Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der allgemein verbindliche Mindestlohn
Zehn Jahre Senkung der Arbeitskosten erfahren ihre systemgemäße Vollendung
Mit einem gesetzlichen, flächendeckenden und allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro wollen die neuen Koalitionsparteien die von ihnen wahrgenommenen Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt korrigieren. In diese Diagnose fasst die aktuelle Regierung die Bestandsaufnahmen der einschlägigen staatlichen Verwaltungsinstanzen, dass es einem zunehmenden Teil des deutschen Arbeitsvolkes unmöglich wird, von seiner Arbeit zu leben. Gleichzeitig sind die Koalitionsparteien in ihrem Vertrag voll des Lobes für eben denselben Arbeitsmarkt: Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie selten zuvor
. Darin rühmen sich die Regierungsparteien für den Erfolg, den sie in den wechselnden Koalitionen der vergangenen Regierungsperioden mit der gelaufenen Öffnung des Arbeitsmarkts erreicht haben.
Beide Ergebnisse sind allerdings zwei Seiten derselben Medaille. In ihrer zweifachen Bilanz offenbart sich nämlich ein
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Der allgemein verbindliche
Mindestlohn
Zehn Jahre Senkung
der Arbeitskosten erfahren ihre systemgemäße
Vollendung
Mit einem gesetzlichen, flächendeckenden und allgemeinen
Mindestlohn von 8,50 Euro wollen die neuen
Koalitionsparteien die von ihnen wahrgenommenen
Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
korrigieren. In diese Diagnose fasst die aktuelle
Regierung die Bestandsaufnahmen der einschlägigen
staatlichen Verwaltungsinstanzen, dass es einem
zunehmenden Teil des deutschen Arbeitsvolkes unmöglich
wird, von seiner Arbeit zu leben. Gleichzeitig sind die
Koalitionsparteien in ihrem Vertrag voll des Lobes für
eben denselben Arbeitsmarkt: Der Arbeitsmarkt ist
aufnahmefähig wie selten zuvor
. Darin rühmen sich die
Regierungsparteien für den Erfolg, den sie in den
wechselnden Koalitionen der vergangenen
Regierungsperioden mit der gelaufenen Öffnung des
Arbeitsmarkts erreicht haben.
Beide Ergebnisse sind allerdings zwei Seiten derselben Medaille. In ihrer zweifachen Bilanz offenbart sich nämlich ein
Eingeständnis der Politik über die Unvereinbarkeit von rentabler Arbeit und sicherer Existenz
Mit dem kritisch vorgebrachten Imperativ, dass man doch von seinem Lohn leben können müsste, geben die Regierungskoalitionäre das doppelte Ergebnis bisheriger Arbeitsmarktpolitik zu Protokoll: Die Kosten der Arbeit sind so planmäßig gesunken, dass es ihnen jetzt zu weit geht. Den Erfolg schreiben sie selbstverständlich sich zu: die Arbeitslosenzahlen sinken, noch nie waren so viele „in Arbeit“, deutsche Unternehmen verfügen über so viel rentable Arbeit wie nie zuvor, Deutschland gewinnt die innereuropäische Konkurrenz, es kommt gut aus der Krise, und der Staat genießt Kredit. Die andere Seite, dass und wie das Mittel der Wahl, Senkung der Arbeitskosten auf breiter Front, auf die Lohnabhängigen durchgeschlagen hat, beliebt die Regierungskoalition in ihrem Vertrag dagegen als verwunderlichen Kollateralschaden wahrzunehmen:
„Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Andererseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her. Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.“ (alle Zitate Koalitionsvertrag)
In Sachen Schuldzuweisung mag es sich ja auszahlen, dass die Politik die Verantwortung für den Lebensunterhalt der Lohnabhängigen an die Autonomie der Sozialpartner abzuwälzen pflegt. Doch ganz von selbst sind diese Löcher in der Landschaft nicht entstanden, darauf hat die Politik schon tatkräftig hingewirkt. Sie entdeckte in den traditionellen Tarifverträgen und ihren bindenden Besitzständen das entscheidende Geschäfts- und Beschäftigungshindernis und erteilte sich selbstkritisch den einen Auftrag: Die Arbeitgeber müssen mehr dürfen. Wegen der schwankenden Auftrags- und der schwierigen Konjunkturlage der Wirtschaft, wegen der zu bestehenden Konkurrenz mit den europäischen und globalen Märkten, zum Abbau der Dauerarbeitslosigkeit und der Klemme in den deutschen Sozialkassen.
