Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Fall Ackermann und andere:
Von den Leistungsträgern der Nation und ihrem gerechten Lohn

Anlässlich hoher Abfindungszahlungen bei der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone wälzt die demokratische Öffentlichkeit die Frage der leistungsgerechten Bezahlung von Managern. Dabei wird Unvergleichbares verglichen: ein Arbeitslohn, der dafür gezahlt wird, dass ein Arbeiter mehr verkäuflichen Warenwert schafft, als er an Lohn erhält, mit einem Managergehalt. Manager sind Funktionäre der Kapitalbesitzer, organisieren die Aneignung unbezahlter Arbeit, die andere leisten, und werden dafür entsprechend am Profit beteiligt. Weil vom Kapitalerfolg alles im Land abhängt, gelten Manager als wahre Leistungsträger der Nation, im Unterschied zu denen, die bloß arbeiten.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Fall Ackermann und andere:
Von den Leistungsträgern der Nation und ihrem gerechten Lohn

Einigen Spitzenmanagern und Aufsichtsratsmitgliedern der von Vodafone übernommenen Mannesmann AG soll der Prozess gemacht werden, darunter dem Chef der Deutschen Bank, Ackermann, und dem vormaligen IG-Metall-Vorsitzenden, Zwickel. Sie werden der Untreue, der unrechtmäßigen Bereicherung und der Beihilfe dazu beschuldigt. Die Justiz will prüfen, ob die 60 Millionen Euro rechtlich in Ordnung gehen, die bei der Übernahme an den Vorstandschef Esser und andere Manager, an ehemalige Vorstände und deren Angehörige geflossen sind.

Ehe noch der Strafsenat zusammentritt, hält die demokratische Öffentlichkeit Gericht und wälzt die Frage der noch über dem Recht stehenden Gerechtigkeit: Wo hört in der globalen Wirtschaftswelt eine leistungsgerechte Bezahlung auf, wo fängt die Selbstbedienung an? Verdienen unsere Manager, was sie verdienen? Sind sie ihren Lohn wert? Die Positionen sind kontrovers: Manche Meinungsmacher bestehen darauf, dass Leistung eben ihren Preis hat, andere finden, dass das Honorar in keinem Verhältnis zur Leistung steht.

Die Lohnform – auch Manager werden von ihrem Auftraggeber für Dienste entlohnt – muss einigen Leuten den Verstand vernebelt haben. Aber warum auch nicht? Die Form des Preises macht erstens eben alles vergleichbar und enthält zweitens die Behauptung, dass dem Managerlohn eine Leistung in gleicher Höhe gegenüberstehen muss; andernfalls wäre ja das Prinzip des Tausches verletzt. Die Gerechtigkeitsfanatiker der Wirtschaftsredaktionen geraten keineswegs aus der Fassung, wenn sie abschätzen, ob die Jahresmühen der Herren Esser, Ackermann u.a. die 6-20 Millionen Euro wert sind, die sie kriegen. Und weil das nach den Regeln des Dreisatzes ausrechenbar ist, rechnen sie aus, was für einen mickrigen Beitrag eine normale Arbeitskraft dem Gemeinwesen wohl leisten muss, wenn ihr Jahreslohn kaum den 200sten bis 600sten Teil davon ausmacht. Das ist das Schöne an der Gleichung Geld für Dienste: In ihrem Licht liefern Manager wie die von ihnen eingestellten Lohnarbeiter qualitativ das Gleiche: Leistung für das Gesamtwerk des nationalen Wirtschaftens; nur in der Quantität ihrer Leistung unterscheiden sie sich ein wenig: Manche leisten pro Arbeitstag eben 500 mal mehr als die normalen Langweiler.

Das Unmaß dieser Messung lässt Missverständnisse eigentlich nicht zu: Da wird Unvergleichbares verglichen. Die Absurdität beginnt aber gar nicht erst mit diesem Vergleich; er führt nur ad absurdum, was an und für sich absurd ist: die Vorstellung einer Leistungsgerechtigkeit der Entlohnung.

