Aus der Reihe: Wir kritisieren andere Nationen
Das ‚Problem Berlusconi‘
Unbequemer Nationalismus, also falsches Personal
Klar ist, dass man sich an diesem Mann stört. Das tun allerdings Kommentatoren, die sich an einer Politik im Interesse ‚der Wirtschaft‘, an mehr ‚Effizienz‘ im Staat, an der ‚Privatisierung‘ seiner Aufgaben, an einer Europapolitik im wohlverstandenen nationalen Eigeninteressen und dergleichen mehr im Prinzip und prinzipiell überhaupt nicht stören. So bleiben zwei Fragen: was Berlusconi in diesen Punkten wirklich Abweichendes macht; und woran sich seine besorgten europäischen Kritiker wirklich stören.
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Länder & Abkommen
Gliederung
- 1. Staatsinteresse und Unternehmerinteresse – oder: Wer über prokapitalistische Standortpolitik nicht reden will, soll zu Berlusconi die Schnauze halten
- 2. Die politische Herrschaft und ihre Institutionen – oder: Wer vom Sinn der Gewaltenteilung nichts wissen will, soll Berlusconi keine Verstöße gegen sie vorwerfen
- 3. Nationalismus und Europapolitik – oder: Wer das Projekt ‚Europa‘ Klasse findet, braucht sich nicht über die italienische Regierung zu beklagen
Aus der Reihe: Wir kritisieren andere Nationen
Das ‚Problem Berlusconi‘
Unbequemer Nationalismus, also falsches Personal
Seit seinem Amtsantritt, seitdem er es sich erlaubt hat, mit einer Koalitionsregierung anzutreten, in der die neofaschistische Alleanza Nazionale den stellvertretenden Ministerpräsidenten stellt – und das, nachdem man von Seiten der EU gegenüber Österreich gerade klargemacht hatte, dass im zusammenwachsenden Europa solche des Nationalismus verdächtigten Figuren in der Nähe der Staatsmacht nicht mehr geduldet werden –, steht Berlusconi unter verschärfter misstrauischer Beobachtung durch die hiesige Öffentlichkeit. Mit Befremden vermeldet sie in Abständen, was sich der Medienzar
, der Pate
, der Kaiser von Rom
in seiner Selbstherrlichkeit neuerdings wieder geleistet hat. Und so wird sein Sündenregister immer länger. Die Meldungen verdichten sich zu einem Gesamtbild, dass da ein Mann am Werk ist, der sein Staatsamt zur Durchsetzung seiner höchstpersönlichen und noch dazu ziemlich dubiosen Unternehmerinteressen missbraucht – Stichwort: Interessenkonflikt
; dessen Regierungstätigkeit hauptsächlich in dem Versuch besteht, sich durch immer neue Machenschaften
aus den Fängen der Justiz zu befreien, die im Zeichen von ‚mani pulite‘ wegen Bilanzfälschung, Bestechung von Richtern, Steuerhinterziehung und Geldwäsche hinter ihm her ist; der also jedenfalls etwas anderes treibt, als die Anliegen seiner Nation in Politik zu übersetzen, der es mit Demokratie und Rechtsstaat nicht so ernst nimmt und auch noch das Gemeinschaftswerk ‚Europa‘ durch seine völlig überflüssigen Quertreibereien am Vorankommen hindert. Klar hervor geht daraus, dass man sich an diesem Mann stört. Das tun allerdings Kommentatoren, die sich an einer Politik im Interesse ‚der Wirtschaft‘, an mehr ‚Effizienz‘ im Staat, an der ‚Privatisierung‘ seiner Aufgaben, an einer Europapolitik im wohlverstandenen nationalen Eigeninteresse und dergleichen mehr im Prinzip und prinzipiell überhaupt nicht stören. So bleiben zwei Fragen: was Berlusconi in diesen Punkten wirklich Abweichendes macht, und woran sich seine besorgten europäischen Kritiker wirklich stören.
1. Staatsinteresse und Unternehmerinteresse – oder: Wer über prokapitalistische Standortpolitik nicht reden will, soll zu Berlusconi die Schnauze halten
Berlusconi ist als Privatmann bekanntlich milliardenschwerer Unternehmer. Er macht keinen Hehl daraus, dass er zur Politik den Standpunkt eines Unternehmers einnimmt. Deren vornehmste Aufgabe sieht er erklärtermaßen darin, Fesseln für die Arbeit der Unternehmer zu beseitigen
(FAZ, 12.1.02). Mit diesem Standpunkt ist er vor einigen Jahren in die Politik gegangen, weil er mit der grundsätzlich unzufrieden war. Er hat kurzerhand einen flächendeckend wirkenden Wahlkampfverein namens ‚Forza Italia‘ aus dem Boden gestampft – mit dem nötigen Geld in der Hinterhand ist das in einer Demokratie offenbar ohne weiteres zu machen –, sich mit dem Argument, dass er als erfolgreicher Unternehmer genau der richtige Mann sei, um Italien auf Erfolgskurs zu bringen, für das Regierungsamt beworben und mit entsprechenden Visionen von der Italien AG
, die er so straff wie sein eigenes Firmenimperium führen werde, die politische Kultur bereichert. Und das soll jetzt ein Interessenkonflikt sein, weil der Mann Politiker und Unternehmer in einer Person ist?
Der Politiker Berlusconi macht – und dafür spielt es nun wirklich keine Rolle, dass er im Nebenberuf auch noch Konzernchef ist – eine in Europa durchaus üblich gewordene Gleichsetzung zum Leitfaden seiner Politik: Italien dient, was seinen Unternehmern dient. Er befindet sich in bester Gesellschaft – mit einem deutschen Auto-Kanzler zum Beispiel –, wenn er sich deutlich zur kapitalistischen Raison seines Staatswesens bekennt. Er beherrscht es – wie dieser –, noch dem hinterletzten Arbeitslosen vorzubuchstabieren, dass das Wohl der Nation vom Geschäftserfolg ihrer Unternehmer abhängt, und daraus den Auftrag abzuleiten, den eine Regierung mit Wirtschaftskompetenz zu erledigen hat: Sie hat die Nation mitsamt ihrem menschlichen Inventar als Kapitalstandort herzurichten, für die Bedingungen zu sorgen, unter denen sich für einheimische und auswärtige Geschäftsleute das Investieren lohnt, also bestehende rechtliche Schranken der privaten Bereicherung niederzureißen, die Geschäftstätigkeit im Lande durch eine entsprechende Steuer- und Abgabenpolitik zu fördern, die Kosten für die sozialstaatliche Betreuung von Rentnern und anderen Sozialfällen zu ‚privatisieren‘. Und in dem Sinne wird die neue Führung in Italien auch tätig.
