Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Inzestdrama von Amstetten“: Die Faszination des Bösen

Da wird aus der österreichischen Provinz einmal echt Spannendes gemeldet. Die Weltpresse fällt auch gleich mit Hundertschaften in die Kleinstadt im Mostviertel ein, interviewt alles, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist, schnüffelt und stiert jeden erreichbaren Dreck auf, um den moralischen Voyeurismus der globalen Gemeinde der Anständigen mit allem wünschbaren Stoff zu versorgen. Die Welt schaut auf Amstetten und sieht mit Abscheu und Interesse, was sie lange nicht gesehen hat: Ein Familienvater vergewaltigt die eigene Tochter, nicht einmal sondern über 24 Jahre immer wieder; dafür sperrt er seinen Schatz in ein Verlies im Keller des eigenen Hauses, den er dafür umsichtig ausbaut. Mit seiner Gefangenen gründet der Kerkermeister eine zweite, geheime, unterirdische Familie und macht ihr Kinder.

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„Inzestdrama von Amstetten“: Die Faszination des Bösen

Da wird aus der österreichischen Provinz einmal echt Spannendes gemeldet. Die Weltpresse fällt auch gleich mit Hundertschaften in die Kleinstadt im Mostviertel ein, interviewt alles, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist, schnüffelt und stiert jeden erreichbaren Dreck auf, um den moralischen Voyeurismus der globalen Gemeinde der Anständigen mit allem wünschbaren Stoff zu versorgen. Die Welt schaut auf Amstetten und sieht mit Abscheu und Interesse, was sie lange nicht gesehen hat: Ein Familienvater vergewaltigt die eigene Tochter, nicht einmal sondern über 24 Jahre immer wieder; dafür sperrt er seinen Schatz in ein Verließ im Keller des eigenen Hauses, den er dafür umsichtig ausbaut. Mit seiner Gefangenen gründet der Kerkermeister eine zweite, geheime, unterirdische Familie und macht ihr Kinder. Von denen überführt er über die Jahre einige in seine offizielle, im zugänglichen Teil des Hauses lebende Familie, indem er das eigene Blut mit dem Segen der Behörden adoptiert. Man weiß gar nicht, ob es Paragrafen für all die Verbrechen gibt, die das Schwein verübt hat. Unfassbar! Das ist kein Mensch, der so etwa tut: Der Unhold, das Monster, die Bestie von Amstetten wird immer interessanter: Wie hat er das mit dem Bau seines Hochsicherheitstraktes hinbekommen; und ganz alleine? Wie konnte er über Jahre viel zu viele Lebensmittel für seine offizielle Familie ins Haus schaffen, ohne dass jemand Verdacht schöpfte? Und hat tatsächlich niemand etwas gemerkt? Kann das sein? Gruseln ist angesagt: Das reine Böse mitten unter uns – unerkannt. Man erschrickt sich wohlig. Woran kann der Anständige den Anständigen noch erkennen, wenn so einer in der Maske des Biedermanns durchgeht? Moralische Wachsamkeit und ein detektivisches Auge sind nötig, um die vorgespiegelte Wohlanständigkeit zu durchschauen. Ganz Amstetten macht sich Vorwürfe, weil es dem Familienmenschen Fritzl sein Doppelleben nicht an der Nasenspitze angesehen hat. Jedes Detail wäre wichtig gewesen – was die Kleinstadt an genauem Hinsehen versäumt hat, das holt die Weltöffentlichkeit nun doppelt und dreifach nach.

Nicht freilich, weil man sich die Tat und den Kerl, der sie begangen hat, erklären wollte, sondern weil es so schön ist, die eigene Anständigkeit mit diesem Monster zu vergleichen und festzustellen, dass es da nichts zu vergleichen gibt. Der Unmensch ist das glatte Gegenteil von allem, was uns Menschen ausmacht: Keinerlei Verständnis für die Bestie, kein Verstehen ihrer Tat! Sie ist unbegreiflich; es kann, es darf keine Gründe oder Motive geben, die sie verstehbar und dadurch mit der Welt der Guten irgendwie kommensurabel machen. Die Anständigen haben genug kapiert, wenn sie kapieren, dass es da nichts zu kapieren, nur Abscheu und Entsetzen zu äußern gibt; ergänzt vielleicht durch ein kleines Stoßgebet: Herr ich danke dir, dass ich nicht so bin wie diese!

