Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Washington lässt Biowaffenkonferenz scheitern – EU zeigt sich entsetzt“:
Streit über die Ächtung der falschen Waffen in den falschen Händen

Mit der 5. Überprüfungskonferenz für Biowaffen soll wieder einmal versucht werden, ein System zur Verifikation und Kontrolle der Ächtung dieser Atomwaffen des kleinen Mannes einzurichten. Die USA weigern sich und bringen damit die Konferenz zum Scheitern: Verträge, die auch sie binden würden, lehnt sie ab. Sie handelt nicht nur im Stillen danach, sondern stellt vor aller Welt diplomatisch klar, dass sie über den Regeln der Weltordnung steht, die sie verordnet und der sie die Staaten des Globus unterwirft.

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„Washington lässt Biowaffenkonferenz scheitern – EU zeigt sich entsetzt“:
Streit über die Ächtung der falschen Waffen in den falschen Händen

In Genf versammeln sich 144 Signatarstaaten der 1975 in Kraft getretenen Konvention zur Ächtung biologischer Waffen zu ihrer 5. Überprüfungskonferenz, um dort ein Protokoll für einen wirksamen internationalen Kontrollmechanismus zu verabschieden. So etwas hat das einzigartig umfassende und eindeutige Verbot einer ganzen Waffengattung (www.sunshine-project.org) bislang nämlich nicht vorgesehen. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die USA, die sich gegen das geplante System zur wechselseitigen Information und Kontrolle sperren. Nach den Milzbrand-Anschlägen in Amerika gibt es jedoch die Hoffnung, dass Washington wegen der Terrorgefahr wieder mehr Gefallen an einem internationalen Vorgehen gegen Biowaffen finden würde. (FAZ, 5.12.01) Diese Hoffnung ist in mehrfacher Hinsicht unbegründet.

Die Praxis eines „umfassenden Verbots“

Die Vertragsstaaten haben sich vor einem Vierteljahrhundert eindeutig festgelegt: Jegliche Entwicklung, Produktion, Lagerung oder Beschaffung von biologischen oder Toxin-Waffen ist verboten. (Artikel 1 der Konvention) Die Praxis dieses Verbots sieht anders aus. Das bringt nicht zuletzt die unautorisierte Verwendung ans Licht, die ein fehlgeleiteter amerikanischer Patriot von den Produkten nationaler Waffenlabors gemacht hat. Die bei den Milzbrandanschlägen in den USA verwendeten Anthrax-Sporen stammen – inzwischen anerkanntermaßen – aus heimischer Züchtung. Man kann da offenbar Sachen, die außerhalb amerikanischer Waffenlabors in keinem anderen Staat (FAZ, 14.12.) beherrscht werden; nämlich Verfahren zur Verklumpung und Verfeinerung von Milzbranderregern, die sie erst waffentauglich machen. Das in den Briefen verwandte Anthraxpulver wird, Informationen der NZZ (14.12.) zufolge, nicht zum ersten Mal per Post unter größter Geheimhaltung zwischen den militärischen Forschungseinrichtungen hin- und hergeschickt. Außer Anthrax besitzen die USA die weltweit größte Ansammlung von Bakterien- und Virenstämmen, aus denen sie laut FAZ (3.12.) weitere 234 waffenfähige biologische Kampfstoffe zu basteln verstehen. Amerikanische Forscher sind nicht nur Spezialisten in Sachen Pest, Cholera und Ebola, sondern forschen daran, wie sich auch bisher völlig unbekannte Virus- und Bakterienkreuzungen (NZZ, 29.11.) zu Waffen aufbereiten lassen.

