Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die „Affaire Öcalan“:
Vom Pech der Kurden

Vom Pech der Kurden, in ihrem Staatsgründungsstreben keinen imperialistischen Paten zu haben, dem ihr Anliegen in den Kram passt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Die „Affaire Öcalan“:
Vom Pech der Kurden

1. Neuzeitliche Grenzziehungen sorgen dafür, daß der Lebensraum kurdischer Stämme auf 4 bis 6 Staaten verteilt wird. Dem jeweiligen Staatsvolk werden sie als nationale Minderheit zugeschlagen, von ihrer Obrigkeit, die sich gerade selbst als neues nationales Subjekt konstituiert, als solche entsprechend behandelt: Für die Berechnungen, die in den neuen Nationalökonomien Einzug halten, sind sie bedingt bis nicht brauchbar, für ihre neuen politischen Herren sind und bleiben sie ein Fremdkörper im Staat. Ausgesprochen wenig Glück haben sie mit dem Staat, in dessen Südosten sie zufällig den größten ethnischen Haufen bilden. Weil sie zwar in ihm ansässig, ihm selbst aber nicht zugehörig sind, nennt er sie in einem ersten Akt der Integration „Berg-Türken“ und schenkt ihnen darüber hinaus auch in praktischer Weise Aufmerksamkeit. Er unterstellt sie in ganz besonderer Weise seiner Rechtsaufsicht, verbietet ihnen sprachliche und alle übrigen kulturellen Gepflogenheiten, die ihre Bindung an eine untürkische Ethnie verraten, und sorgt mit jeder Menge zusätzlicher repressiver Maßnahmen dafür, daß den Kurden der Aufenthalt in ihrer angestammten Region so unangenehm wie möglich gemacht wird.

2. Unter denen gibt es allerdings auch einige, die angesichts der Drangsalierungen auf den grundverkehrten Schluß verfallen, ein Ding namens „kurdische Eigenständigkeit“ gelte es zu bewahren. Auf Universitäten im zivilisierten Europa mit Völker-, Menschen- und anderen unverbrüchlichen Rechten – und auch mit linkem Gedankengut – vertraut gemacht, lernen sie, daß der hohe Wert einer völkischen Identität aller Kurden, die es ihnen angetan hat, nur über das Zustandekommen eines anderen, mindestens ebenso hohen Wertes zu schützen ist: Ein wirkliches Kurdistan wäre die passende Heimat für die kurdischen Stämme, ein eigener kurdischer Staat muß angesichts des Elends, das der türkische ihnen beschert, unbedingt her. Als pure Idealisten kommen sie sich dabei keineswegs vor. Ein Blick in die politische Realität klärt sie ja darüber auf, daß die Welt voll von Projekten dieser Art ist; auch darüber, daß dabei gar nicht wenige von praktischem Erfolg gekrönt sind; und weil sie spätestens zusammen mit diesem Blick auch erfahren, daß sich anders als mit Gewalt Staaten nun einmal nicht gründen lassen, schließt sich der Agitation für ein wirkliches Kurdistan die Organisation des Bürgerkriegs an, mit dem allein es zustandezubringen ist.

3. Unterstützung für dieses Projekt und auch für ihren Krieg erhalten sie aus ihren eigenen Reihen wie aus der weltweit verstreuten kurdischen Diaspora immerhin so viel, daß ein beträchtlicher Teil des türkischen Staatsgebiets zum Kriegsschauplatz wird und es geraume Zeit den Anschein hat, als könne die überlegene Staatsmacht ihr „Kurden-Problem“ einfach nicht bewältigen. Dafür allerdings unternimmt sie einiges. Von Kurden entvölkert wird die Region im türkischen Südosten längst nicht mehr im Wege einer oktroyierten Migration in Metropolen oder sonstwohin, sondern mit militärischen Mitteln. Der türkischen Staatsführung liegt daran, neben den Kämpfern der PKK auch alles zu zerstören, was ihnen Rückhalt geben könnte, so daß sie das prospektierte kurdische Staatsgebiet zur Infrastruktur von „Terroristen“ rechnet, die auszurotten sind, und es entsprechend mit planmäßigem Staatsterror überzieht. Das mangelnde Kriegsglück der kurdischen Aktivisten auf dem Schlachtfeld wird so auch zum Pech für sehr viele andere, die einfach nur Kurden sind.

