Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Das neue „Zuwanderungsgesetz“ ist unterwegs:
Weltoffen und ehrlich – Der Staat modernisiert seinen völkischen Rassismus

Vom alles entscheidenden Unterschied zwischen In- und Ausländern. Vom Dienst des „Inländers“ für seinen Staat. Vom staatlichen Interesse an „Ausländern“ und der Besonderheit des Ausländerrechts. Vom aktuellen Bedarf einer „Neugestaltung“ des Umgangs mit den Ausländern. Über den Zusammenhang von Staatssicherheit im Anti-Terror-Kampf und Ausländerpolitik.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Das neue „Zuwanderungsgesetz“ ist unterwegs:
Weltoffen und ehrlich – Der Staat modernisiert seinen völkischen Rassismus

Von der heimatübergreifenden Qualität des Systems der Freiheit haben die Insassen der Länder, in denen das Kapital zu Hause ist, nicht erst in den Globalisierungskursen ihrer Politiker erfahren. Geschäftstüchtige Globetrotter liefern ihnen schon seit längerem das Anschauungsmaterial dafür, dass Amerikaner, Franzosen oder Engländer, die mit kapitalistischer Ware handeln, sich mit nationalen Grenzen nicht abfinden können. Dass ihnen die Kaufkraft fremder Länder zu Gebote steht, Märkte geöffnet und nicht abgeschottet gehören, dass sie freien Zugriff auf die Arbeitskräfte der Welt haben: das gehört nun einmal zu den elementaren Menschenrechten des Kapitals. Auf die haben sich deshalb auch die politischen Mächte geeinigt und in der Überzeugung, dass ihr nationaler Erfolgsweg in der weltweiten Durchsetzung ihrer Geschäftswelt liegt, die Grenzen „durchlässig“ gemacht. Die völkerverbindende Mobilität, die daraus entstanden ist, kann sich sehen lassen. Nicht nur die sachlichen Elemente des Kapitals, Fabrikanlagen, Rohstoffe und fertige Waren, tummeln sich auf der ganzen Welt, auch das dazugehörige Bedienungspersonal inklusive einer umfangreichen Funktionärsmannschaft kommt viel herum: Menschen aus Anatolien treffen in Köln auf Landarbeiter aus dem Alentejo; ihre Managerkollegen schauen in Mexiko nach, wie die Nachfahren der Indios mit dem Zusammenbau des Käfers klarkommen; bodenständige Bayern entwickeln sich zu Weltbürgern, die die Gewässer Indonesiens erschnorcheln; während die Daheimgebliebenen staunenden Japanern zeigen, wie man Weißwülstel auslutscht und Mälchenschlössel baut. Dass die große weite Welt inzwischen ein „globales Dorf“ geworden ist, belegen nicht zuletzt die Herrschaftsfiguren, deren Kompetenzbereich unaufhörlich wächst. Amerikanische Präsidenten kümmern sich seit jeher um die Weltordnung, europäische Regierungen sehen auf dem Balkan nach dem Rechten und deutsche Minister sind für die innere Sicherheit in Afghanistan zuständig, usw. Mit Imperialismus hat das alles nichts zu tun. Es beweist nur, dass die „Probleme“ und „Herausforderungen“ der heutigen Weltlage mit „nationalen Alleingängen“ nicht zu lösen sind. Und wenn dann noch das Herzstück jedes Patrioten – sein nationales Geld – durch eine Gemeinschaftswährung ersetzt wird, dann kommt manchem modernen Zeitgenossen eine alte Tradition wie ein Anachronismus vor: die Scheidung zwischen Inländern und Ausländern. Ist das heutzutage, wo die Völker zusammenwachsen, wirklich noch der Unterschied, auf den es ankommt?

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Von den Subjekten, die auf der Welt das Sagen haben, ist dazu ein eindeutiges Ja zu vernehmen. Für sie ist das überhaupt der alles entscheidende Unterschied an den Menschen, sie selber stellen ihn ja her. Die Subjekte sind nämlich politische Gewalten, deren hoheitlicher Wille uneingeschränkt gilt; und zwar auf dem Territorium, das sie exklusiv besetzen, und für die dort ansässigen Leute, über die sie ein ebenso exklusives Verfügungsrecht haben. Denn worin sonst sollte der Nutzen einer Herrschaft liegen, wenn nicht in den nützlichen Diensten derjenigen, die sie auf ihrem Hoheitsgebiet kommandiert. Deshalb nimmt jeder Staat sein menschliches Inventar gründlich in Beschlag. Er erklärt es zu seinem Besitzstand, unterwirft seine eingeborenen Leute – mit allem Respekt vor ihren Unterschieden und sozialen Gegensätzen – seiner Herrschaft, indem er sie zu seinen Staatsbürgern macht. Mit dieser hoheitlichen Besitznahme schenkt er ihnen die höchste aller zivilisatorischen Errungenschaften – die Eigenschaft, ein Volk zu sein. Wie „natürlich“ diese nationale Identität ist, und wie sehr sie ihnen entspricht, können die glücklichen Besitzer derselben schon daran ablesen, dass die Nachfrage, ob sie die überhaupt haben wollen, nicht vorgesehen ist. Immerhin bleibt den Menschen dadurch das Schicksal der Heimatlosigkeit erspart – die Erfahrung, dass keine Heimat ohne Herren zu haben ist, dagegen nicht. Denn dass die Staatsbürgerschaft, die ihnen da ungefragt umgehängt wird, sie zu Mitgliedern einer Zwangsgemeinschaft vereint, in der ein Verhältnis von Herrschaft und Dienstbarkeit festgelegt ist, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die mündigen Knechte ihre Mitgliedsausweise für das Gegenteil eines Unterwerfungsaktes halten.

