Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Aus unserer Reihe: Lohnsenkung – jede Woche eine gute Idee
Heute: „Ideenschmiede Volkswagen“
„VW-Experiment: 5000 neue Jobs ohne feste Arbeitszeit“

Neuer „Geniestreich“ von Volkswagen zur Lohnsenkung: 5000 neue Arbeitsplätze für je 5000 Mark Lohn, die Arbeitszeit ist Sache der Angestellten, sie müssen „nur“ täglich 1000 neue Autos mängelfrei vom Band rollen lassen – mit dieser neuen Form des Lohns bzw. seiner Senkung offenbart das VW-Kapital eine Wahrheit: Es bezahlt den Arbeiter nicht für seine Arbeit, sondern es bezahlt für produzierten Profit.

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Aus unserer Reihe: Lohnsenkung – jede Woche eine gute Idee
Heute: „Ideenschmiede Volkswagen“
VW-Experiment: 5000 neue Jobs ohne feste Arbeitszeit (Bild 1.12.)

Volkswagen ist ein innovatives Unternehmen, immerzu bemüht, wenn ein neues Automodell entwickelt wird, „Arbeitsplätze aus dem Ausland zurückzuholen, trotz höherer Arbeitskosten.“ (Bild, 1.12.99) Die betragen nämlich, weiß die Süddeutsche Zeitung zu berichten, „am VW-Standort Palmela (Portugal) nur ein Viertel des Wolfsburger Niveaus“, und „in Bratislava nur ein Zehntel“. Diese Lohndifferenzen der nationalen Standorte hat VW in aller Freiheit, über die ein Multi verfügt, ausgenutzt. Jetzt präsentiert die Unternehmensleitung die Konsequenzen ihrer globalen Kalkulation mit der nationalen Verschiedenheit der Arbeitslöhne als Problem bei dem Bemühen, hierzulande für Beschäftigung zu sorgen: „Für die deutschen Werke, speziell für Wolfsburg, ist es immer schwieriger geworden, gegen die Konkurrenz der Auslandsstandorte neue Fertigungsaufträge an Land zu ziehen.“ (HB, 2.12.) Also tut Abhilfe not – und der Personalchef weiß auch, wie: durch eine „Revolution bei VW“ (SZ, 1.12.), die das Verhältnis von Lohn und Leistung betrifft. Er hat nämlich den VW-eigenen Haustarifvertrag, mit dem VW bisher Arbeiter rentabel angewendet hat, als ein einziges Beschäftigungshindernis ausgemacht: „Wann immer künftig die Standortentscheidung für ein neues Modell ansteht, werden die deutschen Werke vermutlich nur dann den Zuschlag erhalten, wenn sie eine Bezahlung außerhalb des Haustarifs akzeptieren.“ (SZ) Lohn und Leistung sind also nach den Plänen des Unternehmens kein Gegenstand tarifvertraglicher Regelung, sondern künftig das Ergebnis einer betrieblichen Erpressung: Das Unternehmen veranstaltet eine Art internes Ausschreibungswesen und verlangt für eine positive Standortentscheidung den Bruch mit bisherigen Tarifabmachungen. VW konkurriert also nicht nur mit seinen Produkten auf den internationalen Märkten gegen andere Autofirmen; es lässt auch seine Belegschaften untereinander darum konkurrieren, wo es künftig produzieren lässt. Dabei gibt die Konzernleitung das Billiglohnniveau seiner auswärtigen Fabriken als Maßstab vor und verlangt von den hiesigen Betrieben den praktischen Beweis, dass sie mit ihren Belegschaften bereit und fähig sind, mit entsprechend niedrigen Lohnstückkosten zu produzieren. Und sie weiß auch schon, wie das gelingen soll; mit einer neuen „Idee“ aus der Chefetage. Die nennt sich ganz modern und globalisiert „Benchmark Production 5000 x 5000“ (das meint neue Arbeitsplätze x D-Mark Monatslohn). Nach den Unternehmensplänen soll der Lohn für 5000 Beschäftigte nämlich auf einem dem durchschnittlichen ‚Normalverdienst‘ eines VW-Arbeiters entsprechenden Niveau von „4500,-- DM (zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung)“ (FR, 1.12.) fixiert und gleichzeitig die Leistung neu definiert werden, und zwar so: „Der Vorstand stellt die Arbeitnehmer vor die Wahl: Der A-MPV (so heißt das neue Auto) könnte 5000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, wenn die Mitarbeiter nach ihrer Leistung entlohnt werden wollen und auf die Besitzstände, die der Haustarifvertrag beinhaltet, verzichten. Die Leistung besteht darin, das neue Auto pünktlich zur Serienreife zu bringen und dann täglich 1000 Stück mängelfrei vom Band rollen zu lassen.“ (SZ) „Der Clou ist: Die Arbeitszeit ist Sache der Angestellten – Hauptsache, die Arbeit wird erledigt.“ (Bild) Die Arbeitszeit soll sich ganz „nach den Produktionsanforderungen“ (HB) ausrichten und „nach oben nur durch die gesetzliche Grenze von 48 Stunden begrenzt“ sein (SZ).

