Arbeitszeitkonten und feste Monatslöhne
Lohnform Arbeitsplatz

Für die Beschleunigung des Kapitalumschlags erklären die Vertreter des Kapitals bislang gültige Regelungen der Arbeitszeit für überholt. Mit Arbeitszeitkonten wird die Belegschaft für jeden konjunkturbedingt wechselnden Bedarf des Kapitals flexibilisiert und verbilligt. Die Gewerkschaft unterstützt das neue Modell aus ihren Gründen: Ausgerechnet Wachstum soll Beschäftigung sichern.

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Arbeitszeitkonten und feste Monatslöhne
Lohnform Arbeitsplatz

Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es schon eine ganze Weile; die deutsche Metallindustrie hat sie im Zuge der 35-Stunden-Kampagne der Gewerkschaft und unter dem Titel „Arbeitszeitverkürzung“ eingeführt. Seitdem existiert die Tages- und Wochenarbeitszeit nur noch als rechnerische Durchschnittsgröße, die im Laufe des Abrechnungszeitraums erreicht werden muß. Der neue Schritt in der „Modernisierung des Tarifsystems“ besteht „nur“ in der Ausdehnung des Abrechnungszeitraums auf immer längere Perioden. Stand der Ausgleich zwischen der tatsächlichen und der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit in der Metallindustrie bisher monatlich an, so sehen die neuen Verträge ein ganzes Jahr vor. Darüber hinausgehende betriebliche Reformen sehen Zeiträume von zwei, drei, sieben Jahren vor, in denen sich die Beschäftigten ein Sabbatjahr ansparen können; bei BWM können sie über die gesamte Lebensarbeitszeit nicht ausgezahlte Stunden sammeln und zu einem Vorruhestand addieren.

Wegen der jährlichen Abrechnungsfrist wird der Lohn dazwischen in monatlich gleichbleibenden Durchschnittsbeträgen ausgezahlt, die mit den in einem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nichts mehr zu tun haben; die Abweichung des „Ist“ vom „Soll“ wird als „Guthaben“ oder „Fehlbetrag“ auf einem persönlichen „Arbeitszeitkonto“ festgehalten. Die Kalkulation mit Stunden, Zuschlägen, Prämien etc. findet nach wie vor statt, nun eben in der Kontoführung, und macht sich erst am Ende des Abrechnungszeitraums in Mark und Pfennig geltend.

„Nur“ ein etwas anderes Verfahren der Abrechnung ist die Reform der Bezahlung freilich in gar keiner Weise; die Personalbüros der Industrie werden wohl kaum alles umwerfen, nur damit es in etwa gleichbleibt. Mit der Bezahlung des fixen Monatslohns trennen die Unternehmen für immer längere Fristen die Bezahlung von der Benutzung ihrer Belegschaften. Sie befreien ihre Verfügung über die Arbeitskräfte nach oben und unten von den Schranken der tariflichen Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit und dehnen sie bis an die weiten, gerade liberalisierten Grenzen der gesetzlich erlaubten Tages- und Wochenarbeitszeit[1] aus. Unter den neuen Verträgen wird jede Unregelmäßigkeit des betrieblichen Bedarfs automatisch befriedigt.

Subsumtion der Arbeitszeit unter die Bedürfnisse des Kapitalumschlags

Mit ihrer Kritik an einem „verknöcherten Tarifsystem“, das „innovativen Arbeitszeitmodellen“ im Weg stehe, benennen die Vertreter des Kapitals, was ihnen nicht paßt: Sie können, wegen bestehender Regelungen der Arbeitszeit aus ihren Arbeitskräften nicht so viel Leistung herausholen, wie sie manchmal brauchen könnten; sie müssen wegen dieser Regelungen im umgekehrten Fall vertraglich vereinbarte Arbeit stattfinden lassen und bezahlen, obwohl sie davon aktuell weniger brauchen, oder sie zu einem andren Zeitpunkt besser nutzen könnten. Sie zahlen zuviele Arbeitsstunden, die sie nicht optimal nutzen, und sie zahlen zuviel für Arbeitsstunden, die sie über die Normalzeit hinaus anordnen. Daß sie in ihrer Produktionsplanung auch auf die Grenzen der Tages- und Wochenarbeitszeit Rücksicht nehmen müssen, wird als unerträgliche Unbeweglichkeit, bzw. Kostenbelastung angegriffen: Weil sie das Gegenteil wollen, stellen sie es so dar, als ob bisher die Produktion vom Arbeitsrhythmus der Belegschaft diktiert gewesen wäre. Umgekehrt hat es zu sein. Dafür haben sie ihre Gründe.

