Woher kommt und wie geht Rassismus?
Die polit-moralische Interpretation der staatlich durchorganisierten und sortierten Bevölkerung: Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Der Rassenwahn der Nazis – ein Vergleich.
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Woher kommt und wie geht Rassismus?
Wenn fanatische Fremdenhasser Neger aus U-Bahn-Zügen werfen, Türken drangsalieren oder Asylantenwohnheime in Brand stecken, dann sind sich verantwortungsbewußte Zeitgenossen von links bis rechts einig: Hier liegt eine moralische Entgleisung vor, die zum Bild unserer schönen Demokratie nicht paßt und die Gesinnung der „überwiegenden Mehrheit“ keineswegs widerspiegelt. Die Linken warnen vor der Überschreitung aller gültigen Wertmaßstäbe und erinnern – „Wehret den Anfängen!“ – an Auschwitz, eine Konsequenz, vor der das normale Gerechtigkeitsempfinden doch spätestens zurückschrecken müßte. Die Rechten, vor allem die in Amt und Würden, verkünden die Unvereinbarkeit von Rassismus und demokratischem Konsens gleich so, daß Nation und nationale Gesinnung gegen häßliche Weiterungen in Schutz genommen werden. Sie betonen den Unterschied, der zwischen verständlicher „Angst vor Überfremdung“ und verwerflicher, höchstens früher oder anderswo anzutreffender „ethnischer Säuberung“ doch immerhin bestehe; und den Übergang zu Rassismus und Verfolgung Andersartiger – der seit Kriegsende als schlechthin unerklärlich galt – möchten sie mittlerweile sogar jeder Erklärung entziehen. Wer überhaupt Gründe dafür sucht, warum ganz normalen und braven Staatsbürgern unter gewissen Umständen auch Ausländerjagden und KZ’s einleuchten, der soll schon der einzigartigen Unmoral solcher Ereignisse nicht gerecht werden; er setzt sich dem Verdacht aus, in seinem „Rationalismus“ die Unmenschlichkeit verständlich zu finden, letzten Endes also selbst auf dem Sprung zur Massenvernichtung zu stehen.
Recht haben beide Parteien nicht. Über die Herkunft des Rassismus Bescheid zu wissen, ist nämlich die Voraussetzung dafür, seinen „Anfängen zu wehren“, statt sich vor dem übernächsten Übergang – der offenbar vorstellbar ist – zu grauen und rückblickend den vorigen Normalzustand des staatsbürgerlichen Gemüts für noch unverfänglich zu halten. Und an den Regeln der demokratischen Moral kann sich eine solche Erklärung sowieso nicht blamieren, da sie gerade den Zusammenhang zwischen Moralität und deren Entgleisungen zum Gegenstand hat.
I.
Was den Verteidigern der gewohnten Spielregeln im staatlichen Miteinander nicht auffallen will, ist im Grunde recht einfach. Die Abneigung gegen nicht Hierhergehörige, deren Endpunkt das Aussortieren nach rassischen Kriterien ist, unterstellt ja wohl, daß auf der eigenen Seite eine Zusammengehörigkeit reklamiert wird, die in der äußeren Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat, seinem Wirtschaftssystem usw. nicht aufgeht.
a) Wer in Deutschland, Frankreich, Amerika oder sonstwo lebt, findet sich den verschiedensten Zwängen unterworfen, innerhalb derer er in Anspruch genommen wird. Hat er zuwenig Geld, ist er auf Arbeit für andere verwiesen, die ihn nicht gerade bereichert; das verdiente Geld ist allemal genug, um in der Funktion des Steuerzahlers zur Kasse gebeten zu werden; der absehbare Unmut prädestiniert zum Urnengang, wo den Parteien die Auswahl des Regierungspersonals erleichtert wird; gelegentlich steht auch das Strammstehen nebst Heldentod ins Haus, weil die Verteidigung solch prächtiger Lebensbedingungen kaum von der Minderheit erledigt werden kann, die wirklich was davon hat. Und gewiß haben all diese objektiven Umstände sowohl Gemeinsamkeiten wie Gegensätze zwischen den beteiligten Individuen zur Folge, die ihren jeweiligen Interessen entspringen. Bloß ist ebenso klar, daß diese Zugehörigkeit zu einem wirtschaftlich, rechtlich, politisch vorgegebenen Zwangszusammenhang weder eine sonderliche Ergriffenheit von „nationaler Identität“ noch das Bedürfnis hervorbringt, andere vom „eigenen“ Laden auszuschließen. Dazu gehört schon, sich die wirklichen Pflichten eines kapitalistischen Staatswesens – denen man nachkommt, weil von ihrer Erfüllung die eigene Existenz abhängt – als moralische Pflichten zu denken, die man verantwortungsbewußt als Beiträge zu einem allseitigen Gemeinschaftswerk übernimmt.
b) Daß es dieses höhere Ganze überhaupt gibt, dem dann Staat, Wirtschaft bis hinunter zum „kleinen Mann“ lauter mehr oder weniger ehrenwerte Dienste entrichten, erschließt sich zwar nur dem moralischen Blickwinkel. Aber abgesehen davon, daß ohne solche Überhöhungen die wirklichen Dienste an ihrem Ertrag gemessen und schlecht abschneiden würden – für das Mitmachen im Getriebe ist das falsche Bewußtsein also notwendig –, ist die Vorstellung der „nationalen Gemeinschaft“ oder des „Allgemeinwohls“ auch noch in fataler Weise produktiv.
Sie rechtfertigt die unübersehbaren Gegensätze zwischen den gesellschaftlichen Interessen, die Unterschiede im Verhältnis von Leistung und Lohn, die am Eigentum hängen, die Hierarchie der Berufe und Einkommen vom Standpunkt und im Namen des Gemeinwesens, das das alles braucht – ein jedes und einen jeden als ehrenwerten Beitrag zum Gelingen des Ganzen. Im Einzelfall mag sich ein jeder persönlich irgendwo ungerecht eingeordnet vorkommen; aber daß die nationale Gemeinschaft für eine Ordnung zu sorgen hat, in die jedermann einsortiert gehört: das steht außer Zweifel. Damit erübrigt sich jeder Blick auf die Mittel, mit denen verschiedene Sorten Bürger ausgestattet sind und die für eigentümliche Abhängigkeiten sorgen: Als Ordnung, nämlich von Rechten und Pflichten, die eine funktionierende Gemeinschaft braucht und für die deren Obrigkeit zu sorgen hat, mehr noch: auf die jedes Mitglied, gleich welchen Standes und Stellenwerts, ein Recht hat, ist alles anerkannt.
