Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Ein neues Gesetz für den lauteren Wettbewerb:
Aufatmen für Schwule, Rollstuhlfahrer, Neger, Muselmanen und alle anderen ‚Schwachen‘ – ab sofort ist Diskriminieren gesetzlich verboten!
Ein kleines Gesetz eigens für die Erniedrigten und Beleidigten im Land, das ihre Diskriminierung verhindern und „zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards und damit der Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzen“ soll – das wär’s. Ein feiner Zug des Gesetzgebers, ohne Zweifel, wenngleich sich die Frage schon stellt, ob sich da nicht ausgerechnet der dickste Bock zum Gärtner am zarten Pflänzchen der Mitmenschlichkeit bestellt. Immerhin fällt das Diskriminieren, gegen das die rotgrünen Humanisten aus purer Sympathie mit den ‚Schwachen‘ per Gesetz vorgehen wollen, ja nicht vom Himmel: Das kommt zuallererst über den Staat in die Welt, den sie verwalten.
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Ein neues Gesetz für den lauteren
Wettbewerb:
Aufatmen für Schwule,
Rollstuhlfahrer, Neger, Muselmanen und alle anderen
‚Schwachen‘ – ab sofort ist Diskriminieren gesetzlich
verboten!
Auch wenn die Menschen im Standort unter ihr nichts zu
lachen haben: ihr typisch rotgrün-humanistisches Ethos
hat die Regierung jedenfalls nicht verloren. Nach den
vielen Gesetzen, mit denen sie ihren Bürgern das Leben
schwer macht, geht sie in sich, überlegt, wie sie auch
mal was Gutes, am besten was Soziales, tun könnte, und es
fällt ihr was ein: Ein kleines Gesetz eigens für die
Erniedrigten und Beleidigten im Land, das ihre
Diskriminierung verhindern und zum Schutz der
Schwächeren bestimmte Standards und damit der
Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzen
(http://www.gruene-fraktion.de) soll –
das wär’s. Ein feiner Zug des Gesetzgebers, ohne Zweifel,
wenngleich sich die Frage schon stellt, ob sich da nicht
ausgerechnet der dickste Bock zum Gärtner am zarten
Pflänzchen der Mitmenschlichkeit bestellt. Immerhin fällt
das Diskriminieren, gegen das die rotgrünen Humanisten
aus purer Sympathie mit den ‚Schwachen‘ per Gesetz
vorgehen wollen, ja nicht vom Himmel: Das kommt
zuallererst über den Staat in die Welt, den sie
verwalten.
Vom Recht des Staates, das die Unterschiede seiner Bürger schafft
Von der Scheidung zwischen Aus- und Inländern mit jeweils
speziellen Rechten angefangen über Schüler, Studenten,
Lehrer und andere öffentliche Dienstleister auf der
einen, Azubis und Meister, Arbeiter, Arbeitslose und
sonstige Eigentümer auf der anderen Seite bis hinunter
zum Rentner mit seinen Ansprüchen und zum Kranken, dem
der Amtsarzt in Prozenten den Status des Behinderten
attestiert: Jede Menge Unterschiede zwischen seinen
Bürgern schreibt der Staat mit der Macht seines Gesetzes
fest und lässt ihnen daher überhaupt erst die
Besonderheit zukommen, die ihren ‚gesellschaftlichen
Status‘ im Allgemeinen und den eines ‚Schwächeren‘ im
Besonderen ausmacht. Sich dann, wenn er mit seinen
Diskriminierungen fertig ist, auf die Gleichen in seiner
Gesellschaft mit dem gleichen Gesetz, auf die anderen mit
einem anderen zu beziehen: Das ist die schöne bürgerliche
Welt der Gleichbehandlung
, zu der er sich, sie ist
ja sein Werk, selbstverständlich nur beglückwünschen kann
– die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller
Menschen vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht, das
in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des GG
festgeschrieben ist. Im Verhältnis der Bürgerinnen und
Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen
Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen
Handelns
(http://www.spdfraktion.de/rs) – und mit
der es dann erst so richtig schön weitergeht beim
Produzieren der gesellschaftlichen Unterschiede, die zum
Markenzeichen der freiheitlichen Ordnung zählen. Das
Recht, mit seinen Mitteln und Fähigkeiten Geld zu
verdienen, hat ja nun wirklich jeder, im Prinzip auch
eine behinderte Lesbe aus Senegal, auch wenn der Staat
bis gestern noch der Meinung war, dass Behinderte in den
Rollstuhl, Neger nach Afrika und lesbische Umtriebe
behindert gehören. Dass die eine Sorte seiner Bürger beim
Gelderwerb notorisch reicher wird, die andere immer
ärmer, ist zwar ein ziemlich heftiger gesellschaftlicher
Unterschied, aber keinesfalls auf ‚Diskriminierung‘
zurückzuführen: Auch vor dem Recht auf Eigentum, das die
einen haben, die anderen mit ihrer Arbeitskraft vermehren
dürfen, sind alle Bürger gleich. Und auch wenn
ansehnliche Teile der großen Mehrheit, die mit ihren
Diensten eine kleine unternehmerische Minderheit reich
machen darf, selbst dazu keine Chancen mehr haben: Der
Gleichheitsgrundsatz, dass Geld zum Lebensunterhalt für
die, die es bezahlen und sich im Gegenzug die Früchte der
Arbeit anderer aneignen, allemal Kosten sind, gilt auch
für sie. Niemand diskriminiert sie, sie werden nur der
Investition in einen Lohn, von dem sie leben könnten, für
nicht lohnend befunden, und schon haben sie nichts mehr
zum Leben. Insofern ist für den Staat die kapitalistische
Klassengesellschaft, soweit er für sie zuständig ist, ein
einziges verwirklichtes Menschenrecht auf
‚Gleichbehandlung‘. Die Sorte politisch-rechtlicher und
polit-ökonomischer Diskriminierung, an der ihm gelegen
ist und die er schafft, ist für ihn einfach keine. Ein
mit ‚Diskriminierung‘ dann auch gleich moralisch
geächteter Sittenverstoß liegt für ihn ausschließlich
dort vor, wo nicht er mit seinem Recht Unterscheidungen
trifft und Machtpositionen zuteilt, sondern wo
seine Bürger in ihrem Verkehr untereinander ihre
Machtpositionen missbrauchen, und weil eine
EU-Richtlinie ihn darauf stößt, meldet er eigenen
Handlungsbedarf an: Die EU-Richtlinien … zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf, zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des
Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum
beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die
Arbeitsbedingungen verpflichten dazu, diesen Schutz im
Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale
Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht
auch einfach gesetzlich insbesondere für das Verhältnis
zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten umzusetzen.
Wie immer, wenn der Staat per Gesetz etwas verbieten will, erteilt er zunächst einmal darüber Auskunft, was in der Gesellschaft unter seiner hoheitlichen Rechtsaufsicht die Regel ist, in diesem Fall also über die feinen
Sitten einer kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft
Es ist offenbar so, dass die wunderbare ‚Gleichheit vor
dem Recht‘ die Menschen nicht nur in Klassen auseinander
sortiert, sodass Wenige darüber entscheiden, wer von den
vielen Anderen überhaupt die Gelegenheit bekommen soll,
sich seinen Lebensunterhalt per Beschäftigung
zu
verdienen und zu welchen Bedingungen. Auch über den
Zugang
zu allen möglichen anderen
Lebensnotwendigkeiten wird offensichtlich exklusiv von
einer Abteilung der Gesellschaft verfügt, welche die
Freiheit
hat, der anderen Verträge
anzubieten oder auch nicht: Über den Zugang zu und die
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
(ebd.), verfügt die in Händen der
Vermögenden konzentrierte Privatmacht des Eigentums gemäß
