Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Rentenreform: Alt-Werden – ein teurer Spaß
Die Koalition beweist „Handlungsfähigkeit“: Der Bundestag beschließt eine Reform des Rentenrechts

Der Staat benutzt seine Hoheit über die Rente zur Absenkung des nationalen Lohnniveaus. Dabei beruft er sich auf Sachzwänge wie „höhere Lebenserwartung“ und „versicherungsfremde Leistungen“.

Aus der Zeitschrift

Die Rentenreform: Alt-Werden – ein teurer Spaß
Die Koalition beweist „Handlungsfähigkeit“: Der Bundestag beschließt eine Reform des Rentenrechts

1.

Die Reform betrifft vor allem die Rentenformel, nach der einem jeden Lohnabhängigen am Ende seines Arbeitslebens die monatliche Geldsumme ausgerechnet wird, auf die er sich durch Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenkasse einen Anspruch erworben hat. Sie wird um eine demographische Komponente „ergänzt“. Die durchschnittliche Lebenserwartung der gesetzlichen Rentenempfänger ist nämlich in den letzten Jahren in einem untragbaren Ausmaß gewachsen. Die Abschaffung des „Vorruhestands“ und die Anhebung des Renteneintrittsalters reichen nach regierungsamtlicher Erkenntnis nicht mehr aus, um diese Last zu kompensieren. Deswegen sorgt die neue „Komponente“ dafür, daß die Rentner ab der Jahrtausendwende ihren ausufernden Lebensabend mit einer Absenkung ihres Einkommensniveaus – von 70 auf 64 Prozent des Nettolohns, was etwa einer 10%igen Kürzung des bislang zugestandenen Lebensstandards entspricht – bezahlen. Die neue Formel läßt sie mit mehr Armut für ihr höheres Alter büßen.

In dieser besten aller Welten ist das auch ganz in Ordnung so. In dieser hervorragenden Ordnung ist es nämlich im Grunde überhaupt nicht drin, daß Lohnarbeiter über ein Geld verfügen, ohne es als Lohn für geleistete Arbeit zu verdienen. Ihr Lebensunterhalt besteht aus dem, was ihre Arbeit einem Arbeitgeber wert ist; der kalkuliert den Preis der Arbeit höchst kritisch als Kostenfaktor; deswegen reicht das Verdiente im Normalfall gerade von einer Lohnzahlung bis zur nächsten. In der Zwangsgleichung, nach der der kapitalistisch kalkulierte „Faktorpreis“ der Arbeit den Lebensunterhalt der Arbeiter begründet und ausmacht, ist für einen jahrelangen Feierabend am Lebensende einfach kein Platz. Den Rentnerstatus, ein Alter ohne Erwerbsarbeit, gibt es für Lohnarbeiter daher überhaupt nur, weil der Staat die Sache in die Hand nimmt. Er setzt dem Erwerbsleben eine rechtliche Altersgrenze und dehnt und streckt mit einem ausgeklügelten Kassenwesen den insgesamt verdienten Lohn so, daß für ein Leben jenseits dieser Grenze doch noch etwas übrigbleibt. In die Grundgleichung des Lohnsystems, wonach der Lohn für geleistete Arbeit die Gestehungskosten des gesamten Lebens abdecken muß, greift der Staat damit nicht ein. Seine Kassen teilen nicht den Reichtum, der aus der Lohnarbeit herausgewirtschaftet wird, an die Lohnarbeiter aus – dann könnte er sich ja gleich seine ganze Marktwirtschaft sparen! –; sie verteilen die wohlverdiente Armut der Lohnarbeiter, die durch den nationalen Gesamtaufwand für gewinnbringende Arbeit definiert ist, sinnreich um, damit alle Lohnabhängigen und ein jeder sein Leben lang irgendwie davon zehren können. Daraus folgt glasklar und zwingend: Wenn die Rentner länger leben, kriegen alle Lohnabhängigen ein Problem. Nicht – um das noch einmal zu betonen –, weil das, was mit Lohnarbeit an dinglichen Reichtümern geschaffen wird, nicht locker Dutzende von „Rentnergenerationen“ miternähren könnte. Aber der Reichtum, der aus der Lohnarbeit herausgeholt wird, liegt in der Geldsumme, um die das Eigentum des Arbeitgebers wächst, und geht die lohnabhängige Mannschaft von vornherein nichts an. Die muß sich mit einer Geldsumme einteilen – oder genauer: vom Sozialstaat eine Geldsumme einteilen lassen –, die ihr Maß in ihrer kapitalistischen Zweckbestimmung hat. Und da reißt sogar der Glücksfall, daß die wichtigsten Seuchen unter medizinischer Kontrolle sind und schon seit Jahrzehnten kein Krieg mehr die durchschnittliche Lebenserwartung reduziert, nur lauter Löcher auf. Die schließt der Staat, indem er die Armut für alle ein wenig vergrößert.

