Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Kombilohn:
Ein neuer Sommerhit des Sozialstaats
Die Regierung schlägt vor, dass Langzeitarbeitslose zu beliebig niedrigen Löhnen arbeiten und anstelle von Sozialhilfe einen staatlichen Zuschuss bis zum offiziellen Existenzminimum erhalten. Außer Kraft also: Arbeitslose kriegen Hilfe, weil sie keine Arbeit finden. Stattdessen die praktisch folgenreiche zeitgemäße Klarstellung: Leute gehen nicht zur Arbeit, weil sie Hilfe kriegen.
Aus der Zeitschrift
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Der Kombilohn:
Ein neuer Sommerhit des Sozialstaats
Die große christliche Regierungspartei schlägt die Einführung des sog. Kombi-Lohns vor: Langzeitarbeitslose sollen zu beliebig niedrigen Löhnen arbeiten und anstelle ihrer Sozialhilfe soviel staatlichen Zuschuß kriegen, daß sie trotzdem das bundesdeutsche Existenzminimum für arbeitende Menschen erreichen. Das soll nach dem Willen der Kombilohn-Erfinder – gerecht und ohne falsche Gleichmacherei, schließlich leben wir nicht in der Planwirtschaft – 72% des letzten selbstverdienten Netto-Entgelts betragen, 5%-Punkte mehr für Leute mit Familie. Ein solches zusammengesetztes Einkommen läge somit volle 20%-Punkte über dem Arbeitslosenhilfe-Satz – ein echtes Schnäppchen, auf das Deutschlands Arbeitslose nur gewartet haben, um endlich loszulegen.
Mit diesem Vorschlag erbringen die regierenden Sozialpolitiker einen weiteren überzeugenden Beweis ihrer Lernfähigkeit und Flexibilität.
Ganz früher einmal hat alle Welt gemeint: Arbeitslose kriegen eine Hilfe, weil sie keine Arbeit finden. Dieses Dogma haben die Verwalter der Erwerbslosigkeit in Deutschland schon vor einiger Zeit außer Kraft gesetzt. Ihre neue Erkenntnis lautet: Es ist genau umgekehrt – die Arbeitslosen gehen nicht zur Arbeit, weil sie Hilfe kriegen. Woraus glasklar und unwiderleglich folgt: Man streiche die Hilfe, dann werden die Leute schon Arbeit finden.
Im Sinne dieser Schlußfolgerung wurde gehandelt. Nicht gleich ganz so wüst; dagegen sprechen schon rein ordnungspolitische Bedenken; sondern sozial, menschenfreundlich und gemäßigt. Und konsequent nach dem Grundsatz: Armut erzwingt Arbeit. Das Rezept hieß: Abstandsgebot
. Um die Leute nicht länger am Arbeiten zu hindern und trotzdem nicht ganz verkommen zu lassen, wurde die Stütze gehörig unter den niedrigsten regulär gezahlten Lohn abgesenkt. 52 bis 57% des letzten Netto-Entgelts – je nach Familienstand – sind auf die Art als das passende Maß für die Arbeitslosenhilfe ermittelt worden.
Doch was ist passiert? Nichts ist gesunken – außer den Ausgaben für Arbeitslosenhilfe; und das ist viel zu wenig für ambitionierte Sozialhaushaltspolitiker, die schon aus Gründen der Menschlichkeit aus Stütze-Empfängern wieder selbstbewußte Steuer- und Abgabenzahler machen wollen. Per Abstandsgebot sollten Arbeitslose wieder in Arbeit gebracht werden – und dann gab es die Arbeitsplätze gar nicht!
Also haben die Verantwortlichen dazugelernt. Nämlich folgendes: Die an sich ganz richtige Methode, Arbeitslose mithilfe eines gehörigen Abstands zwischen ihrer Sozialhilfe und dem nächstbesten Niedriglohn aus ihrem Müßiggang herauszuholen und wieder zu nützlichen Erwerbspersonen zu machen, überfordert ganz offenbar – die Arbeitgeber. Denn umgekehrt gelesen bedeutet dieses Abstandsgebot ja: Die billigsten regulären Löhne sollten 20%-Punkte über der Sozialhilfe liegen. Welcher Lohnzahler kann sich das leisten? Die Arbeitslosenstatistik gibt die Antwort: Keiner! Auf die Art konnte es überhaupt nicht zu dem geplanten Beschäftigungsboom kommen.
