Juristisch gleichgestellt, moralisch geachtet, schlecht behandelt
Die Frau im Kapitalismus

Frauen genießen reichlich öffentlichen Respekt. Das passt wunderbar: nämlich dazu, dass das weibliche Geschlecht mit jeder Menge sozialen Benachteiligungen und einer regelrechten Kultur persönlicher, sogar sexueller An- und Übergriffe zu tun hat. Woher soziale Schlechterstellung von und private Übergriffigkeit gegen Frauen kommen, wieso die Gegenkultur des besonderen Respekts dazu gehört, also nichts daran ändert, erklärt dieser Artikel ...

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Juristisch gleichgestellt, moralisch geachtet, schlecht behandelt
Die Frau im Kapitalismus

Auch nach der längst erreichten rechtlichen Gleichstellung mit dem Mann, auch nachdem Frauen heute die Mehrheit der Abiturienten und dabei die mit den besseren Noten, in vielen Studiengängen die Mehrheit der Studenten stellen, nachdem sie manche vordem als Männerdomänen bekannte Berufsfelder erobert haben, gibt es noch immer genug Diskriminierung und sexuelle Übergriffe gegen Frauen. Aktivistinnen der Geschlechtergerechtigkeit führen den Kampf dagegen, indem sie der Männerwelt den Vorwurf machen, nach wie vor den fälligen Respekt für die Selbstbestimmung und eine selbstbewusste Rolle der Frau zu verweigern, in einem alten Denken und gestrigen Rollenbildern der Geschlechter zu verharren. Mit ihrer Forderung nach Respekt rennen sie überall – in Politik, Öffentlichkeit und schon gleich im akademischen Bereich – offene Türen ein. Sieht man von ganz konservativen Kreisen, die vom traditionellen Familienbild nicht lassen wollen, und von den Kultfiguren des Gangsta-Rap ab, gibt es keine Stimme, die vor den Frauen als vollwertigen, beruflich und überhaupt selbstbestimmten Mitgliedern der Gesellschaft nicht den Hut ziehen würde. Überall gibt es Gleichstellungsbeauftragte, Frauenförderung und Frauenlehrstühle; an Unis, im linken Milieu und in manchen Behörden ist das „Gendern“ verbreitet: Durch die Modifikation von Wörtern und Grammatik besteht man darauf, dass in jedem Satz, in dem von menschlichen Subjekten die Rede ist, der Frau noch einmal eigens gedacht und ihr die Ehre erwiesen wird. [1]

Woran liegt es dann, dass der allgemein bekräftigte gute Wille nicht viel ändert an den sozialen Benachteiligungen, Beleidigungen, An- und Übergriffen, die Frauen erfahren? Woran liegt es, dass die offizielle Moral sich von der praktisch gelebten so trennt? Anders gefragt: Haben die praktizierten Vorurteile, denen die Frauen ausgesetzt, und die gesellschaftlichen Rollen, auf die sie festgelegt sind, nicht doch handfestere Gründe als charakterliche Deformationen vieler Männer?

I. Die fortdauernde Schlechterstellung in Karriere und Arbeitswelt

Beklagt wird, dass trotz aller ausbildungsmäßigen und beruflichen Fortschritte des weiblichen Geschlechts, trotz allgemeiner Berufstätigkeit auch in den höheren Abteilungen der Berufshierarchie Frauen im Schnitt immer noch 20 % weniger verdienen als Männer, dass viele auf sogenannte Frauenberufe festgelegt sind und auch den Hochqualifizierten unter ihnen höchste Posten in Unternehmen und Behörden schwerer erreichbar sind als gleich qualifizierten männlichen Kollegen. Das wird als Verstoß gegen die Gerechtigkeit der Konkurrenz verstanden; dagegen, dass gleiche Arbeit gleichen Lohn wert zu sein hat; und wenn Frauen oft nur ungleiche, schlechter entlohnte „Frauenarbeit“ angeboten bekommen, dann wird das als Praxis diskriminierender Vorurteile verurteilt. Im Namen objektiver, messbarer Leistung, mit der der und die Einzelne ihren Platz in der Hierarchie der Berufe erobern sollen, im Namen also eines sehr affirmativen Ideals von Konkurrenz wird sachfremde Willkür angeprangert – und ganz übersehen, dass die Konkurrenz, der die Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, die sie vergleichen, unterworfen werden, kein sportlicher Wettkampf ist, in dem der Beste siegen möge, sondern die Verlaufsform eines Herrschafts- und Dienstverhältnisses.

Der „Gender-Pay-Gap“ – und sein gesellschaftlicher Grund

Längst ehe das Geschlecht von Arbeitskräften eine Rolle spielt, ist die Berufswelt mit ihrer Hierarchie von Anforderungen und Einkommen fix und fertig: Unternehmer lassen arbeiten mit dem Ziel, aus den Arbeitsleistungen der Leute, die sie bezahlen, einen Gewinn für sich bzw. die Anteilseigner des Unternehmens herauszuholen. Sie bezahlen daher stets so wenig, wie eben nötig ist, um Leute für ihre Funktionen zu bekommen, und verlangen dafür so viel Leistung, wie sie kriegen können. Damit steht auch schon fest, dass sie die Masse ihrer Arbeitskräfte, die sie leicht finden und ersetzen können, schlecht bezahlen und nur da mehr Geld springen lassen, wo besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nötig sind, oder wo Vorgesetzte auf die Arbeit der anderen aufpassen und gegen sie das Kapitalinteresse durchsetzen. Einen anderen Zusammenhang zwischen der geforderten Leistung und dem Entgelt dafür – also überhaupt ein Kriterium, nach dem Arbeit und Lohn zueinander passen – gibt es nicht. [2]

Frauen werden wie Männer in diese Konkurrenz gestellt, die mit ihrem Geschlecht nichts zu tun hat. In ihr sind sie dann aber mehrheitlich auf die unteren Plätze der Berufshierarchie abonniert. Und das aus keinem anderen Grund, als dass sie billig zu haben, noch erpressbarer sind als Männer und dass Unternehmen diesen Umstand als Chance für ihr Geschäft nutzen.