So willkommen dem Staat diese Fehlleistung des Bewusstseins ist – er selber leistet sie sich nicht. Er sieht in seinem Staatsvolk die menschliche Manövriermasse, auf die er einen exklusiven Zugriff hat. In dieser Verfügung über sein Volk macht er es sich zur verlässlichen Quelle seines Reichtums und seiner Macht. Damit das geschätzte Volk als diese Quelle fungiert, stattet er die Heimat seiner Untertanen mit den Grundelementen aus, die ein anständiger Kapitalismus unter nationaler Hoheit unbedingt braucht: nationales Geld sowie Rechts- und Eigentumsordnung. Damit zwingt der Staat seine Bürger, sich geschäftsdienlich zu betätigen, und weist ihren Interessen den Weg und die Mittel seines Rechts. Das Schöne an dieser Ordnung ist aber nicht nur der stumme Zwang, der so wirkungsvoll von ihr ausgeht. Mit der Unterwerfung seiner Bürger unter sein Recht gewährt der Staat ihnen auch Rechte und anerkennt ihre Interessen; neben manchem, was verboten ist, ist eben vieles auch erlaubt, vor allem dies: Jeder darf als Person und mit seinem Eigentum in der Welt des Kapitalismus sein Glück suchen. Indem die Bürger ihre Rechte wahrnehmen, leisten sie die Dienste, die der Staat von ihnen einfordert – die einen mit ihrem Eigentum und ihrer Geschäftstüchtigkeit, die anderen durch ihren gehorsamen Fleiß. So liefern sie den Stoff des kapitalistischen Reichtums, von dem eine moderne Herrschaft gar nicht genug haben kann: Geld. Und sorgen auf diese Weise dafür, dass auch alles andere hinreichend vorhanden ist – eine schöne Hauptstadt mit Oper und Parlament, Autobahnen, Atommeiler, Fabrikanlagen und Schulen, aber auch genügend Politiker, Beamte, Polizisten und Pfaffen; und nicht zu vergessen natürlich: Panzer, Raketen, Flugzeuge, Soldaten; auch das braucht ein ordentlicher Staat in ausreichender Menge und Qualität. Er ist nämlich nicht allein auf der Welt, sondern umzingelt von anderen souveränen Gewalten, die sich genauso wenig wie er mit der begrenzten Reichweite ihres herrschaftlichen Willens abfinden wollen, die ebenso versessen darauf sind, Macht und Reichtum zu vergrößern, und dafür ihr Volk nach allen Regeln der Kunst hernehmen. In der imperialistischen Konkurrenz der Nationen um Geschäft und Gewalt liegt denn auch der harte Kern des staatlichen Fundamentalismus in allen Fragen, die sein Volk berühren. Auf das lässt er nichts kommen, es ist das Pfund, mit dem er wuchert.

Weil er seine Untertanen als Rechtssubjekte anerkennt und ihnen dadurch die „Lebenschancen“ seiner Marktwirtschaft eröffnet, hat der Staat Anspruch auf Dankbarkeit: Loyalität, dauerhaft verlässlicher Gehorsam, ist das mindeste, was er verlangen kann. Mit Gehorsam allein gibt er sich freilich nicht zufrieden. Eine Zustimmung zu seiner Gewalt, die womöglich „nur“ auf der Abschreckungswirkung seines Rechts und seiner Polizei beruht, ist nicht die Verlässlichkeit, die er von seinem Volk erwartet. Zwar kennt er den berechnenden Opportunismus seiner Pappenheimer, aber für das Funktionieren einer anständigen Nation in guten wie in schlechten Zeiten erachtet auch die demokratische Form der Herrschaft – und gerade die – eine Gesinnung für unabdingbar, die von einem ziemlich totalitären Herrschaftsanspruch kündet: Nichts weniger als ein Volk von bekennenden Patrioten verlangt der Staat, gesinnungstreue Mitmacher, deren Gehorsam so vollständig „von Herzen kommt“, dass darin jede Erinnerung eines Gegensatzes zu ihrer Obrigkeit ausgelöscht ist. Wenn die Treue zur Nation von keiner privaten Nutzenabwägung getrübt, also bedingungslos ist; wenn dieser wahre Volkswille, auch gesunder Patriotismus genannt, jederzeit präsent und abrufbar ist- erst dann ist das Volk wirklich fertig.

Eingeschlossen ist darin für beide Seiten noch ein Nutzen der höheren Art. Im Reich der erbaulichen Einbildungen darf sich das Volk einen schönen Vers auf seinen Status einer Manövriermasse machen und sich die Zwangsgemeinschaft, der es angehört, als natürliche Inkorporation einer besonderen und besonders vorzüglichen Menschenrasse erklären. Da steht dann so ziemlich alles auf dem Kopf. Neben der Sprache sind es vor allem die Gebräuche und Sitten, der Fleiß und die Ordnungsliebe, die Kultur, die manchmal auch Lebensart heißt, die einen unverwechselbaren Volkscharakter ausmachen und vor allen anderen auszeichnen. Dass die Kultur hauptsächlich eine Kultur der Anpassungsleistungen ist, die bei allen kulturkreisbedingten Nuancen so schrecklich verwechselbar sind, irritiert keine gebildete Sau. Komplementär dazu hat auch der Staat ein Bild von dem Menschenschlag, der zu ihm passt; es ist nicht immer deckungsgleich mit den Einbildungen seiner Leutchen, schließlich ist er das Subjekt, der sich sein Volk passend macht.

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Mit der Zuteilung der Staatsbürgerschaft scheidet der Rechtsstaat zwischen dem Volk, das zu ihm gehört, und der Bevölkerung, die auf seinem Territorium lebt. Dazu gehören noch andere. Diese Anderen sind in einer Welt von Nationen automatisch Angehörige konkurrierender Mächte. Und so, wie er seine Staatsbürger, die Inländer, als Träger seines Rechts und natürliche Parteigänger aller seiner Ansprüche versteht, betrachtet er den ganzen Rest, die Ausländer, als personifizierte Erscheinungsformen auswärtiger Rechtsansprüche, im Klartext: als die 5. Kolonne seiner auswärtigen Konkurrenten und potentiellen Feinde. Deswegen erfreuen sich jene Teile seiner Bevölkerung, die aus anderen Nationen stammen, seiner herzlichsten Diskriminierung. Deren erster Akt besteht darin, sie zu Ausländern zu machen. Diese Eigenschaft tragen die Menschen aus Ghana oder der Türkei nämlich nicht einfach mit sich herum – auch sie sind ja von Haus aus eher Inländer. Zu Ausländern im wirklichen, praktisch bedeutsamen Sinn werden sie erst dadurch, dass sie vom Staat den Rechtsstatus eines Ausländers zugewiesen bekommen. Sie unterliegen damit einem eigenen, dem Ausländerrecht, das ihre Lebensbedingungen gründlich modifiziert. Als Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden ihnen alle Rechte, die für die Inländer gelten, vorenthalten oder nur unter Vorbehalt und mit Einschränkungen gewährt. Alles, was für die Inländer die selbstverständliche Voraussetzung für die Teilnahme am kapitalistischen Alltagsleben ist, steht bei den Ausländern unter einem grundsätzlichen Vorbehalt: Einreise, Aufenthalt und Wohnen, Schule, Ausbildung, Geldverdienen, Familie usw. Dabei sind natürlich auch sie gezwungen, sich im Kapitalismus um ihr Fortkommen zu kümmern; ihren Willen, sich in dieser Konkurrenz zu bewähren, lässt der Staat aber erst einmal gar nicht gelten; und die Bereitschaft, sich für die Geschäftemacher der hiesigen Nation nützlich zu machen, die sich in diesem Willen ja immerhin auch noch manifestiert, nur bedingt. Als hätte er den Verdacht, er würde Ausländern zu viele Rechte und Freiheiten einräumen, wenn er sie wie eigene Untertanen behandelt.