II.
Dieses Rechtsbewußtsein sortiert sich die Welt zurecht.
a) Wenn schon die „Unterschiede“ zwischen Reichen und Armen, Unternehmern und Arbeitern, Grundbesitzern und Obdachlosen grundsätzlich in Ordnung gehen, dann trifft das „Schicksal“, das den einen hier und den anderen dort einordnet, zwar hie und da den Falschen, grundsätzlich aber den Richtigen – zumindest sollte es so sein, und das läuft auf dieselbe Überzeugung hinaus: Die national organisierte Auslese und Verteilung der Leute auf die gegebene Hierarchie von „ganz unten“ bis zur „Elite“ ist nicht das, was sie ist, sondern durch den Anspruch definiert, jedem das Seine zuzuteilen. Alle Ausnahmen bestätigen die Regel, daß in einer guten Volksgemeinschaft ein jeder das werden soll und letztlich auch wird, was er – „je schon“ – ist. Für diese Überzeugung muß niemand das Erfolgsgen für Millionäre, Schuster oder Politiker entdeckt haben (es langt schon, daß der Wahn, es gäbe so etwas, allemal auf zustimmendes Interesse stößt!). Das Einverständnis mit dem Ergebnis gibt den „Rückschluß“ auf die gegebene Ausstattung der Individuen her – so daß am Ende der fertige Kapitalismus wie die vollendete Ausschöpfung der natürlichen Vielfalt von Begabungsreserven aussieht.
Das ist die erste Spielart des Rassismus: die Interpretation der gesellschaftlichen Charaktere als natürlich bedingte Unterarten der Gattung Mensch.
b) Auch wenn die gesellschaftliche Welt so etwas wie die natürliche Ordnung der Dinge und Menschen ist, so ist sie doch noch lange nicht in Ordnung. Dem prinzipiell harmonischen Gemeinwesen fehlt es an allen Ecken und Enden an Harmonie: Tarifpartner zanken sich; jeder beschwert sich über irgendetwas; die Parteien sind zerstritten statt einig – was ist da los? Der gute Mensch kennt die Antwort noch vor der Frage: Quer durch alle Stände und Schichten, Geschlechter und Klassen unterscheiden sich die Leute nach ihrer Gesinnung, nach dem Pflichtbewußtsein, mit dem sie ihren Platz im Ganzen ausfüllen. Überall gibt es Gute, die der Gemeinschaft dienen und sie zusammenhalten, und Schlechte, die den sozialen Frieden mit ihrem Egoismus stören. Die überflüssige Frage, warum es die gibt, ist mit der Tatsache, daß es sie gibt, auch schon beantwortet: Genau wie die Begabung zum Schreiner oder zum Mathematikgenie, so liegt der Charakter, wie der Name schon sagt, im Blut. Verbrechen kommt aus der kriminellen Energie; und die hat einer entweder, oder er hat sie nicht. Im Unterschied zu anderen Begabungen geht diese allerdings nicht in Ordnung: Die Unterart der unanständigen Menschen – soweit die zweite Spielart des Rassismus – gehört zur Ordnung gezwungen oder aussortiert.
c) Immerhin gehören selbst die
Bösen, gewissermaßen als genetischer Bodensatz, noch zu
uns
: zu der Volksgemeinschaft, die sich
prinzipiell harmonisch organisiert und jeden an seinen
Platz stellt. Anders verhält es sich mit den
andern
, auf die der Blick des treuen Genossen der
nationalen Genossenschaft – sei es über die Medien, sei
es beim Besuch ferner Strände, sei es mitten unter „uns“,
weil der Staat auch Fremden ein Bleiberecht gewährt –
immer wieder fällt. Fremd sind die Fremden –
nicht, weil sie es mit den gesellschaftlichen
Verhältnissen bei sich zu Hause groß anders halten als
„wir“, oder weil sie hierzulande etwas Sachfremdes oder
Abweichendes tun, sondern weil ihr Paß ihnen die
Zugehörigkeit zu einem anderen Volk bescheinigt.
Jener Gemeinschaft und deren Werten
sind sie verpflichtet, nicht der hiesigen; dort
kommt denen zu, was ihnen zusteht – und was
ihnen zusteht, ist selbst dann etwas völlig anderes, als
was der nationale Verein hierzulande seinen ehrenhaften
Mitgliedern schuldet, wenn es letztlich doch bloß um ein-
und dasselbe, nämlich ums Geld geht: Sogar am Reichtum in
seiner abstraktesten Form verblaßt der Unterschied,
wem er gehört, neben der völkischen
Unterscheidung zwischen unserm
und deren
Geld. So fundamental ist die ideelle Grenze zwischen
„uns“ und denjenigen, die – ob arm oder reich, gut oder
böse – einfach nicht hergehören.
Sie ist so fundamental, daß noch weniger als bezüglich der inneren Differenzierung des Volkes die Erinnerung an ihren wirklichen Grund am Platz ist. Wer sich die Nation als sittliches Gemeinwesen vorstellt, der ist unendlich weit erhaben über die Tatsache, daß die Scheidung zwischen In- und Ausländern ihren einzigen Grund in der begrenzten Reichweite der staatlichen Gewalt hat. Das zuzugeben, hieße ja, alle moralischen Gesichtspunkte des Einverständnisses mit der Nation und ihrer Gesellschafts„ordnung“ „auf die Füße“ zu stellen, also wegzuwerfen. Statt als Mitglied einer Zwangsgemeinschaft wähnt der gute Bürger sich in dem vorzüglichen Status, Ehrenmitglied in einem Verein namens „Volk“ zu sein, den niemand in dem Sinn gegründet hat – das Volk gibt doch umgekehrt der Veranstaltung, die Staat heißt, erst Sinn und Aufgabe. Unter anderem die, den Verkehr mit fremden Völkern gedeihlich zu gestalten, die genauso absolut und letztlich unableitbar „anders“ beschaffen sind – höchstens, daß einzelnen gestattet wird, sich zu „assimilieren“ und am Ende, am besten erst in der zweiten oder dritten Generation, welche „von uns“ zu werden. Denn zuallererst muß man in so einem Individuum den Ausländer sehen; und wenn man’s lieber umgekehrt hält, ist er deswegen immer noch kein Inländer – damit würde man ihm und seiner Volksnatur auch gar nicht gerecht…
Das ist Rassismus in seiner dritten, gründlichsten Spielart: Die Volkszugehörigkeit unterscheidet die Gattung Mensch, noch vor den Unterarten der unterschiedlich Begabten und der unterschiedlich Guten, in national verschiedene Arten; diese Art hat jeder Mensch, gewissermaßen als seine erste Naturausstattung, an sich dran und in sich drin. Wie krause Haare eben, oder woran immer Zoologen den einen Homo vom andern unterscheiden mögen.
