Der Beitrag der Privatisierung zur „Zukunftssicherung des Standorts Deutschland“

Der Staat privatisiert seine Staatskonzerne (Post und Bahn) um sich von den Kosten seiner Hoheitsfunktionen zu entlasten. Um überhaupt Geschäft machen zu können werden diese mit viel Kredit und Monopolmacht nach innen ausgestattet. Das lohnt sich nur als weltweite Offensive und in dem Maße wie es den neuen Privatkonzernen gelingt, dieselben „Zukunftsmärkte“ bei und gegen die Konkurrenten zu erobern.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Beitrag der Privatisierung zur „Zukunftssicherung des Standorts Deutschland“

Im Zuge des Abschlusses der Postreform II ist man von den Experten aus Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik mit einer Reihe von Erklärungsangeboten bekannt gemacht worden, die die Beweggründe der Umwandlung staatlicher Behörden in selbständige Unternehmen betrafen und gewöhnlich mit dem Schlagwort der Privatisierung bezeichnet werden. Diese liefen im wesentlichen darauf hinaus, den wirtschaftlichen Erfolgskurs der neu eingerichteten Privatunternehmen in den Vordergrund zu stellen, der sich unweigerlich daraus ergebe, daß nunmehr nach rein unternehmerischen Gesichtspunkten, ausschließlich auf Effektivität hin orientiert endlich rationell gewirtschaftet werde – und nicht nach den Grundsätzen des schwerfälligen, unhandlichen, durch und durch unwirtschaftlichen Instrumentariums einer staatlichen Behörde. Von einem vollständigen Rückzug des Staates aus einer Monopolsphäre war die Rede, nach der einen Seite hin sehr zum Vorteil für die Konsolidierung der Staatsfinanzen, da der Staat nun seine defizitären Betriebe losgeworden sei; nach der anderen Seite hin zum Segen des freien Wettbewerbs und seinen Kräften, die den Erfolg des Tüchtigsten sicherstellen. Und schließlich sollte man den jüngsten Akt der Privatisierung von Staatsbetrieben als Folgereaktion auf einen weltwirtschaftlichen Entwicklungstrend begreifen, der die weltweite Öffnung des gigantischen Zukunftsmarktes Kommunikationstechnologie mit sich bringe: Auch von daher sei die Entlassung des Staatsbetriebs in die Welt der unternehmerischen Freiheit und der Rechnungsführung nach ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur konsequent und trage dem Sachzwang Rechnung, daß auf diesem Zukunftsmarkt nur besteht, wer sich mit eigener wirtschaftlicher Kraft in ihm durchsetzt.

Das Mindeste, was sich zu diesen angebotenen Verständnishilfen sagen läßt, ist, daß sie mehr Fragen aufwerfen als beantworten. Effektiv und rationell zu wirtschaften – dazu sollten die behördliche Aufsicht des Staates und entsprechende Verordnungen nicht imstande sein? Sanierung der Staatsfinanzen – etwa dadurch, daß Schulden von Post und Bahn nunmehr in Schattenhaushalten stehen? Rückzug des Staates und freier Wettbewerb – von bzw. auf Märkten, die überhaupt erst aufgrund staatlicher Beschlußfassung zu solchen werden? Die von ihrer Beschaffenheit her Staatsdomäne, weil für kapitalistisches Wachstum unbrauchbar sind? Durch Unternehmen, die in ihrem weltweitem Engagement gar nicht nur vor sich hinwirtschaften, sondern die bekanntermaßen dabei dem nationalen Auftrag verpflichtet sind, den Standort Deutschland zu sichern? Das paßt nicht recht zueinander.

I.

Einrichtungen wie das Post- und Bahnwesen spielen in kapitalistischen Staaten eine Sonderrolle. Einerseits gehören sie in den Bereich der allgemeinen Voraussetzungen des Produzierens, müssen sie einfach vorhanden sein, sollen Land und Leute eines kapitalistischen Standorts dem Wachstum und dessen Bedürfnissen dienstbar gemacht werden. Andererseits gibt es kein wirkliches gesellschaftliches Interesse, das sich um die Herstellung dieser Voraussetzungen des kapitalistischen Wachstums kümmern würde: Dieselbe wirtschaftliche Rechnungsart, nach der die ganze kapitalistische Gesellschaft funktionell eingerichtet ist, erteilt bezüglich dieser allgemeinen Produktionsvoraussetzungen den Bescheid, daß sich deren Produktion selbst nicht lohnt, mit riesigen Kapitalvorschüssen und einer elend langen Umschlagszeit kein Profit zu erwirtschaften ist – weswegen sie mangels Rentabilität schlicht unterbleibt.

