II. Das Rentabilitätsgebot
Die Subsumtion der Produktivkraft der Arbeit unter ihre Wirkung für den Geschäftserfolg
Die Produktivkraft der Arbeit gehört dem Eigentümer der Produktionsmittel, der sie bezahlt und verrichten lässt. Durch dessen Ansprüche ist die Produktivkraft der Arbeit daher auch definiert. Sie geht nicht in dem banalen Umstand auf, dass Leute arbeitsteilig mit geeignetem Gerät leicht weit mehr nützliche Dinge herstellen, als sie für sich und für die Erleichterung ihrer Arbeit verbrauchen. Ihrer marktwirtschaftlichen Bestimmung nach besteht sie darin, dass unter dem Kommando des Kapitals, mit dessen Mitteln, also auch nach dessen Vorgaben und Kalkulationen mehr in Geld gemessenes Unternehmenseigentum geschaffen wird, als an Lohn für die Arbeit weggezahlt werden muss.