Die Besonderheit der Standortpolitik, die Berlusconi seinem Land verordnet – das, was hierzulande als ‚Merkwürdigkeiten‘ registriert und misstrauisch beäugt, von der italienischen Opposition als berlusconismo
gegeißelt wird –, liegt also bestimmt nicht in deren prokapitalistischen Grundsätzen. Ihre Spezialität besteht allein in der von Berlusconi und seiner rechten Regierungsmannschaft praktizierten Überzeugung, diese Grundsätze in Italien erst noch durch- und wieder in Kraft setzen zu müssen – und zwar gegen die Hinterlassenschaften der vor 10 Jahren im Namen von ‚mani pulite‘ als juristische Säuberung vollzogenen Wende Italiens. Dafür steht Berlusconi: In der alten ‚Schmiergeldrepublik‘ und mit den in ihr üblichen Konkurrenzmitteln zum reichsten Mann Italiens aufgestiegen und anschließend zu einem der prominentesten Fälle ihrer juristischen Aufarbeitung geworden, war seine Karriere in seinen Augen nie ein Makel, der ihn als Politiker diskreditieren würde. Er hat von Anfang an den Spieß umgedreht, sich mit dem Standpunkt in der Politik profiliert, dass in einem Staat, in dem die Leistungsträger der Nation, Leute wie er eben, sich den Nachstellungen von Staatsanwälten und Richtern ausgesetzt sehen und an den Pranger der öffentlichen Moral gestellt werden, grundsätzlich etwas verkehrt ist. Gegen Staatsanwälte und Richter, die ihn wegen Bestechung und Steuerhinterziehung verfolgt haben, ist er in die politische Offensive gegangen. Er hat sie antikapitalistischer Umtriebe beschuldigt und die juristisch-moralische Säuberungsaktion insgesamt als Werk von Kommunisten angeprangert, welche in Zusammenarbeit mit einer ihnen ideologisch verbundenen, ‚politisch‘ agierenden Justiz und den von ihnen in die staatlichen Medien eingeschleusten Elementen
seit Beginn der 90er-Jahre einen Bürgerkrieg
gegen das bürgerliche Lager
führen: Die Aktion war von langer Hand vorbereitet durch die kommunistische Partei.
(SZ, 19.11.01) So stellt sich diesem Unternehmer-Politiker die Revision der ‚Schmiergeldrepublik‘ dar – als Marsch in die entschieden falsche Richtung, hinein in eine ‚zweite Republik‘, in der man eine unternehmerunfreundliche Gesetzgebung, die man als Unternehmer in all den Jahren der ‚ersten Republik‘ immerhin gut umgehen konnte, nun in offen unternehmerfeindlicher Absicht auch noch anwendet!
Berlusconi will mit seinen Mannen also nicht – wie ihm seine Gegner gerne vorwerfen – zu den Verhältnissen zurück, mit deren politischen und ökonomischen Repräsentanten Italien unter dem Titel ‚Schmiergeldrepublik‘ juristisch und moralisch abgerechnet hat. Die sind passé.[1] Er will vielmehr diese Revision von ‚tangentopoli‘ und ‚partitocrazia‘ revidieren. Eine ganz andere Erneuerung Italiens wäre seiner Auffassung nach schon damals fällig gewesen: eine, die sich konsequent an die Maxime hält, dass Italiens Unternehmer ein Recht und Politiker brauchen, die sie zu all dem ermächtigen, was ihrem Geschäftserfolg dienlich ist.
In diesem Sinne hat die Regierung Berlusconi dann auch gleich nach ihrem Antritt eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die die Finanzpraktiken der Unternehmer betreffen – und damit genau die heikle Materie, an der sich auch ‚mani pulite‘ zu schaffen gemacht hat:
- Eine Reform des Gesellschaftsrechts sorgt mit neuen Paragraphen u.a. dafür, dass Bilanzfälschung je nach Gesellschaftskonstruktion nur mehr auf Antrag von geschädigten Teilhabern als Straftatbestand verfolgt bzw. nur mehr als Vergehen mit Verwarngeldern geahndet werden kann.
- Eine Amnestie für Steuer- und Kapitalflüchtige – rechtzeitig zur Einführung des Euro beschlossen! – sieht vor, dass die Betreffenden unter Wahrung ihrer Anonymität und Zahlung eines steuerlichen Abschlags von 2,5 Prozent ihr illegal ins Ausland geschleustes Vermögen repatriieren können.
- Durch die Abschaffung der Erbschaftssteuer – in Europa
ein Unikum
! – wird es Unternehmern erleichtert, ihr Vermögen ohne ‚umständliche‘ Rechtskonstruktionen an die nächste Generation zu übergeben. – Ein bestehendes Rechtshilfeabkommen mit der für gewisse Finanztransaktionen so wichtigen Schweiz wird praktisch lahmgelegt. Durch die Zusatzbestimmung, dass vor Gericht nur notariell beglaubigte Kopien von Akten, die in der Schweiz – mit ihrem wunderbaren, immer noch einigermaßen intakten Bankgeheimnis – festliegen, anerkannt werden dürfen, sind aus diesem Land erhältliche Informationen für die italienische Justiz gerichtlich praktisch nicht mehr verwertbar. - Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang außerdem der (auf Druck Brüssels dann zurückgezogene) Antrag der italienischen Regierung, beim projektierten europäischen Haftbefehl Finanzdelikte wie Korruption, Betrug zu Lasten der EU und Geldwäsche auszuklammern.