Dem Gegensatz zwischen dem allgemeinen gesellschaftlichen Bedarf nach diesen Gebrauchswerten einerseits und dem wegen der durchschlagenden kapitalistischen Grundrechnung ausbleibenden Angebot andererseits trägt der Staat dann Rechnung: Einen Teil der Mittel, die er zur Wahrnehmung seiner Hoheitsfunktionen von seiner Gesellschaft in Beschlag nimmt, reserviert er dafür, daß sie für das kapitalistische Wachstum überhaupt erst brauchbar wird und bleibt. Er ersetzt mit seinem politischen Willen das sonst herrschende ökonomische Gesetz, wonach nur produziert wird, was sich kapitalistisch lohnt, und finanziert mit den Mitteln der Allgemeinheit die Bereitstellung der erforderlichen Sach- und Dienstleistungen.

Im Standort Deutschland war die staatliche Aufgabe, z. B. einen flächendeckenden Bahn- und Postbetrieb sicherzustellen, während der letzten 50 Jahre zwei Behörden übertragen, der Deutschen Bundespost und Bundesbahn. Diese sind, rückblickend betrachtet, ihrem Auftrag ausgezeichnet nachgekommen und haben die Bedürfnisse des Standorts nach einem ordentlichen Fernmelde- und Bahnwesen bestens befriedigt – allein der Staat selbst ist mit ihnen unzufrieden. Und zwar deswegen, weil er sie jetzt ausgerechnet dem Maßstab unterzieht, den er die ganzen Jahre vorher in ihrem Fall eigens außer Kraft gesetzt hatte. Die Kosten, die die Freisetzung seiner Behörden vom Rentabilitätsprinzip verursachte und die sich in seinem Haushalt zu ansehnlichen Defiziten türmen, erscheinen ihm plötzlich nur noch als im Grunde überflüssige Last. Er faßt sie als Indiz dafür auf, daß er mit seinen überkommenen Einrichtungen nur Wachstumshindernisse am Leben erhalten und so verhindert habe, daß wirklich alle vorhandenen Reichtumsquellen der Gesellschaft ausgeschöpft werden – und entsprechend handelt er: Er sucht sich von den finanziellen Lasten zu befreien, als die ihm die von ihm wahrgenommenen Funktionen nur noch erscheinen wollen, indem er die Bereiche, in denen er bislang tätig war, weil in ihnen kein Profit zu verdienen ist, zu Sphären dekretiert, in denen ab sofort nach allen Regeln der kapitalistischen Kunst akkumuliert werden kann und soll. Im übrigen geht er davon aus, daß in sachlicher Hinsicht das Rentabilitätsprinzip schon dieselben Ergebnisse erbringen wird, auf die er bislang mit seinen planwirtschaftlichen Behörden gezielt hingewirkt hat.

Allerdings wird weder aus dem haushaltspolitischen Befreiungsschlag noch aus der fixen Idee etwas, mittels Privatisierung von Post und Bahn sei der Bereich staatlicher Funktionen der Akkumulation von Kapital zu erschließen.

II.

Behörden, die zur Wahrnehmung von Staatsaufgaben von ihrem Dienstherrn bislang nur wie Unternehmen geführt wurden, also Gewinn- und Verlustrechnungen zwar durchführten, sich in ihrer Tätigkeit aber dem Kriterium des wirtschaftlichen Erfolgs gar nicht zu unterwerfen hatten, sind so einfach nicht in ihre wirtschaftliche Selbständigkeit zu entlassen. An ihnen so, wie sie dastehen, nur für einen Moment ernsthaft den sonst üblichen Maßstab der wirtschaftlichen Rechnungsführung angelegt, wären sie im Augenblick ihrer gesellschaftlichen Gründung bereits pleite, also weder zur Erwirtschaftung irgendwelcher Überschüsse noch zur Wahrnehmung des alten Staatsziels einer flächendeckenden Versorgung imstande, dem sie z. T. nach wie vor zu dienen haben. Der erste Schritt zu ihrer Verwandlung von Monopolen im Staatsauftrag zu funktionsfähigen kapitalistischen Wirtschaftsunternehmen besteht folglich darin, sie überhaupt erst mit dem Lebensmittel auszustatten, mit dem sie ab sofort wirtschaften und es dabei mehren sollen. Der Staat scheidet seine Sondervermögen Deutsche Post und Deutsche Bahn nach Soll und Haben, trennt die Schulden vom Vermögen und entläßt letzteres als neu entstandenes Rechtssubjekt mit dem Auftrag in die Welt, aus diesem Vermögen mehr zu machen: Er verwandelt sein formelles Eigentum an allen Einrichtungen, die beispielsweise zum Bahnwesen in Deutschland gehören, in ihm gehörende Rechtstitel auf zukünftigen Ertrag, diese bilden das rechnerische Vermögen einer neuen AG und die positive Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit –

„Am 1. Januar 1994 wurde durch Zusammenführung der Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn (…) die DBAG gegründet. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4,2 Mrd. DM. Alleingesellschafter ist der Bund.“ (Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, 24.2.94)

Zu diesem Grundkapital kommen dann noch 7,2 Milliarden an restlichem Eigenkapital hinzu, in denen das Sachvermögen zur Zufriedenheit der Wirtschaftsprüfer bewertet und zusammenaddiert wurde.