Eine neue, noch bessere Lösung mußte also her. Und sie wurde gefunden: Der Sozialstaat erkennt an, daß die Differenz zwischen Sozialhilfe und niedrigstem Normallohn eine Zumutung an die Arbeitgeber ist, und übernimmt umgekehrt die Differenz zwischen dem beliebig niedrigen Lohn, den ein hart kalkulierender Unternehmer allenfalls auswerfen kann, und dem veranschlagten individuellen Mindest-Lohneinkommen – die 72 bis 77% vom letzten Netto – auf seine Rechnung. Damit hilft er allen Beteiligten: den Arbeitgebern, die nicht länger auf ihren Angeboten an Billigst-Jobs sitzenbleiben – und sie wahrscheinlich deswegen gar nicht erst anbieten… –; den eigenen Kassen, die Geld sparen – jedenfalls solange der vom Arbeitgeber gezahlte Lohn nicht unter 20% vom letzten Nettogehalt des eingestellten Arbeitslosen liegt, sonst ist nämlich der Aufstockungsbetrag doch wieder so hoch wie die gesparte Sozialhilfe. Und vor allem natürlich, sachgerecht und zeitgemäß, den Arbeitslosen: Statt Lohnabhängigen ein Geld zuzuschieben, weil sie keine Arbeit finden, von deren Bezahlung sie leben können, gibt er ihnen – via Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers – einen Zuschuß, damit sie zu einem Lohn arbeiten, von dem sie nicht leben können.
Sicher, ein „Patentrezept zur Überwindung der Arbeitslosigkeit“ ist das nicht – sagt Minister Blüm. Aber ein gelungener sozialpolitischer Schritt in die richtige Richtung und noch dazu wahlkampfwirksam – meint jedenfalls die Regierungspartei: So kann es doch gehen, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren
! Doch wie bei genialen Reforminitiativen nicht anders zu erwarten, melden sich wieder einmal von allen Seiten die üblichen Bedenkenträger:
- Die Gewerkschaft wäre dafür, wenn auf die Weise neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Für dieses hohe Gut bringt sie gerne jedes Opfer ihrer Mitglieder; auch staatlich aufgestockte Hungerlöhne sind für sie kein Tabu. Sie kennt aber ihren Tarifpartner und rechnet mit „Mitnahmeeffekten“ in der Form, daß die Arbeitgeber bloß bisherige Niedriglöhner durch die neuen subventionierten Allerbilligstlöhner ersetzen und so einen neuen „Lohnkorridor“ unterhalb des jetzt noch geltenden einrichten. Das könnte den Kombilöhnern zwar egal sein. Aber den Sozialkassen wäre das nicht zuzumuten: Die läßt die Gewerkschaft nicht „ausplündern“.
- Die Unternehmer haben Lohnbeihilfen der geplanten Art zwar vorgeschlagen und sind sowieso immer dafür, „Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren“, wenn das so rundheraus bedeutet, daß sie vom Staat Geld kriegen. Im Grunde wissen sie aber am besten, daß sie einfach nicht mehr Leute brauchen, als sie ohnehin bezahlen. Und weil sie als gute Bürger Vater Staat schließlich nicht betrügen wollen, können sie letztlich nur einen Ausweg aus den Kosten der Arbeitslosigkeit wirklich empfehlen: Die Hilfe für Langzeitarbeitslose befristen! Auf ein oder zwei Jahre vielleicht – dann sollen die Leute selber weitersehen. Und falls es doch eine Chance geben sollte, Arbeitslose zu Billiglöhnen mit Staatszuschuß in Arbeit zu bringen, dann darf man es auf gar keinen Fall den Begünstigten überlassen, diese hinterletzte Chance ihres Erwerbslebens anzunehmen oder abzulehnen. Dann muß es gleich heißen: der Job oder gar kein Geld.
- Die FDP ist für die Pläne ihres Regierungspartners auch bloß einerseits zu haben. Andererseits nämlich nur, wenn „Mitnahmeeffekte“ ausgeschlossen werden können – bei Arbeitslosen, die bloß zu ihrer Stütze hemmungslos hinzuverdienen wollen.
- Die SPD ist erst recht eigentlich für die Sache, aber sehr dagegen, daß die CDU ausgerechnet in der Endphase des Wahlkampfes ein erzsozialdemokratisches „Thema besetzt“ und den Anschein „sozialpolitischer Kompetenz“ erweckt. Also befindet sie: zu spät, zu untauglich – und außerdem gibt es das Instrument des Lohnzuschusses doch schon längst!
- Am Ende ist der Christenverein selber nur noch dafür,
in einem noch genauer zu bestimmenden Sektor
ein auf vielleicht zwei Jahre befristetes Experiment zu starten.
So wird wieder einmal eine große sozialpolitische Reforminitiative zerredet – und ganz nebenbei das Prinzip klargestellt und durchgedrückt, das für die Entlohnung der Arbeit in Zeiten der Arbeitslosigkeit wie heute gilt: Armut zwingt zur Arbeit, aber wer arbeitet, kriegt deswegen noch lange nicht genug zum Leben. Darum hat moderne Sozialpolitik sich zu kümmern. Ganz gleich, wer die nächste Wahl gewinnt…