Das leistet die Koalition mit ihrem „demographischen“ Zusatzfaktor in der Rentenformel. Höheres Alter wird mit weniger Geld quittiert. Und das ist doch ein erheblicher zivilisatorischer Fortschritt gegenüber allen atavistischen Euthanasiegedanken!

2.

Der gleiche Fortschritt ist in der sozialstaatlichen Behandlung von Behinderten zu verzeichnen, denen der zweite Teil der Reform gilt. Auch von denen gibt es – marktwirtschaftlich gesehen eine problematische Nebenwirkung des medizinischen Fortschritts – immer mehr, die immer länger an der nationalen Lohnsumme zehren, zu der sie viel weniger als kassenmathematisch vorgesehen beigetragen haben. Denn in seiner Fürsorglichkeit hat der Sozialstaat auch solche Lohnabhängige, die aufgrund irreversibler Gebrechen dem kapitalistischen Arbeitsalltag nicht mehr gewachsen sind, in sein System der nationalen Lohn-Umverteilung eingeschlossen. Da reißen sie nun mit ihrer Zählebigkeit neue Lücken auf, die die Verantwortlichen „stopfen“ müssen.

Auf die Idee einer „Invaliditäts-Komponente“ in der Rentenformel, die den Luxus eines Lebensunterhalts für mehr unbrauchbare Lohnabhängige mit einer generellen Minderung des Rentenniveaus quittiert, ist die Koalition nicht verfallen. Sie bekämpft das Problem mehr an der Quelle, sozusagen nach dem Verursacherprinzip: Der Rentenfall selber wird neu definiert. Die Chance, eine Rente zu bekommen, weil man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, entfällt völlig – eine sehr sachgerechte Neuerung dies in einer Zeit und Arbeitswelt, in der die Unternehmer mit ihrem rasanten „technischen Fortschritt“ ohnehin alle zu „Berufsbildern“ verfestigten Arten von Lohnarbeit ständig ummodeln und längst das Diensttun schlechthin als einzig verbindliches Berufsbild für Lohnabhängige übriggeblieben ist. Ein Rentenaspirant muß also überhaupt erwerbsunfähig sein. Und da kann auch nicht länger ein Alles oder Nichts gelten – entweder voll erwerbsfähig oder gar nicht –, wenn mittlerweile Teilzeit-Jobs mit Teil-Lohn zur normalen „Erscheinung“ geworden sind. Wer noch mehr als drei, aber nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten könnte, bekommt nur noch die Hälfte als „Erwerbsminderungsrente“. Wenn er für die andere Hälfte seines Lebensunterhalts gar keinen Job findet, dann steht ihm der Gang zum Arbeitsamt offen – die Rentenkasse ist das Problem los. Und bei der Arbeitslosenversicherung ist es viel besser aufgehoben: Deren Unterstützungszahlung läuft nicht bis ans Lebensende, sondern nach den jeweils geltenden Fristenregelungen ganz rasch aus…

3.

Natürlich gibt es Widerspruch von der Opposition: Die „Einschnitte“ wären noch gar nicht, sondern erst später nötig; auch nicht in der Höhe. Die wäre außerdem unvertretbar; denn weil der Rentner der Zukunft ohnehin auf eine von Teilzeitjobs und Phasen der Arbeitslosigkeit durchlöcherte Erwerbsbiographie zurückblickt und damit gar keinen vollwertigen Rentenanspruch mehr akkumuliert, bezieht er bei zusätzlich abgesenktem Niveau weniger an Rente, als er ganz ohne vorherige Beitragszahlung bei der Sozialhilfe abholen könnte; so gerät unweigerlich die „Akzeptanz“ des gesamten Versicherungssystems in Gefahr. Dabei bräuchte die Regierung nur für mehr Beitragszahlungen durch mehr Arbeitsplätze zu sorgen, und schon wären die Kassen wieder voll…