Allerdings: Es ist nicht Kapital, was die Gesellschaft da ihr eigen nennt und in ihren Büchern als solches ausweist. Was da an Vermögen unter der Rubrik „Sachanlagen“ erscheint, umfaßt die ganzen stofflichen Voraussetzungen von den Schienen bis zu den Bahnhöfen, mit denen die Bahn bislang gewirtschaftet hatte, hat also wertmäßig noch nie als Kapital mit dem Zweck fungiert, mit Zuwächsen versehen an den Eigentümer zurückzufließen. Es ist ein kunstvoll errechneter Vermögenswert, den eine Aktiengesellschaft, die Überschüsse erwirtschaften will, vorweisen muß, um hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in etwa den Ansprüchen zu genügen, die an Unternehmen ihrer Größe gestellt werden: Es ist die sehr solide anmutende Grundlage des Unternehmens, sich demnächst über Börsengänge oder sonstwie vermehrt Kredit verschaffen zu können und darüber konkurrenzfähig zu bleiben.

Mit diesem schönen Akt der Stiftung von Kapitalvermögen einher gehen die erforderlichen Maßnahmen, die es für einen unbelasteten Neubeginn (Ex-Verkehrsminister Krause) braucht und die die andere Seite der Bilanz betreffen:

„Alle Altschulden von Bundesbahn (45,4 Milliarden Mark) und Deutsche Reichsbahn (15,8 Milliarden Mark) werden in einen Schattenhaushalt gestellt. Zins und Tilgung zahlt Waigel. Das sind von 1992 bis 1996 knapp 14 Milliarden, die der Minister in seinen Haushalts-Eckdaten nicht unterbringen kann.“ (Der Spiegel, 28/92)

Damit das Unternehmen, mit der Eisenbahn Profit zu erwirtschaften, überhaupt losgehen kann, wird die Gesellschaft vom Staat entschuldet, und wenn es dann losgegangen ist, zeigt sich, daß die Rede von den „Altschulden“ gar nicht so verkehrt ist. In den Schattenhaushalten vermehrt sich das sogenannte Bundeseisenbahnvermögen nämlich ganz so, wie dies bei Schulden des Staates üblich ist: Abgebaut werden soll der Schuldenberg mit Bahn-Überschüssen und Steuergeldern, abgebaut wird er mit neuer Verschuldung –

„Die für 1994 und 1995 vom Bund bewilligten Extrazahlungen in Höhe von jährlich acht Milliarden Mark für Zinsen und Tilgung der rund 70 Milliarden Mark Altschulden der Bahn reichen nicht aus, um die Mehrausgaben der Bahn durch die Bahnreform zu decken. Das Bundeseisenbahnvermögen darf deshalb 1994 und 1995 noch zusätzlich bis zu 9,5 Milliarden Mark Kredit aufnehmen.“ (DPA-Meldung, 27.3.94)

Von der negativen Geschäftsbilanz der Bahn läßt der Staat sich also nicht beeindrucken. Er sieht sich in seinem Wachstumsidealismus nicht im mindesten blamiert, sondern hält unbeirrt daran fest, daß sich der Betrieb der Bahn wirtschaftlich zu rechnen und Überschüsse zu erbringen hat – und damit seine Sicht der Dinge auch weiterhin die Maxime des Wirtschaftsunternehmens Bahn AG bleibt, ersetzt er mit seinen Mitteln bis auf weiteres ausbleibenden Geschäftserfolg.

Auch beim Sondervermögen Bundespost hat der Staat sein formelles Eigentum nach einigen Bewertungsschwierigkeiten mit Erfolg in Aktienvermögen der neuen Gesellschaften verwandelt, demgegenüber ein Vielfaches an Schulden steht, die gleichfalls dem alleinigen Gesellschaftseigner Staat gehören. Nur verzichtet er im Unterschied zur Bahn AG bei den neuen Gesellschaften im Postbereich nicht vollständig, sondern nur zum Teil auf die Bedienung dieser Schulden durch Zins und Tilgung durch die neue AG, was bei der Telekom AG zu der folgenden Bilanzrechnung für das Geschäftsjahr 1994 geführt hat, die unter der passenden Überschrift: „Telekom weiter auf Wachstumskurs“ veröffentlicht wurde:

„Durch die Bewertungskorrekturen und den daraus resultierenden Jahresfehlbetrag ist das Eigenkapital weiter rückläufig. Mit weniger als 34 Milliarden DM erreicht es seinen Tiefstand seit der Gründung des Unternehmens. (…) Die Nettokreditaufnahme betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr nur noch 7,5 Milliarden DM und konnte somit gegenüber 1992 um mehr als die Hälfte gesenkt werden, die Verschuldung ist somit auf 107,5 Milliarden DM gestiegen. (…) Nach Steuern und Ablieferungen an den Bund in Höhe von 6,1 Milliarden DM, so Finanzvorstand Kröske, weist das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag von 2,9 Milliarden DM auf. Nach Entnahmen aus Rücklagen ergibt sich ein Bilanzverlust von 1,6 Milliarden DM.“ (Telekom Pressemitteilung, 1.7.94)

