Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Jugendkriminalität und neue Erziehungskonzepte
Wegsperren zur Erziehung

Neue Höhepunkte in der Brutalität von Straftätern im Kindes- und Jugendalter werden festgestellt – aber nicht als Früchte des nationalen Erziehungswesens, sondern als dessen Ausrutscher. Öffentlichkeit, Pädagogen und Politiker sind sich einig. Es geht um ein Ordnungsproblem, für dessen Bewältigung man in der Vergangenheit mit besonderen Gesetzesbestimmungen für Jugendliche viel zu viel „Toleranz“ gezeigt habe.

Aus der Zeitschrift

Jugendkriminalität und neue Erziehungskonzepte
Wegsperren zur Erziehung

Anfang Juli ist die Öffentlichkeit wieder einmal „fassungslos“. Sie sieht sich einmal mehr konfrontiert mit neuen Höhepunkten der Brutalität von Straftätern im Kindes- und Jugendalter:

„In Hamburg war es in der vergangenen Woche der Raubmord zweier sechzehnjähriger Deutscher an einem 73 Jahre alten Kaufmann. In München ist es der Fall des türkischen Serientäters Mehmet, der, kaum hatte er das 14. Lebensjahr überschritten, trotz intensiver Betreuung gleich wieder einen Raubüberfall verübte…“ (Giovanni di Lorenzo, SZ 11.7.98)

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Ein hinreichender Anlaß – nach wiedergewonnener Fassung – für ein paar Gedanken über Art und Grund der gewaltträchtigen Verwahrlosung, die diese Gesellschaft ihrer nachwachsenden Brut angedeihen läßt, wären solche Taten allemal. Dies umso mehr, als es sich nach der laufenden Berichterstattung bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch an Delikten der härteren Art nicht mehr um Einzelfälle handelt: Die lieben Kleinen prügeln und treten, bewaffnen sich, rauben und erpressen innerhalb wie außerhalb ihres Milieus und geben den Polizeistatistikern Anlaß zu der Feststellung, daß die „Täter und die Opfer von Gewalt immer jünger“ würden.

So fassungslos und namenlos erstaunt über diese Entwicklung müßte zumindest nicht sein, wer die betreffenden Früchtchen wirklich als die dieser Gesellschaft nehmen und sich deren Aufzucht und Pflege vor Augen halten wollte. Die gehorcht, ob sie im Schoße der „intakten Mittelstandsfamilie“ oder mehr auf der Straße und vor dem Fernsehgerät stattfindet, durchaus gemeinsamen und gar nicht unbekannten Prinzipien:

