Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die IG Metall bereitet ihre nächsten Tarifrunden vor und verbindet kurzfristigen Lohnverzicht mit einer langfristigen Neudefinition von ‚Lohngerechtigkeit‘
Die Zukunft des Flächentarifs: Entgelt nach Betriebserfolg

Die IG Metall weiß ein neues Prinzip der Lohnzumessung und definiert damit „Lohngerechtigkeit“ neu. Der Zweck der Lohnarbeit, ihr Dienst am Kapital, wird mit dem „Modell des erfolgsabhängigen Lohns“ zur Bemessungsgrundlage der Lohnzahlung. Und für „Gerechtigkeit“ wird per gewerkschaftlicher Kontrolle der Geschäftsbilanz gesorgt.

Aus der Zeitschrift

Die IG Metall bereitet ihre nächsten Tarifrunden vor und verbindet kurzfristigen Lohnverzicht mit einer langfristigen Neudefinition von ‚Lohngerechtigkeit‘
Die Zukunft des Flächentarifs: Entgelt nach Betriebserfolg

Die Herbstgutachten prognostizieren einen Abschwung, die Regierung überdenkt ihren Sparkurs, die Unternehmerverbände geben sich skeptisch, und alle sehen mehr oder weniger schwarz für die deutsche Wirtschaft. Das lässt die Gewerkschaft nicht unbeeindruckt. Die großen Töne, die sie nach langen Jahren der „Lohnzurückhaltung“ angeschlagen hat: arbeitsplatzmäßig hätte sich ihre Bescheidenheit im Endeffekt gar nicht ausgezahlt, jetzt wäre ein satter „Kaufkraft-Schub“ fällig, nicht zuletzt zur „Ankurbelung der Konjunktur“… – die kommen ihr zunehmend unpassend vor. Die nötige Korrektur, rechtzeitig vor der nächsten Tarifrunde, leitet die IG Metall für ihren Bereich mit einem Doppel-Vorschlag ein: „Erst einmal“ soll es, wegen der „unsicheren Lage“ der Wirtschaft, für 2002 einen „reinen“ Lohnabschluss mit kurzer Laufzeit geben. Als „kurzfristig“ gilt, was früher der Normalfall bei der periodischen Lohnanpassung an Preissteigerungen und verschärfte Arbeitsbedingungen war, nämlich eine Laufzeit von einem Jahr – an Stelle der mittlerweile üblichen mehrjährigen Vereinbarungen, die den Unternehmern die schöne Sicherheit geben, auf lange Sicht mit fixen Lohntarifen kalkulieren zu können. Für diese kleine Frist will die Gewerkschaft sich in Anbetracht der eventuell geschäftsschädigenden Auswirkungen von Terrorismus und Afghanistan-Krieg mit einem erneuten Billig-Abschluss begnügen – selbstverständlich nur, um dann beim wirtschaftlichen Aufschwung lohnpolitisch dabei zu sein (Zwickel lt. SZ, 27.10.). Bis dahin, Teil 2 des Vorschlags-Pakets, sollte man sich unter Tarifpartnern auf eine Reform des Flächentarifvertrags geeinigt haben, die einerseits „bloß“ kodifiziert, was nach gewerkschaftlicher Auskunft ohnehin längst durchgesetzte Praxis ist, nämlich die „flexible“, der Wirtschaftslage des jeweiligen Unternehmens „angepasste“ Abweichung nach unten von den vereinbarten Lohntarifen. Eine solche flächendeckende vertragliche Anerkennung einer Lohndifferenzierung nach Geschäftserfolg tangiert andererseits allerlei Grundsätzliches; und das in einer Weise, dass Beobachter der Szene, die den Gewerkschaften sonst immerzu Vorhaltungen über ihre „Inflexibilität“ und lohnpolitische Unvernunft machen müssen, angenehm berührt sind und dem IG-Metall-Chef ‚Nachdenklichkeit‘ und ‚Weitsicht‘ bei einem ‚geradezu revolutionären‘ Fortschritt bescheinigen:

„Zwickel will im nächsten Jahr den Flächentarif revolutionieren. Das deutsche System einheitlicher einstufiger Verträge für die ganze Branche gebe es in ganz Europa sonst nur noch in Österreich. Alle anderen Staaten hätten ein zweistufiges System, wobei ein bedeutender Teil des Lohns im Betrieb ausgehandelt werde. ‚An diesem Trend zur Differenzierung kommen wir immer weniger vorbei‘, sagte Zwickel. … Gewerkschaften und Arbeitgeber würden eine Spanne für die Lohnerhöhungen festlegen. Je nach dem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Betriebe würden die Arbeitnehmer unterschiedliche Zuwächse erhalten.“ (SZ, 27./28.10)

Wieder einmal, wie schon seit Jahren, rettet die Gewerkschaft ihr hauptsächlichstes Betätigungsfeld, den Flächentarif, indem sie die Freiheit der einzelnen Arbeitgeber zur Abweichung vom Vereinbarten in Form von Begrenzungen dieser geschäftsfördernden Freiheit gleich mit vereinbart. Sie tut das, um Jobkillerei durch überhöhte Lohnabschlüsse zu verhindern, lobt der SZ-Kommentator – im Klartext: Sie anerkennt Entlassungsdrohungen als guten Grund für Lohndrückerei und setzt das rechtsförmlich so fest. ‚Revolutionär‘ ist daran insoweit noch gar nichts. Einen „lohnpolitischen“ Übergang macht die IG Metall damit aber doch schon auch; jedenfalls einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem wirklich bemerkenswert neuen Prinzip der Lohnzumessung. Denn mit dem geplanten „Modell“ gestattet sie nicht bloß Ausnahmen von der fortgeltenden alten Regel, „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ zu fordern. Sie rückt damit überhaupt, wieder ein Stück mehr, von ihrem klassischen Standpunkt der Lohngerechtigkeit ab, wonach mit dem Lohn der Arbeitsaufwand des Arbeitnehmers entgolten wird oder werden sollte, ganz gerecht eben nach Maßgabe bestimmter objektiver und objektiv ermittelter Tätigkeitsmerkmale, die es erlauben sollen, die erbrachte Leistung im Sinne des Arbeitsplatz-spezifischen Inputs an Kraft und Können, Verstand und Nerven usw. des Beschäftigten dingfest zu machen und einvernehmlich nachzumessen. Stattdessen soll die Arbeit in Zukunft mehr in direkter Abhängigkeit vom unternehmerischen Nutzeffekt der produktiven Mühsal des „Mitarbeiters“ bezahlt werden; die Leistung, die den Arbeitskräften entgolten wird, würde einerseits zwar noch durch Merkmale des Arbeitsaufwands definiert, andererseits aber schon mehr durch die Ziffern der Gewinn- und Verlustrechnung, die das Unternehmen daraus herauswirtschaftet.

In der Sache, also was Grund, Zweck und Maß der Bezahlung von Arbeitskräften betrifft, ist auch das überhaupt nichts Neues, sondern die allerälteste kapitalistische Selbstverständlichkeit: Mit dem Lohn „kauft“ sich der Unternehmer seine menschliche Profitquelle; Dauer, Intensität und Effektivität der Inanspruchnahme seiner „Mitarbeiter“ begründen seinen Ertrag. Deswegen hat es bislang ja auch nie gestört, sondern dem Unternehmensziel auf sehr passende Weise gedient, wenn der Zeitlohn an der Dauer, der Akkordlohn an der Intensität und Effektivität der Benutzung menschlicher Arbeitskraft durchs Unternehmen Maß genommen hat. Genau diese Art der Lohnzumessung stört aber inzwischen die Arbeitgeber; sie finden – und sehen sich durch jeden Konkurs darin bestätigt –, dass den Arbeitnehmern dadurch das Recht eingeräumt würde, das Unternehmen auszuplündern, bis am Ende fürs Kapital nur noch Schulden übrig bleiben. So richtig „revolutionär“ ist auch diese „Sichtweise“ nicht gerade und schon gar nicht das Interesse, das sich die Welt so zurechtlegt. Neu ist aber immerhin die Entscheidung der Gewerkschaft, die Sache auch so zu sehen, dass eine Lohnzahlung rein nach Arbeitsstunden oder Akkord-Prozenten nicht mehr als einwandfreies kapitalistisches Geschäftsmittel gelten kann, vielmehr eine Gefährdung des betrieblichen Gemeinwohls darstellt, und ein „Modell“ vorzuschlagen, nach dem der nackte kapitalistische Zweck der Lohnarbeit, quasi die Wahrheit über sie, nämlich dass es um erfolgreiche Dienste am kapitalistischen Eigentum und um sonst gar nichts geht, direkt zur Bemessungsgrundlage für die Lohnberechnung wird, zur neuen Lohnform jenseits von Akkord- und Stundenlohn.

