Die Schneider-Pleite und die sachfremden Entgleisungen der öffentlichen Moral oder:
Was ist ein gescheiterter Kredit gegen die funktionierende Macht der Banken

Ein „Baulöwe“ investiert in Grundstücke und bewirkt deren Wertsteigerung durch die kapitalisierten Erträge der Bebauung. Mit dem Erfolg wächst das Interesse der Banken, Herrn Schneider, der den staatlich kreditierten „Aufschwung Ost“ nutzen will, zu finanzieren. Banken können das, weil sie aus ihren Schulden bei der Gesellschaft und der Geschäftswelt ihr Kapital und diese von sich abhängig machen. Konsequent beschließen sie die „Schneider-Pleite“, sobald sie Liquiditätsprobleme nicht mehr als zeitweilige, sondern als unrentables Geschäft einstufen. Eine Pleite dieser Größe im „Aufschwung Ost“ erzeugt Zweifel am deutschen Finanzwesen, also werden die Verluste kleingeredet („peanuts“), was der Bank von einer fanatischen Öffentlichkeit sachfremd als sorgloser Umgang mit ihren Einlagen und insofern als Mitschuld angelastet wird.

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Die Schneider-Pleite und die sachfremden Entgleisungen der öffentlichen Moral
oder:
Was ist ein gescheiterter Kredit gegen die funktionierende Macht der Banken

I. Der Skandal: Bauunternehmer vergeigt Geschäft

Der deutsche Gerechtigkeitssinn hat einen neuen Skandal serviert gekriegt – und ihn dankbar aufgenommen. Die Meldung betraf einen etwas merkwürdigen Vertreter jenes Menschenschlags, der in der Marktwirtschaft den Geschäftsgang besorgt: Der „Baulöwe“ Schneider ist im Begriff, einen Konkurs hinzulegen – und ist mit einem ansehnlichen Rest ihm zur Verfügung stehenden Geldes fortgegangen. Die Aufregung betraf die immer aktuelle Frage: „Dürfen die das?“ sowie den ihr einbeschriebenen Auftrag zu ermitteln, warum das keiner verhindert hat.

Wohlgemerkt: Dem Geschäft des Herrn Schneider galt die Aufregung nicht. Im Gegenteil: Ohne seine Pleite hätte der Mann gute Chancen gehabt, zum „Unternehmer des Jahres“ gekürt zu werden. Schließlich finden sich bei ihm alle Qualitäten versammelt, die das Publikum an seinen Herren schätzt: Als Unternehmerpersönlichkeit mit Mut und Verantwortung hat er mitten in der Krise ein Riesengeschäft auf die Beine gestellt und jede Menge Arbeitsplätze geschaffen; alles im Dienste der Verschönerung deutscher Städte und des Nationalprojekts Nr. 1, des Aufbau Ost. Aus dieser Feier wird jetzt nichts, weil der gute Mann mit dem Geschäft minus statt plus gemacht hat. Das soll zwar in der Marktwirtschaft öfter vorkommen; und das „Schönen“ von Bilanzen zum Beweis von Kreditwürdigkeit hat auch nicht der Schneider, sondern das Steuerrecht erfunden. In diesem Falle ist sich aber vom Staatsanwalt bis zum Bild-Leser alle Welt sicher, daß es sich von Anfang an nur um Betrug und arglistige Täuschung gehandelt haben kann. Schneider hat das Vertrauen verspielt, das in ihn gesetzt wurde; also hat er es von Anfang an gar nicht verdient. In die Annalen deutschen Unternehmertums geht er nun als übler Charakter, als Blender, Steuerbetrüger und Handwerkerschinder ein. Denn eines steht ja fest: Sein Recht auf unübertrefflich erfolgreiche Kapitalisten läßt sich der deutsche Arbeiter, Wähler und Steuerzahler nicht nehmen, auch nicht von einer Figur wie Schneider.

Darüber ist eine Abteilung des kapitalistischen Geschäfts ins Gerede gekommen, die in den fünf Jahrzehnten deutscher Demokratie jeden Makel abgestreift hatte: Das Finanzkapital, früher einmal im Kreuzfeuer linker wie rechter Gesellschaftskritik, aber auch unter sturzbürgerlichen Leuten stets im Verdacht, unverdienten bis parasitären Reichtum darzustellen und zu mehren, war in den Genuß alltäglicher Anerkennung gelangt. Als „Dienstleistungsgewerbe“ war es Gegenstand lauer Beschwerden über verzögerte Buchungen, nicht gleich an die Kundschaft weitergegebene Zinssenkungen und zu hohe Gebühren; solche Beschwerden hat niemand mehr mit den klassischen Vorwürfen des Wuchers, der unproduktiven Bereicherung, der durch nichts legitimierten wirtschaftlichen Macht des großen Geldes etc. verwechselt.[1] Aber plötzlich war die Deutsche Bank wieder in der moralischen Schußlinie der nationalen Öffentlichkeit. Nur: Ein Rückfall in überwundene Kapitalismuskritik war zu keinem Augenblick zu befürchten. Die Schelte wurde zwar im Namen kleiner Leute und der Nation veranstaltet; doch kam sie vom Standpunkt, da hätten sich die Kreditwirtschaftler eines Versagens schuldig gemacht, keinen Millimeter weg.

Fahrlässigkeit und Leichtsinn im Fall Schneider stehen bei der Bezichtigung der Deutschen Bank im Gegensatz zu penibler und solider Geschäftspraxis der Banken im Umgang mit „uns kleinen Leuten“- was niemand als Forderung mißversteht, Hausfrauen und Arbeitslose auch einmal mit ein paar Mrd. Kredit zu überhäufen. Kein Wunder, daß die Antwort von Herrn Kopper erst einmal darin bestand, die unterschiedliche Behandlung der Stände zu leugnen; daß er vor allem darlegte, ein Mißtrauen in das Geldgewerbe sei völlig unbegründet – dieser Fall sei nur über Täuschung, Betrug zustandegekommen. Freilich war der Zusatz nicht zu vermeiden, daß auch ohne Arglist der Kundschaft bisweilen Kredite kaputtgehen können, weil Geschäfte eben manchmal fehlschlagen. Das sei aber in der Rechnung der Bankinstitute drin – Wertberichtigung und „peanuts“ –, die schließlich im Unterschied zu den renommierten Betrieben der Nation selbst in Krisenjahren Gewinn gemacht haben. „Peanuts“ ist dann der Auftakt für ein gezieltes Gejaule in Bild, wo wegen der großen Summen der kleine Mann erzählen darf, wie wichtig für ihn schon viel kleinere Beträge sind. Der Vorstand der Deutschen Bank darf sich „Arroganz“ und „mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit“ vorwerfen lassen – als feiere dieselbe Journaille nicht an anderer Stelle gerne „Verschwiegenheit“ und „Diskretion“ als überzeugende Belege für die Seriosität des Bankgeschäfts. Das Finanzkapital ist damit endgültig kein Thema mehr.

Das ist schade. Denn die Affäre Schneider gestattet einen interessanten Einblick in die höheren Sphären der Geschäftswelt, zu denen gewöhnlichen Leuten der Zutritt verwehrt ist, weil dort nicht sie, sondern das Geld arbeitet. Einen Einblick, der den so eifrig zitierten kleinen Bankkunden die Marktwirtschaft verleiden könnte, statt sie zur Sorge um das gewissenhafte Verzinsen von Milliarden anzustacheln.

II. Das Gewerbe des Herrn Schneider

1. Was sich mit Immobilien alles bewegen läßt

Nach Auskunft der Bild-Zeitung, die sich in solchen Sachen auskennt, nannte Baulöwe Schneider zur Zeit seines Abgangs ein Vermögen von 3,4 Mrd. DM sein eigen. Dieses ansehnliche Trumm Reichtum hat er in einem kapitalistisch ehrenwerten, aber durchaus eigentümlichen Gewerbe erworben. Auf das in den letzten Jahren bekanntlich nicht so lukrative Geschäft, Kapital in Maschinerie und Arbeitslöhne vorzuschießen, um es mittels Verkauf von Waren mit Überschuß in die eigene Tasche zurückfließen zu lassen, hat er sich gar nicht erst eingelassen. Er hat sein Eigentum vermehrt, indem er Grundstücke gekauft, auf ihnen Bürogebäude und Ladenzeilen errichtet und diese an Interessenten vermietet hat. Mit dieser simplen Operation hat er dafür gesorgt, daß diese Grundstücke im Wert stiegen und sein Eigentum sich – fast wie durch Zauberhand – in kürzester Zeit vervielfachte.

Diese Wertsteigerung der Schneiderschen „Objekte“ ist nicht aus dem Aufwand für Material und Arbeitslöhne für Umbau und Sanierung der Gebäude zu erklären; lohnende Anlage sind sie nach einem anderen Maßstab als dem, wieviel Gewinn sich im Verhältnis zu den Kosten für ihre Herrichtung ziehen läßt. Das Lohnen von Grundeigentum mißt sich an dem Maßstab, welche Einkünfte sich mit ihm im Vergleich zu anderweitiger Geldanlage dadurch ziehen lassen, daß es Interessenten gegen Miete zur Nutzung überlassen wird. Diese Mieteinnahmen werden mit Verzinsungen von Kapital anderswo verglichen; und mit diesem Vergleich wird dem Besitz an Grund und Boden die Eigenschaft eines Kapitalstocks zugeschrieben, der im Falle der Veräußerung den Verkaufspreis des Grundstücks ausmacht. Darin bestand das Geschäft des Herrn Schneider. Seine Interessenten fand er in Abteilungen der Geschäftswelt, die sich eine geschäftsfördernde Lage ihrer Räumlichkeiten entsprechende Mieten kosten lassen; und bei Bürgermeistern und Landesherren, denen die Betreuung eines Kapitalstandorts einigen Aufwand wert ist.

