Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Politische Debatte über Werkverträge:
Das Parlament als Bühne des Klassenkampfs von oben

In diesem Land verlieren Monat für Monat Tausende von Arbeitskräften ihren Job und finden sich auf einer niedrigeren Stufe des Arbeitsmarkts wieder, auf einem jener Arbeitsplätze, die keine ‚Normalarbeitsplätze‘ sind, doch längst normal geworden sind: einem der unsicheren und besonders schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnisse im ‚Billiglohnbereich‘, die für kein normales Lohnarbeiterdasein reichen, den Minijobs, der Frist- und Leiharbeit. Die unterste Stufe dieser Beschäftigungs-‘Gelegenheiten‘ bildet neuerdings in wachsendem Maße ein Werkvertrags-Arbeitsplatz. Kaum ist nämlich die Leiharbeit mit einem Mindestlohn von 8,– Euro rechtskräftig geregelt, machen sich Firmen vermehrt daran, Leiharbeiter zu entlassen und Arbeitskräfte auf Basis von Werkverträgen mit anderen Firmen oder als ‚freie Mitarbeiter‘ anzustellen – nicht selten dieselben, die sie als Leiharbeiter ausgestellt haben. Das erlaubt ihnen, den offiziellen Mindestlohn noch einmal kräftig nach unten zu drücken, und bietet ihnen neue Freiheiten zur Anstellung von Arbeitskräften ohne jede Beschäftigungsverpflichtung.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Politische Debatte über Werkverträge:
Das Parlament als Bühne des Klassenkampfs von oben

In diesem Land verlieren Monat für Monat Tausende von Arbeitskräften ihren Job und finden sich auf einer niedrigeren Stufe des Arbeitsmarkts wieder, auf einem jener Arbeitsplätze, die keine ‚Normalarbeitsplätze‘ sind, doch längst normal geworden sind: einem der unsicheren und besonders schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnisse im ‚Billiglohnbereich‘, die für kein normales Lohnarbeiterdasein reichen, den Minijobs, der Frist- und Leiharbeit. Die unterste Stufe dieser Beschäftigungs-‘Gelegenheiten‘ bildet neuerdings in wachsendem Maße ein Werkvertrags-Arbeitsplatz. Kaum ist nämlich die Leiharbeit mit einem Mindestlohn von 8,– Euro rechtskräftig geregelt, machen sich Firmen vermehrt daran, Leiharbeiter zu entlassen und Arbeitskräfte auf Basis von Werkverträgen mit anderen Firmen oder als ‚freie Mitarbeiter‘ anzustellen – nicht selten dieselben, die sie als Leiharbeiter ausgestellt haben. Das erlaubt ihnen, den offiziellen Mindestlohn noch einmal kräftig nach unten zu drücken, und bietet ihnen neue Freiheiten zur Anstellung von Arbeitskräften ohne jede Beschäftigungsverpflichtung.

So geht Klassenkampf von oben. Die Kapitalisten nehmen an den von ihnen geschaffenen und vom Staat verrechteten prekären Arbeitsverhältnissen Maß, nutzen die Freiheiten, die ihnen die staatlichen Regelungen mit ihren Erlaubnissen bieten, unterlaufen die Beschränkungen, die sie in den rechtlichen Bestimmungen des Billiglohnsektors ausmachen, setzen so die rechtlich verbindlich gemachte Niedriglohngrenze neuerlich außer Kraft – und schaffen damit neue Fakten: Sie stiften eine neue Abteilung von working poor und machen so gegenüber dem Staat ihren weiterreichenden, nie zufrieden zu stellenden Bedarf nach absoluter Billigarbeit praktisch geltend. Die Politik ist also herausgefordert, zu prüfen, wieweit sie diese Fortschritte der Lohnarbeiterverarmung, die ihre Kapitalisten stiften, für in Ordnung oder für zu weitgehend hält. Eins steht im Vorhinein fest: Was da im Zweifelsfall politisch neu zu regeln ist und so zur neuen gültigen Normalität wird, ist allemal die erweiterte Freiheit der unternehmerischen Verfügung über die nationale Lohnarbeitermannschaft.

