Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Anti-Rassismus-Konferenz in Südafrika:
Vom feinen demokratischen Unterschied zwischen achtens- und verachtenswerten Diskriminierungen

Anti-Rassismus als Berechtigungstitel für internationale Staatsansprüche. Anti-Diskriminierung als Güteausweis der Klassengesellschaft. Toleranz und Völkerfreundschaft als passende Werte zur staatlichen Scheidung zwischen In- und Ausländern.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Anti-Rassismus-Konferenz in Südafrika:
Vom feinen demokratischen Unterschied zwischen achtens- und verachtenswerten Diskriminierungen

Die UNO veranstaltet eine Weltkonferenz gegen Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundene Intoleranz.

Worum es auf dieser Konferenz nur gehen kann, ist ziemlich klar – den teilnehmenden Staaten zumindest, für die der angesagte Kampf gegen alle Formen von Diskriminierung nur bedeuten kann, die Verfehlungen anderer anzuprangern und jede Beschlussfassung zu hintertreiben, durch die sie selbst auf die Anklagebank geraten oder auch nur in ein schlechtes Licht gerückt werden könnten. So haben indische Diplomaten bereits im Vorfeld dafür gesorgt, eine Diskussion über das Kastenwesen zu verhindern; die afrikanischen Staaten reisen mit der Forderung nach Kompensationszahlungen für erlittene Nachteile aus Kolonialherrschaft und Sklaverei an; die arabischen Staaten wollen auf der Konferenz eine Gleichsetzung von Zionismus mit Rassismus erreichen; Israel wiederum und seine amerikanische Schutzmacht schicken extra Delegierte zu der Konferenz, um dieser – bei einer insgesamt derart deutlich antiwestlichen Tendenz und der eindeutigen Zielsetzung einer Verurteilung Israels – eine Absage zu erteilen.

Daneben aber und all dem zum Trotz beteuert der Veranstalter der Konferenz, der Generalsekretär der UNO, Kofi Annan, unverdrossen, dass es bei der Konferenz nicht darum gehe, sich gegenseitig zu beschuldigen. Alle Delegierten müssen offen dazu stehen, dass Rassismus überall auf der Welt stattfinde. Dementsprechend müsse sich jedes Land am Schluss der Konferenz verpflichten, ein nationales Programm gegen Rassismus auszuarbeiten und durchzuführen. Will der Mann die Staaten der Welt zur Durchführung eines Erziehungsprogramms für ihre Völker anhalten, damit die den respektvollen Umgang mit den Bürgern anderer Nationen lernen? Meint er allen Ernstes, dass er damit bei denen an der richtigen Adresse ist?

Zu allem Überfluss mischen dann noch diverse NGOs auf der Konferenz mit, die meinen, es gehe darum, alle möglichen, durch staatliche Praktiken und Unterscheidungen geschädigte Interessen und Opfergruppen – Wanderarbeiter, Frauen, Arme, Marginalisierte und einheimische Völker – in die Definition des Begriffs Rassismus aufzunehmen. Und so ist das Durcheinander erst einmal perfekt.