Den verkrusteten Arbeitsmarkt aufbrechen und die starren Tarifverträge flexibilisieren, das waren die Kampftitel, mit denen die Politik antrat, die traditionelle Tariflandschaft um moderne Formen des Arbeitsrechts zu erweitern. Also werden die rechtlichen Vertragskonstruktionen Leiharbeit und Werkverträge, die von unbefristeten Vollzeitarbeitsplätzen abweichende Arbeitsverhältnisse erlauben, ausgeweitet und von Schranken befreit, damit neben, außer- und vor allem unterhalb tarifvertraglicher Bindungen jede Form atypischer Beschäftigungsverhältnisse möglich wird.
Um auf dem Arbeitsmarkt auch die Nachfrage zu schaffen, organisiert und justiert der Staat in seiner Abteilung Soziales seine Sozialhilfe- und Arbeitslosenkasse unter den Stichworten Agenda 2010 bis Hartz IV neu, damit die Versicherten entsprechend genötigt werden, die neuen Sonderangebote am Arbeitsmarkt auch anzunehmen. Dass das bei einigen Dauerarbeitslosen nur mit Löhnen geht, von denen sie nicht leben können, sieht der Staat auch ein. Mit dem Angebot zum Aufstocken von Billiglöhnen bis zum staatlich definierten Existenzminimum sorgt er nötigenfalls dafür, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit nicht an den Lohnkosten für die Existenznotwendigkeiten der Betroffenen zu scheitern braucht.
Der Druck auf das Lohnniveau wird zudem noch durch die Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den neu hinzugewonnenen EU-Ländern verstärkt: Die importierten osteuropäischen Billiglöhner dürfen ihre landesüblichen Lohn- und Lebensniveaus samt Arbeitsgewohnheiten in die Konkurrenz am deutschen Arbeitsmarkt einbringen.
Das Ausbalancieren dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bestellt der Staat bei seinen beiden autonomen Sozialpartnern, er überantwortet es also dem freien Spiel der Marktkräfte. Bei denen schlagen die neuen Freiheiten entsprechend komplementär ein. Die Arbeitgeber, deren Interesse nach Lohnsenkung ins Recht gesetzt ist, erpressen die Arbeitnehmer zu immer mehr Zugeständnissen, die die Gewerkschaften Zug um Zug hinnehmen, wenn sie Schlimmeres vermeiden können. Das führt bei den Mitgliedern beider Organisationen zu Zweifeln am Nutzen dieser Vereinigungen. Nicht wenige Arbeitgeber drohen mit einem Austritt aus ihrer Tarifgemeinschaft, und auch so mancher Arbeitnehmer vermisst den Nutzen seiner Gewerkschaft und genehmigt sich eine einprozentige Budgeterhöhung durch Kündigung seiner Mitgliedschaft. Die ausländischen Wanderarbeiter haben mit deutschen Gewerkschaften sowieso nichts zu tun, was ihre Importeure dementsprechend zu schätzen und auszunutzen wissen.
So oder so, mit und ohne Tarifvertrag, setzt das die Deregulierung des Arbeitsmarkts durch und bringt alle staatlich angepeilten Ziele voran – bis auf eines: Die Sanierung der Sozialversicherungen mag sich nicht so recht einstellen. An den Rechnungen dieser Kassen bemerkt die politische Aufsicht, was sich in Sachen Lohn im Lande tut, und zwar wegen des durchschlagenden Erfolgs der staatlichen Beschäftigungsprogramme. Die erlaubten Abweichungen von der unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung werden nicht bloß ausnahmsweise, sondern gern und dauerhaft genutzt.
Um diese Lage sorgt und kümmert sich der Staat nun
immerhin schon seit gut zwei Legislaturperioden. Der
politische Wortschatz wird um den Begriff des
Prekariats bereichert, das an der Kante des
Existenzminimums entlangschrammt und aktuell von Armut,
später ganz sicher von Altersarmut bedroht ist.
