Ein Jahr Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie: Eine alternative Bilanz

Jahrzehntelang hat sich die Republik über die miesen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie empört, so mancher hat da sogar „Ausbeutung“ mitten in der sozialen deutschen Marktwirtschaft entdeckt.

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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Ein Jahr Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie: Eine alternative Bilanz

Jahrzehntelang hat sich die Republik über die miesen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie empört, so mancher hat da sogar „Ausbeutung“ mitten in der sozialen deutschen Marktwirtschaft entdeckt. Während die Öffentlichkeit das interessierte Publikum im Rahmen größerer und kleinerer Skandale immer mal wieder mit Infos über das Geflecht von europaweit agierenden Großkonzernen, zwielichtigen Subunternehmern, Werkverträgen, Leiharbeit und in überteuerte Massenunterkünfte eingepferchten osteuropäischen Billiglöhnern versorgt hat, haben nimmermüde professionelle Arbeitnehmervertreter beharrlich gegen das „Geschäftsmodell“ dieser „Problembranche“ angekämpft. Die Diagnose lautete allemal „unternehmerische Willkür“ und „maßloses Profitstreben“, und die tiefere Ursachenforschung wurde zielstrebig beim Staat fündig, der dem Treiben keine ausreichenden oder nur mangelhaft kontrollierte gesetzliche Schranken gesetzt hat. An ebendieser Front gibt es seit Januar 2021 einschneidende Veränderungen: Mit demonstrativer Entschlossenheit hat Arbeitsminister Heil sein Arbeitsschutzkontrollgesetz gegen alle Widerstände durchgesetzt, um mit den „Missständen“ in der Branche gründlich aufzuräumen. Werkverträge und Leiharbeit werden für das Kerngeschäft der Fleischfabrikanten verboten. Die bisher bei Subunternehmern angestellten Arbeitskräfte sind ohne Ausnahme in Stammbelegschaften zu integrieren, die Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen und bei der Einrichtung von Massenunterkünften sind Mindeststandards einzuhalten. Das Gesetz zeigt Wirkung: Die Subunternehmer sind Geschichte, ebenso der systematische Lohnbetrug. Die Arbeitnehmer nehmen ihre Rechte immer selbstbewusster wahr, sie lassen sich sogar gewerkschaftlich organisieren: Die NGG erkämpft mit ihren Warnstreiks einen „Branchenmindestlohntarifvertrag“. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Branche nach wie vor höchst prekär sind. Dieses doppelte Resultat kann man natürlich so deuten wie der DGB in seiner „ersten Bilanz“ mit dem Titel „Ein wirksamer Schritt“ (daraus alle nicht anders ausgewiesenen Zitate): Ein echter „game changer“, der aber noch „Schlupflöcher“ lässt, sodass „noch viel zu tun [bleibt], damit sich die allgemeine Situation in der Fleischindustrie verbessert“. Das passt zur Lebensaufgabe der Gewerkschaft. Es verpasst allerdings, dass sich die Frage der Ausbeutung nicht an gesetzlichen Regelungen und Mitbestimmung entscheidet, sondern mit der Sache feststeht, die reguliert und gewerkschaftlich mitbestimmt wird, der rentablen Anwendung der Arbeit, Unterabteilung Fleischindustrie.

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Dafür waren bis Januar ’21 die Subunternehmen zuständig, die den Fleischfabrikanten die Verarbeitung einer vorgegebenen Anzahl von Rindern oder Schweinen in deren Fabriken zu fertig verpackter Ware als „Werk“ – bzw. die nötigen Zwischenschritte als eine Vielzahl von „Werken“ – zu einem festgelegten Preis verkauft haben. An den dortigen Fließbändern haben sie ihre Arbeiter den dafür fälligen Arbeitsaufwand in regelmäßig überlangen Arbeitstagen erledigen lassen. Und die Bezahlung der geleisteten Arbeit haben sie daran bemessen, dass ihnen aus dem vereinbarten Verkaufspreis des „Werkes“ eine möglichst große Marge zufällt. Dementsprechend haben sie die Stundenlöhne nach Kräften minimiert bzw. – wo dieser Praxis durch die Kombination von Mindestlohn und Entsenderichtlinie ab Mitte der 2010er Jahre Grenzen gezogen worden sind – über systematisches Fälschen der Stundenzettel, kräftige Abzüge für die Benutzung der Arbeitsgeräte und ähnliche Kniffe den Auszahlungsbetrag gedrückt.

