Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Ein neues Gesetz für den lauteren Wettbewerb:
Aufatmen für Schwule, Rollstuhlfahrer, Neger, Muselmanen und alle anderen ‚Schwachen‘ – ab sofort ist Diskriminieren gesetzlich verboten!

Ein kleines Gesetz eigens für die Erniedrigten und Beleidigten im Land, das ihre Diskriminierung verhindern und „zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards und damit der Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzen“ soll – das wär’s. Ein feiner Zug des Gesetzgebers, ohne Zweifel, wenngleich sich die Frage schon stellt, ob sich da nicht ausgerechnet der dickste Bock zum Gärtner am zarten Pflänzchen der Mitmenschlichkeit bestellt. Immerhin fällt das Diskriminieren, gegen das die rotgrünen Humanisten aus purer Sympathie mit den ‚Schwachen‘ per Gesetz vorgehen wollen, ja nicht vom Himmel: Das kommt zuallererst über den Staat in die Welt, den sie verwalten.

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Ein neues Gesetz für den lauteren Wettbewerb:
Aufatmen für Schwule, Rollstuhlfahrer, Neger, Muselmanen und alle anderen ‚Schwachen‘ – ab sofort ist Diskriminieren gesetzlich verboten!

Auch wenn die Menschen im Standort unter ihr nichts zu lachen haben: ihr typisch rotgrün-humanistisches Ethos hat die Regierung jedenfalls nicht verloren. Nach den vielen Gesetzen, mit denen sie ihren Bürgern das Leben schwer macht, geht sie in sich, überlegt, wie sie auch mal was Gutes, am besten was Soziales, tun könnte, und es fällt ihr was ein: Ein kleines Gesetz eigens für die Erniedrigten und Beleidigten im Land, das ihre Diskriminierung verhindern und zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards und damit der Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzen (http://www.gruene-fraktion.de) soll – das wär’s. Ein feiner Zug des Gesetzgebers, ohne Zweifel, wenngleich sich die Frage schon stellt, ob sich da nicht ausgerechnet der dickste Bock zum Gärtner am zarten Pflänzchen der Mitmenschlichkeit bestellt. Immerhin fällt das Diskriminieren, gegen das die rotgrünen Humanisten aus purer Sympathie mit den ‚Schwachen‘ per Gesetz vorgehen wollen, ja nicht vom Himmel: Das kommt zuallererst über den Staat in die Welt, den sie verwalten.