Als anrüchig gilt diese Spekulation auf Gewinne aus der Nachfrage nach Büros und Ladenflächen hierzulande überhaupt nicht. Mit seinem Geschäftsgebaren hat Schneider schließlich ein ehrenwertes Prinzip kapitalistischen Wirtschaftens zur Anwendung gebracht: Die Verfügung über irgendein nützliches Ding als Eigentum verleiht dem Eigentümer das Recht, jedem, der dessen bedarf, für dessen Nutzung einen Preis abzuverlangen. Die Besonderheit des Schneiderschen Gewerbes liegt allerdings in dem, was da als Eigentum existiert und zwecks Nutzung „verkauft“ wird: Das Eigentum an der Erde selbst, an der puren Naturvoraussetzung für jedes Leben und Arbeiten, ist der Rechtstitel, auf den Ertrag gezogen wird. Daß es an solcher Bodenfläche nun einmal nicht mehr gibt, als es gibt, macht die private Verfügungsgewalt über jedes Trumm Boden zu einer einmalig lukrativen Angelegenheit. Sie gibt dem Eigentümer die Macht, jede Nutzung auszuschließen, die er nicht genehmigt hat, und damit das Recht, sich am schieren Bedarf nach Grund und Boden erpresserisch zu bereichern. Das Eigentum selbst, ohne weitere Zutat des Eigentümers, ist hier die Lizenz zum Geldverdienen.

Weil andere Leute es brauchen, kann man Grundeigentum vermieten, verpachten und verkaufen. Wie hoch der Mietzins bzw. der Preis ist, den der Eigentümer den jeweiligen Interessenten abverlangen kann, entscheidet sich nach Lage und Nutzungsart der Grundstücke, also in der Konkurrenz zwischen Anbietern von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art einerseits, den verschiedenen Nachfragern nach deren Nutzung andererseits. Da gilt: Je mehr Nachfrage, desto mehr steigen die Mieten. Das Grundeigentum, das seinerseits kein Stück zur Vermehrung des gesellschaftlichen Reichtums dazutut, profitiert also von wachsender Geschäftstätigkeit in den anderen Abteilungen des Kapitals automatisch mit steigenden Erträgen. Diese Nachfrage besteht zum einen aus Einkommen, aus denen der Bedarf nach einem Dach über dem Kopf finanziert werden muß. Einschlägigen Statistiken ist zu entnehmen, daß das Grundeigentum dieser Sorte Menschheit dafür im Schnitt ein Drittel ihrer Einkünfte abknöpft, und der Staat gibt den Grundeigentümern noch Steuergelder dazu, damit deren Ansprüche nicht die Löhne ihrer Mieter gänzlich ruinieren. Die andere Sorte Nachfrage kommt aus der Welt von Industrie und Kommerz. Diese kalkulieren Standort und Lage von Büros und und Kaufhäusern ihrerseits nach Konkurrenzgesichtspunkten, für die Mieten und Pachten als lohnende Kost fungieren. Die Nähe zu Markt und jeweiliger Kundschaft – möglichst noch vor der Konkurrenz – ist ihnen manchen Mehrpreis für Miete wert. Wo Handels- und Bankkapital samt Anhang sich breitmachen, steigen deshalb sofort die Quadratmeterpreise, als ob mit dem Terrain wundersame Wandlungen vorgegangen seien, und werden von denen gezahlt, die mit den entsprechenden Lagen ihr Geschäft machen.[2]

Insofern die Verfügungsgewalt über das Stück Erde für dessen Eigentümer ertragbringend wirkt, konstituiert der Boden für ihn Kapital. Diese Verwandlung eines Stücks Erde in überschußbringendes Vermögen erfolgt nach der im Kapitalismus gültigen Logik, der gemäß jedes Einkommen, das anfällt, einen Überschuß über einen Vorschuß darstellt, der zu diesem Überschuß berechtige, also ihn „hervorgebracht“ haben müsse.[3] Wieviel Kapital ein Stück Erde repräsentiert, entscheidet die Höhe des Ertrags, der sich aus ihm ziehen läßt. Diesen „Bodenwert“ „ermittelt“ der Eigentümer, indem er das interessante Verfahren namens „Kapitalisieren“ zur Anwendung bringt: Er definiert seine Einnahmen als Zins einer Hauptsumme und „schließt“ von ihnen auf diese zurück. Als Maß des Vergleichs Überschuß – Vorschuß fungiert in dieser Operation der jeweils herrschende Zinsfuß. Die Höhe seiner Erträge interessieren den Grundbesitzer also von vornherein nur in einem Vergleich mit Erträgen, die sich mit anderswo angelegtem Geldkapital erzielen lassen. So ist das Grundeigentum mit jeder anderen Sorte Vermögen gleichgesetzt, die in der Gesellschaft ertragbringend wirkt.

Damit ist der Preis definiert, den der Verkauf eines solchen Stück Bodens mindestens bringen muß, um die Ansprüche des Eigentums zu befriedigen. Wenn ein solcher Bodenpreis als für eine „Lage“ gültiges Preisniveau einmal feststeht, bestimmt er umgekehrt seinerseits, wieviel in dieser Gegend ein Vermieter oder Verpächter an Miete mindestens verlangen muß, damit sich „sein“ Stück Erde genauso rentiert wie ein anderes vergleichbares.

2. Was Baulöwen vermögen

Ein „Baulöwe“ ist, wer sich auf dieses Geschäft wirft und es von Projekt zu Projekt immer mehr zu seinem Vorteil auszunutzen versteht. Ganz in diesem Sinne paßt er nicht bloß seine Preise der wachsenden Zahlungskraft seiner Kundschaft an, sondern nimmt die Preissteigerungen, die ein zukünftiges Wachstum von Handel und Industrie erwarten läßt, in seinen Geschäftskalkulationen spekulativ vorweg. Zu Recht: Wenn der Preis des Bodens nichts anderes ist als ein fiktiver Wert, der sich der Rückrechnung des Ertrags aus Verpachtung verdankt, dann ist die Bestimmung des Grundstückwerts daraus, daß sich in Zukunft viel mehr Ertrag aus ihm wird ziehen lassen, die aus dieser Spekulation logisch folgende Konsequenz.

Ganz im Einklang mit den in dieser Sphäre üblichen Geschäftsgepflogenheiten hat Schneider gerechnet, als er seine Büropaläste und Luxusladenzeilen in deutschen Großstädten hochzog. Er hat dabei vor allem auf eine Geschäftssphäre gesetzt, die sich aus dem Zusammenwirken von kommunaler Repräsentationssucht und kapitalkräftiger Kundschaft ergibt. Seine nun halbfertig dastehenden Paläste und Prunkbauten sind nicht nur als Angebot an die Kapitalistenklasse, Abteilung Repräsentation und Luxus, gedacht; sie verstehen sich zugleich als Vorzeigestücke städtischer „Baukultur“, mit der die jeweilige Kommune ihre Qualität als Ort gelingenden kapitalistischen Reichtums nicht nur vorzeigen, sondern auch befördern will. Für die neue deutsche Hauptstadt gilt dies ohnehin. Erstens ist klar, daß der Regierungsapparat eines imperialistischen Staates samt diplomatischem Anhang ganz automatisch jede Menge Nachfrage nach Luxusbauten und -konsum stiftet, weshalb schon der Beschluß zur Hauptstadtfrage die Grundstückspreise steigen ließ und manchen Spekulanten über Nacht zum reichen Mann machte. Zweitens hat das „Stadtbild“ der neuen deutschen Hauptstadt auf jeden Fall Macht und Reichtum der Nation zu repräsentieren und nicht die Armut ihrer Bewohner vorzuzeigen; ein Auftrag, den die Grundstücksspekulation Hand in Hand mit der Stadtverwaltung gerade erledigt. Aber auch in anderen deutschen Städten gehört es zum guten Brauch, die knappen Gelder zur „Standortpflege“ mittels Luxushotels und marmornen Einkaufspassagen einzusetzen; in getreuer Kopie westlicher Vorbilder huldigt ein Leipziger Bürgermeister dem Wahn, in seiner Messestadt würde mehr kapitalistisches Geschäft laufen, wenn er nur den dazugehörigen Herren im dunklen Anzug entsprechende Angebote in Sachen Ambiente unterbreite. Da kam ein Schneider gerade recht.

Zur Verwirklichung seiner Pläne hat Schneider nicht einmal eigenes Eigentum gebraucht. Soweit er über solches aus früheren geschäftlichen Unternehmungen verfügte, hätte es zum Aufkauf und Ausbau dieser Serie immer größerer, schönerer und protzigerer Bauten auch nie ausgereicht. Die Kapitalgröße, die seine Unternehmungen verlangten, verdankt sich der tatkräftigen Unterstützung der Banken. Nur die sind nämlich imstande, aus der Schneiderschen Spekulation auf wachsende Mieteinnahmen ein tatsächliches Geschäft zu machen. Sie haben Schneider per Kredit mit der nötigen Zahlungskraft ausgestattet, mit der er seine hochfliegenden Pläne verwirklichen konnte.

Schneider hat deswegen Kredit gekriegt, weil er denen, die geschäftsmäßig Geld verleihen, die Projekte präsentiert hat, mit denen er Geld an Land zu ziehen gedachte – so ist er zu seinem Eigentum gekommen. Die fiktive Wertbestimmung seiner Grundstücke, die bloße Behauptung der Existenz einer Kapitalsumme wegen zukünftig zu erzielenden Gewinns gilt der Bankenwelt nämlich keineswegs als haltlose Spekulation, sondern als solide Geschäftsgrundlage und damit als lohnende Geschäftssphäre für sie selbst. Dafür hatten die Banken im Falle Schneider gute Argumente. Während in den Abteilungen Produktion und Handel Umsatz und Erträge schrumpften; während eine ganze Nation darüber seufzte, daß „Krise“ sei und sich kein rechter Profit mehr verdienen lasse, hat das Gewerbe des Herrn Schneider und seine ganze Branche wie durch ein Wunder „geboomt“. „Wachstumschancen“ boten sich da, wo genaugenommen gar nichts wächst, sondern bloß anderswo erzeugte Einkommensteile eingesackt werden. Es ist auch kein großes Geheimnis, warum: Gleich hinter Bischofferode beginnt nämlich die Großbaustelle „Neues Deutschland“, für die der deutsche Staat, Krise hin oder her, freihändig seinen Kredit zum Einsatz bringt. Das repräsentative Neubauwesen in den Städten möchte er als „allgemeine Produktionsbedingung“ für zukünftiges Geschäft wirken lassen, weshalb er das hier tätige Unternehmerrisiko noch zusätzlich mit Steuererleichterungen entlohnt. Grund genug für deutsche Kreditinstitute, die unternehmerische Initiative Schneiders zu unterstützen und sich eigene, wachsende Zinserträge aus Bau und Vermietung dieser „Objekte“ zu sichern. Zu diesem Behufe wiederholt die Bankenwelt mit ihrer Kreditvergabe an Schneider die Operation, die er ihnen mit seiner Kapitalisierung zukünftiger Mieteinnahmen vorgerechnet hat. Sie behandeln dieses Kapital als „Sicherheit“ für die Schaffung eines neuen Kapitals, diesmal in ihren eigenen Büchern. Die Zahlungsfähigkeit, mit der sie Schneider ausstatten, existiert in den Bankbilanzen als Rechtstitel auf Bedienung mit Zins; also als ihr Kapitaleigentum.