Also noch mal von vorne. Dazu, sich auf irgendetwas verpflichten zu lassen, sind die Staaten jedenfalls nicht angereist; aus der vom Chef der Vereinten Nationen von allen Seiten geforderten tätigen Einsicht, dass sie in Sachen Rassismus bei sich etwas zu bereinigen haben, wird deswegen auch nichts; das zuständige Komitee kann diesbezüglich nur das Scheitern aller bisherigen deklamatorischen Bemühungen festhalten. Doch auch wenn sich die Delegierten zum Leidwesen des UNO-Vorsitzenden lieber wechselseitig mit Schuldzuweisungen konfrontieren, so zeigt ihre Anwesenheit auf der Konferenz immerhin eines: dass die Nationen, die sie vertreten, nicht darauf verzichten wollen, dies als Mitglieder und mit dem Segen der Völkerfamilie zu tun, als deren oberster Repräsentant Kofi Annan sie ja anspricht. Insofern ist es zwar immer noch daneben, wenn der so tut, als würden die schönen Grundsätze einer die Völkerfamilie verbindenden Sittlichkeit die beschlussfassenden Staaten zu irgendetwas verpflichten, doch mit dem Schein einer solchen höheren, über ihnen als den obersten Gewalten schwebenden sittlichen Verpflichtung wissen sie durchaus selber etwas anzufangen. Versammelt haben sich da nämlich Staaten, zwischen denen es längst nicht nur üblich ist, Interessen, die sie aneinander und gegeneinander auszutragen haben, als von der Gegenseite zu respektierende Rechte geltend zu machen. Zu ihren Gepflogenheiten gehört es außerdem, im Namen der höheren Werte, mit denen sie sich die Rechtmäßigkeit ihrer Herrschaft bescheinigen und als ehrenwerte Mitglieder der Staatengemeinschaft vorstellig werden, die Anerkennung solcher Rechtsansprüche gegen Dritte durch den Rest der Staatenwelt zu beantragen; denn durch diese Anerkennung bekommen die von ihnen beanspruchten Rechte erst die Qualität mehr oder minder gültiger Rechte; je nachdem, wie das reale Kräfteverhältnis beschaffen ist zwischen den Staaten, die sich hinter einen solchen Antrag stellen, und denen, die ihn ablehnen. Umgekehrt machen diese Staaten dann gelegentlich auch noch die Herrschaftsideale, auf die sie sich dabei berufen – besagte Werte, vom Menschenrecht bis zum völkerverbindenden Antirassismus –, zum Stoff einer eigentümlichen Diplomatie; und von dieser dritten Art ist die Diplomatie, die in Durban stattfindet. In der geht es den Beteiligten – von ihren jeweils unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessenlagen aus – darum, diese Ideale als Berufungstitel für sich handhabbar zu machen, sie nämlich in möglichst passgenau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtstitel zu überführen bzw. von den bereits institutionalisierten Titeln eine ihren Ansprüchen an den Rest der Staatenwelt möglichst gemäße Lesart durchzusetzen und als für alle verbindlich festzuschreiben.

Darüber kommt dann der schlechte Witz zustande, dass sich die Diplomaten darüber streiten oder einigen, wozu sich ihre Nationen gemeinsam bekennen wollen, und wie das, was sie alle zu ächten entschlossen sind, überhaupt zu definieren wäre; ihre Auseinandersetzungen sind geprägt von dem Vorwurf, die anderen wollten den edlen Geist der Veranstaltung – die gemeinsame Verpflichtung der versammelten Staaten, gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz vorzugehen – für ihre Interessen funktionalisieren; denn darum geht es ja allen Seiten tatsächlich; als Ergebnis der Konferenz darf die Öffentlichkeit mit Bedauern konstatieren, dass man über allgemeine Willensbekundungen zur Ächtung jeder Unterscheidung, Einschränkung oder Bevorzugung, die auf Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder nationaler Herkunft basiert, wieder einmal nicht recht hinausgekommen ist.

Und noch immer lacht keiner. Über den noch schlechteren Witz nämlich, dass sich da Staaten - die gewaltbegabten Subjekte der allerwirksamsten Diskriminierungen und die Brutstätten aller möglichen rassistischen Umtriebe – zum Kampf gegen Rassismus und alle Formen von Diskriminierung aufgerufen gesehen haben sollen.