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Diese Prüfung ist, wie es sich in einer Demokratie gehört, nicht nur eine praktisch politische Frage, sondern Gegenstand öffentlicher parlamentarischer Debatten. So auch in diesem Fall. Ende Juni stellen Linke und Grüne Anträge an die Regierung, die neue Praxis der Unternehmen als Missbrauch von Werkverträgen einzustufen und durch geeignete Regelungen das Lohndumping einzudämmen (Die Linke) bzw. von der alten Leiharbeit abzugrenzen und die Kontrollen zu verstärken (Die Grünen). Den angemeldeten Handlungsbedarf, der – lächerlich genug – auf Eingrenzung der neuen Lohndumpingmethoden dringt, lehnt die Regierungskoalition nicht nur geschlossen umstandslos ab, sie nimmt das parlamentarische Begehren der Opposition als Steilvorlage für ein paar grundsätzliche Klarstellungen über den nationalen Nutzen von Billiglöhnen und die Verantwortungslosigkeit oppositioneller Einwände. Da wird das Parlament zur Bühne des Klassenkampfs – ganz anders als Linke sich das einmal vorgestellt haben.

Erstens, so die Vertreter der Regierungskoalition, gibt es das, was die Kritiker da behaupten, gar nicht. Von Missbrauch von Werkverträgen, den man verhindern müsste, nichts zu sehen. Pure Behauptungen, ohne Grundlage, weil es an Zahlen fehlt. Wenn ein linker Abgeordneter am Beispiel der Drogeriekette Rossmann mit einem Haufen Zahlen beweisen will, wie das System funktioniert, und sich darauf beruft, dass der Missbrauch mittlerweile öffentlich diskutiert wird, dann fällt das selbstverständlich auf den Mann selbst zurück: Sie können hier nicht irgendwelche Beispiele bringen, die Sie vom Hörensagen kennen. Es gibt keine Verifizierung Ihrer Aussagen. Das alles sind Vermutungen. (U.Lange, CDU/CSU) Die Regierungsvertreter wissen dagegen ohne Hinsehen und Zahlen ganz zweifelsfrei, wie es in der Wirtschaft wirklich zugeht: Die Realität sieht anders aus. (H. Kolb, FDP)

Zweitens, falls es doch so was geben sollte, dann ist das jedenfalls nicht die Realität, sondern bloß ein verschwindend kleiner Bereich, der keiner Rede wert ist: Gerade 1,7 Prozent der Erwerbstätigen sind in Werkverträgen. (ders.) Und wenn die Opposition moniert: Es geht nicht um einzelne schwarze Schafe, sondern um eine sehr systematische Angelegenheit, dann gilt in Wahrheit genau das Gegenteil: Es kann sich höchstens um ein paar Ausnahmefälle handeln, die keiner weiteren Befassung wert sind; das Parlament hat schließlich wichtigeres zu tun. Wer das nicht einsehen will, missachtet das hohe Haus: Ich möchte hier nicht auf einzelne schwarze Schafe eingehen, weil wir hier keine Einzelfalldebatte führen. Wir als Gesetzgeber führen eine Debatte über grundsätzliche Regelungen. (U.Lange, CDU/CSU) Im Übrigen sind die paar Missbrauchsfälle, so es sie geben sollte, kein Aufhebens wert, denn jedem vernünftigen Abgeordneten müsste ja wohl klar sein, dass so etwas immer vorkommt, also ganz normal ist, und insofern prinzipiell kein Grund zur Beschwerde besteht: Dass Missbrauch nicht ausgeschlossen ist, ist eine Tatsache, die es im Rechtsleben überall gibt. (ders.)

Drittens: Natürlich gibt es das alles, aber das gehört sich gerade so. Richtig betrachtet handelt es sich bei den eben noch verschwindend seltenen Praktiken nämlich um eine hervorragende Entwicklung am Arbeitsmarkt (P. Weiss, CDU/CSU) und ein entscheidendes, unverzichtbares Instrument erfolgreichen Wirtschaftens: Gerade Werkverträge sind elementare Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Sie können zur Senkung der Kosten eines Unternehmens beitragen. (D. Jasper, CDU/CSU) Und dieser Zweck heiligt ja wohl alle Mittel. Die massenhafte Anwendung von Werkverträgen beweist, dass das Werkvertragsrecht als Instrument zur Lohnsenkung genau das richtige ist. Die beklagten Zustände sind von daher keine fehlerhafte Entwicklung, kein Schlupfloch Werkverträge, im Gegenteil: Wir brauchen die ganze Bandbreite von Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. (U. Lange, CDU/CSU) Also handelt es sich nicht um Missbrauch, sondern gerade umgekehrt um den richtigen Gebrauch unternehmerischer Freiheit. Und von der profitieren nicht so sehr die, die ihren Profit machen, sondern insbesondere die, die sie dafür arbeiten lassen. Werkverträge, die die Kosten senken, nützen denen am meisten, deren Lohn so gesenkt wird, dem arbeitenden Volk. Seine verbilligte Anwendung ist getreu dem Leitsatz Sozial ist, was Arbeit schafft. (J. Wadepuhl, CDU/CSU) in Wirklichkeit ein Dienst, den die Unternehmen und der Staat, der ihre Lohndrückerei befördert, denen leisten, die auf Lohnarbeit angewiesen sind und zunehmend keine andere als diese elenden Beschäftigungsbedingungen kriegen: Die Realität sieht anders aus. Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigungsverhältnisse, Zeitarbeit sowie Mini- und Midi-Jobs tragen dazu bei, dass wir so erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt sind, wie es die aktuellen Zahlen widerspiegeln. (D. Jasper CDU/CSU)