Andere ehrenwerte Mitglieder der Ächtungsgemeinde erforschen und züchten als Waffen einsetzbare Mikroorganismen unter dem Titel der, nach der Konvention erlaubten, Verteidigung gegen B-Waffen. Auf diesem Feld tut sich Deutschland hervor, das mit dem Spürpanzer Fuchs ein weltweit einmaliges, mobiles A-, B-, und C-Waffen-Labor besitzt. Wieder andere Staaten werden verdächtigt, geheime Biowaffenprogramme zu betreiben. Das ist angesichts der Praxis der militärisch übermächtigen Vorbild- und Führungsnationen kein Wunder, andererseits aber auch keine große Schwierigkeit. Der „dual use“, der von Verfahren und Produktionsmitteln der Gentechnik, ja sogar von gewissen Bakterien und ihren Eigenschaften zu machen ist, macht diese Waffe allen Staaten zugänglich, die überhaupt zur Nutzung der modernen Bio-Wissenschaften in der Lage sind.

Wozu Waffen ächten, die ohnehin jeder Staat hat und behalten will?

Offenbar lässt sich kein Unterzeichner vom „umfassenden und eindeutigen Verbot“ der Konvention irgendetwas verbieten. Warum aber sind Staaten, die ihre Biowaffen nicht abschaffen wollen, dann zu ihrer „Ächtung“ bereit? Immerhin ist es nicht selbstverständlich, dass Waffen, kaum sind sie in der Welt, zu Teufelszeug erklärt und verboten werden – und das im Einvernehmen mit dem potentiellen Feind, gegen den sie angeschafft wurden. Sturmgewehre und Panzer, Bomberflotten und Schlachtschiffe jedenfalls pflegen die jeweiligen Verteidigungsminister nicht als verbotene Tötungsmittel zu verurteilen – und sie versuchen auch nicht, ihre Feinde zu überreden, es mit diesen Kriegsmitteln ebenso zu halten. Das Ächten von Waffen, für deren Beschaffung Staaten ja einige Anstrengungen unternehmen, bleibt den so genannten atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungsmitteln vorbehalten. Dabei verschleiert die Namensgebung noch den wahren Grund ihrer Sonderbehandlung. Denn erstens zählt die hocheffiziente Tötung von größeren Massen des feindlichen Volkes durchaus zu den militärisch zweckmäßigen und gewollten Kriegshandlungen im Rahmen des Niederringens eines Feindstaates, und zweitens bleibt die Leistungskraft von Massenbombardements mit konventionellen Spreng- und Brandbomben in punkto Zerstörungskraft hinter den nichtkonventionellen Techniken nicht unbedingt zurück. Auch ein weiteres, weniger humanistisches denn kriegshandwerkliches Argument, das immer wieder gegen diese Waffen angeführt wird, ist nicht der wahre Grund für die Sonderstellung, die ihnen eine Rüstungs- und Ächtungs-Diplomatie mit dem Feind eingetragen hat: Die Auffassung, atomare Waffen seien militärisch unzweckmäßig, weil sie das zu erobernde Gelände auf Jahrzehnte hinaus unbewohnbar machten und sogar den siegreichen Truppen Besetzung oder Durchmarsch verwehrten, chemische und biologische Waffen seien in ihrer Wirkung schlecht auf den Feind einzugrenzen, die Letzteren womöglich in ihrer weiteren Wirkung überhaupt unbeherrschbar – diese Auffassungen werden alle praktisch von den Staaten widerlegt, die auf das unzweckmäßige Zeug auf gar keinen Fall verzichten wollen.

Der Grund für diplomatische Verständigungsversuche mit dem Feind ausgerechnet über Kriegsgerät liegt darin, dass es gegen Angriffe mit diesen Waffen des totalen Kriegs – bisher – keine Defensive gibt. Sie zielen direkt auf die nationale Substanz und Lebensfähigkeit des Feindstaates – sein Volk –, sind also wunderbare Waffen, solange ein Staat das Monopol darauf hat und andere damit erpressen kann. Sie werden zum Problem für die Kalkulierbarkeit seines Krieges, sobald auch der Gegner sie besitzt. Denn eine Eskalation hin zur beiderseitige Vernichtung, gegen die keine Seite eine Gegenwehr findet, eine wechselseitige Zerstörung der nationalen Substanz: das finden Militärs sinnlos. Die Kritik der Massenvernichtungswaffen, auf die Staaten sich verständigen, ist so ziemlich das Gegenteil des Entsetzens, das Normalmenschen angesichts der Perspektive eines millionenfachen Todes befällt, auch wenn öffentliche Debatten beides gerne verwechseln. Staaten machen sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kriegsführung; sie achten darauf, dass Krieg sich für sie als Mittel der Politik bewährt, und dass ihnen das Vernichtungswerk, auf das sie sich vorbereiten, nicht außer Kontrolle gerät. Aus lauter Interesse am Krieg lassen sie sich mit dem Feind, gegen den sich ihre Rüstungsanstrengungen richten, auf eine absurde Diplomatie über die Modalitäten des Einsatzes ihrer totalen Waffen und manchmal auf das Verbot gewisser Abteilungen von denen ein.