4. Die schwindenden Erfolgsaussichten der eigenen Sache verleiten die Aktivisten einer kurdischen Eigenstaatlichkeit zur Suche nach möglichen Bündnispartnern. So, wie die Sache liegt, sind die nur außerhalb des Staates zu finden, den sie bekriegen, und wie dieser Staatsgründungskrieg selbst, so liegt auch ihre Berechnung, in ihm von auswärtigen Mächten unterstützt zu werden, ganz im Rahmen der herrschenden politischen Logik. Richtige Staaten geworden sind aus den diversen „Befreiungs-“ und ähnlichen völkischen Bewegungen ja in aller Regel ohnehin nur solche, hinter die sich eine oder gleich mehrere Mächte gestellt haben. Die sahen in einer tatkräftigen Unterstützung der Aus- oder Neugründung eines staatlichen Wesens gegen den bislang etablierten Souverän ihre eigenen politischen Berechnungen einfach besser bedient, und solchen glücklichen Fügungen, gut in eine übergeordnete politische Rechnung hineinzupassen, haben nicht wenige Staaten ihre Existenz zu verdanken. Und so gibt es auch bei diesem Bürgerkrieg Mächte, die den Kämpfern für Kurdistan hinsichtlich einer Paten- und Parteigängerschaft für ihre Sache wie geschaffen zu sein scheinen: Sie wenden sich an die Mächte Europas – die USA als den an sich berufenen obersten Anwalt geknechteter Völkerschaften halten sie nicht für ihren geeigneten Ansprechpartner, weil die in ihrem politischen Verkehr mit der Türkei keine Zweifel daran lassen, daß ihnen die Partnerschaft mit einem wichtigen Mitglied ihrer NATO über alles geht. Die Staaten Europas aber haben ja bekanntlich immer ein Ohr für Unterdrückte und sind Experten für die Ahndung von Völkermord. Außerdem haben sie in den vielfältigen Beziehungen, die sie mit der Türkei unterhalten, auch alle möglichen Hebel einer Einflußnahme zur Verfügung. Die müßten sie nur noch auch praktisch für eine „politische Lösung“ verwenden wollen.

5. Und in Europa schenkt man ihnen tatsächlich Gehör. Tief betroffen gibt man sich hier von allem, was Kurden in der Türkei angetan wird. „Menschenrechtsverletzungen“ zuhauf stellt man offiziell fest, das Vorgehen der türkischen Staatsmacht gerät bei Vertretern der demokratischen Öffentlichkeit gar in den Ruch des „Völkermords“. Einige europäische Staaten genehmigen Auftritte einer kurdischen Exilregierung; andere belassen es dabei, flüchtigen Kurden bei sich Asylschutz und Aufnahme zu gewähren, um sie vor Folter und Totschlag in ihrem Heimatstaat zu verschonen; sogar ein sonst über alle Zweifel erhabener Staat gerät – für kurze Zeit – in schiefes Licht, als bekannt wird, daß Waffen aus seinen Beständen im Krieg gegen die Kurden Verwendung finden. Dies alles und eine Woge demokratisch-menschelnder „Betroffenheit“ über das, was ihnen in ihrem bitteren Los widerfährt, befestigt bei nicht wenigen Kurden den Glauben, in den Staaten Europas sei ihre Sache endlich gut aufgehoben.