Viertens: Weil es die beklagte schlechte „Realität“ also gar nicht gibt, sondern all diese neuen Formen der Ausbeutung der Wirtschaft nutzen, insofern recht besehen eine soziale Errungenschaft für Lohnabhängige darstellen, also der Regierung recht und von ihr so gewollt sind, fallen die Klagen auf die Ankläger zurück: Nicht die kritisierten Zustände, die Kritiker sind kritikabel. Deren Einwände sind ein hinterhältiger Angriff auf eine rundum ehrenwerte Unternehmenspraxis: Marschieren Sie nicht einfach los, um flächendeckend einen ganzen Wirtschaftszweig unter Generalverdacht zu stellen. Wenn die Kritiker nicht umstandslos den wirtschaftlichen Erfolg zum Maßstab machen, sondern soziale Gesichtspunkte ins Spiel bringen, dann betreiben sie Schlechtmacherei aus Prinzip: Die Opposition will diese Ergebnisse schlechtreden... Mit der Aufbietung von vielen kleinen Problemen versucht man, die hervorragende Entwicklung am Arbeitsmarkt kaputtzureden. (P. Weis, CDU/CSU)

Und überhaupt: Wer die Unternehmerfreiheit nicht als den alles rechtfertigenden Sachzwang erfolgreichen Wirtschaftens bedingungslos anerkennt, sondern an der ausgreifenden Ausbeutungspraxis herummäkelt und sie staatsdienlich reglementieren will – der will gar nicht das, sondern verfolgt in Wahrheit eine einzige grundböse Absicht: Wenn von Oppositionsseite Beschwerde geführt wird – Hier findet Lohndumping statt... Da hört die unternehmerische Freiheit auf. (B. Walther-Rosenheimer, Die Grünen) –, muss man also endlich auch einmal klarstellen, was hier wirklich im Argen liegt, am besten gleich gegenüber dem politischen Hauptfeind, der Linkspartei: Man kennt sie ja, „die Linken“: Sie zeigen einmal mehr, dass sie letztlich ein Abrücken von unserer sozialen Marktwirtschaft wollen, dass sie nicht bereit sind, unternehmerische Freiheit zu akzeptieren. Die unternehmerische Freiheit ist Grundlage unseres Wirtschaftssystems; sie hat dieses Land groß und stark gemacht. (U. Lange, CDU/CSU)

Die Regierungsparlamentarier argumentieren nicht für das System, sondern mit ihm: Wer für dieses Land ist, der hat auch für sein Wirtschaftssystem zu sein, und wer dafür ist, der hat dann auch das Prinzip unternehmerischer Freiheit mit all seinen Konsequenzen zu achten und zu fördern. Die gelungene Ausbeutungspraxis hat der selbstverständliche Maßstab der Politik zu sein, die gilt es zu schützen und voranzubringen; wer dagegen soziale Gesichtspunkte anmeldet, staatliche Korrekturen und Einschränkungen fordert, der vergeht sich an dieser „Realität“. Eine solche Kritik mag noch so konstruktiv sein – sie ist einfach systemgefährdend. Ein schönes Bekenntnis zur Rücksichtslosigkeit des Systems der ‚sozialen Marktwirtschaft‘ und ein würdiges Schlusswort einer Sternstunde des demokratischen Parlamentarismus!

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Und der richtige Auftakt für die weitere parlamentarische Arbeit! Der Antrag der Linken auf Nachzählen, d.h. auf statistische Ermittlung des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit in Unternehmen, wird an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Derweil schaffen die Unternehmen in aller Freiheit die Fakten, um deren Nachweis und politische Regelung die Opposition mit der Regierungsseite in den Parlamentsgremien streiten darf und will.