Daß „das Leben“ voller Widrigkeiten ist, die es erfolgreich zu bestehen gilt, und dies nach Möglichkeit erfolgreicher als andere; daß es irgendwie ein „Kampf“ ist, um Schulnoten, Anerkennung und die richtigen Freunde; daß man diese wie die nachschulische Konkurrenz um und in der Arbeit nur besteht als „durchsetzungsfähige Persönlichkeit“: Das alles ist sowohl Gegenstand frühzeitiger Erfahrung, noch bevor ein Kindlein so ein kompliziertes Wort wie „Konkurrenz“ auch nur richtig schreiben könnte, als auch deren erzieherischer Bestätigung. Letztere versäumt es nicht, diese umfassende „Lehre“, die aus dem „Leben“ zu ziehen ist, daß es entscheidend auf „den Einzelnen“ ankommt, beizeiten mittels moralischer und sozialkundlicher Unterweisung um den Gesichtspunkt des „Dürfens“, des Erlaubten und nicht Erlaubten, also des Rechts zu ergänzen. Dieses soll die Welt der konkurrierenden Persönlichkeiten danach einteilen, was wem in welcher Menge zusteht, was zwar den Menschen zum „Rechtssubjekt“ adelt, andererseits aber seine Zugriffsmittel auf die Welt des Schönen, Guten und Genußreichen auf die rechtlich genehmigten beschränkt. Diesen Ritterschlag läßt sich – auch in jungen Jahren – jeder gern gefallen, der sich selbst schon öfter gedacht hat, daß einem Kerl wie ihm ein angemessener Teil an der Welt zustünde. Wenn einem der aber – weil man jung ist – dann doch versagt bleibt, die Abhängigkeit vom Elternhaus sowie schulische und andere Pflichten die nötigen monetären Mittel arg begrenzen, dann kommen sich diese frühreifen Rechtspersonen ausgeschlossen vor: vom Reichtum der Gesellschaft, von dem sie meinen, er stünde ihnen zu. Und so, wie sie an sich selbst perfekt schon das gesellschaftlich übliche psychologisierte Rechtsbewußtsein ausgebildet haben, so kennen die Youngster der bürgerlichen Gesellschaft auch die Konsequenzen genau, die zu ziehen sind, wenn dieses sich um seine Ansprüche betrogen sieht. Die Kollision zwischen ihrem gefestigten Anspruchsniveau und einer Welt, die für sie wenig Gelegenheiten, dafür aber sehr viele verordnete Einschränkungen bereithält, korrigieren sie praktisch zu ihren Gunsten – und holen sich Geld, Anerkennung und adidas. Zwar unter Verstoß gegen die Rechtslage, aber eben in umso entschiedenerer Übereinstimmung mit der höchstpersönlich definierten Gerechtigkeitslage. Die dabei um sich greifende Härte und Brutalität ist ein gelungenes Mischprodukt aus dem Vorbild, das der Rechtsstaat in seinem Kampf gegen allerlei Unrecht bietet, aus der berechnungslosen Wut, die dem enttäuschten Rechtsstandpunkt von Haus aus eigen ist, und aus den Anregungen hinsichtlich Stil und Mittel, die die fiktiven Gewaltorgien in Film und Fernsehen für den Betrachter bereithalten – so er willig ist, aus der Glotze so zu lernen wie aus dem „Leben“. Diese bedienen nämlich den bürgerlichen Verstand mit unterhaltsamem Stoff, indem sie die Gleichung zwischen Recht und Gewalt konsequent zugunsten letzterer auflösen. In den bunten Inszenierungen der Anwendung berechtigter Gewalt, in denen der Kampf zwischen Gut & Böse ausgetragen wird, wird vorgeführt, wie sich vorbildlich und konsequent ein Anliegen ausgefochten gehört, das das Recht auf seiner Seite weiß – was offenbar nicht wenigen so sehr aus dem Herzen spricht, daß sie sich daran dann gleich als Vorbild orientieren.

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Auch die demokratische Öffentlichkeit macht sich so ihre Gedanken. Daß Gewalt im Fernsehen den unmündigen Zuschauer verdirbt und im übrigen Kriminalität „vielfältige Ursachen“ hat, ist für sie ein alter Hut. Bei dem Verweis auf psychologische und soziale Komponenten als Erklärung und manchmal auch als Entschuldigung für Verbrechen: eine von Gewalt und Verwahrlosung bestimmte Kindheit etwa, die wachsende Kluft zwischen arm und reich, das Fehlen von Arbeitsplätzen und Lehrstellen fällt G. di Lorenzo von der SZ ein, daß all diese Argumente nach wie vor nicht ganz falsch (sind)….