Bei Atomwaffen und ihren Trägersystemen verfielen die USA und die frühere Sowjetunion in ihrer jahrzehntelangen Rüstungsdiplomatie keineswegs auf die Idee einer allgemeinen Ächtung. Sie störten sich aneinander, an dem Patt, das mit der Fähigkeit jeder Seite, die andere vollständig zu vernichten, eingetreten war. Ihr unbedingtes Interesse am kontrollierten Einsatz ihrer atomaren Waffen schuf das perverse Bedürfnis, sich mit dem Feind über den Umgang mit Atomwaffen zu verständigen. Um ihn für sich berechenbar zu machen, gestand man ihm dasselbe Bedürfnis zu, erkundigte sich nach den fremden und erläuterte eigene Atomkriegsstrategien. In Anerkennung einer vorläufigen Unbesiegbarkeit der anderen Seite vereinbarten die potentiellen Weltkriegsgegner, dass sie sich um der „Stabilisierung der strategischen Situation“ willen nicht um Abwehrwaffen gegen Atomraketen bemühen würden; sie machten miteinander Höchstgrenzen für Anzahl und Sprengkraft der jeweiligen Atomraketen aus – und verwendeten zugleich alle Kraft darauf, sich überlegene atomare Kriegsmittel für den Endkampf zu beschaffen und sich aus dem leidigen Patt zu befreien. Ihre Feindschaft hat ihnen gegen den Rest der Welt auch noch eine Gemeinsamkeit eingetragen: Im Interesse der Berechenbarkeit ihrer wechselseitigen Bedrohung verpflichteten sie sich darauf, die jeweiligen Verbündeten sowie auch sonst alle Staaten – soweit sie nicht bereits zum Kreis der anerkannten Atommächte gehörten – von der Verfügung über diese Waffengattung auszuschließen. Seitdem mit der Sowjetunion der gleichrangig atomkriegsfähige Feind abgetreten ist und seitdem sich – Stichwort „nationale Raketenabwehr“ – Techniken der Defensive gegen diese Kriegsmittel abzeichnen, haben die USA jedes Interesse an zweiseitig bindenden Rüstungskontrollverträgen verloren. Wenn sie sich – und sei es nur beschränkt – gegen Atomraketen verteidigen können, dann werden diese wieder zu normalen Waffen, bei denen es darauf ankommt, wer sie wie unaufhaltbar ins Ziel bringt und wer sich wie gut dagegen wappnen kann. Solange die USA als einzige Raketen abfangen können, erreichen sie sogar ein neues Monopol auf den Einsatz von Atomwaffen. Das Interesse am Atomwaffensperrvertrag haben die USA allerdings nicht verloren – es hat nur seinen Inhalt verändert. Er war immer ein ungleicher Vertrag in dem Sinn, dass die atomaren Habenichtse den Atomwaffenstaaten den Verzicht auf das Streben nach diesen Waffen versprochen haben. Inzwischen ist es kein freiwilliger Entschluss eines Staates mehr, diesem Vertrag beizutreten oder nicht und dann eben die vorgesehene Sanktion zu erleiden: den Ausschluss vom Wissen und von Lieferungen, die friedliche Nutzung der Kernenergie betreffend. Das Versprechen, nicht nach Atomwaffen zu streben, und die Bereitschaft, alle kerntechnischen Anlagen internationaler Aufsicht zugänglich zu machen, sind zu einer Pflicht geworden, die alle Staaten den USA gegenüber haben; Verweigerer werden zu Outlaws der amerikanischen Weltordnung erklärt und mit Krieg bedroht. Die übrig gebliebene Supermacht fordert von der nicht atomar bewaffneten Staatenwelt die Anerkennung ihres rüstungstechnischen Vorrangs und damit seine Festschreibung. Sie sichert sich die atomare Wehrlosigkeit der meisten Staaten und damit ihre Empfänglichkeit für atomare Erpressung ihrerseits. Eine allgemeine Ächtung der Atomwaffen war daher schon immer ohne Chance.

