Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Causa Guttenberg und die „scientific community“: Die „redliche“ Wissenschaft setzt sich zur Wehr

Es kommt heraus, dass der Freiherr zu Guttenberg für seine Doktorarbeit viele Texte aus fremden Quellen übernommen hatte, ohne diese Anleihen durch Anführungszeichen und Fußnoten kenntlich gemacht zu haben. Für die Kanzlerin, die meisten regierenden Politiker und für das hinter der Bild-Zeitung versammelte Volk ist dies nicht so schwerwiegend, als dass deswegen der Mann von seinem Amt als Verteidigungsminister zurücktreten müsste: „Ich habe keinen wissenschaftlichen Assistenten, sondern einen Verteidigungsminister berufen“, verlautbart die Regierungschefin, und in der „scientific community“ ist man entsetzt. Weit über 60 000 ihrer Mitglieder und Sympathisanten unterzeichnen einen „Offenen Brief“ und wollen sich diese Geringschätzung akademischer Würden nicht bieten lassen:

„Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr. … Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und die Glaubwürdigkeit Deutschlands als ‚Land der Ideen‘.“ (Offener Brief vom 24. Februar 2011)

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Die Causa Guttenberg und die „scientific community“: Die „redliche“ Wissenschaft setzt sich zur Wehr

Es kommt heraus, dass der Freiherr zu Guttenberg für seine Doktorarbeit viele Texte aus fremden Quellen übernommen hatte, ohne diese Anleihen durch Anführungszeichen und Fußnoten kenntlich gemacht zu haben. Für die Kanzlerin, die meisten regierenden Politiker und für das hinter der Bild-Zeitung versammelte Volk ist dies nicht so schwerwiegend, als dass deswegen der Mann von seinem Amt als Verteidigungsminister zurücktreten müsste: Ich habe keinen wissenschaftlichen Assistenten, sondern einen Verteidigungsminister berufen, verlautbart die Regierungschefin, und in der „scientific community“ ist man entsetzt. Weit über 60 000 ihrer Mitglieder und Sympathisanten unterzeichnen einen „Offenen Brief“ und wollen sich diese Geringschätzung akademischer Würden nicht bieten lassen:

„Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr. … Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und die Glaubwürdigkeit Deutschlands als ‚Land der Ideen‘.“ (Offener Brief vom 24. Februar 2011)

Als Grund für ihren Einspruch führen sie an:

„Wir tun dies nicht, weil wir ‚Fußnotenfanatiker‘ sind oder im ‚Elfenbeinturm‘ sitzen und nicht wissen, was im wahren Leben zählt. Es geht uns schlicht darum, das Verständnis dafür weiterzugeben, dass wissenschaftlicher und damit gesellschaftlicher Fortschritt allein dann möglich ist, wenn man sich auf die Redlichkeit in der ‚scientific community‘ verlassen kann.“ (Ebd.)

Interessant: Als erste und alles entscheidende Bedingung dafür, dass der Erkenntnisgewinn voran kommt, fällt den Männern der Wissenschaft die rechte Gesinnung beim Forschen ein; die moralisch integre Stellung zum Theoretisieren gilt ihnen als die Produktivkraft bei der Wahrheitsfindung in ihrem Gemeinschaftswerk ‚Wissenschaft‘ (Walter-Drop in der SZ vom 19.02.2011), und da verstehen sie keinen Spaß.