Darüber, daß es neulich die Banken waren, die durch ihren Zweifel an der Solvenz des Herrn Schneider aufgedeckt haben, daß sein Geschäft gar nicht die ihm in allen möglichen Buchungen bescheinigte Größenordnung besaß, sollte man also nicht vergessen, daß es dieselben Institute waren, die das Vermögen von Schneider erst gestiftet und dessen Ausdehnung ermöglicht haben. Ohne ihren Kredit hätte sich die Rechnung des privaten Bauunternehmers Schneider als haltloser Wechsel auf die Zukunft entlarvt; mit ihm wird sie Realität und bekommt ihre finanzielle Wucht. Ihren Kredit vergibt die Bank allerdings nicht aus Liebe zu Herrn Schneider oder zu deutschem Kulturgut, sondern zwecks Vermehrung ihres Vermögens. Eben dies berechtigt, ja verpflichtet sie dazu, darauf zu achten, was Schneider mit seinem Eigentum macht. Denn es ist ja zugleich das Ihre: Der – sei es per Grundbucheintrag, sei es per Kreditvertrag – verbriefte Anrechtstitel der Bank auf einen Anteil an den Schneiderschen Einnahmen weist dessen Geschäftstätigkeit zugleich als die der Bank aus, in die sie mit ihrem Eigentum involviert ist.

Strenggenommen haben die Banken also weniger die Schneidersche als ihre eigene Geschäftstätigkeit von gestern überprüft und festgestellt, daß die Voraussetzungen, unter denen sie sie aufgenommen hatten, nicht mehr gegeben waren. Dieses Überprüfen war mit der Scheidung verbunden, die in der Welt des Privateigentums nun einmal üblich ist: der zwischen Schneiders Eigentum und ihrem eigenen. Dabei hat sich herausgestellt, daß die Zahlungsfähigkeit, mit der die Banken Schneider ausgestattet haben, inzwischen gleich mehrfach „kapitalbildend“ gewirkt hatte. Es sind damit mehrfach neues Eigentum und neue Rechtstitel auf Ertrag in die Welt gesetzt worden: Bei den ehemaligen Besitzern der Schneiderschen Grundstücke in Form von Gelderträgen; bei Baufirmen und Lieferanten in Form von Zahlungsansprüchen für Waren und Dienste; bei Schneider selbst in Form von privaten „Sachwerten“ und Vermögen auf Konten… Die Eigentumsansprüche auf Schneidersches Vermögen überstiegen dessen wirklichen Umfang. Grund genug für die Bank als den ursprünglichem Stifter all dieses Eigentums, ihr Recht geltend zu machen, ihre Hauptsumme zurückzufordern und damit alle anderen Titel für nichtig zu erklären – vor allem die von Schneider selbst.

Der Vorwurf der „Fahrlässigkeit“ an die Adresse der Banken geht also ziemlich an der Sache vorbei. Er lebt von der Vorstellung, im Unterschied zu den haltlosen Spekulationen des Herrn Schneider handele es sich beim Geschäft der Bank um ein durch und durch gesundes, solides und seriöses Geschäft. Dabei unterscheidet sich das Geschäft der Bank von dem des Herrn Schneider wenn, dann nur in einem: In dem Ausmaß und in der gesellschaftlichen Gültigkeit ihrer Macht, aus Schulden anderer für sich Kapital zu machen.

III. Die Macht des Kredits

1. Die Macht der Bank: Aus Einlagen Kredit…

Über die Geschäftssphäre der Bank ist bekannt, daß sie mit Geld handelt, wobei sie eine Kette von Verhältnissen zwischen Gläubigern und Schuldnern eingeht, also Kredit gibt und nimmt. Bei Lichte besehen handelt die Bank aber überhaupt nicht mit Geld, sondern mit Kapital; d.h. mit einem Geld, das den Anspruch verkörpert, mehr zu werden. Das tut es einfach deshalb, weil die Bank es verleiht. Sie nimmt für jeden Verleihakt Zinsen; verrichtet diese Akte also mit dem selbstverständlichen Anspruch, daß jedes Geld für sie automatisch mehr Geld ist, sobald sie es an andere ausleiht.

Auch hier hat man es mit einem Gewerbe zu tun, das Erträge kassiert, ohne irgend etwas zu produzieren oder zu verkaufen. Der schlichte Umstand, daß die Bank über die Macht verfügt, ihre Kunden zu Leistungen des Geldes zu verhelfen, auf die diese sonst hätten verzichten müssen, berechtigt sie, von ihren Schuldnern mehr Geld zurückzufordern, als sie ihnen geliehen hat. Der Preis, den die Bank für die Bereitstellung von Zahlungsfähigkeit verlangt, mag von ihren Schuldnern aus wirklichen Überschüssen gezahlt werden oder bloßer Abzug von deren Einkommen oder Eigentum sein: Für die Bank wirkt dieses Geld auf jeden Fall als Kapital, weil sein Verleihen ihr Vermögen vermehrt. Dazu muß es noch nicht einmal wirklich vorhandenes Geld sein: Kredit, d.h. von der Bank selbst erzeugte Zahlungsfähigkeit in fremder Hand, tut für sie denselben Dienst.

Das Geschäftsmittel, mit dem die Bank ihr Werk der Kapitalvermehrung durch Verleihen vollzieht, ist das gesamte Geld der Gesellschaft. Dessen wird sie auf doppelte Weise habhaft:

  • Erstens monopolisiert sie den gesellschaftlichen Zahlungsverkehr bei sich, indem sie ihrer Kundschaft die Konten führt. Auf diese Weise zentralisiert und vereinfacht sie den gesellschaftlichen Zahlungsverkehr, was sie sich als „Dienst“ hoch anrechnen und durch Gebühren entgelten läßt. Ginge es bloß darum, ließe man sich die Sache mit der Gebühr ja noch einleuchten. Der Zweck der Bank beim Verrichten dieses Geschäfts ist allerdings weniger altruistisch. Sie konzentriert auf diese Weise alle gesellschaftlichen Zahlungsmittel bei sich, um sie als Mittel ihres Kreditgeschäfts wirken zu lassen, und ist deshalb auch nicht zufrieden, bis nicht noch die Groschen des letzten Sozialhilfeempfängers über ihre Konten zu- und abfließen.
  • Zweitens zieht die Bank jedes gerade überschüssige Geld ihrer Kundschaft mit dem Angebot an sich, es für sie mittels Zinszahlung zu vermehren. Was immer die bei ihr verbuchten Geldsummen für ihre Einleger repräsentieren mögen – Konsumtionsfonds, zeitweilig nicht benötigte Kaufmittel von Kapitalisten, Überschüsse aus Geschäft, Geldvermögen – in der Hand der Bank zusammengefaßt ist dieses Geld Kapital, mit dem sie ihr Leihgeschäft in Gang bringt und am Laufen hält.

Das Leihgeschäft der Bank beruht also von vornherein auf der Verfügung über fremdes Geld. Zu ihren Einlegern steht die Bank im Verhältnis des Schuldners; das Geld, über das sie verfügt, hat sie von diesen nur geliehen, es bleibt deren Eigentum. In ihrem Leihgeschäft behandelt die Bank das Geld ihrer Kunden als ihr Kapital. Sie benutzt es, um allen, die Geld benötigen und Zinsen zahlen können, bei sich Kredit einzuräumen; d.h.: Sie übernimmt im Umfang des eingeräumten Kredits die Zahlungsverpflichtungen ihrer Schuldner gegenüber deren Gläubigern. Die Einlagen ihrer Kundschaft – also die Schulden, die sie bei anderen macht – erfüllen dabei für die Bank die Funktion des Beweises für ihre eigene Zahlungsfähigkeit: Mit ihnen verleiht sie ihrer Behauptung Glaubwürdigkeit, mit ihrem Kredit könne man zahlen, weil er so gut sei wie Geld. Daß alles Geld der Gesellschaft durch die Hände der Bank läuft, bei ihr zentralisiert ist, sie also jederzeit mit echtem Geld zahlen könnte, verleiht den Zahlungsversprechen, mit denen sie ihre Kundschaft ausstattet, die Qualität, gesellschaftlich anerkanntes Zahlungsmittel zu sein.

Die Kreditvergabe der Bank besteht also nicht darin, das Geld zu höherem Zins wieder auszuleihen, das sie sich gegen niedrigeren Zins ausleiht;[4] bestünde ihr Geschäft nur darin, so wäre es eine ziemlich beengte Angelegenheit. Ihr Versprechen, an anderer Statt zu zahlen, gibt eine Bank ganz getrennt davon, über wieviel von ihren Einlegern eingesammelte Gelder sie verfügt und ob diese jemals reichen könnten, um alle ihre eigenen Verbindlichkeiten abzudecken und alle Forderungen zu bedienen, deren Einlösung gegenüber Dritten sie mit ihrer Kreditvergabe verspricht. Damit ist die Bank die gesellschaftliche Agentur des Prinzips, daß Schulden an einer Stelle Schulden an anderer Stelle begründen. In dem Maße, wie sie Kredit nimmt, wächst ihre Fähigkeit, Kredit zu vergeben; und indem sie Kredit vergibt, ermöglicht sie wiederum ihren Schuldnern das Eingehen neuer Zahlungsverpflichtungen.

Die „Technik“, mittels derer die Bank das Wunderwerk vollbringt, alle Welt mit ihren Zahlungsversprechen zahlen zu lassen, als wären sie gesellschaftlich gültiges Geld, erscheint simpel, hat es aber in sich. Die Bank schafft „Buchgeld“, d.h.: In den über sie laufenden Geldtransaktionen ersetzt sie das gesellschaftlich gültige Zirkulationsmittel durch ihr Zahlungsversprechen. Das Geld ihrer Einleger hält sie bei sich als bloße Ziffern auf Konten; diese sind von der Bank verbürgte Rechtstitel auf Zahlung. Bei den Zahlungen, die sie für ihre Schuldner vornimmt, ist die Bank ebenfalls bemüht, diese in möglichst großem Umfang als bloße Buchung stattfinden zu lassen, mit der ein Rechtstitel auf Zahlung bei ihr in einen Rechtstitel auf Zahlung bei einer anderen Bank verwandelt wird. Was hier als bloße Technik erscheint, ist also in Wahrheit der Vorgang, das Vorhandensein von Geld dadurch zu behaupten, daß man ihm die Form des bloßen Rechtstitels, des ideellen Geldes gibt – was immerhin unterstellt, daß die Eigentümer dieses Geldes nicht auf den Beweis der Wahrheit dieser Gleichsetzung bestehen, also die Behauptung der Bank, sie würde im Zweifelsfall für Zahlungen in entsprechender Größenordnung geradestehen, als im wahrsten Sinne des Wortes bare Münze nehmen.