Die Sorge, die in dieser Diagnose formuliert wird, ist
aufschlussreich: Die staatliche Aufsicht weiß um den
Grund dieser Bedrohung, will ihn aber nicht missen. Das
sozialstaatliche Angebot zur Versöhnung von
Produktivität
der Arbeit und
Existenzsicherung
der Lohnarbeiter heißt
dementsprechend: sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung
. In dieser Form der Beschäftigung
verschwindet nämlich für die Staatsaufsicht die
existenzielle Bedrohung durch kapitalistische
Beschäftigung vollständig. Wer lebenslang so verpflichtet
ist, der ist in guter Arbeit
: Der hat –
selbstredend bei harter Arbeit und Vollzeit –
zum Leben genug Geld. Dem kann darüber hinaus sein
Beitrag abgeknöpft werden für die vielfältigen
Wechselfälle, die die Kalkulation mit der Produktivität
seiner Arbeit garantiert mit einschließt und für die sein
individueller Lohn nie reicht. Diesen Widerspruch hat der
Staat mit seinen Sozialversicherungen organisiert und auf
diesen Inbegriff der gelungenen Arbeitswelt möchte er die
prekäre Lohnarbeit als Regelfall wieder zurückführen.
Also werden alle eröffneten Lizenzen, von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abzuweichen, mit Schranken versehen, die zum Ziel haben, diese idealtypischen Verhältnisse möglichst zu erhalten oder wieder in Aussicht zu stellen. In Sachen Leiharbeit und Werkverträge gilt es, den Fremdpersonaleinsatz mit laufend per Genehmigungspflicht anzupassen, zeitlich oder marktbezogenen Befristungen und beschränkenden Maßnahmen einzugrenzen. Vor allem ist der Drehtüreffekt einzuschränken, die beliebte Anwendungsvariante, bisher Festangestellte zu kündigen und über Subunternehmer gleich wieder, dafür billiger, zu beschäftigen. Die ausgiebige und endlose Benutzung von Praktikanten und geringfügig Beschäftigten wird befristet, dann auch mal wieder erleichtert – und so weiter. Auch bei den Beitragssätzen und Leistungen der Sozialversicherungen ist ein permanentes Nachjustieren geboten.
Eine Besonderheit stellt der Regulierungsbedarf bei den europäischen Billiglöhnern dar. Ihre Integration senkt zwar auftrags- und bestimmungsgemäß die Arbeitskosten der sie nutzenden Unternehmer. Das geht aber gleichzeitig auch auf Kosten von alteingesessenen Konkurrenten und deren einheimischen Beschäftigten, die dann auch als fleißige Sozialbeitragszahler entfallen. Zum Erhalt der Chancengleichheit des deutschen Konkurrenzerfolgs und der Pflege der deutschen Sozialversicherung will also auch hier zwischen gutem Billiglohn und schädlichem Lohndumping fein unterschieden sein. Gerecht befindet der Staat eine Untergrenze, die er an existierende Tarifverträge anlehnt. Mit dem im Arbeitnehmer-Entsendegesetz 1996 beim Baugewerbe zum ersten Mal verabschiedeten Branchen-Mindestlohn legt er fest, dass die tariflich niedrigste Lohnstufe und deren Mindestarbeitsbedingungen in der entsprechenden Branche bei der Beschäftigung von EU-Ausländern in Deutschland nicht unterschritten werden dürfen. Diese Regelung weitet er bis heute auf über zehn Branchen aus. So bezieht er sich auf die „Löcher in der Tariflandschaft“ und stopft sie mittels Dekret: Er ersetzt die ihm fehlende Balance im tariffreien Raum durch einen staatlichen Gewaltakt.
Doch es hilft alles nichts. Im Herbst 2013 ist es soweit: Die Armut wird zu teuer.
Diese Lagebeurteilung erzwingen nicht die Betroffenen, sie kommt von oben – wie es sich für eine Demokratie gehört. Und eine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie ist es auch, wie diese Diagnose in der politischen Landschaft mehrheitsfähig wird. Die Fünf-Prozent-Klausel kippt die FDP aus dem Bundestag und beschert der Wahlverliererin SPD die Chance, ihre Regierungsbeteiligung von ihrem Wahlschlager abhängig zu machen. Zur allgemeinen Überraschung der politischen Beobachter setzt sich diese Einsicht auch bei der Union ohne große Friktionen durch, worauf beschlossen wird: Zu viele Leute können von ihrem Lohn nicht leben, obwohl sie arbeiten – so kann es nicht mehr weitergehen.