Bei B- und C-Waffen, den „Atombomben des kleinen Mannes,“ liegen die Dinge anders: Dank ihrer technisch wenig anspruchsvollen Herstellung und der Verbreitung der dafür nötigen „dual use“-Technologien sind sie sehr vielen Staaten zugänglich. Ein amerikanisches oder zwischen wenigen Großmächten geteiltes Monopol war nie in Reichweite. Hier war umgekehrt eine gewisse Abschreckungsfähigkeit ansonsten armer, ohnmächtiger, also zu so etwas gar nicht berechtigter Staaten das Ärgernis. Ihnen gegenüber kam das alte Völkerbundsideal einer allgemeinen moralischen Ächtung zum Zug. Das Angebot, mit den Großmächten einen Verzicht auf diese Waffen zu vereinbaren, sollte die Anerkennung ersetzen, die sich weniger bedeutende Mächte mit ihnen zu ertrotzen hofften.

Natürlich bleibt das Ideal, anderen Staaten dieses Kriegsmittel abzuschwätzen, während man es selbst als eine letzte Versicherung gegen ein ungünstiges Kriegsglück und als absolute Abschreckungswaffe in der Hand behält, auch solchen Mächten gegenüber ein Ideal. Zur Entwaffnung potentieller Feinde taugt die Diplomatie dann doch nicht. Aber eine Ächtung von Waffen, die man hat und behält, ist drin. 144 Vertragsparteien einigen sich darauf, dass sie die Anwendung dieser prekären Kriegsmittel gegeneinander für nicht wünschenswert halten, dass sie auf ihre Verwendung im Krieg und auf die Drohung damit in ihrer Diplomatie verzichten wollen. Bis auf weiteres! Endgültige Sicherheit ist auf diese Weise nicht zu haben, und sogar die nicht zuverlässige Willenserklärung bedarf ihrer periodischen Erneuerung: Regelmäßig angesetzte „Überprüfungskonferenzen“ fragen nach, ob die Vertragspartner, die auch anderes können, die Lage noch immer so sehen wie beim ursprünglichen Vertragsabschluss. Gibt es noch immer keine Defensive gegen B- und C-Waffen? Sind gerade Partner, die ihr weltpolitisches Gewicht nur auf Drohungen mit solchen Waffen gründen könnten, weiterhin bereit, darauf zu verzichten? Anerkennen sie ihre eigene Ohnmacht und die teils konventionell überlegene, teils atomar gerüstete Abschreckung der Weltmächte als verbindlichen Rechtszustand auf dem Globus? Sind die, die zur Erpressung in jeder Hinsicht fähig sind, weiterhin bereit, dabei chemische und biologische Waffen auszuschließen? Zu dieser diplomatischen Erkundigung und freien Selbstverpflichtung taugt und passt ein Vertragssystem, das ein umfassendes Verbot dieser Waffen formuliert, indes keinerlei Vorschriften zur Verifikation (Überprüfung) der Vertragstreue enthält. (FAZ 10.12.01)