Die günstige Gelegenheit schaffen sie sich selbst, indem sie Männer wie Frauen den größeren Teil des wachen Tages beanspruchen und sie für das Quantum der abgeleisteten Arbeit bezahlen: Ob und wie gut die Arbeitskräfte vom Verdienten einen Lebensunterhalt bestreiten können, geht den Arbeitgeber so wenig an wie die Frage, ob ihnen die verbliebene arbeitsfreie Zeit reicht, um in ihr ein wie auch immer befriedigendes Leben unterzubringen. Das ist das Problem der Lohnabhängigen selbst. Sie kriegen den Widerspruch zu spüren, dass sie alle Notwendigkeiten des Alltags – Wohnen, Essen, Kleiden, Kinderbetreuung – außerhalb der den Tag füllenden Arbeit und in der Regel mit einem eher knappen Budget erledigen müssen; und irgendwann soll ja auch noch ein bisschen Leben sein. Dieser Widerspruch ist alleine schlecht auszuhalten. Wie unvereinbar die Erwerbsarbeit und die nötige Hausarbeit angesichts der genannten Schranken von Geld und Zeit sind, dokumentiert die Lebensform der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung: Zwei Individuen verschiedenen Geschlechts tun sich nicht nur zum Kinderkriegen und Liebhaben, sondern zur Bewältigung des Alltags zusammen und teilen sich das Geld und das Haushalten. Natürlich können sich Frau und Mann das Verdienen und die Hausarbeit teilen, wie sie wollen; spätestens aber, wenn Kinder kommen, wird die Familie etwas anderes als eine WG selbständig Verdienender. Der zusätzliche Geldbedarf macht den intensiveren Einsatz für die Karriere ebenso erforderlich, wie die Familienarbeit zunimmt. Weil eine Entscheidung für die Konzentration auf Beruf oder Familie nötig ist, reproduziert sich trotz aller Emanzipation die altmodische Rolle des Ernährers, wenigstens des Hauptverdieners, die in der Regel nach wie vor der Mann ausfüllt, sowie die Rolle der überwiegend für die Familie zuständigen Frau, die heute freilich auch arbeitet. Denn der Lohn für eine Arbeitskraft reicht bis weit hinauf in der Berufshierarchie nicht aus, um zwei oder mehr Familienmitglieder am normalen Lebensstandard teilhaben zu lassen. Der Mann verdient also oft nur den größeren Teil des Unterhalts der Familie, die Frau geht neben ihren häuslichen Pflichten, sobald es geht, arbeiten und verdient dazu. Ihre viel beklagte Doppelbelastung ist ein Beweis dafür, dass das lohnabhängige Geldverdienen für beide Geschlechter nach seiner Anforderung an Zeit und Kraft wie nach seinem Geldertrag kein Mittel für ein gutes Leben ist.

Wenn Unternehmen die Bezahlung und die Karrierewege ihrer Angestellten nach dem Geschlecht differenzieren, beziehen sie sich also nicht wirklich auf die Biologie, sondern auf die Institution der bürgerlichen Familie, für deren Notwendigkeit und Beschaffenheit sie mit den Löhnen, die sie zahlen, und den Arbeitszeiten, die sie fordern, selbst sorgen. Die daraus folgende, stereotype familiäre Arbeitsteilung nutzen sie dann aus: Den Frauen, die eine Arbeitsstelle brauchen, aber zugleich für Kinder sorgen müssen, die deshalb bisweilen ausfallen oder nur in den Öffnungszeiten der Kindergärten antreten können, machen sie Billigangebote, beschäftigen sie gegebenenfalls in Teilzeit und bezahlen dafür Löhne, die mit der Finanzierung eines Lebensunterhalts nichts zu tun haben. Sie können sich dabei auf die Konkurrenz unter den Frauen verlassen, die zusätzliches Geld ins Familienbudget einbringen müssen und ihren Zuverdienst selbst nicht an dem Maßstab messen, dass er ein Leben bezahlen muss. Die Probe aufs Exempel sind die alleinerziehenden Mütter, die zuverlässig zu den „working poor“ zählen und als soziales Problem anerkannt sind: Ein Frauenlohn ist Zuverdienst – und wenn nicht, dann ist er eine Katastrophe.

Unternehmer belassen es freilich nicht dabei, auch Mütter, die nur beschränkt zur Verfügung stehen, auf deren Kosten für ihre Geschäfte so rentabel zu machen wie die anderen Beschäftigten. Dass Frauen in einem bestimmten Alter schwanger werden und Mutterpflichten drohen können, lasten sie generalisiert dem ganzen Geschlecht unabhängig vom Alter oder dem individuellen Verzicht einer Bewerberin auf Familie und Kinder als mögliche Einschränkung der Leistung für den Betrieb an, die mit geringeren Lohnkosten kompensiert werden muss. Es spielt da keine Rolle, ob überhaupt Kosten, denen keine Leistung gegenübersteht, für Unternehmen durch das Geschlecht der Arbeitskraft entstehen.