All diese Neuerungen und Vorstöße lassen sich selbstverständlich – in der hierzulande und in den Kreisen der italienischen Opposition üblichen Manier – bequem unter den Verdacht subsumieren, Berlusconi gehe es „bloß“ darum, den gegen ihn anhängigen Prozessen die juristische Grundlage zu entziehen. Sie begründen dann den so ungefähr größtmöglichen moralischen Vorwurf, den man einem Politiker machen kann – den nämlich, die Staatsmacht für sein Privatinteresse zu missbrauchen –, zugleich aber auch, was die Sache betrifft, den lächerlichsten. Denn was heißt schon ‚bloß‘, wenn ein Mann wie Berlusconi seine Querelen mit der Justiz exemplarisch als Beleg für die Reformbedürftigkeit eines Rechtssystem nimmt, das es italienischen Unternehmern schwer bis unmöglich macht, die Wirtschaftskraft ihrer Nation zu stärken, ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten. Dann ist es eben kein x-beliebiges und schon gleich kein bloß privates Interesse, das da die politische Initiative ergreift. Da geht vielmehr ein Unternehmer in die Politik, weil er sich und seinesgleichen durch die geltenden Gesetze behindert sieht und er macht mit dieser Diagnose einen staatlichen Handlungsbedarf vorstellig, den man so oder so ähnlich auch schon in anderen Nationen vernommen haben soll. Für sich genommen zeugen die neuen Regelungen jedenfalls allesamt von einem Standpunkt, der heutzutage weltweit als der wirtschaftspolitischen Weisheit letzter Schluss gilt: Der Staat verhält sich viel zu restriktiv, was seine Unternehmer und deren Praktiken anbelangt. So ist Berlusconi z.B. der Auffassung, dass die Schönung einer Bilanz den Staat nichts angeht, solange sich durch sie nicht ein Eigentümer der betreffenden Firma in seinen Rechten verletzt sieht. Da gilt für seine Regierung die Devise, dass dergleichen zu den nützlichen bis unverzichtbaren Konkurrenztechniken gerechnet werden muss, die man italienischen Unternehmern nicht von vornherein und grundsätzlich verbieten sollte. Was Steuer- und Kapitalflucht anbelangt, sieht sie die Sache offensichtlich so, dass es der Staat war, der durch seine unternehmerunfreundliche Steuer- und sonstige Gesetzgebung das Kapital aus dem Land getrieben hat. Mit ihrer Amnestie sorgt sie rückwirkend für eine Legalisierung der wie auch immer verdienten, jedenfalls illegal ins Ausland geschafften Gelder, und damit für ein Stück Rechtssicherheit für die irritierten Anleger. Mit einer Steuerreform, die niedrigere Steuern und ein deutlich schärferes Strafmaß bei Steuerhinterziehung in Aussicht stellt, will sie die Angelegenheit für die Zukunft regeln. Von beidem zusammen verspricht sie sich fürs Erste – ganz im Sinne ihrer politischen Devise, dass dem Staat zugutekommt, was seinen Unternehmern nutzt – für den italienischen Fiskus schon mal den Kollateralnutzen, dass, nach Schätzung von Unicredito, bis zu 100 Milliarden Euro
nach Italien zurückfließen. Im Übrigen ist sie der Meinung, dass der Staat nicht alles zu wissen braucht, was seine Geschäftsleute mit ihrem Geld im Ausland anstellen; schon gleich kommt für sie nicht in Frage, dass sie dafür von einer übereifrigen – womöglich ausländischen – Justiz belangt werden.
An den politischen Grundsätzen, denen sich diese Reformen verdanken, ist – sachlich betrachtet – nichts, was vom EU-Konsens in Sachen Kapitalstandortpflege abweicht. Womit Berlusconi auffällig wird, ist der polemische Elan, mit dem er ihre Durchsetzung betreibt, so als müsste er eine ganze Landesverfassung umwälzen und runderneuern. Aber auch das kommt nicht von Ungefähr.
2. Die politische Herrschaft und ihre Institutionen – oder: Wer vom Sinn der Gewaltenteilung nichts wissen will, soll Berlusconi keine Verstöße gegen sie vorwerfen
Berlusconi legt sich mit Richtern und Staatsanwälten an, die immer noch meinen, ihr Auftrag bestünde darin, im Geist von ‚mani pulite‘ Nachforschungen anzustellen – womöglich im Ausland! –, um ehrenwerte italienische Geschäftsleute und Politiker – darunter immer wieder er selbst, aber auch nicht wenige Abgeordnete von ‚Forza Italia‘ – der Bestechung und anderer heikler Finanzdelikte überführen zu können. Und weil er mit Nachdruck darauf besteht, dass die staatlichen Medien ihm in seinem Kampf nicht in den Rücken fallen, haben auch Journalisten – so sie Berlusconi nicht für den richtigen Mann für Italien halten – genügend Anlass zu der Klage, sie würden in ihrer kritischen Meinungsbildung beschränkt.
Eines ist also nicht zu übersehen und wird ja auch nicht übersehen, sondern schon wieder genussvoll im Stile von Räuberpistolen kolportiert: dass es der italienische Regierungschef mit seiner Mannschaft darauf anlegt, die Justiz und auch die ‚4. Gewalt‘ im Lande den Bedürfnissen seiner Politik unterzuordnen. Die Frage ist nur, ob man sich deswegen die Sorge machen soll, dass in Italien der regierenden Demokraten angeblich heilige Grundsatz der Gewaltenteilung unter die Räder zu kommen droht. Denn diesen Grundsatz halten Berlusconi und seine Mannschaft in ihrem Vorgehen gegen missliebige Staatsanwälte, Richter und Fernsehintendanten mindestens ebenso hoch wie die attackierten Vertreter der Justiz, die durch die Regierung die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen sehen und zu deren Rettung – wie jüngst der Mailänder Generalstaatsanwalt Borrelli – die Bevölkerung mit der Parole Leistet Widerstand!
zum zivilen Ungehorsam
aufrufen; oder wie Fernsehleute, die mit ihrem Posten nicht weniger als die Pressefreiheit in Gefahr sehen.