Einerseits Gründe, die so alt sind wie der Kapitalismus: Die „Maschinenlaufzeiten“ müssen verlängert werden: Mit dem Argument, daß die teure Maschinerie des Kapitalisten vom Proletarier Arbeit rund um die Uhr verlangt, wurde schon in den berüchtigten Zeiten des Manchestertums nicht nur ein 12-stündiger Arbeitstag, sondern auch Schichtarbeit angeordnet. Diese wird heute als unumgänglich eingeklagt, sofern man nicht zur „weniger humanen“ Alternative der Arbeitszeitverlängerung greifen wolle: Es gehe, heißt es, nicht darum, die Arbeiter, sondern nur darum, die Maschinen länger „arbeiten“ zu lassen. 3-Schicht-Betrieb, Samstags- und Sonntagsarbeit müssen sein, damit Stillstandszeiten des Kapitals nicht sein müssen. Durch deren Reduzierung gegen Null wollen die Kapitalisten aus einer gegebenen Kapitalinvestition mehr Produktion, Umsatz, Gewinn in kürzerer Zeit herausholen. Das eingesetzte Kapital gibt durch die im Idealfall ununterbrochene Nutzung nicht mehr Produkte pro Zeiteinheit her, das genuine Produkt des Kapitals aber, der Profit, läßt sich auf diese Weise sehr wohl steigern. Denn der Kapitalvorschuß verwandelt sich schneller in gewinnbringende Ware und steht dem Kapitalisten früher für die Wiederholung des Kreislaufs seines Geschäfts zur Verfügung. Ununterbrochene Nutzung der Fabrikanlagen beschleunigt den Umschlag des Kapitals; derselbe Umsatz braucht weniger Kapitalvorschuß als im Fall von Produktionsunterbrechungen; auf den kleineren Vorschuß macht der Kapitalist mehr Gewinn.

Über die Verlängerung der Maschinennutzungszeiten hinaus werden die Fabrikherren in einer neuartigen Weise anspruchsvoll, was den effektiven Einsatz der verfügbaren Arbeitskräfte für die Beschleunigung des Kapitalumschlags betrifft.

Die Automobilindustrie braucht eine „atmende Fabrik“, um jahreszeitliche Schwankungen der Kfz-Nachfrage auszugleichen. Sie kann es nach Auskunft von VW nicht mehr aushalten, daß sie im Herbst und Winter Autos auf Vorrat produziert, in manchem Frühjahr andererseits nicht so schnell liefern kann, wie sie verkaufen könnte. Das ganze Problem reduziert sich darauf, daß für ein aufs Jahr gleichmäßig verteiltes Quantum Produktion Kapital vorgeschossen werden muß, das einige Monate lang in noch nicht verkauften Autos festliegt und erst später wieder als Geld und Gewinn zurückkommt; daß im entgegengesetzten Fall großer Verkäufe Kapital noch in der Form von Maschinerie und Vorprodukten festliegt, das bei flexibler Produktion schon wieder verkaufte Ware, also Geld sein könnte. Relativ zu einer Produktion auf Bestellung, die außerdem noch das Risiko der Unverkäuflichkeit ausschließt, braucht eine über das Jahr verteilte Produktion den größeren Kapitalvorschuß bei gleichem Umsatz. Das darf nicht mehr sein. Die Produktion hat alle Bocksprünge der Käuferlaune mitzumachen, damit die Gewinne steigen.

Die Bauindustrie hat eine Arbeitszeitregelung vereinbart, die der wetterbedingten Diskontinuität ihres Geschäfts und dem Umstand Rechnung trägt, daß der Staat nicht länger die winterlichen Ausfallzeiten der Bauarbeiter über die Arbeitslosenkasse teilkompensiert. Die Neuregelung hat die tarifliche Normalarbeitszeit zweigeteilt: Von November bis März sind nur noch 37,5 Wochenstunden normal, in den Monaten mit besserer Witterung 40. Die siebenmonatige Verlängerung der „Normalarbeitszeit“ über den Jahresdurchschnitt mobilisiert regelmäßig mehr als die durchschnittliche Arbeit, beschleunigt den Bau und damit den Umschlag des Bau-Kapitals – und verbilligt außerdem die Arbeit: Wegen der langen „Normalarbeitszeit“ beginnen die Überstunden und ihre Zuschläge später, kommen also seltener vor. Die Absenkung der winterlichen Arbeitszeit unter den Jahresdurchschnitt reduziert die Anspruchsgründe für das vom Arbeitsamt verweigerte „Schlechtwettergeld“. Dieser Anspruch auf Kompensation sinkt zweitens dadurch, daß die 37,5 bzw. 40 nicht faktische, sondern nur durchschnittliche Wochenstunden sind, die in einem noch umstrittenen Umfang gegeneinander verrechnet werden. Der paraphierte Tarifvertrag sieht für Sommer und Winter getrennte Verrechnungszeiträume vor, aber die Bauunternehmer unterschreiben ihn nicht, weil sie den Ausgleich übers Jahr wollen. Je nach Ergebnis kann im Winter dann ruhig noch mehr Arbeit ausfallen, ohne daß Ansprüche entstehen, weil im Sommer entsprechend mehr gearbeitet wird, ohne daß Lohnzuschläge entstehen. Wenn der winterliche Arbeits- und Lohnausfall dann noch immer nicht aufgerechnet sein sollte, ersetzen die Bauunternehmer drittens ihren Beschäftigten 75% des Lohnausfalls gegen deren weiteres Opfer von bis zu 5 Urlaubstagen. Mit diesem Ausgleich beschleunigt die Bauindustrie im Sommer ihren Kapitalumschlag und zahlt im Winter keine Arbeitsstunden, die ihr nicht volle Nutzung garantieren. Nicht zu beseitigende Schwankungen ihrer Produktion halst sie den Beschäftigten auf, die sich das Schlechtwettergeld nun selbst aus ihrem Jahreslohn bezahlen.