Volle Übereinstimmung besteht also im Grundsätzlichen. Nämlich im Standpunkt des staatlichen Kassenwesens, das die Armseligkeit der Lohnarbeiterexistenz: die Unmöglichkeit, mit dem für geleistete Arbeit gezahlten Geld einen kompletten Lebensunterhalt zu finanzieren, in das durchaus lösbare Dauerproblem verwandelt, Beitragseinnahmen und Rentenauszahlungen immer von neuem zur Deckung zu bringen. Auf der Grundlage läßt sich über die sachgemäßeste Fortentwicklung der Rentenformel trefflich streiten. Und was die prognostizierten „Akzeptanzprobleme“ betrifft: Auch die SPD fürchtet keine Massenflucht aus der Rentenversicherung; da gibt es ja immerhin ein Gesetz. Deswegen steht ihr Hinweis aufs konkurrierende Sozialhilfeniveau auch bloß für ihre rechtzeitige Einsicht in den absehbaren „Sachzwang“, bei der Festlegung dieses Niveaus den Abstand zur Rente zu beachten…

4.

Parteienübergreifende Einigkeit herrscht auch hinsichtlich des anderen Reformanliegens, das die Einnahmeseite der Rentenkasse betrifft. Nach einer oppositionellen Rechnung, der sich nun auch die Koalition nicht länger verschließen will, bleibt nämlich der Staat als solcher Zuzahlungen für „versicherungsfremde Leistungen“ schuldig, die er der Rentenkasse auferlegt. 15 Mrd. DM aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Punkt sollen hier für mehr ausgleichende Gerechtigkeit sorgen. Zu der kommt es zwar nicht, weil die Opposition auf der Alternative einer Mineralölsteuererhöhung besteht und die Koalition wiederum darauf, diese Alternative abzulehnen – beide Seiten aus Gründen, die mit der Rente nichts weiter zu tun haben; bemerkenswert nur, daß die „Entlastung der Rentenkasse“ den Parteien so wichtig dann doch nicht ist. Der grundsätzliche Konsens ist aber dennoch ganz aufschlußreich. Er beruht nämlich gar nicht auf einer klaren, unangefochtenen gemeinsamen Liste jener Fälle, in denen der Sozialstaat sich die Freiheit nimmt, im Zuge der Streckung und Umverteilung des nationalen Lohnvolumens gleich noch ein paar andere politische Anliegen mitzufinanzieren – letztlich ist es ohnehin eine Definitionsfrage, was am Ende doch alles zum ganz ordnungsgemäßen Armutsregime der Staatsmacht gehört. Einig sind sich die Rentenexperten ganz grundsätzlich darüber, daß das Beitragsaufkommen der gesetzlichen Kassen generell und pro Nase gesenkt werden muß, weil dem „Faktor Arbeit“ die vom Staat verordneten und kassierten steigenden „Lohnnebenkosten“ nicht länger zuzumuten sind.

Diese Fürsorglichkeit ist von der ganz perfiden Art. Sie richtet sich großherzig in aller Form an die aktiven Lohnabhängigen, so als sollte denen ein Abzug von ihrem sowieso knappen Verdienst erspart werden. Genau das ist auch geplant; freilich so radikal, daß der vom Staat endgültig zu viel kassierte Lohnteil gleich ganz entfallen soll. Denn in dem bestehen ja die „unzumutbaren Lohnnebenkosten“. Ebenso ist es nicht gelogen, daß so der „Faktor Arbeit“ entlastet wird: „Faktor“ ist die Arbeit nicht für den, der sie verrichtet, sondern für das Unternehmen, das sie einsetzt und bezahlt; belastet sind und entlastet werden dessen Lohnkosten. Was der „Faktor“ selber davon hat, ist eine Eventualität: Vielleicht wird er dann ja wieder vermehrt nachgefragt…

So wird am Beitrag zur Rentenkasse der Hebel für eine generelle Absenkung der national zu zahlenden Lohnsumme angesetzt – also schlicht an einer Verarmung der lohnabhängigen Gesamtheit gearbeitet, mit Schwerpunkt auf deren verrenteter Abteilung. Der Haken an dem Projekt, der die Parteien so offenkundig zögern läßt, ist die Kompensation dieses Eingriffs unter dem Titel der gesamtstaatlich zu bezahlenden „versicherungsfremden Leistungen“ der Rentenkasse. Zwar steht über die Mehrwert- oder eine andere Verbrauchssteuer letztlich und im wesentlichen schon wieder die Lohnarbeiterklasse selber für alles ein, was diese Kasse auszuzahlen hat. Aber was der Staat da abkassiert, kann kein freier Unternehmer mehr verdienen; und das läßt Nachteile für „die Wirtschaft“ befürchten, um deren lohnkostenentlastetes Geschäft es doch geht.

5.