Die Regierung meint ja gerade, für die Entpolitisierung der Justiz sorgen und die Gewaltenteilung erst wieder durchsetzen zu müssen – gegen eine gewisse Staatsanwaltschaft
, die in den letzten Jahren versucht hat, sich der Räume zu bemächtigen, für die die Politik zuständig ist
(Justizminister Castelli in der Präambel zu seiner Justizreform). Im Namen der Trennung der legislativen und justiziellen Gewalt, die ein Fundament jeder modernen demokratischen Gesellschaft ist,
(ebd.) macht sie ihr uneingeschränktes Recht geltend, die Politik im Lande zu bestimmen. Dieses Recht sieht sie verletzt durch Staatsanwälte und Richter, die mit ihren Ermittlungen und Prozessen Politikerkarrieren zerstören, die Integrität des Regierungschefs und anderer Politiker aus dem Regierungslager beschädigen und dem politischen Gegner in die Hände spielen. Berlusconi muss nur diese Wirkungen für die Absicht des juristischen Vorgehens nehmen, und schon ist der Vorwurf der fortwährenden Kompetenzüberschreitung fertig: Im Justizwesen sind Leute zugange, die es darauf anlegen, Politik zu machen
(ebd.). Genau so begründet die Regierung ihren höheren Auftrag, mit allem, was ihr in die Quere kommt und was sie als Abweichung von ihrem politischen Kurs identifiziert, im Justizwesen aufzuräumen.
Und den Auftrag erledigt sie dann: Sie beschneidet die Kompetenzen der Ermittlungsbehörden; durch Herbeiführung eines Parlamentsbeschlusses, will sie sicherstellen, dass Abgeordnete während der Dauer ihres Mandats nicht mehr angeklagt werden können; die Zuständigkeit für die Besetzung von Stellen im Justizapparat soll vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte an das Parlament übergehen; das Parlament soll künftig außerdem jährlich die Prioritäten, die bei der Rechtsprechung zu beachten sind, bestimmen. Wenn eine gewisse Staatsanwaltschaft dann immer noch nicht begriffen hat, dass die Regierung eine andere Vorstellung von einer Italien und seiner Wirtschaft zuträglichen Rechtspflege hat, werden ihr Disziplinarmaßnahmen angedroht; unliebsame Ermittler – die z.B. allzu eifrig gewissen Verbindungen zur Mafia hinterherstöbern – werden auch schon mal in die Diaspora versetzt; oder es wird ihnen der Personenschutz entzogen; mit der Begründung, dass der einfach zu teuer
sei.
Dabei spielt es für Berlusconi gar keine Rolle, dass von ‚mani pulite‘ heute in Italien nicht mehr viel übrig ist – die ‚linke‘ Vorgängerregierung hat davon das meiste erledigt; von nichts als der Sorge um den Staat beseelt, hat auch sie schon mit allen möglichen Gesetzesänderungen und vor allem mit viel öffentlicher Warnung vor politischer Amtsanmaßung der Justiz nachdrücklich darauf bestanden, dass endlich Schluss sein müsse mit den sich noch immer fortschleppenden Ermittlungen und Prozessen gegen das Führungspersonal der Nation und ihrer Wirtschaft. Ansonsten hat sie sich darauf verlassen, dass die Richter und Staatsanwälte das politische Bedürfnis nach einem Ende von ‚mani pulite‘ kapiert haben und weiteren Freisprüchen oder der Verjährung der noch anhängigen Verfahren entgegengesehen. Berlusconi geht es aber um etwas mehr als bloß um die Beilegung einer Erblast. Er will dem Rechtsapparat seine Regierungslinie verpassen und das demonstrativ und ohne falsche Bedenklichkeiten, mit seinem absichtsvoll konfrontativen Vorgehen gerade die Vorwürfe der Opposition und der Richter, er stelle eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz dar, zu provozieren. Für Berlusconi schließt die auch vom oppositionellen Mitte-Links-Bündnis für notwendig erachtete Beendigung von ‚mani pulite‘ die Abrechnung mit den Protagonisten der alten Linie ein. Ihre Repräsentanten und ihre politisch motivierten Anklagen
sollen hochoffiziell ins Unrecht gesetzt werden. Das hält die Regierung für unerlässlich, um dem Justizapparat ihre Vorstellung von einer gelungenen Trennung von Politik und Justiz beizubringen.
Und nach demselben Muster nimmt sie sich auch der staatlichen Medien an. Auch da ist sie nämlich entschieden der Meinung, die politische Unabhängigkeit der RAI wiederherstellen
zu müssen, weil im Staatsfernsehen politische Kräfte ihr Unwesen treiben, die sich an seinem demokratischen Auftrag vergehen:
„Es gibt in Italien einen Interessenkonflikt, nämlich den zwischen der Linken und der Wahrheit und Ausgewogenheit. Die Linke hat die RAI in schwer wiegender Weise als Knüppel benutzt, um im Wahlkampf das centro-destra und den Premierkandidaten zu attackieren.“ (Berlusconi am 15.2.02 auf der Pressekonferenz anlässlich des Treffens mit Blair)
Dass diese Unabhängigkeit nicht gegeben ist, von einer ausgewogenen Berichterstattung keine Rede sein kann, das geht für Berlusconi freilich einzig und allein daraus hervor, dass sich die RAI im Wahlkampf nicht als Instrument der richtigen, nämlich seiner Seite betätigt hat. Dass es sich beim Fernsehen um ein Wahlkampfinstrument handelt, ist ihm dabei so selbstverständlich wie jedem anderen demokratischen Politiker. ‚Politische Unabhängigkeit‘ kann daher gar keine andere Bedeutung haben als die, dass dieses Instrument der politischen Volksmanipulation in den richtigen Händen ist. Und dafür, dass es in die kommt, sorgt die italienische Regierung derzeit: Jetzt wird die Führung ausgetauscht.
(ebd.)