Was gestern noch als ordnungsgemäßer Gebrauch staatlicher
Regelungen begrüßt wurde, erfährt eine radikale
Umdeutung. Der böse Vorwurf des unternehmerischen
Missbrauchs
gutgemeinter politischer
Beschäftigungsmaßnahmen wird regierungsamtlicher
Standpunkt. Exemplarisch festgemacht an den Aufstockern:
Die Geschäftsleute machen Profit auf Kosten des Staates.
Das Gute am Billiglohn hat massenhaft Menschen in Arbeit
gebracht, und trotzdem liegen sie dem Staat auf
der Tasche. Neben der verlorengegangenen
Existenzsicherung eines nicht unerheblichen Teils seiner
Arbeitsbevölkerung entdeckt der Staat sich als
den Leidtragenden des konstatierten Erfolgs. Das verlangt
nach einer radikalen Lösung, die den Nutzen des
Niedriglohns nicht revidiert, aber den Schaden endgültig
begrenzt, den er anrichtet.
Der allgemeine Mindestlohn – die gesetzliche Normalisierung des Niedriglohns
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dienstleistung, auf die die deutsche Sozialdemokratie so stolz ist und mit der sie die nationale Arbeiterschaft beglücken wird, ist die passgenaue Antwort auf das doppelte Eingeständnis, wieweit es die Politik gebracht hat mit ihrem Programm, dass sozial ist, was Arbeit schafft. Die neue Regierung hat eine Zahl zu bieten, in der sie alle Erfordernisse aufgehoben sieht. Die für die Rentabilität der Arbeit erforderliche Verarmung wird anerkannt, und der politisch unerwünschte Schaden des Lohnverfalls durch eine gesetzliche Lohn-Barriere nach unten abgedichtet. Die Unternehmer müssen das Mindeste, was ein Arbeiter braucht, auch bezahlen und dürfen es nicht mehr auf den Staat abwälzen. Die Staatsgewalt offenbart, dass sie die Nutznießer der Verarmung zu etwas zwingen muss, was deren Geschäftsinteresse nicht kennt: Rücksichtnahme auf die bescheidenste aller Bedingungen ihrer Arbeitskräfte überhaupt – um arbeiten zu können auch leben zu müssen. Das bisschen müsste sich das nationale Kapital doch wohl leisten können, wo es doch gerade so umfang- und erfolgreich deren Arbeitskraft nutzt.
Im Beschluss, den Kapitalisten die Kosten für die
Lebensnotwendigkeiten ihrer Beschäftigten aufzuzwingen,
berücksichtigt die Politik selbstverständlich auch ihr
Interesse an der Rentabilität der Arbeit. Schon in der
Vorgabe des Koalitionsvertrages sorgt die Regierung
dafür, dass der Mindestlohn die Arbeitgeber nicht
wirklich übermäßig trifft: mit einer dreijährigen
Übergangsfrist und einer klaren Öffnungsklausel: Wir
werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und
Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn
wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme bei der
Umsetzung berücksichtigen
.
So wird die verlorengegangene Balance
wieder
hergestellt und mit 8,50 Euro pro Stunde ab 2017 der
angemessene Mindestschutz sichergestellt
. Dafür
greift der Staat zur schärfsten Waffe, die eine
Rechtsgewalt kennt, zu einer für alle und überall
gültigen Gesetzesvorschrift. Der Mindestlohn ist damit
keine Übergangslösung, sondern eine feste Einrichtung,
deren Höhe periodisch anzupassen ist. Bis dahin und nicht
weiter.
Also bis dahin! Bis dahin geht die Senkung der Löhne völlig in Ordnung, und der abfällig so genannte Niedriglohnsektor hat nicht mehr den Charakter einer vorübergehenden, krisenbedingten Ausnahme vom eigentlichen ersten Arbeitsmarkt. Dieser Bereich der Lohnhierarchie ist mit dem Mindestlohn rechtlich abgesicherte Normalität. Gerade mit der flächendeckenden gesetzlichen Beschränkung nach unten ist das flächendeckende Lohnsenken sanktioniert und abgesegnet.