Die Fleischfabrikanten ihrerseits haben sich über diese Werkverträge einen Preis für die nötige Arbeit gesichert, der ihnen bezogen auf den kalkulierten Verkaufserlös der Schnitzel den Überschuss über ihre Kosten gesichert hat, dessentwegen sie ihre riesigen Fabriken überhaupt hinstellen und betreiben. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz ist diese Bequemlichkeit hinfällig, sie sind als Arbeitgeber selbst gefordert. Und kaum ist es in Kraft getreten, schreiten sie zur Tat und demonstrieren, wie austauschbar die Methoden der rentablen Anwendung von Arbeit sind:

„Viele Arbeitnehmer*innen in der Schlachtung und Zerlegung berichten von einer Arbeitsverdichtung. Die gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten würden zwar eingehalten, die Arbeitsmenge sei jedoch gleich hoch geblieben. So erzählten Schlachter aus einem Großbetrieb im Ruhrgebiet, dass sie vor ihrer Übernahme zehn Stunden täglich gearbeitet hätten. Mit der Übernahme wurde die Arbeitszeit auf acht Stunden reduziert. Dieselbe Belegschaft müsse nun jedoch dieselbe Anzahl Schweine in acht anstelle in zehn Stunden verarbeiten. Da das Arbeitstempo ohnehin sehr hoch war, sei die Arbeit kaum mehr zu schaffen, so die Schlachter; die Verdichtung sei für sie belastender als die überlangen Arbeitstage zuvor.“

Alle Stunden werden erfasst und bezahlt, die Maximalarbeitszeiten eingehalten – und die entscheidende Leistung der Arbeit für ihre Anwender bleibt gewahrt: Mit einem Dreh am Geschwindigkeitsregler des Fließbands sorgen die Fleischfabrikanten dafür, dass in jeder einzelnen Stunde mehr Arbeit steckt, umgekehrt im resultierenden Warenhaufen weniger bezahlte Arbeitsstunden, dass also die angewandte Arbeit weiterhin im gewünschten Maß einen Überschuss ihres geldwerten Produkts über ihre Kosten erbringt. Derselbe Effekt lässt sich auch anders erzielen:

„,Es ist viel härter geworden, sie haben viel weniger Leute, aber genau so viel Arbeit. Die gleiche Menge Schweine‘, sagt Mihai. ,Das Schlachtband läuft fast genauso schnell wie immer, 73 Schweine pro Stunde müssen wir zerlegen. Mit viel weniger Leuten.‘“ (Deutschlandfunk, 14.1.21)

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Die Vorgabe eines rentablen Verhältnisses von Lohnkosten und Arbeitsleistung durch die Anpassung von Fließbandgeschwindigkeit und -besetzung ist eine Sache. Um die tatsächliche Erledigung der dadurch vorgegebenen Arbeitsmenge pro Zeit sicherzustellen, hatten die einstigen Subunternehmen „Vorarbeiter“ eigener Art angestellt:

„Seine Aufgabe: das Zertrennen von Schweineköpfen mit einer großen elektrischen Säge. Das diktierte Tempo ist nicht zu schaffen. Kaum hat er das eine Tier zerteilt, ist schon das nächste an der Reihe. Hinter ihm steht ein Vorarbeiter, der ihn anbrüllt: Schneller, schneller! So geht das stundenlang.“ (jacobin.de, 25.6.21)