An dem Vorbehalt bei der Lizenzvergabe zum Mitmachen wird erkennbar, für wie wenig selbstverständlich, ja geradezu „unnatürlich“ der Staat die Existenz von Ausländern mitten in seinem feinen Volkskörper hält. Die Fragen, die sein Ausländergesetz regelt – Wer darf reinkommen und zu welchem Zweck? Wie viele dürfen reinkommen und wie lange dürfen sie bleiben? Was dürfen sie hier, was nicht? Wie ist die Heimreise geregelt? Rückführung, Reintegration oder Abschiebung? –, dokumentieren den Ausnahmecharakter eines Zustands, den der Staat selber herbeigeführt und an den sich die Nation auf die eine oder andere Weise gewöhnt hat. In Deutschland leben immerhin mehr als 7 Millionen Ausländer. Die hatten offenbar handfeste Gründe, hierher zu kommen. Auch der Staat hatte in den meisten Fällen seine Gründe, sie hereinzulassen; einen beträchtlichen Teil hat er sogar selber bestellt. Denn nach dem Desaster seines letzten „Alleingangs“ bei der völkischen Neusortierung der Welt hat sich Deutschland mit der neuen Weltordnung arrangiert. Seither baut es zusammen mit seinen ehemaligen Erzfeinden am Haus Europa, erobert keine Länder mehr, sondern nur noch Märkte. Es profitiert von der grenzüberschreitenden Freizügigkeit des Kapitals, mit der die imperialistischen Nationen sich den Zugriff auf die ganze Welt sichern. Kein Wunder, dass die Nationalisten an der Staatsmacht zu der Einsicht gelangen, dass ihr Volk zwar eine durch nichts zu ersetzende Verfügungsmasse für ihre weltweiten Ambitionen ist, letztlich aber, nämlich gemessen an diesen Ambitionen, zu klein geraten ist.

Die Leistungselite der Nation macht es ja auch schon längst vor, wie man sich von völkischer Borniertheit und Beschränktheit befreit. Kapitalisten kennen keine Völker, sondern nur Arbeitskräfte, auf die sie einen Anspruch haben. Frei von jeder diskriminierenden Absicht oder Gesinnung, was die Herkunft ihres Personals betrifft, achten sie ausschließlich auf die Rentabilität seines Einsatzes. Sicher, irgendwie vergleichen sie dann schon und machen sich die Unterschiede zunutze, welche die nationalen Obrigkeiten an ihren Volksmassen in Sachen Billigkeit und Willigkeit, aber auch die Fähigkeit betreffend, herstellen. Diese Vorzüge wollen Kapitalisten ausnützen, überall dort, wo sie sie gebrauchen können, was nicht immer das ferne Ausland ist. Auch und gerade an den heimatlichen Gestaden ist der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften enorm. Das ist der erste und schon der Hauptgrund, weswegen der Staat von seinem völkischen Fundamentalismus ein Zipfelchen abrückt und sich eine Ausnahme genehmigt. Aus eigenem imperialistischen Interesse heraus achtet er darauf, dass die Defizite seines Volkskörpers in Sachen Masse und Klasse seinem kapitalistischen Standort nicht zum Nachteil gereichen. Deswegen gibt sich nicht nur das Establishment der kapitalistischen Welt in Deutschland die Ehre, auch die niederen Chargen auswärtiger Provenienz haben die Gelegenheit, das Ihre zur internationalen Attraktivität des deutschen Standorts beizutragen. Dabei wacht der Staat allerdings darüber, dass die egalitären Berechnungen seiner Geschäftswelt nicht den Unterschied einebnen, auf den es ihm ankommt: Grundsätzlich hat auf seinem Hoheitsgebiet die Nachfrage nach Arbeit eine Nachfrage nach den Arbeitskräften seines Volkes zu sein. Nur ausnahmsweise, und in einem von ihm genau festgelegten und überwachten Umfang, soll sich das Kapital die Ausbeutungsbereitschaft der Fremdlinge zunutze machen können und nur deswegen öffnet er ihnen die Pforten in das Reich der Zivilgesellschaft. Und wenn sie ausgedient haben, sollen sie möglichst schnell wieder verschwinden.

Neben der Nützlichkeit fürs Kapital kennt der Staat nur noch einen vernünftigen Grund, Bürgern fremder Staaten den Aufenthalt auf seinem Hoheitsgebiet zu gestatten: Die Feindschaft, die er zu gewissen anderen Nationen pflegt. Er leiht Personen eine Ersatzheimat, weil er für sie als Feinde seiner Feinde Verwendung hat. Sie verkörpern für ihn den grundsätzlichen Rechtsstandpunkt, den er gegenüber ihren Vaterländern vertritt und der darin besteht, ihnen die Anerkennung ihrer Legitimität und so ihr Existenzrecht als souveräne Herrschaft zu bestreiten. Dabei hält sich die Sympathie des Staates für Umstürzler natürlich in Grenzen; daheim und bei den zivilisierten Freunden sind Staatsgegner allemal Extremisten oder Terroristen, die eine wehrhafte Demokratie unnachgiebig verfolgen muss. Das gleiche gilt auch für weniger zivile Regimes, sofern sie auf der richtigen Seite stehen. Aus Ländern dagegen, mit denen die Nation wegen „offener Fragen“ der fundamentaleren Art über Kreuz liegt, sind drangsalierte Oppositionelle herzlich willkommen. Diesen politisch Verfolgten gewähren großherzige Nationen Asyl und damit Rückzugsräume für ihre staatsfeindlichen Aktivitäten. Der Schutz, den sie dabei genießen, verdankt sich und unterliegt dem politischen Kalkül der Asyl gewährenden Länder; die halten sich auf diese Weise, neben manchem Dichter und Barden, ganze Ersatzmannschaften und Schattenregierungen, die sie je nach Stand der Feindschaft diplomatisch in Szene setzen oder, wenn die Gelegenheit da ist, praktisch zum Einsatz bringen. In jedem Fall sind die Figuren, die sich dann auf Pressekonferenzen schon mal als „Präsident“ und „Minister“ vorstellen, die echten Asylanten, für die das Asylrecht geschaffen wurde. Nichts ist nämlich weltfremder, als das Grundrecht auf Asyl mit Menschenfreundlichkeit zu verwechseln. Speziell das deutsche Asylrecht, das unter den Schöngeistern hiesiger Nationalisten ja als das großzügigste und vorbildlichste auf der Welt gilt, dokumentiert in Wahrheit das Ausmaß der Feindschaft – oder um es einmal anders auszudrücken: die Unverschämtheit der feindseligen Rechtsansprüche –, die sich diese Nation Jahrzehnte lang geleistet hat, gegen einen ganzen Staatenblock und seine Sympathisanten auf der Welt, und angereichert mit einem speziell deutschen Revanchismus, der sich von Pommerland bis in die Flussauen der Donauschwaben erstreckt. Weil sich an dieser Front viel erledigt und an einer anderen neues Unheil aufgestaut hat, hat das deutsche Asylrecht seinen legendären Ruf eingebüßt und der Asylant sich den denkbar schlechtesten eingehandelt.

