Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Vor 15 Jahren versprochen, jetzt von China gefordert, vom Westen bezweifelt
Ist China eine Marktwirtschaft?

Nach mittlerweile 15 Jahren Mitgliedschaft in der WTO drängt China entschieden auf die vertragsgemäß zu Beginn des kommenden Jahres fällige Korrektur seines Status Quo als „Nichtmarktwirtschaft“ und besteht unter Verweis auf die Beitrittsdokumente auf der automatischen Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus zur Jahreswende.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Vor 15 Jahren versprochen, jetzt von China gefordert, vom Westen bezweifelt
Ist China eine Marktwirtschaft?

Nach mittlerweile 15 Jahren Mitgliedschaft in der WTO drängt China entschieden auf die vertragsgemäß zu Beginn des kommenden Jahres fällige Korrektur seines Status Quo als „Nichtmarktwirtschaft“ und besteht unter Verweis auf die Beitrittsdokumente auf der automatischen Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus zur Jahreswende. Das auf den ersten Blick seltsame Konstrukt einer zur marktwirtschaftlichen Konkurrenz zugelassenen „Nichtmarktwirtschaft“ erklärt das „führende Medium zur Europapolitik“ so:

„Als China 2001 der WTO beitrat, wurde es als zentrale Planwirtschaft betrachtet, hinsichtlich der Beitrittsbedingungen war es erforderlich, das Land für 15 Jahre als ‚Nichtmarktwirtschaft‘ einzustufen. Um es auf den Punkt zu bringen, Preise und Kosten wurden künstlich niedrig gehalten und waren nicht Resultat normaler Marktkräfte, sondern staatlicher Subventionen zugunsten der heimischen Industrie.“ (EurActiv.com, 12.5.16)

Die rückblickende Rede von der „zentralen Planwirtschaft“ wird auch im Jahr 2016 nicht wahrer. Schon die seinerzeit allenthalben als ungeheuer „hart“ und „zäh“ kolportierten Verhandlungen waren schließlich dem Umstand geschuldet, dass eine schon längst in den kapitalistischen Welthandel eingebaute Macht mit ihren Exporterfolgen – die sie mit der Kombination aus Kapitalimport, der Verpflichtung ausländischer Kapitalisten auf Joint-Ventures mit einheimischen Unternehmen, der Garantie unschlagbar billiger, rücksichtslos auszunutzender Arbeitskraft und attraktiver Steuer- und Gewinntransferregeln in ihren „Sonderwirtschaftszonen“ zustande gebracht hatte – den Urhebern und Hütern des freien Welthandels eine ganz vertraute Kalkulation präsentiert hat. Mit dem Aufstieg in den Rang eines vollgültigen WTO-Mitglieds wollte die Führung in Peking nicht nur ihre erfolgreiche Benutzung des Weltmarkts ausbauen und die heimische Ökonomie zu einer immer weiter wachsenden Reichtumsquelle machen, sondern damit auch den chinesischen Staat in den Rang einer bestimmenden Instanz über die Konditionen des weltweiten kapitalistischen Verkehrs befördern. Das alles mit dem explizit formulierten politischen Anspruch, als Welthandelsmacht die wachsende Verfügung über den Geldreichtum der Welt als dauerhaft belastbare Quelle seines Aufstiegs auch zur strategischen Macht zu nutzen, die weltweiten Respekt genießt.

Solche Ansprüche sind den Führern der westlichen Kapitalstandorte und Protagonisten der „Globalisierung“ nur allzu vertraut. Immerhin verdankt sich der ganze uferlose Kanon an Regeln und Vereinbarungen der alle Grenzen überschreitenden kapitalistischen Konkurrenz ihrem Interesse an einer Welthandelsordnung, mit der sie sich im Zugriff auf die Reichtumsquellen unter fremder Hoheit möglichst einseitig und auf Dauer bereichern. Und sie führen vorbildlich die Gleichung vor, dass ihre Rolle als Hüter des Welthandels mit ihrer darauf gegründeten Weltwirtschafts- und Finanzmacht die Basis auch ihres politischen Status eines Richters über die Rechte und Pflichten der Staatenwelt ist: In der Konkurrenz souveräner Gewalten ist und bleibt wachsender Reichtum der Nation die unschlagbare Basis für den Ausbau der Mittel militärischer Macht, die es braucht, um den eigenen Interessen den Charakter allgemein anzuerkennender Rechte zu verschaffen. Unter dem Gesichtspunkt waren sie entschlossen, ihren Unternehmern aus allen Branchen diesen „gigantischen Markt“ zu „öffnen“ und mit deren Kapitalmacht als Geschäftssphäre zu besetzen, und haben die Frage nach der Mitgliedschaft Chinas im Verein der Freihandelsmächte in den vor allem von Seiten der USA geführten Streit um die passenden Konditionen, Vorbehalte und Restriktionen überführt, unter denen Peking beitreten durfte.

Der Sonderstatus einer „Nichtmarktwirtschaft“ war die Eintrittsbedingung für die Mitgliedschaft Chinas in den ehrenwerten Kreis der WTO-Mitglieder. Die Fehlanzeige einer marktwirtschaftlich einwandfreien „Preisbildung“ ist die vom Westen durchgesetzte Vollmacht, Preise, mit denen China seine internationalen Konkurrenten aus dem Feld schlägt, auf den Prüfstand zu stellen und am Kriterium des „normalen“ Weltmarktpreises vergleichbarer Drittländer als staatliches Dumping zu bekämpfen. So haben sich die Führungsmächte einen bis heute gültigen, jederzeit aktualisierbaren Generalvorbehalt in das Regelwerk eingebaut, der ihnen ein ganzes Instrumentarium handelspolitischer Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung unerwünschter chinesischer Konkurrenzerfolge an die Hand gibt. China hat im Gegenzug verschiedene „Übergangsfristen“ bei der Öffnung diverser Unterabteilungen seiner Märkte und insbesondere den vorläufigen Schutz seiner Landwirtschaft vor dem Vergleich mit dem überlegenen westlichen Agrarkapital durchgesetzt – und eben, unter Vorbehalt, die für alle Mitglieder dieses Clubs geltenden Freiheiten des grenzüberschreitenden Kaufens und Verkaufens.