Antreiben der Arbeitsmannschaft, spätestens sobald an einer Stelle die permanent nötige Anspannung ein Stück nachlässt: so haben diese Aufseher den Beweis erbracht, wie dehnbar der Widerspruch ist von Arbeitsanforderungen, die nicht zu schaffen sind, aber geschafft werden müssen. Und weil diese Aufgabe unter den neuen Bedingungen keineswegs entfällt, aber auch nicht mehr outgesourct werden darf, entstehen neue Jobs bei den Fleischfabrikanten, für die die bewährten Kräfte die besten Einstellungsvoraussetzungen mitbringen:

„Die Konzerne hätten zum Teil die vorherigen Subunternehmer ‚ganz aufgesogen‘, berichtete Kossen. ‚Die Vorarbeiter, die vorher schon das Sagen hatten, die die Leute anschreien, demütigen, erpressen, sind mit angestellt worden.‘“ (kirche-und-leben.de, 24.11.21)

Wobei es nicht so ist, dass es keinen Fortschritt gäbe, wenn Ober und Unter sich allesamt als ordnungsgemäß unterschiedlich eingruppierte reguläre Beschäftigte verschiedener Hierarchiestufen am Band wiedersehen.

„Dort, wo Subunternehmen durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB durch die Auftraggeber übernommen wurden, wurden in der Regel auch die ehemaligen Vorarbeiter mit übernommen. Diese haben offensichtlich Schwierigkeiten, ihren bislang gewohnten Umgangston mit den ihnen unterstellten Beschäftigten abzulegen. Ich kann viele solcher schlechter Beispiele nennen. Aber es gibt auch Positives zu berichten: In einem großen Schlachtbetrieb in Niedersachsen wurde ein externes Integrationsteam beauftragt, an das sich die neuen Beschäftigten bei Problemen in ihrer Muttersprache wenden können. Und tatsächlich haben sich mehrere Beschäftigte dort wegen Einschüchterungen durch einen Vorarbeiter beschwert, bei dem es sich um einen früheren Chef handelte. Die Vorwürfe wurden untersucht, und der Mann wurde entlassen. Solche Fälle gibt es und das lässt hoffen, das sich der Umgang in den Betrieben langsam verändert.“

Die Arbeiter haben jetzt Anspruch auf respektable Behandlung als selbstbestimmte Personen mit unveräußerlichen Rechten, die sich einen herabwürdigenden Umgangston nicht gefallen lassen müssen, ebenso wenig wie „Einschüchterungen“ der Art, ihnen bei Minderleistung mal eben die Bezüge zu kürzen oder sie umstandslos zurück in die Heimat zu schicken. Das ändert freilich nichts daran, dass ihr selbstbestimmter Wille in ihren neuen Arbeitsverträgen auf die Erledigung der vom Arbeitgeber definierten Leistungsanforderungen innerhalb der festgelegten und nun sogar festgehaltenen Arbeitszeiten verpflichtet wird. Die zunehmend höflichere Erinnerung an diese Pflicht sowie die arbeitsrechtlich zulässigen Sanktionen im Falle der Nichterfüllung durch die übergeordneten Kollegen fallen eindeutig nicht unter den Tatbestand der Erpressung.

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Die intensive Arbeit mit gefährlichem Gerät ist und bleibt eine Quelle von Arbeitsunfällen. Aber auch was das angeht, gibt es mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Fortschritte zu vermelden:

„Heute erfassen wir wirklich jeden Arbeitsunfall und sei er noch so klein. Und wir gehen den Ursachen nach. Wenn die Berufsgenossenschaft kommt, dann sind wir als Betriebsrat mit im Boot. Wir werden grundsätzlich zu allen Arbeitssicherheitssitzungen eingeladen. Da sprechen wir die Arbeitsunfälle durch und überlegen gemeinsam, was wir für Maßnahmen ergreifen können, damit so etwas nicht wieder passiert. Auf diese Weise haben wir die Arbeitssicherheit im Betrieb deutlich verbessert und unsere Unfallstatistik weit nach unten gebracht.“

Jetzt wird diese systematische Wirkung des Zwecks Rentabilität nicht nur systematisch erfasst, es wird auch den speziellen Arbeitsbedingungen als deren „Ursache“ auf den Grund gegangen. Beim Zerlegen im Akkord werden jetzt konsequent Metallhandschuhe getragen.