Es gibt nämlich noch eine dritte Sorte von Menschen, die sich massenhaft in Deutschland aufhalten, obwohl sie niemand bestellt hat – das Strandgut des globalisierten Kapitalismus, das zu einer inzwischen ziemlich unübersichtlichen Völkerwanderung aufgebrochen ist: Menschen, die das Kapital nicht gebrauchen kann und deshalb zur nutzlosen globalen Überbevölkerung macht; Leute aus den vom kommunistischen Joch befreiten Nationen, die die „Transformationsprozesse“ zu Marktwirtschaft und Demokratie nicht mehr aushalten; und schließlich all jene, die bei der welthistorischen Alternative: Kommunismus oder Barbarei? auf der Seite der siegreichen Barbaren aufgewacht sind und seither vor den diversen Bürger- und NATO-Kriegen davonrennen. Dass diese Menschen überhaupt die Festung Europa erreichen, können sich die verantwortlichen Wachposten nur mit einem wüsten „Missbrauch des Asylrechts“ erklären. Für die Gründe der weltweiten Migration sind die Herren der Welt nämlich nicht verantwortlich, dafür umso mehr für die Abwehr der „Flut“. Ein ums andere Mal erläutern sie ihren Völkern daheim, dass das „Boot voll“ ist, und demonstrieren es mit den Kriegsschiffen, mit denen sie die Seelenverkäufer von ihren Küsten fernhalten. Menschliches Mitgefühl kann man ihnen nicht absprechen. Sie richten ein europäisches Zwischenlager für slawische Völker ein, die sie bombardieren, prangern den „schmutzigen Menschenhandel“ an, den ausländische Mafiaorganisationen betreiben, um gutes „Geld mit dem Elend“ zu verdienen – und schieben die Elendsgestalten ungerührt ab. Auf diesen Zynismus verstehen sich demokratische Nationalisten. Schließlich wissen sie nur allzu gut, dass die Elenden nicht wirklich verfolgt werden, ihre Flucht nur vortäuschen, um bei uns Arbeitsplätze zu ergattern: Wirtschaftsflüchtlinge! Bei der Besichtigung des menschlichen Mülls, den Deutschland weltweit (mit)produziert, fällt den Sachwaltern der Nation endgültig nur noch das Eine ein: Die Nation hat ein Ausländerproblem. Worin es besteht und wie es zu lösen ist, sagen uns die regierenden Nationalisten.

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Einfach so „vorgefunden“ haben sie das Problem natürlich nicht; sie definieren es, indem sie die Leistungen des bisher geltenden Ausländerrechts, für eine funktionelle Zufuhr von Ausländern gemäß den Konjunkturen des ökonomischen und politischen Bedarfs zu sorgen, einer kritischen Würdigung unterziehen. Die übt nicht Kritik an dem Grundprinzip der staatsrassistischen Unterscheidung zwischen In- und Ausländern, das das alte Recht penibel beachtet hat; also auch nicht an der Regelungswut und dem Sortierungseifer, die immerhin dazu geführt haben, dass es keinen Ausländer gibt, den das umfangreiche Paragraphenwerk nicht amtlich erfasst und an die zuständigen Behörden weitergeleitet hätte; dass die Abschiebehaftanstalten überfüllt sind; dass jeder, der arbeiten und sich aufhalten will, dies nur mit dem passenden Erlaubnisschein kann, usw. Der Blick des Staates bleibt am faktischen Ergebnis dieser Migrationssteuerung hängen. Dem seit Jahren gleich bleibenden Ausländeranteil der Bevölkerung von knapp 10 Prozent entnimmt die Regierung, dass Deutschland „längst Einwanderungsland ist“. Und dies ist für sie kein abschließender Befund, sondern ein Auftakt, nämlich zu einer kritischen Qualitätsprüfung ihres Ausländervolks; und deren Ergebnis fällt nach dem Dafürhalten der Prüfungskommissare gar nicht gut aus: Es sind zu viele Ausländer da, und die falschen; und von den richtigen haben wir zu wenig, also gilt es, das alte Recht dem neuen Bedarf anzupassen. Das bewährte Gesetz mit seinem grundsätzlich richtigen, aber rückblickend für zu unflexibel befundenen Blut- und Bodenprinzip des eingeborenen Deutschtums, hat es nur höchst ungenügend geschafft, brauchbare und unbrauchbare Ausländer praktisch wirksam zu scheiden; es hat in dem Steuerungseffekt „versagt“, den rotgrüne Staatslenker des deutschen Imperialismus von einer anständigen ausländerrechtlichen Selektion heutzutage erwarten – den garantierten Nutzen für die Nation. Mit der „Lageanalyse“, die sie da zu Protokoll geben, verkünden die Modernisierer Deutschlands offen ihren Standpunkt, den sie beim Ein- und Ausgrenzen von ausländischem Menschenmaterial einnehmen und den sie mit ihrem Gesetz zum praktisch gültigen Kriterium der staatlichen Auslese machen: Nur noch gute Ausländer – solche, die „uns nützen“ – sollen bei uns landen und bleiben dürfen; die schlechten – die uns nicht nützen, also: uns „ausnutzen wollen“ – müssen weg. Man sieht: Demokratische Nationalisten sind nicht engstirnig; sie kennen bei der Zuwanderung keine Vorurteile und haben nichts gegen Ausländer. Sie benennen nur, offen und ehrlich, das Leitprinzip ihrer aufgeklärten Toleranz, bekennen sich, einfach und brutal, zum berechnenden Nutzenstandpunkt der Nation beim Reinlassen und Rausschmeißen gewisser Leute und widerlegen das alte Vorurteil, dass Rassisten nicht „differenzieren“ könnten. Demokratische schaffen es sogar, den Rassismus des Staates zu „modernisieren“, um ihn mit seinem Materialismus zu versöhnen.

Damit die staatliche Handlungsfreiheit in der Ausländerfrage wiederhergestellt und das Wandern auf deutschem Boden ergebnissicher gesteuert wird, werden die Lizenzen, Verbote und Fallstricke neu definiert. Das Reformgesetz leistet dabei auch den Migranten die nötige Orientierungshilfe und bestimmt in alter Gesetzestradition, was Deutsch ist und was nicht, wen also die Nation – ob als einzugemeindenden Deutschen oder Ausländer – haben will und wen nicht. Dann wissen auch die Ausländer, ob und was für welche sie sind, und von Diskriminierung kann keine Rede mehr sein. Vom Standpunkt der Selektion nach dem Kriterium der nationalen Brauchbarkeit geht die Regierung daran, die Schieflage im Verhältnis von eigenem Volk und fremder Bevölkerung zu korrigieren. Natürlich kennt sie ihre Problemfälle, weiß, dass Ausländer und Ausländer nicht dasselbe sind, und nimmt deshalb die Gruppe der Nichtdeutschen komplett ins Visier, ohne ihre Unterschiede zu vernachlässigen. Das Gesetzespaket, das sie dafür vorlegt, reicht von der Neufassung des Ausländergesetzes über die Änderung des Asylverfahrensgesetzes bis hin zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und hat den programmatischen Titel „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“. Seine Ziele sind nach Auskunft seiner Urheber:

„Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit soll erleichtert, die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die Integration dauerhaft aufhältiger Ausländer verbessert sowie das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern vereinfacht werden. Die Durchführung des Asylverfahrens soll gestrafft und beschleunigt und dem Missbrauch von Asylverfahren entgegengewirkt werden.“ (Zuwanderungsgesetz – ZuwG)

Keiner fehlt. Fein säuberlich aufgelistet steht das Sortiment an Ausländern zur gesetzgeberischen Abarbeitung an. Für jede einzelne Problemgruppe weiß die Regierung ein „Defizit“ im alten Gesetz als Ursache für die spezielle Misere, die der Staat mit ihr hat.