Die Frage ist dabei – wie auch im Fall der Justizreform – nicht: Anerkennt Berlusconi das Prinzip der Gewaltenteilung oder verstößt er dagegen, indem er die Justiz und die Medien für seine Politik funktionalisiert? Gewaltenteilung meint immer das allseits für gelungen erachtete funktionelle Zusammenwirken der Instanzen des Staats. Vergehen gegen sie werden immer parteilich vom Standpunkt einer der Instanzen aus festgestellt. Dann nämlich, wenn sich deren Vertreter in dem, was sie für den fälligen Gebrauch der ihnen verliehenen Macht halten, behindert sehen. Und diese Behinderung liegt nie im Verstoß gegen bloße Formverschriften des arbeitsteiligen Vorgehens der Staatsgewalt, sondern alle Mal darin, mit welcher Zielsetzung die anderen geteilten Gewalten ihre Machtbefugnisse ausüben und worin die ihrerseits ihren Auftrag sehen. Das ist bei der gewissen Staatsanwaltschaft, für die die Unabhängigkeit der Justiz damit steht und fällt, dass der Regierungschef es zulässt, dass sie weiter gegen ihn ermittelt und prozessiert, nicht anders als bei der Führung des Staatsfernsehens. Auch die hält den politischen ‚Grundkonsens‘, den sie mit ihrem Medium in die Köpfe hineintransportieren will, für den Ausdruck wahrhafter Überparteilichkeit; auch sie meint die Berücksichtigung ihrer politischen Lieblingsmeinungen in der staatlich organisierten Öffentlichkeit, wenn sie die Befürchtung äußert, Berlusconis Reform der RAI bedeute das Ende eines politisch unabhängigen Fernsehens in Italien – so wie man sich umgekehrt auch ganz sicher sein kann, dass die neue Führung der RAI ihre Einsetzung als Wiederherstellung eben dieser politischen Unabhängigkeit begreift. Wenn Berlusconi sich zur Durchsetzung der Gewaltenteilung aufgerufen sieht, ist er seinerseits bei Besichtigung der Organe des Staats zu dem Urteil gelangt, dass deren Wirken seiner Politik zuwiderläuft, die Justiz nämlich eine seinen Vorstellungen von einer schlagkräftigen Wirtschaftsnation widersprechende Rechtskultur im Lande durchsetzt und die Medien alles, nur nicht den Geist der Erneuerung verbreiten, den er seiner „Italien AG“ verpassen will – auf dem Feld lässt seine Regierung, die der Meinung ist, dass das durch ‚mani pulite‘ beschädigte allgemeine Rechtsempfinden wiedergewonnen
(Castelli) werden muss, bestimmt nichts anbrennen. Das Rechtswesen und die Öffentlichkeit wird also politisch neu ausgerichtet: Darum geht es alle Mal, wenn eine Regierung eine Justizreform und eine Reform des Staatsfernsehens in Angriff nimmt und beides unter die Überschrift ‚Entpolitisierung‘ stellt.
Die einzig offene Frage ist: Schafft es Berlusconi, der Funktionalisierung der Justiz, der Medien etc. für seine Politik anerkanntermaßen das demokratische Gütesiegel der Trennung von Politik und Justiz zu verpassen? Um das zu verhindern, setzt die Opposition in Italien alle Hebel in Bewegung. Dagegen mobilisiert sie das Argument, dass Berlusconi als Mann, gegen den die Justiz ermittelt und Prozesse führt, wie auch in seiner Eigenschaft als Eigentümer der halben italienischen Medienlandschaft in einem ‚Interessenkonflikt‘ steht. Ob dieses Argument verfängt, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Ihm setzt Berlusconi nämlich kein plattes Dementi, sondern erst einmal ein ganz anderes Argument, nämlich den Gegenvorwurf entgegen: Die Linken hätten die Nation heruntergewirtschaftet und den Staat verkommen lassen, so dass nun entschlossen durchgegriffen werden müsse. Bereits vor acht Jahren, als er das erste Mal angetreten ist, hat bei vielen Italienern sein Vorwurf verfangen, bei der Abrechnung mit der alten DC-Republik würden die falschen Schweine geschlachtet. Nun, nach dem ‚linken‘ Intermezzo, kommt hinzu, dass der Durchbruch ausgeblieben ist, den die ‚Linke‘ versprochen und die Nation sich von der ‚Wende‘ erhofft hat. Italien ist nach wie vor unzufrieden mit seinen fragwürdigen Erfolgen, leidet an seiner inferioren Stellung in Europa und in der Welt und steht – schon wieder – mehrheitlich auf dem Standpunkt der Abrechnung mit denen, die die Nation vergeigt haben. Das ist es, was Berlusconi als politischen Erneuerer auch demokratisch ins Recht setzt und die Opposition von der demokratischen Linken in die Defensive bringt. Für ihre stärkste Waffe hält sie den grandiosen Vorwurf, Berlusconi rühre an allen möglichen Fronten Gegensätze auf, störe den nationalen Konsens, stifte Unruhe, überflüssigerweise – und sie wird sich darin gelegentlich mit den Neofaschisten in der Regierung einig, die zuweilen auch der Meinung sind, manches Gesetz könnte reibungsloser über die Bühne gehen, wenn Berlusconi nicht so forsch auftreten würde. ‚Überflüssige Fronten‘ – der Einwand sagt alles über diese Opposition: Für all das, was Berlusconi unter dem Titel ‚mehr Effizienz!‘ in seinem Staatswesen umkrempelt, um seine Nation auf Vordermann zu bringen, ist sie schon lange. Sie gibt damit an, dass sie es war, die überhaupt erst all die Staatsnotwendigkeiten auf die Tagesordnung gesetzt hat, die Berlusconi nun – politisch ungeschickt, inkompetent, von persönlichen Interessen geleitet – abarbeitet; sie pocht darauf, dass es an ihr jedenfalls nicht liegt, wenn es bei all dem nicht zu einer fruchtbaren parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition kommt; sie besteht darauf, dass alle Vorwürfe gegen sie unberechtigt sind, und lässt sich insbesondere nicht nachsagen, sie hätte es an Entschlossenheit bei der Durchsetzung der Interessen Italiens in Europa fehlen lassen.
