Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Rechtsradikale Parolen“ blamieren demokratische Wahl – und sich selbst am Alltag der deutschen Demokratie

Die Forderungen „Kriminelle Ausländer raus“ und „Deutsche Arbeitsplätze nur für Deutsche“ gelten nur bei der DVU als „hasserfüllte rechtsradikale Parolen“, bei den Regierungsparteien dagegen sind sie gut aufgehobene Ideale der deutschen Ausländerpolitik.

Aus der Zeitschrift
Gliederung

„Rechtsradikale Parolen“ blamieren demokratische Wahl – und sich selbst am Alltag der deutschen Demokratie

Politiker und Pressevertreter äußern leichtes Entsetzen über den Wahlerfolg der DVU. Mit dumpfen und haßerfüllten ParolenKriminelle Ausländer raus! und Deutsche Arbeitsplätze nur für Deutsche! – hätte eine Phantompartei da ostdeutsche Jungwählerstimmen eingefangen. Von einem braunen Sumpf im Osten ist die Rede, von verkorksten Seelenlagen gar bei bei den ostdeutschen Mitgliedern und Wählern dieser Partei. Mag ja sein, daß Rechtsradikalismus ohne Dachschaden nicht zu haben ist. Aber einen Keil in die Nation treiben, unsere neuen Jungbürger aus unserer schönen demokratischen Republik ausgrenzen, nur weil sie rechtsradikal sind: Das wollen wir diesmal nicht durchgehen lassen.

„Kriminelle Ausländer raus!“

Was, bitteschön, ist denn daran dumpf? Überaus klar und einsichtig fassen diese wenigen Worte die aktuelle Zielsetzung und Praxis der Ausländerpolitik zusammen, die von den demokratischen Verwaltungsbehörden unter strenger Befolgung aller rechtsstaatlichen Prinzipien exekutiert wird. Diese beziehen sich – erstens – schon immer auf Ausländer als ganz besondere Rechtssubjekte. Abweichend nämlich vom sonst im Umgang mit seinen Bürgern gepflegten Verfahren, knüpft der demokratische Rechtsstaat an Rechtsbrüche von Ausländern im Bedarfsfall eine besondere Rechtsfolge. Bei ihnen begnügt er sich von vornherein nicht mit der Unterscheidung zwischen rechtstreu und kriminell, mit der er ansonsten das Treiben seiner Bürger unter Kontrolle hält, für jedes ihrer Vergehen schon über den einschlägigen Paragraphen verfügt, mit dem gegen den Rechtsbrecher dann vorgegangen wird: Wenn Bürger, die nicht die Seinen sind, sein Recht brechen, kann der Rechtsstaat – wenn er will – sie des Landes verweisen. Und weil er der Auffassung ist, daß sich hier ohnehin viel zu viele Ausländer aufhalten, macht er von seiner rechtlichen Handhabe einfach rege Gebrauch und schiebt Ausländer, die sich gegen deutsches Recht vergehen, ab – so einfach schafft die Demokratie sich Leute vom Hals, die sie bei sich nicht haben will. Es kommt – zweitens – hinzu und trifft sich mit der feststehenden politischen Absicht besonders gut, daß der Rechtsstaat dafür Sorge trägt, daß Ausländer auch besonders gute Chancen haben, „kriminell“ zu werden. Er hat eigens auf diese Klientel gemünzte Rechtstatbestände geschaffen, für Ausländer einen höchst prekären Rechtsstatus in die Welt gesetzt und sie mit Gesetzen umzingelt, gegen die furchtbar leicht verstoßen werden kann. Da braucht einer nur mal seinen fremden Paß samt Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt hier vergessen oder die Meldevorschriften nicht penibel eingehalten zu haben – schon hat er dem Willen, ihn loszuwerden, die zur Vollstreckung notwendigen rechtlichen Grundlagen geliefert. Dann gehört – drittens – zu einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich auch die beständige Fortschreibung des Rechts, durch die der politische Zweck erst so richtig, weil passgenau zu allen aktuell zu lösenden Fällen, mit Leben erfüllt wird. Da zeigen deutsche Richter und Verwaltungsbeamte in der Auslegung des Gesetzes dann schon die nötige rechtsstaatliche Phantasie und weisen den Ausländern, die man loswerden will, die nötigen Verstöße gegen geltendes Recht nach:

  • Für den Verbleib in Deutschland müssen vor dem Sommer 1990 eingereiste Asylbewerber Integrationsbedingungen erfüllen, ausreichend Wohnraum, Schulbesuch der Kinder und ein geregeltes Erwerbsleben frei von staatlichen Zuschüssen vorweisen. Damit tun sich bekanntlich auch nicht wenige Deutsche schwer. In Bayern nützt es einer kurdischen Familie allerdings auch nichts, ihren gelungenen Aufstieg auf das landesübliche Durchschnittsniveau der Armut im Sommer 1998 endlich vorweisen zu können: Der Stichtag dafür wäre für sie der 29. 3. 1996 gewesen, und da war sie eben noch nicht integriert – „raus!“ also. Der SZ vom 23.4. tut’s leid, dem Richter gewiß nicht, denn Recht ist Recht.
  • Dieselbe Devise gilt für eine Kurdin, die fast vier Jahre lang von ihrem türkischen Ehemann in Kempten wie eine Sklavin gehalten, verprügelt, mit dem Messer bedroht (SZ, 23. 4.) wurde und sich von ihm scheiden ließ. Zwar gewährt das Ausländerrecht geschiedenen Ehepartnern ein Bleiberecht, wenn außergewöhnliche Härte zur Scheidung führt, schwere Körperverletzung etwa oder sexueller Mißbrauch. Aber daß sie ein Opfer ihres Gatten geworden ist, muß das Opfer dem Staat schon beweisen können, dem bayerischen Innenstaatssekretär also entweder Verlust eines wichtigen Gliedes, Verfallen ins Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit (ebd.) vorzeigen. So konkretisiert dieser höhere Beamte eben die Härtefälle zurecht, die nach dem Willen des Gesetzgebers der beabsichtigten Ausweisung der Frau womöglich entgegenstehen könnten. Nachdem Tülay O. aber gesund geblieben ist in ihrer Ehe, war sie wohl im wesentlichen nur unglücklich verliebt. „Raus!“ also mit ihr, und ihre Kinder darf sie mitnehmen.
  • Manchmal haben Ausländer aber auch nur ein Kind, das aus dem Rahmen fällt und sich ungefähr so danebenbenimmt wie seine gleichaltrigen deutschen Spielgefährten. Pech für die Eltern, daß sie Ausländer sind. Einen kriminellen Sohn zu haben heißt in ihrem Fall nämlich, für Kriminalität mitverantwortlich zu sein. Daher steht für die I. Instanz des Verwaltungsgerichts fest, daß die Eltern durch ihren Sohn ein Sicherheitsrisiko sind, den Rest regeln dann Ausländerrecht und demokratischer Humanismus: Die Eltern müssen mitgehen, weil es inhuman wäre, das Kind allein abzuschieben. (M. Brunner, SZ 2.4.1998)

Das sind nur einige der Fälle, zu denen es die Abschiebepraxis der demokratischen Verwaltungsbehörden in ihrer alltäglichen Routine bringt. Sie stehen nur deswegen in Zeitungen wie der SZ, weil menschenfreundliche Gemüter sie für die Ausnahme einer ansonsten ganz anderen Regel halten. Die befinden sie unter dem Titel einer „Kriminalitätsbekämpfung“ im übrigen auch für schwer in Ordnung. „Kriminelle Ausländer raus!“ aber ist eben keine Maxime der Kriminalitätsbekämpfung, sondern Devise und Hebel des demokratischen Rechtsstaats zugleich, sich hier unerwünschter Personen umstandslos zu entledigen. Die Parole ist das demokratische Leitmotiv einer von unabhängigen Gerichten sowie von streng nach Rechtsvorschrift verfahrenden Verwaltungsbehörden praktizierten Säuberungspolitik, mit der das demokratische Gemeinwesen das Ideal verfolgt, über einen möglichst reinrassig deutschen Volkskörper zu gebieten. Und da soll rechter Radikalismus bloß ein ostdeutsches Phänomen und bloß die faschistische Gesinnung von Wahlbürgern ein brauner Sumpf sein? Da lachen ja die Hühner.

Auch auf den zweiten rechtsradikalen Schlager:

„Deutsche Arbeitsplätze nur für Deutsche!“

haben die Rechten aus Sachsen-Anhalt kein Copyright. Erstens müssen seit der letzten Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes Arbeitsplätze generell zuerst deutschen Arbeitslosen angeboten werden. Zweitens haben Ausländer das Privileg, zum Billiglohn immer dort und für jede Drecksarbeit antreten zu dürfen, wo Deutsche sich zu schade sind, inzwischen verloren, und das ergibt viele neue Arbeitsplätze für Einheimische. Beim Stechen von deutschem Spargel z.B. werden dieses Jahr sehr viele geschaffen, weil die sonst dafür immer ins Land geholten Polen echt deutschen Langzeitarbeitslosen Platz machen müssen (SZ, 25. 4). Und daß diese schon auch antreten, wo man ihnen dazu eigens Gelegenheiten schafft, dafür sorgen die – wie’s der Teufel will: exakt passend zum Beginn der Spargelsaison! Das ist mal gescheite Planwirtschaft! – verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen, wonach einem Arbeitslosen nach 6 Monaten an Arbeit alles zuzumuten ist, wenn nur das daraus erzielte Nettoentgelt nach Abzug der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe nicht unterschreitet. Nach dieser griffigen Formel zur Lohnfindung darf der Spargelstecher mit ungefähr 10 DM pro Stunde rechnen – nicht besonders viel, aber wenn er den Betrag dazuaddiert, um den er mit seinem Dienst das Gemeinwesen entlastet, kann er als Deutscher schon ganz gut leben. Also: „Deutsche Arbeitsplätze nur für Deutsche!“ – das ist doch keine rechtsradikale Parole aus dem wilden Osten. Das versteht sich doch schon längst im zivilisierten Westen ganz von selbst!

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Freilich – möglichst alle Ausländer – kriminell oder nicht – möglichst sofort aus dem Land zu hauen: Das hat in dieser Republik so keiner vor, und bloß das beschert den faschistischen Parolen ihren Erfolg. Gemessen an ihrem eigenen rassistischen Ideal sieht die von den Demokraten praktizierte Ausländerpolitik immer irgendwie inkonsequent, halbherzig und mangelhaft aus: Die entschlossene und durchgreifende ethnische Säuberung findet einfach nicht statt. Deutsche Bürger, die ja von ihren Politikern wissen, daß ihre Zukunft und die des Landes überhaupt nur mit weniger Ausländern zu sichern ist, sind dann regelmäßig enttäuscht, wenn in ihrer Nation die politische Moral offenbar gar nicht bedingungslos herrscht, auf die doch alles ankommen soll. Dagegen protestieren sie dann und schenken ihre Stimme deutschen Nationalisten, die sie mit dem Versprechen betören, die versprochene Säuberung des Landes von Undeutschen endlich entschlossen anzupacken.