Ist dieser Ersatz einmal gesellschaftlich durchgesetzt, erfüllen die Vorräte an Zirkulationsmitteln („Bargeld“), die die Bank bei sich hält, nur mehr die Funktion einer Reserve für Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihrer Kundschaft bzw. gegenüber anderen Banken, wann immer diese statt Zahlungsversprechen „echtes Geld“ sehen wollen.[5] Die Kennzeichnung solcher Geldvorräte als „Bargeld“ verrät hierbei ganz den Standpunkt der Bank, bei dem gesellschaftlich gültigen Geld, um das sich doch alles dreht und an dem sich der Erfolg jedes Geschäfts mißt, handele es sich quasi nur um eine Form, über Zahlungsfähigkeit zu verfügen, und als solche um ein bloßes Hilfsmittel ihres Kreditgeschäfts. Sie behandelt ihre Abhängigkeit von der Bereitstellung von Geld durch ihre Einleger einerseits, von Geschäftserfolg und Zinszahlung ihrer Schuldner andererseits als bloßes Frage ihrer rechtzeitigen Verfügung über die nötige Menge Bargeld, d.h. ihrer „Liquidität“. Deren Notwendigkeit verhandeln Banken als „Problem“, und zwar deshalb, weil Bargeld von ihrem Standpunkt aus eine überaus lästige „Form“ des Geldes ist: Es liegt untätig herum, bringt keine Zinsen, „kostet“ also. Die Banken sind deshalb ständig bemüht, sich in ihrer Kreditvergabe von solchen Reserven unabhängig zu machen und ihre Kreditvergabe rein daran zu orientieren, was sich ihnen an Geschäftsgelegenheiten bietet. Dafür ist das erste Mittel die Ausweitung ihres Kreditvolumens: Je besser das Geschäft der Bank läuft, je mehr die Gesellschaft mit ihrem Kredit statt mit Barem zahlt, desto weniger Reserven benötigt sie. Zweitens verschulden sich die Banken untereinander, stehen also wechselseitig mit ihrem Kredit für die Zahlungsfähigkeit der je anderen ein und sorgen damit für eine weitere Entfernung der umlaufenden Zahlungsversprechen von deren „Deckung“ durch Geldbestände.

Die letzte Garantie dafür, daß ihnen das Geld nie ausgeht, dessen sie als Rohmaterial für die Abwicklung ihrer Kreditbeziehungen bedürfen, verschafft den Banken der Staat. Dieser gibt ihrem Standpunkt recht, daß die Ausweitung des Kreditgeschäfts ihre Schranke nicht an der verfügbaren Menge Barem haben dürfe, und stellt ihnen in Form seiner eigenen Zahlungsversprechen die Liquidität bereit, die ihr Geschäft verlangt. Dazu hat sich der Staat gegenüber den Banken das Monopol der Notenausgabe gesichert, ihnen also ihr Recht auf Ausgabe eigener Banknoten entzogen, mit denen sie früher ihre Versprechen auf Zahlung in gemünzter Landeswährung verbrieften. An deren Stelle hat der Staat seine eigenen Kreditzeichen gesetzt. Diese haben gegenüber den früheren Banknoten den entscheidenden Vorteil, daß ihre Gültigkeit als Geld nicht vom Vertrauen der Bankkundschaft in das Geschäft der Bank abhängt, sondern sich allein der Staatsgewalt verdankt. Die allein verfügt über die Macht, bloßen Kreditzeichen die Qualität gesellschaftlichen gültigen Geldes einfach dadurch zuzuschreiben, daß sie ihre ganze Gesellschaft per Gesetz darauf verpflichtet, alle ihre Eigentumsübertragungen mittels dieser Zeichen abzuwickeln. Mit der Monopolisierung der Notenausgabe sorgt der Staat dafür, daß Banken ihre Macht über die gesellschaftliche Zirkulation nicht mehr in der Weise betätigen müssen, daß sie sie – wg. fehlender „Liquidität“ – zum Erliegen bringen, wenn ihre Rückflüsse ausbleiben.[6] Indem der Staat den Banken seine Kreditzeichen – wiederum gegen Zins – als ihr Geldmaterial zur Verfügung stellt, befreit er ihre Kreditausweitung von ihrer Schranke an der Liquidität – wenn auch nicht von der an der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Die Notwendigkeit für die Banken, dennoch auf so etwas wie eine „Reserve“ für Zahlung zu achten, installiert der Staat zugleich mit der Pflicht zum Halten einer „Mindestreserve“, d.h. von zinslosen Einlagen bei der Zentralbank nach Maßgabe ihrer Kreditausweitung.

Damit ist alles in der Gesellschaft umlaufende Geld Kreditzeichen. Es zirkulieren lauter Rechtstitel auf Einkommen; diese fungieren als Geld, weil sie durch den Staat als solche verbürgt sind und durch die Bank als Rohstoff der von ihr ausgehenden Kreditzirkulation in Umlauf gebracht werden.

2. … und aus Schulden Kapital machen

Auf diese Weise schafft die Bank für sich Leihkapital. Dieses ist fiktives Kapital – wobei „fiktiv“ keineswegs heißt, daß es dieses Kapital nicht gibt. „Fiktiv“ ist es, weil es dadurch in die Welt kommt, daß es in den Büchern der Bank als Rechtstitel auf Ertrag festgehalten wird und durch seine Bedienung seitens des Schuldners ertragbringend wirkt. Die Bank hält die Zahlungsfähigkeit, mit der sie andere ausstattet, in ihren Büchern als plus fest: Geld ist weggegeben, fungiert in fremder Hand und ist gerade damit als ihr Eigentum neu geschaffen, als Forderung, die sie an andere hat und die mit Zins bedient werden muß. Während Grundeigentum als fiktives Kapital seine Grundlage noch im Verweis auf ein wirklich zur Verfügung gestelltes Stück nützlichen Guts hat, beruht das fiktive Kapital der Bank auf dem puren Vertragsverhältnis zwischen ihr als dem Verleiher der Zahlungsfähigkeit und dem Schuldner, der derer bedarf und deshalb der Bank mehr zurückzahlt, als er bekommt. So vollbringt die Bank das ökonomische Werk, aus nicht vorhandenem Geld Kapital zu machen. Sie verwandelt ihren Umsatz in Kredit in ihr Eigentum, das mit dem Recht versehen ist, mehr zu werden, und auf das sie als ihr Vermögen als Basis dafür verweisen kann, neuen Kredit zu nehmen und zu vergeben.

Die Ansprüche auf Zahlung, die mit dem fiktiven Kapital in die Welt gesetzt werden und die es zum Vermögen der Bank machen, sind sehr real; sie sind von der Staatsgewalt als Rechtstitel gültig gemacht und werden im Zweifelsfall vollstreckt. Ihren eigenen Gläubigern gegenüber tut die Bank ihr Möglichstes, um zu verhindern, daß diese ihre Einlagen mit Geld bedient sehen wollen – so verschafft sie sich nach der Seite Freiheit im Umgang mit der eigenen Kreditausweitung. Aus dem gleichen Grund beharrt die Bank ihren Schuldnern gegenüber auf „Sicherheiten“ und achtet peinlich darauf, daß diese ihre Kredite als Kapital der Bank achten, also pünktlich bedienen. Je verläßlicher die Schuldner der Bank dafür geradestehen, daß das Bankkapital sich als solches bewährt, desto mehr Zugriff auf neue Erträge kann sich die Bank verschaffen.

Gelegenheiten zur Erweiterung ihres fiktiven Kapitals ergeben sich für die Bank aus jeder Transaktion, in der Geld vorkommt, sein Fehlen also manche Aktivität be- oder verhindert, die für das Leben und Wirtschaften im Kapitalismus notwendig ist. Allen Klassen und Schichten leistet sie den „Dienst“, sich bei ihr verschulden und ihr Vermögen mehren zu dürfen:

  • Vom Einkommen armer Leute holt sie sich ihren nicht unbeträchtlichen Anteil mit so schönen Einrichtungen wie dem Konsumentenkredit und der Hypothek. Mit ersterem macht sie das Einkommen der unteren Schichten zur Gewinnquelle für VW und Karstadt; mit letzterer drückt sie den geschätzten „Häuslebauern“ die lebenslange Verpfändung von Einkommensteilen auf. Wer es auszubaden hat, wenn die Bedienung der Bankansprüche im Zuge kapitalistischer Konjunkturen gar nicht unerwarteterweise ausbleibt, steht damit auch gleich fest, was die Klagen der Öffentlichkeit über die unmäßigen Ansprüche gewisser Leute ebenso bezeugen wie die fälligen Zwangsräumungen.
  • Den Warenhandel macht die Bank dadurch für sich zur Einnahmequelle, daß sie die Wechsel diskontiert, mit denen Geschäftsleute untereinander anstelle barer Zahlung ihre Rechnungen begleichen. Diese wollen den gedeihlichen Fortgang des Geschäfts nicht am Vorhandensein von Geld scheitern lassen, kaufen voneinander gegen Kredit und verkaufen gegen Kredit. Gegen einen Abschlag („disagio“) verwandelt die Bank diese privaten Zahlungsversprechen in gesellschaftlich gültiges Geld und hat damit schon wieder aus einer Transaktion, in der sich nichts vermehrt, für sich eine Quelle der Kapitalvermehrung gemacht.
  • Für den Erhalt der Erwerbsquelle Kapital ist die Sicherung der Kontinuität des Kapitalumschlags verlangt. Hier springt die Bank mit Kreditlinien ein, die dem unternehmerisch Tätigen erlauben, jederzeit auf flüssige Mittel zuzugreifen, auch wenn sein eigenes Geld gerade in Produktion oder fertigen Warenmassen festliegt und zum Kaufen und Zahlen nicht verfügbar ist. Daß nach der kapitalistischen Grundrechnungsart Zeit = Geld ist, nutzt die Bank aus, um aus dem Geld, das der Kapitalist gerade nicht hat, eine Ertragsquelle für sich zu machen, die er als neue laufende Kost aus seinen Rückflüssen bedienen muß. So macht die Bank die Gleichung wahr, daß es für den gedeihlichen Fortgang des Geschäfts nicht auf das tatsächliche Vorhandensein von Geld, sondern nur auf die zeitlich passende Wahrnehmung von dessen Funktionen ankäme. Ihr Kredit ermöglicht es ihrer Kundschaft, ohne Geld zu kaufen, zu produzieren, zu zahlen, und wieder zu kaufen, damit die Geschwindigkeit ihrer Rückflüsse zu steigern und den Umfang ihres Geschäft auszuweiten.
  • Wo die Ausweitung des Geschäfts an die Schranke des persönlichen Eigentums stößt, ist die Bank zur Stelle. Mit langfristigen Kreditengagements verschafft sie dem Unternehmen die erforderlichen Geldmittel, um die Produktion mit den vom Stand der Konkurrenz verlangten Kostensenkungs-, d.h. Leistungsteigerungsmitteln auszustatten. So sichert die Bank ihrem Kredit mit wachsendem Betätigungsfeld wachsende Erträge und läßt sich dafür gerne als „Kapitalförderer“, „Existenzgründer“ und „Arbeitsplatzschaffer“ feiern.