Ein europäisches Projekt: Ernstmachen mit der Verifikation

Seit mit dem Ostblock die definitiv nicht kontrollierbare feindliche Macht abgetreten ist, radikalisiert sich der Abrüstungsfanatismus des Westens. Besonders die EU-Mächte nehmen das Biowaffen-Verbot nun sehr wörtlich und können nicht mehr verstehen, wie man sich je auf ein Verbot ohne wirksame Kontrolle hat einlassen können. Sie orientieren sich am Vorbild des Atomwaffensperrvertrags und wollen die Biowaffen-Konvention zu einem ähnlich verbindlichen und wirksamen Instrument der Kontrolle fremder Rüstung und der Einmischung in den Gewalthaushalt anderer Staaten ausbauen – und das in Bezug auf Massenvernichtungswaffen, die viel eher in der Reichweite unzuverlässiger Staaten liegen als Atomwaffen. Natürlich denken auch die Europäer bei ihrem Engagement zur Ächtung dieser Waffengattung an Staaten, bei denen Bio-Waffen eine Gefahr darstellen, und sie wissen da auch einige namentlich zu nennen. Nur wollen sie deren Abrüstung mit der Etablierung eines vom Konsens der Mitglieder der Staatenfamilie getragenen internationalen Regimes erreichen.

Seit 1994 macht dazu eine „Ad-hoc-Gruppe“ Vorschläge für ein Kontrollregime mit Offenlegungspflichten, Routine- und Verdachtskontrollen, Überraschungs- und Zufallsbesuchen in gemeldeten und nicht gemeldeten Labors. Alle Vertragsstaaten sind nach diesen Vorschlägen zugleich Kontrolleure und Kontrollierte, jedem Staat, der sich kontrollieren lässt, steht auch das Recht zu, sich dessen zu versichern, dass andere Staaten ebenfalls auf den Besitz von biologischen Waffen verzichten. Natürlich sind auch die europäischen Promotoren bereit, sich dem von ihnen vorgeschlagenen Kontrollregime zu unterwerfen. Denn gerade unter gleichen und allseitigen Kontrollen macht sich ein interessanter Unterschied geltend: Staaten, die in tausend Labors die gentechnische Forschung vorantreiben, verlieren auch bei einem nachprüfbaren Verzicht auf Züchtung und Lagerung militärisch nutzbarer Mikroben die Fähigkeit nicht, sie sich bei Bedarf jederzeit zu beschaffen. Anders jene Objekte ihrer Kontrolle, die nationale Potenzen schon gehörig bündeln müssen, um ein paar Milzbrand-Stämme unter Kontrolle zu halten. Sie verlieren mit einem international überwachten Verzicht auf diese Militärforschung wirklich die Fähigkeit zur Herstellung biologischer Waffen. Darüber hinaus würde ein allgemeiner und überwachter Verzicht auf die „Atomwaffen des kleinen Mannes“ nur die „natürliche“, von Geld und kapitalistischem Entwicklungsstand bestimmte Rangordnung der militärischen Potenzen, also auch die imperialistischen Über- und Unterordnungsverhältnisse stabilisieren und eine durch zu billige Waffen sozusagen unfair erworbene Immunität gegen Erpressung beenden.

Die europäischen Bemühungen um ein Kontrollregime über die Bewaffnung von „Problemstaaten“ treffen auf einen deutlich anders gelagerten Standpunkt der USA: Die Weltmacht hat erstens kein Interesse mehr daran, auf einen freiwilligen Waffenverzicht bei den von ihr ausgemachten Feinden hinzuwirken. Zweitens hält sie Vereinbarungen eines wechselseitigen Kontrollregimes, dem auch sie sich unterziehen müsste, für einen einzigen Anschlag auf ihre politische Handlungsfreiheit. Drittens und überhaupt wollen sich die USA nicht in ihre Definitionshoheit über die „Problemstaaten“ dreinreden lassen, die sie als Fälle einer nötigen Abrüstung schon im Visier haben. Der typisch europäische Versuch, mit dem Angebot zum Mitmachen in einem internationalen Kontrollwesen zugleich Einspruch einzulegen gegen den gewissen Unilateralismus, den die USA auch hier an den Tag legen, verfängt daher überhaupt nicht.

Die USA: Biowaffen abschaffen – das tun wir, und zwar bei unseren Feinden!