1. Das geht mit den Ausländern los, die Deutschland unbedingt braucht: Mit den Spezialisten aller zukunftsträchtigen Branchen, den „höchstqualifizierten ausländischen Experten“ (aus Industrie, Forschung, Technik), die nur den einen Mangel haben, dass sie im Ausland sitzen und sich ihrem eigenen Staat nützlich machen, obwohl sie bei uns gebraucht werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand, weil der deutsche Staat mit seinem Kapital in einem weltweiten und immerzu schicksalsträchtigen Konkurrenzkampf steht – und deshalb „gezwungen“ ist, auch um die international „besten Köpfe“ zu konkurrieren. Mit der größten Selbstverständlichkeit formuliert die Nation ihren imperialistischen Anspruch auf die weltweiten Quellen des Reichtums als ihr Aneignungs- und Zugriffsrecht auch auf die Arbeitskräfte der ganzen Welt. So einfach zu sich kommandieren kann sie diese lebenden Wissensressourcen allerdings nicht, das liegt nicht in der Reichweite ihrer Macht. Aber das dem prospektierten Menschenmaterial zu gewährende Aufenthaltsrecht kann sie attraktiv machen – in der Berechnung, dass die klugen Köpfe dieser Erde sich dann bei ihr einfinden. Ob die das überhaupt wollen, ist aus der Sicht des Staates eine abseitige Frage, schließlich weiß er, warum sie nicht hier sind: Sein Aufenthaltsrecht ist für wanderungswillige Spezialisten „unattraktiv“; statt ihnen den Weg zu ebnen, baut es lauter abschreckende Hindernisse auf. Das rückblickend identifizierte Haupthindernis ist das generelle Verbot, zu Erwerbszwecken nach Deutschland einzureisen (EU-Bürger ausgenommen). Da soll man sich noch wundern, wenn keiner kommt. Hinderlich sind auch die „fünf Aufenthaltstitel“, deren juristische Fallstricke allerdings mit voller abschreckender Absicht ausgetüftelt wurden, um Zuwanderung und Aufenthalt des ausufernden Heeres der proletarischen Nicht-Spezialisten restriktiv zu regulieren. Am Abschreckungszweck des alten Gesetzes nehmen die rotgrünen Reformer freilich gar nicht Anstoß; was sie stört, ist der Rasenmähereffekt, der jetzt die Falschen trifft. Das neue Gesetz zieht daher die Aufenthaltstitel aus dem Verkehr und ersetzt sie durch eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis:

„Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern werden in einem neuen Aufenthaltsgesetz ausgehend von ihrem Zweck (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Gründe, Familiennachzug) statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln neu geregelt … Der Aufenthalt zu Erwerbszwecken wird bedarfsabhängig und branchenübergreifend geregelt.“

So geht’s auch und viel besser. Die Lizenz zum Aufenthalt wird an den Zweck gebunden, woraus sich eine in zweifacher Hinsicht verbesserte Rechtssicherheit ergibt. Erstens für die ausländischen Bewerber: Die kriegen ihren Aufenthalt nur, dann aber mit verbesserter Sicherheit, wenn ein wirklicher „Bedarf“ nach ihnen besteht. Zweitens für die wahren Nachfrager von Erwerbstätigkeit, die Anwender, die ihren Bedarf anmelden: Für das Kapital soll eine eigene Kommission Jahr für Jahr das Kontingent an ausländischen Spezialkräften ermitteln, das seine Branchen für notwendig erachten, selbstverständlich „flexibel“ ausgerichtet an lokalen und regionalen Bedürfnissen. Dieses Paradies nützlicher Zuwanderung ist der „Paradigmenwechsel“ des neuen Gesetzes, den Olaf Henkel, stellvertretend für seine Kapitalistenklasse, begrüßt. Ein bezeichnender Treppenwitz ist es aber auch, dass der gute Mann seine Zufriedenheit als öffentliche Beruhigungspille kundtut – „Wir suchen uns die Zuwanderer aus“ – und seine alten Kampfgefährten, die Politiker der C-Parteien, davor warnt, „wider besseres Wissen“ mit „Populismus“ auf Stimmenfang zu gehen. So weit ist es gekommen, dass die Funktionäre des Kapitals sich bemüßigt sehen, für das geschäftsnützliche Maß an Zuwanderung zu agitieren, nur weil der Staat bei der gesetzlichen Neuregelung seiner völkischen Selektion sein Volk semantisch überfordert.

2. Die Regierung, die zur Begründung ihrer Reform Deutschland zu einem „de-facto-Einwanderungsland“ erklärt hat, liefert mit dem Gesetz die Klarstellung, was sie damit meint: Die gewünschte Einwanderung ist nur ein kleiner Teil der Reform, der größere widmet sich Personen, für die das Gesetz massenhaft Auswanderung vorsieht, sprich: für „die große Zahl von im Ergebnis (!) nicht schutzwürdigen Personen“. Gegen die Asylanten kämpft der Staat schon seit Jahren, und zwar auch nach Auffassung der Reformregierung mit viel zu wenig Erfolg. Das soll sich ändern. Denn wenn der Staat gewisse Leute „im Ergebnis“ nicht haben will, dann sind sie nicht „schutzwürdig“ und gehören weg. Seinen Standpunkt, dass er die vagabundierenden Elendsgestalten nicht gebrauchen kann – davon hat er daheim ja selber genug –, setzt er in aller staatlichen Selbstherrlichkeit ins Recht, indem er den – politischen oder ökonomischen – Gründen der Migranten, nach Deutschland zu kommen, die Rechtsgrundlage entzieht. Und mit der Verweigerung der Arbeitserlaubnis macht er sie auch hier zu den Elendsgestalten, die ihre Nutzlosigkeit als sichtbares, staatlich gewolltes Stigma mit sich herumtragen. Den letzten Beweis, dass sie sein Asylrecht missbrauchen, liefern die Asylanten durch ihre Anwesenheit selbst. Der Handlungsbedarf für den deutschen Rechtsstaat ergibt sich dann relativ schnell und sicher, der Gesetzgeber muss nur ein paar Fakten, seinem Verfolgungsinteresse folgend, kombinieren. Die massenhafte Anwesenheit von „nicht asylberechtigten“ Personen zeigt ihm, dass sein Asylrecht es offenbar nicht vermocht hat, deren Einreise zu verhindern, und nur begrenzt dazu taugt, sie wieder loszuwerden: Ungefähr 134.000 Klageverfahren sind derzeit „rechtshängig“. Dass die Betroffenen sich gegen ihre Abschiebung ausgerechnet mit den Paragraphen jenes Rechts wehren, das im Sinne seines Erfinders ihren zügigen Abtransport garantieren soll, zeigt nicht nur „Rechtsmissbrauch“ an; dass sie sich auch noch erfolgreich wehren können, ist ein eindeutiger Hinweis auf Mängel im Recht.