6. Zumal sich diese auch im politischen Verkehr mit ihrem Waffenbruder und Handelspartner Türkei der „Kurden-Frage“ annehmen. In ihrer vorsichtigen diplomatischen Art, aber penetrant geben die Europäer dem türkischen Souverän zu verstehen, daß er nach ihrem Urteil mit seinem Krieg gegen die Kurden schon gegen die guten Sitten einer zivilisierten Staatlichkeit verstößt; daß er sich in der Art, in der er ihn führt, und auch solange, wie er ihn führt, selbst aus der Gemeinschaft ausgrenzt, in der er unbedingt mit dabei sein will; daß dieser Krieg – wie so manch anderes auch – für Europa Grund ist, der Türkei gegenüber einige Vorbehalte geltend zu machen, kurz: Die Staaten Europas tun tatsächlich, worauf die Kurden rechnen, und machen das „Kurden-Problem“ zum Objekt ihrer eigenen Berechnungen. Das Pech der Kurden dabei ist nur, daß diese Berechnungen sich mit den ihren einfach nicht decken. Zu ihrer eigenen Sache machen die europäischen Staaten die der Kurden nämlich keineswegs. Die Türkei bleibt der Partner Europas. Mit ihr pflegen die Europäer ausgezeichnete Waffen- und Handelsbeziehungen, und die Vorstellung, sie würden sich in irgendeiner Weise als Partei in einem Krieg gegen diesen Staat engagieren wollen, ist einfach absurd. Freilich heißt das umgekehrt nicht, daß man wegen dieser so guten Beziehungen, die man mit der Türkei pflegt, auch schon alles billigen und hinnehmen wollte, was man an politischen Ambitionen dieses Staates so kennt. Manchmal möchte man diese guten Beziehungen absichtsvoll auch ein wenig verschlechtern, und genau dafür, für teils generelle, teils aktuelle Vorbehalte, die man gegen den türkischen Souverän anmelden möchte, sind einem die Kurden recht. In ihrem Elend sind sie der goldrichtig austarierte Berufungstitel, den Staat, von dem sie malträtiert werden, immer wieder einmal an die Grenzen des freundschaftlichen Einvernehmens zu erinnern, auf das man generell Wert legt. Dafür und zu sonst nichts taugen sie. Sie haben das Pech, daß es sie nicht nach Bosnien verschlagen hat und einfach keiner die Türkei mit der Internationalisierung ihres Bürgerkriegs zerschlagen will.

7. Immerhin dürfen sich flüchtige Kurden in Europa aufhalten, sogar in Deutschland wird ihnen ein Vereinsleben zur Pflege der Kultur gestattet. Dafür, daß ihre Präsenz ganz im Rahmen der Funktion verbleibt, für die sie gewährt wird, sorgt der demokratische Rechtsstaat. Der kommt aus seinen eigenen Berechnungen in einigen Staaten Europas dazu, sich der Definition anzuschließen, der die Kurden bei sich daheim unterliegen, und verbietet ihre Partei wegen des Verdachts „terroristischer“ Umtriebe. In einem ganz besonders freiheitlichen Land gerät in diesen Verdacht auch schon, wer verkehrte Fahnen schwingt oder zur falschen Jahreszeit in allzu auffälliger Weise Neujahr feiert. Die Kurden, die aus der Türkei nicht flüchten können oder weiterkämpfen wollen, erfahren den Umstand, daß sich keine Macht hinter sie stellt, in einer erfolgreichen Eskalation des Krieges, den die Staatsmacht gegen sie führt. Diese sieht sich nämlich – keinesfalls verkehrt – ganz ins Recht gesetzt mit ihrer Auffassung des „Kurden-Problems“ als Fall einer im Land wiederherzustellenden inneren Ordnung, und daß gegen „Terroristen“ der Einsatz aller erdenklichen Gewaltmittel geboten ist, steht mit dem diesbezüglichen Ukas der Führungsmacht des freiheitlichen Westens sowieso fest. Die Töne aus dem zivilisierten Europa, die für eine „friedliche Beilegung des Konflikts“ und insbesondere dafür plädieren, die Kurden wenigstens nicht zu foltern, weiß man in Ankara also gut einzuordnen. Nämlich genau so, wie sie gemeint sind, und mit Verweis darauf, daß man in die eigenen inneren Angelegenheiten keine Einmischung duldet, treibt man die militärische Erledigung des „Kurden-Problems“ grenzübergreifend voran.