Weil sie Frauen generell schlechter bezahlen als Männer, schließen die Unternehmer messerscharf, dass dann auch deren Arbeit weniger wert sein muss. Die Niedriglöhne, die sie Frauen für stupide, immergleiche Handgriffe an industriellen Arbeitsplätzen oder Ladenkassen bezahlen, rechtfertigen sie mit geringen Qualifikationen, die diese Frauen mitbringen – als ob nicht sie es wären, die den Frauen diese stupiden Arbeiten zumuten und sie auf ganz beschränkte Funktionen reduzieren würden. Mit Qualifikationen, die die Bewerberinnen mitbringen, hat die Arbeit und ihre Bezahlung nichts zu tun; Unternehmen honorieren weitergehende Ausbildung an diesen Arbeitsplätzen ja auch nicht, wenn eine Bewerberin sie hat.

Das unternehmerische Interesse, die besondere Angewiesenheit von hinzuverdienenden Frauen auf Arbeit auszunutzen, sowie die Generalisierung einer angeblichen, gar nicht wirklichen, geringeren kapitalistischen Nützlichkeit der Mütter auf das ganze Geschlecht, sind die Quelle der sehr haltbaren, weil nützlichen Vorurteile gegen die Leistungsfähigkeit von Frauen.

„Frauenberufe“ – typisch: Wofür?

Auch bei den typischen Frauenberufen sind nicht die Frauen der Grund, warum es sie gibt. Die sozialen Dienstleistungen in Erziehung, Alten- und Krankenpflege zeichnen sich ökonomisch dadurch aus, dass sie zwar nötig, aber keine Beiträge zum Wachstum des Kapitals, sondern Unkosten des Gemeinwesens sind, die aus verstaatlichten Lohnteilen, den Mitteln der Sozialversicherungen oder dem Staatshaushalt finanziert werden und deshalb stets unterfinanziert sind. Wo Altenheime und Krankenhäuser privatisiert und als Kapitalgeschäft organisiert sind, ist es nach Auskunft der Branche schwer, „Rentabilität herzustellen“, weil das Einsparen von Lohnkosten durch technologische Effektivierung der Arbeit nur sehr begrenzt möglich ist. Beide kapitalistischen Defizite des Berufsfeldes legen die Arbeitgeber den Beschäftigten zur Last und entlohnen zwecks Erzielung von Gewinn oder zur Senkung staatlicher Unkosten hier auch die wenigeren Männer deutlich schlechter als etwa in der Industrie. Die Care-Berufe sind Domäne von Frauen, nicht erst, weil sie sich als Zuverdiener mit dem geringeren Verdienst zufriedengeben, sondern weil die Personalbüros, bisher jedenfalls, für die entsprechenden Stellen von sich aus vornehmlich Frauen suchen.  [3] In ihrem Bestreben, ihre Posten mit immer genau den Arbeitskräften zu besetzen, die mit ihrer ganzen Persönlichkeit für die Erledigung der Aufgaben, also für ihre Dienstbarkeit am Unternehmenszweck garantieren, folgen sie der Überzeugung, dass Frauen für die Hinwendung zum und den Dienst am anderen Menschen von Natur aus besser geeignet seien. Sie sagen ihnen Einfühlungsvermögen und Anpassungsbereitschaft bis zur Servilität nach – und praktizieren diese Menschenkenntnis auch in dem anderen Bereich der nicht sozialen, sondern unmittelbaren Dienste am Vorgesetzten: Die Sekretärin, Arzthelferin etc. hat die Aufgabe, dem Chef (oder der Chefin) die Arbeit zu erleichtern, das Arbeitsfeld freizuräumen, seinen Bedarf zu bedienen und – auch das – seine Launen auszuhalten. Die Herrschaft des Geldes, das der Arbeitgeber zahlt und der Arbeitnehmer verdient, schließt in diesen Berufen ein sehr direktes Unterordnungsverhältnis der Dienstkräfte unter den Willen und sogar die Willkür ihrer Anwender ein – und das ist eben Frauensache.

Wenn sie den Frauen eine natürliche Qualifikation zum Dienen zurechnen, beziehen sich die Arbeitgeber auf deren familiäre Rolle als Hausfrau und Mutter – und unterstellen einfach, dass die, was sie in der Familie sind und tun, zu ihrer Sache und Identität in einer Weise machen, dass sie auch außerhalb nichts anderes wollen und können als eine dienende Rolle zu spielen. Was die Personalchefs weiblichen Bewerbern als Charaktereigenschaften unterstellen, verlangen sie ihnen schlicht ab; und auf die Persönlichkeitsmerkmale, die sie ihnen abverlangen, legen sie sie praktisch fest.

Mit ihrer „Menschenkenntnis“ blamieren sie sich nicht – nicht weil sie Recht hätten, sondern weil sie die Macht haben, ihre moralische Bewertung der Persönlichkeit und ihre Erwartungen an den Charakter der Bewerber wirksam und gültig zu machen. Schließlich entscheiden sie über Karriere und Scheitern, über Anstellung oder Arbeitslosigkeit. Sie orientieren ihre Personalauswahl nicht nur an formalen Qualifikationen, also Schulabschlüssen, sondern nicht weniger an Charaktereigenschaften und bewerten die moralische Person anhand von Zeugnissen früherer Arbeitgeber, die Pflichterfüllung und Einsatzbereitschaft dokumentieren, anhand der gepflegten oder ungepflegten Erscheinung, des Gesundheitszustands und der nationalen Herkunft. So geben sie zu erkennen, dass das Arbeiten für kapitalistische Unternehmen und staatliche Stellen, die ähnlich rechnen, nicht im Erledigen objektiver Arbeitsaufgaben aufgeht, sondern die Bereitschaft zur Unterordnung, zum Dienst eben an fremden Geld- und Bereicherungsinteressen einschließt.