Was da im wesentlichen akkumuliert, sind also die Schulden, die der Alleingesellschafter Staat als Vermögenshauptbestandteil in die AG eingebracht hat. Sie dokumentieren, daß nach dem Grundsatz des Rentabilitätsprinzips das Geld, das sich mit den Dienstleistungen der Telekom der deutschen Kundschaft – produktiv tätigen und anderen Geschäftsleuten sowie den vielen Privaten – aus der Nase ziehen läßt, nicht einmal den Aufwand deckt, den ihr Betrieb und so manche „Neuinvestitionen“ verschlingen. Sie dokumentieren aber auch, daß und wie der Staat dafür Sorge trägt, daß dadurch weder die Wirtschaftlichkeit noch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens affiziert wird: Die Schulden der Telekom sind seine Schulden, die er nur eben unter der Buchungsüberschrift „AG Telekom“ in seinen Büchern stehen hat, und dies ersetzt die Frage praktisch, ob das Geschäft, das die Telekom AG machen soll, wirklich ein Geschäft ist. Der Staat mit seinem Kredit und seiner unbegrenzten Fähigkeit, mit neuen Schulden einzuspringen, wenn die erzielten wirtschaftlichen Erträge nicht einmal zur Bedienung der alten reichen, steht so für die Einlösung der Forderung von Ex-Postminister Schwarz-Schilling gerade, derzufolge die deutsche Telekom hinsichtlich ihrer Finanzverfassung den kerngesunden Riesen in Japan und USA gleichgestellt sein müsse: Was diese „Riesen“ – in Japan ein Konzern in Staatsbesitz, in den USA ein vom Staat geschmiedetes und beaufsichtigtes Monopol – so vermögen, soll im Standort Deutschland die kerngesunde Potenz des deutschen Nationalkredits leisten.

III.

Die staatliche Fürsorge für die sechs selbständigen Aktiengesellschaften, die es nunmehr als Ersatz von Post und Bahn gibt, ist mit der Aktion ihrer Gründung und der Trennung von Schulden und Vermögen keineswegs beendet. Der Staat weiß, daß die Unternehmen, die er mit dem Auftrag versehen hat, aus seinen Schulden Überschüsse zu erwirtschaften, dazu so recht gar nicht imstande sind, er sie also gar nicht als die privaten Unternehmen in den Wettbewerb entlassen kann, als die er sie gegründet hat. Daher erklärt sich der Staat gleichermaßen aus eigenem Interesse an seinen Unternehmen wie in deren eigenem dazu bereit, zumindest für die nähere Zukunft für einige Modifikationen in Bezug auf die Bedingungen des Wettbewerbs zu sorgen, die auf die Kostenrechnungen und Bilanzen seiner jungen Gesellschaften positive Effekte zeitigen sollen, auf die Bilanz seiner Schulden gleichwohl die bekannten negativen Effekte haben werden.

Bei der neuen Bahn AG trägt der Staat die Kosten von „Nachholinvestitionen“, die wesentlich darin bestehen, die Infrastruktur der ehemaligen Reichsbahn auf einen zukunftsträchtigen Standard zu hieven, und finanziert wie bisher aus seinen Mitteln im gesamten Bundesgebiet den Bau neuer und den Erhalt alter Strecken. Damit alles seine Ordnung hat, zahlt die Bahn AG zum Ausgleich über 40 Jahre die Abschreibungen, was gnadenlos durchblickende Experten mutmaßen ließ, es könne sich bei dieser Art von zinslosem Darlehen um eine versteckte Dauersubvention handeln. Auch die finanziellen Erblasten aus der bisherigen öffentlich-rechtlichen Personalorganisation trägt der Staat, finanziert aus sogenannten „öffentlichen Mitteln“ Personalüberleitungsgesellschaften bei der Bahn, die dann die noch verbleibenden Beamten zu günstigeren Tarifen an ihre Aktiengesellschaften vermietet – Direktsubventionen sind EU-rechtlich ja nicht gestattet. Beim Postwesen summieren sich die auf ihn entfallenden entsprechenden Ausgaben zuzüglich der Pensionslasten auf rund 60 Milliarden DM, was an verantwortlicher Stelle zu folgendem Kommentar Anlaß bot:

„Der Haushaltsausschuß des Bundestags ist sich der finanziellen Unwägbarkeiten und Belastungen bewußt, die möglicherweise auf den Bund zukommen. Allerdings müssen die Gesellschaften auch an den Bund zahlen.“ (FAZ, Nr. 149/94)

Letzteres findet zwar im Rahmen der noch bestehenden Ablieferungspflicht der Post auch schon statt, doch auch da zeichnet sich die Notwendigkeit von gewissen „Entlastungen“ des Unternehmens ab, die der Staat zu tragen haben wird:

„Durch den Übergang von der Ablieferungspflicht der Post zur allgemeinen Steuerpflicht ergebe sich von 1996 an für den Bundeshaushalt eine Verminderung der Einnahmen. Inwieweit dieser Ausfall ausgeglichen werden könne, hänge (…) auch von den Abführungen von Dividenden und Verkaufserlösen aus Aktien an den Bund ab.“ (Ebd.)