Freilich sieht der Zwickel-Vorschlag nicht vor, die in dicken Manteltarifvertragswerken festgelegten Arbeitsplatz- und Leistungsmerkmale und deren Zuordnung zu 8 bis 17 Lohngruppen oder Entgeltstufen je Branche zu vergessen; der Plan der IG Metall zur Neugestaltung des Flächentarifs geht insofern noch lange nicht so weit wie die Ausnahme davon, die die Gewerkschaft beim Abkommen mit VW über das pauschalierte „5000 mal 5000“ – „Programmentgelt“ (siehe GegenStandpunkt 3-01, S.75) mit aus der Taufe gehoben hat. Der gesamte herkömmliche Verhandlungsstoff jedoch, in den die Gewerkschaft sich in ihrem Kampf um einen „gerechten Lohn für ein gerechtes Tagwerk“ verbissen hat, und ihre Leitidee einer dem Arbeitnehmer auf den Leib geschneiderten Lohngerechtigkeit selber treten zurück hinter dem Standpunkt: Hauptsache genügend Gewinn. Wenn es beim Lohn schon um den Dienst am Geschäftserfolg des Unternehmens geht, dann – so die „revolutionäre“ Einsicht der IG Metall – ist es auch nur gerecht, seine Bezahlung statt am Arbeitsaufwand, den das Unternehmen einfordert, am Ertrag auszurichten, den es einstreicht. In ihrem Arbeitsentgelt kriegen die Arbeitnehmer dann nicht mehr bescheinigt, wie lange und wie heftig ihr Arbeitgeber sie für sich und seine Bereicherung in Anspruch genommen hat, sondern wie sehr sich das für ihn gelohnt hat – oder genauer gesagt: wie gering die Firma die Ergebnisse der Arbeitsleistung ihres Personals einschätzt, gemessen an ihren Ansprüchen auf Konkurrenzerfolg und Rendite. Die Gewerkschaft widerruft damit schon ein wenig den Schein, auf den sie ihre Lohnpolitik mehr als ein geschlagenes Jahrhundert lang gegründet hat – eben die Vorstellung, bei der Bemessung der Lohnhöhe ginge es darum oder sollte es zumindest darum gehen, den produktiven Anstrengungen der entlohnten Arbeitskräfte gerecht zu werden. Damit verabschiedet sie sich allerdings nicht von einer verkehrten Illusion über das Lebensmittel Lohnarbeit, sondern von dem Interesse, das sie immer nur unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten vertreten und denen konsequent geopfert hat: Lohnarbeit sollte sich doch irgendwie auch für den Arbeiter lohnen. Seiner Klientel erteilt der Gewerkschaftschef mit seiner langfristigen Reformidee den Bescheid, dass er diesen Maßstab für die Lohnbemessung in der deutschen Metallindustrie einfach für deplatziert hält und tendenziell aus dem Verkehr zu ziehen gedenkt.