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Aber bitte: Mutig bekennen sich die in Durban versammelten Staaten zu den heiligen Grundsätzen der Sorte von Herrschaft, die sich als die erfolgreichste überall in der Welt durchgesetzt hat. Die und keine andere wollen sie ausüben, also keine Sklaven mehr hüten oder Juden verfolgen, wegen Rasse oder Hautfarbe niemanden mehr drangsalieren, aber auch niemanden wegen seines Geschlechts oder blauen Blutes bevorzugen, sondern ihre Bürger – ohne Ansehen der Person – nur dem für alle gleichen Recht unterwerfen, damit auch wirklich nur die ‚Unterscheidungen‘ zum Tragen kommen, auf die es ihnen als rechtsetzende Gewalten ankommt. Denn das ist ja so klar wie nur was: dass in der Rechtsordnung, die sie in ihrem Inneren durchsetzen, ganz unterschiedliche und gegensätzliche Positionen und Funktionen vorgesehen sind und jede Menge Ausschluss von den berühmten ‚Lebenschancen‘ stattfindet. Das ist ja gerade der Witz an der Gleichbehandlung, die sie als bürgerliche Staatsgewalten ihren Untertanen angedeihen lassen: dass sich deren rechtliche Gleichstellung als Personen, welchen sie allen die Freiheit gewähren, unter Anerkennung der Eigentumsrechte anderer ihre Interessen zu verfolgen, völlig gleichgültig dagegen verhält, ob die überhaupt über ökonomische Mittel zur Ausübung dieser Freiheit verfügen, so dass diese ‚Frage‘ dann zum durchschlagenden Kriterium wird, an dem sich ihre wunderbaren Gesellschaften in Klassen scheiden. Mit ihrem Bekenntnis zur Gleichheit vor dem Gesetz bekennen sich diese Staaten, die jede Form von Diskriminierung selbstredend zutiefst verabscheuen, zur kapitalistischen Eigentumsordnung mit ihrer menschenrechtlich total in Ordnung gehenden Diskriminierung all derer, die dank des von ihnen mit ganz viel staatlicher Gewalt geschützten Privateigentums vom gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen sind. Die dürfen sich verdingen und, freie Bürger, die sie sind, selbst zusehen, wie sie sich ein Auskommen verschaffen im Dienst an der Mehrung eines Reichtums, der anderen gehört. Für die wiederum spielen Rasse, Geschlecht, Religion, Abstammung und nationale Herkunft bei der Bewertung ihres Personals keine Rolle, eben weil für sie allein dessen Dienst am Erfolg der Unternehmungen zählt, die sie zur Mehrung ihres geldwerten Vermögens anleiern; was sich für sie rentiert, entscheidet sich ja wirklich nicht an der Hautfarbe; und auch Leute anderer nationaler Herkunft lassen sich prächtig ausbeuten. Wenn nun die Staaten – je erfolgreicher der Kapitalismus ist, den sie beheimaten, desto mehr – von solchen Sortierungen Abstand nehmen, bekennen sie sich auch nur ausdrücklich zu ihrer kapitalistischen Raison; dazu nämlich, dass bei ihnen das gesamte Gesellschaftsleben als eine Konkurrenz stattfinden soll, in der allein die kapitalistische Nützlichkeit als Auslesekriterium über die Aufstiegs- und Lebenschancen entscheiden soll.