Aber ob diese Verweise stimmen oder verkehrt sind, ist dem Autor sowieso egal. Angesichts der frühreifen Verbrecher hat er sich die einzig erlaubte Gretchenfrage gestellt: Bin ich für die Objekte der staatlichen Beaufsichtigung und Maßregelung – oder für die Ordnung? Und herausgekommen ist bei diesem liberalen Geist, daß eine zeitgemäße Antwort im Zweifelsfall natürlich immer nur für die Ordnung ausfallen kann. Da mag er früher selbst noch bei Verbrechen Jugendlicher an soziale Komponenten gedacht, also gemutmaßt haben, daß die jungen Delinquenten auf ihre Weise schon auch irgendwie ein Produkt der Gesellschaft sind, in der sie störend auffallen. Heute gehört sich für ihn da anders gedacht. Heute fallen für ihn Verstehen und Verständnis, Erklärung und Entschuldigung umstandslos zusammen, und wer da noch auf Ursachen verweist, singt in einem Chor der Abwiegler (ebd.), der nicht geschnallt hat, welche Argumente heutzutage für Verbrechen einschlägig sind. Die steuert der ausgewiesene Politsoftie di Lorenzo – der für den Beweis, daß es Deutschland mit guten Ausländern echt gut meint und deshalb als Nation viel besser ist als die vielen ihr zugehörigen Ausländerfeinde, schon mal großartige Lichterketten organisiert – dann zielstrebig an. Aufrufe zur Mäßigung gegenüber straffälligen Kindern und Jugendlichen kommen ihm mittlerweile selbst irgendwie verbrecherisch vor – für ihn sind sie längst Teil des Problems geworden. Er, anerkanntes Mitglied der kritisch-aufgeklärten Öffentlichkeit und daher ganz unverdächtig der „rechten“ Scharfmacherei aus Wahlkampfgründen, stimmt mit allen anderen ordnungsversessenen Sangesbrüdern besonders glaubwürdig in den Chor der Aufwiegler ein und führt vor, wie man heute über ein derartiges „soziales Problem“ redet: Die vielfältigen sozialen Ursachen der Jugendkriminalität werden zitiert, um sie als Argument zu denunzieren, und anstatt nach Gründen ist einerseits nach der Verantwortung für ein offenkundiges gesellschaftliches Versagen, andererseits nach den erforderlichen gesetzgeberischen und polizeitechnischen Konsequenzen angesichts eines staatlichen Ordnungsproblems zu fragen. Und die fallen sehr originell aus: Strafe muß sein! trompetet der liberale di Lorenzo in der Überschrift seines Artikels, mit dem er sich, gleichsam stellvertretend für die „weiche Linie“ im Lande, öffentlich zu seinem „Lernprozeß“ in Sachen Kriminalitätsbekämpfung bekennt.

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Mit dieser Einsicht, zu der er anläßlich der jugendlichen Kriminellen vorgestoßen ist, macht der Kommentator vorerst allerdings nur seinen moralischen Drangsalen Luft. So, wie die geltende Rechtsordung es vorsieht, muß Strafe bei Jugendlichen nämlich nicht bedingungslos sein. Weil die Bestrafung „rechtssystematisch“ einen Willen zum Rechtsbruch voraussetzt und dieser bei Kindern als nicht vorhanden, bei Jugendlichen als erst unvollkommen ausgebildet unterstellt wird, wird die willensmäßige Mangelhaftigkeit der minderjährigen „Rechtssubjekte“ in der „Strafunmündigkeit“ für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und im milderen Jugendstrafrecht samt zugehöriger staatlicher Erziehungsmaschinerie berücksichtigt. Jugendamt wie Jugendgericht sind grundsätzlich auf „Besserung“ des jugendlichen Übeltäters angelegt, also auf die staatliche Hoffnung, ihn mit einer Mischung aus Drohung und pädagogischer Agitation doch noch zu einem „rechtstreuen“ Leben bewegen zu können.

Genau da also wird auch von bekennenden Liberalen heute öffentlich Reformbedarf angemeldet. Diese problembewußten Ordnungsfanatiker sind dafür, anstatt allzulange den jugendlichen Willen des Delinquenten zu explorieren und beeinflussen zu wollen, einfach aus der Tat den Schluß zu ziehen, daß er sie schon auch irgendwie so gewollt haben wird. Dafür soll ihn dann auch – ungeachtet seines Alters – die ganze Härte der Strafe treffen.

Die hauptberuflich mit der Erziehung der Jugend befaßten sozialen und anderen Pädagogen wollen sich diesem Geist der Zeit gleichfalls nicht verschließen. Kaum richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf die jugendlichen Straftäter, finden sie sich angesprochen und zu sachkundiger Einmischung aufgerufen und leisten ihren Beitrag: Sie bekennen, daß es sich bei den vielen kleinen schweren Jungs und Mädels um die Früchte des von ihnen betreuten nationalen Erziehungswesens handelt. Freilich nicht im Sinne einer rationalen Erklärung des verbotenen Tuns aus der gebotenen Konkurrenz plus Rechtsbewußtsein; vielmehr soll es sich um die mißratenen Ergebnisse einer Pädagogik handeln, die im unverwüstlichen Gehorsam gegenüber dem Recht ihr zentrales Erziehungsziel und maßgebliches Erfolgskriterium hat und anerkennt. Deswegen stellen sie, stellvertretend selbstkritisch, die Frage gleich so: „Wer hat versagt? Die Schule, die das Jugendamt nicht schnell genug einbezogen hat?…Die Eltern? Das Jugendamt? …“ (SZ 16.07.98) Der wesentliche Auftrag dieser ehrenwerten Institutionen besteht nämlich darin, wirksam vorwegzunehmen, was andernfalls die Justiz zu leisten hat:

„Die Realisierung des Strafrechts durch Verfolgung und Verurteilung der Delinquenten verschafft dieser Forderung (sc. keine Straftaten zu begehen) im Bewußtsein der Allgemeinheit Geltung und wirkt so sozialpädagogisch und sittenbildend“ (Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB).