Mit diesen Aktivitäten installiert die Bank ihr Recht auf Ertrag als dauerhaften Bestandteil jeder Kapitalrechnung. Die von ihr ausgehende Verschuldung existiert mit dem schönen Namen „Fremdkapital“ als Bestandteil des ertragbringenden Kapitalvermögens jedes Unternehmens. Deren Schulden bei ihr sind in wirkliches Kapital verwandelt, das dauerhaft im Betrieb fungiert und getrennt davon als Rechtstitel auf die Erträge aus diesem Geschäft existiert. So sorgt die Bank für wirkliche Kapitalvermehrung, indem sie per Kredit die verfügbaren Potenzen des Kapitals erweitert und dem produktiven und Handelskapital alle Mittel verfügbar macht, die sie zur Herstellung von Rentabilität benötigen oder zu benötigen meinen. Das von der Bank gestiftete Kapitaleigentum, ihre Ansprüche auf Teile des produzierten Reichtums sind damit in alle geschäftlichen Transaktionen eingemischt und beanspruchen von vornherein ihren regelmäßig zu bedienenden Anteil am Ertrag, ganz gleichgültig gegen die Höhen und Tiefen der jeweiligen Geschäftslage. Soviel, wie die Bank an Zins verlangt, muß das Geschäft auf jeden Fall abwerfen, wenn es sich nicht der kritischen Überprüfung durch diejenigen aussetzen will, die sich „Kapitalgeber“ nennen.

3. Kapital ist Kredit

Für die Bank konstituieren Konsumtion, Produktion, Handel, Grundeigentum Gelegenheiten zur Anlage von Kapital, d.h. zur Vermehrung von Bankkapital. Die Besonderheiten der jeweiligen Gewerbe interessieren sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, wie sich diese auf deren Eignung als Gelegenheit zur Ausweitung des Kredits und zur Vermehrung ihrer Erträge auswirkt. Der Standpunkt, daß mit allem und jedem Geld zu machen sei, den das in besonderen Zweigen des Geschäfts engagierte Kapital zu seinem Leidwesen nur sehr unvollkommen realisiert, macht die Bank für sich wahr.

Dafür macht sie sich insbesondere die Sphäre zunutze, wo der Kredit selbst, also Rechtstitel auf Erträge gehandelt werden. Die Rede ist von den diversen Börsen, wo die Banken bekanntlich die Hauptakteure darstellen. Findige Burschen haben schon zu Frühzeiten des Kapitalismus aus der Not, daß sich rentable Kapitalgröße nur durch Kredit herstellen läßt, eine Tugend gemacht und die Aktiengesellschaft erfunden. Dieses interessante Konstrukt richtet das Kapital, das da seine zivilisatorischen Wirkungen entfalten soll, gleich als Kredit ein. Es existiert von vornherein in der doppelten Gestalt des in Fabrikanlagen etc. fungierenden Kapitals einerseits, der Aktie als Rechtstitel nicht auf dies sachliche Eigentum, sondern auf dessen Erträge andererseits. „Kapital“ ist die Aktie – das kennt man ja schon – wegen des in ihr verbrieften Ertrags. Sie ist ganz getrennt vom wirklichen Geschäft eine handelbare Geldquelle und wird von denen, die Geld als sich vermehrendes Vermögen unterzubringen haben, auch so behandelt.

An diesem Geschäft verdient die Bank nicht nur gehörig mit; sie ist dessen eigentlicher Organisator. Sie betreibt die Börsenzulassung von Aktien, steckt große Teile des Gründergewinns ein, hält solche „Papiere“ als maßgebliche Teile ihres eigenen Vermögens und wird an der Börse als Käufer und Verkäufer der Papiere aktiv. Mit dieser Abteilung Geschäft, wo nur noch Kredit mit Kredit vermehrt wird, haben deutsche Banken in den letzten Jahren so glänzende Gewinne gemacht, daß sie die durch fallierendes Geschäft erzeugte Entwertungen ihres Kapitals glatt verschmerzen konnten.

Produktives Kapital ist zugleich Kredit; die Banken sind ihrerseits Aktiengesellschaften, in deren Kapitalvermehrung man sich einkaufen kann; das Grundeigentum vergleicht sich als Geschäftssphäre mit anderen nach dem Grad der Kapitalverzinsung. Weil so alle Abteilungen des kapitalistischen Geschäftslebens als Anlagegelegenheiten zusammengeworfen sind und sich dem Geldbesitzer als gleichwertige Mittel zur Vermehrung seines Vermögens präsentieren, ist das aus den Frühzeiten des Kapitalismus bekannte (und die Phantasie mancher Romanautoren beflügelnde) polemische Verhältnis zwischen Bankkapitalisten, Grundeigentümern und in Produktion und Handel engagierten Kapitalisten heutzutage verschwunden und hat herzlichem Einvernehmen zwischen den Agenten des Kapitals Platz gemacht. Daran, daß die Ansprüche des Kredits produktives Geschäft ruinieren und daß die Erträge aus Grundeigentum spekulativer Abzug von produktiv erwirtschafteten Überschüssen sind, hat sich zwar nichts geändert. Aber warum sich streiten, wenn die Erträge aus allen drei „Quellen“ sowieso alle in dieselben Taschen fließen und die Eigentümer dieser Taschen es sich frei aussuchen können, ob sie lieber mit Autos, Grund und Boden oder Aktienschwindel Gewinn machen wollen?

4. Von der Gewalt als erster Produktivkraft

Die Gleichung Kredit = Kapital und umgekehrt gelingt, weil der Staat für sie geradesteht. Zunächst, indem er das Eigentum als solches schützt, also das interessante Prinzip verankert, daß Erträge denjenigen zustehen, bei denen die Mittel ihrer Aneignung monopolisiert sind. Dann, indem er für die ausschließende Gültigkeit seiner Zahlungsversprechen sorgt, also per Gewalt sicherstellt, daß der gesellschaftliche Händewechsel von Gebrauchswerten nur gegen DM stattfindet. Schließlich, indem er seine Gewalt hinter jeden Rechtstitel auf Ertrag stellt, den die Bank mit ihrem Leihkapital einrichtet; also im Zweifelsfall auch praktisch dafür sorgt, daß der Rechtsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner durchgesetzt wird;, was ihm als die zivilisatorische Leistung, das rüde „Faustrecht“ von ehedem durch die „Rechtssicherheit“ der Zahlungsbefehle, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Gefängnisse ersetzt zu haben, hoch angerechnet wird.

Dem Staat ist es allerdings nicht so sehr um Zivilisation als um seinen eigenen Zugriff auf den Reichtum der Gesellschaft zu tun. Mit dem Ersetzen von Banknoten durch seine Kreditzeichen bringt er die Macht der Banken zur Kreditschöpfung unter seine Kontrolle, um ihnen die Kreditausweitung ohne die damit einhergehende Gefährdung des Kredits zu ermöglichen. Damit verschafft er sich die Mittel, die Macht des Kredits für sich selbst auszunutzen. Dafür macht der Staat sich zum Ausgangspunkt der Geldzirkulation der Gesellschaft: Er läßt auf sich lautende Schuldzettel als Geld zirkulieren und macht sich damit im gleichen Akt zum universellen Schuldner seiner Gesellschaft und zum Garanten des Mittels, in dem er sich verschuldet. Der Umstand, daß die staatlichen Kreditzeichen ihre Umlauffähigkeit ausschließlich seiner Gewalt verdanken, erlaubt ihm, seine eigene „Kaufkraft“ durch Vermehrung der umlaufenden Zirkulationsmittel zu vermehren. Dabei übertreffen die modernen Techniken, derer sich der Staat dazu bedient, das unter der Bezeichnung „Gelddrucken“ verpönte Verfahren, den Finanzminister mit einem Koffer bei der Zentralbank vorbeizuschicken, in ihrer Wirksamkeit weit. Moderne kapitalistische Staaten drucken ihr Geld nämlich gleich so, daß es als Kredit Kapital stiftet. Staatsschulden zirkulieren als Geld, dessen Verwendung als Kapital eine ausgemachte Sache ist – ihre Vermehrung berechtigt die Inhaber der gültigen Zettel dazu, ihr Eigentum wachsen zu lassen. Von einer „Orientierung“ am Geldbedarf der Gesellschaft ist da jedenfalls nichts zu sehen; und die Inflationsraten, die regelmäßig nachgerechnet werden, sind Zeugnisse der nationalen Zweifel daran, ob wirklich so viel gewachsen ist, wie in den Büchern steht. Ein Zweifel, der wegen des internationalen Handels private Geschäftsleute wie den Finanzminister zurecht beunruhigt.

Moderne kapitalistische Staaten drucken ihr Geld mithilfe eines ganzen „Kreditwesens“, mit dem sie lauter Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse zwischen sich und den Banken installieren: Der Staat organisiert seine universelle Verschuldung bei der Gesellschaft, indem er den Banken gestattet, sich beim ihm zu verschulden.