Das aber ist das Feld, auf dem sich Berlusconi endgültig ins Recht gesetzt sieht mit seiner Diagnose, dass ein Kurswechsel nottut.
3. Nationalismus und Europapolitik – oder: Wer das Projekt ‚Europa‘ Klasse findet, braucht sich nicht über die italienische Regierung zu beklagen
Mit ihren Aktivitäten macht sich Berlusconis Regierung im heutigen Europa mit seinen auf immer weiteren Feldern vereinheitlichten Rechtsnormen, mit seiner Wettbewerbsordnung und seinem Kontrollbedarf in Sachen internationale Finanzoperationen nicht eben beliebt. Vor dem Hintergrund reicht – wie im Fall der Abschaffung der Erbschaftssteuer – allein schon die Tatsache, dass ein von ihr beschlossenes Gesetz dem nicht entspricht, was sonst in Europa in der betreffenden Frage Standard ist, und schon wird sie mit ihrem Gesetz ‚auffällig‘. Sie zieht sich den Vorwurf eigenmächtigen Regierens zu und wird verdächtigt, unlauteren Wettbewerb zu betreiben. Diesen Verdacht erhärtet sie mit der erwähnten Amnestie für Steuerflüchtlinge, welche ja wirklich wie ein Hohn auf sämtliche Bemühungen wirkt, auf gesamteuropäischer Ebene das Problem der Geldwäsche unter Kontrolle zu kriegen. Und stellt sie dann noch den Antrag, beim europäischen Haftbefehl, dem Vorzeigeprojekt einer europäischen Innenpolitik, ausgerechnet solche Finanzdelikte auszuklammern, so stellt sie sich damit endgültig ins europäische Abseits
: völlig inakzeptabel
(der deutsche Innenminister). Aber vielleicht hat Berlusconis Regierung ja auch andere Sorgen, als sich erfolgreich Liebkind zu machen bei Otto Schily.
Vielleicht leuchtet ihr ja nur dessen Lieblingsprojekt nicht ein, jedenfalls nicht so, wie es von deutscher Seite definiert wird. Es ist schon interessant, wie da die Konkurrenz der Nationen um eine europäische Innenpolitik, die es noch nicht bzw. eben nur als diese Konkurrenz um sie gibt, unter Berufung auf Europa und sein Recht auf ein polizeiliches Zugriffsmittel nach dem Geschmack des deutschen Polizeiministers geführt wird: Wenn die italienische Regierung da nicht einfach zustimmt, beweist sie damit, dass sie kritisch zu Europa steht.
Dabei will die – um diese Affäre einmal von der italienischen Seite aus zu beleuchten – mit ihrer Nation sehr wohl in und mit der EU vorankommen, nur sind ihre Vorstellungen von den Fortschritten, die die europäische Union machen soll, auch auf dem Feld einer europäischen Innenpolitik, eben etwas andere. Sie hat sogar für einen europäischen Haftbefehl etwas übrig, allerdings für einen, der sich als Instrument der Terrorismusbekämpfung definiert; ansonsten ist sie der Auffassung, dass erst eine europäische Verfassung her muss, bevor man ans grenzüberschreitende polizeiliche Zugreifen denken kann. Und bis es so weit ist, jedenfalls bis auf weiteres, verteidigt sie mutig ihren – in der Staatenwelt auch nicht so ganz unüblichen – hoheitlichen Standpunkt, dass Italien seine Staatsbürger nicht ans Ausland ausliefert: Ich verkaufe das italienische Volk und auch das von Padanien nicht für Verträge um jeden Preis.
(Justizminister Castelli von der Lega Nord) – Sie verteidigt ihn vor allem gegen jeden Versuch, ihn auf dem Feld internationaler Finanztransaktionen zu durchlöchern. Denn so viel ist schon klar bei dieser Regierung, die nebenbei auch noch ihre Auslandsvertretungen anweist, sie sollten künftig mehr für die Vermarktung von Produkten ‚made in italy‘ unternehmen: Manche der eher nicht so offiziellen Verkehrsformen zwischen der Privatmacht des Geldes und der Politik, mit denen man ins Geschäft kommt, gehören für sie – gerade auch im Hinblick auf die immer enger zusammenwachsende EU mit ihren restriktiven Vorschriften – unbedingt zu dem Instrumentarium, mit dem der Kapitalismus am Standort Italien vorankommen soll.[2]
Die Affäre um den EU-Haftbefehl wird notdürftig beigelegt. Die italienische Regierung lenkt auf Druck Brüssels, nämlich vor allem Deutschlands hin ein. Dass sie es nur unter der Bedingung tut, dass ihr bei der Umsetzung neuer europäischer Rechtsnormen auf dem Feld eine Fristverlängerung bis 2008 eingeräumt wird, wird hierzulande im Sündenregister Berlusconis vermerkt: Schließlich geht es nicht an, dass ein Staat wie Italien unter Verweis darauf, dass das fest projektierte Euro-Recht mit seiner Verfassung nicht konform geht und nationale Gesetze erst noch geändert werden müssen, den Zeitplan für die europäische Innenpolitik durcheinander bringt.