Vom Recht des Staates, das die Unterschiede seiner Bürger schafft

Von der Scheidung zwischen Aus- und Inländern mit jeweils speziellen Rechten angefangen über Schüler, Studenten, Lehrer und andere öffentliche Dienstleister auf der einen, Azubis und Meister, Arbeiter, Arbeitslose und sonstige Eigentümer auf der anderen Seite bis hinunter zum Rentner mit seinen Ansprüchen und zum Kranken, dem der Amtsarzt in Prozenten den Status des Behinderten attestiert: Jede Menge Unterschiede zwischen seinen Bürgern schreibt der Staat mit der Macht seines Gesetzes fest und lässt ihnen daher überhaupt erst die Besonderheit zukommen, die ihren ‚gesellschaftlichen Status‘ im Allgemeinen und den eines ‚Schwächeren‘ im Besonderen ausmacht. Sich dann, wenn er mit seinen Diskriminierungen fertig ist, auf die Gleichen in seiner Gesellschaft mit dem gleichen Gesetz, auf die anderen mit einem anderen zu beziehen: Das ist die schöne bürgerliche Welt der Gleichbehandlung, zu der er sich, sie ist ja sein Werk, selbstverständlich nur beglückwünschen kann – die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des GG festgeschrieben ist. Im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen Handelns (http://www.spdfraktion.de/rs) – und mit der es dann erst so richtig schön weitergeht beim Produzieren der gesellschaftlichen Unterschiede, die zum Markenzeichen der freiheitlichen Ordnung zählen. Das Recht, mit seinen Mitteln und Fähigkeiten Geld zu verdienen, hat ja nun wirklich jeder, im Prinzip auch eine behinderte Lesbe aus Senegal, auch wenn der Staat bis gestern noch der Meinung war, dass Behinderte in den Rollstuhl, Neger nach Afrika und lesbische Umtriebe behindert gehören. Dass die eine Sorte seiner Bürger beim Gelderwerb notorisch reicher wird, die andere immer ärmer, ist zwar ein ziemlich heftiger gesellschaftlicher Unterschied, aber keinesfalls auf ‚Diskriminierung‘ zurückzuführen: Auch vor dem Recht auf Eigentum, das die einen haben, die anderen mit ihrer Arbeitskraft vermehren dürfen, sind alle Bürger gleich. Und auch wenn ansehnliche Teile der großen Mehrheit, die mit ihren Diensten eine kleine unternehmerische Minderheit reich machen darf, selbst dazu keine Chancen mehr haben: Der Gleichheitsgrundsatz, dass Geld zum Lebensunterhalt für die, die es bezahlen und sich im Gegenzug die Früchte der Arbeit anderer aneignen, allemal Kosten sind, gilt auch für sie. Niemand diskriminiert sie, sie werden nur der Investition in einen Lohn, von dem sie leben könnten, für nicht lohnend befunden, und schon haben sie nichts mehr zum Leben. Insofern ist für den Staat die kapitalistische Klassengesellschaft, soweit er für sie zuständig ist, ein einziges verwirklichtes Menschenrecht auf ‚Gleichbehandlung‘. Die Sorte politisch-rechtlicher und polit-ökonomischer Diskriminierung, an der ihm gelegen ist und die er schafft, ist für ihn einfach keine. Ein mit ‚Diskriminierung‘ dann auch gleich moralisch geächteter Sittenverstoß liegt für ihn ausschließlich dort vor, wo nicht er mit seinem Recht Unterscheidungen trifft und Machtpositionen zuteilt, sondern wo seine Bürger in ihrem Verkehr untereinander ihre Machtpositionen missbrauchen, und weil eine EU-Richtlinie ihn darauf stößt, meldet er eigenen Handlungsbedarf an: Die EU-Richtlinien … zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verpflichten dazu, diesen Schutz im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht auch einfach gesetzlich insbesondere für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten umzusetzen.

Wie immer, wenn der Staat per Gesetz etwas verbieten will, erteilt er zunächst einmal darüber Auskunft, was in der Gesellschaft unter seiner hoheitlichen Rechtsaufsicht die Regel ist, in diesem Fall also über die feinen