Ihre Selbstgerechtigkeit lässt sich die Gemeinde der Anständigen durch kleinere Anfechtungen nicht erschüttern. Immerhin war von Nachbarn zu hören, dass der Herr Fritzl schon ein rechter Familientyrann gewesen sei. Aber was sagt das schon? Sind das nicht viele, ohne dass sie gleich ihren Hobbykeller zum Sex-Verlies umbauen? Von Statistiken, denen zufolge es auch mit der Singularität der „unfassbaren“ Tat nicht so weit her ist, lässt man sich selbstverständlich auch nicht verführen, der Untat einen Zusammenhang mit der mustergültigen Lebensform Familie zuzubilligen. „Man schätzt, dass jedes dritte bis fünfte Mädchen Opfer sexuellen Missbrauchs in der Familie ist (ORF). Na und? Dann sind bei Vergewaltigung in der Ehe und Missbrauch der Töchter eben lauter kleine Monster von der Art am Werk, von der Herr Fritzl ein großes ist. Mit der Institution, in der diese Monstrositäten stattfinden, hat das alles nichts zu tun. Das moralische Urteilen hält sich an den ungeheueren Exzess, der stattfand, versichert sich des Abstands zur Normalität des Familienlebens – und erspart sich damit jeden Gedanken darüber, von was da eigentlich ein Exzess vorliegt.

Fritzl, die Bestie

Besonders empörend finden es die medialen Betreuer der Anständigen, dass Herr Fritzl sich erlaubt hat, seine Verbrechen mit Motiven des Familienvaters zu rechtfertigen. Es stimmt wirklich: Ich wollte immer ein guter Ehemann und Vater sein (Fritzl, News, Nr. 19, 8.5.). Die Einlassung wird rundweg als eine Frechheit abgelehnt, die ernsthafte Befassung nicht verdient: Der Kerkermeister und Vergewaltiger ein guter Vater? Der Bigamist mit der eigenen Tochter ein guter Ehemann? Ein Hohn! Absurde Erklärungen für etwas, für das es in Wahrheit keine Erklärungen geben kann. (ebd.)

Nun ist nichts leichter, als festzustellen, dass der Amstettener Täter jedenfalls kein normaler Vater und Ehemann ist. Ob ihm das Gut-Sein gelungen ist, lässt der Mann der guten Absicht ja selbst offen. Damit ist aber eben noch lange nicht gesagt, dass der durchgeknallte Vater und Ehemann nicht lauter Übergänge aus der Sittlichkeit des Familienlebens heraus gemacht hat, und zwar wegen genau des glücksmäßig-psychologischen Ertrags, den sich auch andere in und von dieser gesellschaftlichen Institution versprechen.