Von Anfang an brüskiert die US-Delegation die Konferenz, ja entzieht ihr die Grundlage: Der Vertreter des Staates, von dem alle Welt nicht erst seit den Milzbrandattacken weiß, dass er von allen der größte Biowaffen-Produzent ist, hat gegen jede Gepflogenheit in seiner Rede unmittelbar Staaten wegen Vertragsverletzungen angeprangert. (Die Welt 11.12.01) – Welche Staaten? Natürlich die altbekannten Ärgernisse der amerikanischen Weltordnung: Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Syrien und Sudan. Eine Konferenz, in der die Vertragsstaaten diplomatisch um die Festlegung von allseits akzeptablen Kontrollmechanismen ringen, unterstellt als selbstverständlich, dass kein Unterzeichner sich bisher von irgendetwas hat abhalten lassen, redet aber nicht davon. Nun tritt der größte Vertragsverletzer vor die Versammlung der Biowaffen-Interessierten und verlangt offen die Ungleichbehandlung der Unterzeichnerstaaten: Ihm stehen die Waffen, ihm steht die Rolle des Anklägers zu; andere Staaten sind Schurken, die ihre Versprechen brechen, lügen und unwürdig sind, das Vertrauen der anderen zu fordern. Mit ihnen sind vertragliche Beziehungen unmöglich.

In diesem Sinn erklärt der amerikanische Verhandlungsführer das Konzept der wechselseitigen Kontrollen für mausetot, zu einem Konzept der Vergangenheit, untauglich, die Probleme der Gegenwart zu lösen. Der Diplomat fordert die Auflösung der Ad-hoc-Gruppe – was nach deren jahrelanger Arbeit für „Die Welt“ einer gezielten Provokation gleichkam. Stattdessen schlägt er vor, die Mitgliedsstaaten sollten nationale Strafgesetze erlassen, die sicherstellen, dass sich an ihnen vorbei keine Unbefugten in diesem Sektor zu schaffen machen. Außerdem will er im Verdachtsfall Kontrollen durch UN-Inspektoren, die indes vom Sicherheitsrat bestimmt werden (FAZ 10.12.) – und der Sicherheitsrat ist, davon gehen die USA aus, ihr Instrument. Sie haben nichts gegen einen internationalen Vertrag zur Ächtung von Biowaffen, wenn er dazu taugt, Krieg gegen von den USA angeklagte Vertragsbrecher zu rechtfertigen und den Rest der Staatenwelt auf Zustimmung und Mithilfe bei Strafaktionen verpflichtet. Man soll die „Schurken“ nur nach nationalem Recht möglichst vieler Staaten kriminalisieren; der Sicherheitsrat kann dann ihre Überwachung anordnen und die US-Armee kann ausrücken, um die ungesetzliche Bewaffnung abzurüsten. Resigniert und immer noch beschönigend fasst Tagungspräsident Toth am Ende zusammen:

„Eine große Zahl von Staaten setzt auf ein multinationales Rahmenabkommen, um eine umfassende Vereinbarung mit gesetzlicher Bindung zu treffen. Die USA dagegen wollen ein gezieltes Vorgehen, um sich konkrete Maßnahmen genehmigen zu lassen.“

Die Supermacht hat Heimlichtuerei nicht nötig. Verträge, die auch sie binden würden, lehnt sie ab. Sie handelt nicht nur im Stillen danach, sondern stellt vor aller Welt diplomatisch klar, dass sie über den Regeln der Weltordnung steht, die sie verordnet und der sie die Staaten des Globus unterwirft. Ihr stehen A-, B- und C-Waffen zu. Andere Staaten machen sich einer friedensgefährdenden Aggression schuldig, wenn sie versuchen, sich solche Waffen ohne Lizenz der USA zu beschaffen. Die Weltmacht braucht ihre Massenvernichtungswaffen, um sie anderen wegzunehmen – und auf diese schöne Weise „die Welt von der apokalyptischen Drohung zu befreien!“ Die europäischen Verbündeten müssen lernen, dass die USA ihren diktatorischen Unilateralismus als Grundlage des atlantischen Bündnisses betrachten – und alle Versuche der Europäer, sie in Regeln und Kontrollen einzubinden, als einen Anschlag auf amerikanische Vorrechte, der geeignet ist, das Bündnis zu untergraben.