Sitten einer kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft

Es ist offenbar so, dass die wunderbare ‚Gleichheit vor dem Recht‘ die Menschen nicht nur in Klassen auseinander sortiert, sodass Wenige darüber entscheiden, wer von den vielen Anderen überhaupt die Gelegenheit bekommen soll, sich seinen Lebensunterhalt per Beschäftigung zu verdienen und zu welchen Bedingungen. Auch über den Zugang zu allen möglichen anderen Lebensnotwendigkeiten wird offensichtlich exklusiv von einer Abteilung der Gesellschaft verfügt, welche die Freiheit hat, der anderen Verträge anzubieten oder auch nicht: Über den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (ebd.), verfügt die in Händen der Vermögenden konzentrierte Privatmacht des Eigentums gemäß eigenem Interesse und Ermessen ebenso wie über die Chancen des Restes, sich einen bezahlbaren Wohnraum zu ergattern. Der Gesetzgeber, der sich für ‚Gleichbehandlung‘ stark macht, geht jedenfalls mit allergrößter Selbstverständlichkeit davon aus, dass es sich bei den freien und gleichen Rechtspersonen, die sich im Eldorado der Vertragsfreiheit um ihr eigenes Fortkommen kümmern, um ziemlich unterschiedlich bemittelte Charaktere handelt. Dass daher alles, was sich der großen Mehrheit seiner Bürger an Lebenschancen eröffnet, ihnen nur im Gegenzug für den Dienst gewährt wird, mit dem sie sich als Arbeiter, Mieter und Konsumenten für die vermögende Minderheit als brauchbar erweisen. Und schon gleich macht der Staat sich nichts darüber vor, welche Kriterien bei der Ermittlung dieser Brauchbarkeit in seiner egalitären Zivilgesellschaft regelmäßig in Anschlag gebracht werden. Wo ihnen für das sakrosankte Recht zur Mehrung ihres Eigentums die Dienste einer ganzen Gesellschaft zur Verfügung stehen, haben Kapitalisten, Grundbesitzer und sonstige Geschäftsleute zusammen mit der Macht ihres Geldes auch alle Freiheiten der Entscheidung, wem überhaupt sie die große Gunst erweisen, sich für sie nützlich machen zu dürfen, und wem nicht. Also haben sie auch alle Freiheiten, nach ihrem Gutdünken die Unterscheidungen zu treffen, die in ihrem Interesse liegen: ‚Rasse‘, ‚ethnische Herkunft‘, ‚Religion‘, ‚Behinderung‘, ‚Alter‘, ‚sexuelle Identität‘ und ‚Geschlecht‘ sind für sie ‚Merkmale‘, an denen entlang sie die Tauglichkeit des menschlichen Materials für alles ermitteln, wofür sie es in Anspruch nehmen wollen. Allein damit befasst, die Brauchbarkeit einer Person für ihr geschäftliches Anliegen in Augenschein zu nehmen, machen sie sich an natürlichen Merkmalen von Menschen genauso wie an anerzogenen oder sonst wie erworbenen sittlichen Gewohnheiten und anderen Defekten ans Überprüfen und Ausmustern. Vorurteilsfrei nehmen sie den ganzen Menschen unter dem Gesichtspunkt seiner nützlichen Verwertbarkeit in Augenschein, besinnen sich dann auf die unabweisbaren Vorurteile, die ihnen aufgrund des eigenen Sittengesetzes oder auch nur in Form von Idiosynkrasien geläufig sind, zu denen sich bei ihnen ‚Erfahrungen‘ – es müssen gar nicht die eigenen sein – verdichten, und befinden in dem einen Fall den Neger für die Wohnung, in dem anderen die Frau für den Arbeitsplatz, den Behinderten fürs Restaurant oder den Schwulen für irgendetwas überhaupt nicht oder allenfalls bedingt und unter gewissen Auflagen für tragbar. Manchmal springen sie aber auch über ihren Schatten, haben gar nichts gegen Frauen und tüchtige Studenten aus Ghana, die für wenig Geld viel arbeiten, oder lassen auf einen Schlag ganz viele Knoblauchfresser mit Beetteppichen in ihr knappes Wohneigentum einziehen, sogar mit Mietvertrag. Das alles und einiges mehr an Willkür und Gemeinheit gehört zu den selbstverständlichen und jedermann geläufigen Usancen der Klassengesellschaft und wäre