Das freilich nicht ersatzlos. Den Arbeitgebern will er keineswegs einen Freibrief für eigenmächtige Lohnabsenkung nach privater Bedarfslage erteilen, sondern beim bedarfsgerechten Lohnsenken ganz genau auf die Finger sehen. Denn wenn die Gewerkschaft sich schon in aller Form zum kapitalistischen Zweck der Lohnarbeit als einzig vernünftigem Kriterium einer zeitgemäßen Lohngerechtigkeit bekennt, dann will sie an der Ermittlung der maßgeblichen Messgröße, des Betriebsgewinns, auch angemessen beteiligt sein:

„Die Höhe“ des ‚erfolgsabhängigen‘ Teils vom Gesamtlohn „dürfe allerdings nicht der Willkür der Unternehmer unterliegen. ‚Wir machen das nur, wenn es klare Kriterien für den Unternehmenserfolg gibt‘. Zwickel schlägt ‚Tarifbilanzen‘ vor, die Aufschluss über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geben sollen.“ (SZ, 27./28.10)

Wenn die Gewerkschaft etwas nicht ausstehen kann, dann ist es Willkür, egal in welcher Angelegenheit; der sagt sie in alter Tradition auch hier den Kampf an. Den trägt sie dann nicht mehr mit manteltarifvertraglich geeichten Stoppuhren in den Fabrikhallen aus, sondern mit spitzer Feder in der Finanzbuchhaltung der Unternehmen; nach wie vor auf der Suche nach „klaren Kriterien“ für jeden lumpigen Euro, den die Kapitalseite für Lohnarbeit herausrücken muss. Die Arbeitsplätze für gewerkschaftliche Lohngerechtigkeitsmathematiker bleiben so auf alle Fälle erhalten. Und die Arbeitnehmer können sich weiterhin gewiss sein, dass es für jeden Cent, den sie kriegen, wie für jeden, den sie nicht kriegen, einen gewerkschaftlich gebilligten, also unanfechtbar guten Grund gibt.

Bis es so weit ist, will die IG Metall, wie gesagt, mit einem knapp einjährigen Billig-Lohnabschluss für 2002 ihre unendliche lohnpolitische Vernunft unter Beweis stellen. Dass sie damit gleich auch noch ein höheres demokratisches Ziel verfolgt, ist niemandem ein Geheimnis:

„Dabei setzt sich IG-Metall-Chef Klaus Zwickel mit seinem Vorschlag, im Frühjahr eine Runde zu machen und nach weniger als einem Jahr eine weitere, dem Verdacht aus, er denke an die Bundestagswahl im nächsten Spätsommer und wolle es ‚seinem‘ Kanzler im Vorfeld derselben möglichst leicht machen.“ (FR, 30.10.)
„IG Metall-Chef Zwickel will der SPD mit einem kurzlaufenden Tarifvertrag einen ungestörten Bundestagswahlkampf garantieren.“ (HB, 30.10.)

Lohnforderungen stören. Sie stören nicht bloß die Arbeitgeber und überhaupt, sondern ganz speziell eine Regierungspartei im Wahlkampf. Denn jedes Lohnprozent, das die Gewerkschaft fordert – und erst recht jedes, das sie womöglich durchsetzt –, lässt automatisch die Regierung schwach aussehen. Und das will die IG Metall ihrem Schröder ersparen. So bekennt der „linke“ DGB-Verein sich zu der Tatsache, dass die Staatsräson Niedriglöhne fordert. Und er handelt im Sinne dieser Staatsräson, damit sie in den Händen eines Kanzlers bleibt, der ihn dafür mit einer Einladung zu einem „Bündnis für Arbeit“ belohnt, das eben diese Staatsräson ins Detail ausarbeitet.

Protest kann da nicht ausbleiben: Neutrale Beobachter haben den bösen „Verdacht“, halten es nämlich einfach für unverantwortlich, dass die Gewerkschaft bloß aus Gründen der parteipolitischen Sympathie auf Lohnforderungen verzichtet – statt aus purer Anerkennung der klassenstaatlichen Verhältnisse…