Davor schon war Berlusconis Regierung unangenehm in einer ganz anderen Angelegenheit aufgefallen. Sie ist aus dem Projekt des gemeinsamen europäischen Militärtransportflugzeuges A400M ausgestiegen und hat damit die Pläne einer Stärkung der europäischen Verteidigungsidentität durchkreuzt
. (FAZ, 29.1.02) Vom Standpunkt gewisser europäischer Führungsmächte sehen diese Pläne nämlich vor, dass die europäische Verteidigungsidentität unbedingt mit besagtem Airbus-Transporter vorankommen muss, damit Europa in der Frage von Truppentransportkapazitäten endlich von amerikanischen und russischen Abhängigkeiten loskommt. Da kann nicht die Regierung in Rom einfach daherkommen und eigenmächtig Flugzeuge beim EADS-Konkurrenten Lockheed Martin in Amerika bestellen, bloß weil der billiger liefert. Überhaupt fällt auf – und das nicht unbedingt angenehm –, wie diese Regierung ihre besonderen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
(ebd.) herausstreicht und durch diverse Aktivitäten untermauert: z.B. durch ihre Unterstützung des amerikanischen Raketenabwehrsystems und durch den viertgrößten Beitrag zur Anti-Terror-Koalition, in der Italien mit insgesamt 2700 Soldaten mitmacht. Es gibt ja in der EU mit ihrer deutsch-französischen Achse, die ‚den Fortschritt‘ bestimmt, schon ein Beispiel, wie man mit Sonderbeziehungen zu den USA Europapolitik macht – und zwar eine eigenständige. Großbritannien macht das ziemlich erfolgreich vor. Und auch wenn Italien als Militärmacht nicht die Statur hat, um es zur erfolgreichen Kopie dieses Beispiels zu bringen: dass seine Regierung mit ihm womöglich liebäugelt, reicht völlig, dass ihr Treiben mit Argwohn bedacht wird.
Zum Jahreswechsel outet sich Berlusconis Regierungsmannschaft erneut als europakritisch
. Ausgangspunkt ist diesmal: Anlässlich der Einführung des Euro-Bargeldes wird in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Nationen das Volk von seiner Regierung, dem Finanzminister, ganz viel Prominenz und 7 bis 12 Fernsehsendern in einen wahren Taumel der Begeisterung versetzt. Und mit den Freudentänzen, die man um den neuen Geldfetisch vollführt, will man offensichtlich auch nach außen Maßstäbe gesetzt haben. Jedenfalls blickt man von Deutschland aus über die Grenze nach Italien und kann dort einfach keine Zeichen der Begeisterung feststellen: Ministerpräsident Berlusconi hüllt sich in Schweigen
; es gibt keine offizielle Begrüßungsfeier für die neuen Geldstücke und -scheine. Stattdessen äußert man sich in Regierungskreisen extrem reserviert. Reformminister und Lega-Nord-Chef Bossi z.B.: Mich interessiert der Euro kein Stück. Und ich glaube nicht, dass er irgendjemanden etwas schert.
Der Euro sei den Italienern regelrecht aufgedrängt
worden. Und Finanzminister Tremonti von Forza Italia: Den Euro zu preisen, sei etwas für fahnenschwingende Primaten, Gesundbeter, Schamanen, Wundermacher und Bankiere
. Die Vorstellung, dass der Euro Frieden schaffe und Krieg beende
, sei besonders seltsam
. (FTD und SZ, 4.1.02) Ungeheuerlich! Italien will sich einfach nicht überglücklich zeigen, dass es beim Euro dabei ist! – Das kann es nämlich und hat es zu sein. Man hat hierzulande die kleine Demo der italienischen Regierung also ganz gut verstanden und das Gemeinte zurückgewiesen.
Für Italien war es, unter Prodi, erstes Ziel, von Anfang an Mitglied der europäischen Währungsunion zu sein. Nicht in die ‚zweite Liga‘ abgedrängt zu werden in einer EU, die seit Maastricht Mitglieder minderen Rechts kennt, hat die italienische Politik als Schicksalsfrage der Nation behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich Italien enorme Beschränkungen auferlegt, es hat seinen gesamten Staatshaushalt umgekrempelt – und ‚es‘ schließlich ‚geschafft‘. Wenn es heute aus Rom tönt ‚Dabeisein ist nicht alles‘, so ist dem zu entnehmen – und wird dem eben auch entnommen –, dass Italien mit dem, was ihm der erworbene Status bringt, unzufrieden ist. Er ist – durch die Einrichtung des Stabilitätspakts – bleibenderweise verbunden mit der Unterordnung des Staatshaushaltes unter die berühmten Stabilitätskriterien. Aber diese Unterordnung hat ja alle Mal ihr nationales ‚Umzu‘. Und damit, mit dem nationalen Ertrag, den Italien ökonomisch und politisch als Euro-Nation und vollwertiges Mitglied der EU verbuchen kann, hadert die italienische Regierung. Sie meint z.B., dass Italien als Mitglied der Währungsunion auch irgendwie über den weiteren Gang dieser Währungsunion mitzubestimmen habe und beantragt – sehr vorsichtig, Berlusconi will nachher nicht schon wieder als hässliches Entlein
dastehen – Nachverhandlung
beim Stabilitätspakt. Sie will sich finanziellen Spielraum für ihre nationalen Belange (Investitionen im Tourismus und in der italienischen Luftfahrt
) erbitten und verschaffen – und erfährt aus Brüssel, dass diese Frage zurzeit nicht auf dem Tisch
sei. (FTD, 7.12.01) Allein dass sie in der Weise vorstellig wird, führt hierzulande sogleich zu Zweifeln an ihrer Verlässlichkeit und dem Verdacht, dass ihr die rechte Einstellung zu Europa abgehe. Die nämlich kann ein Land wie Italien, so wie Europa heute verfasst ist, nur durch prompte Unterordnung unter das mit dem Stabilitätspakt installierte Regime unter Beweis stellen. Berlusconi stellt Stabilitätspakt in Frage
, titelt das deutsche Finanzblatt, dem dieser Zusammenhang völlig klar ist, solange es nicht gerade Eichel ist, der Sorgen mit seinem Haushalt öffentlich erörtert. Die italienische Regierung sieht sich daraufhin gehalten, zurückzurudern und zu dementieren: Wir haben nie eine Revision des Stabilitätspaktes verlangt.
(FAZ, 12.1.02) Was sie sich mit ihrem Vorstoß eingehandelt hat, ist eine Zurückweisung in doppelter Hinsicht: Im Hinblick auf die speziellen nationalen Belange ist es ihr nicht im mindesten gelungen, in der EU etwas für deren Berücksichtigung zu tun; und was den Status Italiens in der EU anbelangt, haben die Hüter des Stabilitätspaktes ihr gegenüber wieder klargestellt, dass die Mitgliedschaft in der ersten Liga Italien noch lange nicht zu einem Staat macht, der es sich herausnehmen kann, unter Berufung auf seine Interessen Einfluss auf die europäische Geschäftsordnung zu nehmen. Dagegen haben verschiedene Mitglieder der Regierung Berlusconi anlässlich der Euro-Einführung gemault.