Frauen, die Geld verdienen müssen, wissen also, welche Berufe für sie leichter und welche nur schwer zugänglich sind, richten sich nach dem Angebot und bewerben sich entsprechend. Schon beim Bewerbungsgespräch, das heute keiner mehr ohne die Heuchelei übersteht, dass der angebotene Job haargenau das sei, was der eigenen Persönlichkeit entspreche und was man sich immer schon gewünscht habe, wird das geforderte Charakterbild präsentiert. Bei der berechnenden Selbstdarstellung bleibt es aber so wenig wie bei einem distanzierten, nur äußerlich erzwungenen Gehorsam. Weil die Menschen heutzutage keine Knechte sind, sondern freie Bürger, denen es um sich geht und gehen darf, und weil in dieser Gesellschaft jede Unterordnung und Zumutung sich als Chance präsentiert, etwas für sich zu tun, eben Geld zu verdienen, wird sie ergriffen, wird tatsächlich, was ökonomisch materiell erzwungen ist, zum eigenen, freien Entschluss. Frauen in sozialen Berufen bekennen sich zum „Dienst am Menschen“, auch wenn der in Wahrheit gar keiner am Menschen ist (und deshalb in Krankenhaus und Altenpflege auch entsprechend ausfällt), sondern einer am Gewinninteresse des Krankenhauskapitals oder an der Kostenkalkulation der staatlichen Sozialverwaltung. Und sie halten sich die Charaktereigenschaften, die es für die Hinwendung zum anderen Menschen braucht, als ihre Qualifikation und ihren Einsatz zugute, als „ihren Beitrag zum Gemeinwesen“, mit dem sie sich nicht nur einen – eigentlich viel höheren – Lohn, sondern die Anerkennung als wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft verdienen. Bei aller Unzufriedenheit über die mangelhafte materielle und ideelle Anerkennung, die sie erfahren, pflegen sie ein affirmatives Bewusstsein, einen gewissen Stolz auf ihre Rolle und auf sich, den Menschen, der sie ausfüllt. Weil sie die kapitalistische Ausbeutung, der sie unterworfen sind, in ein Gemeinschaftswerk umdeuten, zu dem sie beitragen, und dadurch sich ein Recht auf Teilhabe erwerben, machen sich nicht nur, aber eben auch Frauen zu den Persönlichkeiten, die die Arbeitgeber fordern; nicht weil sie von Natur aus so sind, sondern weil sie so „richtig“ sind.

Der Geschlechter-Rassismus der Personalchefs kommt übrigens nicht nur abwertend und nur bei den dienenden Berufen zur Anwendung. Manche Chefs, die Frauen mehr Empathie und weniger Dominanzstreben zurechnen, halten sie vielleicht nicht für die obersten Chefposten, auf denen Durchsetzungsvermögen gefragt ist, aber für Stellen gleich darunter für besonders geeignet, nämlich für „teamfähig“, wo es gilt, die Konkurrenzen unter männlichen Mitarbeitern auszutarieren. Wenn ganz große Firmen Vorstandsposten überhaupt mit Frauen besetzen, dann vorzugsweise im Bereich der Personalführung. Sie halten Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts mit ihrem sagenhaften Einfühlungsvermögen für von Natur aus besser qualifiziert, Bewerberpersönlichkeiten einzuschätzen und Entlassungen im richtigen Ton rüberzubringen. Frauen, die diese Posten anstreben, bestätigen die Zuschreibung: Sie werben für sich mit diesen weiblichen Qualifikationen.

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So bilden sich geschlechtsspezifische Sozialcharaktere im Kapitalismus. Sie sind keine veralteten Vorurteile, die in einer vergangenen Zeit ihre Gründe haben, sondern von der Herrschaft des Arbeitgebers über seine Arbeitskräfte geforderte, in einer generalisierenden Subsumtion dem ganzen Geschlecht zugeschriebene soziale Persönlichkeitsmerkmale, die von den Konkurrenten um Arbeitsplätze tatsächlich an sich ausgeprägt und gelebt werden. Die Geschlechterrollen bilden die Norm, zu der sich der und die Einzelne stellen müssen. Um ihres Lebenserfolgs in der Schule, bei den Altersgenossen und überhaupt willen orientieren sich in der Regel schon Kinder und Jugendliche daran, lange bevor sie Personalchefs gegenübertreten. Sie können sich zu diesen Rollen auch kritisch stellen, sie für sich sogar ablehnen und müssen dann sehen, wie sie als Abweichler „ihren Weg machen“.

Diskriminierung und Diskriminierungsverbot

Noch gar nicht so lange gibt es in Deutschland ein Diskriminierungsverbot, das sich nicht nur, aber besonders auf den Arbeitsmarkt und die Personalauswahl der Unternehmen bezieht. Es verbietet Arbeitgebern, ihr Personal nach Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung und nationaler Herkunft – also nach sogenannten sachfremden Gesichtspunkten – zu sortieren: Arbeitsplätze müssen jedem Bewerber offenstehen, der die nötigen Qualifikationen mitbringt.