Die Klassengesellschaft ist also voll ins Recht gesetzt, das Menschenrecht auf Ausbeutung ist außen vor – und dann kommt eine Anti-Diskriminierungskonferenz daher, die das Problem unlauterer sozialer Diskriminierungen anpacken will. Das mag heiter werden, und es geht auch gleich so los: Die Kombination von wirtschaftlicher Armut und sozialer Ächtung halten die Konferenzteilnehmer für etwas, was man unbedingt vermeiden sollte. Niemand soll in ihrer wunderbaren Welt mehr diskriminiert werden, bloß weil er arm ist. Nicht in der Armut, in die der Kapitalismus beträchtliche Teile der Weltbevölkerung stürzt und auf der überhaupt sein Reichtum beruht, besteht die Diskriminierung, sondern – ja, in was eigentlich? Dass die Armen und Ausgemusterten Geringschätzung erfahren, nachdem ihr marktwirtschaftlicher Gebrauchswert von den Kapitalisten aller Herren Länder nach dem für sie einzig maßgeblichen und politischerseits total ins Recht gesetzten Kriterium rentabler Arbeit für gering oder nicht vorhanden befunden worden ist? Dass die ökonomisch aus der Gesellschaft Ausgegrenzten nicht trotz ihrer Marginalisierung politically correct als voll- und gleichwertige Staatsbürger angesehen und behandelt werden? Sind noch ein paar zynische Sprachregelungen gefällig, mit denen sich vom Kapitalismus ökonomisch ruinierten Massen bescheinigen lässt, dass sie in ihrer Eigenschaft als staatliches Menschenmaterial aber alle Hochachtung verdienen? Oder versprechen sich die Konferenzteilnehmer von der Ausgabe solcher Sprachregelungen allen Ernstes, dass sich dann der diskriminierende Umgang mit diesen Massen ändert? Das wäre allerdings ein bisschen viel verlangt. Denn der ist dem feinen Laden, den sie unterhalten, ja überhaupt nicht fremd. Ihre eigene Parteilichkeit für die Konkurrenz und deren Resultate, ihr Bestehen darauf, dass keine andere Auslese stattfindet und stattzufinden hat als die, zu der sie ihre gleichberechtigten Untertanen alle antreten und die sie danach entscheiden lassen, ob es denen gelingt, sich nützlich zu machen, erzeugt den dazugehörigen Rassismus der Konkurrenz: Der schreibt Erfolg und Misserfolg in der Konkurrenz den persönlichen Fähigkeiten dessen zu, der ihn einfährt. Erfolg spricht daher für Kompetenz; eine Tautologie, die sogar wissenschaftlich verbürgt ist. Umgekehrt gilt Armut als Beweis für das Unvermögen desjenigen, der sie erleidet, und daher auch als gerechtes Ergebnis der Konkurrenz, das er sich selbst zuzuschreiben hat. Und diesen Rassismus der Konkurrenz heizen die Staaten, die das Diskriminieren sozial Schwacher natürlich für total unfair halten, jederzeit an – z.B. wenn sie wieder einmal zu dem Urteil gelangen, dass ihnen die Armut und die Armen, die sie zu verwalten haben, zu teuer kommen, und sie die Behandlung, die sie den sozialen Opfern ihrer Herrschafts- und Produktionsweise angedeihen lassen, als gerechte Tat erscheinen lassen wollen. Dann dient er ja auch einem guten Zweck.