es nicht so, könnte die rotgrüne Regierung ja nicht einmal die Spitze von dem Eisberg benennen, die sie immerhin abstellen möchte: Bislang zahlen Frauen vielfach höhere Tarife z. B. bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen. Homosexuellen werden Lebensversicherungsverträge pauschal verweigert. Ausländisch aussehenden jungen Männern wird oft der Zugang zur Disko verwehrt. Behinderte Menschen werden nicht in ein Ferienhotel aufgenommen, weil man unterstellt, sie würden Gäste stören. Das wollen wir abstellen. Besonders gravierend sind Benachteiligungen im Arbeitsleben: Bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg, bei den Arbeitsbedingungen, bei der Entlohnung. (http://www.Gruene-fraktion.de). Und weil diese Schönheiten in den zwischenmenschlichen Geld- und Herrschaftsbeziehungen zum kapitalistischen Erwerbssinn und den Freiheiten, die der sich beim Abschluss seiner vielfältigen Verträge herausnimmt, notwendig dazugehören, hat es mit dem ‚Abstellen‘ dieser ‚Benachteiligungen‘ von Rechts wegen auch seine besondere Bewandtnis. Die ‚gewissen Grenzen der Vertragsfreiheit‘, die der Gesetzgeber ziehen möchte, künden ja schon davon, dass er die Privatmacht des Geldes in der Freiheit ihrer Vertragsgestaltung keinesfalls ernsthaft anzutasten gedenkt. Er nimmt ja auch nur an einigen Niederträchtigkeiten seiner Bürger, zu denen es die Geldgeier im Umgang mit ihrem Publikum bringen, Anstoß. Die definiert er als Auswüchse der ansonsten selbstverständlich überhaupt nicht zu beanstandenden Prinzipien des kapitalistischen Erwerbssinns und die Grenze, wo beim Sortieren der Menschen nach Brauchbarkeitskriterien das Erlaubte aufhören und das Verbotene anfangen soll, entnimmt er seinem Recht: Der Staat als Vorbild in Sachen Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung aller macht die Sorte Respekt, die er Farbigen, Frauen, Behinderten und, inzwischen, sogar abweichenden ‚sexuellen Identitäten‘ zollt, auch für den Umgang der Privaten untereinander verbindlich. Alles, was die Rechtspersonen in ihrer Freiheit gegeneinander stipulieren, geht auch für den Staat in Ordnung – wenn und solange sie sich dabei nur nicht in der Würde aneinander vergreifen, die für ihn ihr alleroberstes rechtliches Schutzgut ist. Also gibt es ein Gesetz, welches sicherstellt, dass beim Ausschluss von Schwarzen, Muslimen, Behinderten, Alten, Schwulen und Frauen von der einen oder anderen Vertragsbeziehung das Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung nicht angetastet wird: Ab sofort ist es verboten, den Ausmusterungsbescheid in Sachen wirtschaftlicher Brauchbarkeit damit zu begründen, der Vertragspartner wäre schwarz, schwul, behindert oder weiblich. Andernfalls liegt Diskriminierung vor, die Betroffenen dürfen sich vor Gericht beschweren und ihre Gegner müssen darlegen, dass ihre Selektionskriterien durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt sind und die Selektion zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (http://www.spdfraktion.de/rs) war. Geboten umgekehrt ist die grandiose Heuchelei, die der Staat für einen respektvollen Umgang seiner Bürger bei der Austragung ihrer Gegensätze verbindlich macht: Der – sogar gerichtsverwertbar! – überzeugend inszenierte Schein, aus einwandfrei sachlichen und überhaupt nicht persönlichen Gründen für mangelnd geschäftstauglich befunden zu werden, garantiert nur deswegen an einem Arbeitsplatz für weniger Lohn oder gar nicht antreten zu dürfen: Das ist der große Fortschritt bei der ‚Gleichbehandlung‘, den die rotgrüne Regierung ihren minderbemittelten Bürgern spendiert. Und selbst noch dieser lächerlich matte Eingriff in die bewährten Bräuche des kapitalistischen Musterungsverfahrens ist für viele