15 Jahre, eine gescheiterte Doha-Runde und eine mittlerweile ins neunte Jahr gehende Weltfinanz-, Staatsschulden- und überhaupt allgemeine Wirtschaftskrise weiter, hat China unter tätiger Mithilfe anlagewilliger Kapitalisten aus aller Herren Länder, also vor allem aus den finanzmächtigen Zentren der freien westlichen Welt, einiges aus dem Zuspruch des internationalen Kapitals gemacht. Es hat sich, wie allseits verlangt, „geöffnet“, den freien Kapitalverkehr landesweit zugelassen, seine Gesellschaft allein dem Maßstab der Rentabilität unterworfen und darüber die chinesische Nationalökonomie zur festen Basis einer überlegenen Welthandelsnation gemacht, die die alten WTO-Beschränkungen nicht mehr hinnehmen will und eines Großteils der dafür eingeräumten Sonderkonzessionen nicht mehr bedarf. In den Worten eines Experten:

„China hat in den Wertschöpfungsketten aufgeholt, steht in vielen Bereichen ganz nah an dem, was deutsche Unternehmen produzieren können, und hier wächst schlicht und einfach der Wettbewerb.“ (Mikko Huotari, Institut für China-Forschung, tagesschau.de, 13.6.)

Dennoch bestehen nicht nur die USA darauf, sondern auch die deutsche Kanzlerin trägt öffentlich Bedenken vor, dass Chinas Wirtschaft immer noch sehr stark staatlichen Weisungen unterliege, und stellt die vereinbarte Aufwertung zur ordentlichen Marktwirtschaft in Frage. Daran ist weniger die feinsinnige Scheidung von staatlichen Weisungen und demokratisch-rechtsförmig einwandfreier Förderung regenerativer Energien, der zukunftsweisenden Industrie 4.0 oder dem Elektroauto bemerkenswert, als der Standpunkt, den die deutsche Kanzlerin in Sachen ehrlicher „Marktkräfte“ gegen staatliche Verfälschungen einer einwandfreien Konkurrenz geltend macht: Wo chinesische Kapitalisten unsere Großkonzerne und mittelständischen Weltmarktführer aus dem Feld schlagen, ziehen sie sich unweigerlich den Verdacht zu, dass ihre Erfolge nicht auf „faire“ Weise zustande gekommen sein können. Letztendlich müssen die das Resultat staatlicher Manipulationen sein, sonst wäre schließlich das Gewohnheitsrecht deutscher, europäischer und amerikanischer Unternehmen auf den Sieg in der weltweiten Wachstumskonkurrenz zum Zuge gekommen. Der journalistischen Elite bleibt es vorbehalten, den Klartext zu liefern – würde China der Status einer Marktwirtschaft zuerkannt, wäre es vor Anti-Dumping-Klagen und hohen Strafzöllen geschützt (tagesschau.de, 13.6.) und die Schutzmächte des freien kapitalistischen Konkurrierens hätten zur Korrektur unerwünschter Konkurrenzergebnisse glatt nichts mehr in der Hand.

Der Entscheidungsvorbehalt, den sich die Führer der westlichen Kapitalhochburgen in Sachen künftiger Konditionen der chinesischen Teilnahme am Welthandel reservieren, bekommt zusätzliche Bedeutung wegen der weltwirtschaftlichen Lage, mit der sie sich herumschlagen. Das Recht auf die handelspolitische Diskriminierung des kapitalistischen Emporkömmlings, von dem sie mit der Definition chinesischen Stahls als „Überkapazität“ und ihrer Niederlagen gegen Chinas Unternehmerschaft als chinesisches „Dumping“ Gebrauch machen, wollen sie sich als Instrument ihrer Krisenkonkurrenz unbedingt erhalten. Unter den Bedingungen der weltweiten Überakkumulation konkurrieren alle Beteiligten nicht mehr um ihren jeweiligen Anteil am weltweiten Kapitalwachstum, sondern kämpfen um die Verteilung der Schäden, die ihnen wegen des ausbleibenden Wachstums drohen; und dabei sind die westlichen Führungsmächte im Weltgeschäft entschlossen, einen gehörigen Teil der Krisenlasten auf China abzuwälzen. Sie bestreiten China, sich am unbestechlichen Maßstab der Kapitalproduktivität zu bewähren, nicht, weil nur dieses Kriterium und sonst nichts zu gelten hätte in ihrer Konkurrenz und China allein sich an ihm verginge, sondern weil exakt dieses Kriterium aktuell die Entwertung eines Riesenhaufens an Kapital bedeutet, die auch für Europa und die USA droht. Dieses Ergebnis ihrer Konkurrenz in der Krise wollen sie auf keinen Fall kassieren, setzen vielmehr alles daran, es ihren Konkurrenten aufzuhalsen, in diesem Fall China – und greifen dazu zu ungefähr den Methoden der politischen Einflussnahme auf den Gang der Geschäfte, die sie China als flagrante Verletzung der Grundsätze freien Marktwirtschaftens vorwerfen.