Da ist zum Einen die Sache mit der festen Bindung, die die Beteiligten sich von der Überführung ihrer Liebschaft in eine rechtlich sanktionierte, womöglich auch noch kirchlich abgesegnete Ehe – oder ein „eheähnliches“ Äquivalent – versprechen. Der Wunsch nach Dauerhaftigkeit einer Liebesbeziehung ist in aller Regel so stark wie das Gefühl, das da zwei Menschen füreinander empfinden; das versteht sich von selbst; aber dabei bleibt es schon im Normalfall nicht. Dafür ist das Liebesglück in der modernen Gesellschaft viel zu sehr mit Kompensationsansprüchen befrachtet: Es ist der Mittelpunkt des Privatlebens; und das ist die besondere Sphäre, in der der Mensch nicht einfach sein Leben genießt, sondern vor der großen Aufgabe und Herausforderung steht, sich einen Lebensinhalt zurechtzuorganisieren, der all die Nöte des Geldverdienen, all die Drangsale der Konkurrenz – um einen Job und im Job –, alle Zumutungen des alltäglichen „Lebenskampfes“ überstrahlt, die die marktwirtschaftliche Zivilgesellschaft für ihre Insassen bereithält. Hier, weil garantiert sonst nirgendwo, muss das Leben sich lohnen. Da hat das Vergnügen, das zwei Menschen aneinander finden, eine Menge auszuhalten und auszugleichen. Dafür jedoch, die Erfahrung bleibt niemandem erspart, ist dieser Genuss nicht gemacht. Das Gefühl leidet unweigerlich unter der Funktion der Entschädigung, die ihm notgedrungen zukommt. Und es werden Fortschritte fällig, die, auch das kennt jeder, ziemlich geradlinig zu einer unguten Anspruchshaltung gegen den lieben Partner führen: zu dem Standpunkt, der hätte fürs eigene Streben nach Lebenszufriedenheit einzustehen und – nächste Eskalationsstufe – wäre persönlich daran schuld, wenn die ausbleibt. Ist es erst einmal so weit gekommen, dann hält ausgerechnet das traute Heim, in dem das Glück sich abspielen soll, die härtesten Enttäuschungen bereit, bitterer als das meiste, was der Mensch in seinem außerhäuslichen Dasein als pflichtbewusster Konkurrenzteilnehmer auszuhalten, wegzustecken und zu „bewältigen“ hat; und die nächsten Übergänge finden statt. Die führen zu den altbekannten, langweiligen und trotzdem immer wieder schmerzlichen Varianten des „Ehekriegs“, zur stereotypen Abfolge von Streit, Versöhnung und Resignation – und per Saldo zu genau der Sorte wechselseitiger Inanspruchnahme und Drangsalierung und verpflichtenden Zusammenhaltens, die der bürgerliche Staat unter seinen besonderen Rechtsschutz stellt und die nicht bloß die Festigkeit einer gesellschaftlichen Sitte hat, sondern auch als sittliche Gemeinschaft allgemeine Anerkennung genießt.

Bei den Machenschaften des Herrn Fritzl und seinem Keller-Verlies für eine inzestuöse Zweit-Ehe ist man damit noch lange nicht; das wäre ja auch noch schöner. Aber in dem Bereich, wo sich das anspruchsvolle Zusammenleben der Partner mit Erbitterung auflädt und zu Übergriffen auf den widerspenstigen Willen des andern oder auch zur Rache für dessen Widerspenstigkeit tendiert – in dem Bereich bewegt sich die Ehe- oder eheähnliche Gemeinschaft im groben Durchschnitt schon. Eine extravagante Ausnahme ist es dann nicht mehr, wenn speziell Mitglieder des „starken Geschlechts“ sich ihr Recht auf Befriedigung, das sie sich durch standhaftes Zusammenleben mit ihrer „Alten“ und meist sogar formell durch Heirat erworben haben, auch tatkräftig nehmen, indem sie das Hindernis des anderen Willens mit überlegener Körperkraft und größerer Gewaltbereitschaft aus dem Weg räumen. Der bürgerliche Rechtsstaat jedenfalls kalkuliert auf seine nüchterne Art in seinen „besonderen Schutz“ der Ehe derartige Entgleisungen fest mit ein und gibt sich einige Mühe, mit Verboten bis hin zu gewagten juristischen Unterscheidungen zwischen einem Recht auf „Vollzug der ehelichen Pflichten“ und „Vergewaltigung in der Ehe“ die den Liebesleuten zugestandene Sphäre der privaten Willkür zu regulieren. Der Erfolg ist unter anderem an den üblich gewordenen Frauenhäusern und ihrem nicht versiegenden Nachschub abzulesen: Die Sitten des intimen Glücks schließen Übergänge ins Faustrecht allemal mit ein. In der Hinsicht fällt das „Monster von Amstetten“ hauptsächlich durch die Konsequenz und Umsicht auf, mit der der Mann sein Faustrecht zu einer eigenen unterirdischen Rechtssphäre ausgebaut – und durch die langen Jahre, über die er seinen Anspruch auf ein Eheleben ganz nach seinem Geschmack und Willen exekutiert hat.