8. Wie überaus ernst und gewichtig dabei den Türken ihr Kampf ist, bekommt der Nachbar Syrien zu spüren: Mit einer Kriegsdrohung wird er dazu erpreßt, den Führer der PKK – für seine Anhänger die Inkarnation der nationalen Sache, für die sie kämpfen – außer Landes zu werfen. Von allen Staaten, die ihm anschließend Asyl verweigern, mittelbar für vogelfrei erklärt, versucht der Kurdenführer sich ein letztes Mal an einer Internationalisierung des Bürgerkriegs, der schon längst verloren ist. Eine von Europa in die Wege geleitete „Friedenslösung“ schwebt ihm vor, wohl irgendetwas in der Art, in der die Europäer sich des Balkans angenommen haben. Dazu begibt er sich in das europäische Land, von dem er meint, in dem würde man womöglich der kurdischen Sache die meisten politischen Sympathien entgegenbringen. Doch in Italien will man ihn nicht haben. Zwar liefert man ihn nicht an die Türken aus, die ihn als Kriegsverbrecher und Massenmörder verfolgen; bloßer Vollzugsgehilfe einer türkischen Rechtsauffassung will man nun wirklich nicht sein. Diese Rechtsauffassung umgekehrt zu brüskieren, hat man allerdings keineswegs vor – doch genau dies täte man, würde man den Führer der Kurden in irgendeiner Weise der eigenen Rechtsobhut unterstellen. Ein Staat, der dem türkischen Staatsfeind Nr. 1 Rechtsschutz gewährt, ihn auch nur vorübergehend im schwebenden Status eines möglichen Asylanten bei sich beherbergt, entzieht ihn der türkischen Rechtsverfolgung und stellt sich so – auch wenn er das gar nicht will – ein Stück weit auch hinter die Sache, die er repräsentiert. Er riskiert damit, von den Türken selbst als Feindstaat identifiziert zu werden, und entsprechend rapide verschlechtern sich auch die türkisch-italienischen Beziehungen mit jedem Tag, an dem Öcalan in Rom weilt. Dort will man ihn also unbedingt loswerden, und man weiß im Prinzip auch schon wie und vor allem wohin. Doch der angesprochene bundesdeutsche Rechtsstaat, der aus eigenen Gründen nach dem Führer der Kurden fahndet, zeigt ausnahmsweise kein Interesse an einer Rechtsverfolgung. Auch hier will man eigenes Recht nicht gegen das der Türkei stellen, schon gleich nicht eine „Verstimmung“ mit den USA riskieren, die hinter der türkischen Rechtsauffassung stehen – Pech für die Kurden, daß sie nicht mal so wichtig wie EU-Bananen sind. Außerdem möchte man seine eigene innere Ordnung nicht durcheinander-, im eigenen Land weder die Kurden noch die Türken gegen sich und beide Völkerschaften auch nicht gegeneinander aufbringen. Kurzfristig verschlechtern sich so auch zwischen Deutschland und Italien ein wenig die Beziehungen, bis es den beiden gelingt, sich das Problem elegant vom Hals zu schaffen: Man schiebt Öcalan ab, verschweigt aber, wohin, und schlagartig weiß man im selben Europa, in dem kein Flüchtling zu Wasser oder zu Lande unbemerkt über irgendeine Grenze schreitet, absolut nichts mehr vom Aufenthaltsort des Kurdenführers. Der gesamteuropäische Luftraum entpuppt sich als ein einziges schwarzes Loch.

