutscher Sittlichkeit und halten diese in aller Härte gegen materielle Berechnung und moralische Beliebigkeit in Einwandererkreisen hoch. Was die Konkurrenz von rechtsaußen betrifft – so der Gegenangriff aus dem demokratischen Lager –, stellen die mit ihrem antidemokratischen Radikalismus nur unter Beweis, dass in Wahrheit sie selber nicht integriert sind: Wenn die NPD – zwar keineswegs nur, aber auch – in „abgehängten“ Landstrichen der Ex-DDR und unter deutschstämmigen Subproletariern Anklang findet, dann besteht ihre Basis doch ganz offenkundig aus der lebensuntüchtigen Minderheit, die – noch immer – nicht in der deutschen Realität angekommen ist; und wenn rechte Schläger ein schiefes Licht auf den Standort Deutschland werfen, dann wird daran nur schlagend deutlich, dass Rechtsradikalismus undeutsch ist.

So tapfer streiten Deutschlands Demokraten um die Lufthoheit über die öffentliche Meinung der Nation zum Ausländerproblem. Indem sie nämlich polemisch klarstellen, worum es geht, wenn Integrationspolitik zur Chefsache wird: um Deutschland. Worum auch sonst.

[1] Der erste Regelungsbedarf, den einreisenden Ausländer betreffend, geht von jeher auf die Frage, ob und inwiefern, warum und wie lange der sich hierzulande rechtmäßig aufhalten darf. Das hat zu erheblichen Anstrengungen auf dem Feld der juristischen Wortfindung geführt, da die vielfältigen „Lebenssachverhalte“, die da anfallen, rechtlich sortiert und unterscheidbar benannt sein wollen. Wer nämlich legal in Deutschland leben will, muss sich auf einen „Aufenthaltstitel“ berufen können, den ihm das jeweils geltende Ausländerrecht unter genau definierten Voraussetzungen zuteilt. Das Ausländerrecht kennt deshalb Einrichtungen wie die Aufenthaltsgenehmigung (§ 15 AuslG), erteilt „als Aufenthaltserlaubnis … ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck“ und nach 5 Jahren unbefristet verlängerbar; eine Aufenthaltsbewilligung (§ 28), auf 2 Jahre befristet, für „vorübergehende Zwecke“; die Aufenthaltsbefugnis (§ 30) aus „völkerrechtlichem oder dringendem humanitären Grund“ oder „zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“; eine Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber nach Asylverfahrensgesetz; eine Duldung (§ 56) für Abschiebekandidaten bei Bestehen von „Abschiebehindernissen“; eine Aufenthaltsgenehmigung-EG nach EU-Recht sowie eine „zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsberechtigung“ (§ 27) nach 8 Jahren legalen Aufenthalts mit o.g. Aufenthaltserlaubnis. Das seit 2005 geltende „Zuwanderungs-“ bzw. „Aufenthaltsgesetz“ hat die „Aufenthaltstitel“ auf zwei verringert, auf Aufenthaltserlaubnis für „befristete Aufenthalte“ (§ 7 AufenthG) und eine Niederlassungserlaubnis für unbefristete (§ 9 AufenthG), ohne an dem vielfältigen System der materiellen Interessiertheit der Politik an einem mehr oder weniger „verfestigten“ Aufenthalt von Ausländern Abstriche zu machen. Im Gegenteil: Der unbefristete Aufenthalt, der nach fünf Jahren beantragt werden kann, hängt jetzt davon ab, dass neben den Voraussetzungen des alten Rechts – wie „gesicherter Lebensunterhalt“, nachgewiesene Altersvorsorge und gesetzestreues Benehmen – nunmehr auch, ganz unabhängig davon, ob ein Ausländer überhaupt an Einbürgerung denkt, „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ und „Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ (§ 9 Abs. 2 Ziff. 7 u. 8 AufenthG) verlangt werden, ebenso wie die „erfolgreiche“ Teilnahme an Sprach- und allgemeinen „Integrationskursen“ (§§ 44a und 45 AufenthG). Diese Anforderungen gelten nach neuem Recht auch für alle Fälle des „Ehegatten-“ oder sonstigen „Familiennachzugs“. Die dergestalt gewachsenen „Bindungen an Deutschland“ (§ 14 Staatsangehörigkeitsgesetz) kulminieren nach acht Jahren „rechtmäßigen … gewöhnlichen Aufenthalts im Inland“ in einem Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung), wenn der Ausländer über die zwischenzeitlich eingetretenen Erfolge der gesetzlich verabreichten Integration hinaus, ohne die er von Rechts wegen gar keine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen soll, sich ausdrücklich zur FDGO „bekennt“, weiterhin sich und die Seinen ernähren kann, „seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert“ und nicht „wegen einer Straftat verurteilt ist“. (§ 10 StAG). Der jeweilige Stand der Gesetzgebung bietet ein getreues Zerrbild des Gegenstandes, um den sich die politische Debatte über die Integration der Ausländer in Deutschland dreht: Die befasst sich mit dem national zuträglichen Umgang mit den Einwanderern, deren Anzahl und Qualität Fragen nach ihrer Nützlichkeit und Verlässlichkeit aufwirft. An denen, welchen das System der „Aufenthaltstitel“ das Hierbleiben erlaubt, wollen die politisch befugten Diskussionsteilnehmer treudeutsche Eigenschaften per Gesetz herbeizwingen, die als nachprüfbare „Anspruchsvoraussetzung“ ihres legalen „Aufenthalts“ in eben diesen „Titeln“ gefasst sein sollen. Was dabei herauskommt, sind rechtsstaatliche Idealtypen brauchbarer, staatstreuer Ausländer, die Politikern und Behörden als Maßstab dienen, wenn sie auf ihre Zuwanderer losgehen und auf Bereinigung dringen, was ihr Verhältnis zur Gemeinschaft der Deutschen betrifft. Von ihnen verlangen sie Entsprechung gegenüber ihren gesetzlichen Vorgaben für gutes Deutschtum und liefern ein Beispiel mehr dafür, dass es für die Betroffenen noch nie lustig war, wenn ihnen Politiker mit Idealen kommen.