Mit diesem Verbot bestätigt der Gesetzgeber die gegebenen Auskünfte über Frauenlöhne und Frauenberufe, nämlich dass die Unterscheidung der Arbeitskräfte nach Geschlecht verbreitete Praxis ist. Wenn er das Sortieren der Bewerber in ein korrektes Bewerten nach objektiver Qualifikation und Eignung für bestimmte Aufgaben einerseits, in ein unerlaubtes Diskriminieren nach Gesichtspunkten, die in das Bürgerrecht auf Selbstbestimmung und die eigene Persönlichkeit fallen, andererseits scheidet, dann vertritt und verordnet er gegenüber der wirklichen Konkurrenz, der die Arbeitgeber die Bewerber unterziehen, ein Ideal fairer Konkurrenz. Als Hüter der Konkurrenz besteht der Staat darauf, dass die wirtschaftlich Mächtigen von ihrer Macht über die anderen, die in Ordnung geht, nur einen sachlichen Gebrauch machen und dass bei allem Messen und Vergleichen, das sich abhängig Beschäftigte gefallen lassen müssen, ihre Freiheit und Gleichheit als Bürger gewahrt bleibt. Er verbietet den Unternehmen die herrschaftliche Willkür, Bewerber einer Sortierung nach ihrem moralischen Geschmack zu unterwerfen und manche vorweg von der Konkurrenz um bestimmte Arbeitsplätze auszuschließen: Jeder soll eine Chance bekommen, Leistung zu bringen und eine ihr entsprechende Position in der Hierarchie der Berufe zu erringen. Wohl wissend, dass seine Gesellschaft von sich aus anders funktioniert, verlangt der Staat dem ökonomischen Herrschaftsverhältnis der Kapitalmacht über den Rest der Bevölkerung ab, sich als eine zwar harte, aber gerechte „Leistungsgesellschaft“ zu organisieren.

Weil er zugleich an Macht und Recht des Kapitals, Karrieren nach seiner Beurteilung der Eignung der Bewerber zuzuteilen und sich dabei vom Gewinninteresse an den eingekauften Diensten leiten zu lassen, nichts ändern will, kann er letztlich auch nicht unterbinden, dass sich die Auswahl an charakterlichen Merkmalen, Geschlecht, nationaler Herkunft etc. festmacht, die vom Arbeitgeberstandpunkt aus gar nicht unsachlich sind. Die Leistung des Diskriminierungsverbots beschränkt sich für die Privatwirtschaft daher im Wesentlichen darauf, dass gerichtsfeste Ablehnungsbescheide nicht mehr mit dem Geschlecht etc. begründet werden dürfen. Einstellende Unternehmen begründen die Ablehnungen von Bewerbern daher gleich gar nicht mehr – was sie nicht müssen –, um von vornherein einer juristischen Angreifbarkeit ihrer Personalauswahl zu entgehen. Praktisches Gewicht und damit ein Stück sittenbildende Kraft entfaltet das Verbot, wo der Staat selbst als Arbeitgeber auftritt: Er entscheidet nicht nur nach Qualifikation, sondern korrigiert die negative Diskriminierung der Frauen bisweilen durch eine positive: Die Frauen fördernden Verfälschungen der Konkurrenz – Frauenquoten in Parteien, die Bevorzugung weiblicher Bewerber vor Männern mit gleicher Qualifikation an Unis und Ämtern – sind allerdings schon wieder umstritten zwischen den politischen Lagern, die sich allesamt die Gerechtigkeit der Konkurrenz auf die Fahnen schreiben.

Am lebendigsten ist das unwahre Ideal einer nur auf Fachqualifikationen beruhenden Leistungskonkurrenz bei ausgebildeten, aufstiegswilligen Frauen, die der wirklichen Konkurrenz um Arbeitsplätze zu ihrem Schaden ausgesetzt sind: Sie möchten an die Berufsqualifikation und objektiv gemessene Leistung als Mittel glauben, das sie im Dienst an der Wirtschaft, aber zum eigenen Nutzen einsetzen und kalkulieren können. Sie appellieren, wenn sie sich unberücksichtigt finden, an die Instanz der Chancengleichheit und betonen ihren Willen wie ihre Fähigkeit zur Leistung fürs Kapital. Frauen werben für sich mit dem Argument, sie könnten mindestens so viel leisten wie Männer, seien für alle Funktionen ebenso geeignet. Sie halten die Schlechterstellung für eine Verletzung der Rationalität des Systems der Lohnarbeit und wollen vom Verhältnis von Herrschaft und Dienst, das in ihrer Diskriminierung offenbar wird, nichts wissen.

II. Die Kultur der Übergriffigkeit – und ihre Grundlage in der Familie

Für feministische Kritikerinnen noch wichtiger als Berufschancen ist das sexuelle Verhältnis der Geschlechter in Familie, Bekanntenkreis, Beruf und Öffentlichkeit. Frauen sehen sich einem Herrschaftsanspruch der Männer, anzüglichen Bemerkungen, Herrenwitzen, aggressiver Anmache und Anfassen bis hin zu sexueller Gewalt ausgesetzt. Die Zeitungen sind voll von solchen Übergriffen – und auch von Klarstellungen der Art, dass sich dieses Verhalten der Männer nicht gehört. Wenn die, weit über die Minderheit bekennender Machos hinaus, dennoch nicht von Dominanz- und Verfügungsansprüchen gegenüber Frauen lassen, zu denen sie kein Arbeitgeber und kein Staat ermuntert oder berechtigt, dann gibt es ein nicht zufälliges Interesse daran, eine Notwendigkeit, die man besser nicht auf die Natur, die Hormone oder die lange Tradition schiebt, die die Unterordnung der Frau vorweisen kann.