eigenem Interesse und Ermessen ebenso wie über die
Chancen des Restes, sich einen bezahlbaren
Wohnraum
zu ergattern. Der Gesetzgeber, der sich
für ‚Gleichbehandlung‘ stark macht, geht jedenfalls mit
allergrößter Selbstverständlichkeit davon aus, dass es
sich bei den freien und gleichen Rechtspersonen, die sich
im Eldorado der Vertragsfreiheit um ihr eigenes
Fortkommen kümmern, um ziemlich unterschiedlich
bemittelte Charaktere handelt. Dass daher alles, was sich
der großen Mehrheit seiner Bürger an Lebenschancen
eröffnet, ihnen nur im Gegenzug für den Dienst gewährt
wird, mit dem sie sich als Arbeiter, Mieter und
Konsumenten für die vermögende Minderheit als brauchbar
erweisen. Und schon gleich macht der Staat sich nichts
darüber vor, welche Kriterien bei der Ermittlung dieser
Brauchbarkeit in seiner egalitären Zivilgesellschaft
regelmäßig in Anschlag gebracht werden. Wo ihnen für das
sakrosankte Recht zur Mehrung ihres Eigentums die Dienste
einer ganzen Gesellschaft zur Verfügung stehen, haben
Kapitalisten, Grundbesitzer und sonstige Geschäftsleute
zusammen mit der Macht ihres Geldes auch alle Freiheiten
der Entscheidung, wem überhaupt sie die große Gunst
erweisen, sich für sie nützlich machen zu dürfen, und wem
nicht. Also haben sie auch alle Freiheiten, nach ihrem
Gutdünken die Unterscheidungen zu treffen, die
in ihrem Interesse liegen: ‚Rasse‘, ‚ethnische Herkunft‘,
‚Religion‘, ‚Behinderung‘, ‚Alter‘, ‚sexuelle Identität‘
und ‚Geschlecht‘ sind für sie ‚Merkmale‘, an denen
entlang sie die Tauglichkeit des menschlichen Materials
für alles ermitteln, wofür sie es in Anspruch nehmen
wollen. Allein damit befasst, die Brauchbarkeit
einer Person für ihr geschäftliches Anliegen in
Augenschein zu nehmen, machen sie sich an natürlichen
Merkmalen von Menschen genauso wie an anerzogenen oder
sonst wie erworbenen sittlichen Gewohnheiten und anderen
Defekten ans Überprüfen und Ausmustern. Vorurteilsfrei
nehmen sie den ganzen Menschen unter dem Gesichtspunkt
seiner nützlichen Verwertbarkeit in Augenschein, besinnen
sich dann auf die unabweisbaren Vorurteile, die ihnen
aufgrund des eigenen Sittengesetzes oder auch nur in Form
von Idiosynkrasien geläufig sind, zu denen sich bei ihnen
‚Erfahrungen‘ – es müssen gar nicht die eigenen sein –
verdichten, und befinden in dem einen Fall den Neger für
die Wohnung, in dem anderen die Frau für den
Arbeitsplatz, den Behinderten fürs Restaurant oder den
Schwulen für irgendetwas überhaupt nicht oder allenfalls
bedingt und unter gewissen Auflagen für tragbar. Manchmal
springen sie aber auch über ihren Schatten, haben gar
nichts gegen Frauen und tüchtige Studenten aus Ghana, die
für wenig Geld viel arbeiten, oder lassen auf einen
Schlag ganz viele Knoblauchfresser mit Beetteppichen in
ihr knappes Wohneigentum einziehen, sogar mit
Mietvertrag. Das alles und einiges mehr an Willkür und
Gemeinheit gehört zu den selbstverständlichen und
jedermann geläufigen Usancen der Klassengesellschaft und
wäre es nicht so, könnte die rotgrüne Regierung ja nicht
einmal die Spitze von dem Eisberg benennen, die sie
immerhin abstellen
möchte: Bislang zahlen
Frauen vielfach höhere Tarife z. B. bei privaten Kranken-
und Lebensversicherungen. Homosexuellen werden
Lebensversicherungsverträge pauschal verweigert.
Ausländisch aussehenden jungen Männern wird oft der
Zugang zur Disko verwehrt. Behinderte Menschen werden
nicht in ein Ferienhotel aufgenommen, weil man
unterstellt, sie würden Gäste stören. Das wollen wir
abstellen. Besonders gravierend sind Benachteiligungen im
Arbeitsleben: Bei der Einstellung, beim beruflichen
Aufstieg, bei den Arbeitsbedingungen, bei der
Entlohnung.