Der Arbeiter bekommt Lohn dafür, dass er sich für eine Arbeit zur Verfügung stellt, deren Ergebnis dem Unternehmer gehört, ihn also nichts angeht; er wird eingestellt damit und unter der Bedingung, dass sich seine Arbeit für das Unternehmen rentiert, d.h. dass er ihm mehr verkäuflichen Warenwert schafft, als er Lohn nach Hause trägt. Der Arbeiter erarbeitet den Gegenwert seines Lohnes mithin in nur einem Teil seiner Arbeitszeit, den Rest des Tages arbeitet er für das Unternehmen umsonst. Wie groß der eine und der andere Teil seines Arbeitstages ausfällt, ist Ergebnis des Kampfes beider entgegengesetzt interessierten Parteien. Nicht durch ihre Leistung, allenfalls durch den Druck, den sie mit der Drohung der Arbeitsverweigerung auf die Unternehmerkalkulation ausüben können, beeinflussen Lohnarbeiter die Höhe ihrer Einkünfte. Nichts davon hat etwas mit Gerechtigkeit oder einer Bemessung des Entgelts an der erbrachten Leistung zu tun. Daran ändert auch die Form der Lohnzahlung nichts: Wenn man das Geld, das man dem Arbeiter dafür gewährt, dass er sich zur Verfügung stellt, als Geld für Arbeit ausbezahlt, den Wochenlohn durch die Zahl der Wochenstunden teilt und ihn dann wieder aus der Summe der Stundenlöhne errechnet – so dass doppelt so viel Arbeit doppelt so viel Lohn ergibt –, entsteht zwar der Schein, als würde wirklich die Arbeit bezahlt; aber eben nur der Schein. Dass die absolvierten Arbeitsstunden mit einem Geldbetrag entgolten werden, ändert ja nichts daran, dass die in diesen Stunden geleistete Arbeit dem Arbeitgeber einen Ertrag bringt, der ihn nichts kostet. Die Leistung, für die der Arbeiter bezahlt wird, besteht allemal darin, dass er eine unbezahlte Leistung abliefert. Das ist die Bedingung seiner Beschäftigung. Leistungsgerechtigkeit ist nichts als der nachträgliche „Schluss“ von der Bezahlung auf die Leistung: Weil einer so und so viel kriegt, wird er schon nicht mehr wert sein.

Und diesen Schluss kriegt natürlich auch die andere Seite hin, die das Geschäft der privaten Bereicherung organisiert und sich dafür auch noch bezahlen lässt. Die Manager erfüllen im Auftrag und zum Nutzen der Kapitaleigner die Funktion des Kapitalisten. Ihre Arbeit besteht darin, Entscheidungen zu fällen über die Arbeit, die andere Leute zu machen haben, diese zu kontrollieren und aus ihnen die Leistung herauszuholen, die die Eigentümer reich macht. Manager sind Agenten der Aneignung der unbezahlten Arbeit, die die Belegschaft leistet. An dem Profit, den sie den Eigentümern hereinholen, werden sie nicht schlecht beteiligt. Dafür brauchen sie nicht zu kämpfen, denn die Eigentümer wissen schon, was sie an ihnen haben und was sie sich selber schuldig sind. Ein Konzern, der sich einen sündhaft teuren Sanierer leistet, einen weltweit ausgewiesenen Spitzenmann ins Haus holt, zeigt, wo er sich in der Konkurrenz sieht und demonstriert seine Finanzkraft. Die Bezüge der Spitzenleute repräsentieren Größe, Konkurrenzerfolg und Erfolgsanspruch einer Kapitalgesellschaft – und sind dadurch selbst noch Mittel ihrer Konkurrenz um Kredit und Anleger. In Aktiengesellschaften wie Mannesmann sind die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands daher passenderweise gleich selber ermächtigt, sich ihren Anteil an den Erträgen ihrer Firma zu bewilligen.

Manager partizipieren an der Vermehrung des Reichtums, den die Lohnarbeit schafft, nämlich an den Zuwächsen, die das Eigentum durch die Aneignung unbezahlter Arbeit zu verzeichnen hat. Und sie schreiben sich den Konkurrenzerfolg ihrer Firma als Leistung zu, für die sie einen gerechten Lohn verdienen: Wird ihr Unternehmen reicher, so verdankt sich das den weisen Entscheidungen der Unternehmensführung. Und weil vom Kapital und dem Gang seiner Geschäfte alles im Land abhängt – die Profite der Eigentümer, die Steuereingänge der Staatskasse und die berühmten Arbeitsplätze –, gelten die leitenden Aktivisten der kapitalistischen Geldvermehrung, im Unterschied zu all denen, die ja ‚bloß‘ die Arbeit tun, als die wahren Leistungsträger der Nation.