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Mit den gezahlten Löhnen lässt sich in Deutschland kein auskömmliches Leben führen, die Arbeitsanforderungen sind nicht auszuhalten und diese Arbeit wird mehrheitlich auch nicht ausgehalten – nach drei Monaten sind 50 Prozent der Leute wieder weg. Genau diese Arbeit wird von den Fleischkonzernen aber für ihre kontinuierliche Produktion beständig eingeplant und nachgefragt. Ein Widerspruch, der in Zeiten der Subunternehmen glücklich dadurch bewältigt wurde, dass diese kontinuierlich Nachschub an frischen Arbeitskräften aus dem europäischen Osten rekrutiert haben: Männer, die mit dem Einkommen wenigstens ein Auskommen für die Familie zu Hause finanzieren können, solange sie es eben aushalten. Mit ausreichend Abstraktionsvermögen lässt sich das als enorme „Fluktuation“ bilanzieren. Und mit der ist es natürlich nicht vorbei, bloß weil die Unternehmen die Leute nach dem neuen Gesetz selbst beschäftigen:

„Wo immer Unternehmen der Fleischindustrie auf Subunternehmen setzten, war die Mitarbeiterfluktuation enorm hoch. Die Corona-Ausbrüche haben diese Entwicklung nach unseren Beobachtungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 noch verschärft. Da die Mitarbeiterrekrutierung meist über informelle Netzwerke funktioniert und die Konzerne selbst nicht über das notwendige Know-how verfügen, um ihren permanent hohen Arbeitskräftebedarf zu decken, greifen sie auf die Dienste der früheren Subunternehmen zurück, die ihnen nun Arbeitskräfte vermitteln... Die Vermittler*innen bemühen sich zurzeit, ihre Aktivitäten auf Drittstaaten der Europäischen Union auszuweiten.“

So entsteht aus dem ehemals der Menschenschieberei verdächtigen internen Rekrutierungsprozess der Subunternehmen eine mehr oder minder seriöse marktwirtschaftliche Dienstleistung namens „Vermittlung“. Und die hat sogar Expansionspotential: Wo die Grundlage dieses Geschäftsmodells Vermittlung prekär zu werden droht, weil das Armutsgefälle zu Bulgarien und Rumänien nämlich nicht mehr hinreichend groß ist, nehmen die Dienstleister Moldau und andere schöne Länder in den Blick und erweitern ihr Know-how auf das Arbeitsrecht für Drittstaatler.

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Bleibt noch das letzte schlagzeilenträchtige Feld, die Unterbringung, für die nun ebenfalls die Fleischfabrikanten selbst zuständig sind:

„Mehrere große Unternehmen haben angekündigt, die Wohnsituation verbessern zu wollen. Im Laufe des Jahres 2021 fanden vielerorts Sanierungen statt, teilweise wurden extrem schlechte Wohneinheiten geräumt, auch wurde die Überbelegung in vielen Wohneinheiten reduziert. Nach wie vor treffen wir jedoch auf Unterkünfte, die stark überbelegt sind, oder erhebliche Mängel bei der Ausstattung, den Hygienebedingungen oder bei der Strom- und Wasserversorgung und beim Brandschutz aufweisen. Zudem sind die Schlafplätze häufig überteuert. Preise von 150 bis 200 Euro pro Bett im Zweibettzimmer sind nach wie vor üblich.“

Schon wieder ein Fall von „Verbesserung, aber ausbaufähig“, wenn man auch hier wieder davon absieht, was sich da verbessert hat. Unverändert bleibt es schließlich dabei, dass hier das Arbeitsinventar der Betriebe nicht wohnt, sondern „unterkommt“, dass das Leben der Leute jenseits der Arbeit vollständig durch die Arbeit in den Schlachtfabriken definiert und deswegen unmittelbar darauf zugerichtet ist, die Zeit bis zum Beginn der nächsten Schicht zu überbrücken. Auch bei der geschäftlichen Ausnutzung dieses furchtbaren Bedarfs geht es nun nach Recht und Gesetz zu.