Die Schranke des Gewinns entdecken die Kapitalisten in diesen Fällen nicht in den Leistungen der Arbeiter an ihren Arbeitsplätzen, sondern in den Eigenheiten des Kapitalumschlags. Kritik und Angriff, die sie zur Hebung ihrer Gewinne vortragen, richten sie aber nicht gegen den Umschlag mit seinen Tücken, nicht gegen das Wetter oder das Arbeitsamt und auch nicht gegen die Kunden, die Autos nicht „von der Stange kaufen“, aber bei Bestellung auch nicht mehr warten mögen, sondern Autos wie Christstollen und Ostereier als Saisonware verlangen. Ihre Kritik zielt auf die Arbeitszeitregelungen – und das ist auch ganz konsequent. Sie entdecken diese Schranke des Umschlags überhaupt erst mit ihrer Fähigkeit, sie zu überwinden und zur Quelle der Ertragssteigerung zu machen: Die neue Unzufriedenheit mit der Regelung der Arbeitszeit stellt sich auf Basis der enormen Steigerung von Produktivität und Intensität der Arbeit durch weitgehend automatisierte Fabriken ein. Die Arbeitsproduktivität an dem Arbeitsplatz genannten Ort mag nach den vergangenen Rationalisierungen vorerst ausgereizt sein – die Produktivität der betrieblichen Arbeitsplätze als Rechnungsgröße ist es noch lange nicht. Die Kapitalisten entdecken eine weitere Nutzanwendung ihrer modernen Produktionsanlagen. Elektronisch gesteuerte Maschinen lassen früher nötige Umrüstzeiten bei Auftrags- und Modellwechsel fast völlig verschwinden; große Zahlen identischer Stücke sind nicht mehr die Bedingung hoher Arbeitsproduktivität. Auf dieser Grundlage läßt sich die Produktion anders als früher an Marktschwankungen anpassen. Just-in-time gilt nicht nur für die Lieferanten, sondern für die ganze Produktion, wenn erst die Arbeit so flexibel gemacht ist, wie die Maschinen es schon sind.

So hat jedes Problem der Profitmacherei die gleiche Lösung, für Abhilfe ist immer dieselbe Instanz zuständig: die Arbeit. Die Kapitalisten, die in ihrem polit-ökonomischen Glaubensbekenntnis die Marxschen Auskünfte über die Herkunft des Gewinns als schlimmste Ideologie ablehnen, bestätigen sie mit ihrer Praxis. Da wissen sie genau, worin ihre Macht, schlappe Gewinne in Ordnung zu bringen, besteht. Zur Reduzierung des Kapitalvorschusses und zur reibungslosen Anpassung der Produktion an Marktlagen muß aus der Arbeit mehr von der Leistung herausgeholt werden, die dem Betrieb nützt. In diesem Fall heißt das, es muß immer so viel und so wenig Arbeit fürs Kapital verfügbar sein, wie die schwankenden Bedürfnisse der Produktion brauchen.

Das monatliche Entgelt perfektioniert den Zeitlohn und macht seine sozialstaatlichen Schranken wirkungslos

Nicht, daß die Unternehmer Schwankungen ihres Geschäfts nicht schon immer durch eine sozusagen äußere Anpassung der Belegschaft an die Geschäftsbedürfnisse ausgeglichen hätten. Entlassungen und Einstellungen, Überstunden und Kurzarbeit, Saison- und Teilzeitarbeit waren dafür die Instrumente. Diese Instrumente werden nun als schwerfällig und teuer, als unerträgliche Fessel marktorientierten Managements angegriffen. Was alles ging – per Absprache mit dem Betriebsrat bei der Genehmigung von Überstunden und mit dem Arbeitsamt bei der Anerkennung von Arbeitsmangel –, wie flexibel gearbeitet werden konnte mit Überstundenzuschlägen und Kurzarbeitergeld: All das zählt heute nicht mehr, weil man den Aufwand und die Grenzen, die mit diesen Instrumenten verbundenen sind, loswerden will. Die Neuerung besteht darin, daß die Anpassung an schwankende Auftragslagen der Belegschaft als ihre Leistung abverlangt wird. Sie muß einmal ein Vielfaches der durchschnittlichen Arbeit, ein andres Mal nur einen Bruchteil davon abliefern. Zwischen beiden Extremen muß reibungs- und kostenlos gewechselt werden, damit aus dem schadensbegrenzenden Reagieren auf Marktlagen eine aktive Waffe im Konkurrenzkampf wird.

Als das Hindernis, das der Verwirklichung dieses Ideals im Weg steht, machen die Unternehmer die alte Form der Bezahlung dingfest: den Zeitlohn und seine sozialstaatliche Konsequenz, den Normalarbeitstag. Dieselben Herren, die die Arbeiter bisher nach Stunden und Tagen entlohnt und die Form des Monatsgehalts, Angestellten und Beamten vorbehalten hatten, führen jetzt das fixe „monatliche Entgelt“ ein – und zwar aus genau dem Grund, aus dem sie einst den Stundenlohn eingerichtet hatten.

Mit Lohn, gleichgültig, ob er als Stunden-, Wochen-, Monats-, als Stück- oder Prämienlohn ausgezahlt wird, kauft der Kapitalist Arbeit, die ihm mehr bringt, als sie ihn kostet. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kommt die Transaktion nicht zustande, und es wird überhaupt kein Lohn bezahlt. Die besondere Lohnform sichert diesen Zweck nur auf verschiedene Weise.