Die projektierte „Business-Unit“ beschert den Beschäftigten also eine ganz neue Lohnform. Der Betrieb sorgt für einen lohnenden Einsatz der Arbeitskräfte nicht mehr dadurch, dass er besondere Leistungs- und Zeitanforderungen mit bestimmten Lohnteilen – Prämien und Überstundenzuschläge – verknüpft, um auf diese Weise die Beschäftigten zur Mehrarbeit anzuhalten; er verzichtet also darauf, einzelne Elemente des Lohns zum Erpressungshebel für einen möglichst betriebsdienlichen Arbeitseinsatz zu machen, dessen Resultate er dann nachträglich bilanziert. Das gilt jetzt als zu kostspielig, weil mit ‚Sonderzahlungen‘ erkauft, und der lohnende Ertrag wird für nicht sicher genug befunden, weil er nicht von vornherein feststeht. Stattdessen wird die Zahlung des Gesamtlohns davon abhängig gemacht, dass die Arbeitskräfte ein vorgeschriebenes Produktionsresultat abliefern; umgekehrt ist mit dem fixen Lohn alles abgegolten, was der Betrieb den Arbeitskräften an Arbeitszeit und Leistung zumutet. Das Unternehmen stellt also seine Kalkulation mit Lohn und Leistung gewissermaßen auf den Kopf. Es legt gemäß seinen Gewinnmaßstäben im Vorhinein ein bestimmtes Produktionsergebnis und die Lohnkosten dafür fest; dem Betrieb obliegt es, daraus die Arbeitsplatzanforderungen zu errechnen, den Beschäftigten das daraus resultierende tägliche Arbeitspensum vorzugeben, die tagtägliche Erfüllung der kalkulierten Planvorgaben zu organisieren sowie den jeweiligen Stand der ‚Plansollerfüllung‘ zu überwachen. Die Feststellung und Einteilung des dafür jeweils notwendigen Zeit- und Leistungsaufwand ist also keineswegs „Sache der Angestellten“, sondern im Gegenteil Sache des Betriebs. Der hat den Auftrag und das Recht, den erforderlichen Aufwand ganz frei – frei von daraus erwachsenden zusätzlichen Lohnkosten und frei von tarifvertraglichen Arbeitszeitschranken – gemäß den vom Unternehmen festgelegten Zielvorgaben durchzukalkulieren und ein entsprechend rücksichtsloses Arbeitszeitregime einzurichten. Mit der ebenso flexiblen wie minutiösen Einteilung der Belegschaften im Rahmen der bisherigen rechnerischen 28,5 Stunden Woche hat VW ja jede Menge Erfahrung dabei gesammelt, Arbeitszeit und -leistung in ausgeklügelten Tages-, Wochen- und Sonderschichtplänen den Produktionsabläufen und Auftragsgegebenheiten entsprechend durchzuorganisieren. Diese längst zur Gewohnheit gewordene Praxis ist die Basis für das neue Modell. „Sache der Angestellten“ ist es, mit ihrem Arbeitseinsatz für die gewissenhafte Erledigung der Aufgabe zu haften. Für das „Erreichen des geplanten operativen Ergebnisses“ (HB), also dafür, dass „die Besten der Besten“, die VW anstellen will, die Kalkulation des Betriebs aufgehen lassen, sollen sie zu ihrem festen Lohn dann einen „halbjährlich auszuzahlenden Bonus von 500 Mark monatlich“ erhalten. Direkter lässt sich kaum ausdrücken, was es heißt, dass Arbeiter „nach ihrer Leistung“ bezahlt werden: Sie bekommen Lohn dafür, dass sie sich erfolgreich an den Vorgaben eines profitablen Betriebsergebnisses abarbeiten und mit ihrer Arbeit für den gesicherten Ertrag des Unternehmens sorgen. Das Unternehmen bezahlt für produzierten Profit. Die Öffentlichkeit hat gleichwohl keine Schwierigkeit, dem „so genannten Programmentgelt“, dessen Härten sie keineswegs verschweigt, gute Seiten für die Lohnempfänger abzugewinnen: „Die Mitarbeiter müssten Abschied nehmen von Schichtplänen und vom komplizierten System der Zuschläge, das ihnen in guten Zeiten weit überdurchschnittliche Löhne beschert. Dafür würden sie Sicherheit in schlechten Zeiten gewinnen.“ (HB)

