Aus der Reihe „Was Deutschland bewegt“
Pro und contra Kampfdrohne

Wie die öffentliche Debatte um die ‚bewaffnete Drohne‘ lehrt, kann man zu dieser ganz unterschiedliche Ansichten vertreten ... Die Frage ist nur, wer hat sich diese Debatte eigentlich bestellt?

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Pro und contra Kampfdrohne

Wie die öffentliche Debatte um die ‚bewaffnete Drohne‘ lehrt, kann man zu dieser ganz unterschiedliche Ansichten vertreten:

Man kann sie als Mittel zur Verteidigung von Leib und Leben unserer auswärts im Kampfeinsatz engagierten Soldatinnen und Soldaten, die man bekanntlich nach Erteilung des Marschbefehls nicht im Stich lassen darf, würdigen oder aber die Meinung vertreten, dass sie – siehe zuletzt ihre türkische Verwendung in Bergkarabach! – auch als Angriffswaffe taugt. Man kann ihr zur Last legen, dass mit ihr die menschliche Hemmschwelle zur Anwendung militärischer Gewalt, die nach feinfühliger Ansicht aller Experten grundsätzlich erst nach ausgiebigem Ringen ihrer Exekutoren mit sich selbst und in aller gebotenen Zurückhaltung zu erfolgen hat, sinkt, wenn und weil an ihre Playstation gewöhnte Cyberoperateure den Joystick leichtfertiger bedienen als Kampfpiloten auf ihren Ausflügen im auch nicht mehr ganz analogen Cockpit. Man kann ihr auch zur Last legen, dass mit ihr von Soldaten – Abt. IT – programmierte Maschinen dazu ermächtigt werden, ihren Programmierern das Kriegführen aus der Hand zu nehmen, wenn die KI sich ihr Ziel sucht, während der per Befehl und Gehorsam aufs ganz autonome Abdrücken programmierte Mensch im Soldaten mal wieder auf der Strecke bleibt. Man kann ihr andererseits zugutehalten, den Feind, insbesondere den zivilen, letztendlich zu schonen, weil sie ihn zielgenauer und mit kleinerem Kaliber zur Strecke bringt als das herkömmliche, dann doch oft zu wuchtige Kriegsgerät. Demgegenüber kann man wiederum der Meinung sein, dass ihre chirurgische Präzision, weil es sie gibt, für extralegale Gewalttätigkeiten anfällige Befehlshaber zu gezielten, am Ende gar völkerrechtswidrigen Tötungen von am Ende bloßen Verdächtigen verleiten kann. Auch zu ihrer Abschreckungswirkung kann man Stellung beziehen: Fliegt sie nicht zu hoch, sodass noch jeder ordinäre Kampfhubschrauber mehr Angst und Schrecken beim Feind verbreitet? Oder macht sie gerade das so bedrohlich, was allerdings zur Folge haben könnte, dass die Zivilbevölkerung infolge einer Überdosis Abschreckung Animositäten gegen die Friedensmächte vor Ort entwickelt, was wiederum für den Kampfhubschrauber spräche? Man kann die Kampfdrohne auch dafür würdigen, dass sie uns zu mehr Gewicht auf der internationalen Bühne verhilft. Ob wir sie uns – kompromisslose Friedensmacht, die wir sind – besser nicht anschaffen, um der restlichen Welt ihre Ächtung zu verordnen, oder aber ob wir sie uns anschaffen sollten, um bei allen weiteren Drohnenbesitzern auf verbindliche, die Menschenwürde ihrer Opfer wahrende Regelungen für ihren Einsatz zu dringen – auch darüber gehen die Meinungen auseinander.

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Frage: Wer hat sich diese Debatte eigentlich bestellt?