Der Stundenlohn verknüpft die Bezahlung des Arbeiters mit der nach Stunden bemessenen Arbeitsverausgabung. Er sichert dem Kapitalisten für sein Geld die Ableistung des geforderten Arbeitsquantums. Indem er die Lohnzahlung an die Erfüllung des Kapitalinteresses knüpft, trennt er sie zugleich von den Bedürfnissen, deretwegen der Arbeiter überhaupt arbeiten geht. Daß dieser durch Arbeit soviel verdient, wie er zum Leben braucht, wird sein Problem. Sein Geldbedarf erzeugt bei ihm das gar nicht selbstverständliche Interesse an der Verlängerung des Arbeitstags. Er arbeitet notgedrungen länger, um mehr Stundenlöhne zu verdienen. Die stundenweise Bezahlung unterwirft ihn dem Kapitalisten ebenso, wie sie diesen befreit: Er sichert sich mit jeder bezahlten Arbeitsstunde Gewinn, braucht von den lohnenden Stunden aber nur so viele zu kaufen und zu bezahlen, wie sein Gewinn braucht. Ob die Anzahl der angebotenen Arbeitsstunden ausreicht, um den Arbeiter mit dem dafür gezahlten Lohn zu ernähren, geht den Kapitalisten nichts an. Wer pro Stunde bezahlt wird, wird immer gerecht bezahlt, ob das Entgelt zum Leben reicht oder nicht. Die erpresserische Produktivität dieser Lohnform hat die Arbeiter gezwungen, dem Kapital immer mehr Arbeit anzubieten und ihrem eigenen Angebot auf diese Weise Konkurrenz zu machen. Bei sinkenden Löhnen mußten sie schließlich so lange für ihre Reproduktion arbeiten, daß diese nicht mehr zustande kam. Der Ruin der Arbeitsbevölkerung hat dem Kapital einen Klassenkampf eingetragen und den Staat auf den Plan gerufen, der mit Verboten dafür sorgte, daß das Kapital die Lebenskraft des Arbeitsvolkes nicht ohne Rücksicht auf dessen zukünftige Brauchbarkeit untergräbt. In der Regelung des „Normalarbeitstags“ anerkennt der kapitalistische Staat, daß die wirtschaftsförderlichen Zwänge des Zeitlohns auf Dauer nicht zu haben sind ohne gesetzliche Beschränkung der Unternehmerfreiheit, rein nach Geschäftsbedürfnissen Stunden anzuordnen. Seitdem ist das Kapital damit befaßt, sich der Schranken des Normalarbeitstages auf immer neue Weise zu entledigen. Der nun bald 100 Jahre alte 8-Stunden-Tag war nie eine unüberwindliche Grenze der Arbeitszeit: Mit Zuschlägen auf den Stundenlohn war Arbeit in den „Überstunden“ immer zu haben. Eine Pflicht, Arbeitskräfte so lange arbeiten zu lassen, daß sie mit ihren Stundenlöhnen einen Normallohn verdienen, gab es ohnehin niemals. Teilzeitarbeit und befristete Verträge waren freilich an ein paar Bedingungen gebunden. Im Fall von Vollzeit-Verträgen stellten Auftragsmangel oder Rationalisierungserfolge den Unternehmer lediglich vor die schwierige Wahl, den Vertrag zu lösen oder die Unterauslastung bezahlter Arbeitskräfte hinzunehmen. Um das daraus folgende und in anderen Ländern geläufige Hire & Fire in Grenzen zu halten, hat der Sozialstaat dem Kapitalisten auch diese Entscheidung noch erleichtert: Arbeitskräfte, die er nur vorübergehend nicht voll nutzen kann, braucht er nicht, oder nicht voll, zu bezahlen, aber auch nicht zu entlassen; sofern sie „Arbeitsmangel“ anerkennt und „Kurzarbeit“ zuläßt, ersetzt die Arbeitslosenkasse teilweise den Lohn.

In der Bezahlung eines Monatslohns und der davon getrennten Führung eines Arbeitszeitkontos haben die Unternehmer nun das Verfahren gefunden, die in den Gesetzbüchern nach wie vor gültigen Schranken des Normalarbeitstags wirkungsvoll zu umgehen. Daß der Gewinn einmal weniger Stunden braucht, als im Arbeitsvertrag vereinbart – was geht es die Leute an, sie bekommen ihren Lohn ja fortgezahlt. Das Arbeitsamt braucht man nicht mehr zu bemühen, seinen Kriterien für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht zu entsprechen. Dadurch schlägt die Härte des Zeitlohns ohne sozialstaatliche Schranken zu: Flauten gehen voll zu Lasten des Arbeitszeitkontos der Belegschaft; sie akkumuliert die Pflicht zu zukünftiger oder „konsumiert“ vergangene Überarbeit. Im umgekehrten Fall von Stoßzeiten des Geschäfts wird mehr Arbeit verlangt, als vertraglich festgesetzt. Was macht’s? – Es ist ja keine absolute Überarbeit; sie wird mit Freizeit entgolten bzw. gegen das in anderen Phasen des Geschäfts entstandene Stundendefizit verrechnet. Je länger die Abrechnungszeiträume werden, für desto mehr Wechselfälle des Geschäfts kann das Unternehmen frei über jede Menge Arbeit disponieren: Kompensiert die monatliche Abrechnung schon tägliche Diskontinuitäten der Produktion, Ausfälle durch Krankheit etc., so der Jahresausgleich saisonale Schwankungen, mehrjährige Ausgleichsfristen sogar ganze Konjunkturphasen.