Die Familie: Gemeinsame Bewältigung der Reproduktionsnotwendigkeiten …

Das sexuelle Anspruchsdenken der Männer und die Anpassungsbereitschaft der Frauen, also die Geschlechterrollen und dazugehörigen Sitten haben eine gegenwärtige materielle Basis in der modernen Familie, von der schon die Rede war. Niemand zwingt Frauen und Männer, sich zu verheiraten, der Staat nicht und heute nicht einmal mehr der Anstand. Sie tun es, weil die Ehe oder eine eheähnliche Beziehung die geradezu alternativlose Lebensform für Leute ist, die erstens den ganzen Tag über für Geld arbeiten, zweitens außerhalb der Arbeitszeit noch jede Menge Notwendigkeiten des Alltags abzuwickeln haben und drittens auch einen menschlichen Umkreis, eine „Ansprache“ am Abend brauchen. Gemeinsam meistern Eheleute das Leben, organisieren sich mit unzureichender Zeit und Kraft und Geld ein Privatleben samt der Fürsorge für Kinder zurecht, das vor allem anderen einer Notwendigkeit gehorcht: Es muss sie instand setzen, am nächsten Tag und auf Dauer wieder für ihre Erwerbsarbeit antreten zu können. Ihr Leben außerhalb der Arbeit ist funktionale Reproduktion für die Arbeit. Aber wer sieht das schon so? [4]

… und ihr höherer Sinn: Entschädigung für die Härten des Arbeitslebens

Kapitalistische Erwerbstätige, die keine Knechte sind, sondern freie Privatmaterialisten und ein Recht auf ihren Nutzen haben, legen sich das Verhältnis von Zweck und Mittel genau umgekehrt zurecht: Nach getaner Arbeit und mit dem verdienten Geld sind sie frei, sich ihr Leben einzurichten, wie es ihnen gefällt. Jetzt darf es ihnen um sich gehen! Die Arbeit, die sie im Dienst an fremden Geldinteressen ableisten, die den größeren Teil der wachen Lebenszeit absorbiert, die sie verschleißt und der Freizeit die Funktion der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zuweist, akzeptieren sie als ein selbstverständliches Reich der Notwendigkeit, als Aufwand für den Genuss und die frei gesetzten Zwecke, die im kleineren Rest des Tages unterzubringen sind. Gegen die Objektivität bestehen sie auf ihrer Relation von Zweck und Mittel, darauf, dass die Arbeit nur Mittel, die Freizeit aber Zweck und Lohn der Mühen ist – und wie sollten sie auch nicht, solange sie an ihrem Erwerb als Lebensmittel festhalten? Damit weisen sie auch der gar nicht mehr so freien Zeit eine Funktion zu: Sie hat für das Opfer an Lebenszeit, das der Erwerb ist, zu entschädigen und den Beweis zu erbringen, dass das Opfer sich insgesamt als Mittel eines gelungenen Lebens „lohnt“. Die Freizeit, speziell die Sphäre der privaten Zweisamkeit, wird mit der unmöglichen Aufgabe belastet, die Bilanz des lohnabhängigen Lebens ins Positive zu wenden.

Zu Zufriedenheit mit sich und der Welt zu kommen, wird als selbständiger, insofern verrückter Zweck der Freizeit verfolgt. Man hat eine Vorstellung davon, was man vom Leben verlangen kann und muss, um nicht zu den Unglücklichen und Versagern zu gehören. Erfolg dabei verlangt man sich und seiner menschlichen Umgebung ab. Den Beweis, dass man ihn hat, hat man schwer nötig und präsentiert ihn vor sich selbst und noch mehr vor der Welt – was schon den Übergang zu Betrug und Selbstbetrug enthält. Mit dem Recht auf und der Pflicht zum Glück wird nach der Arbeit auch die Privatsphäre zum Feld der Bewährung.

Liebe mit dem Ziel der Ehe – Die kompensatorische Gegenwelt zur Konkurrenz

Die erste solche Bewährungsprobe besteht darin, einen Partner zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Bei dem naiven Sich-Verlieben, dem unmittelbar empfundenen Hingezogensein zu einer anderen Person, bei dem Gefühl eben, das alle Illustrierten und Filme als das wahre, leider unbeständige Glück preisen, kann es die Partnerwahl, bei der der Mann oder die Frau fürs Leben gesucht werden, nicht belassen. Sich den Passenden oder die Passende zu angeln, ist ein mit Ernst verfolgtes Lebensprogramm, das das Objekt der Liebe gleich unter Leistungsansprüchen ins Auge fasst.

Die Heiratswilligen – darüber täuschen sie sich nicht – gehen mit der Ehe eine Bindung ein, die sich von der Liebe unabhängig macht: ein gewolltes, sittliches Verpflichtungsverhältnis. Das versprechen die Brautleute nicht einmal nur einander, sondern bei der Trauung der ganzen religiösen oder politischen Gemeinde. Sie wissen ihre intime Zweisamkeit im Einklang mit dem guten Brauch der Gesellschaft, der gültigen Sitte, und ihr individuelles Leben durch die Übereinstimmung mit dem allgemeinen gerechtfertigt.