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Zur Vertiefung des Verständnisses dafür, wie der Forschungsprozess in einem ethisch fundierten Kollektiv aussieht, lässt Dr. Gregor Walter-Drop stellvertretend für die community am Fall der Fußnoten wissen, dass die nun überhaupt nichts mit ‚Fanatismus‘ zu tun haben, dass hier also kein abartiger Selbstzweck vorliegt. Das ist sicher gut und löblich. Andererseits sind diese speziellen Textteile auch nicht mit sachlich-nüchternen Angaben der Lehrmeinungen zu verwechseln, zu denen man irgendwie Stellung nimmt, und das ist seltsam: Ausgerechnet das, was unter oder hinter dem Text steht, ist an dem die Hauptsache – Fußnoten sind Ausweis für sorgfältige wissenschaftliche Arbeit. (Ebd.) Von der kann dem Vernehmen nach überhaupt erst dann die Rede sein, wenn der Autor mit seinen Fußnoten deutlich gemacht hat, auf wen er sich bei seiner Arbeit bezogen hat. Ohne diese Sorgfalt sieht sich die wissenschaftliche Gemeinde außerstande, die aufgestellten Behauptungen selbst nachzuvollziehen, zu überprüfen und die Qualität des Vorgehens, der Argumentation und der Ergebnisse zu bewerten (ebd.) – also steht und fällt mit dem Fußnotenwesen für diese Denker die ganze Wissenschaft! Der Nachweis der wissenschaftlichen Kompetenz, auf die ihr Stand seine Autorität gründet und die man mit einem Doktortitel bescheinigt bekommt, mit dem man dann seinerseits als Vertreter der Wissenschaft auftreten und entsprechenden Respekt verlangen kann, ist offenbar wesentlich daran gebunden, dass der Proband seine Meisterschaft im gewissenhaften Zuordnen von Namen und Lehrmeinungen unter Beweis stellt. Er muss in einer Arbeit dokumentieren, dass er sich auskennt darin, wer in seiner Wissenschaft was gesagt hat und wie viel der Betreffende damit zählt; er muss denjenigen seine Reverenz erweisen, die es in ihr zu einer anerkannten Lehrmeinung gebracht haben, und die Anerkennung, die er den Vertretern der konkurrierenden Ansätze zollt, so gewichten, dass er dem Urteil der wissenschaftlichen community darüber gerecht wird, für wie bedeutsam die jeweiligen Lehrmeinungen zu halten sind. Ob, wie und in welchem Umfang da die vom Doktorvater vertretenen Ansichten zu würdigen sind und dessen Auffassung darüber, wessen Ansatz für maßgeblich und bedeutsam zu halten ist – auch das sind dann ernste Fragen, an denen der wissenschaftliche Nachwuchs nur wachsen kann. In hochgeistigen Tätigkeiten dieses Kalibers besteht ganz wesentlich die Leistung, die in einer Doktorarbeit zu erbringen ist, und das wirft ein erstes Licht auf die Wissenschaft, in der sich da einer als kompetent erweisen will: In der scheint ausgerechnet die Partikularität derjenigen, die sie treiben und repräsentieren, von herausragender Bedeutung zu sein – was im Widerspruch zu jeder vernünftigen Wissenschaft steht; schließlich geht es in der immer noch um objektive Erkenntnis, um die Erklärung eines Gegenstandes, um seine Bestimmung, weswegen die Person, die dieses Geschäft betreibt, in einer Veranstaltung, die den Namen Wissenschaft verdient, von keinerlei Belang ist.

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Mit einer derart demonstrierten Versiertheit bei der anerkennenden Bezugnahme auf anerkannte Lehrmeinungen erwirbt sich ein Denker in dieser Wissenschaft seinerseits die Anerkennung als würdiges Mitglied der wissenschaftlichen Gemeinde, darf seine erwiesene Kompetenz als Namenszusatz führen – und worauf die zurückgeht, wird in den Äußerungen des graduierten Wissenschaftlers Walter-Drop schon deutlich. Es ist ja kein Zufall, dass die einzig senkrechte Frage, die sich ein Gedanke gefallen zu lassen hat – nämlich die, ob er stimmt! – in seinem Verfahren der Qualitätsprüfung nicht vorkommt. An der abgelieferten Gesamtleistung des forschenden Privatsubjekts will der Fachmann vor allem nachvollziehen können, was da wem zuzuordnen ist, was da eine eigene und was eine fremde Leistung ist, und die wissenschaftliche Arbeit, die derart bewertet wird, ist von eigentümlicher Beschaffenheit. Mit Wissenschaft hat sie allein insoweit zu tun, als die eben der Stoff, das Instrument ist, mit dem einer seine Qualifikation für die nächsthöhere Leitersprosse seiner akademischen Karriere unter Beweis stellt. Für die entsprechende Würdigung seiner Leistung sind Promotionsordnungen und andere Rechtsvorschriften einschlägig, also nichts, was den Gehalt der Erkenntnisse selbst betrifft – und zugleich wird mit dem Zeugnis, das einer im Erfolgsfall in Händen hält, alles gewürdigt, was das Attribut wissenschaftlich betrifft, mit dem sich die geprüfte Leistung schmückt: Wer es sich redlich erwirbt, hat damit auch einen wertvollen Beitrag zur Wissenschaft geleistet! Allein mit diesem Quidproquo hat es nicht sein Bewenden, wenn das Recht in der freien Wissenschaft Einzug hält und die Sitten und Gebräuche auch noch beim Denken normiert. Einer, der es in ihr zu etwas gebracht hat, genießt auch in Bezug auf seine Gedanken als Eigentümer Rechtsschutz; ihm steht nicht nur die exklusive wirtschaftliche Nutzung seines geistigen Eigentums (Patent- und Urheberrechte) zu, sondern auch die Achtung dieses Eigentums im wissenschaftlichen Verkehr: Es ist zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, allerdings zwingend verbunden mit der Auflage, ihm als Urheber per Namensnennung ausdrücklich Respekt zu bezeugen. Diese penible Unterscheidung in mein und dein, eigen und fremd auf dem Feld des Denkens ist einigermaßen pervers; sie besteht auf dem Prinzip der ausschließenden Verfügung auch da, wo der Verstand gar nicht anders kann, als in seinen Urteilen und Schlüssen Allgemeines zu produzieren – Gedanken eben, die, einmal in der Welt, von jedem nachgedacht werden können. Aber auf genau diese Perversion kommt es der modernen Wissenschaft an, und zwar gar nicht nur an den Fakultäten, deren Produkte des Denkens patentiert und auf dem Wege geldwerte Verkaufsartikel werden. Der Respekt vor den Rechten, die einer als Urheber seiner Gedanken genießt, bestimmt die Welt des Geistes in allen ihren Abteilungen – und genau das bekommt einer in dem Titel beurkundet, mit dem er renommieren kann: Ihm ist es gelungen, sich beim Nachdenken über die Geistesprodukte anderer ein unverwechselbar ihm zurechenbares Produkt ausgedacht zu haben, was er eben dadurch dokumentiert, dass er alles kennzeichnet, was andere Denker sich als ihren exklusiven geistigen Besitzstand zurechnen dürfen, und den verbliebenen Rest mit gutem Recht und noch besserem Gewissen für sich reklamiert.