d) Die Ausgrenzung und Verachtung der Fremden stößt auch Leuten, die an der moralischen Gemeinschaftsidee sonst nichts auszusetzen finden, hie und da auf – weil so etwas ihr gutes Bild der Gemeinschaft stört. Sie sind Parteigänger „sinnvoller“ und Gegner „ungerechter“ Unterscheidungen, was ihre Kritik am Rassismus in jeder Hinsicht sehr bedingt ausfallen läßt.
Rückblickend gilt es etwa als bedeutender Einwand gegen die Judenverfolgung im Dritten Reich, daß damals ausgerechnet die fähigsten und willigsten Volksgenossen als volksfremd ausgestoßen und vernichtet wurden. Die Elite des deutschen Geistes – Physiker, Autoren, Unternehmer, verdiente Weltkrieg-I-Veteranen mit beispielhaftem Nationalstolz – aus reinem „Rassedünkel“ verloren; überaus kritikwürdig! Was dieselben Kritiker wohl einzuwenden wüßten, wenn sich unter den Juden weniger Vorzeigedeutsche befunden hätten?
Vielleicht das, was in der jüngeren Vergangenheit das Bleiberecht von Türken und anderen Südländern so nachdrücklich unterstreichen durfte: daß sie immerhin die Drecksarbeiten erledigen – Müllabfuhr und so –, für die sich kein Deutscher mehr hergeben mag? Auch diese Zurückweisung des „Vorurteils“, wonach Angehörige anderer Völker grundsätzlich Verdacht hinsichtlich ihrer Eignung und Gesinnung verdienen, kritisiert den Rassismus nicht. Sie scheidet nur die ungerechtfertigte Aussonderung von der gerechtfertigten, an der auch die Kritiker nicht rütteln mögen.
Am Ende zieht sich die Kritik auf die ganz abstrakten Weisheiten zusammen, die man heutzutage vorwiegend hört: „Ausländer sind auch Menschen“, bzw. „Alle Menschen sind Ausländer, fast überall“. Das wird diejenigen, die im Menschen den Ausländer und das vor allem dort, wo er nicht hingehört, herauskennen, schwer erschüttern. Und genaugenommen unterschreiben solche Sprüche die naturwüchsige Differenz ja auch, die wegen der allerdünnsten „Gemeinsamkeit“ dann nichts weiter bedeuten soll.
III.
Rassismus: das ist der polit-moralische, Volks- und andere sittliche Charaktere unterscheidende Blick auf die staatlich durchorganisierte und durchsortierte Menschheit. Er ist das Menschenbild der vaterländischen Gesinnung, daher jedem affirmativen Staatsbürgerbewußtsein immanent; also selber ein Produkt der politischen Zwangsvereinigung, von der er nichts wissen will. Was dieser Blick so alles wahrnimmt und in welcher Schärfe, das bleibt daher nicht unberührt, wenn die zugrundeliegende sittliche Haltung in dem Maße, in dem sie Grund zu nationaler Unzufriedenheit findet, ihre polemischen Qualitäten offenbart.
a) Seine aktuellen Stichworte entnimmt der Patriotismus stets dem Katalog der Verhältnisse, mit denen einer unzufrieden ist; aus der Unzufriedenheit bezieht er seinen Elan – aus befriedigtem Materialismus dürften wohl die wenigsten bekennende Vaterländler geworden sein. Und da zeigt sich sogleich, daß das Pochen auf Pflichterfüllung und moralische Intaktheit durchaus ein Anspruchsdenken ist und nach Taten ruft. Und zwar – denn anders sind Mißerfolge braver Bürger und Drangsale, unter denen gute Volksgenossen mitten im heimischen, dem Wohl des Volkes verschriebenen Gemeinwesen leiden, gar nicht zu erklären! – gegen Schuldige, die das eigentlich doch für alle gedeihliche Zusammenwirken von Regierung und Regierten, von Investitionen und Arbeitsbereitschaft, von Schule und Elternhaus … stören.
b) Die Figuren, die der beleidigte Patriotismus da erfindet, findet er auch zielsicher auf. Bei kritischer Betrachtung seiner Volksgemeinschaft fällt ihm an vielen Stellen ein Egoismus auf, der eine ordentliche Sortierung der Leute verfälscht und durchkreuzt, sich unverdient Leistungen der Gemeinschaft ergattert, verlangte Gegenleistungen hingegen schuldig bleibt – und die guten Mitglieder, alle Anständigen, sind die Betrogenen. Keinem anerkannten Stand wird damit zu nahe getreten – es gibt sie überall: unter Millionären schmarotzende Spekulanten neben arbeitsplätzeschaffenden Investoren, unter den Obdachlosen unverschuldet in Not geratene Mitmenschen ebenso wie verkommene Subjekte.
Solche Unterschiede verblassen allerdings neben der Entdeckung, die manches Mitglied der Volksgemeinschaft immer wieder machen muß: Da gibt es welche, die überhaupt nicht hierhergehören. Die „machen sich breit“; nicht, weil sie sich „breiter“ machen würden als andere, sondern weil sie schon zu „breit“ sind, wenn sie überhaupt da sind. Unter diesem Gesichtspunkt sind sie an allem schuld, was einen unzufriedenen Staatsbürger stört: Sie nehmen den Einheimischen Arbeitsplätze, Frauen und Wohnungen weg; sie bringen Durcheinander, Sittenverfall und Rauschgift ins Land; sie kriegen reingestopft, wonach ein bodenständiger Bürger entweder gar nicht fragt oder lange anstehen muß… Solche Leute müssen sich gar nicht erst gegen irgendwelche Gesetze vergehen – wenn sie das dann auch noch tun, paßt es bei denen ins Bild! –, um den allerersten und grundsätzlichsten staatsbürgerlichen Dienst schuldig zu bleiben, nämlich verantwortliches Mitglied der Volksgemeinschaft zu sein. Ohne Mitgliedskarte, ohne jedes Recht also. da zu sein, sind sie einfach da und stören schon damit den Gleichklang derer, die sich über gar nichts erst einig werden müssen, um eine einige Gemeinschaft zu sein.