  • Liquidität erhalten sie von ihm aufgrund der „Hinterlegung“ diverser Sorten von Kredit, i.e. von Wechseln und Wertpapieren, gegen Zahlung von Diskont- bzw. Lombardzins. Die Banken bekommen also beim Staat Kredit darauf, daß sie vorweisen, daß „gute Adressen“ sich bei ihnen verschuldet haben; gelaufene Vermehrung von Kredit dient als Ausweis für die Solidität weiterer Kreditvergabe. Der Staat ergänzt auf diese Weise das von den Banken praktizierte Verfahren des Auftürmens von Kredit auf Kredit um eine weitere „Ebene“. Ob im Zuge solcher Kreditvermehrung auch neues Geld „gedruckt“, also Bargeld in die Zirkulation geworfen werden muß und wieviel davon, hängt ganz davon ab, wie gut es den Banken aufgrund der neuerlichen „Versorgung“ mit Liquidität gelingt, sich in ihrem Kreditgeschäft wiederum von der Verfügung über Bares zu emanzipieren. Eben das ist der Witz an dieser Form der Geldversorgung: Daß der Staat mit ihr das Kreditgeschäft der Banken absichert und es zugleich ihrer Diskretion, also ihrem Erfolg beim „Kreditschöpfen“ überläßt, was sie aus seinem Kredit zu machen imstande sind. So gilt das ganze Kreditgebäude als ungeheuer „stabil“, weil staatlich beaufsichtigt und per Diskontsatz fest in der Regie der Bundesbank – eine ziemliche Verdrehung des Sachverhalts, daß der Diskont gerade das Verfahren ist, den Kredit abermals zu vervielfachen.
  • Dieses Verfahren der „Refinanzierung“ benutzt der Staat, um seinen eigenen Kreditbedarf als unschlagbares Angebot an die Bankenwelt zu präsentieren. Er erklärt sich selbst zur guten „Adresse“ und läßt die Banken seine Schuldtitel ebenfalls als Material ihrer staatlich abgesicherten Kreditvermehrung verwenden. Damit werden diese Papierchen für die Bankenwelt dreifach „attraktiv“: Hier liegt nicht nur a) ein garantiert zahlungsfähiger Schuldner vor, dessen Schuldtitel deshalb b) beste Handelsware sind; der Schuldner sorgt c) auch noch selbst für das Vorhandensein des Kredits, mit dem seine Schuldtitel zu bezahlen sind. So vollbringt der Staat mit der Auflage von Staatsanleihen das Wunderwerk, sich mit immer neuer Zahlungsfähigkeit und zugleich seine Geldhändler und -besitzer mit besten Geschäfts- und Kreditvermehrungsmitteln auszustatten. Daß der Staat selbst die größte Quelle für diesen Schwindel ist, macht diesen „seriös“, weil so das Wunder gelingt, aus immer mehr Schulden immer mehr Quellen von Einkünften, also Kapital zu machen. So daß moderne Banken den Verlust des Rechts, eigene Banknoten zu drucken, gerne verschmerzen: Soviel „Liquidität“, wie der Staat ihnen aus seinem eigenen Interesse an Kredit heraus verschafft, könnten sie selbst nie stiften. Nichts Alberneres also, als ausgerechnet den Staat als Kontrolleur und Wächter der „Bankenmacht“ bestellen zu wollen!

IV. Die Schneider-Pleite: Ein „Fall“ von Kreditkrise

1. Das Bankkapital wickelt ab

Der Staat stattet sich mit Kredit und sein Bankenwesen mit der Fähigkeit aus, immer mehr fiktives Kapital zu schaffen. Den Beweis dafür, daß der Kredit der Bank auch wirklich Kapital ist, muß allerdings das Geschäft erbringen, das in fremder Hand mit diesem Kredit gemacht wird. Ganz in diesem Sinne hat die Bank Schneider mit Zahlungsfähigkeit ausgestattet – und damit mit dem Auftrag, Bankkapital lohnend zu machen. Damit hat die Bank sich nicht nur den Rechtsanspruch auf Zahlung gegen Schneider in ihre Bücher geschrieben; sie hat sich zugleich zum Subjekt der Entscheidung darüber gemacht, wann und unter welchen Bedingungen Schneider seinen Zahlungsverpflichtungen mit neuem Kredit nachkommen durfte und wann damit Schluß zu sein hatte.

Deshalb wird Schneider, wenn Erträge ausbleiben, zum Fall für die Bank. Als Zinseingänge sich verzögerten, Gerüchte über unbezahlte Handwerkerrechnungen sich breitmachten, die Vermietung seiner Büros und Läden weniger Erträge erbrach-te als geplant, als schließlich Schneider selbst um einen „Überbrückungskredit“ nachsuchte, war die Entscheidung fällig. Die Banken werteten diesen Antrag als Eingeständnis, daß Schneider nicht zahlen konnte, was er mußte; und sie nahmen dieses Eingeständnis nicht, wie zuvor, als Ausdruck einer vorübergehenden Verlegenheit, sondern als Beleg für die Verlustträchtigkeit seines Geschäfts überhaupt. Ihr Befund hieß: All die Rechtstitel auf Ertrag, die wir in unseren Büchern gegen Schneider aufgehäuft haben, kann der Mann nie und nimmer bedienen. Also gehört ihm ab sofort der Kredit gesperrt und die Hauptsumme von ihm eingefordert – oder jedenfalls so viel davon, wie als Gegenwert für sie im Schneiderschen Eigentum vorhanden ist.

Egal, wie eine Bank zu diesem „Schluß“ kommt: Sobald er feststeht, hat Schneider in der Tat die „Liquidität“ nicht, die ihm fehlt, weil er von der Bank keine mehr bekommt. Die Frage, ob diese Entscheidung der Bank „richtig“ war, ist deswegen auch müßig, weil sie anders rechnet: Die Aufrechterhaltung des Kredits sichert dessen weitere Bedienung – und erhöht das Risiko seines späteren Krachs. Seine Kündigung entwertet das im Schneiderschen Gewerbes steckende Kapital der Bank – erspart ihr aber für die Zukunft größeren Schaden. Die Rechnung ist in beiden Fällen dieselbe und die, die sie immer anstellt: Wie sichert man mit weiterem Kredit den Ertrag schon vergebenen Kredits? Solche feinen Sorgen darf man gerne den Herren in den Chefetagen überlassen.

Pleiten wie die des Herrn Schneider samt ihren Wirkungen wie halbfertige Häuser, nichtbezahlte Handwerker etc. sind also das Werk des Bankkredits, weswegen es die Sache auf den Kopf stellt, die Bank als den großen Verhinderer solcher beklagten Wirkungen in die Pflicht nehmen zu wollen. Ganz in Sorge um die Sicherung ihres fiktiven Kapitals leitet sie die Pleite ein; und deshalb läßt sie auch jede Menge Reichtum in Form von sachlichen Elementen der Produktion, von Privatvermögen ihrer Schuldner, von Arbeitslöhnen und Handwerkerrechnungen über die Klinge springen, bevor sie zugibt, daß ihre Rechtstitel auf Ertrag auf keiner wirklichen Reichtumsvermehrung in der Gesellschaft basieren. Daher auch die verblüffende Ähnlichkeit der bankmäßigen Abwicklung der Pleite mit einem Vorgang, den man üblicherweise dem verbrecherischen Regime des Kommunismus in die Schuhe schiebt: Diese findet als umfassende Enteignung des fallierten Besitzers zugunsten der Bank statt, an der sich auch die Staatsorgane lebhaft beteiligen. Die Bank realisiert ihre Rechtstitel auf Ertrag mit der Übernahme des sachlichen Eigentums, das als Sicherheit für die Titel fungiert. Was sie mit der Kündigung des Schneiderschen Kredits einbüßt, ist ein Quantum fiktives Kapital in ihren Büchern. Die muß sie jetzt „wertberichtigen“, ihr Vermögen ist entsprechend weniger geworden. Die Häuser aber sind jetzt ihr Eigentum; in ihrer Macht liegt es, darüber zu befinden, wie sie zukünftig als Kapital fungieren.

Daß sich das Geschäft mit seinen Objekten für Schneider nicht rentiert hat, heißt eben weder, daß es sich überhaupt nicht rentiert hat, noch, daß es nicht wieder rentabel gemacht werden könnte. Erstens haben die Banken sich schon jahrelang daraus Erträge gesichert. Zweitens ist nicht ausgemacht, ob sich die halbfertigen Bauten nicht in ein paar Jahren als glänzendes Geschäftsmittel erweisen, zumal ein Teil der Kreditansprüche entfällt, die aus den Mieten bedient werden müssen. Dazu müssen sie allerdings fertiggebaut werden; und eben dazu haben sich die Banken in den meisten Fällen entschieden.

2. „Peanuts“ und Vertrauen

Der Chef der Deutschen Bank hat es sich nicht nehmen lassen, diese Entscheidung als Ausdruck seiner tief empfundenen Verantwortung für den deutschen Mittelstand auszugeben. Das darf man einerseits als kleinen Scherz am Rande der moralischen Veranstaltung namens „Wer hat da was verbrochen?“ verbuchen. Andererseits hält Kopper keineswegs hinter dem Berg mit dem Standpunkt, den Banken normalerweise zur „Ruinierung betrieblicher Existenzen“ einnehmen: „So what?“ Wenn jede Woche Bauträger Pleite gehen, dann war ihr Geschäft eben unrentabel, und die Bank als Beauftragter des deutschen Volkes zum Hüten des Rentabilitätsprinzips wäre ja wohl schlecht beraten, in solchen Fällen gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Oder?

Eben das tut die Deutsche Bank im diesem Falle aber: Mit der Fortführung der Schneiderschen Bauvorhaben setzt sie eine Operation mit eigenem Kredit fort, deren Schwindelhaftigkeit sie gerade selbst bekundet und vollstreckt hat. Nach anfänglicher Zurückweisung dieses Ansinnens („Die sollen doch zu ihrer Sparkasse gehen!“) hat ihr Chef die Bereitschaft zum Weiterbau und zum Zahlen offener Rechnungen betont – und das auch noch, ganz gegen die Gewohnheit einer sonst so auf „Diskretion“ bedachten Geschäftssphäre, in der Öffentlichkeit einer Pressekonferenz. Dabei mag die Deutsche Bank darauf spekulieren, so die Fortexistenz dieser Objekte als ihr Kapital – jedenfalls teilweise – zu sichern, die bei einem Verkauf größeren Stils gefährdet wäre; auch darauf, daß die jeweiligen Stadtväter Bauruinen dieser Qualität nicht zulassen und weiterhin Staatsknete dafür springen lassen werden. Solche Spekulationen machen die Fortführung dieser gerade für unrentierlich erklärten Bauten mit neuem Bankkredit aber noch lange nicht zu einem gelungenen Geschäftstrick, sondern weisen sie als Akt der Schadensvermeidung aus.

