III. Gesundheit als Ware
So sehr Medizin, Patient und Staat sich im Prinzip einig sind, was der Gesundheitsbetrieb leisten soll, so wenig deckungsgleich sind ihre Interessen im Ergebnis. Der Staat gewährt der Medizin Therapiefreiheit, dem Patienten freie Arzt- und Therapiewahl – und er stellt die Praxis unter die Generalbedingung des Geldes. In allen ihren Abteilungen ist Medizin ein Geschäft; jedes Stück Kampf gegen Krankheit muss gekauft werden.