Außer Ehemann wollte Herr Fritzl noch guter Vater sein, hatte also so seine Vorstellungen von den Aufgaben eines Familienoberhaupts wie auch davon, was ein solches darf und was ihm zusteht. Dabei kann er sich erst einmal auf die staatliche Ermächtigung zum Erziehungsberechtigten berufen: Nach außen haften Eltern für die Betätigung des noch unvernünftigen Willens ihrer Kinder; nach innen lenken und bestimmen sie ihn. Bis vor kurzem bezeichnete der Gesetzgeber die erzieherische Fremdbestimmung des kindlichen Willens auch als das, was sie ist: „elterliche Gewalt“. Der erziehende Vater (dito die Mutter) macht seinen Willen dem Kind gegenüber zum Gesetz; sagt ihm, was gut und was schlecht, was zu tun und was zu lassen ist: ‚Ich weiß, was für dich gut ist!‘ Das schließt Willkür ein. Die lieben Kleinen werden nicht nur dem moralischen Dafürhalten und dem jeweiligen Selbstbild der Eltern unterworfen, auch was schulisch, beruflich und überhaupt als Menschen aus ihnen werden soll, folgt dem Wunsch und Plan der Eltern. Wenn sie „zu seinem Besten“ für das unmündige Kind sorgen, erfüllen sie zugleich sich selbst einen großen Wunsch. Kinder, heißt es, seien ein großes, wenn nicht das größte Glück, das Eltern sich bereiten können: In ihnen verwirklichen und verewigen sich Vater und Mutter, im verjüngten Ebenbild betrachten und genießen sie ihre eigene Vortrefflichkeit. So geht die notwendige Zurechtweisung blöder Kinder Hand in Hand mit dem Domestizieren und dem Formen der kleinen Persönlichkeiten nach den Bedürfnissen ihrer Erzeuger. Im Maß, in dem der Zögling heranwächst und selbst weiß, was er will, gerät die Erziehung zu einem Machtkampf zwischen dem Heranwachsenden, der sich nichts mehr sagen lässt, und dem Erziehungsberechtigten, der seine finanzielle Fürsorge und menschliche Zuwendung auch dann noch mit Gehorsam entgolten haben will, wenn der Nachwuchs längst flügge ist. Nicht immer, aber immer wieder kippt die Sache um: Der herausgeforderte Erzieher unterscheidet nicht mehr, ob der Lebensplan, den er stellvertretend für das unmündige Kind aussucht und durchsetzt, überhaupt gefährdet ist, und schon gleich nicht, ob er im Sinn des Heranwachsenden ist, sondern verteidigt sich als Vater (oder Mutter), d.h. er verteidigt das familiäre Herrschaftsverhältnis selbst. Sein Recht, für das Kind Verantwortung zu tragen, für es Entscheidungen zu fällen, kurz die Überordnung seines Willens lässt der Erzieher ganz allgemein nicht in Frage stellen: ‚Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, habe hier ich das Sagen!‘ Die unmittelbare Konfrontation des elterlichen und des jugendlichen Willens, dieser kleine Krieg, den jede Familie kennt, endet in der Regel mit der Niederlage der Eltern. Das Kind nabelt sich darüber vom Familienverband ab und geht eigene Wege.

Nicht so bei Herrn Fritzl. Er gewinnt diesen Krieg und erlaubt der Tochter auch nach Erreichen der Volljährigkeit nicht, seiner Obhut zu entgleiten. Die eigenen Wege, die sie geht, sind per se Abwege, weil sie sich ihm entzieht. Ich brachte sie immer wieder nachhause zurück, aber sie entzog sich mir immer wieder. Deshalb musste ich vorsorgen, einen Ort schaffen, an dem ich Elisabeth irgendwann möglicherweise zwangsweise von der Außenwelt fernhalten konnte. Und er wusste wo: Der Keller meines Hauses gehörte mir, mir allein, er war mein Reich, das nur mir zugänglich war. (News, Nr. 19, 8.5.)