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Bei alle dem ist es keineswegs so, dass diese Staaten mit ihrer vielgepriesenen ‚Gleichheit vor dem Gesetz‘ dann nicht auch noch Menschen ungleichen Rechts kennen würden. All diejenigen, für die ein anderes Recht gilt, weil sie Untertanen einer fremden Obrigkeit sind, müssen sie natürlich schon ein wenig diskriminieren; das sind sie ihren eigenen Völkern schuldig und vor allem – aus den allerfundamentalsten staatlichen Gründen – sich selbst. Die Menschen, über die nicht sie, sondern andere Staatsgewalten die Rechtshoheit besitzen, die daher ihrem hohen Anspruch auf unbedingte Verfügbarkeit gar nicht genügen können, haben grundsätzlich kein Recht, sich im Geltungsbereich ihrer Rechtsordnung überhaupt auch nur aufzuhalten. Ihr Aufenthalt dort hat sich durch besondere, nämlich der jeweiligen Obrigkeit einleuchtende und selbstverständlich von ihr zu definierende Gründe, eine nachweisbare spezielle politische oder wirtschaftliche Nützlichkeit, extra zu rechtfertigen; er ist von vornherein und bleibenderweise der gesetzliche Ausnahme- und Sonderfall, den die Staaten durch eine gesonderte Rechtsabteilung, ihre Ausländergesetzgebung, hinsichtlich Befristung etc. pp. minutiös regeln – siehe die derzeitigen deutschen Bemühungen zur Reform derselben. Dass diese gesetzliche Diskriminierung von Ausländern voll in Ordnung geht, ist völker- und menschenrechtlich verbrieft; darüber herrscht zwischen den Staaten der Welt der allersolideste Konsens; und nicht nur zwischen ihnen: Die Scheidung zwischen ihren eigenen Bürgern, die sie mit all den Freiheiten und Rechten ausstatten, die sie ihnen genehmigen wollen, und den Angehörigen anderer Nationalitäten, denen sie den ‚Genuss‘ dieser Freiheiten und Rechte grundsätzlich verweigern; die Diskriminierung letzterer als Menschen minderen Rechts, die auf ihrem Territorium bestenfalls zeitweise zu dulden sind, dürfen und sollen erstere ausdrücklich als Dienst an sich als der Mannschaft begreifen, deren ureigener Volksnatur der Staat verpflichtet ist. Wenn die das dann tun, also im Bewusstsein dessen, was ihnen in ihrer Eigenschaft als angestammtes Staatsvolk zusteht, die pure Anwesenheit von Fremden als Zumutung empfinden, wenn sie ihrer von oben sollizitierten Furcht, von Ausländern überfremdet zu werden, Ausdruck verleihen und in diesem Sinne fordernd an ihre Obrigkeit herantreten, so werden sie darin ausdrücklich bestätigt. Dass derlei Sorgen und Gefühle von einem gesunden Volksempfinden zeugen; dass sie ein Recht darauf haben, in diesen Sorgen und Gefühlen ernst genommen zu werden, bekommen sie von den politisch Verantwortlichen im Lande jeden Tag mitgeteilt. Denn das wissen die ganz genau: Nichts kann Staat und Volk so unverbrüchlich zusammenschweißen wie das „Ausländerproblem“.

Als Urheber dieser gesetzlichen und von ihnen politmoralisch noch ein wenig weitergetriebenen Diskriminierung von Ausländern – die man in ihren mörderischen Konsequenzen selbstverständlich ‚nicht vergleichen kann‘ mit früheren und heute keineswegs ausgestorbenen Formen völkischer Auslese –, sind die Staaten natürlich genau die Richtigen, um gegen Rassismus, Fremdenhass und Intoleranz vorzugehen. Denn wenn ein Urteil über den Menschen die Bezeichnung rassistisch verdient, dann ist es genau jenes, welches ihre selbstbewussten Untertanen – von oben durch Wort und Tat angeleitet – erst über sich fällen und dann als Maßstab auf die Anderen übertragen: nämlich die von allen Nationalisten geglaubte und praktizierte Umdeutung des staatlichen Zwangskollektivs, dem sie angehören, in die ihrer eigenen völkischen Natur entsprechende Daseinsweise; die Verkehrung der an ihnen, den Angehörigen einer Nation gewaltsam hergestellten Identität, mit Haut und Haar und in allem, was sie treiben, dem Recht ein und derselben Staatsgewalt verpflichtet zu sein, in eine ihnen quasi natürlich zukommende ‚nationale Identität‘, die sie auszeichnet und von Menschen mit einer anderen ‚Identität‘ unterscheidet. Dieses sittliche Empfinden hat für die UNO-Staaten selbstverständlich nichts mit dem Rassismus zu tun, den sie ächten wollen; es ist ja gerade das patriotische Bewusstsein, von dem ihre Bürger gar nicht genug haben können; ihre ‚nationale Identität‘ sollen die ja als ihren Wert und ihre Würde begreifen. Auch wenn das ohne eine gewisse Abneigung gegen die Fremden, gegen die man zwar sonst nichts hat, denen aber dieser Wert und diese Würde abgeht, kaum zu machen sein wird; und auch wenn es genau dieses sittliche Empfinden ist, das dann gelegentlich und nicht zu knapp auch handgreiflich wird gegen die, die einfach nicht hierher gehören. Das halten die Staaten dann nicht mehr für gesund, sondern für einen rassistischen Auswuchs, die Übertreibung eines gesunden Prinzips – wenigstens die Staaten, die nicht gerade selbst Anstrengungen zur Säuberung ihres Volkskörpers von volksfremden Elementen für nötig erachten, die über die gesetzliche Scheidung von In- und Ausländern hinausgehen. Und in zivilen Zeiten. Denn wenn sie Krieg führen, ist das, was in Friedenszeiten als nationalistische Entgleisung gilt, sowieso Staatsprogramm. Im Frieden aber rufen sie angesichts der rassistischen Umtriebe, von denen sie mindestens der Nährboden sind, unter dem Dach der UNO vereint, sich und ihre Untertanen schon mal mutig zur Toleranz auf – erdulden soll man sie, die Zumutung, dass einem fremdländische Menschen über den Weg laufen. Und Respekt vor ihnen und ihrer andersartigen ‚Identität‘ haben.