(http://www.Gruene-fraktion.de). Und weil
diese Schönheiten in den zwischenmenschlichen Geld- und
Herrschaftsbeziehungen zum kapitalistischen Erwerbssinn
und den Freiheiten, die der sich beim Abschluss seiner
vielfältigen Verträge herausnimmt, notwendig
dazugehören, hat es mit dem ‚Abstellen‘ dieser
‚Benachteiligungen‘ von Rechts wegen auch seine besondere
Bewandtnis. Die ‚gewissen Grenzen der Vertragsfreiheit‘,
die der Gesetzgeber ziehen möchte, künden ja schon davon,
dass er die Privatmacht des Geldes in der Freiheit ihrer
Vertragsgestaltung keinesfalls ernsthaft anzutasten
gedenkt. Er nimmt ja auch nur an einigen
Niederträchtigkeiten seiner Bürger, zu denen es die
Geldgeier im Umgang mit ihrem Publikum bringen, Anstoß.
Die definiert er als Auswüchse der ansonsten
selbstverständlich überhaupt nicht zu beanstandenden
Prinzipien des kapitalistischen Erwerbssinns und die
Grenze, wo beim Sortieren der Menschen nach
Brauchbarkeitskriterien das Erlaubte aufhören und das
Verbotene anfangen soll, entnimmt er seinem Recht: Der
Staat als Vorbild in Sachen Nicht-Diskriminierung und
Gleichbehandlung aller macht die Sorte Respekt, die
er Farbigen, Frauen, Behinderten und,
inzwischen, sogar abweichenden ‚sexuellen Identitäten‘
zollt, auch für den Umgang der Privaten untereinander
verbindlich. Alles, was die Rechtspersonen in ihrer
Freiheit gegeneinander stipulieren, geht auch für den
Staat in Ordnung – wenn und solange sie sich dabei nur
nicht in der Würde aneinander vergreifen, die
für ihn ihr alleroberstes rechtliches Schutzgut ist. Also
gibt es ein Gesetz, welches sicherstellt, dass beim
Ausschluss von Schwarzen, Muslimen, Behinderten,
Alten, Schwulen und Frauen von der einen oder anderen
Vertragsbeziehung das Menschenrecht auf
Nicht-Diskriminierung nicht angetastet wird: Ab
sofort ist es verboten, den
Ausmusterungsbescheid in Sachen wirtschaftlicher
Brauchbarkeit damit zu begründen, der
Vertragspartner wäre schwarz, schwul, behindert oder
weiblich. Andernfalls liegt Diskriminierung
vor,
die Betroffenen dürfen sich vor Gericht beschweren und
ihre Gegner müssen darlegen, dass ihre
Selektionskriterien durch ein rechtmäßiges Ziel
sachlich gerechtfertigt
sind und die Selektion zur
Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich
(http://www.spdfraktion.de/rs) war.
Geboten umgekehrt ist die grandiose
Heuchelei, die der Staat für einen respektvollen
Umgang seiner Bürger bei der Austragung ihrer Gegensätze
verbindlich macht: Der – sogar gerichtsverwertbar! –
überzeugend inszenierte Schein, aus einwandfrei
sachlichen und überhaupt nicht persönlichen Gründen für
mangelnd geschäftstauglich befunden zu werden, garantiert
nur deswegen an einem Arbeitsplatz für weniger Lohn oder
gar nicht antreten zu dürfen: Das ist der große
Fortschritt bei der ‚Gleichbehandlung‘, den die rotgrüne
Regierung ihren minderbemittelten Bürgern spendiert. Und
selbst noch dieser lächerlich matte Eingriff in die
bewährten Bräuche des kapitalistischen
Musterungsverfahrens ist für viele
Freunde des unverfälscht freien Wettbewerbs
ein einziger Anschlag auf alle guten kapitalistischen
Geschäftssitten. Sie wettern gegen die
arbeitsplatzvernichtende Bürokratie
, die sie
überall dort vorfinden, wo ein Gesetz nicht unmittelbar
und ausdrücklich die Interessen der Unternehmer
befördert. Mindestens der ganze Standort Deutschland
leidet für sie darunter, dass die Koalition nicht nur die
EU-Vorgaben für ein Antidiskriminierungsgesetz eins zu
eins umsetzen, sondern da und dort noch gewisse rotgrüne
Betonungen anbringen will. Ohne die Freiheit zur
ungezügelten Diskriminierung geht für sie Deutschland
unter im internationalen Wettbewerb, womit Unternehmer
und ihre publizistischen Sprachrohre natürlich nichts
gegen Muslime, Alte, Schwule oder Behinderte gesagt haben
wollen. Auch sie sind absolut nicht für
Diskriminierungen. Sie geben nur zu bedenken, dass im
Unterschied zu allen anderen Fällen, in denen sie den Ruf
nach härteren Gesetzen immer goldrichtig finden, hier
ausnahmsweise Gesetze gar nicht helfen: Uns
unterscheidet, dass wir es nicht für möglich halten, den
Leuten ausschließlich mit Gesetzen einzuhämmern, dass
Diskriminierung schlecht ist. Wenn wir dieses Umdenken
wollen, müssen die Wege so sein, dass die Leute
mitgehen.