Der Flexi-Arbeiter: Tagelöhner, Saisonarbeiter, Arbeitsloser in einer Person – und das in einem festem Beschäftigungsverhältnis

Daß die Steigerung der Rentabilität nicht über die Veränderung des individuellen Arbeitsplatzes herbeigeführt und nicht als ein Fall der ansonsten heftig betriebenen Senkung der Löhne präsentiert wird, hat ihr bei Wirtschaft und Gewerkschaft den Ruf eingetragen, sie sei eine des deutschen Sozialmodells würdige Methode, die Erträge des Kapitals zu verbessern, ohne daß die Arbeiter dafür bluten müßten. Durch neue Arbeitszeitmodelle werde ihre Leistung für den Profit gesteigert, ohne daß ihre Leistung gesteigert werden müßte. Dieser angebliche Gratisdienst soll sie gleich zur Dankbarkeit verpflichten, weil er sie nichts kostet. Sie sollen froh sein, daß nicht andere Methoden „nötig“ sind; Ansprüche haben sie daraus, daß ihr Einsatz den Profit steigert, sowieso nicht abzuleiten. Dabei sieht die Wahrheit anders aus: Wie soll die Steigerung der Rentabilität der Arbeit für den Betrieb denn zustandekommen, wenn nicht durch neue Anforderungen plus Lohnsenkung?

Zunächst ist die Fähigkeit des Betriebs, mit einer gegebenen Belegschaft für jeden Geschäftsbedarf – Auftragslöcher wie Produktionsspitzen – das passende Quantum Arbeit zu mobilisieren, eine Rationalisierung der Belegschaft, die Kosten spart: Entlassungen mit den dazugehörigen Fristen und Abfindungen werden ebenso reduziert wie der Aufwand für die Suche und Einarbeitung neuen Personals. Betriebsräte, die es leid sind, daß Schwankungen mit Entlassungen und Neueinstellungen beantwortet werden, gönnen der Firma diese Ersparnis und nennen den innerbetrieblichen „Schwankungsausgleich“ eine Sicherung von Beschäftigung.[2] „Beschäftigung“ freilich wird dadurch überhaupt nicht „gesichert“, im Gegenteil: Der flexible Einsatz der Belegschaft spart nicht Arbeit, aber Arbeiter. Je flexibler, desto kleiner darf eine Belegschaft bei gegebenem Produktionsumfang sein; desto kleiner sind dann auch die gesamtbetrieblichen Lohnkosten.

Diese Senkung der Lohnkosten spürt der „Arbeitsplatzbesitzer“, der einer geblieben ist, erst einmal nicht an seinem Geldbeutel. Daß er und seine Kollegen die Arbeit einer früher größeren Belegschaft verrichten, merkt er an den neuen Arbeitsrhythmen aber schon. Früher hat die Regelmäßigkeit der Tages-, Wochen-, Jahres- Lebensarbeit, die ohne Rücksicht auf Befinden, Lust und andere Interessen abgeleistet werden mußte, das Leben der Lohnarbeiter diktiert. Jetzt ist Anpassung an variable Schichtpläne verlangt, die die Regelmäßigkeit des Arbeitstages und der Arbeitswoche auflösen und ganz andere Regelmäßigkeiten verlangen;[3] z.B. die durch die Kalenderwochen „wandernde Arbeitswoche“ bei BMW.

An den Arbeitsplätzen, wo das überhaupt noch möglich ist, macht sich die flexible Anordnung von Arbeit dann und nur dann, wenn sie sich für den Betrieb lohnt, ferner als Leistungsverdichtung geltend. Überall wo Auftragsschwankungen bei einer auf den mittleren Arbeitsanfall berechneten Belegschaft einmal größeren, einmal geringeren Arbeitsdruck bewirkten, wird Unterauslastung beseitigt. Solche Schwankungen werden gleich in eine Schwankung für die Belegschaft übersetzt, so daß jede Arbeitsstunde, die der Betrieb nicht voll nutzen kann, gar nicht erst abgerufen, also auch nicht bezahlt bzw. gutgeschrieben wird.

Die Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes kürzt den Lohn aber auch direkt: Nicht durch eine Senkung des Stunden- oder Ecklohns, sondern durch die neue Lohnform. Die Buchführung auf dem Arbeitszeitkonto ist ein Ausgleichsverfahren, das die Überstundenbezahlung und die Entschädigung für Kurzarbeit im Prinzip beseitigt. Weil das Maß, der Normalarbeitstag, abgeschafft wird, wird das Übermaß zum Streitobjekt. Der Betrieb muß die Überstundenzahlung nicht gleich verweigern; es wird einfach fraglich, was eine Überstunde ist: Wird sie auf den tariflichen Arbeitstag bezogen (Opel) – Beginn nach der 7. Stunde – oder auf den gesetzlichen Arbeitstag – Beginn nach der 8. Stunde – oder auf die Arbeitswoche (BMW) – Beginn nach der 35. Stunde; auf den Monat, auf 8 Monate (Bau) oder gleich aufs Jahr?

Der Streit darum, was dem Arbeiter im Vergleich zur alten Lohnabrechnung verloren geht, gehört in die Phase des Übergangs. Betriebe anerkennen in sehr verschiedenem Umfang jetzt noch Überstundenansprüche, deren Ende programmiert ist; denn die neue Lohnform zerstört deren Rechtsgrund. Im finanziellen Ausgleich für Überarbeit war anerkannt, daß eine das übliche Stundenmaß überschreitende Tagesarbeit dem Arbeiter notwendige Regenerationszeit vorenthält und seine Gesundheit angreift. Die Beschädigung wurde dadurch „entgolten“, daß Überstunden nicht zu den normalen hinzuaddiert, sondern mit einem Zuschlag honoriert wurden. Die neue Bilanzierung der Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet Überstunden mit Phasen der Unterbeschäftigung und zählt Stunde gleich Stunde, als wäre eine wie die andere.

