Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Freiheit und ihre Klone
Demokratische Probleme mit genetischen Doppelgängern
Eine Kritik der öffentlichen Bedenken und Einwände gegen neue Ergebnisse der Genforschung.
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Die Freiheit und ihre Klone
Demokratische Probleme mit
genetischen Doppelgängern
Am 7. Januar meldet dpa: Der amerikanische
Wissenschaftler Richard Seed aus Chicago will mit einem
eigens zusammengestellten Forscherteam Menschen
klonen.
Daraufhin herrscht eine Woche lang ziemliche
Aufregung in der Öffentlichkeit. Die SZ kommentiert:
Die Menschenmacher
, und der Spiegel entdeckt die
Furcht vor Frankenstein
.
Dann ergreift der amerikanische Präsident die Initiative und schlägt ein Bundesgesetz vor, um das Klonen von Menschen zu verbieten; die europäischen Regierungen unterzeichnen in Paris ein Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarats mit dem Wortlaut:
„Verboten sind alle Eingriffe mit dem Ziel, ein menschliches Wesen zu schaffen, das mit einem anderen menschlichen Wesen, sei es lebendig oder tot, genetisch identisch ist.“
Was haben sie bloß?
Den Aussagen der Forscher ist zu entnehmen, daß es möglich sein soll, aus einer ausdifferenzierten Körperzelle identische Organismen entstehen zu lassen, so daß auf künstlichem Weg Menschen mit gleichem Erbgut entstehen können. Solange eineiige Zwillinge das Produkt einer Laune der Natur sind, ist alles in Ordnung. Jetzt kann man aber angeblich einem vergleichbaren Phänomen gezielt auf die Sprünge helfen – und plötzlich sind Mehrlinge ein politisch brisanter Fall. Das liegt nicht am Genom.
Lauter hochinteressante Aspekte lassen sich da an der
neuen Technologie entdecken: Offensichtlich kommen
Anfragen, ein Markt zeichnet sich ab…
orakelt eine
Soziologin in der SZ (13.1.),
und wer will sich schon in der heutigen Zeit einem
Zukunftsmarkt verschließen. Die Nachfrage auf diesem
„Markt“ hat auch der SZ-Kommentar im Auge:
„Wenn in zehn Jahren alle Erbanlagen des Menschen entschlüsselt sind, wird der Druck größer werden, den genetischen Schadensfall auszuschalten, Leben ohne Zufall herzustellen. Arbeitgeber und Versicherungen werden dafür sorgen.“
Der Spiegel denkt gleich in Richtung Gruselfilm weiter:
„Wer eine Organspende zum Überleben brauche, der müsse sich bei Seed nur einen Zwilling bestellen, zum Ausschlachten.“
Die möglich gewordene Möglichkeit zum Klonen beunruhigt
verantwortlich denkende Menschen zutiefst, gerade weil
alle Welt so scharf aufs Klonen sein soll. Einen
Druck
wollen sie verspürt haben und
Anfragen
kennen, und sogar ein paar Subjekte
werden vorsichtig angesprochen, die dafür zuständig sein
sollen, der Möglichkeit zur Wirklichkeit zu verhelfen. Im
Brennpunkt der Kritik stehen aber nicht die erwähnten
Arbeitgeber und Versicherungen. Das Geschäft, das sich
auch mit dieser neuen Technik machen lassen soll, ist als
fraglos gültige Angelegenheit unterstellt. Nicht bloß der
Spiegel kann sich ohne weiteres vorstellen, daß
menschliche Schlachtbänke, wo sich gut betuchte Patienten
ihre neuen Innereien abholen, eine zukunftsweisende
Geschäftsidee sind, auch ein Menschenfreund in der AZ
wiegelt aus demselben Grund sogar gleich wieder ab:
„Wirkliche Vorteile hat ein solches Geschöpf nicht. Menschen sind ja keine Woll- oder Insulinproduzenten wie das Schaf Dolly. Für Organspenden dauert das Aufziehen eines Klons zu lange. Er ist auch zu teuer dafür, daß man ihn wegen eines Herzens abschlachtet.“ (Prof. Nida-Rümelin, AZ, 9.1.98)
Was da alles zur Sprache kommt, wenn mal ganz „realistisch“ durchdacht wird, wer in dieser Gesellschaft welche Zwecke verfolgt und welche Mittel dabei den einen zur Verfügung stehen, die die anderen für sich zum Mittel machen – nicht nur dem geklonten Menschen könnte angst und bange werden vor der Welt, in die er hineinversetzt werden soll.