Deswegen rührt sich auch, weit nachdrücklicher als die sozialdemokratische, eine ganz andere Opposition gegen den „halbherzigen“ Rentenreformkompromiß der Koalition. Anwälte und Repräsentanten der „jüngeren Generation“, nicht zuletzt aus dem entsprechend geimpften Nachwuchs der Koalitionsparteien, verlangen nach einem grundsätzlich neuen Generationenvertrag. Sie berufen sich also auf das altehrwürdig-alberne Ideal eines solidarischen Versorgungsabkommens zwischen „Jung“ und „Alt“ und drehen es um: „Den Jungen“ wäre die Last der immer zahlreicheren „Alten“ nicht länger in der bisherigen Weise zuzumuten. Berufen können sie sich dabei auf die Armut, die der Sozialstaat unter den aktuell Beschäftigten bewerkstelligt, indem er das Verdiente dem Kriterium des flächendeckenden resp. lebenslänglichen Lebensunterhalts unterwirft. Kritisiert wird aber weder die Armut, die im Lohnarbeitsverhältnis systematisch eingeschlossen ist, noch der Sozialstaat, weil er sie mit der Zuteilung von Rechten und Pflichten an junge und alte Lohnarbeiter funktional durchorganisiert. Aufs Korn genommen wird der Rechtsanspruch auf Versorgung, den der Staat seinen Rentnern bislang zugestanden hat und der sich nach den geltenden Regeln des Sozialkassenwesens tatsächlich wie auch ideologisch im Sinne des Unsinns vom „Generationenvertrag“ gegen die Jüngeren richtet. In deren Namen und mit dem Verweis auf die „Solidarität“, die „das Alter“ doch auch „der Jugend“ schuldet, wird auf Streichung dieses Rechtsanspruchs plädiert – inklusive des dafür einkassierten Lohnteils selber.

Denn davon, daß der nicht mehr versozialstaatlichte Lohn fortan ungeschmälert „der Jugend“ zur Verfügung stehen sollte, ist nicht die Rede – es handelt sich eben gar nicht um eine Jugendrevolte gegen die Alten aus dem Geist des Euthanasiegedankens, sondern um ein radikales Lohnsenkungsprogramm, das sich zynisch darauf beruft, daß die Aktiven von Beitragszahlungen fürs Alter aktuell gar nichts anderes als ein verknapptes Einkommen haben. Für die Alten ist ein dreifacher Ersatz im Gespräch: Erstens sollen sie gefälligst rechtzeitig für sich selber sorgen – als Ratschlag für die nächsten Rentnergenerationen zwar etwas verspätet, immerhin aber ein klarer Fingerzeig an die Jüngeren, was sie wirklich von ihrer geforderten „Entlastung“ haben. Der Staat steuert eine Überlebenshilfe bei, die sich vom national gezahlten Preis der Arbeit unabhängig macht; abhängig ist sie stattdessen von dem, was der Fiskus von den um ihre „Nebenkosten“ bereinigten Löhnen und, Gerechtigkeit soll ja walten, von allen sonstigen Einkommen steuerlich abkassiert und für die Altenhilfe erübrigt. Außerdem steht es den Unternehmen frei, mit ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente zu vereinbaren; die wäre dann die „dritte Säule der Altersversorgung“.

6.

Mit dem letzten Punkt erschließt sich der tiefere Sinn eines weiteren Reformanliegens. „Verbessert“ werden nämlich die „Bedingungen für Betriebsrenten“: Die Unternehmen werden von so rigiden, ihren guten Willen überfordernden Auflagen befreit wie derjenigen, das Versprechen einer Anpassung der Renten an die allgemeinen Preissteigerungen auch einzulösen – unterläßt der Arbeitgeber wegen schlechter Wirtschaftslage die Anpassung der Renten an die Inflationsentwicklung, muß diese entgegen der gültigen Rechtslage nicht nachgeholt werden. (SZ 11.10.) Solch weiche Bedingungen für die Betriebe sind darauf berechnet, die segensreiche Einrichtung der Unternehmensrente zu verallgemeinern, ohne „der Wirtschaft“ neue „unzumutbare Belastungen“ aufzuerlegen. Einer Zukunft, in der die Rentner mit unersättlicher Lebensgier nicht mehr fortwährend wachsende Lohnnebenkosten vertilgen, sondern prinzipiell billiger abgefunden werden, wäre man damit schon einmal einen Schritt näher.

7.

Alt-Werden ist eben ein teurer Spaß. Wer es sich nicht leisten kann, kriegt es zu spüren – so oder so. Das gehört zu den „demographischen“ Grundgesetzen der sozialen Marktwirtschaft.