Von Gesetzes wegen ist der Bund übrigens dazu gehalten, mit den etwaigen Erlösen aus Aktienverkauf die Pensionskassen der Unternehmen aufzufüllen, etwaige Dividendeneinnahmen ab dem Jahr 2000 sind für denselben Zweck reserviert (vgl. NZZ, Nr. 150/94).

In Bezug auf die wirtschaftlichen Leistungen seiner Aktiengesellschaften im engeren Sinn weiß der Staat nicht nur, womit man einer frisch gekürten unternehmerischen Initiative zu den nötigen Anfangserfolgen verhilft, sondern handelt mit seiner Gesetzesmacht entsprechend. Wo er es für nötig befindet, kommt freier Wettbewerb fürs erste gar nicht zustande, da seine Unternehmen das politisch-rechtliche Monopol wirtschaftlich ausnutzen, das er ihnen übertragen hat. Auf dem Gebiet der ehemaligen Post rührt der Spitzenumsatz der Telekom wesentlich aus dem ausgiebigen Gebrauch des Telefon-Monopols, das sie weiterhin innehat und an dem sie auch durch Lizenzvergabe an deutsche Multis verdient, die den Einstieg in diese Sphäre für lukrativ befunden haben und die nötigen Geldmittel besitzen, in Konkurrenz zur Telekom ihre eigenen Netze aufzubauen. Der seit den grauen Telefonhäuschen so heißenden „gelben Post“ sind – mit inzwischen verlängerter Befristung – gleichfalls lukrative Restbestände aus dem Spektrum ihrer monopolisierten Dienstleistungen erhalten geblieben, an „Massendrucksachen“ und anderen Transportgütern darf sie vorerst noch so lange allein verdienen, bis die personalpolitischen Schritte zur Rationalisierung gegriffen haben und sie in etwa dem Vergleich mit konkurrierenden Anbietern standhält, die schon loslegen wollen, aber noch nicht dürfen:

„Eindringlich warnte Zumwinkel (Vorstandsvorsitzender Post AG, d. V.) (..) vor einer übereilten Liberalisierung. Die Infrastrukturaufgaben könnten vom Postdienst auf Dauer nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Finanzierung über einen entsprechend „reservierten Bereich“ gesichert sei. (…) Es sei insofern auch nicht vertretbar, eine Lizenzierung privater Anbieter (…) übers Knie zu brechen und damit der künftigen Deutsche Post AG Verluste in Milliardenhöhe zu bescheren.“ (SZ, Nr. 185/94)

Bei der Bahn schließlich sorgen die Tarif-Vereinbarungen im Binnenverhältnis der drei Gesellschaften noch eine längere Zeit dafür, daß der im Prinzip freie Zugang zu den Schienen der Bahn AG maßgeblich von den Transport-Sparten derselben AG beschritten wird, weil konkurrierende europäische Anbieter einfach mit höheren Kostpreisen zu kalkulieren haben. Darüber werden die im Inland ansässigen Konkurrenten der Bahn dann sehr argwöhnisch und führen beim Staat Beschwerde:

„Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hat vom Bundestag Nachbesserungen an der Bahnreform gefordert. Der „freie Zugang zum Schienennetz“ müsse mit einer Verordnung sichergestellt werden (…). Die bisherige gesetzliche Regelung der Bahnreform sei in dieser Hinsicht unbefriedigend, weil die Deutsche Bahn AG den Fahrweg als Monopolist erhalte und gleichzeitig im Personen- und Güterverkehr dessen größter Nachfrager sei. Beide Bereiche seien durch eine gemeinsame Gewinn- und Verlustrechnung zu eng miteinander verbunden. Das setze die Deutsche Bahn AG dem Argwohn aus, bei der Vergabe der Trassen nicht genügend neutral zu sein.“ (DPA-Meldung, 14.6.94)

Keinerlei regulierende Eingriffe des Staates sind jedoch für den Umgang der Unternehmen mit der Ware Arbeitskraft vorgesehen. Die ehemaligen Beamten und Angestellten des Bundes bekommen von ihrem neuen Dienstherrn zu hören, daß nunmehr sie ganz allein, die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG über Erfolg oder Mißerfolg des Unternehmens entscheiden, und im Nachsatz erklärt er ihnen dann, wie diese große Verantwortung zu verstehen ist:

„Für die Bahn gelte ab sofort der Gewinn als alles entscheidendes Kriterium, sagte Dürr. Dazu sei ein kräftiger Innovationsschub nötig. Infolge der damit verbundenen Rationalisierung müßten weniger Mitarbeiter mehr Leistungen erbringen.“ (REUTER-Meldung, 1.1.94) Sein Kollege von der Telekom AG sieht das grundsätzlich genauso und spricht von „20 Prozent zuviel Telekom-Personal“ (Ricke, in: Capital 3/92).