Nur gut, daß der sensibilisierte Inländer sie gleich herauskennt – an „Rassemerkmalen“ in dem banalen Sinn zufälliger Äußerlichkeiten, die mit dem polit-moralischen Inhalt des Rassismus, der Scheidung der Leute nach Volksgemeinschaften, gar nichts zu tun haben außer eben dies, daß man die Nicht-Hergehörigen daran herausfindet; deshalb macht es auch gar nichts, wenn man da öfters danebenhaut.
c) So bringt die Suche nach den moralisch Schuldigen an unguten Verhältnissen im guten Heimatland den staatsbürgerlichen Rassismus auf den Punkt. Natürlich kann der unzufriedene Patriotismus zwischen einheimischen Missetätern und Fremden unterscheiden. Wenn es aber um die intakte Gemeinschaft geht, als welche der Bürger sich seine Nation denkt, dann stellt sich schnell heraus, welche Abgrenzung die fundamentalere ist: Das eine sind die Schweine, die zu „uns“ wie zu jedem Verein gehören und dementsprechend behandelt werden; das andere sind die, die nicht einmal in ihren edelsten Exemplaren die Grundbedingung erfüllen: dazuzugehören. Und sind nicht die einheimischen Störer, jedenfalls die, die der nationalen Harmonie Schaden zufügen, bei näherer Betrachtung „Zugereiste“, die durch ihre außerbayrische Klangfärbung oder ihr unsächsisches Aussehen auffallen – am Ende also: Fremde, jedenfalls volksfremde Elemente? Können umgekehrt Volksfremde im eigenen Land letztlich etwas anderes sein als eine Störung – auch wenn man es ihnen persönlich vielleicht gar nicht übelnehmen kann?
d) Übelnehmen muß man auf jeden Fall dem Staat, daß er sie zur Störung werden läßt, statt dem Harmoniebedürfnis seines unzufriedenen Volkes durch saubere Sortierung Genüge zu tun. Wer diesen Skandal nicht auf sich beruhen lassen will, der steht an einem Scheideweg. Entweder er gibt sich einen Ruck oder säuft sich Mut an, nimmt mit Gleichgesinnten selbst in die Hand, was die Staatsmacht schuldig bleibt, und demonstriert handgreiflich, wer Herr im Hause ist und wo die andern hingehören, nämlich weg. Allerdings ist das ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol, insofern eine Gesetzeswidrigkeit und deswegen nicht jedermanns Sache. Der weiterführende Weg ist der in die Politik – denn so wirksam wie die öffentliche kann die private Gewalt doch nie werden.
e) Der Übergang zur ausländerfeindlichen Praxis ruft wieder eine Kritik auf den Plan, die ihm seine Notwendigkeit bestreiten will. Dabei handelt es sich freilich – wie beim Unbehagen am rassistischen Sortieren – nicht um seine Notwendigkeit, sondern um das, was im Rahmen des nationalmoralischen Weltbilds für notwendig befunden und alternativ auch verworfen werden kann.
Die Polemik gegen die „Überfremdung“, die den
Einheimischen das Erlebnis einer intakten
Volksgemeinschaft versäuert und somit das Leben zusehends
schwerer macht, läßt sich beispielsweise auch umkehren.
Kritische Menschen, zumal Linke, verbreiten dann das
Idealbild einer multikulturellen Gesellschaft
und
setzen der Engstirnigkeit des Fremdenhasses die
Vorstellung der Bereicherung entgegen, die einem die
Begegnung mit ausländischen Bräuchen, Speisen usw.
vermitteln soll. Das schlichte Gegenteil eines Fehlers
ist leider selbst einer: Wer die friedliche Koexistenz
verschiedener Nationalcharaktere für möglich und wegen
ihrer unbeschreiblichen Andersartigkeit sogar für
besonders lohnend hält, der glaubt ja ebenso
fest an die Mär von der „völkischen Identität“ wie die
Spießbürger, deren Ressentiments er als vollkommen
abwegig abtun möchte.
Das trifft auch für die Spielart des „Multikulti“-Ideals zu, die manche Zeitgenossen statt zu Ausländerfeinden zu Ausländerfreunden werden läßt. Individuen mögen ja für den einen oder die andere mehr oder weniger liebenswerte Eigenschaften haben, ihr Ausländersein gehört dazu – genau wie umgekehrt das Dasein als Inländer – jedenfalls nicht. Wer sich das einreden will, beweist nur ein weiteres Mal, daß ihm der besagte Unterschied eben nicht egal, sondern ungeheuer wichtig ist. Nicht aus den erfundenen persönlichen Beweggründen, sondern weil auch Inter-Nationalisten es nicht aushalten, sich die Volkszugehörigkeit, die eigene wie die der andern, anders denn als Auftrag zu moralischer Vorbildhaftigkeit zu denken.
Gemeinsam ist beiden Varianten des alternativen
Patriotismus die Verkennung des Rassismus als
Vorurteil
, das jeder sachlichen Grundlage entbehre
und von dem die Kritiker sich stellvertretend für andere
freimachen wollen. Die Verfehlung seines
Gegenstands ist nämlich das Letzte, was man einem
Rassisten vorwerfen kann, der sich bei seiner Suche nach
Schuldigen und der Fahndung nach nicht-völkischen
Eindringlingen keineswegs durch die Eigenart seiner
Opfer beirren läßt. Hier liegen weder „falsche
Verallgemeinerungen“ noch eingefleischte Irrtümer vor,
die sich durch Erfahrungen oder sachverständigen Einblick
in den „Sinn“ auswärtiger Besonderheiten korrigieren
ließen. Selbst rassistische Theorien – ohnehin nicht der
Normalfall des Ausschlußurteils gegen Fremde – setzen den
nationalen Unvereinbarkeitsbeschluß voraus und begründen
ihn nicht. Wenn also etwas an der Sache vorbeigeht, sind
es z.B. von Rassismusgegnern gern zitierte Ergebnisse der
modernen Anthropologie, wonach es gleich gar keine
Unterschiede biologischer Menschenrassen gebe.