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Auch noch die geistige Produktion nach den Maximen des Eigentums und das Schaffen von Wissen als Erwerb exklusiver Verfügungsrechte zu organisieren. Das ist für diesen Betrieb dermaßen verpflichtend, dass seine Repräsentanten ihre Achtung vor dem Recht glatt zur Generaltugend der Forschung erheben. Ihr wissenschaftliches Verbrechen, die Person, die sich etwas ausdenkt, vor den Inhalt des Gedankens zu stellen, setzen sie konsequent fort und knüpfen die wissenschaftliche Würdigung des Gedachten an die Bedingung, dass es sich zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die von sich behauptet, es wäre ausschließlich von ihr. Weil an der erfolgreichen prüfungsrechtlichen Beglaubigung dieser Prätention die Krönung der wissenschaftlichen Karriere hängt, mit ihr zugleich ein wissenschaftlich wertvoller Beitrag zertifiziert wird, an den Rechtsfolgen geknüpft sind, kommt es folgerichtig auch noch zur Inthronisierung der Moral der Beteiligten als letzte Instanz aller Wissenschaftlichkeit:

„Ohne akademische Integrität ist Wissenschaft kaum zu machen, weil Quellen und Ergebnisse nicht mehr zugeordnet werden können und weil es gänzlich unmöglich ist, alle Forschung zu kontrollieren.“ (Ebd.)

Das hat seine BGB-wissenschaftliche Logik: Wer beim Nachdenken fremder Gedanken nicht kenntlich macht, dass er nicht die eigenen denkt, zerstört die Wissenschaft – weil die offenbar ihren Hauptzweck darin sieht, auf ihre Weise als Schutzmacht des geistigen Eigentums zu fungieren und dementsprechend ihr Hauptproblem darin, die Ergebnisse, die sich das Prädikat ‚wissenschaftlich‘ verdienen wollen, den forschenden Persönlichkeiten zuordnen zu können, die sie erfunden haben wollen. Das ist dort, wo es um den Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz und den Erwerb des entsprechenden Doktortitels geht, die Hauptsache, und das aus gutem Grund. Schließlich geht es den Aspiranten bei der Produktion ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse auch um nichts anderes als deren exklusive Nutzung für das Erringen des feinen Titels und die mit ihm verbundenen Rechte und Ansprüche in der inner- wie außerwissenschaftlichen Konkurrenz. So kommt in diesem Zirkus noch ein schönes Quidproquo zustande: Wenn die Mitglieder dieser wissenschaftlichen community an ihre wissenschaftliche Kompetenz den Anspruch knüpfen, einem Stand anzugehören, der eine Autorität in der Gesellschaft darstellt und darin anerkannt zu werden verdient, dann erwächst dieser Anspruch überhaupt nicht naturwüchsig daraus, dass einer etwas weiß: Respekt genießt ein Vertreter der Wissenschaft, weil die dafür Zuständigen ihm ausweislich einer eindeutig ihm zurechenbaren Leistung bescheinigen, dass er ihn sich verdient hat. Von diesem Zirkel, aus dem sich mit Erfolg alles heraus kürzt, was einer sich da gedacht hat, lebt der Fortschritt dieser Veranstaltung. Deswegen hat aufgeflogener Betrug im pluralistischen Wettbewerb der geistigen Eigentümer, und nicht etwa nachgewiesener Blödsinn beim Vergleichen von Verfassungen, den Freiherrn um die Würde gebracht, die einem Doktor zukommt – der amtliche Vorwurf lautet auf angemaßte Autorenschaft –, und deswegen waren im Wissenschaftsstandort Deutschland die spannendsten Fragen die nach dem Umfang und den Rechtsfolgen des Abschreibens.