Diese Schadensvermeidung bezieht sich auf ein Gut, das weit schwerer wiegt als das Stück Kapital, das der Deutschen Bank mit der Schneider-Pleite abhanden gekommen ist. Das Vertrauen in die Bank, in die Solidität ihres Geschäfts ist lädiert worden und soll durch vertrauensbildende Maßnahmen wiederhergestellt werden. Das Eingeständnis, daß sich ein Immobiliengeschäft mit „besten Adressen“ in der Größenordnung von einigen Mrd. DM in Deutschland, Frühjahr 1994, nicht lohnt, steht nämlich im Raum. Anläßlich Schneider wird die Frage öffentlich gewälzt, ob nicht vielleicht mit dem Boom an Immobilienmarkt insgesamt etwas faul sei, wenn zugleich immer mehr Büroraum leersteht und die Mieten fallen; Kommentatoren bezeichnen es als „Wunder“, daß der Immobiliencrash Deutschland im Unterschied zu Frankreich, Japan und den USA bislang verschont habe. Auch das krampfhafte Bemühen, das Ganze als einen bedauerlichen Einzelfall und als Ergebnis ausgefuchster Betrugsmanöver einer „schillernden Figur“ hinzustellen, schafft den Verdacht, daß sich „dahinter“ „mehr“ verberge, nicht aus der Welt – wie auch: Das mit dem Schrei „Betrug, Betrug!“ bezweckte Dementi läßt sich ja ebensogut dahingehend umdrehen, daß auf dem Felde des Immobiliengeschäfts ein solches „Imperium“ mit soliden Mitteln gar nicht gewinnbringend zu machen sei.

Daß einem Kreditinstitut von der Größe und Macht der Deutschen Bank „so etwas“ passiert, läßt grundsätzliche Zweifel an ihrem Kredit aufkommen. An der Londoner Börse ging kurzzeitig das Gerücht um, Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank seien verhaftet worden; der Kurs ihrer Aktien fiel ein bißchen; aus den USA verlautete, „institutionelle Anleger“ wollten sich dauerhaft von DB-Aktien trennen, und jedem Kommentator fiel gleich ein, daß da doch erst kürzlich schon so etwas war, ach ja, die „Metall-Gesellschaft“… Lauter „Signale“, daß die Welt der Händler mit und Spekulanten auf Kredit im Fall Schneider mehr sehen wollten – oder zu sehen befürchteten – als die singuläre Pleite eines exzentrischen Baulöwen.

Dieser Sorte Zweifel mußte entschieden entgegengetreten werden, in Wort und Tat. Kopper hat sich da mit seinem „peanuts“-Spruch alle Mühe gegeben, vertrauensbildend zu wirken: Keine Sorge, so ein paar Milionen können dem Kredit der Deutschen Bank nichts anhaben, heißt das ja wohl übersetzt – und ist von der deutschen Öffentlichkeit gründlich mißverstanden worden. Ein Banker verachtet nämlich die Armut der „kleinen Leute“ nicht, wie ihm die Bild unter die Nase reiben wollte. Für ihn ist Geld nicht eine Summe Kaufmittel, die zum Leben da ist oder fehlt; wie Leute über die Runden kommen, die über Geld bloß in der Funktion verfügen, übersteigt sowieso das Vorstellungsvermögen eines Bankers. Geld ist sein Geschäftsartikel; und die Summen, die da gehandelt werden, stehen für etwas ganz anderes als dafür, was man sich eventuell mit ihnen kaufen könnte oder auch nicht. Sie sind Ausweis für die Glaubwürdigkeit der Behauptung der Bank, bei den Ziffern in ihrem Hauptbuch handele es sich um solides Kapital, weil die Bedienung zuverlässig fließt. Und da ist der Hinweis: So ein paar Millionen machen uns nichts, weil wir Gewinne, also erfolgreich wirkendes Bankkapital in ganz anderer Größenordnung vorweisen können, genau passend.

Weniger passend ist natürlich, vom Standpunkt des Bankers aus gesehen, daß er solche Sprüche überhaupt machen muß. Damit gibt er ja zu, daß die Zweifel da sind, die er gar nicht erst aufkommen lassen darf. Darin liegt auch der Haken, wenn der Banker als Vertrauensbeweis auf die gewinnträchtigen Milliarden in seinem Hauptbuch erst verweisen muß. Gestern noch hätte die Deutsche Bank ja auch auf die Schneider-Kredite als gewinnbringend hinweisen können; über Nacht hat sich herausgestellt, daß diese Gewinne allesamt auf Schwindel basieren, das Kapital gar nicht existiert, das sie „begründet“. Das Mrd.-Vermögen der Deutschen Bank, auf das Kopper jetzt als gewinnbringend und deshalb über jeden Verdacht erhaben deutet, beruht aber zu wesentlichen Teilen auf genau der Art von Geschäft, wie es bei Schneider geplatzt ist, und das wissen alle Beteiligten auch. Also belegt der Verweis auf die Mrd. erst einmal nicht mehr als den festen Willen ihrer Chefs, alles zu tun, damit sich die Furcht gar nicht erst festsetzt, die Krise des Vertrauens, die da ist, könnte sich zu einer Krise des Kredits auswachsen.

3. Die Krise des Kredits…

Wenn eine Bank von der Größe der Deutschen Bank über Nacht feststellen muß, daß eine größere Abteilung ihres Kredits faul ist; wenn sie es dann für nötig befindet, zur Sicherung ihres Kredits zur eigenhändigen Abwicklung zu schreiten; dann führt sie aller Welt vor, daß sie sich um ihre eigene Kreditgrundlage sorgt. Dann gibt sie öffentlich zu – und zwar schon zum zweiten Mal –, daß auch die größte private Ansammlung von Geld und Macht in dieser Gesellschaft sich in der gegenwärtigen Wirtschaftslage bei der Vergabe von Kredit gründlich verkalkulieren kann. Dabei kommt zum Vorschein, in welcher Größenordnung Geschäftstätigkeit anderer Unternehmen, Arbeitsplätze, Staatseinkünfte daran hängen, daß sie sich nicht verkalkuliert. Die Wirkungen dieser Abhängigkeit sind ihr als „Versagen“ vorgerechnet worden. Dabei hat sie gar keine Fehler gemacht; sie hat auch der Form nach nichts anderes gemacht als sonst. Sie hat ein Geschäft, in das sie vorher in der Berechnung auf beste Erträge eingestiegen ist, daraufhin überprüft, inwieweit es weiterhin als Bereicherungsmittel für sie taugt. Dabei hat sich herausgestellt, daß keine der Rechnungen mehr stimmt, mit denen sie ihr Kreditgeschäft in dieser Abteilung aufgenommen hat.

Mit dieser Feststellung stellt die Bank, ob sie will oder nicht, die Grundlage ihres eigenen Kredits infrage; nämlich das Lohnen der Geschäftstätigkeit, aus der sie ihre Erträge bezieht. Ihr Befund: „Geschäft in Mrd.-Umfang durch weitere Kreditvergabe nicht zu retten!“ bezieht sich nicht bloß auf die aktuelle Geschäftslage dieses einen Immobiliengeschäfts; er stellt viel weitergehend infrage, was sich überhaupt aus Kapitalanlage in Grund und Boden – alle Umstände der Lage und der Konjunktur im allgemeinen mit bedacht – derzeit machen läßt. Die Bank teilt mit – und sei es in der Form eines Dementis –, daß Schneider für sie gar kein Einzelfall ist, sondern Anlaß zur Besichtigung ihres gesamten Geschäfts in dieser Sphäre abgibt. Sie kündigt an, daß „man“ wohl im Immobiliengeschäft zur schärferen Überprüfung von Kreditkonditionen übergehen werde; daß genaueres Hinschauen beim Verlängern von Krediten angesagt ist. Mit dem Beschluß: Retten, was geht, auch um den Preis der Auslösung eines kleinen Krachs in den an Schneider hängenden Geschäfts- und Kreditbeziehungen, bezieht sich die Bank gar nicht bloß auf Schneider, sondern auf die Zukunftsträchtigkeit eines ganzen Gewerbezweigs samt daran hängender Unterabteilungen, in dem sie sich mit ihrem Kredit viel zu sehr verwickelt sieht;[7] und damit auf die gesellschaftliche Zahlungsfähigkeit, die für das Lohnen von Kredit für diese Sphäre zur Verfügung stehen müßte, aber nicht vorhanden ist. Die Bank gibt damit bekannt, daß sie selbst die bei sich versammelten Ansprüche auf Gewinn für zuviel hält, als daß die Zahlungskraft der Gesellschaft sie noch befriedigen könnte – daß sie also ihrem eigenen Kredit nicht traut. Das stachelt sie an, wie im Fall Schneider auch andere Schuldner für den Erhalt des Bankkapitals haftbar zu machen, wann immer sich dessen Wackligkeit herausstellt.

So kommt die grundsätzliche Frage auf die Tagesordnung, was die Erträge des Geschäfts, in dem die Bank mit ihrem Kredit involviert ist, überhaupt für die Vermehrung des Bankkapitals noch hergeben. Was das Geschäft des Produzierens und Versilberns an Erträgen abwirft, genügt dem hohen Maßstab der Bedienung von immer mehr fiktivem Kapital offenbar nicht mehr. Dafür sind alle guten Gründe beisammen – die haben die Banken nämlich selbst in den Jahren zuvor in die Welt gesetzt:

Die Banken sind es, die es mit ihrem Kredit der in Produktion, Handel und Grundstücksspekulation tätigen Geschäftswelt ermöglichen, dauerhaft die Schranken des Marktes zu mißachten, der ihnen als Verdienstquelle dienen soll. Der Kredit schafft ihnen die Freiheit, jedes Fehlen von Geld für Produktion und Verkauf so zu behandeln, als wäre es bloß zeitweilig nicht da; als wäre die fehlende Verfügung darüber bloß ein vorübergehender Umstand, der durch den Einschuß fremden Geldes zu bereinigen sei – womit nicht nur Rückflüsse plus Gewinn, sondern auch noch die Zinszahlungen zu sichern wären.