IV.
Die Staatsmacht richtet ihre Politik nicht unbedingt an dem moralisch-affirmativen Vers aus, den ihre Bürger sich darauf machen; aber sie legitimiert sich daran und sorgt damit für die jeweils zeitgemäße Schärfung des „gesunden Volksempfindens“. Wer von ihr nichts anderes einklagt als die Bedienung des Glaubens, sie hätte keine höhere Aufgabe als die – wenn nötig gewaltsame – Durchsetzung von Harmonie im nationalen Laden, der wird von keinem Politiker abgewiesen; im Gegenteil. Sein Rassismus ist nicht bloß ein Produkt der staatlichen Zwangsgemeinschaft mit ihrem polit-moralischen Gemeinschaftsgeist, er ist auch offiziell gepflegtes staatliches Bekenntnis. Und genauso, wie es den unzufriedenen Staatsbürger zu patriotischen Taten drängt, so greift auch ein Staat, dem es darauf ankommt, zu einer Praxis, die dem Rassismus Recht gibt und ihn sachgerecht zuspitzt.
a) So findet der unzufriedene Staatsbürger mit dem Ausländerhaß, den seine patriotische Parteilichkeit ihm eingibt, bei den Machern des Staates allemal offene Ohren. Die hören, zu Recht, nichts als das Echo ihrer Versprechungen heraus, den Nutzen ihres Volkes zu mehren, und haben Verständnis, selbst wenn sie bremsen. Denn genaugenommen ist es ohnehin so, daß die Unzufriedenheit im Volk sich nach Anlaß und Stoßrichtung an den „Themen“ orientiert, die die nationale Öffentlichkeit beherrschen; das wiederum bestimmt niemand so nachdrücklich wie diejenigen, die sowieso „das Sagen“ haben. Im Großen und Ganzen ist daher Verlaß darauf, daß der Bürgersinn seinen Rassismus in dem Maß mobilisiert, in dem er zur öffentlichen Meinung wird – weniger umgekehrt.
b) Wie sehr das der Fall ist und wieviel politische Tat daraus wird – oder auch: wie weit einer kommt, der mit dem Vorwurf der Volksvergessenheit an die Regierenden die herrschenden Parteien aufmuntert oder eine eigene Partei aufmacht –, das entscheidet sich an den Erfolgen und Drangsalen der Nation, so wie sie von den dazu Berufenen definiert werden. Die Notlagen des Staatswesens, die sie feststellen und ihrem Volk zur Bewältigung auftragen, tangieren dann kräftig die Lebensumstände der verschiedenen Schichten und Stände im Volk, machen gewohnte Techniken und Standards des Zurechtkommens kaputt und sorgen für Unzufriedenheit im Volk. Eben deswegen werden die Bürger in solchen Lagen besonders gut versorgt: Gerade in „schweren Zeiten“ darf die Stimmung im Land nicht durch die Feindschaft beschädigt werden, die Ausländer nun einmal auf sich ziehen, und das ungetrübte Verhältnis zwischen Volk und Führung nicht unter der Provokation leiden, die ein unbereinigtes „Ausländerproblem“ unweigerlich darstellt. Je mehr die nationale Führung sich dazu entschließt, die Moral ihres Volkes für die Bereinigung von Notständen in Anspruch zu nehmen, die allemal materiell zu dessen Lasten geht, um so klarer stellt sie die Exklusivität des nationalen „wir“ heraus, indem sie nicht ausdrücklich gewünschte Fremde drangsaliert und wegschickt. Ein Staat in Not muß sich auf die fraglose „Solidarität“ seiner Volksgemeinschaft verlassen können; deswegen säubert er sie von störenden Elementen – so, als wäre der Glaube an die unvereinbaren nationalen Menschenarten tatsächlich die Wahrheit. In diesem Sinne praktiziert die Staatsmacht, wenn es ihr darauf ankommt, den Rassismus, mit dem ihre Bürger sich eben diese Macht des Staates über sie als ihre „Identität“ einbilden – und den sie deswegen theoretisch ohnehin heftig betreut.
c) Denn daß das Volk nur deswegen eines ist, weil darin Menschen von bestimmter Art zu einer ihrer gemeinsamen Art entsprechend unverwüstlichen Gemeinschaft zusammengeschlossen sind, das ist ebenso fester Bestandteil jeder modernen Staatsdoktrin wie die auf praktische Konsequenzen zielende Schlußfolgerung: daß eine Nation nur dann stark ist und die „Herausforderung“ durch „schwere Zeiten“ meistern kann, wenn ihr Volk sich auf diese Urtugend besinnt.
Die Pflege dieser Volks-Idee muß nicht gleich soweit gehen, daß dem staatenbildenden Insekt namens Arier in Kunst und Wissenschaft Denkmäler gesetzt werden. Zum eisernen Bestand des politischen Denkens gehört aber das „Geschichtsbewußtsein“ mit seiner eigentümlichen Lehre, daß der freie Staatsbürger am ewigen Gängelband der Notwendigkeiten, Ge- und Verbote der Vergangenheit gehalten wird. Dieses Bewußtsein kommt durchaus ohne Wissen aus, aber durchaus nicht ohne Gedenkfeiern, „Haus der Geschichte“ usw. – Veranstaltungen, die die Abfolge von Ausbeutung und Krieg in der Vergangenheit zur Lebensgeschichte einer durch die Generationen hindurch fortlebenden sittlichen Volksgemeinschaft verklären. Auf dieses fiktive Volks-Individuum bezieht jede Nationalideologie, als dessen unveräußerlich-eigentümliches geschichtliches Recht, alles, was die Staatsmacht sich aktuell vornimmt. Je militanter das Vorhaben, um so mehr handelt es sich dabei mindestens um eine historische Mission.