Wie die Bezahlung für Überarbeit entfällt in weiten Grenzen die Entschädigung für den Verdienstausfall in Phasen der Unterbeschäftigung – wie die Konstruktionen der Auto- und Bauindustrie zeigen. Früher hat der Arbeiter in Phasen der Unterbeschäftigung aus der Arbeitslosenkasse den Verdienstausfall teilweise ersetzt bekommen; heute bezahlt er ihn sich selbst aus seinem Arbeitszeitkonto, d.h. durch die Pflicht zu späterer Überarbeit. Denn die Pflicht, das Konto im Jahresverlauf auszugleichen, erlischt nicht dadurch, daß der Unternehmer dem Arbeiter zeitweise keine Gelegenheit gibt, seine Pflichtstunden abzudienen.

Der moderne Arbeitsplatz – knapp kalkulierende Arbeitgeber und großzügige Arbeitnehmer

Die Kapitalisten perfektionieren den Zeitlohn als Instrument zur Erzwingung gewinnbringender Arbeit, indem sie das Bezahlen nach Stunden und das Benutzen der Arbeitsstunden trennen. Auf ihrer Seite entsteht eine neue Freiheit, Arbeit unabhängig von den Schranken des Normalarbeitstags anzuordnen. Auf der Seite der Arbeiter wird der Zwang des Zeitlohns, soviel zu arbeiten, wie der Kapitalist will, nicht nur voll erhalten, sondern entfaltet eine sozialstaatlich nicht gekannte Konsequenz. Die Herren Unternehmer wissen, daß sie sich ihre neue Ansprüche leisten können und Widerstand nicht zu erwarten haben. Die Rationalisierungserfolge der Vergangenheit sind dafür in doppelter Hinsicht die Grundlage – sowohl durch das erzeugte Massenheer von Arbeitslosen wie auch durch die Gestaltung der rationalisierten Arbeitsplätze.

Die Chefs fürchten in gar keiner Weise, daß der Zwang zur Arbeit abgeschwächt werden könnte, wenn das portionierte Geben und Nehmen von Arbeit und Geld, das der Zeitlohn organisiert, für eine längere Zeit nur auf dem Papier durchgeführt wird. Es ist ausgeschlossen, daß Arbeiter den gewerkschaftlichen Euphemismus von der „Zeitsouveränität“ unpassend ernstnehmen und den Arbeitstag abkürzen könnten. Wer heute arbeiten und länger arbeiten darf, braucht dafür nicht auch noch Zuschläge! (VW-Chef Piech) Wer das Glück hat, „arbeiten zu dürfen“, der – da dreht sich alles um – lebt vom Arbeitsplatz und hat ihm zu dienen; kleinliches Nachrechnen von Stunden und Geld besorgt der Betrieb am Ende der Ausgleichsperiode; dasselbe verbietet sich für die Beschäftigten, die froh zu sein haben, wenn sie die Gelegenheit bekommen, ihr Arbeitszeitkonto aufzufüllen. Belegschaften, die sich die Neuerung sowieso gefallen lassen, sehen denn auch Vorteile: Sie begrüßen die „Verstetigung der Lohnzahlung“ als Wohltat. Mit dem Verdienst, der sich durch die Abrechnung stark schwankender Wochenstunden ergeben würde, könnten sie als Lebensunterhalt ohnehin nicht mehr kalkulieren. Sie gewöhnen sich daran, für den Monatslohn zu arbeiten und ansonsten nicht nachzurechnen.[4]

Sowenig die Fabrikherren sich um den Zwang zur Ableistung der Arbeitsstunden Sorgen machen, sowenig sorgen sie sich um die Sicherstellung der Leistung im Betrieb. Der Stück- oder Akkordlohn, der die Bezahlung an die geforderte Arbeitsintensität, die verarbeiteten Werkstücke eben, bindet, hat seinen Dienst getan. Der Zwang zum Arbeitstempo ist technisch geworden. Der Arbeitsplatz mit seiner maschinellen Ausstattung steht den Beschäftigten so objektiv gegenüber, daß „Leistungszurückhaltung“ unmöglich wird. Die Maschine bestimmt die Geschwindigkeit der Arbeit, die Aufgabe des Arbeiters besteht darin, das vorgegebene Tempo mitzumachen. Der Akkordzuschlag honoriert nur mehr das Aushalten der Arbeit, deren Tempo der Arbeiter nicht mehr beeinflussen kann.

Nach der Seite der Anforderung ist der Arbeitsplatz ein in Technik geronnener Zwang zur Leistung. Vom Willen und Interesse der Arbeiter ist – solange sie die Produktion nicht gleich abstellen – nichts mehr abhängig; dafür sind sie um so abhängiger vom Arbeitsplatz. In Zeiten, in denen vom Kapital benutzt zu werden einem Privileg gleichkommt, ist er das höchste Gut. Es verbietet sich, die Erwerbsquelle an Interessen zu messen. Beides steigert die Freiheiten und Ansprüche des Kapitals.

Die deutsche Muster-Gewerkschaft: Auf der Suche nach dem Schein einer Offensive

Die IG-Metall begnügt sich nicht damit, sich die Neuregelung von Arbeitszeit und Lohn gefallen zu lassen und, wie immer, durch Ja-Sagen „Schlimmeres zu verhindern“. Es gibt freilich auch diese Seite: Alles, was sie diesmal noch nicht vereinbart hat, hat sie verhindert, und in dieser Beziehung weiß sie durchaus um den Gehalt der Neuerungen, die sie unterschrieben hat: Der Samstag ist zumeist noch nicht Regelarbeitstag, die IG Bau-Steine-Erden will mit dem 8-Monatsausgleich eine „Ausdehnung“ des Zeitraums aufs Jahr „verhindern“. Allgemein bedeutet das Ja zur Flexibilisierung ein „Nein zur Arbeit auf Abruf“. Das alles aber wird nur am Rande erwähnt.