Um diese Mängel zu beseitigen, muss man das Asylrecht nicht einmal abschaffen. Das hat zwar nach dem Ende der unseligen Ost-West-Konfrontation den Hauptteil seiner politischen Existenzberechtigung verloren. Und die imperialistische Macht Deutschland unserer Tage hat es auch schon längst nicht mehr nötig, ihre spezielle moralische Güte in der Gewährung von Asyl für alle möglichen von Unrechtsherrschaften Malträtierten unter Beweis zu stellen und sich damit wohltuend abzuheben vom Unrecht ihres faschistischen Rechtsvorgängers. Insofern steht über die Asylsuchenden fest, dass sie mangels staatlicher Nachfrage hier nichts mehr verloren haben. Konsens besteht darüber, dass sie abzuschieben sind. Darauf „konzentrieren“ sich dem gemäß auch die Reformer des Gesetzes. Sie werfen sich auf diejenigen Asylanten, die sie auf alle Fälle rausschmeißen wollen. Für sie erfinden ihre juristischen Experten ein „Vollstreckungsverfahren“, das die „Möglichkeit zur Durchsetzung der Ausreisepflicht erweitert“; sie „vereinfachen“ die Vorschriften durch präzisere Verordnungen und steigern ihre Durchschlagskraft – mehr und schneller abschieben, ist der wieder einmal ergebnisorientierte Gehalt aller „Erweiterungen“. Das heißt aber nicht, dass das moderne Deutschland sich nicht auch dann noch perfekt darauf verstünde, die Moral für sich auszuschlachten, die mit der großzügigen Geste einer Gewährung von Asyl einfach konnotiert ist: Beim Abschieben von Asylsuchenden zeigt sich heute der Humanismus des deutschen Staatswesens! Der liegt allein schon darin begründet, dass der Gesetzgeber alles dafür tut, das Abschiebeverfahren in einer rechtsstaatlich einfach nicht zu beanstandenden Weise zu organisieren. Manche Asylanten dürfen sogar bleiben, zumindest solange, wie man sie nach der bislang geltenden Rechtslage „nicht abschieben kann“. Diese Glücklichen erhalten eine Arbeitserlaubnis und dürfen sich der nützlichen Verwendung als polyglottes Lumpenproletariat erfreuen, selbstverständlich „nachrangig“ konkurrierend mit ihren deutschen Kollegen. Und dann schlägt noch eine Stunde der Moral: Das rotgrüne Mitleid für die Verfolgten dieser Erde, für Malträtierte und Hungerleider aus Afrika oder sonstwoher, reicht glatt so weit, gegenüber manchen von denen, die es nun einmal hierher verschlagen hat, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. In Anbetracht einer politischen Weltlandschaft, in der Völker keineswegs nur mehr von Staatsgewalten drangsaliert werden, sondern unter den Gewaltverhältnissen zu leiden haben, die sich aus deren Zerfall ergeben, anerkennt man, dass es auch so etwas gibt wie eine nichtstaatliche Verfolgung. Und in Anbetracht des Umstands, dass in der Abteilung des höheren Menschenrechts der ‚Wert Frau‘ andernorts weniger Respekt genießt als hierzulande, entdeckt man auch den Tatbestand einer geschlechtsspezifischen Verfolgung. Sofern Flüchtlinge nach den einschlägigen asylrechtlichen Kriterien glaubhaft geltend machen können, nichtstaatlich oder geschlechtsspezifisch verfolgt zu werden, haben sie Aussicht, in den Genuss einer Erweiterung des Abschiebeschutzes zu gelangen. Was dies für die Verfolgten im einzelnen bedeutet, werden sie dann schon sehen. Fest steht jedenfalls erstens: „Dies bedeutet keine Ausweitung der Asylgründe.“ Und zweitens, dass auch beim Abschieben der letzten Elendskreaturen zurück ins letzte Elend die grüne Handschrift nicht zu übersehen ist. Dieses moralische Plus, das das renovierte deutsche Asylrecht so bequem für sich verbuchen kann, leuchtet sogar intransigenten Sozialdemokraten ein; Schily „lenkt ein“ und schenkt den Grünen die praktisch folgenlose Grußadresse an ihre humanitätsduselige Wählerklientel. Die Konkurrenten von der christlich-sozialen Union mögen sich dieser Sichtweise nicht anschließen; ihnen ist ihr völkischer Rassismus viel zu wichtig, als dass sie sich mit einem Recht anfreunden könnten, das Deutschland womöglich zum großen Frauenhaus der Erde macht.

3. Bleibt schließlich die Erbmasse aus den Hochzeiten der Zuwanderung, die „Gastarbeiter“ aus dem südlichen und südöstlichen Europa. Sie durften hierher kommen, weil das deutsche Volk nach dem Krieg dem Heißhunger des Kapitals auf Arbeit zahlenmäßig einfach nicht gewachsen war; sie haben Deutschland beim „Wiederaufbau“ geholfen und zu einem „Wirtschaftswunder“ verholfen. Manche sagen, sie hätten die „dreckigen“ Arbeiten erledigt, für die der Deutsche sich zu fein war. In jedem Fall sind bei der Veranstaltung einige Rechnungen aufgegangen, andere nicht. Vollbeschäftigung gibt es schon lange nicht mehr, dafür Massenarbeitslosigkeit, von der Deutsche wie Ausländer betroffen sind. Wieder nach Hause zu fahren, war für die meisten Gastarbeiter nicht sonderlich verlockend, dort gab und gibt es ja erst recht keine Jobs für sie. Deshalb haben sie, nach und nach und ausländerrechtlich vollkommen korrekt, ihren „Familiennachzug“ organisiert und sind jetzt schon in der dritten Generation bei uns, aber immer noch als Ausländer und mit erheblichen Aufenthaltsrechten. Fest steht: Abschieben ist hier nicht das geeignete Lösungsmittel. Worin aber besteht das „Problem“?