Die Betroffenen dürfen das als Dienstleistung an ihrer Reproduktion begrüßen. Ihnen wird amtlich definiert, was sie – vorausgesetzt sie werden dauerhaft 40 Stunden pro Woche benutzt – zum Leben notwendig brauchen. Das treffend so genannte Existenzminimum ist genau die Geldsumme, die das Nötigste ihrer Existenz bestimmt. Ab 2017 hat davon ein Arbeiter in Deutschland zu leben und damit kann er es auch.
Die Aufstocker, die zukünftig die 8,50 bekommen, haben zwar nicht mehr Geld in der Tasche, dafür wird die aber vollständig vom Arbeitgeber gefüllt. Der Staat spart sich so die Zuzahlung und dem Lohnempfänger die Erniedrigung, als Bittsteller beim Amt vorstellig werden zu müssen. Die mit dem Mindestlohn Geschützten müssen sich nicht mehr der Zugehörigkeit zu einem Prekariat schämen, das von der Allgemeinheit mit Almosen gesponsert werden muss, sondern sie können als ordentlicher Teil des Arbeitsvolks an der Wirtschaftsgemeinschaft teilhaben.
Die Stärkung der Tarifautonomie
– Staatsauftrag
zur Verstetigung der gebremsten Verarmung
Auf die Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns verpflichtet der Koalitionsvertrag wiederum die beiden Tarifparteien, deren schwächelnde Sozialpartnerschaft er als Ursache der ganzen Misere definierte. Die sollen den Mindestlohn verantworten und sich gefälligst auf ihn einigen. Zunächst haben sich sämtliche existierenden Arbeitsverträge an dieser Grenze neu auszurichten, alle neu zu vereinbarenden Tarifverträge müssen bis Ende 2016 die 8,50 mindestens einhalten, sonst gilt der staatliche Mindestlohn per Gesetz. (Die Fleischer, die sich ewig nicht einigen konnten, verstehen das als Gunst der Stunde und genehmigen sich bis 2017 einen deutlich niedrigeren unteren Tariflohn.) Ab 2017 müssen dann die beiden Tarifparteien selbständig die zukünftige Höhe des Mindestlohns in der paritätisch zu besetzenden Mindestlohnkommission aushandeln.
Keine Frage ist, wen die Politik da an den Verhandlungstisch zwingt: Weil die Gewerkschaften nicht in der Lage sind, die Existenzsicherheit ihrer Mitglieder zu erstreiten, macht der Staat der mangelnden Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeberseite per Gesetzesvorschrift Beine. Damit anerkennt er das Anliegen der Gewerkschaft auf Mitsprache beim Lohn und schenkt ihr die Rechtsposition einer Verhandlungspartei.
Was die zukünftige Anpassung der Höhe des allgemeinen
Mindestlohns betrifft, stellt der Koalitionsvertrag auch
schon klar: In der Kommission sitzen die
Spitzenorganisationen der Tarifparteien
gleichberechtigt, ganz ohne Bezug auf ihren
Organisationsgrad, ihre Mitgliederzahl oder ihre sonstwie
selbständig errungene Stärke. Ihre Zuständigkeit ist
allgemein, getrennt von jeder räumlichen oder
branchenbezogenen Tarifgliederung, und
flächendeckend, sie erstreckt sich auch auf alle
weißen Flecken in der Tariflandschaft
. Ihre
autonome
Entscheidungsbefähigung in Sachen
Mindestlohn speist sich somit einzig und allein aus der
staatlich angeordneten Berechtigung dazu. Damit sind in
dieser neuen Spitzenkommission die Überlegenheit der
Arbeitgeber und die Schwäche der Gewerkschaft nach allen
Regeln der politischen Kunst zusammengespannt und zur
Erledigung des staatlichen Auftrags verpflichtet. Die
sollen ganz autonom den Mindestlohn ausbalancieren, der
nur durch staatliche Vorschrift zustande kommt. Und genau
so ist in dieser autonomen Institution der Widerspruch
kapitalistischer Lohnarbeit runderneuert: Die ins Recht
gesetzte Forderung nach der bescheidenen Summe eines
Existenzminimums zählt nur so viel, wie das staatliche
Interesse an einem nationalen Lohnniveau hergibt, das die
Mannschaft am Leben erhält.