Noch die Einkerkerung der jungen Frau will der verrückte Vater als Wahrnehmung erzieherischer Verantwortung verstanden wissen: Ich habe immer viel Wert auf Anstand und gutes Benehmen gelegt, das gebe ich zu. (ebd.) Das Fehlverhalten Elisabeths, die vor 24 Jahren tat, was 18-Jährige so tun – Disco, Alkohol, Zigaretten, schlechter Umgang, Arbeitsverweigerung – habe ihm keine Wahl gelassen. Damit seine Elisabeth die bösen Dinge nicht tun kann, die sie in Freiheit tun würde, wandert sie ins Verlies, wo der gute Vater mit ihr die bösen Dinge tut, zu denen er sich berechtigt sieht. Die Lebensweisheit, dass Eltern sich in ihren Kindern Glücksbringer züchten, nimmt er überaus wörtlich: Die frische Ausgabe seiner Alten reizt den Mann und der Anspruch auf Gehorsam und Fügsamkeit der Tochter berechtigt den Vater. Dass die Tochter das nicht will, macht Vorkehrungen erforderlich: Fritzl verwirklicht sich den Traum vom familiären Glück im hauseigenen Gefängnis, schützt ihn durch ein unüberwindliches Sperrsystem und Todesdrohungen. Die begehrte Tochter macht er zu seiner Sklavin und reserviert ihren Kontakt zu Menschen ganz allein sich, dem Vater und Herrn. Er hat sich im Geheimen eine zweite Welt eingerichtet, in der die unbedingte Autorität des Familienvorstands noch etwas gilt und ihrem selbstbezogenen Träger die Befriedigung einträgt, die er sucht. Machtfantasie und sexuelle Lust, die er an der Tochter befriedigt, sind bei diesem Typ zu einer aparten Vorstellung vom Glück zusammengewachsen.

Das Besondere an ihm ist die extreme Kombination, sowie die methodische und planvolle Durchführung von lauter notorischen Entgleisungen, die zum bürgerlichen Sexual- und Familienleben dazugehören: Der Tyrann macht seine Familie nicht in einem übertragenen Sinn zum Gefängnis für Frau und Kinder, sondern richtet wirklich eines ein. Er fällt nicht in ungezügeltem Begehren über die Tochter her, sondern plant mit kühlem Verstand und schafft sich dauerhaft eine Situation ihrer unbedingten Verfügbarkeit. Er wird nicht im Affekt gewalttätig gegen Familienmitglieder, sondern richtet eine Herrschaft über sie ein, die gar nicht auf Moral und Gehorsam der nächsten Verwandten setzt, sondern sich allein auf ihre Unüberwindlichkeit verlässt.

„Amstetten ist überall“

Talkshows und Zeitungsartikel versenken sich begeistert ins Außergewöhnliche und Bizarre des Verbrechens, unterstreichen dick seine Singularität – und können keinerlei Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Institution erkennen, in der alle guten Menschen das Glück suchen. Etwas so Abartiges kann mit unserem Lebensstil nichts zu tun haben! Der ebenso prompte Ruf nach politischen Konsequenzen spricht allerdings eine andere Sprache. Schließlich wären härtere Strafen und mehr oder effektivere staatliche Kontrolle, die solche Vorkommnisse bitteschön verhindern mögen, in Anbetracht einer absolut einzigartigen Schandtat ja nicht unbedingt logisch. Was die bürgerliche Welt in der Theorie ablehnt, davon geht sie in der familienpolitischen Praxis aber aus. Die zuständige Ministerin in Wien kündigt an, was sie alles ändern will, damit das „Inzestdrama von Amstetten“ ein Einzelfall bleibt, und gibt damit auf ihre Art Auskunft, wie es um das Familienleben in der österreichischen Zivilgesellschaft bestellt ist. Eng auf die Ybbsstraße in Amstetten beschränkt sie den Umschlag der guten Familienmoral ins Böse jedenfalls nicht:

„Im Bereich Strafjustiz plant Berger einen neuen Straftatbestand gegen beharrliche Gewaltausübung; davon sollen Situationen erfasst sein, in denen etwa Frauen jahrelang der Gewalt ihres Mannes ausgesetzt waren, aber auch Gewaltverhältnisse in Kinder- und Pflegeheimen oder bei Entführungsopfern. ‚Die gesamte Leidensgeschichte des Opfers soll im Strafprozess zum Ausdruck kommen‘, während bisher der Fokus auf einzelnen Gewalttaten, wie der letzten Körperverletzung, lag. Verschiedene Gewalttaten, wie körperliche Gewalt, Nötigung oder Beleidigungen, sollen in ihrer Gesamtheit mit einer entsprechend schweren Strafe geahndet werden. Speziell geschult werden dafür auch die Staatsanwälte. Bereits seit 1. Jänner 2008 gibt es bei allen großen Staatsanwaltschaften Spezialreferate für Gewalt im sozialen Nahraum; noch heuer soll es maßgeschneiderte Fortbildungsangebote geben. Vereinheitlichen und verschärfen will Berger auch die Anzeigepflichten für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, PsychologInnen – wobei eine Balance zwischen der Strafverfolgung und dem Wohl des Kindes zu finden ist, wie Berger betonte ... In Arbeit ist außerdem ein Kompetenzzentrum für Opferhilfe als Koordinationsstelle. Dort wird dann auch die seit 1. Juli 2007 bestehende Opfer-Hotline angesiedelt sein.“ (http://www.bmj.gv.at)

Selbstverständlich setzen Fachpsychologen gleich wieder Zweifel in die Wirksamkeit der angekündigten Strafverschärfungen, von denen sich „Triebtäter“ ja doch nicht abschrecken ließen. Das tut der guten Sache aber keinen Abbruch: In Forderungen nach Strafen wird Vater Staat immerhin als vielleicht unzureichende, aber doch als Schutzinstanz gegen die rohen Extreme genau der Form des Zusammenlebens der Geschlechter und Generationen angerufen, die er rechtlich einrichtet und fördert.

Was der Staat alleine nicht leisten kann, können ja vielleicht die Bürger! Dieselben Medien, die Fritzls Missetat ganz unbegreiflich finden und auf die unantastbare familiäre Privat- und Glückssphäre nichts kommen lassen, haben etwas übrig für zivilisierendes Schnüffeln in einer gläsernen Nachbarschaft - Wissen Sie eigentlich, was in den Kellern Ihrer Nachbarn passiert? (ORF) Die Freunde der Familie trauen den sittlich denkenden Familienmenschen eben einiges zu – und diese, soweit sie sich vom Aufruf zur Zivilcourage in einer Kultur des Hinsehens angesprochen fühlen, trauen ihresgleichen einiges zu; jeder dem anderen, versteht sich. Wie immer man sich in den Redaktionen das allgemeine Aufpassen der Gefährdeten untereinander nun vorstellen mag, eines steht fest: Wenn es das kinderfreundliche Blockwartwesen und den gläsernen Kinderschänder schon gäbe, wäre Herr Fritzl mit seiner Art, seine Familie zu retten, trotz der ungeheueren kriminellen Energie und des erstaunlichen technologischen Sachverstands früher aufgeflogen.

Mit derlei konstruktiven Vorschlägen könnte die mediale Bewältigung der Tragödie gelaufen sein, wenn da nicht noch ein kleines Problemerl wäre: Die Bestie ist Österreicher!

Bestie und Nation

Der böse Mann hat einen österreichischen Pass – und von daher droht eine ganz andere Verallgemeinerung der vielleicht doch nicht so ganz singulären Tat. Die ganze Welt schaut derzeit auf Amstetten. Das Inzest-Drama schockiert weltweit und lässt internationale Medien die Frage aufwerfen: Warum schon wieder Österreich? (ORF-Homepage) Richtig, da war ja erst kürzlich so ein Fall; und mit zwei Ereignissen beginnt die Serie – das gibt zu denken: Stimmt in sexueller, familiärer, Lebenssinn-mäßiger Hinsicht mit uns Österreichern etwas nicht?

