Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Milošević ausgeliefert:
Von der Gerechtigkeit, die ein UN-Kriegsverbrechertribunal in das Zusammenleben der Völker bringt

Der „Verbrecher“ soll spüren, dass er einer ist: „Kriegsverbrecher Slobodan Milosevic sitzt endlich in einer kargen Zelle in Scheveningen, die Welt jubelt.“ (Bild, 30.6.)

Aus der Zeitschrift
Gliederung

Milošević ausgeliefert:
Von der Gerechtigkeit, die ein UN-Kriegsverbrechertribunal in das Zusammenleben der Völker bringt

Ein „Triumph über das Böse“

Sicherlich verfügt das Balkan-Monster (Bild, 30.6.01) Milošević über haufenweise Skrupellosigkeit, Machtwillen und Verschlagenheit. Auch jenes sture Rechtsbewusstsein, das einen Staatsmann beim Dienst an der guten Sache seiner Nation im Bedarfsfall über Leichen gehen lässt, wird ihm gewiss nicht fehlen. Dass es sich deswegen aber bei den selbst ernannten Aufsehern über das Gute in der Staatenwelt, die über den Mann ein Gericht tagen lassen, um sympathischere Zeitgenossen handeln würde, lässt sich nicht gerade behaupten. Der menschenrechtlich kultivierte Geist, in dem die Vertreter der Öffentlichkeit ihrem Minister Fischer und seinen Kollegen Respekt für den gelungenen Abschluss eines Kapitels ihrer Außenpolitik zollen und sich für die gelungene Überstellung des Schlächters von Belgrad (Bild, 30.6.) bedanken, lässt wenig an Häme, Rachsucht und Vernichtungswillen aus, um den Sieg des Rechts über das Böse (SZ, 30.6.) so richtig schön auszukosten. Mit Güte ist das Gute, das da gesiegt hat (NZZ, 2.7.), kaum zu verwechseln. Der Verbrecher soll spüren, dass er einer ist: Kriegsverbrecher Slobodan Milošević sitzt endlich in einer kargen Zelle in Scheveningen, die Welt jubelt. (Bild, 30.6.) Wegsperren, Kasernieren, Debatten über die richtige Form der Verwahrung. Strenge Beobachtung des Gefängnisaufenthalts durch TV-Moderatoren, die alle Tugenden offenbaren, die sie auch zur Führung von serbischen Gefangenlagern befähigt hätten. Bloß keine Luxuszelle mit Montecristo-Zigarren und Whisky (Wickert, ARD). Die freizügige Auflistung eines Strafregisters aus Massengräbern, Konzentrationslagern, Folter, Vergewaltigung, ethnischer Säuberung und Attentaten (Bild, 30.6.) bezeugt, dass an der Schuld dieses Monsters kein Zweifel besteht. Keine Idiotie aus dem Wörterbuch des Gutmenschen wird ausgelassen, um triumphierend auf sich selbst deuten zu können, welchen Mann man da ausgeschaltet hat. Hinweise auf ein krankes Hirn (NZZ, 1.7.) und eine traumatische Familiengeschichte (NZZ, 1.7.) verweisen auf die nötige Therapie: Sicherheitsverwahrung, sofern er sich der Justiz nicht durch Selbsttötung entzieht. (NZZ, 1.7.) Das soll er nicht. Den Mann will man ein wenig leiden sehen. Seht ihn euch an, den Feigling: Er schwitzt. Diabetiker. Sein Puls dröhnt. Bluthochdruck. Er hat Angst vor Angina pectoris. (Bild, 30.6.) Wo bleibt übrigens Mira Marković, die Hexe aus Belgrad (Bild, 27.6.), und Sohn Marko, das Früchtchen? Verbrecherische Sippschaft läuft immer noch frei herum. FAZ-Leitartikler wissen auch nicht, warum dieser Bulldogge ohne Gesichtsknochen (Bild, 30.6.) eigentlich noch die Gnade eines zivilisierten Prozesses erwiesen wird. Sie spielen mit dem Gedanken der Todesstrafe, die aber in den Richtlinien des Genfer Tribunals nicht vorgesehen ist. (FAZ, 30.6.). Eigentlich schade.