Die Banken sind es damit auch, die die „Schranke des Marktes“ erzeugen, an der sie sich jetzt mit ihrem Bereicherungsinteresse stoßen; die also dafür sorgen, daß die zahlungsfähige Nachfrage der Gesellschaft die Ansprüche auf Gewinn irgendwann nicht mehr aushält, die sie bedienen soll. Nicht nur stiften sie immer mehr Kapitaleigentum, das seine Waren mit Gewinn verkaufen will. Sie subsumieren jeden Geldumsatz der Gesellschaft ihrem Kredit und machen ihn zur Einnahmequelle für sich; ihre Zinsansprüche sind im Preis jeder Ware enthalten und wollen aus dessen Erlös finanziert sein. Mit jeder Ausweitung des Geschäfts verlangen sie der Gesellschaft neuen Tribut ab, lassen sie wachsende Teile der gesellschaftlichen Zahlungsfähigkeit in ihre Taschen fließen, wo es dann wieder zur Stiftung neuen Kredits und neuer Ansprüche dient. Mit der Ausweitung des Kredits, mit der Einrichtung immer neuer Rechtstitel auf Ertrag wächst nicht der gesellschaftliche Reichtum, aus dem sie bedient sein wollen; aber die zu bedienenden Ansprüche des Bankkapitals auf ihn nehmen ständig zu.

Die Banken sind es deshalb schließlich, die den Rest der Gesellschaft für das Ausbleiben ihrer Erträge haftbar machen, wenn bei Produktion und Handel die Gewinne ausbleiben. Sie setzen das Platzen von Geschäft auf die Tagesordnung – und damit auch das Platzen allen Kredits, der an diesem Geschäft hängt. Dann stellt sich heraus, daß das ganze Geschäftsleben der Nation und damit das Leben und Arbeiten aller seiner Bewohner von den Ertragskalkulationen des Bankkapitals abhängig gemacht ist. Mit dem Kredit, den die Bank auf wachsender Stufenleiter gibt und nimmt, stellt sie eine Kette von Abhängigkeiten zwischen ihren Gläubigern und Schuldnern her; wenn sie Kredit an einer Stelle kündigt, geht an vielen anderen Stellen Geschäft zu Bruch, das „aus sich heraus“ gar nicht unrentabel war, wo nach bestem Wissen und Gewissen solide mit Kostpreis und Profit gerechnet wurde. Dann platzen anderswo Kredite, die auf diesem Geschäft beruhen, z.B. die Hypothek eines „kleinen Handwerkers“; usf. So zeigt sich, daß es das Lohnen eines Geschäfts „aus sich heraus“ gar nicht gibt, und die Zentralisierung aller Geldbeziehungen der Gesellschaft in der Hand der Bank, deren Unterwerfung unter das Bankkapital tut ihr zerstörerisches Werk gegenüber aller Produktion und Konsumtion, die die Macht ihres Geldes vorher in die Welt gesetzt hat.

4. … darf nicht stattfinden

Das alles war als Gefahr mit dem Fall Schneider kurzzeitig auf der Tagesordnung und wurde mit der vertrauensbildenden Übernahme von Handwerkerrechnungen wieder abgesetzt, bis zum nächsten Mal. Die Deutsche Bank wurde von der Politik zu diesem ungewöhnlichen Akt der Vertrauensstiftung gemahnt – immerhin gilt ja wohl sonst das Argument „rentabel!“ und nicht das Argument „Existenz gefährdet“! – und hat sich diesem Antrag angeschlossen, nicht ohne Beschwerden an die Adresse der Politiker, diese würden zur öffentlichen Aufregung nur noch beitragen, statt sie zu besänftigen.

Diese hatten am Fall Schneider ihre eigenen Gründe zur Besorgnis. Mit diesem Immobilienkrach kommt schließlich das Staatsprojekt Nr.1 gleich mehrfach in ein schiefes Licht. Ein nicht unbeträchtlicher Batzen des Kredits, mit dem die Zone aufgemöbelt wurde, erweist sich ganz offensichtlich als Fehlinvestition. Hier ist keine gewinnbringende Kapitalanlage mit öffentlichen Mitteln „angestoßen“ worden, es sind im Gegenteil nur Schulden in Länderhaushalten produziert worden, die nun auch noch weitere Schulden nach sich ziehen. Von staatswegen wurde in Repräsentation und Luxus vorgeschossen, in Spekulation auf „blühende Landschaften“, die nicht zustandekamen. Nun stehen die Schneiderschen Investitionsruinen als Beleg für eine gigantische staatliche Fehlkalkulation in Gegenden, wo nur die Agenten des Staates selbst für „Kaufkraft“ sorgen und ansonsten Armut um sich greift. Und die „anspringende Baukonjunktur im Osten“ erweist sich als ein riesiges Schwindelunternehmen, aufrechterhalten durch Staatskredit, der nichts bewegt als die eigenen Bauvorhaben eines prunksüchtigen Souveräns.

Mit dem Schneider-Imperium sind Projekte geplatzt, in denen der deutsche Staat nicht nur mit Aufträgen und Kredit involviert ist, sondern deren Ge- und Mißlingen als Symbol für seine Macht steht, seinen Kredit für jeden Dienst auszuweiten, für den er ihn in Anspruch nehmen will. Weil die Deutsche Bank mit dem Gelingen ihres Geschäfts den Dienst an der Nation verrichtet, das nationale Geschäftsleben zu befördern, den Kredit des Staates zu Kapital zu machen und damit die Geldqualität der Kreditzeichen zu sichern, die als DM auf der ganzen Welt herumflitzen, wirft das Mißlingen ihres Geschäfts in einer solchen Größenordnung und speziell in diesem Fall die Frage nach der Solidität aller Projekte auf, die am Vertrauen in die DM hängen.[8] Grund genug für den Kanzler, seinen hoch geschätzten Bankkapitalisten vorzuwerfen, hier hätten sie „Mist gebaut“. Wobei nicht recht ersichtlich ist, worin dieser „Mist“ bestanden haben soll: Hätte die Deutsche Bank die Finanzierung des Neubaus der Leipziger Innenstadt ablehnen sollen mit dem Hinweis: Das Unterfangen ist auf Sand gesetzt? Oder hätte sie Schneider weiter kreditieren sollen, damit der Schwindel nicht auffliegt?

Der Kanzler meint keins von beiden. Er steht auf dem Standpunkt, daß der Deutschen Bank von staatswegen Mißerfolg nicht erlaubt ist, weil das den Kredit der Nation in Mitleidenschaft zieht. Deshalb klagt er das Recht der Politik ein, in diesem Institut über einen über alle Zweifel erhabenen Garanten deutschen Kredits zu besitzen. Die Deutsche Bank soll dafür sorgen, daß Zweifel an ihrem Kredit gar nicht erst aufkommen. Vermag sie das nicht, handelt sie sich Schelte ihrer Aufsichtsinstanz ein – und den Auftrag, zukünftig gefälligst zu garantieren, daß der Kredit auf jeden Fall klappt.

Deshalb ergeht im gleichen Atemzug, mit dem die Politik die Deutsche Bank der mangelnden Achtsamkeit bei der Kreditvergabe zeiht, die Aufforderung an das Bankgewerbe, nun aber bloß keine falschen Rückschlüsse zu ziehen und überall mit dem Überprüfen von Krediten anzufangen. Und neben die Beschwerde über „leichtsinnige Kreditvergabe“ tritt die Aufforderung an die Agenten des Kredits, in ihrer segenbringenden Tätigkeit des Stiftens von Existenzen im deutschen Osten nur nicht nachzulassen. Das sind zwar Forderungen, die sich gegenseitig ausschließen. Genau darin lassen sie aber den Anspruch deutlich werden, den der Staat an seinen Kredit stellt: Er soll die Fiktion eines Baubooms im Osten aufrechterhalten; die Lüge namens „Aufschwung Ost“ nicht infragestellen; dem Staat die Macht seines Geldes jenseits jeder Kalkulation auf lohnendes Geschäft sichern. Herr Kopper wird sich Mühe geben müssen.

[1] Der Deutsche bringt offenbar keine Kritik am Bankwesen zustande, wenn er dahinter nicht mehr den Juden entlarven kann.

[2] In der Sphäre des Grundeigentums trifft damit zu, was sonst nirgends stimmt: Daß der Preis sich über Angebot und Nachfrage bestimmt. Hier gibt es eben keine Kosten der Produktion, die mit Gewinn realisiert sein wollen, sondern bloß das Monopol des Eigentums auf der einen Seite, die mehr oder minder strapazierfähige zahlungsfähige Nachfrage auf der anderen.

[3] Dieser interessierten Sicht der kapitalistischen Wirtschaftsweise verdankt die Arbeitskraft, bei deren Einkommen von „Überschuß“ hinten und vorne nichts zu sehen ist, das zweifelhafte Kompliment, bei ihr handele es sich um eine Quelle namens „Humankapital“.

[4] Selbst in diesem elementaren Fall handelt es bei der Bank im übrigen schon um Schaffung von Kredit: Wenn sie von A eingesammelte DM an B verleiht, macht sie die Wiederauszahlung an A nicht davon abhängig, wann B das Geliehene wieder rausgerückt hat.

[5] Diese „Technik“ des Ersetzens von Geld durch Kredit ist die Grundlage für Unterscheidungen, die die Bankpraxis und die sie verdolmetschende Theorie an den verschiedenen Formen des Kredits nach Maßgabe ihrer „Geldnähe“ vornimmt. Diese Unterscheidungen verdanken sich der interessierten Sichtweise der Bank, nach der fremdes Geld umso mehr Mittel ihrer Kapitalvermehrung ist, je weniger sie damit rechnen muß, es an seine Eigentümer wieder rausrücken zu müssen. Weshalb der „kleine Sparer“ sich auch gar nicht wundern muß, daß ihn das Herankommen an „seine“ Einlagen im Zweifelsfall Zinsen kostet.

[6] Wie die Banken sich in den Anfängen des Kapitalismus zu Krisenzeiten an der gesellschaftlichen Zirkulation schadlos hielten, wann immer sie um „ihr“ Geld bangen mußten, vgl. Karl Marx, Das Kapital, 3. Band, Kap. 33.

[7] Wozu sehr schön die Mitteilung der Deutschen Bank paßt, sie wickele ihr Hypothekengeschäft erstens durch eine eigene Firma ab (sonstiges Kreditgeschäft der DB gar nicht tangiert!), für die sie zweitens eine Kreditgarantie abgebe (deshalb ganz solide Firma!).

[8] Der Hinweis Koppers, im Verhältnis dazu, was die Deutsche Bank schon in der Zone an Verlusten gemacht habe, sei Schneider ein Klacks, wird den Kanzler auch nicht besonders beruhigt haben!