Und um so mehr bekommt, komplementär zum Bild vom eigenen guten Volk, die Andersartigkeit der Fremden ihre spezifischen Züge. Die haben nämlich öfters das Pech, einem nationalen Aufbruch im Weg zu stehen; sei es, weil sie da sind und nicht dort, wo sie hingehören; sei es, weil ihr Staat seinerseits störende Ansprüche an „die Geschichte“ stellt. Man weiß dann schon, welcher mediokre Menschenschlag hinausgesäubert gehört, damit das gute Volk wieder ganz bei sich sein kann. Und wenn es nach außen geht, dann hat ein Staat für seine Feindschaft gegen andere Staaten zwar allemal seine handfesten strategischen Gründe; aber in seiner Abstraktheit gibt das strategische Denken schon alles vor, was das Feindbild dann daraus macht: einen „Schicksalskampf“ zwischen Freiheit und sozialistischem Untermenschentum, zwischen Abendland und islamischem Terrorismus, zwischen europäischer Sittlichkeit und balkan-slawischem Völkerhaß…
d) Nur ein Beitrag dazu, wie
unbeschwert Politiker das Verhältnis zwischen der
völkischen Gesinnung, auf die sie sich berufen,
ihrer Betreuung derselben und dem Auftrag zur
Radikalisierung, den sie daraus entnehmen, zum
Besten geben. Schäuble in einem SZ-Interview: 1. kennt er
den natürlichen Hang der Menschen, sich nach „nationalen
Identitäten“ zu scheiden. „Die Menschen brauchen
Identität immer bezogen auf eine zu definierende (!)
Gemeinschaft. Sie haben ein Bedürfnis, irgendwo (!)
dazuzugehören. Das beißt sich dann mit dem
universalistischen Ansatz.“ 2. legt er auf das
völkische Zusammengehörigkeitsgefühl wert, weil es eine
unverzichtbare Grundlage seiner Politik
ist. „Als Bindeglied für die Gemeinschaft reicht das
rationale Bekenntnis zu gemeinsamen Verfassungswerten
nicht. Weil viele Entscheidungen eben mehr aus der
Emotion als aus dem Intellekt begründet sind, brauchen
wir ein emotionales Bindeglied: Das ist eben das Wissen
(!!) um die Grundlagen der Gemeinschaft, der
Zusammengehörigkeit – man kann das dann Vaterland oder
Nation oder gemeinsame Geschichte nennen.“ 3. kann er die
insofern die Belastung nachfühlen, die dieses
„Gefühl“ durch die Konfrontation mit Angehörigen anderer
„Gemeinschaften“ erfährt. „Die Angst vieler Menschen
davor, daß wir überschwemmt werden, darf man nicht
schüren – aber auch nicht negieren, wenn man ihr
entgegenwirken will.“ Weswegen er 4. eine
Ausgrenzungsdiskussion
vermeidet, indem er sie
gleich selbst führt. „Wenn ich Überforderung zulasse, von
der ich wissen muß, daß sie die Menschen nicht
vertragen…, dann werde ich im Ergebnis das Gegenteil von
dem erreichen, was ich will.“
V.
Mit dem Rassenwahn der Nazis hat das alles selbstverständlich nichts zu tun. Oder doch?
a) Wenn einer beschließt, Politiker zu werden, und sich um die Staatsführung bewirbt, dann ergreift er nicht einen Beruf wie jeden anderen. Staatsmänner lieben ihr Volk – auf ihre Weise: Sie wollen etwas Großes daraus machen. Natürlich schließt das den Glauben daran ein, daß das Volk auch das Zeug dazu hat. Deswegen sagen nationale Führer gern, sie „glaubten an“ … Amerika beispielsweise, oder Deutschland; auch an Serbien, China, Israel oder die palästinensische Sache kann so einer glauben. Freilich muß der Glaube schon sehr stark sein, wenn das Volk gerade schlecht drauf ist: verarmt, uneins, gedemütigt, von äußeren Mächten drangsaliert – und im Gegensatz dazu das Projekt des Führers groß dimensioniert.
Hitler hat an das Recht und die Fähigkeit des deutschen Volkes geglaubt, eine Weltmacht – „oder gar nicht!“ hieß seine radikale Alternative – zu sein; und er ist mit diesem Glauben an einer Realität verzweifelt, in der – nach seiner patriotischen Sicht der Dinge, die die meisten seiner Konkurrenten teilten – Deutschland von den Siegermächten kleingemacht und vom internationalen Finanzkapital ausgebeutet wurde und nicht die Kraft zur Gegenwehr fand, weil es an der Basis von Klassenkämpfen, angeleitet durch Kommunisten, zersetzt wurde und in den oberen Etagen durch Intellektuelle, die höhere Werte als die „natürliche“ Volksgemeinschaft kennen wollten. Genauer gesagt: Er wäre beinahe an seinem Volk irre geworden – hätte er nicht die Lösung entdeckt, über die er sich in seinem Bestseller so unmißverständlich verbreitet hat, daß die zur Zeit so beliebte Theorie von der „Unbegreiflichkeit“ des nationalsozialistischen Antisemitismus fast den Verdacht mangelnden Quellenstudiums nahelegt. Nach allen Regeln des staatsbürgerlichen Rassismus hat er nach Schuldigen an Deutschlands elender innerer Lage gesucht, und er hat für diese Rolle eine passende Besetzung gefunden – schließlich hat er schon geahnt, wonach er suchen mußte, und konnte gar nicht fehlgehen: Bei der finanzkapitalistischen Ausbeutung der Deutschen wie bei ihrer inneren Zersetzung durch Geist und Bolschewismus – lauter Juden am Werk. Daß Bankiers und kommunistische Klassenkämpfer eher entgegengesetzte Ziele verfolgen – und Literaten noch ganz andere –, ist vom Standpunkt der nationalen Solidarität ohnehin einerlei und erst recht gleichgültig, wenn man weder am Bankgewerbe noch an der Lohnarbeit eine Kritik hat, vielmehr allen Seiten genau dasselbe übel nimmt, nämlich den vorgestellten Schaden, den sie Deutschland zufügen. Und durch die Nicht-Juden unter den diversen Schädlingen ließ Hitler sich in seiner Entdeckung ebensowenig beirren wie durch nützliche, gar patriotische Juden – nicht anders als ein heutiger deutscher Innenminister sich weder durch nicht-ausländische Verbrecher noch durch brave Scheinasylanten davon abbringen läßt, die Kriminalität in seinem Staat mit der Abschiebung von Ausländern zu bekämpfen, die sein Asylrecht mißbrauchen. Im Prinzip waren die Volksfeinde als Volksfremde erkannt und umgekehrt die Fremden als die Zersetzer. Das gab dem guten Deutschen auf dem Weg zum Gröfaz den Glauben an sein Volk zurück: Es war doch gut und tüchtig von Natur; man mußte nur den schädlichen Einfluß seiner undeutschen Einsprengsel eliminieren.