In der Hauptsache wird die Kombination von Monatslohn und Arbeitszeitkonten als Verwirklichung einer alten Gewerkschaftsforderung hingestellt und mit den Stichworten „Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten“ und „Zeitsouveränität“ begeistert gefeiert. Es stört die Arbeitervertretung nicht, daß sie damit alles auf den Kopf stellt und die Hetze der Kapitalseite gegen gewerkschaftliche Regelungen zur eigenen Sache macht. Kapitalisten haben gute Gründe, jede Regelung des Lohnverhältnisses als Knebelung des Individuums anzuklagen: Arbeitslose dürften sich wegen des „Tarifkartells“ nicht so billig anbieten, wie sie gerne möchten; Arbeiter dürften wegen geregelter Arbeitszeiten nicht so lange und zu den Stunden, zu denen sie wollen, Geld verdienen usw. Jetzt schließt sich die Gewerkschaft diesen gewerkschaftsfeindlichen Sprüchen an, tritt für die Deregulierung der Arbeitszeit ein und lobt sie als Freiheitsgewinn der Beschäftigten. Als ob es nie Gründe für die Regelung allgemeiner Arbeitsbedingungen und für die Beschränkung der Konkurrenz der Arbeiter gegeneinander gegeben hätte, gibt sie damit an, daß die heutigen Arbeitnehmer individuelle Lösungen suchen und nicht mehr die Arbeitssoldaten von einst sind, die regelmäßig und vollständig zur gleichen Zeit antreten und abtreten. Jetzt begrüßt sie deren Befreiung vom Reglement, das die Gewerkschaft einst als ihre Errungenschaft gefeiert hat. Heute gilt nicht mehr, daß die Freiheit zur individuellen Vertragsgestaltung das Regime des Kapitals über den Arbeiter komplett macht. Und das, obwohl die Verträge und Betriebsvereinbarungen der IG-Metall, die den Beschäftigten ihre „Zeitsouveränität“ verschaffen, Freischichten etc. ausdrücklich unter das doppelte Kriterium betriebliche Erfordernisse und Belange des Beschäftigten stellen – daß im Konfliktfall „Erfordernisse“ etwas andres sind als „Belange“, steht also schon im Vertrag.

Das alles interessiert die Gewerkschaft nicht, weil Sorgen um Arbeitszeit und Lohn der Beschäftigten angesichts der überragenden heutigen Problemlage, der Beschäftigungskrise, einfach nicht mehr zählen. Diese Krise will sie auf neue Weise angehen; deshalb begeistert sie sich für Phrasen, die die Verbilligung und Flexibilisierung der Arbeiter zu einem persönlichen Freiheitsgewinn umdeuten. Die Gewerkschaft, die ihre Aufgabe schon immer darin gesehen hat, das „wirtschaftlich Notwendige“ mitzugestalten, hat über Arbeitslosigkeit und Arbeitsplätze inzwischen nämlich einiges lernen müssen: In Zeiten großer Arbeitslosigkeit sieht sie mit ihrer ganzen Bereitschaft zur Verantwortung schlecht aus. Erstens funktioniert die „Lohnmaschine“ nur in den Schönwetterperioden, in denen die Unternehmer wegen ihrer Nachfrage nach Arbeit und ihrer Konkurrenz um Arbeiter von selbst mehr Geld bieten. Für Arbeitsplätze, wenn sie fehlen oder abgebaut werden, kann die Gewerkschaft zweitens nichts tun: Ihr 10 Jahre währender sogenannter „Kampf um Arbeitsplätze“ besteht im Hinnehmen und Mitverantworten von Entlassungen. Umstandslos für das kapitalistisch „Nötige“ kann sie nicht gut eintreten, dagegen schon gleich nicht. Deswegen ruft sie drittens nach Wachstum. Wenn dieses keine Arbeitsplätze schafft, sondern durch Rationalisierungen abschafft, dann erkennt die freie Gewerkschaft in diesem Faktum nicht eine interessante Auskunft über das System, auf das sie setzt – das Wachstum gründet auf die Überflüssigmachung von Arbeit –, sondern entnimmt ihm Bedarf nach eben noch viel mehr Wachstum. Aber – so ihr Standpunkt bisher – fürs Wachstum kann sie viertens wenig machen, das fällt in die Verantwortung der Gegenseite.

Heute hält sie diesen Standpunkt für den Grund ihrer trostlosen Defensive und ihres „Bedeutungsverlusts“. Zwickel buchstabiert es der Organisation vor: Sie muß sich selber für viel mehr Wachstum engagieren, und schon kann sie wieder voranmachen und sich als Säule des Standort Deutschland neu einbringen. Ab jetzt wird den Forderungen der Unternehmer an Lohn und Leistung nicht mehr defensiv entsprochen – jetzt wird sich an die Spitze der Reformen von Arbeitszeit und Lohn gesetzt; ihr Gehalt wird offensiv in einen Fortschritt für die Mitgliedschaft umgedeutet – und dann wird fordernd aufgetreten mit der eigenen Bereitschaft, die Kapitalisten im Ruf nach Flexibilisierung noch zu übertreffen. Die Gewerkschaft muß dem Kapital „Produktivitätsgewinne“ schenken, damit sie diese teils in „Beschäftigungssicherung“ umdeuten, teils damit „Beschäftigungssicherung“ fordern kann.