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Aber wie gesagt: Um so ein absurdes Volks- und Völkererziehungsprogramm geht es den Staaten, die sich im südafrikanischen Durban getroffen haben, sowieso nicht. Es geht viel banaler zu in der Staatenwelt. Da haben Staaten der eher inferioren Sorte – arabische und afrikanische, außerdem Palästinenser, die noch nicht einmal einen Staat haben – probiert, zu ihrem Vorteil ein Verfahren zu kopieren, das in der Weltpolitik neuerdings in Mode gekommen ist. Sie haben – ganz so, wie die Mächtigen in der Staatengemeinschaft es auch zu tun pflegen – unter Berufung auf die höheren Werte, die der Kanon der internationalen Sittlichkeit bereitstellt, Rechte angemeldet, für diese Anerkennung gefordert und erfahren müssen, dass dieser Weg nicht für jeden gangbar ist; schon gleich nicht zur Durchsetzung irgendwelcher materiellen Ansprüche als gerechten Ausgleich für erlittenen Schaden.

Amerika hat an der Konferenz gegen Rassismus von Anfang an keinen Gefallen gefunden. Es steht auf dem Standpunkt, dass solche Konferenzen, in denen die aus dem Menschenrecht abzuleitenden Rechte von Staaten verhandelt werden, von amerikanischen Entscheidungen auszugehen haben. Wenn sie das nicht tun, stehen sie von Anfang an im Verdacht antiamerikanischer Umtriebe; erst recht, wenn sie von solchen Staaten angesetzt werden. Und wenn sich dieser Verdacht dann auch noch bestätigt, dann schickt es von vorneherein bloß eine zweitklassige Delegation hin, um auf die Konferenz aufzupassen, stellt dort klar, dass sich deren Vorhaben nicht gehört, und hinterlässt dem Rest die Aufgabe damit zurechtzukommen.

Die Europäer sind sich aus Gründen der Konkurrenz um die internationale sittliche Kompetenz eine ‚Vermittlung‘ schuldig. Unter der klaren Prämisse, dass ein mea culpa von ihrer Seite für sie nicht mit Kosten verbunden sein darf – der Westen will nur Abbitte leisten, die nichts kostet –, wird nach einer ‚Kompromissformel‘ gesucht, die das durch Kolonialismus und Sklaverei verursachte Leid würdigt, ohne dass sich aus ihr juristische Fallstricke für finanzielle Entschädigungsforderungen verfertigen lassen. In diesem Sinne spricht das Schlussdokument dann von einer Tragödie in der Geschichte der Menschheit; Sklaverei wird zugegeben als Verbrechen gegen die Menschheit, welches schon immer als solches hätte gesehen werden sollen – dummerweise aber bis zur gesetzlichen Abschaffung der Sklaverei damals geltendem Recht entsprach.

Das haben diese Underdogs jetzt davon, dass sie nicht die Statur haben, Werte in Rechte umzumünzen.