In allen Äußerungen dokumentiert sich so ziemlich derselbe Geist, den man in Milošević einst unbedingt hat bekämpfen müssen. Hier allerdings geht er vollkommen in Ordnung, weil er einer guten Sache dient. Die Bestrafung des Täters entspricht nämlich, wie man hört, einem fundamentalen Gerechtigkeitsprinzip (SZ, 29.6.) der internationalen Staatengemeinschaft, von Gerechtigkeit vor allem für die Opfer (SZ, 29.6.) spricht der deutsche Außenminister Fischer. Zum Schutz der Opfer hat es während des Krieges leider nicht gereicht, ohne einige Kollateralschäden an Toten durch den Bombenhagel im Dienste des Menschenrechts war dem Bösewicht bedauerlicherweise das Handwerk nicht zu legen. Dafür aber genießen die Opfer jetzt wenigstens postum die Genugtuung, dass der Verantwortliche an allen Toten und allem Elend auf dem Balkan zur Rechenschaft gezogen wird. Und nicht nur das: Mit der Überstellung des ehemaligen Staatschefs von Jugoslawien an das UN-Kriegstribunal kommt erstmals ein Schwert der Weltjustiz (SZ, 30.6.) zum Einsatz. Die gibt es zwar nicht, weil die Staaten der Welt eine ihnen selbst als den höchsten, Recht setzenden Subjekten übergeordnete rechtliche Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz gar nicht kennen. Die Indizien eines rechtsförmigen Prozesses aber liegen untrüglich vor, so dass sich eben gut behaupten lässt, dass der eine Forderung des internationalen Rechts erfüllt, die Verantwortlichen für die Verbrechen am Balkan zur Verantwortung zu ziehen (US-Präsident Bush, SZ, 29.6.). Einfach dadurch, dass ein von der Weltmacht des Guten eingerichteter und von ihren Verbündeten unterstützter Strafgerichtshof einschlägig tätig wird, kommt dieses internationale Recht auf die Welt, und zusammen mit dem auch die höhere Gerechtigkeit ins Zusammenleben der Völker. Die besteht in nichts anderem, als dass Mächte von Rang sich zum Ankläger und Vollstrecker einer von ihnen für illegitim befundenen staatlichen Gewaltausübung machen, was man aber, wenn man nur konsequent genug von allem abstrahiert, auch als einen großartigen Sieg der Moral interpretieren kann: Pathos ist angebracht – ein Triumph über das Böse. (SZ, 30.6.)