Freunde des unverfälscht freien Wettbewerbs

ein einziger Anschlag auf alle guten kapitalistischen Geschäftssitten. Sie wettern gegen die arbeitsplatzvernichtende Bürokratie, die sie überall dort vorfinden, wo ein Gesetz nicht unmittelbar und ausdrücklich die Interessen der Unternehmer befördert. Mindestens der ganze Standort Deutschland leidet für sie darunter, dass die Koalition nicht nur die EU-Vorgaben für ein Antidiskriminierungsgesetz eins zu eins umsetzen, sondern da und dort noch gewisse rotgrüne Betonungen anbringen will. Ohne die Freiheit zur ungezügelten Diskriminierung geht für sie Deutschland unter im internationalen Wettbewerb, womit Unternehmer und ihre publizistischen Sprachrohre natürlich nichts gegen Muslime, Alte, Schwule oder Behinderte gesagt haben wollen. Auch sie sind absolut nicht für Diskriminierungen. Sie geben nur zu bedenken, dass im Unterschied zu allen anderen Fällen, in denen sie den Ruf nach härteren Gesetzen immer goldrichtig finden, hier ausnahmsweise Gesetze gar nicht helfen: Uns unterscheidet, dass wir es nicht für möglich halten, den Leuten ausschließlich mit Gesetzen einzuhämmern, dass Diskriminierung schlecht ist. Wenn wir dieses Umdenken wollen, müssen die Wege so sein, dass die Leute mitgehen. (CSU-Roedel, SZ, 7.3.) Mehr zwischenmenschlicher Anstand täte gewiss Not; aber der muss, wie alles wahre Schöne, schon von Innen kommen: Leider aber lässt sich anständiges Verhalten nicht durchgängig per Gesetz verordnen. (SZ, 5./6.3.) Ja, leider, und leider kann die FAZ den astrein humanitären Impuls des Gesetzgebers diesmal nicht so gut mit der bewährten Keule ‚Sozialismus‘ niedermachen. Aber die Weltgeschichte ist ja voll von anti-marktwirtschaftlichen Unholden: Wir nähern uns dem Tugendterror eines Robespierre – nur ohne Schafott … Die Rechtsordnung garantiert den Bürgern – gerade auf dem Gebiet des Zivilrechts –, frei, ja willkürlich miteinander zu agieren. Überzeugungen, Vorurteile und Vorlieben dürfen sie nicht nur haben, sondern auch leben … Selbstverständlich gehört dazu, diskriminieren – das heißt unterscheiden – zu können, mit wem man privat oder geschäftlich zu tun haben möchte. (21.1.) Selbstverständlich ist die FAZ ein glühender Verteidiger des Rechts der Arbeitnehmer, ihren Arbeitgeber zu diskriminieren, indem sie sich einen anderen suchen. Aber gerade deshalb muss im Gegenzug auch gelten, dass Unternehmer, Vermieter und Versicherungsvertreter weiterhin nach Maßgabe ihrer Überzeugungen Schwulen, Behinderten und anderen Minderwertigen deutlich machen dürfen, dass die minderwertig sind: In einem freien Land wird man ja wohl noch seine Vorlieben ausleben können.

So passt das alles prima zusammen im Standort des Menschenrechts. Eine Öffentlichkeit geht sowieso davon aus, dass ein gediegenes kapitalistisches Geschäftsleben ohne ein bisschen Rassismus, Sexismus und Verachtung für weniger nützliches Leben einfach nicht zu haben ist. Die öffentliche Gewalt legt mit ihrem humanitären Gesetzesvorschlag davon Zeugnis ab, dass sie die Schweinereien, die bei der entsprechenden praktischen Urteilsbildung einschlägig sind, bestens kennt und dem Grund nach auch anerkennt – dass sie aber kein Verständnis mehr dafür hat, wenn sie ganz ungeschminkt auch als solche daherkommen. Und selbst noch bei diesem hauchzarten Knigge-Erlass an die Adresse der Geschäftemacher, beim Diskriminieren doch bitteschön niemanden zu diskriminieren, winkt für Fans der freien Marktwirtschaft gleich Robespierre mit dem Schafott am Horizont: Weil ihnen die Tugenden des kapitalistischen Kombinats von Geld, Macht und Idiotien in Gestalt von ‚Vorurteilen und Vorlieben‘ so überaus natürlich erscheinen, halten sie es gleich für Tugendterror, wenn auch nur irgendwie auf mehr Sittlichkeit in der Konkurrenz gepocht wird.