Die stattlichen Summen, die sich die Funktionäre des Kapitals für ihre Dienste genehmigen, neidet ihnen so schnell keiner. Schon gleich nicht die Aktionäre, die vom wirklichen oder erhofften Erfolg der Firma Dividenden und Kurssteigerungen ihrer Aktien erwarten dürfen. Aber auch die bürgerliche Öffentlichkeit nicht, die diesen Herrschaften das Wachstum zugute hält und dankt: Der kapitalistische Erfolg des Unternehmens rechtfertigt jede Bereicherung seiner Agenten. Das gilt dann aber auch umgekehrt, wenn es mit dem Wachstum nicht klappt. Dann haben die „Nieten im Nadelstreif“ ihr Unternehmen herunter gewirtschaftet und sich wie zum Hohn auch noch unanständig bedient. Dann schlägt die große Stunde der ‚Geschädigten‘ – an erster Stelle die Aktionäre, die sich um ihr Recht auf automatische Bereicherung betrogen sehen, an zweiter Stelle die Nation, die bei Pleiten um die Wirtschaftskraft ihres Standorts fürchtet, und ganz zum Schluss bekommt sogar einmal die protestierende Belegschaft recht: Sie darf ihre obligatorischen Papptafeln in die Fernsehkameras halten, auf denen sie den Verlust ihrer Arbeitsplätze beklagt und die wahren Schuldigen benennt: Die Miss-Manager. Die gesamt-gesellschaftliche Empörung über solche Versager hat in der Regel keine schlimmen juristischen, sondern für alle Seiten sehr akzeptable Konsequenzen: Der Spitzenmann, muss die Verantwortung für den Misserfolg der Firma übernehmen und gehen – unter Fortzahlung seiner Bezüge und mit einer dicken Abfindung obendrein. Das ungebrochene Recht der Firma auf Erfolg, den Weg aus der Krise und den baldigen Wiederaufschwung kann nur ein unverbrauchter Erfolgstyp glaubwürdig repräsentieren – und die nunmehr für den Aufschwung fälligen Entlassungen auch.

Im Falle von Mannesmann liegt die Sache genauso, nur ein wenig anders. Einerseits ist der Fall klar: Eine feindliche Übernahme hat stattgefunden – beinahe, denn das Management hat am Ende der Übernahme doch zugestimmt. Durch sie ist ein deutscher ‚global player‘ in der damals noch wachsenden Zukunftsbranche ‚Kommunikation‘ liquidiert worden. Darüber ist die Regierung mäßig sauer, auch wenn sie dann doch nichts unternehmen wollte, um den Deal zu verhindern. Die Öffentlichkeit wittert Verrat des Managements am deutschen Standort. Dem Verdacht, dass Esser & Co nicht das Wohl des Unternehmens, sondern zu dessen Schaden ihre persönliche Bereicherung im Auge gehabt hätten, liefert der „goldene Handschlag“, mit dem Vodafone sich Essers Zustimmung erkauft hat, das Indiz. Zeitungen fordern die juristische Überprüfung der Millionen-Abfindungen und strafrechtliche Konsequenzen. Andererseits: Geschädigte, im Sinne des Rechts, sind nicht in Sicht. Die Aktionäre, im juristischen Sinn die Eigentümer, verdienen prächtig an der Übernahme: Die monatelange „Abwehrschlacht“ des Vorstands treibt den Wert ihrer Aktien um ein Vielfaches in die Höhe. Vodafone, der künftige Eigentümer, weiß die Millionen, die sich der alte Vorstand für sein Ausscheiden aus der Übernahmemasse aneignet, gut angelegt: Mit der erkauften Kooperation geht der Eigentümerwechsel glatt über die Bühne.

Das ist noch so ein Unterschied zwischen den Vergütungen der Arbeiter und der Manager: Die einen können schnell mal 60 Millionen einsacken und schädigen damit niemanden. Wenn Arbeiter 3 Prozent Lohnerhöhung verlangen, ruinieren sie die deutsche Wirtschaft. Das Gericht wird diese Eigentümlichkeiten in Rechnung stellen, wenn es zu entscheiden hat, wem der Batzen Geld letztlich gehört. Und es wird zu entscheiden haben, ob es das überhaupt entscheiden will. Denn verdient eine Marktwirtschaft noch frei genannt zu werden, in der bevollmächtigte Unternehmer nicht mehr die Vertragsfreiheit genießen, bei Firmenzusammenschlüssen Kaufpreise und Abfindungen nach beiderseitigem Gutdünken zu vereinbaren?