Der Staat will sich mit diesem Zustand, mit dem die Ausländer sich durchaus arrangiert haben, nicht abfinden. Sie zur Einbürgerung zu agitieren oder sie per Verordnung der Staatsbürgerschaft zu Deutschen zu machen, ihnen womöglich gar die Wahlfreiheit zu lassen, das kommt für den Staat von vorneherein nicht in Frage, weil er in seinen Türken, Kroaten oder Serben lauter kleine Fremdvölkerschaften entdeckt, mitten im eigenen Volk. Dass ein großer Teil von ihnen immer noch kaum Deutsch versteht, dass sie alle miteinander, auch die mit deutschem Abitur, immer noch bei der falschen Nationalhymne stramm stehen und der falschen Nationalmannschaft die Daumen drücken, nimmt er als Zeichen, dass sie sich nicht richtig „integriert“ haben. Sie nehmen alle Rechte, die Deutschland ihnen gewährt, in Anspruch, aber höchstwahrscheinlich aus purer Berechnung, weil sie es hier so gut getroffen haben; sie finden Deutschland prima, aber in schwierigen Zeiten ist kein Verlass auf sie; kurz: Es sind falsche Patrioten. Der deutsche Staat macht für das Bild, das er sich von seinen Ausländern strickt, nicht die Ausländer allein verantwortlich. Er bezieht sich auch da wieder auf einen Rechtstatbestand, den er mit seinem Recht geschaffen hat, und drückt seine Unzufriedenheit mit diesem als Mangel des Rechts aus, das er entsprechend renoviert:

„Das geltende Ausländergesetz sieht keine Integrationsmaßnahmen vor … Die Notwendigkeit einer systematischen Förderung der Integration von Ausländern zeigt sich vor allem an Defiziten in der sprachlichen Verständigung, die zugleich zu einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und damit oft zu entsprechenden sozialen Folgelasten führt.“

Integration lautet also die Devise für diese Sorte Ausländer. Der nette Titel, unter den der Staat seine anvisierte Neubehandlung der Gäste stellt, bezieht seine Harmlosigkeit hauptsächlich aus dem Vergleich mit seinem Gegenteil, Ausgrenzung und Diskriminierung. Das Angebot, das sich da ankündigt, hat seinen Reiz in dem Kontrast. Anders als das alte Recht, das die bloße Ausgrenzung kodifiziert, stellt das neue Gesetz durch das kongeniale Zusammenspiel von angedrohter Ausgrenzung und angebotener Integration die Ausländer vor die Alternative, sich entweder restlos und mit allen Konsequenzen der völkischen Eingrenzungswut zu fügen und der deutschen Obrigkeit zu unterwerfen oder für immer der diskriminierenden Fürsorge des deutschen Ausländerrechts ausgesetzt zu bleiben. Ein schönes Angebot, das sogleich mit den Rechten und Pflichten aufwartet. Ausländer, die sich schon länger (6 Jahre) rechtmäßig auf deutschem Boden aufhalten, haben „einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs“; den können sie also, sofern sie wollen, auch einklagen. Leute mit geringerem deutschen Zeitkonto haben dagegen eine „Teilnahmeverpflichtung“, deren „Nichtbeachtung bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Berücksichtigung findet“. Das Gesetz zur Weiterbildung in Sachen deutscher staatsbürgerlicher Tugenden und Fähigkeiten stachelt – wie jede anständige Ausbildung – den Ehrgeiz der Azubis an und winkt mit den in Aussicht gestellten Früchten des Erfolgs: „Bei erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs wird die gesetzliche Frist für die Einbürgerung auf sieben Jahre verkürzt.“ Allerdings ist die Drohung mit Konsequenzen für den Fall des Mißerfolgs auch nicht zu übersehen: „Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache sowie von Grundkenntnissen der Lebensverhältnisse und der Rechts- und Gesellschaftsordnung abhängig gemacht.“

Der Staat will nicht jeden der Ausländer integrieren, dem er formell das Angebot macht. Dessen Willen zur Integration und dessen Brauchbarkeit setzt er schon voraus. Dafür stehen „ausreichende Kenntnisse der Sprache“ und die „Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung“. Wenigstens ein Wahlplakat der SPD soll er lesen und von einem CDU-Plakat unterscheiden können. Das Gesetz stellt aber auch unmissverständlich klar, dass der Staat sich von den Willensanstrengungen und Brauchbarkeitsbeweisen seiner Volksanwärter nicht abhängig macht. Er verlangt sie als Mindestvoraussetzung, aber die Ausstellung des Zertifikats „erfolgreiche Teilnahme“ am Integrationskurs, erfolgt dann doch nicht nach dem Muster eines Computer- oder Sprachkurses: Windows kapiert, Grammatik verstanden. Das Gesetz ist anspruchsvoller, weil es ihm um etwas anderes geht. Der Test auf die Brauchbarkeit kombiniert ökonomische und nationale Kriterien in der leicht wahnhaften Vorstellung, darin ein aus völkischer Sicht absolut sicheres Selektionswerkzeug zu haben. Entsprechend sehen die Kriterien aus. An der ökonomischen Brauchbarkeit müssten die waschechten Deutschen mit ihrer notorischen Überalterung, dem kostentreibenden Krankheitsverhalten und ihren offenkundigen Bildungslücken glatt irre werden: Möglichst jung und gesund soll der ausländische Bewerber sein und eine anständige Qualifikation mitbringen. Damit kann er im wörtlichen Sinne Punkte sammeln, denn „das Auswahlverfahren erfolgt durch ein Punktesystem“, das sicherstellen soll, das die Teilnahme dieser Leute am kapitalistischen Werkeltagsleben einen „Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland erwarten“ lässt.

Was die nationalen Brauchbarkeitskriterien betrifft, orientiert sich die Regierung am rassistischen Bild, das sie von ihrem angestammten Menschenschlag hat. Dass die Ausländer letztlich nicht so sind wie die Eigenen, ist ihr realistischerweise klar. Wer von ihnen es vielleicht werden kann, darüber will sie freilich befinden und tüftelt daher ein Merkmalsystem aus, das gleichsam objektivierbare Parameter definiert, an die sie sich halten kann. Dabei denkt sie sich die Integrationsfähigkeit von Ausländern nach dem Muster zurecht, welche der fremdländischen Sippschaften den unseren am „ähnlichsten“ sind, wobei die zunehmende räumliche Entfernung überraschenderweise die Kulturkreise immer fremder werden lässt und die Menschen verschiedener. Es ist eben doch eine schwierige Aufgabe, den bayerischen Erfolgsweg – „Laptop und Lederhose“ – zum Konstruktionsprinzip des neuen, voll integrierten Ausländers zu machen. Am einfachsten geht das noch mit den Inländern.

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Bezeichnend für den Standpunkt und Geisteszustand dieser Nation ist die lebendige Diskussion, die der Gesetzesentwurf anstößt und inspiriert. Die Regierung hebt ein ums andere Mal hervor, wie nützlich und notwendig ihr Machwerk ist – für Deutschland, seine Wirtschaft und seine Zukunft. Die Opposition hetzt dagegen: Ausverkauf der Nation. Die Regierung kann nicht oft genug wiederholen, dass ihr Zuwanderungsgesetz Einwanderung nicht ausweitet, sondern begrenzt. Die Opposition hetzt: Aushöhlung des deutschen Volkskörpers. Rotgrün hat die angesehensten aller Bürger – die Wirtschaft – voll auf seiner Seite. Es nützt nichts. Das Reformwerk ist für die Koalition ein politisches „Risiko“. Warum? Die machthabenden Nationalisten – die Regierenden wie die Opposition – sind sich bei allem inszenierten und wirklichen Streit furchtbar einig: im „Problem“, vor dem die Nation bei der Ausländerfrage steht; im Standpunkt, der das Problem überhaupt aufwirft und daher auch die „Lösung“ vorzeichnet; in ihrem Staatsrassismus also, den sie als Machthaber ihrer Nation exekutieren und als den praktisch gültigen Staatsmaterialismus definieren. Deswegen verhandelt Schily so gern mit Beckstein und umgekehrt. Sie sind nicht nur beide Gesinnungstäter, sondern tatsächlich Gesinnungsgenossen. Anders wäre es ja auch blöd von der Opposition, mit der Ausländerfrage als „Wahlkampfthema“ zu drohen.