Bezeichnenderweise sind sie damit auch in ihrer Regierungsmannschaft auf Widerspruch gestoßen. Außenminister Ruggiero, der sich bereits beim ‚Hick-Hack‘ um den Haftbefehl für ein möglichst schnelles Einlenken seiner Regierung stark gemacht hat, geht mit einem Kommentar im Corriere della Sera an die Öffentlichkeit, in dem er seine tiefe Traurigkeit
über die Euro-Skepsis seiner Kabinettskollegen zu Protokoll gibt. (FTD, 4.1.02) Gerade im Hinblick auf die Behandlung, die Italien noch jedes Mal widerfahren ist, wenn seine neue Regierung gemeint hat, den nationalen Interessen mit mehr Nachdruck Anerkennung in Europa verschaffen zu müssen, vertritt er den Standpunkt, dass derlei Auftritte nichts bringen, Italien sich mit ihnen vielmehr schadet, die Regierung ihren Ruf verspielt – einen Standpunkt also, der beim Geltendmachen nationaler Interessen mehr das Kräfteverhältnis in der EU, d.h. die Inferiorität Italiens in Rechnung stellt. Er wird daraufhin von Berlusconi degradiert, Ruggiero sei bloß ein technischer Angestellter
, als solcher nicht zuständig für die Festlegung der Linie italienischer Außen- und Europapolitik. Ruggiero tritt zurück, Berlusconi übernimmt fürs Erste und bis auf weiteres sein Amt und schickt, um die Verhältnisse endgültig klarzustellen, den Neofaschisten Fini als Vertreter Italiens in die europäische Kommission. Damit hat für die Europäer
, die in Berlin und Paris regieren, die Regierung Berlusconi ihre Europa-Feindlichkeit
endgültig bewiesen: Sie hat einen Außenminister abgesägt, der sich hierzulande den Ruf eines Europäers
damit erworben hat, dass er gegen seine eigene Regierung den Standpunkt vertritt, dass sie sich mehr Zurückhaltung auferlegen sollte. Und ungefähr dafür ist er ja wirklich von Berlusconi aus dem Amt geekelt worden. Der steht seit seinem Antritt auf dem Standpunkt, dass Italien in der EU entschlossener auftreten muss. Das ist seine Konsequenz aus dem Stand, den Italien in der EU hat, das war und ist seine Kritik an der ‚linken‘ Vorgängerregierung, das ist der gemeinsame Nenner zwischen ihm, dem Neofaschisten Fini und dem padanischen Regionalisten Bossi – also zwischen den Politfiguren, die die in Deutschland regierenden Nationalisten als ‚Nationalisten‘ identifizieren –, und jeder gescheiterte Versuch, den Interessen Italiens in der EU mehr Geltung zu verschaffen, bestärkt Berlusconi in diesem Standpunkt.
Insofern hat die Affäre um den italienischen Außenminister auf den Punkt gebracht, was man hierzulande an Berlusconi und seiner Mannschaft auszusetzen hat. In Rom regieren die falschen Leute, italienische Nationalisten der unbequemen Art.
[1] Das alte Arrangement zwischen den staatstragenden Parteien und den Unternehmern, durch das im Italien der Nachkriegszeit an den offiziellen, rechtsstaatlich dafür vorgesehenen Kanälen vorbei einerseits für die Finanzierung antikommunistischer Staatsparteien gesorgt worden ist, andererseits die Vertreter ‚der Wirtschaft‘ an die für ihr Geschäft unverzichtbaren politischen Lizenzen, Kredite und Aufträge gekommen sind, hat seinen Dienst getan. Es beruhte auf dem Willen beider Seiten, die kapitalistische Staatsräson Italiens gegen die Gefahr einer Machtübernahme durch die kommunistische Partei bzw. auch nur gegen deren Beteiligung an der Macht zu sichern. Es hat sich mit dem Ende der ‚Ost-West-Konfrontation‘ erledigt, und seine Vertreter sind bei ihrer Nation in Ungnade gefallen – nicht wegen des politischen Zwecks, dem ihr Filz gedient hat, und auch nicht weil sie bestechlich waren und bestochen haben. Für letzteres hat man sie vielmehr – nach 40 Jahren, nachdem ihre Praktiken nicht mehr politisch gedeckt waren – zur Verantwortung gezogen, weil sie die Erfolge nicht vorweisen konnten, die die Nation von ihrer Führungselite verlangt hat: Italien war mit seiner Lira in einer schweren Krise. Dem Führungspersonal ist der nicht sehr kommunistische Vorwurf gemacht worden, es hätte dem Staat geschadet und ihn heruntergewirtschaftet, es hätte zugelassen, dass sich das Volk in Form von ‚erschlichenen‘, weil unproduktiven Sozialleistungen am Staat bedient, und auch die italienischen Wirtschaftsbosse wurden bezichtigt, sie hätten sich mit ihren Geschäftspraktiken am Staat bereichert.
[2] Man darf eben nicht vergessen, dass die ‚Schmiergeldrepublik‘ mit ihrem Filz aus Politik, Geheimdiensten, Mafia und freiem Unternehmertum durchaus funktional war für den erst nach dem letzten Krieg vollzogenen kapitalistischen Aufbau dieser Nation und seine Funktionalität auch nicht so einfach verliert. Ob sich die ‚italienischen Verhältnisse‘ ausgerechnet darin von den sonst heute in Europa anzutreffenden unterscheiden – oder nicht doch mehr durch die Umtriebigkeit einer Justiz, die im Zuge der Abrechnung mit dem DC-Staat mit außergewöhnlich weit reichenden Kompetenzen ausgestattet worden ist, manches aufgedeckt hat und nun auf ihr funktionelles Normalmaß zurückgestutzt wird –, ist freilich eine Frage, die man wohl theoretisch nie entscheiden können wird.