Bei der Durchsetzung dieses Standortprogramms setzt das Unternehmen auf die tätige Unterstützung der betrieblichen Arbeitervertreter; die sollen selber als Betriebsmanager für sein Gelingen sorgen: „Für die Führung der Geschäftseinheit“ würde VW „am liebsten Betriebsratsmitglieder mit voller Verantwortung integrieren.“ (HB) Aus gutem Grund. „Eventuell müssen die Arbeiter länger arbeiten. Und das sehen die Gewerkschaften gar nicht gerne.“ (Bild) Auf den gewerkschaftlichen Betriebsrat dagegen kann VW rechnen. Der hat nämlich längst sein Einsehen signalisiert, dass die Kalkulationsfreiheit des „Weltunternehmens“ bei der „Schaffung von Arbeitsplätzen“ zu neuen Rentabilitätsansprüchen berechtigt, also die Belegschaftsvertreter zur konstruktiven Mitarbeit bei der Verbilligung der Belegschaft verpflichtet: „Um sich gegen die billigen Standorte durchzusetzen, muss man über neue Werks- und Arbeitsstrukturen nachdenken.“ (Gesamtbetriebsrat Volkert) Der Mann denkt nicht im Traum daran, den Vergleich einmal umzukehren und für mehr Lohn an den „billigeren Standorten“ zu plädieren. Stattdessen macht er sich selber zum Agenten der unternehmerischen Erpressung und verdolmetscht der eigenen Belegschaftsklientel den systematischen Angriff auf ihre bisher gewohnten Lohn- und Leistungsstandards als Bemühen um die ‚Schaffung neuer, deutscher Arbeitsplätze‘. Dafür haben eben auch die mit diesem Gut Beglückten ein gewisses Opfer zu bringen. Schließlich, da stellt sich der Betriebsrat ganz auf den Standpunkt der Unternehmensleitung, ist ihr Lohn ein Kostenfaktor, der gesenkt werden muss. Und er weiß auch schon, wo: überall! „Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende wehrt sich dagegen, dass die Anstrengungen um Kostensenkung nur auf die Produktion konzentriert werden. ‚Die Fertigung ist ziemlich ausgelutscht‘, sagte Volkert. ‚Jetzt müssen auch andere Bereiche einen Beitrag leisten. Jahrzehntelang haben wir (!) die Leute mit der Stoppuhr verfolgt, damit sie noch schneller werden‘.“ Das will er nicht ändern, sondern er denkt weiter: „Wenn tatsächlich vierzig Prozent der Gesamtkosten in Vertrieb und Logistik“ entstehen, dann „müssen wir da auch ran.“ (SZ) Fortsetzung folgt also garantiert.