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Und als hätte es noch des ausdrücklichen Hinweises darauf bedurft, dass diese Wissenschaft ihre Autorität definitiv nicht in der Richtigkeit von wissenschaftlichen Gedanken hat, sie das Ansehen, das sie genießt und in Anspruch nimmt, vielmehr allein aus der Geltung und Beachtung der Verfahrensregeln bezieht, die sie bei sich fürs Zustandekommen und Bewerten ihrer Forschungsergebnisse eingerichtet hat, pochen ihre Vertreter in der Causa Guttenberg gegenüber der politischen Führung des Landes auf mehr Respekt – vor den Denksitten, nach denen bei ihnen die Wahrheitsfindung zu laufen hat! Zutiefst empört gibt sich die Gemeinde darüber, dass Teile der politischen Elite sich wenig beeindruckt geben von allem, was die von ihr so hoch in Ehren gehaltene akademische Integrität ausmacht, und der Herr Wagner von der Bild-Zeitung die Kritik an seinem politischen Liebling ungestraft mit einem herzhaften Scheiß-Doktor! abwürgen darf. Die aufgebrachten Akademiker meinen gar, der Staat würde sich selbst schaden, wenn nicht auch er seine abgrundtiefe Achtung davor bezeugt, dass Autorität und Ansehen dieser Institution auf der Einhaltung der sittlichen Anstandsregeln beruhen, die die Wissenschaftlichkeit des in ihr Gedachten verbürgen – und wo sie recht haben, bekommen sie ihr Recht letztlich dann auch. Denn so absolut verkommen dieser Antrag auf herrschaftliche Würdigung der moralischen Integrität von Denkern für einen Betrieb auch sein mag, der sich Wissenschaft nennt und als solche auf der Suche nach der Wahrheit von Gott und der Welt unterwegs ist: Für die Veranstaltung, die der Staat sich da als Ausbildungs- und Rekrutierungsfonds seiner Elite eingerichtet hat, ist ein derartiges Verlangen äußerst sachgerecht. Denn hinter der gesellschaftlichen Autorität, die die approbierten Mitglieder des Standes genießen dürfen und sich entsprechend herausnehmen, steht in letzter Instanz eben doch die des Staates. Es ist die hoheitliche Approbation dieses Standes in Gestalt von beamten- und sonst wie rechtlich normierten höheren Laufbahnen und Ämtern, die seine Mitglieder zu solchen der gesellschaftlichen Elite macht, die dann auch auf Respekt vor sich und ihrer Institution und allem pochen dürfen, was zum Funktionieren ihres Innenlebens gehört, den Ehrenkodex zur eigenverantwortlichen Betreuung des Schutzgutes des geistigen Eigentums ihrer Denker eingeschlossen. Insofern sind die Akademiker mit ihrem Verlangen nach Respekt, dass man unsere Arbeit ernst nimmt (Offener Brief), beim politischen Dienstherren dieser Denker schon an der richtigen Adresse – und die Welt der Wissenschaft für sie auch wieder repariert, wenn sich in den Reihen der Machthaber die politischen Berechnungen ändern, die zuständige Ministerin sich öffentlich für den Fehltritt ihres Amtskollegen schämt und der selbst irgendwann auch einsieht, dass es der aufgeflogenen Plagiate sogar für so einen perfekten Blender wie ihn wohl zu viel gewesen sein möchten.