Dass sie es tut und kann, wirft ein schönes Licht auf die demokratischen und deutschen Sitten. Erstens ist das Volk, der Ansprechpartner bei Wahlen, anscheinend mit nichts so sehr zu beeindrucken wie mit hemmungslosem Nationalismus. Zweitens ist davon offenbar auch die SPD ziemlich beeindruckt. Sie fürchtet den „Populismus“ der Opposition, die durchschlagende Agitationswirkung einer „Kampagne“ zu der heikelsten aller Fragen. Dass sie diesbezüglich schon auf eine schlechte Erfahrung zurückblicken kann (Hessen, doppelte Staatsbürgerschaft), mag der Grund für sie sein; der wirkliche Grund ist ihr eigener nationalistischer Standpunkt, der dem Populismus der Opposition nichts entgegensetzen will und daher auch nicht kann. Für das Volk hat auch Rotgrün keine andere Nahrung vorgesehen. Deswegen sucht der Kanzler den „Konsens“. Und je mehr Schily sich mit Beckstein verbrüdert, werden die angeblichen Zugeständnisse öffentlich wie Eingeständnisse wahrgenommen. Womit drittens der vorbildliche Überbau der Demokratie an der Reihe ist. Dass die Sache, die rassistische Sortierung der in Deutschland „aufhältigen“ Menschheit, der Stoff ist, mit dem sich ambitionierte Machthaber in ihrer Herrschaftskonkurrenz „profilieren“, indem sie eine wahlkampfträchtige Volksaufregung inszenieren, dazu bekennen sich die Eliten der Nation auch noch öffentlich, die Profilneurotiker ebenso wie ihre öffentlichen Preisrichter – und dokumentieren damit auch noch, für wie blöd sie ihr Volk halten.

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Zufällig zur selben Zeit, da sich Regierung und Opposition über die Modernisierung ihres Staatsvolks verständigen, starten auf der anderen Seite des Atlantik einige gottesfürchtige Feinde der amerikanischen Weltordnung ihren „Terrorangriff auf Amerika“. Die USA reagieren so angemessen, wie es sich für eine Weltmacht gehört, rufen den „Bündnisfall“ aus und machen weltweit mobil. Die Vertreter des deutschen Volkes verkünden ihre „uneingeschränkte Solidarität“ und verklickern ihren Landsleuten, aber nicht nur denen, dass der Angriff auch „uns“ gegolten hat; auch wir sind betroffen. Bei dieser moralischen Ansprache belassen sie es aber nicht, sondern gehen umgehend zu den praktischen Maßnahmen über, welche das nationale Interesse verlangt; und die lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, wer da wie betroffen ist. Neben der „Sicherheit“, die die Bundeswehr im Verein mit der Nato schützt, ist die innere Sicherheit in Gefahr. Aufgeregte Volksgenossen, die sich „Sorgen um die Kinder“ machen, beruhigt der zuständige Minister: Keine Panik, sie seien „derzeit nicht unmittelbar gefährdet“, allenfalls vielleicht dann, wenn amerikanische Luftschläge die Terroristen zu „Reaktionen“ auch „bei uns“ provozierten. Aber das ist fiktiv. Wirklich gefährdet ist die Sicherheit des Staates, die mit einem „Anti-Terror-Paket“ geschützt werden muss.

Für den verantwortlichen Sicherheitsminister ist es selbstverständlich, dass das „Paket“ in einem engen Zusammenhang mit seinem Zuwanderungsgesetz steht, genau genommen ein unentbehrlicher Bestandteil desselben ist. Die Terrorattacken auf Amerika beweisen ihm, wie notwendig und wichtig gerade dieses Gesetz ist, das den Umgang mit Ausländern neu in den Griff nimmt; und die Aufrüstung der Anti-Terror-Gesetze unterstreicht die Dringlichkeit des Vorhabens. Durch das Vorziehen seiner wichtigsten Teile beschleunigt sie das Gesetzgebungsverfahren und weist die Durchführung in die richtige Richtung. Die einzelnen Elemente – Überprüfung aller einreisewilligen Ausländer durch den Verfassungsschutz, Fingerabdruck im Ausweis bzw. anderer Identitätspapiere, verschärfter Blick auf Herkunftsland und Einreisezweck, freier Zugriff auf das „Bankgeheimnis“, grenzenlose Rasterfahndung – verraten den Leitgedanken des Gesetzes: Ausländer stehen ab sofort unter dem Generalverdacht, in feindlicher Absicht einzureisen, sind also von vornherein als nationales Sicherheitsrisiko definiert. Nicht zufällig fallen da manchem christlich-deutschen Fundamentalisten gleich ganze Völkerschaften ein, die auf absehbare Zeit nichts bei uns zu suchen hätten. Das gilt aber nicht bloß für einreisende Ausländer, sondern genauso für alle hier ansässigen, und speziell für diejenigen, die sich schon durch Hautfarbe und Religion selbst enttarnen: Es nützt braven und frommen Bürgern nichts, ihre Toleranz und gute Absicht zu beteuern, wenn sie dann doch in der falschen Kirche den falschen Gott anbeten und nachweislich aus dem falschen Land stammen. Aber auch die Ausländer, die wir von Inländern gar nicht unterscheiden können, die hochqualifiziert sind, arbeiten und studieren, Steuern zahlen und obendrein noch die Rundfunkgebühren – gerade die sind womöglich die gefährlichsten: „Schläfer“. So dass dann sogar die integriertesten Ausländer und am Ende selbst waschechte Deutsche in Verdacht geraten. Es ist wirklich ein Kreuz mit diesen Ausländern. Da macht ihnen der Staat das Angebot zur „Integration“, besteht also nicht darauf, dass sie Ausländer sind, sondern gibt ihnen die Chance, Inländer zu werden; er verlangt für diese einmalige Gelegenheit, sich seine (deutsche) Identität zu erwerben, totale Anpassung – und muss feststellen, dass man sich diese Identität deswegen glatt erschleichen kann: durch perfekte Anpassung! Kein Wunder, dass ihn diese Aussicht wieder zurückführt zum Kern verlässlicher Unterscheidung: zwischen eingeborenen Inländern und denen, die von Haus aus die verkehrte Identität haben.