Der IG-Metall gefällt das Verfahren so gut, daß sie aus dem Vorbild ihrer neuen Arbeitszeitformen gleich eine Lohn-Offensive für das Jahr 1996 macht: Zwickel bietet Lohnverzicht an, rechnet aus, um wieviel reicher die Kapitale dadurch werden, und rechnet diese Gewinne dann in mögliche Arbeitsplätze um. Es macht ihm nichts aus, daß er damit der Ideologie der Unternehmerseite recht gibt, die den Gewerkschaften seit Jahr und Tag vorwerfen, die Lohnhöhe mache Beschäftigung in Deutschland zu teuer und sei verantwortlich für die Arbeitslosen. Er übernimmt diese Verantwortung jetzt gerne, weil er die propagandistische Schuldzuweisung durch Ernstnehmen zum Hebel eines gewerkschaftlichen Aufbruchs machen will. Er gibt es zu: Jawohl, die Löhne sind zu hoch, wir senken sie – aber dann wollen wir auch sehen, daß die Unternehmer – ihrem Zusammenhang von Arbeitslohn und Beschäftigung entsprechend – 300000 Leute neu einstellen. Kaum zwei Wochen nach der ersten Verkündung ihres „Beschäftigungspakts“ ist die IG-Metall stolz darauf, die Meinungsführerschaft im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit errungen zu haben. Regierung und Arbeitgeberverbände sind in der moralischen Defensive, sie können sich dem allumfassenden, gegen nichts und niemanden mehr gerichteten „Bündnis für Arbeit“ nicht ganz entziehen und müssen Lob spenden: Lohnzurückhaltung sei ein Schritt in die richtige Richtung; mehr davon wäre noch besser; die Einsicht komme freilich spät; auf keinen Fall aber könnten die Unternehmer Garantien für Beschäftigung geben, diese richte sich leider nach Markt- und Absatzchancen. Solche Stellungnahmen verbucht Zwickel nicht als Absage und nicht als Verarschung, sondern als Erfolg; ebenso, daß die Bundesregierung mit ihm verhandeln, aber von der beschlossenen Absenkung der Arbeitslosenhilfe nicht abrücken will. Er entnimmt den Antworten, daß die alten Interessensgegner an seinem Angebot nicht vorbeikommen – und daß die Gewerkschaft wieder mittendrin ist im Ringen um die „Zukunft der Arbeit“. Er verspricht so weiterzumachen: Stellen sie sich unserem Angebot! Wir werden sie jagen! – mit Lohnverzicht.

[1] Gesetzlich erlaubt sind 60 Wochenstunden und 10 Tagesstunden, ohne daß Sondergenehmigungen, die es auch noch gibt, von der Gewerbeaufsicht eingeholt werden müßten.

[2] Im Geiste dieser „Beschäftigungssicherung“ organisieren Betriebe eine von Betriebsräten begrüßte Reservehaltung von Arbeitskräften nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Betriebs: Sie pflegen ihren eigenen Arbeitsmarkt, bieten Entlassenen eine Bindung an den Betrieb und die Perspektive der Wiedereinstellung an für den Fall, daß der Bedarf nach Arbeit wächst. Arbeitslosigkeit mit oder ohne „einen Platz, wo man hingehört,“ macht hier den Unterschied zwischen sozialer Verantwortung und kaltem Profitstreben aus.

[3] Nachdem die Regelmäßigkeit des Arbeitstags zerstört ist, geht der Regelungsbedarf zwischen Betrieb und Betriebsrat um die Berechenbarkeit der Unregelmäßigkeit. In Verhandlungen über die Ankündigungsfristen von Schichtplänen wünschen die Bau-Steine-Erden-Gewerkschafter möglichst lange Zeiträume – zwei Monate –, die Industrievertreter möglichst kurze – eine Woche.

[4] Wie immer sind kodifizierte Tarifverträge nur die offizielle Außenseite einer betrieblichen Realität, die darüber hinausgeht. Hier zwei Fälle: Bei Daimler-Benz sollen die Stechuhren, die früher einmal gegen den Unmut der Belegschaft eingeführt wurden, nun nach dem Willen der Geschäftsleitung wieder abgeschafft werden. Jetzt „kämpfen“ die Kollegen um ihre Stechuhren, denn sie wissen, daß das Angebot, man dürfe Überstunden nun eigenverantwortlich aufschreiben, nichts anderes ist als die Aufforderung, sie gar nicht mehr aufzuschreiben. Was die Stechuhr unbestechlich geregelt hat, wird zum Streitobjekt mit dem Vorgesetzten und der teilt den Bummlern schon mit, was die Firma von Leuten hält, die für die Erledigung ihrer Aufgaben länger brauchen und dann auch noch Geld dafür wollen. Nach dem Tarifvertrag der IG-Metall dürfen Betriebe wöchentliche Normalarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden für verschiedene Teile der Belegschaft vereinbaren. Mittlerweile wollen ebenfalls bei Daimler-Benz alle Angestellten in die Gruppe mit der langen Wochenarbeitszeit, weil sie dann von den Stunden, die sie sowieso im Betrieb sind, wenigstens die 40 bezahlt bekommen; die Vorgesetzten wissen das und nutzen den 40-Stunden-Vertrag als einen Bonus, der durch Vorleistungen verdient sein will.