Für ihr Lebensglück schaffen sich die Partner eine private Gegenwelt zur Konkurrenz, in der sie sich außerhalb ihrer Zweisamkeit täglich bewähren müssen und bewähren wollen, um sich ihr Nest in der Welt der Interessen und Gegensätze leisten zu können. Sie verzichten untereinander aufs Kaufen und Zahlen, teilen Geld und Arbeit. Zwischen ihnen soll der Mensch nicht nach Leistung und Erfolg taxiert werden, sondern unmittelbar, „so wie ich bin“ Anerkennung finden, d.h. geliebt werden. Man möchte sich beim Partner nicht erst durchsetzen müssen, sondern unaufgefordert Verständnis finden für die eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Die sind normalerweise nicht besonders originell, sondern durch die familiäre Arbeitsteilung vorgegeben; eine Arbeitsteilung, von der heute viele Paare sagen, sie sei diskriminierend und eigentlich überlebt, die sich unter dem Druck der Umstände und Notwendigkeiten gleichwohl beständig reproduziert: So ist nach wie vor zumeist Er zuständig für die Beschaffung des nötigen Geldes; einfach weil Männer in der Regel mehr verdienen. Dafür erwartet er, dass Sie den Haushalt und Kinder versorgt und für sein leibliches und seelisches Wohl am Feierabend geradesteht. Sie erwartet dafür Anerkennung und Zuwendung und Mithilfe im Haushalt, schon gleich, wenn sie auch noch arbeiten geht. Eheleute stellen sich den geteilten Aufgaben und wollen es einander recht machen, für den anderen da sein. Sie identifizieren sich mit ihrem Partner und identifizieren ihn mit ihren Erwartungen an ihn.

Dass diese Erwartungen Zumutungen sind und in der Regel enttäuscht werden, liegt am Maßstab, den die Partner an ihr Privatleben und deshalb aneinander anlegen: Der andere soll, was er mit seinem Beitrag zum Familienleben prinzipiell und auf Dauer gar nicht kann, nämlich die Härten des Lebens außerhalb der Familie bedeutungslos machen und die umfassende Befriedigung der Individualität des einen gewährleisten. Gelingen wie Misslingen dieses Programms der Kompensation werden nicht auf das bezogen, was da zu kompensieren wäre, sondern auf den Partner: Widrigkeiten, die der Mangel an Geld und Zeit und Kraft mit sich bringt, werden als unzureichender Einsatz des anderen für die häusliche Gemeinschaft und als fehlende Bereitschaft, ihr alle sonstigen Interessen unterzuordnen, gedeutet. So gerät der Wille zur glückbringenden Gegenwelt zu einem wechselseitigen Fordern und Dienen; und gerade bei Paaren, die dem Bestand ihrer Ehe alles unterordnen, zu einem Austausch von Selbstlosigkeit, der nicht ohne Berechnung ist. Mit den eigenen Diensten an den Notwendigkeiten und Bedürfnissen des Partners klagt man seinen Anspruch auf dessen Dienste ein, die man längst mehr als verdient zu haben meint.

Die Erwartungen an den Partner sind, längst ehe sie scheitern, Rechtsansprüche, sie zu erfüllen dessen Liebespflicht. Und wenn der Partner seinen Teil zum gemeinsamen Wohlbefinden schuldig bleibt, dann zerstört ausgerechnet der eine Mensch auf der Welt, der für das eigene Glück zuständig ist, dieses hohe Gut. Dass die Partner nicht nur lieben und geliebt werden möchten, sondern ein Recht auf Liebe reklamieren, ist die Quelle der Gewalt in den Beziehungen. Sie reicht von altmodischen Prügeln für die ungehorsame Frau, von weiblicher Revanche durch Beleidigtheit und Psychoterror bis zu extremen Fällen des Ehekriegs mit Amoklauf und Gattenmord.

Recht auf und Pflicht zum Sex

Die Liebespflicht bezieht sich heute sogar und sogar vordringlich auf das unmittelbare Gefallen an der anderen Person und der körperlichen Lust mit ihr. So wird, in den Dienst der Kompensation gestellt, aus einem Feld des Vergnügens aneinander das Feld des Glücks, der entschädigenden Totalbefriedigung, das für beide Geschlechter eine ungeheure Wichtigkeit hat: Der Sex muss klappen, damit der Haussegen nicht schief hängt. Wie ernst das ist, machen Eheberater in Zeitschriften und Praxen deutlich, wenn sie frustrierten Paaren verraten, wie es geht, was zu tun und gegebenenfalls vorzutäuschen ist, damit die Sache gelingt. Es ist eine eigene Perversion, die körperliche Lust, die eine Wertschätzung der anderen Person und eine Vertrautheit mit ihr einschließt, auf Sex herunterzubringen, bei dem sowohl das spontane wie das auf das andere Individuum gerichtete Moment in den Hintergrund rückt. Das sexuelle Vergnügen wird auf der einen Seite auf den gekonnten Vollzug eines physischen Aktes reduziert, auf der anderen zu etwas viel Wuchtigerem als einem Vergnügen überhöht: zum Fetisch gelungenen Lebens und intakter Beziehung.