Auf die Frage muss man erst mal kommen – Österreich gegenüber der Welt, und die Welt in Bezug auf die Österreicher kommen sofort darauf: Dem Nationalstolz ist es selbstverständlich, dass Leistungen und Taten der Bürger im Guten immer auch Ausdruck der Vortrefflichkeit der Nation sind, aus der sie stammen; Manifestationen des nationalen Kollektivs, für das sie Ehre einlegen. Außerordentliche Leistungen im Bösen drohen leider ebenfalls auf das Bild der Nation abzufärben. Das muss verhindert, dagegen muss klargestellt werden: Anders als bei sportlichen und kulturellen Spitzenleistungen ist bei der inzestuösen Spitzenleistung von Amstetten keinerlei Zusammenhang von Nation und Individuum zu erkennen. Herr Fritzl hat nicht als Österreicher gehandelt sondern als singulärer Unhold, der zufällig und unberechtigterweise in diesem guten und schönen Land sein durch und durch unösterreichisches Unwesen treibt.

Das Ausland ist nicht blöd – und macht umgekehrt genau den Zusammenschluss von Individuum und Volk, den Österreich hier gar nicht sehen kann: Wie viel Österreich steckt in der Sexbestie? Eine italienische Qualitätszeitung gibt Antwort und zeichnet den nördlichen Nachbarn als einen Folklorestadel, dem der Wahnsinn seit der K&K-Monarchie wesenhaft ist:

„Serienmörder und Perversionen sind natürlich keine österreichische Exklusive. Doch nur dort verbinden sie sich mit Walzer, Jodel und Kuckucksuhren. Nur dort kann Wahnsinn jahre-, jahrzehntelang mit derselben stillen, bürokratischen Ausdauer lodern, die das Habsburgische Reich legendär gemacht hat.“ (La Stampa, Turin).

El Pais aus Spanien erinnert an den genialen Wiener Sigmund Freud und die unbestreitbare Tatsache, dass die Existenz des Irrenarztes ja wohl das Vorhandensein von Irrsinn und Perversion am Ort seines Wirkens beweist.

„Perversion oder Krankheit ... Schon wieder in Österreich. Wieder erreichen uns aus Österreich Nachrichten, die uns umwerfen. So wie die Entführung von Natascha Kampusch ... Wieder kam das aus Österreich, der Heimat von Freud, dem Geistesriesen, der uns die im Unbewussten schlummernde Sexualität erweckte.“

Da möchte der Österreichkorrespondent der Neuen Zürcher nicht zurückstehen, schürft noch tiefer im österreichischen Nationalcharakter und wird fündig. Die unterbliebene Entlarvung des Unholds durch Amstettener Mitbürger erinnert ihn an das Duckmäusertum unter dem Naziregime:

„Ist etwas faul im Staate Österreich? Die Antwort darauf ist nicht beim Verbrechen selbst und kaum im Profil des Täters zu suchen. Typisch österreichisch an der Sache ist das Umfeld: Angehörige, Nachbarn, Passanten. Die Frage, die sich in diesem Fall als erste stellt: Hat jemand etwas bemerkt? Oder andersherum: Wieso hat niemand etwas bemerkt? Oder, präziser: Will niemand etwas bemerkt haben? Falls aber doch jemand etwas bemerkt haben sollte: Wieso hat niemand reagiert? Die außergewöhnliche Dauer dieses Verbrechens, die aufwändige Logistik und Infrastruktur lassen es fraglich erscheinen, dass wirklich niemandem etwas aufgefallen ist, wie behauptet wird. Amstetten war – auch – Standort zweier Nebenlager des KZ Mauthausen. In der Nachkriegszeit will hier kaum jemand etwas gesehen oder gewusst haben von den NS-Verbrechen, die sich nicht nur in entlegenen Konzentrationslagern ‚im Osten‘, sondern auch buchstäblich vor der eigenen Haustür abgespielt haben. Heinrich Gross, mutmaßlicher Massenmörder und Folterer von Hunderten von Kindern, lebte in Ehren und starb Ende 2005 in Frieden.“ (NZZ-Korrespondent Charles Ritterband, Standard, 29.4.)