Und was liegt da näher, als zum Zweck wirksamer Prävention auch die Verfahren des Strafrechts vorwegzunehmen?! Richtig verstanden, gibt das Ideal des Jugendstrafrechts ganz umstandslos einen zeitgemäßen Realismus der Jugendpädagogik her: Einsperren als Erziehungsmittel, um dem Nachwuchs die Belehrung durch Einsperren als Strafe zu ersparen

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Die demokratischen Parteien, die die kriminellen Neigungen des Jungvolks ohnehin ausschließlich als Ordnungsproblem definieren, liefern sich einen harten Wettlauf um die meisten geschlossenen Heime und das härteste Durchgreifen gegenüber den Tätern. Der schlaue Westerwelle von der FDP hat dabei entdeckt, daß es sich bei der Frage „Strafe oder Erziehung“ gar nicht um eine Alternative handelt –

„Westerwelle begründete seine Forderung nach mehr geschlossenen Heimen damit, daß es nicht ums Wegsperren gehe, sondern um das Ziel der Einwirkung durch Erziehung.“ (SZ 13.07.98)

Selbstverständlich ist auch Schily, der für die inneren Belange der Republik zuständige Experte von der SPD, vom selben pädagogischen Eros beflügelt, wenn er als Ersatz für die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters die geschlossene Heimunterbringung sowie die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts – freilich: nur in bestimmten Fällen – bevorzugt. Allenthalben also Null Toleranz (CDU/CSU) auch gegenüber der Jugend, die sich am Recht vergeht, wobei die Vertreter der unbedingten Geltung von Recht und Ordnung sich nicht im geringsten dazu veranlaßt sehen, überhaupt noch ein Interesse der Bürger namhaft zu machen, dem durch jede Menge Repression und einen starken Staat gedient wäre. Sie gehen einfach davon aus, daß dem Recht, das in ihrer Republik gilt, sowieso alle Interessen untergeordnet sind, den Bürgern also am besten gedient ist, wenn ihrem eigenen Interesse an einer in jeder Hinsicht unangefochtenen Rechtsordnung gedient wird, und damit werben sie dann für sich: Opferschutz heißt die letzte verbliebene Dienstleistung des Rechtsstaats, mit der dessen wahlkämpfenden Vertreter den Bürgern gegenüber aufwarten, sich sicher fühlen können – das wenigstens sollen alle braven Menschen schon noch dürfen. Aus dem Umstand, daß in ihrer rechtsstaatlich zivilisierten Demokratie offenbar nicht einmal ein Minimum an zivilem Betragen üblich ist und die Möglichkeit, Opfer privater Gewalt zu werden, offenbar verbreitet ist, sollen sie also den Schluß ziehen, daß zur Kritik dieses Zustandes allein die Polizei zuständig ist. Als einzige Mängel in dem Rechtsstaat, in dem sie leben, sollen sie die Verbrecher identifizieren, die sich auch noch in ihm herumtreiben – also genau nach dem Polizeistaat rufen, den die verantwortlichen Demokraten zur Wahrung ihrer Ordnung für unverzichtbar halten. Die kommen daher bei allen ihren Machenschaften prinzipiell nur dem Wunsch der Bürger nach, möglichst unbeschädigt durchs Leben zu kommen: Ihr härteres Durchgreifen, die entschlossene Wahrnehmung ihres hoheitlichen Kontrollwesens und den flächendeckenden Einsatz von ganz viel Gewalt zur Sicherung der geltenden Ordnung, wollen sie als eine einzige Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern verstanden wissen, und wenn sie demnächst die Jungen, die ihre Ordnung stören, frühzeitig und nachhaltig außer Verkehr ziehen, so tun sie auch dies nur im Namen des Volkes, das vor Gewalt sicher sein will.