Der politisch gebildete Mensch dagegen fühlt sich in
seiner kapitalistischen Heimat anscheinend so zu Hause,
daß er glatt nicht mehr trennen kann zwischen den
gesellschaftlichen Interessen, die er vorfindet, und
einer Möglichkeit, die diesen Interessen zur Durchsetzung
verhilft. An denen selbst hat er nichts auszusetzen,
allein das technische Mittel, mit dem seiner Ansicht nach
allerlei Schindluder getrieben werden kann, soll das
Verwerfliche sein. Das Urteil: Was geht, wird auch
gemacht
will ja gar nicht die anklagen, die da
„machen“, sondern sie mit dem Sachzwang entschuldigen,
der nun mal neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
innewohnen soll:
„Eines Tages wird man Menschen klonen. Und auch, wenn kein ökonomisches Kalkül und schon gar kein vernünftiger Grund für das Klonen spricht: Man wird es tun, wenn man es kann.“ (Ulrich Greiner, Zeit, 17.1.98)
Erst recht und schon gleich wird „man es tun“, wenn es um so hehre Güter wie den Standort der Nation geht. Dagegen kann endgültig auch die schönste Ethik nichts mehr ausrichten:
„Wird sich US-Präsident Bill Clinton mit seiner Verbotsforderung durchsetzen können, auch dann, wenn Rußland einem seiner Wissenschaftler folgt und das Klonen unter staatlicher Aufsicht genehmigt, wenn es also um die Standortfrage geht? Im Spiel der Mächte war sie bisher immer Trumpf – und nicht die Ethik.“ (Heidrun Graupner, SZ, 12.1.98)
Wenn die Russen Amerikas Stellung in der Welt bedrohen, indem sie ihren Standort zurechtklonen, dann – man mag sich gar nicht vorstellen, was genau die Dame von der SZ in Standortfragen für genmanipulatorisch geboten hält… – ist selbst der mächtigste Mann der Welt machtlos.
Wenn man aber die Möglichkeiten, die die neue Technik verspricht, für genau das Passende zu den gesellschaftlichen Interessen hält, die hierzulande gelten – für den Standort, für die Kassen, für die Betriebe, für den Ärztestand, den technischen Fortschritt und für die Staatsmacht, die das alles regiert –, was spricht dann eigentlich so sehr gegen sie? Kein einziges Benutzungsinteresse wird ja ernsthaft zurückgewiesen. Diesen Einwand kennen ethisch denkende Zeitgenossen gar nicht.