Unfair spielt der Schweizer knapp vor der gemeinsam ausgerichteten Europameisterschaft seine unverdient weiße Weste aus: Die Schweiz ist von Hitler ja nicht heimgeholt worden! Und was selbstkritische Vergangenheitsbewältigung betrifft, da verbitten wir uns spätestens seit dem „Fall Waldheim“ Belehrungen von außen. Das bisserl Selbstbezichtigung, das es braucht, um die moralische Unantastbarkeit der Nation wieder herzustellen, können „wir“ selbst. Gemein, unberechtigt und offen nationalistisch von dem Schweizer, eine Linie von Mauthausen zum Inzestdrama von Amstetten zu ziehen und eine kontinuierliche Schäbigkeit des österreichischen Nationalcharakters zu konstruieren.

Als hätte das Land der großen Söhne (österreichische Bundeshymne) nicht schon genug an ausländischen Ressentiments zu leiden, droht auch noch Entsatz vom nördlichen Nachbarn. Couragiert weist ein erklärter Österreichfan von der ‚Süddeutschen Zeitung‘ die flache Denkungsart des Schweizer Kollegen zurück: Eine direkte Linie von Nazi-Verbrechen bis Amstetten zu ziehen, wie dies derzeit manch einer tut, ist unsinnig. (Michael Frank, Süddeutsche Zeitung, 2.5.) Ersatzweise zieht der Bayer eine direkte Linie zwischen zwei anderen inkommensurablen österreichischen Ekelhaftigkeiten:

„Bei aller Umsicht und der – wenn auch kriminellen – ‚sozialen Kompetenz‘, die man dem Amstettener Täter amtlich attestierte, hat ihm einiges in die Hände gespielt, was Österreich prägt: die Vorliebe für extreme Geheimniskrämerei, ein hysterischer Kult um die Diskretion. Bis vor gar nicht langer Zeit gab es in Österreich zum Beispiel ein anonymes Sparbuch, das erlaubte, ohne jede Identifikation Geld auf der Bank zu horten.“ (ebd.)

Vom anonymen Sparbuch direkt zum niederösterreichischen Kinderschänder! Man muss nur die Geld-Akquise des österreichischen Bankkapitals – rein zufällig vom Heimatland des Journalisten aufs Heftigste bekämpft, inzwischen verboten, zeit ihres Bestehens von deutschen Steuerbürgern aber lebhaft genutzt – als nationale Charakterfrage betrachten, das Bankgesetz extreme Geheimniskrämerei nennen, schon hat man den glänzenden Beweis: Wer das anonyme Sparen erlaubt, fischt auch privat im Trüben! Einerseits. Andererseits nämlich generiert der Staat, der einen Kult um die Diskretion treibt, nicht nur den Sozialtypus der Fritzls, sondern auch den nicht minder unangenehmen der polymorph perversen Anti-Fritzls, eine obskure, nicht weniger wahnhafte Neugier, die alles zu erkunden sucht, was man selbst verbergen möchte (ebd.). Perfekt erkundet ist damit der Österreicher, der überall den Abgrund wittert und nie den Fritzl sieht, der in ihm steckt. Egal was, irgendetwas stimmt nicht mit den Österreichern.

*

Gott sei Dank kann sich das Land in dieser schweren Zeit auf seine Politiker verlassen. Der erste Mai wurde heuer weniger der Feier der nationalen Arbeit gewidmet als gleich der Verteidigung der nationalen Ehre. Bundeskanzler Gusenbauer demonstriert Selbstbewusstsein und weist die ausländischen Verleumdungen zurück:

Es gibt keinen Fall Amstetten. Es gibt keinen Fall Österreich. Wir werden es nicht zulassen, das irgendjemand glaubt, unserer Jugend eine neue Erbsünde andichten zu können, und dass ganz Österreich von einem Einzeltäter in Geiselhaft genommen wird.

Der Einzeltäter ist in Haft, die Geisel ist frei, Österreich ist prima. An missgünstige Ausländer ergeht die Aufforderung: Habt uns lieb oder habt uns gern; mir san mir, Mozart, Strauss und Herminator! Der krisengeschüttelte Regierungschef bläst sich zur Schutzmantelmadonna auf und bietet dem Ausland die Stirn. Doch ein Kanzler für Österreich!