Die genannten und alle anderen Maßnahmen, mit denen der Staat bzw. seine Unternehmen selbst dafür Sorge tragen, daß sie von dem Vergleich mit konkurrierenden Anbietern, dem sie sich zu stellen haben, noch eine gewisse Zeit verschont bleiben, sind allerdings kein Widerspruch zu dem Projekt, das der Staat mit seinen Privatisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht hat. Im Gegenteil bezeugen sie das gewichtige Interesse des politischen Souveräns an einem für ihn erfolgreichen Ausgang des Wettbewerbs, den er mit seiner Liberalisierung in Gang bringt: Von Anfang an ist das, was auf dem Gebiet der bislang von ihm wahrgenommenen Funktionen kraft seines Willens und Beschlusses an „Markt“ herrschen soll und herrscht, von dem Interesse gar nicht zu trennen, das er am Ausgang der wirtschaftlichen Konkurrenz nimmt. Es ist ihm überhaupt nicht gleichgültig, wer in den von ihm mit der Aufgabe seiner Monopolstellung eröffneten Geschäftsfeldern verdient und an wem verdient wird: Die Gesellschaften, die er mit seinem Kredit gründet, sollen nicht einfach nur stellvertretend für ihn seine Hoheitsfunktionen wahrnehmen, sondern sie sollen dem Auftrag gewachsen sein, mit dem er sie in die wirtschaftliche Selbständigkeit entläßt, und den Sieg in einer Konkurrenz erstreiten, die er eigens dafür einrichtet, damit sie in ihr siegen. Und so, wie diese Konkurrenz beschaffen ist, erfordert sein Interesse an ihr auch gewisse marktpflegerische Maßnahmen jenseits seines Hoheitsgebietes.

IV.

So tritt an die Stelle des bisher verbindlichen Rechtswesens, nach dem die staatlichen Hoheitsfunktionen wahrzunehmen waren, ein Apparat rechtlicher Regelungen, mit denen der deutsche Staat gegenüber anderen Staaten die neuen Märkte einhegt. In ihm sind die Bedingungen fixiert, unter denen er sich zur Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs bereit erklärt, zu den Fahrwegen seiner Bahn beispielsweise, zu Einrichtungen der Infrastruktur seines Kommunikationswesens, zu Dienstleistungsbereichen im Transport von Daten, Gütern usw. Dieser Zugang wird gewährt, wenn Fairneß und Waffengleichheit herrschen, die anderen Staaten einem selbst also mindestens dieselben Erlaubnisse gewähren, zu deren Konzession man sich womöglich herbeiläßt, und immer sind die Streitfragen, um die es dabei geht, Staatsangelegenheiten des höchsten Niveaus. Die Märkte nämlich, die da geöffnet werden sollen, gehören ja nicht allein in Deutschland zum Kernbereich unmittelbar staatlicher Hoheitsfragen, sind entweder selbst Objekt staatlicher Aufsicht und Regie oder Angelegenheit eines oder einer Handvoll Monopolisten, deren Bilanzen so manchem Staatshaushalt zur Ehre gereichten und die schon daher jede Menge Aufmerksamkeit und Schutz seitens ihrer Nation genießen. An Märkten kommt deswegen zustande, was Staaten sich wechselweise an Freiheiten des wirtschaftlichen Konkurrierens gegeneinander gewähren, worauf sie sich bei der Definition von Erlaubtem und Untersagtem einigen können oder was sie mangels Einigungswillen ausklammern müssen, weil eine der beteiligten Seiten für sich nicht hinnehmbare Nachteile erblickt. Denn die vereinbarten Regeln für grenzüberschreitenden Wettbewerb garantieren für sich ja noch keineswegs, daß der ökonomische Vergleich, der auf ihrer Grundlage stattfindet, immer im Sinne dessen ausgeht, der auf ihn setzt, weshalb auch ein für grundsätzlich frei erklärter Markt eine Daueraufgabe staatlicher Betreuung bleibt: Nach außen gilt es, die Hindernisse wegzuräumen, die die staatlichen Konkurrenten in ihren Binnenmärkten errichten und so den ausländischen Zugriff auf diese erschweren –

„Die deutsche kommunikationstechnische Industrie hat von der Bundesregierung Schritte zur Öffnung der Märkte in Japan und den USA gefordert, (…) die deutschen Telekommunikationsmärkte brauchten offene Märkte. Die Bundesregierung werde intensiv darauf hinwirken, Wettbewerbsverfälschungen innerhalb der Europäischen Union und auf Drittmärkten zu beseitigen und Chancengleichheit herzustellen.“ (Reuter, 18.3.94)