Wie das Gute unaufhaltsam vorankommt

Freilich: Ein wenig leidet die höhere Sittlichkeit und Gerechtigkeit, in deren Namen die internationale Staatengemeinschaft da unterwegs sein soll, schon unter den Methoden, mit denen sie herbeigeführt wird. Zu dem feinen Ideal will es nicht so gut passen, dass die politischen Hebammendienste, die zu seiner Verwirklichung nötig sind, im Winken mit eventuellen geldwerten Gegenleistungen bestehen. Dass man sich auch noch darüber Sorgen macht, ob der serbische Staat die kleine innenpolitische Zerreißprobe übersteht, die man ihm mit dem Diktat zumutet, seinen abgewählten Vorsteher auszuliefern. Aber kaum hat man sich auf diesem Wege zu einem gewissen Eingeständnis durchgerungen, dass die hohe Gerechtigkeit zwischen Staaten eben doch bloß das Ideal des Macht- und Kräfteverhältnisses ist, das zwischen ihnen herrscht, sie sich also ganz dem Einsatz der entsprechenden erpresserischen Mittel verdankt, über die überlegene Staatsgewalten verfügen, entschließt man sich doch wieder dazu, den verlogenen Schein zu kultivieren, der vom Dienst der Gewalt am höheren Recht kündet. Dem eher skeptischen Befund: Etwas gar plötzlich ist der serbische Diktator und Kriegshetzer Milošević nach Den Haag verfrachtet worden. (…) War die schnelle Abschiebung im Sinne einer höheren Gerechtigkeit unumgänglich, weil es sonst zu noch größeren Kalamitäten gekommen wäre? Hätte man denn nicht noch etwas länger warten können, um zu vermeiden, dass Djindjićs Entscheidung wie ein ausländisches Diktat erscheint? (NZZ, 2.7.) folgt das Dementi sogleich hinterher: Keinesfalls ist diese ‚höhere Gerechtigkeit‘ der bloße Titel, mit dem sich eine überlegene militärische Allianz die Kompetenz zuweist, über einen anderen, ihr hoffnungslos unterlegenen Staat zu richten. Genau umgekehrt hat man es zu sehen, und alles, was da an Einsatz von Machtmitteln nötig war, zu begreifen als unumgänglichen Dienst an dem noblen Zweck, der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Was also heißt da schon, ‚erscheint wie ein Diktat‘? Natürlich war es eines! Die ihm gesetzte Frist zur Auslieferung Miloševićs – bis zur Eröffnung der Geberkonferenz – hat Djindjić pünktlich eingehalten, und damit er das tat, mussten eben einige politische Machenschaften eingefädelt werden, die wegen ihrer gesunden Abwägung von rechtsstaatlichen Mitteln und politischer Vernunft (FAZ, 3.7.) grundsätzlich zu loben sind. Politisch vernünftig für Jugoslawien ist nämlich, wenn dieses Land allen Forderungen nachkommt, die von den westlichen Freunden des Rechts angemeldet werden, und dabei selbstverständlich alles ignoriert, was es in ihm an eigener Rechtsstaatlichkeit gibt: Legitim ist die Machtausübung in Jugoslawien, wenn sie so vonstatten geht, wie der Westen sie sich wünscht, und so ist Djindjić nicht nur sehr vernünftig, wenn er ein Urteil des jugoslawischen Verfassungsgerichtes ignoriert, das die Auslieferung untersagt. Ein geschickter Schachzug von ihm ist es auch, ein von dem Unrechtssubjekt Milošević erfundenes Gesetz dafür zu nutzen, die Auslieferung für rechtmäßig zu erklären, so dass rechtsstaatlich betrachtet sogar die Umgehung des Rechtsstaats in Ordnung ist, letztlich. Wo doch noch ein Rest an schalem Geschmack bleibt, dass die höhere Gerechtigkeit über einfach nicht zu leugnende niedere Berechnungen in die Welt gekommen ist – nüchtern ist festzuhalten: der Weg zur Verhaftung Miloševićs war vor allem interessengeleitet und politisch motiviert. (SZ, 3.7.) –, hilft der bewährte Grundsatz fürs rechte Verständnis, wonach überlegene, im Endeffekt also erfolgreiche Mittel einfach nicht übel sein können: Gerne weisen die maßgeblichen Vorstände der NATO und der Jugoslawien-Geberkonferenz darauf hin, dass erst ihre diplomatischen Interventionen den gehörigen Druck verursacht hätten (FR, 30.6.), mit der die mutige Entscheidung der serbischen Regierung (FR, 30.6.) zustande kommen konnte. Während die USA schon im Vorfeld der Geberkonferenz klarstellen, dass es ohne Überstellung Milošević kein Geld aus Washington gebe (FR, 30.6.), lässt die deutsche Bundesregierung verlauten, dass Berlin die harte Haltung der USA teilt und man dies dem guten Djindjić in mehreren Telefonaten und Briefen (FR, 30.6.) auf Deutsch mitgeteilt habe. Großes Lob also für die konsequent harte Haltung (FR, 30.6.), mit der man die Einhaltung internationaler Völkerrechtsprinzipien durchsetzen muss. Letztere und die höhere Gerechtigkeit, die im Anliegen der westlichen NATO-Mächte auf Auslieferung und Bestrafung des Verbrechers vorliegen, besteht also genau darin, dass der Staat Jugoslawien sich der überlegenen Macht beugt, die da von ihr die Selbstdefinition eines Anwendungsfalls für internationale Strafjustiz verlangt. Der Triumph der Gerechtigkeit (FAZ, 30.6.) resultiert aus einer erzwungenen nochmaligen Kapitulationsgeste eines mit Krieg und Nachkriegssanktionen entmachteten Staatswesens, das sich mit der Auslieferung seines abgewählten Regenten um die Beglaubigung des Scheins verdient machen soll, es wäre eine höhere Gerechtigkeit des Völkerrechts, die von den NATO-Staaten exekutiert wird: Die Weltgemeinschaft, die in Gestalt des Tribunals Recht spricht, setzt sich aus den Krieg führenden Staaten der westlichen Allianz zusammen, die mit dem Prozess gegen Milošević das letzte Kapitel ihres Kriegsprogramms gegen den von ihnen als feindlich definierten Machtanspruch des jugoslawischen Staates eröffnen. Und nicht nur das allein:

Der neue imperialistische Rechtszustand

Mit dieser interessanten Fortschreibung des Völker- genauso wie des Strafrechts kommt nämlich auch in politischer Hinsicht ein neuer Tatbestand in die Welt. Mit ihrer überlegenen Macht maßen sich die Staaten der NATO da nichts geringeres an als ein globales Aufsichtsrecht über den Rest der Staatenwelt. Die USA und die Mächte Europas etablieren sich als Instanz, die über allen Rechten steht, die andere Souveräne zur Wahrung ihrer nationalen Interessen geltend machen. Deren Anerkennung als Souveräne und damit die allererste Voraussetzung eines politischen Verkehrs von Gleichen unter Gleichen versteht sich für alle, die der prüfenden Begutachtung durch diese Instanz unterliegen, keineswegs mehr von selbst. Es unterliegt dem Ermessen der selbst ernannten Hüter des Völker- und Menschenrechts, Staaten den Respekt vor ihrer Souveränität zu gewähren oder nicht und ihre Macht für grundsätzlich illegitim zu befinden. Sie, die aus ihrer überlegenen Gewalt nicht nur mit allergrößter Selbstverständlichkeit die Befugnis ableiten, in ihrer ‚Weltordnung‘ nach dem Rechten zu sehen, sondern bei Bedarf die aus dieser ihrer Rechtsauffassung resultierenden Urteile auch gewaltsam vollstrecken, erklären sich zu institutionalisierten Richtern über alle anderen Staaten. Von denen verlangen sie, sich den Respekt zuallererst zu verdienen, mit dem sie zum internationalen politischen Verkehr zugelassen sind: Sie haben sich dem Recht der Aufsicht über sich selbst zu unterstellen, grundsätzlich anzuerkennen, dass sie von einem exklusiv dazu ermächtigten Staatenverband am Maßstab des Völker- und Menschenrechts gemessen und daraufhin überprüft werden, ob sie sich beim Gebrauch ihrer Macht auch wirklich nichts zuschulden kommen lassen, woran die Hüter der Weltordnung Anstoß nehmen könnten. Diese Scheidung der Staatenwelt in solche Exemplare, die über fremde Souveräne zu Gericht sitzen, und eben in solche, die minderen Rechts sind und über deren Souveränität gerichtet wird, kommt mit dem Gerichtshof in Den Haag in die Welt. Dort wird in der Person Milošević über staatliches Verbrechertum verhandelt, also die mit dem Krieg schon praktisch erteilte, grundsätzliche Zurückweisung von Rechten einer jugoslawischen Souveränität in einen gültigen Rechtszustand überführt: Die Anerkennung Jugoslawiens als halbwegs respektables Mitglied der Staatengemeinschaft steht unter dem Vorbehalt, dass sich dieser Staat in einer Art permanenter kollektiver Unterwerfungsgeste seinen Status, Objekt von Beaufsichtigung zu sein, als Inhalt seines eigenen nationalen Willens zurechtdefiniert. Die Ablieferung von Milošević an seine Richter ist die nochmalige Ächtung jenes alten Repräsentanten des für unpassend befundenen serbischen Nationalismus – diesmal aber auch von denen mitgetragen, die der heutigen serbischen Nation vorstehen. Den Verdacht der Nachfolgerschaft in diesem unseligen Nationalismus sollen sie entkräften, weil sie ja schließlich die Nachfolger des geächteten Nationalisten sind, weswegen dessen Auslieferung für sie auch nur der Anfang ihrer Prüfung ist: Mit dem Gebot einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Haager Kriegstribunal und der Auslieferung von Kriegsverbrechern, die in diesem Land noch immer in staatstragenden Ämtern sitzen, wird den neuen Regenten Jugoslawiens ein permanentes Vergangenheitsbewältigungsprogramm auferlegt, mit dem sie selbst unter Beweis stellen dürfen, wie erfolgreich sie allen serbisch-nationalistischen Drangsalen abgeschworen haben und wie gut sie sich in ihrer neuen Rolle, von imperialistischen Gnaden regieren zu dürfen, einzurichten verstehen:

„Mit dem Sturz des Despoten im Oktober, seiner Verhaftung im April und der Auslieferung im Juni haben die Serben im Eiltempo eine in Grundzügen glaubhafte und für andere Völker Beispiel gebende Wende vollzogen. Die Zeit zwischen dem „Hosianna“ und dem „Kreuziget ihn“ war jedoch zu kurz und zu turbulent, um sich neben dem alten Regime auch vom alten Denken zu lösen. Die Hypothek der Milošević-Ära lastet nicht nur auf dem verarmten Land, sondern auch auf den Köpfen. Es wird die Aufgabe der Belgrader Eliten sein, diese Hypothek durch eine offensive Beschäftigung mit der Vergangenheit abzutragen.“ (SZ, 30.6.)

Das sind die Hypotheken, die man als ehemaliger Staat eines Despoten nicht mehr so leicht los wird, das ist der gültige imperialistische Rechtszustand – und was war im Vergleich zu dem doch Breschnews ‚Doktrin der begrenzten Souveränität‘ im eigenen Lager für eine matte Sache! Anders als der gleichfalls zerbombte Irak mag das Land ja einen Regierungswechsel hingekriegt und die passenden Eliten etabliert haben, die als willige westliche Ansprechpartner parat stehen. Aber auch das nutzt ihm nichts. Den dauerhaften Generalvorbehalt sollen die Belgrader Eliten beim Regieren entkräften, ihre Politik, die sie in Wahrnehmung ihres Amtseides zum Wohle ihrer serbischen Nation betreiben, könnte womöglich – auf Nationalismus zurückfallen! Auf serbischen noch dazu! Und weil sie diesen Verdacht schlechterdings nicht entkräften können, solange sie überhaupt nur regieren, steht fest, dass dieses Land auf nicht absehbare Zeit einfach nicht richtig regiert werden kann. Weltpolitik als Strafgericht – das wird interessant: In Den Haag ist mit Frau dal Ponte der Maßstab etabliert, an dem entlang die Machthaber in Belgrad offensiv demonstrieren dürfen, dass sie eigentlich nur zur Abwicklung verbotener serbischer Machtambitionen regieren, an die Überprüfung, wie gut sie dies tun, machen sich dann fallweise die NATO-Mächte. Und für den ersten großen Schritt in die richtige Richtung geizen sie auch nicht mit Anerkennung:

Der Lohn für die Anerkennung der neuen imperialistischen Rechtslage

fällt allerdings auch bezeichnend aus. Der Goldregen internationaler Hilfe (Spiegel 27, 2.7.), die Geberlaune der internationalen Staatengemeinschaft (Handelsblatt, 3.7.) und großzügige Hilfe (SZ, 3.7.), die Serbien wieder vollständig in die internationale Gemeinschaft zurückführt (Handelsblatt, 3.7.) und glatt alle Erwartungen übertrifft (ebd.), beläuft sich auf einen Bruchteil der Kosten, die dem Westen der Krieg gegen das Land wert war. Von wegen, mit Geld hätte man Jugoslawien zur Nachgiebigkeit bewegt, ein Do-ut-des mit diesem Staat nötig gehabt: Das Land, das bankrott ist, erhält als Belohnung für seine dem Westen gegenüber gezeigte Fügsamkeit den Status zugewiesen, mit allen anderen Empfängerländern westlicher Gelder auf einer Stufe zu stehen. Sonst bekommt es nichts, weder Mittel für irgendeine Art von Aufbau seiner kriegszerstörten Infrastruktur noch die Anerkennung irgendeines politischen Interesses, das seine Regenten verfolgen. Die sollen einfach nur für ‚Stabilität‘ sorgen, wie und womit eigentlich, ist dem Westen egal. Was an Geldern tatsächlich gezahlt wird – Im August sollten wir eine erste Rate von 300 Millionen Euro erhalten. Plötzlich wird uns mitgeteilt, dass davon gleich 225 Millionen Euro einbehalten werden. (…) Zwei Drittel der Summe sind ‚Strafzinsen‘, weil Milošević sich zehn Jahre weigerte, diese Kredite zurückzuzahlen (Djindjić im Spiegel 29, 16.7.) –, sind Aufwendungen für die Aufrechterhaltung eines Kredits, an der die westlichen Gläubigerländer ein Interesse haben. Auf der anderen Seite darf sich Jugoslawien in der Position eines Bittstellers einrichten, der die zugesagten Gelder täglich von neuem beantragen muss.