9. Während in der Wiege der westlichen Zivilisation diese persona non grata zwischen den Staaten – Rußland soll auch dabei sein – von einem Asylantragsort zum nächsten verschoben wird – inzwischen ist bekannt, daß die US-Diplomatie fürsorglich auf die politisch gewünschte Auslegung des Asylrechts in Europa achtete –, würden die Türken den Flüchtling selbstverständlich gerne bei sich aufnehmen. Der Figur, die nicht nur sich selbst als Personifizierung der nationalen Sache aller Kurden versteht, sondern von denen als solche auch wirklich anerkannt und verehrt wird, habhaft zu werden und ihr den verdienten Prozeß zu machen: Zusätzlich zu allen ohnehin stattfindenden militärischen Schlägen gegen die PKK wäre das ein riesiger Schritt vorwärts bei der erfolgreichen Zerschlagung der kurdischen Gegengewalt, vielleicht sogar der letzte. Also sucht man ihn. Einen Geheimdienst hat man, hilfsbereite Partner, die einem mit ihren bewährten Diensten gerne beispringen, offenbar auch, und so steht dem Erfolg des Unternehmens nichts im Weg. Völker- und Menschenrecht diesmal auch nicht, denn da der oberste politische Hüter beider höchstselbst mit für den guten Ausgang des Vorhabens Sorge trägt, findet sich auch sonst kein Subjekt von nennenswertem Belang, das in dem Ausflug nach Kenia irgendeine Verletzung irgendwelcher Rechtsgüter beanstanden wollte. Wieder bleibt der kurdische Freundeskreis mit seinen diesbezüglichen Beschwerden ganz unter sich.

10. Und noch immer verliert die kurdische Diaspora ihre Hoffnung nicht, ihre europäischen Gastgeberländer müßten für ihre Sache doch etwas übrig haben – und versucht, sie moralisch unter Druck zu setzen. Wo deren Umgang mit ihrem Führer alle politischen Berechnungen abschließend und in jeder Hinsicht unmißverständlich offenlegt, für die die Kurden mit ihrem Elend gut waren, weigern diese sich, die Klarstellung zur Kenntnis zu nehmen. Noch immer meinen sie, in genau denselben Staaten ihre Fürsprecher zu besitzen, deren politischem Willen sie nun auch noch die Verhaftung ihres Führers zu verdanken haben und in deren Fernsehen dessen genußvolle Demütigung durch seine Häscher überspielt wird. Sie, die mit ihrer „Kurdenfrage“ hierzulande immer nur genau die Beachtung fanden, die zum jeweiligen Kalkül im politischen Verkehr mit der Türkei paßte, gehen unbeirrt weiter davon aus, sie müßten zur Beförderung ihres Anliegens nur ein wenig mehr auf sich aufmerksam machen – als hätten sie vergessen, daß schon ihre letzten diesbezüglichen Bemühungen den demokratischen Rechtsstaat ausschließlich zu ihrer Kriminalisierung veranlaßten. Immer noch im Vertrauen auf die politischen Instanzen, denen sie sich überantwortet haben und nunmehr zum Opfer fallen, zünden sich einige von ihnen sogar selbst an, um mit dieser letzten Gebärde eigener Ohnmacht und Berechnungslosigkeit ein Fanal zu setzen für das Ausfechten der gerechte Sache, hinter der außer den Kurden selbst niemand steht. Andere stellen sich, mit nichts als ein paar Knüppeln und demselben unverwüstlich guten Glauben an ihre Sache bewaffnet, an öffentlichen Plätzen auf, besetzen politisch symbolträchtige Gebäude – nur um ein weiteres Mal das Pech am eigenen Leibe zu erfahren, Kurde zu sein. Konfrontiert werden sie bei ihren Aktionen mit einer sehr klaren Reaktion: Kriminelle raus! Von ein paar verwüsteten Büroräumen ziehen die deutschen Experten für Mißbrauch gewährter Gastrechte den direkten Schluß auf eigene Versäumnisse – die offenbar werdenden „kriminellen Strukturen“ hätten sie doch gut schon gestern „zerschlagen“ können. Also haben sie mit der „Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel“ wenigstens diese Unterlassungssünde wettzumachen – und tragen dafür Sorge, daß in „beschleunigten Verfahren“ mit den Kurden wirklich ganz kurzer Prozeß gemacht wird. Die trifft also schon in Deutschland „die volle Härte des Gesetzes“, bald sicherlich auch noch in der Türkei. Zuvor muß nur das Ausländerrecht passend modifiziert werden. Aber vielleicht läßt sich ja auch die Türkei – zumindest was ihren Umgang mit Kurden betrifft – überzeugend als Rechtsstaat interpretieren, dem man den Verzicht auf Folter einfach glauben muß. Soviel haben Demokraten nämlich immer für Kurden übrig, daß sie ein genaues Auge darauf werfen, wohin sie sie abschieben.