Wenn sie sich um die Freiheit des Menschen sorgen, die mit der Technik des Klonens ernsthaft in Gefahr sei, dann reden sie der Sache nach über nichts anderes als über die Gewaltverhältnisse, für die die Leute das Material sind. Daß es um geschäftliche und staatliche Macht geht, will aber niemandem so recht auffallen. Solange dafür nämlich der freie Wille in die Pflicht genommen wird, ist der real existierende Zwang keiner mehr und der Mensch frei: Er hat sich ja frei für alles entschieden, womit er es dann zu tun bekommt. Die Gewalt machen sie erst da dingfest, wo der Wille angeblich außer Kraft gesetzt wird, weil nämlich der Mensch zum „Produkt Mensch“ geklont wird. Alle gruseln sich mit Claudia (23, Studentin, in der AZ) vor dem armen Klon:
„Eine furchtbare Vorstellung, klonen lassen würde ich mich nie! Das Besondere an jedem Menschen ist doch seine Individualität. Jeder soll auch etwas Einmaliges bleiben – mit allen Stärken und Schwächen.“
Die Subjektivität des Menschen, seine Einzigartigkeit soll betroffen sein, wenn an den Genen manipuliert wird, wer das Erbmaterial seines Spenders hat, soll nicht mehr er selbst sein. Die Redeweise, „sich klonen zu lassen“, ist schon die fertige Deutung der Technologie im Sinne eines vulgärmaterialistischen Menschenbilds, das sich eine Zeit lang die Freiheit nimmt, die freie Persönlichkeit von ihrer biologischen Ausrüstung nicht unterscheiden zu wollen. Als wären Wille und Bewußtsein nicht schon selber das freie Verhältnis, in dem der Homo sapiens zu seiner Natur steht, wird beim Klonen eine Determination unterstellt, die aus dem Erbgut des Genspenders dessen komplettes Ebenbild entstehen läßt. Leute, die ansonsten von ihrer Einzigartigkeit überzeugt sind und große Stücke darauf halten, Individuen zu sein, und zwar originelle und freie sowieso, verfallen auf einmal darauf, in ihren Genen ihre wahre und eigentliche Identität zu entdecken:
– Der Wahnsinn steckt darin, daß Menschen sich
für so wichtig halten, daß sie noch einmal vorkommen
wollen
(der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche,
Kock) – dann hält sich der Nachfolger ja glatt für ebenso
wichtig, und dann wären es schon zwei
Wichtigtuer.– Wem ein Kind stirbt, der könne sich
von der Leiche eine identische Kopie ziehen lassen.
(Der Spiegel 3/98) – dann hat er den nächsten Sterbefall
schon vorprogrammiert.– Es darf nicht zugelassen
werden, daß es den doppelten Menschen gibt.
(Forschungsminister Rüttgers), usw.
Die Persönlichkeit ist danach also nichts weiter als ein
Produkt ihrer Gene, und wenn die identisch sind, dann ist
auch der daraus entstandene Mensch kein eigenes Wesen,
sondern eine Kopie
. Dem einen oder anderen
Diskutanten stößt das vielleicht noch als allzu kruder
Biologismus
(Prof. Nida-Rümelin in der
Diskussionsrunde im BR) auf. So zu denken werde irgendwie
dem verdoppelten Menschen nicht gerecht, wo der doch in
einer ganz anderen Umwelt aufwachse als sein Vorläufer
und deshalb vielleicht nicht einmal Tennis spiele, obwohl
er seinen Genen nach der zweite Boris Becker ist – ein
ganz wunderbarer Einfall, einen Determinismus durch das
Hinzufügen eines zweiten zu relativieren. Kein „kruder
Biologismus“ ist es also, wenn die Gene nur in
gewisser Weise prägend
sind.
Auch eine andere anerkannte geistige Autorität in der Republik, Prof. Habermas, kennt sich genau aus und meldet sich, unverwechselbar wie immer, umgehend zu Wort:
„Keine Person darf über eine andere so verfügen und deren Handlungsmöglichkeiten so kontrollieren, daß die abhängige Person eines Stücks ihrer Freiheit beraubt wird. Diese Bedingung wird verletzt, wenn einer über das genetische Programm eines anderen entscheidet.“ (SZ, 16./17.1.98)
Im ersten Satz wirft er sich in die Pose des Anwalts aller Geknechteten, ist unbedingt dagegen, daß Leute benutzt und kontrolliert werden. Im zweiten gibt der Freiheitskämpfer dann zu Protokoll, gegen welche Unterjochung er sich so pathetisch aufstellt. Nicht den wirklichen gesellschaftlichen Instanzen der Machtausübung und Kontrolle gilt sein Einsatz, sondern einem Unterdrückungsprogramm, das in den Genen liegt. Das muß offenbar schon im alten Griechenland der Witz des Produktionsverhältnisses gewesen sein:
„Der Klon hingegen ähnelt dem Sklaven insofern, als er einen Teil der Verantwortung, die er sonst selbst tragen müßte, auf andere Personen abschieben kann. Für den Klon verstetigt sich nämlich in der Definition eines unwiderruflichen Kodes ein Urteil, das eine andere Person vor seiner Geburt über ihn verhängt hat.“
Wenn eine Hasenscharte von Natur her kommt, kann Habermas
mit ihr schon leben; wenn er sie aber bei sich als Klon
vorfindet, wittert er Absicht und ist verstimmt, nämlich
über eine Beschränkung seiner
Handlungsmöglichkeiten
. Als gäbe es nicht lebende
Beispiele genug dafür, daß eine noch so miese
Naturausstattung die damit geschlagene „Person“ überhaupt
nicht daran hindert, als erstklassige moralische
Persönlichkeit zu handeln
, Professor zu werden und
sogar eine neue Hawking-Theorie des Universums zu
erfinden. Als wären die Handlungsmöglichkeiten
eines Menschen, dessen physische Ausstattung hinreicht,
ihn mit Wille und Bewußtsein agieren zu lassen, nicht
viel brutaler eingeschränkt durch die Sachzwänge, die so
ehrenwerte Einrichtungen wie demokratische
Rechtsordnungen
schon längst vor seiner Geburt
über ihn verhängt
haben. Habermas sieht das ein wenig
anders. Während der Mensch trotz eines Kernbestandes
von Anlagen und ererbten Eigenschaften
darin frei
ist, daß er ausgerechnet seine Determination
„verantworten“ muß – vor wem eigentlich außer vor
Habermas? –, bringt es der Klon nicht zu dieser
kläglichen Selbstrechtfertigung, die für Habermas die
Willensfreiheit adelt, weil er einen anderen für das, was
er ist und tut, verantwortlich machen kann – und das
macht seine Unfreiheit aus. Zwar kennt man diese Tour der
Entschuldigung eigentlich gerade von den ganz normalen
freien Individuen, die eine Kritik gerne mit dem Argument
von Tisch wischen, sie hätten dieses oder jenes nun mal
leider von ihren Eltern geerbt und könnten deshalb nicht
anders; aber während auch wieder jedermann weiß, daß sich
hier einer „aus der Verantwortung stehlen“ will, soll
beim Klon dieses Pochen auf die eigene Determination kein
Vorwand, sondern Wahrheit sein: Er hat keine anderen
„Handlungsmöglichkeiten“ als die, die ihm vorgegeben
sind.
Diese Abhängigkeit, quasi das geistige Eigentum seines
Schöpfers zu sein, paßt für Habermas nicht in eine
demokratische Rechtsordnung hinein. In der entdeckt er
nämlich jede Menge Autonomie
, die in der
wechselseitigen Anerkennung der Gesellschaftsmitglieder
als autonome Subjekte
bestehen soll. Daß so ein
Anerkennungsverhältnis noch allemal unterstellt, daß sich
die lieben Individuen ihre Autonomie
ständig
bestreiten, weshalb es auch nichts mit der Habermasschen
Fiktion einer freien Übereinkunft von Menschen, sondern
eher mit einem staatlich eingerichteten Rechtsverhältnis
zu tun hat; daß also die ganze Anerkennung als freie und
gleiche Subjekte das passende Ideal zur bürgerlichen
Konkurrenz ist, die der Staat schützt – das braucht
diesen Denker nicht zu interessieren. Er affirmiert diese
Machtverhältnisse als Reich der Freiheit – und den Zwang,
die Machtausübung über andere, siedelt er im Genom an:
„Im Rahmen demokratischer Rechtsordnungen können jedenfalls Bürger nur dann in den Genuß privater und öffentlicher Autonomie gelangen, wenn sie sich alle gegenseitig als autonom anerkennen. Im Falle des Erzeugers, der sich zum Herrn über die Gene eines anderen aufwirft, ist diese grundlegende Reziprozität aufgehoben.“
Das mögen wir so an Habermas. Zwischen Unternehmern und
Löhnern, zwischen Arbeitsamtsdirektoren und Arbeitslosen,
zwischen jedem Herrn und jedem Knecht in der bürgerlichen
Welt – da hat er nicht das kleinste Problem mit der
Reziprozität
. Nur wenn in einer für alle
wirklichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse absolut
unwichtigen biologischen Voraussetzung der Fortpflanzung
etwas nicht nach seinem Geschmack ist – da wird er
kritisch und kämpft gegen Diktatur!