Von einer irgendwie gearteten Aufbauhilfe durch die westlichen Staaten ist nichts in Sicht, eine eigene ökonomische Aufbauleistung Jugoslawiens unvorstellbar, die Abhängigkeit des Staates von Gratifikationen der westlichen Geberländer absolut – und das ist die ganze positive Leistung, die sich diese ‚Geber‘ auf ihrer Konferenz hoch anrechnen und als Demokratie-Dividende (Kanzler Schröder) desselben Landes vorstellen, das sie selbst mit ihrem Krieg und Sanktionsregime entmachtet und entrechtet haben. Und ein anderer Zyniker kann das auch noch als Werk der Geschichte interpretieren, die in ihrem Gang ja bekanntlich immer für Gerechtigkeit sorgt: Serbien und die Bundesrepublik Jugoslawien in ihrer heutigen Verfasstheit sind ein Produkt des brutalen Herrschaftswillens Miloševićs. Um seiner Macht willen hat er Kriege führen, Völker vertreiben und Staaten formen lassen. Nachdem sich Milošević wohl für immer von Jugoslawien hat verabschieden müssen, ist es auch für den Westen Zeit für einen Abschied von Jugoslawien. (FAZ, 30.6.)

Vielleicht nimmt aber auch das Rest-Jugoslawien in seiner gegenwärtigen Verfassung seinen Abschied von der westlichen Gemeinschaft, in der es nun endlich doch irgendwie angekommen ist. Djindjić mag seine Botmäßigkeit gegenüber den Aufsichtsmächten noch so sehr als Akt eigener Machtvollkommenheit begreifen und noch so viele Berechnungen daran knüpfen, dass aus seiner Unterwerfung unter das Diktat des Westens der Auftakt für einen jugoslawischen Neuaufbruch wird: Mehr als das faktische Eingeständnis des umfassenden ökonomischen wie politischen Bankrotts seines Staates als Souverän eigenen Vermögens hat er mit seiner forschen Machtprobe gegen innerjugoslawische Widerstände einfach nicht abgeliefert. Und die Felder, auf denen sich seine nächsten Machtkämpfe abzeichnen, sprechen eher auch nicht für eine Gesundung des Staatswesens, das er regiert. In seinem Vorgehen gegen alle, die der Unterwerfung des jugoslawischen Staates unter westliche Diktate wenigstens noch eine Grenze ziehen wollen und den Standpunkt vertreten, die Souveränität des Landes sei doch noch mehr als nur ein westliches Geschöpf, hat der Student aus Deutschland, der das Land regiert, ja auch schon die Gesamtstaats-Institutionen zur Disposition gestellt, die es dort noch gibt. Das macht die ohnehin nicht sehr haltbare Konstruktion dieses Staates Rest-Jugoslawien – der Landesteil Montenegro ist mit seinem Sezessionismus ja auch schon gut unterwegs – noch ein wenig unhaltbarer.

Auch im Falle dieses neuen, erfolgreich zum willigen Mitmachen in der Ordnung des Westens bekehrten Jugoslawien zeichnet sich also ab, dass die Stabilität auf dem Balkan, zu deren sorgsamer Pflege die neuen Machthaber in Belgrad ja auch mit auserkoren sind, eher nicht zustande kommen wird. Aber der insgesamtige Schuldtragende ist immerhin schon einmal in Den Haag festgesetzt.