Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Katholische Kirche lässt Frauen im Stich“
Um „Freibriefe zur Abtreibung“ geht es bei der staatlich verfügten Schwangerschaftsberatung nicht, sondern es soll an das Gewissen der Frau appelliert werden, damit sie dem Staat Kinder gebärt. Dafür sind auch die Drohungen der katholischen Kirche, dass Abtreibung Mord sei, gut brauchbar.
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„Katholische Kirche läßt Frauen im
Stich“
Es gibt Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und ein Kind erklärtermaßen nicht austragen und aufziehen, also abtreiben wollen. Medizinisch betrachtet, könnten diese Frauen leicht aus ihrer peinlichen Lage befreit werden. So einfach wird die Sache für sie aber nicht gemacht.
Sie werden vom Staat dazu genötigt, eine sog. Beratungsstelle aufzusuchen. Der Staat besteht nämlich auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft auf der Aufzucht von gesellschaftlichem Nachwuchs. Deswegen verschreibt er sich dem „Schutz des ungeborenen Lebens“, das damit zum Rechtsgut aufrückt, und definiert auf diese Weise den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Unrecht, das nur unter einer Bedingung, die ebenfalls er definiert, straffrei begangen werden kann: Man muß eben zur Schwangerenberatung, ohne die der ärztliche Eingriff (demnächst die passende Tablette) nicht zu haben ist, weil sich der Arzt ohne ihren Nachweis strafbar macht.
Diese Beratung besteht darin, daß der abtreibungswilligen Schwangeren das Unrecht deutlich vor Augen gestellt wird, das sie im Begriff ist zu begehen. Die antretenden Waserl, die einerseits allemal gute Gründe haben, sich kein Kind an den Hals zu schaffen, andererseits der staatlich geschützten Leibesfrucht in der Regel keineswegs unbefangen gegenüberstehen – vielmehr vollgestopft mit Ideologien vom Familien- und Mutterglück sich zumeist längst selbst mit dem Zweifel herumschlagen, ob sie nicht womöglich sich mit einer Abtreibung für den Rest des Lebens unglücklich machen –, werden von einem psychologisch geschulten Personal, das es gelernt hat, einfühlsam in den Gewissensnöten von mehr oder minder erwachsenen Exemplaren des weiblichen Geschlechts herumzubohren, ausgetestet, ob sie nicht moralisch einknicken und von ihrem Vorhaben ablassen, wenn man sie damit konfrontiert, daß das, was sie vorhaben, so etwas ähnliches wie Mord ist.
Dabei darf man getrost davon ausgehen, daß in katholischen Beratungsstellen diese auf die Unbeholfenheit und moralische Verunsicherung des Beratungsobjekts berechnete Gemeinheit besonders gewissenhaft in Szene gesetzt wird. Schließlich sind da Fundamentalisten am Werk, für die das Leben, weil von Gott geschenkt, der oberste Wert ist, und die Last der Aufzucht deswegen nicht gegen, sondern für sie spricht, nämlich als Dienst an diesem obersten Wert. Der ist dann auch höchste sittliche Verpflichtung und Erfüllung der Frau.
Und dann „droht“ auf päpstliche Anordnung hin der Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerenberatung, weil der Chef der Glaubensgemeinde der Auffassung ist, daß sich Frauen mit einer Abtreibung in der brutalsten Weise gegen ihren sittlichen Auftrag versündigen und ihnen das auch unbedingt eingebimst werden muß, aber nicht ausgerechnet in einer Schwangerenberatung, in der sie am Ende einen Beratungsschein in die Hände bekommen, mit dem sie ungestraft abtreiben können. Die päpstliche Verfügung bringt die katholische Kirche Deutschlands kurzfristig in ein ernstes Dilemma: Selbstverständlich will auch sie alles andere, als Frauen Freibriefe zur Abtreibung ausstellen; sie will sich aber auch nicht der Einflußmöglichkeiten begeben, die sich ihr auf der Grundlage des staatlichen Beratungszwangs eröffnen – wann kommt man mit seiner Botschaft heute schon so nah an die Menschen heran, die viel zu wenig in die Kirche gehen! Doch die deutschen Bischöfe bremsen den Papst schließlich wahrlich souverän, geradezu jesuitisch aus, indem sie nicht, wie von dem Unfehlbaren verlangt, in den Rückzug der deutschen Kirche aus der Schwangerenberatung einwilligen, sondern das Argument, mit dem der Papst eben dies von ihnen fordert, auf die Beratungsscheine draufschreiben lassen. Auf denen steht künftig, was schon immer der kritische Standpunkt der Kirche zur ihrer Auffassung nach viel zu laxen staatlichen Abtreibungsgesetzgebung war, daß sich jede Abtreibung verboten und bestraft gehört.
Damit wiederum fordern die Bischöfe die Staatsvertreter heraus, die in ihren Stellungnahmen einerseits strikt darauf bestehen, daß die Zuständigkeit fürs Verbieten und Bestrafen allein bei ihnen liegt, und etwas davon murmeln, daß im Gesetzestext von „ergebnisoffener Beratung“ die Rede sei und der Schachzug der Bischöfe von daher womöglich noch ein juristisches Nachspiel haben werde. Andererseits wissen die Politiker mit der Herausforderung, die die Bischöfe ihnen bereiten, nicht minder sophistisch umzugehen als die mit der Anordnung des Papstes: Mit dem Argument, daß ein Beratungsschein ein Beratungsschein im Sinne des Gesetzgebers bleibe, was auch immer die Kirche auf ihn Gegenteiliges draufschreiben möge, erklären sie, daß sich ein Handlungsbedarf aus dem Vorgehen der Kirche für sie nicht ergibt. So läßt man politischerseits erkennen, daß haargenau so, wie es die Kirchenmänner vorbuchstabieren, die Gesetzgebung in Sachen Abtreibung bei den Betroffenen moralisch ankommen und von ihnen beherzigt werden soll.
Was an der ganzen Affäre besonders ärgerlich ist: Nicht
nur frauen- und kirchenpolitische Sprecherinnen aus
sämtlichen Parteien, sondern darunter gerade auch
diejenigen, die einmal distanziert zur
Abtreibungsgesetzgebung der Unionschristen gestanden
sind, jaulen auf, die Kirche lasse Frauen in
schwierigen Konfliktsituationen im Stich
und
versündige sich an hilfesuchenden Frauen
. Niemand
aus der rot-grünen Regierung will die Gelegenheit
ergreifen, an der Macht, Frauen in Sachen Abtreibung in
ihr Leben reinzureden, zu kratzen, die die christliche
Vorgängerregierung der Kirche eingeräumt hat. Gerade auch
bei den Grünen – bei denen in allerdings nun wirklich
längst vergangenen grauen Vorzeiten einmal Frauen den
Standpunkt „mein Bauch gehört mir“ vertreten haben –
entblödet man sich nicht, den agitatorischen Aufwand der
Kirche in Sachen deutsches Mutterglück als Hilfe für
zerrissene und von Gewissensnöten geplagte Frauen
zu
propagieren, auf die schwangere Frauen einen Anspruch
haben. Gerade auch da kämpft der Feminismus längst
staatsverantwortlich für das Recht der Frau auf sittliche
Unterweisung im Sinne einer positiven Entscheidung für
das staatlich gewollte und von Gott geschenkte Kind.
Heilfroh ist man, daß die Kirche nicht aus der ‚Beratung‘
ausscheidet, die allzu ergebnisoffen eben auch von den
Grünen nicht gemeint ist.