Insoweit nichts als das Einmaleins des ganz normalen staatsbürgerlichen Rassismus.
b) Die strategische Begutachtung des inneren Feindes – denn daß Deutschland nicht anders als durch Krieg zur Weltmacht werden könnte, war Hitler klar und wichtigster Teil seiner Erlösungsbotschaft an sein Volk – ergab das eigentümliche Bild eines Volkes ohne Staat, kaum unterscheidbar eingenistet in seinen „Gastvölkern“ und dort eben hauptseitig mit „Aussaugen“ und „Zersetzen“ beschäftigt. Daß dies auf den Charakter des jüdischen Menschenschlags schließen ließ, stand für ihn komplementär zum Glauben an sein Volk von vornherein fest und ließ sich zudem mit der Autorität der Geschichte belegen, in der das Volk der überall bloß „Zugereisten“ schon seit 2000 Jahren einen schweren Stand hat. Damit stand die Notwendigkeit eines nationalen Säuberungsprogramms fest, das genausowenig nach individuellen Vergehen gegen die deutsche Volksgemeinschaft fragen durfte wie – um noch einmal auf eine aktuelle Parallele zu verweisen – die Bereinigung der neuen deutschen Nation von „Wirtschaftsflüchtlingen“ nach einem eventuellen Schaden dieser Leute für die D-Mark.
Das Verfahren wurde dann in der bekannten Weise eskaliert. Zur Vorbereitung der Volksgemeinschaft auf den fälligen „Völkerkampf“ wurden zuerst die zersetzenden Machenschaften des inneren Feindes, also Klassenkampf und Intellektualismus bekämpft, Kommunisten und andere Abweichler verfolgt und deren vorgestellter völkischer „Sumpf“: „das Judentum“ als geborener Hort antideutscher Umtriebe, identifiziert, abgesondert, ausgegrenzt und mit Berufs- und Vermischungsverboten belegt. Eröffnet wurde die neue Völkerschlacht, noch vor dem Überfall auf Polen, mit der Terrorisierung und Deportation der ewigen „5. Kolonne“ im Land – sehr folgerichtig für einen Staat, der sich anschickt, hinderliche Nachbarstaaten zu erledigen und im Osten „Raum“ nicht bloß zu erobern, sondern für deutsches Leben freizuräumen; der also unter seinen Massen eine hartgesottene Moral braucht, damit sie für Deutschlands Größe Millionen Opfer schaffen und in Kauf nehmen. Immanent ebenso folgerichtig der Beschluß, am Höhe- und Wendepunkt des Weltkriegs die durch Eroberungen ausgedehnte „Heimatfront“ gegen den ein für allemal dingfest gemachten inneren Feind radikal zu bereinigen: Der bürokratisch durchorganisierte Völkermord war die innere Abteilung eines „Befreiungskriegs“ gegen alle, die das gute deutsche Volk an der Weltherrschaft hinderten, zu der es doch berufen war. Dieses bei allem nationalen Größenwahn durchaus durchschaubare – für Patrioten freilich nur allzu einleuchtende! – Programm hat, neben vielen andren Leichenbergen, Auschwitz geschaffen.
c) Dermaßen konsequent praktiziert, wurde der staatlich gepflegte Rassismus des natürlichen Rechts der Deutschen und der Bosheit ihrer Feinde auch theoretisch radikal, nämlich zur national verbindlichen Weltanschauung ausgearbeitet. Ein ganzer Kultur- und Wissenschaftsbetrieb, und zwar in allen seinen Abteilungen, ist sich innerhalb von Monaten, allenfalls wenigen Jahren darüber einig geworden, daß die Volksgemeinschaft weit ursprünglicher sei und ihren Mitgliedern viel innerlicher innewohne als alle gesellschaftliche Prägung der Menschen – obwohl doch auch die schon ziemlich genetisch verankert ist! –; der absolut vor-gesellschaftliche und vor-staatliche Gemeinschaftscharakter des Volks müsse also unter den Naturbestimmungen der Menschengattung, und zwar auf der Ebene der „Rasse“ angesiedelt werden. Gleiches gelte natürlich für die Prädestination der Juden zur Störung des eigentlich fälligen Siegeszugs der guten Deutschen, die sich schon immer, und wie man nun wußte: dank ihrer „arischen“ Natur, gerne als brutale Handlanger für die heroischen Abenteuer ihrer Führer hergegeben haben. Nicht vor und zur Begründung dieser Entdeckung, sondern am Ende auch noch zur Unterhaltung für die Übereifrigen, wurden professionell Menschenschädel vermessen. Denn mit Human-Zoologie hat dieser Rassismus nichts zu tun; um so mehr mit dem beliebten und geläufigen Fehler bürgerlichen Denkens, die Errungenschaften der Staatenwelt und die Leistungen der kapitalistischen Konkurrenz aus den „Anlagen“ der davon betroffenen Leute zu „erklären“. An diesen ganz normalen Rassismus gewöhnt, machte eine ganze geistige Elite den Fortschritt mit – und wer ihn nicht mitmachte, wurde schnell „unmöglich“! –, die staatsideologische Metapher vom „nationalen Erbe“ wörtlich zu nehmen und sich zur Traditionspflege, die jeder Staat betreibt, eine quasi-biologische Vererbungslehre als weltanschaulichen Universalschlüssel einfallen bzw. gefallen zu lassen.