(CSU-Roedel, SZ,
7.3.) Mehr zwischenmenschlicher Anstand täte
gewiss Not; aber der muss, wie alles wahre Schöne, schon
von Innen kommen: Leider aber lässt sich anständiges
Verhalten nicht durchgängig per Gesetz verordnen.
(SZ, 5./6.3.) Ja, leider, und
leider kann die FAZ den astrein humanitären Impuls des
Gesetzgebers diesmal nicht so gut mit der bewährten Keule
‚Sozialismus‘ niedermachen. Aber die Weltgeschichte ist
ja voll von anti-marktwirtschaftlichen Unholden: Wir
nähern uns dem Tugendterror eines Robespierre – nur ohne
Schafott … Die Rechtsordnung garantiert den Bürgern –
gerade auf dem Gebiet des Zivilrechts –, frei, ja
willkürlich miteinander zu agieren. Überzeugungen,
Vorurteile und Vorlieben dürfen sie nicht nur haben,
sondern auch leben … Selbstverständlich gehört dazu,
diskriminieren – das heißt unterscheiden – zu können, mit
wem man privat oder geschäftlich zu tun haben möchte.
(21.1.) Selbstverständlich
ist die FAZ ein glühender Verteidiger des Rechts der
Arbeitnehmer, ihren Arbeitgeber zu diskriminieren, indem
sie sich einen anderen suchen. Aber gerade deshalb muss
im Gegenzug auch gelten, dass Unternehmer, Vermieter und
Versicherungsvertreter weiterhin nach Maßgabe ihrer
Überzeugungen
Schwulen, Behinderten und anderen
Minderwertigen deutlich machen dürfen, dass die
minderwertig sind: In einem freien Land wird man ja wohl
noch seine Vorlieben ausleben
können.
So passt das alles prima zusammen im Standort des
Menschenrechts. Eine Öffentlichkeit geht sowieso davon
aus, dass ein gediegenes kapitalistisches Geschäftsleben
ohne ein bisschen Rassismus, Sexismus und Verachtung für
weniger nützliches Leben einfach nicht zu haben ist. Die
öffentliche Gewalt legt mit ihrem humanitären
Gesetzesvorschlag davon Zeugnis ab, dass sie die
Schweinereien, die bei der entsprechenden praktischen
Urteilsbildung einschlägig sind, bestens kennt und dem
Grund nach auch anerkennt – dass sie aber kein
Verständnis mehr dafür hat, wenn sie ganz ungeschminkt
auch als solche daherkommen. Und selbst noch bei diesem
hauchzarten Knigge-Erlass an die Adresse der
Geschäftemacher, beim Diskriminieren doch bitteschön
niemanden zu diskriminieren, winkt für Fans der freien
Marktwirtschaft gleich Robespierre mit dem Schafott am
Horizont: Weil ihnen die Tugenden des kapitalistischen
Kombinats von Geld, Macht und Idiotien in Gestalt von
‚Vorurteilen und Vorlieben‘ so überaus natürlich
erscheinen, halten sie es gleich für Tugendterror
,
wenn auch nur irgendwie auf mehr Sittlichkeit in
der Konkurrenz gepocht wird.