Wenn dem manipulatorischen Eingriff in die Gene so
weitgehende Machtbefugnisse zugeschrieben werden, ist es
kein Wunder, daß sich der Ami-Forscher selbst vorkommt
wie Gott
– und keiner lacht ihn deshalb aus. Die
empört vorgetragene Aufregung gibt ihm in der Sache
recht, beruhigt sich dann aber gleich wieder damit, daß
es ja längst noch nicht so weit ist und man es deshalb
auch erst gar nicht so weit kommen lassen darf. Die
Vertreter der Kirchen nehmen Richard Seed diese
Amtsanmaßung natürlich übel, bestehen aber nicht etwa
darauf, daß Gott schließlich Herr der Welt und damit auch
Herr und Gebieter des hybriden Forschersubjekts ist,
sondern wollen es Seed glatt von den weltlichen Herren
verbieten lassen, wie Gott zu werden: Für sie müssen
alle Regierungen beschworen werden, zu verhindern, daß
der Mensch sich an die Stelle Gottes setzt.
(Kock)
Die angesprochenen weltlichen Instanzen sehen allerdings ein Problem nicht darin, daß der klonende Wissenschaftler dem lieben Gott Konkurrenz macht. Womöglich aber ihnen, und zwar in ihrer exklusiven Befugnis in Sachen Mensch und Würde. Dagegen wenden sie sich:
„Die Instrumentalisierung des menschlichen Wesens durch die vorsätzliche Schaffung genetisch identischer Menschen (steht) im Widerspruch zur Würde des Menschen.“ (Präambel des Zusatzprotokolls zur Bioethik-Konvention)
Instrumentalisiert wird niemand, dessen Wille als Mittel
für fremde Interessen in Anspruch genommen wird. Die
Menschenwürde sieht der demokratische Staat nicht durch
die Sachzwänge in Frage gestellt, die er – von der
Einrichtung seiner Keimzelle
angefangen bis zum
Umgang mit den ausgemusterten Alten – seinen Bürgern
aufherrscht. Daß schon bürgerliche Familien sich auf
ihren Nachwuchs als Sache beziehen, gehört einfach zu der
Freiheit dazu, die der Staat ihnen gewährt,
ebenso wie alle anderen Härten, die die erwachsenen
freien Rechtspersonen dann in ihrer Konkurrenz erfahren.
Unter diese staatlich genehmigten Formen, den Menschen
als bloße Sache herzunehmen, fällt offenbar die
Geschichte mit dem Klonen – so sieht es wenigstens die
Präambel der entsprechenden „Konvention“ –
nicht; jedenfalls nicht so ohne weiteres. Die
Staatsmacht sieht sich da in ihrer Alleinzuständigkeit
für das hohe Gut Leben herausgefordert, weswegen die der
Präambel dann nachfolgenden Paragraphen eine
Bedingung ganz bestimmt enthalten. Da mag bei
der Manipulation von Genen demnächst ganz viel möglich
sein, eines mit Sicherheit nicht: Wie beim Abschaffen, so
läuft auch beim Schaffen von „menschlichem Leben“
nichts außerhalb der staatlichen Rechtsaufsicht.
Wo „das Leben“ anfängt und wo „der Mensch“ aufhört, die
Entscheidung darüber behält der Staat exklusiv sich vor.
Der deutsche Justizminister weiß daher schon genau, daß
für diese interessante Zukunft voller Möglichkeiten
unbedingt internationale Vereinbarungen
abgeschlossen werden müssen. Auch international mag man
keine rechtsfreien Räume
, denn weil man noch gar
nicht absehen kann, was genau bei dieser neuen Technik
alles herauskommt, besteht die Gefahr, daß Deutschland
womöglich etwas zu seinem Standortnachteil verbietet, was
sich andere Nationen zu ihrem Nutzen dann herausnehmen.
Dem müssen die Gegner der doppelten Menschen
unbedingt vorbeugen.