Und nach innen gilt es eben, die nötigen Hindernisse aufzubauen, die den freien Wettbewerb zu eigenen Gunsten regulieren:

„Ich bin nicht dabei, wenn die Briten in ihrer EG-Präsidentschaft das ganze Telekommunikationswesen in Europa aufbrechen wollen. Würden wir in Deutschland unser Regionalmonopol aufgeben, käme das einer Erdrosselung der Telekom gleich.“ (Schwarz-Schilling, in: Capital 11/92)

Um den bloßen Schutz seiner Telekom aber geht es dem alten Minister und seinen Nachfolgern dabei nicht: Der wurde – und wird weiter – für nötig erachtet, um sich die Waffe perfekt zurechtzuschmieden, mit der die Konkurrenz des deutschen Monopols möglichst erdrosselt werden soll.

V.

Letzteres mag unangemessen oder übertrieben klingen, wird sich aber bei dem Projekt nicht vermeiden lassen, das der deutsche Staat mit den wichtigeren seiner privatisierten Unternehmen verfolgt. Was er mit seiner privatisierten Lufthansa und deren Karriere vom Sanierungsfall zum Weltmarktführer bei der Luftfracht und zum Weltmarktzweiten bei der Personenbeförderung erfolgreich geschafft hat – genau das ist die Vorgabe, die er mit der Privatisierung seiner Bahn- und Postgesellschaften im Auge hat: Erstere sollen sich die Milliarden sichern, die im Rahmen des europäischen Unionsprojekts des Neubaus von High-Tech-Trassen quer durch die Nationen veranschlagt werden, und natürlich auch auf dem restlichen Weltmarkt Standards setzen. Und letztere sollen auf ihrem Feld gleich noch ein bißchen mehr: Telekom will weltweit Marktführer werden. (DPA-Meldung, 5.6.94)

Solches wird man, indem man sich den Weltmarkt gegen seine Konkurrenten erobert. Die Wucht des Monopols, das man dank der staatlichen Förderung nach allen ihren Richtungen hin genießt, gilt es so einzusetzen, daß man sie vergrößert und im selben Zuge die der ausländischen ganz –, halbstaatlichen oder privaten Monopole schwächt. Globale Allianzen sind das Mittel für diesen Zweck: Die Kooperation mit einem Konkurrenten – etwa die zwischen Telecom France und Telekom AG – schafft eine Kapitalgröße, die für beide von Vorteil ist, weil sie den Vergleich mit den „Riesen“ in Japan oder USA nicht nur nicht zu scheuen braucht, sondern auch die Basis dafür herstellt, erfolgreich in den Märkten einzusteigen, die bislang deren Monopolsphäre waren – wiederum mit Kooperation oder besser gleich mit dem Einkauf in einen dort ansässigen Monopolisten:

„Der Telekom ist der Anschluß an den weltweiten Wachstumsmarkt der Telekommunikation geglückt. Das noch staatliche Postunternehmen und sein bisheriger Kooperationspartner (…) beteiligen sich mit insgesamt 20 Prozent an dem US-Unternehmen Sprint Corporation. (…) Sprint gilt als der drittgrößte Anbieter von Fernstrecken-Datennetzen in den USA. Ziel der Allianz zwischen den beiden größten Anbietern von Telekommunikations-Diensten in Europa und dem US-Unternehmen sei ein „führender Platz in der Weltliga der Telekommunikation“, sagte Ricke.“ (Ebd.)

Auf Sitz und Stimme in den wichtigsten Entscheidungsgremien des amerikanischen „Partners“ reflektiert die Telekom AG natürlich auch, schließlich soll die Fusion ja den deutschen Multi stärken – umgekehrt trifft der deutsche Staat aus demselben Grund die geeigneten Vorkehrungen und legt durch ein weises Gesetz fest, daß schon er Haupt- bzw. Mehrheitsgesellschafter auf Lebenszeit und seine AG nicht von einem ausländischen Multi fremdbestimmt wird. Die Zustimmung der Behörden vorausgesetzt, unter deren Aufsicht das Fernmeldewesen in den USA steht, ist der deutschen Telekom nicht nur der amerikanische Markt geöffnet. Während die dort ansässige Konkurrenz sich im Gegenzug ihrerseits in Schweden, in der Schweiz, den Niederlanden und in England einkauft, reifen schon die nächsten strategischen Schritte der deutschen Telekom auf ihrem Weg zum global player heran und wird ihre Erweiterung um Partner aus Asien geplant:

„Parallel zu unseren Produkt- und Technik-Offensiven verfolgen wir die strategische Positionierung auf dem Weltmarkt. In Osteuropa – besonders durch unsere Beteiligung an MATAV – ist eine geographische Schlüsselposition besetzt worden, die unsere Präsenz an sich entwickelnden Telekommunikations-Drehkreuzen sichert. Global ausgerichtet ist die strategische Allianz mit France Telecom. Mit dem nordamerikanischen Partner Sprint Corporation wird ein globaler Diensteanbieter mit europäischer Basis entstehen. Geostrategisch richten wir jetzt unser Augenmerk auf die sich dynamisch entwickelnden Märkte im pazifischen und ostasiatischen Raum.“ (Ricke, anläßlich der Bilanz-Pressekonferenz 1.7.94)

Die ganze staatliche Welt von der Ukraine bis nach Neuseeland existiert in dieser Optik nur noch als Raum, der exklusiv deutsche Geschäfte zu ermöglichen, besser noch: zu garantieren hat. Dafür werden Drehkreuze besetzt und wird so geostrategisch gedacht, denn wo auch immer und von wem auch immer auf dem Gebiet der Telekommunikation Zahlungsfähigkeit an Land zu ziehen ist, soll sie dem deutschen Unternehmen zufallen – und darüber den staatlichen Kredit kapitalisieren, der das weltweite Engagement dieses Unternehmens so ausgiebig vorfinanziert. Genau so geht die Zukunftssicherung des Standortes Deutschland mittels Privatisierung, und der Privatkapitalist im Staatsdienst meldet ersten Vollzug –

„Die Telekom ist stärker geworden. Und das muß so sein, sollen wir unserer Verantwortung für den Standort Deutschland gerecht werden.“ (Ebd.)

VI.

So wird allmählich die Gesamtrechnung deutlich, die der deutsche Staat mit seiner privatisierten Post und Bahn im Auge hat und strategisch umsetzt. Er sucht sich von den Kosten zu entlasten, die die Wahrnehmung seiner Hoheitsfunktionen ihm verursacht, indem er sein wesentlich herrschaftliches Monopol zur Exklusivzone erklärt, in der ein Monopolist verdienen soll. Da aus der bloßen Umwidmung einer kapitalistisch sich nicht rechnenden Dienstleistungssphäre so leicht keine Wachstumsbranche wird, ersetzt der Staat mit seinem Kredit das kapitalistische Kriterium der lohnenden Verausgabung von Kosten und sorgt mit viel Schulden und seiner politischen Macht dafür, daß seine Monopole Geld verdienen und für ihre Dienste einen Teil des produzierten gesellschaftlichen Reichtums an Land ziehen können.

Allerdings hätte er den vergleichsweise umständlichen Weg, nunmehr privatisierten Staatskonzernen mit den Mitteln seines Haushalts die Bilanzen zu frisieren, gar nicht erst beschreiten müssen, wenn das Unternehmen auf seinen Standort allein berechnet wäre – da hätte er einfach bei der Akkumulation und Betreuung der Schulden seiner Dienste bleiben können. Die Perspektive seiner Multis, die Zukunftsmärkte, die es von ihnen zu erobern gilt, besteht daher aus denselben unproduktiven Sonderwirtschaftszonen, wie sie es in Deutschland als staatlich betreute Einrichtungen gab und nunmehr als Exklusivbereich staatlich finanzierter Konzerne gibt – nur eben andernorts und außerhalb der deutschen Grenzen: Zum wirtschaftlichen Erfolgsschlager soll der Einzug der Privatwirtschaft in die Sphäre der bislang hoheitlich wahrgenommenen Staatsfunktionen in erster Linie dadurch werden, daß ausländische Staaten die Wahrnehmung ihrer Hoheitsfunktionen den deutschen Privatkonzernen übertragen. Über die versucht der deutsche Staat an die staatlichen Budgets heranzukommen, aus denen woanders die Dienstleistungen bezahlt werden, die Telekom und Bahn im Angebot haben, so daß der Beitrag der Privatisierung zur Wachstumssicherung im Standort Deutschland darin besteht, sich die in ganz viel modernen Eisenbahntrassen und Glasfiberkabeln verwandelten deutschen Staatsschulden durch die Inbeschlagnahme von ausländischer Zahlungskraft entgelten zu lassen: Der deutsche Staat kreditiert in seinen privatisierten Gesellschaften eine weltweite Offensive, die darauf berechnet ist, daß ausländischer Nationalkredit Dienstleistungsbetrieben zu ansprechenden Umsätzen verhilft, die für gewöhnlich allenfalls an dem mitverdienen, was getrennt von ihnen an Wachstum stattfindet. Er spekuliert darauf, daß seine Verschuldung sich für ihn lohnt und dadurch auszahlt, daß andere Staaten ihre Staatsschulden eigens dafür reservieren, den deutschen Multis ihre diversen Leistungen abzukaufen, und ganz davon, also von der Bereitschaft und Fähigkeit ausländischer Staaten, sich für die Besetzung der geostrategischen Drehkreuze in ihrem Innern durch die Telekom AG zu verschulden, hängt dann auch ab, was dieser privatisierte Staatskonzern an Umsätzen demnächst vorzuweisen hat.