Von einem durchgeknallten Biologismus kann bei der nationalsozialistischen „Rassenlehre“ also nicht die Rede sein; und noch weniger davon, daß der in Auschwitz und anderswo zur – „unbegreiflichen“ – Tat geschritten wäre. Der patriotisch pflichtbewußte Geist der Nation hat bloß einmal die Botschaft zuendegedacht, die im Evangelium von der „nationalen Identität“ drinsteckt – parallel und passend dazu, daß das verehrte Gemeinwesen den politischen Willen, den Deutschen ihr angestammtes Recht auf Erfolg zu verschaffen, zuende betätigt hat.
d) Die politischen Parteien der BRD sorgen sich, ihre Bürger könnten in ihrem Heimatgefühl und Gemeinschaftsgeist überfordert sein durch zuviele Ausländer. Da stellt sich doch die Frage, ob nicht die vielen öffentlichen Veranstaltungen zum Gedenken an Auschwitz einen klaren Fall von Überforderung darstellen. Wer möchte denn noch, angesichts solcher nationaler Taten, mit seiner Heimat einverstanden sein, womöglich bis ins Gefühl hinein? Wem gefällt eine nationale Identität, zu deren unveräußerlichem Traditionsbestand ein veritabler Völkermord gehört? Noch schlimmer: Wer mag sich überhaupt noch für das nationale Kollektiv mit Namen „Volk“ hergeben, wenn dermaßen klar ist, was dieser Kollektivismus leistet?
Sorgen dieser Art plagen die bundesdeutschen Politiker nicht. Zu Recht. Ihre Gedenkfeiern stellen weder das deutsche Volk bloß, noch prangern sie die Dummheit und Gefährlichkeit eines patriotischen Gemeinschaftsgeistes an. Im Gegenteil: Sie sind Akte des Glaubens ans schon wieder gute deutsche Volk. Denn in dessen Tradition ordnen sie Auschwitz ein: als die ungeheurliche Ausnahme von der Regel; als Makel, der von einer ansonsten ganz ordentlichen Weste nicht abzuwaschen geht; als Black-out deutscher Politik, also im Grunde weder deutsch noch Politik. Sie sind eine einzige Anstrengung, jede Identität des damaligen mit dem heutigen Patriotismus zu leugnen, vielmehr den heute geläufigen Rassismus und den kriegerisch zugespitzten von neulich als die extremsten Gegensätze zu deklarieren. Dazu bedarf es nicht einmal vieler Worte, geschweige denn einer Theorie, die in irgendeiner Weise „falsifizierbar“ wäre. Zur Einordnung des Judenmords als Ereignis, das sich quasi von selbst aus dem unverwüstlich guten deutschen Wesen ausgrenzt, langt schon die in weihevolle Arrangements gefaßte nationale Fassungslosigkeit.
Wie wäre es denn stattdessen mit ein bißchen Befassung, mit dem Begriff der Sache anstelle des Bekenntnisses zu ihrer „Unbegreiflichkeit“? Eben: Dann käme etwas anderes heraus als die „Botschaft für uns Heutige“, um die es bei jeder Traditionspflege geht und auf die die negative Traditionspflege des Auschwitz-Gedenkens auch hinauswill und hinausläuft: daß Deutschland heute besser ist und Auschwitz ein „Auftrag“ – zu was? Zu ziemlich haargenau dem, was diese Nation heute ohnehin treibt und plant; denn das, so versichern die leitenden Damen und Herren, treiben und planen sie im und aus Respekt vor den Opfern von damals. Auschwitz, als „immerwährende Mahnung der Toten an die Lebenden“ in den nationalen Traditionsbestand eingeordnet und als Ethos deutscher Politik nach Hitler jederzeit abrufbar und bei Bedarf angerufen, verbürgt unbezweifelbar die ethischen Qualitäten des neuen deutschen Staates, seiner Macher wie seiner Mitmacher.
In Wahrheit folgt aus Auschwitz überhaupt nichts. Nichts, was Deutschland heute unternimmt, unternimmt es wegen dem Judenmord der Nazis oder aus Entsetzen davor – weder die freiheitlichste Marktwirtschaft, die es je auf deutschem Boden gab, noch die Säuberung dieses Bodens von unerwünschten Ausländern; weder die Beteiligung noch die Nicht-Beteiligung am Krieg auf dem Balkan. Aus Auschwitz folgt nicht einmal das offizielle Gedenken daran. Das folgt nämlich aus dem aktuellen Bedürfnis der Nation, sich die Distanzierung vom Völkermord des Nazi-Staats als ihr befolgtes Ethos anrechnen zu lassen.
Diese „Auschwitzlüge“ wird nicht richtiger, wenn sie der Nation als kritischer Spiegel vorgehalten wird. Der Maßstab der „Vergangenheitsbewältigung“, ans heutige Deutschland und seine Insassen angelegt, mißt nichts als die Heuchelei, Tun und Lassen fänden im Gedenken an Auschwitz statt. Er mißt einen nationalen Sittenverfall oder „ermutigende Zeichen“ je nach dem, wieviel von dieser Heuchelei der maßnehmende Gutachter gelten läßt. Wo die „Anfänge“ dingfest gemacht werden, denen mit der „Pflicht zum Erinnern“ „gewehrt“ werden soll, das entscheidet ohnehin jeder, der mit diesem Spruch hausieren geht, je nach den Fronten, die er heute aufmachen will – Christdemokraten z.B. sind von Auschwitz über die Abstraktion „Gewalt“ ganz schnell bei allem, was sie für links halten. Die Berufung auf Auschwitz ist eben selber nie mehr als die heuchlerische Einkleidung eines Standpunkts, der dadurch ganz gewiß nicht zustande gekommen ist. Und sie ist selbst in ihr Deutschland-kritischsten Fassung immer gleichbedeutend mit dem Beschluß, sich Kritik an den gegenwärtigen Errungenschaften und Vorhaben der Nation zu schenken – zugunsten des billigen moralischen Vergnügens, dauernd „Schon wieder!“ rufen zu können.
Da wären Linke doch besser bei Max Horkheimers Maxime geblieben: Wer vom Kapitalismus nicht reden will, der soll vom Faschismus schweigen! Von der staatsbürgerlichen Moral des Kapitalismus und ihrer amtlichen Betreuung muß zwischendurch schon auch die Rede sein. Aber stattdessen redet die ganze Nation dermaßen begeistert über den Judenmord nebst „Schindlers Liste“, daß über seine Gründe überhaupt kein kritisches Wort mehr fällt. „Nach Auschwitz“ – fällt es dem staatsbürgerlichen Alltagsrassismus so leicht wie nie, seine eigenen Konsequenzen zu verleugnen.