Deshalb ist die sexuelle Befriedigung nicht nur ein anerkanntes Recht der Partner aneinander, sondern für beide eine Aufgabe, an deren Bewältigung sie nicht nur den anderen, sondern sich selbst messen. Nicht nur dessen Liebespflicht, auch die eigene Fähigkeit, dessen sexuelles Interesse zu wecken, also die eigene Attraktivität auf diesem Feld steht beständig auf dem Prüfstand. Weil die Partner sich diesen Hauptbeweis von Lebenserfolg und Lebenstüchtigkeit schuldig sind, gehören Selbstzweifel und Versagensängste vor dem „Leistungsdruck im Bett“ (noch so ein Topos der Beratungsliteratur) ebenso dazu wie ein forderndes Auftreten gegenüber dem Partner. Dessen Desinteresse oder Verweigerung sind nicht einfach bedauerlich, sie sind ein Angriff auf den männlichen oder weiblichen Erfolgstypen, verletzten dessen Selbstachtung, indem sie seine Fähigkeit zur Verführung und seine sexuelle Tüchtigkeit insgesamt in ein schlechtes Licht rücken. Frauen wie Männer leiden an dieser Verletzung ihres Stolzes und kämpfen auf verschiedene Weise um ihre Selbstbehauptung. Wenn ein Mann gewalttätig wird, dann eben längst nicht mehr, um sich Liebe oder auch nur sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Es ist diese Reflexion auf sich, die Verteidigung des angestrengten Glaubens an sich als zu seinem Lebenserfolg befähigtes Individuum, als in sexuellen Dingen tollen Hecht, die sich die Bestätigung dieses Selbstbilds auch gegen den Willen der Frau verschafft. Der Genuss, der daraus erwächst, ist ganz und gar der Selbstgenuss dessen, der sich zu holen versteht, worauf er Anspruch erheben kann. [5]

Diesem End- und Zielpunkt des Materialismus der Kompensation, der Selbstbestätigung und Selbstdarstellung als zu seinem Erfolg fähiger Typ sind die Geschlechterbeziehungen weithin untergeordnet – nicht nur in der Familie, die die geforderte Befriedigung doch nicht endgültig bringt. Für viele Männer (und manche Frauen) ist es eine Art Sport, Exemplare des anderen Geschlechts abzuschleppen, an die sie eben herankommen. [6] Und für die, denen das nicht oder nicht zureichend gelingt, hält das Gemeinwesen immer noch das legale Institut Bordell bereit, in dem das Geld die Frau gefügig macht.

Wo sexuelle Befriedigung zum Recht und, auf diesem Feld zum Zug zu kommen, zum Prüfstein männlicher Tüchtigkeit wird, gesellt sich zur anerkannten Sitte der nicht mehr gebilligte Exzess: Überwiegend in Familie und Bekanntenkreis, in extremen Fällen auch gegenüber zufälligen fremden Opfern nehmen sich Männer, was sie für ihr Recht halten, und gehen brutal über den weiblichen Willen hinweg. Vergewaltigung ist die extremste Form der Selbstbestätigung des zu seinem sexuellen Erfolg berechtigten und verpflichteten Mannes.

Die Kultur der Übergriffigkeit ist freilich viel weiter verbreitet als die wirklichen Übergriffe. Männer demonstrieren ihr Selbstbewusstsein als welche, die sich verschaffen können, worauf sie sich qua Geschlecht ein Recht einbilden, wenn sie beliebigen Frauen hinterherpfeifen, sie blöd anmachen oder anfassen. Familienväter, die genau wissen, dass sie daheim nicht so reden dürfen, prahlen im Männerkreis mit den vielen Frauen, die sie hatten oder hätten haben können, und präsentieren sich mit anzüglichen Bemerkungen als Genießer – stets von dem Standpunkt aus, dass Frauen für ihren Genuss da seien und zur Verfügung stünden. [7] Der wirkliche Genuss ist da ganz ideell, einer des Selbstbildes, das Männer einander bestätigen, wenn sie darum konkurrieren. Noch in der durchsichtigen Angeberei bekräftigen sie ihr Recht auf sexuelle Befriedigung und den überragenden Stellenwert, den diese Minutenereignisse für die Versöhnung des bürgerlichen Individuums mit seiner kapitalistischen Welt haben.

III. Die Sitte – eine gesellschaftliche Objektivität

Frauen, die sich gegen ihre Rolle in Beruf und Familie und gegen das dazugehörige männliche Rechtsbewusstsein auflehnen, haben also mehr gegen sich als ein schlechtes Benehmen von Männern, die an überholten Rollenbildern und patriarchalischen Privilegien festhalten. Sie haben es erstens mit einem kapitalistischen Arbeitsmarkt und seiner auch am Geschlecht orientierten Sortierung der Arbeitskräfte zu tun. Sie bekommen es zweitens mit der von beiden Geschlechtern gelebten Sittlichkeit dieser Gesellschaft zu tun, d.h. mit notwendigen, deshalb selbstverständlichen und allgemein gebilligten Bemühungen, unter den wirtschaftlichen Existenzbedingungen das Leben zu organisieren. Natürlich verordnet nicht das Kapital und schon länger auch nicht mehr der Staat, wie Mann und Frau zusammenleben müssen und was sie, abgesehen von Geld- und Versorgungsleistungen, voneinander fordern dürfen. Aber sie setzen sie unter Lebensbedingungen, mit denen konstruktiv zurechtzukommen die Geschlechter immer wieder auf die eheliche und eheähnliche Gemeinschaft verweist – und damit diese Gemeinschaft zur nicht nur normalen, sondern normativen Lebensform macht. Die gerät, weil sie den vorausgesetzten Widerspruch von Not an Zeit und Geld nicht ungeschehen machen kann, zu einer verpflichtenden Verzichtsgemeinschaft der Partner mit lauter unbefriedigten Rechtsansprüchen gegeneinander – einschließlich der Exzesse, die zum Rechtsbewusstsein gehören. [8]

Was Sittlichkeit, die individuelle Übernahme und Praxis der gültigen Sitte, ist, verdeutlicht ein Vergleich mit den abweichenden Sitten islamischer Einwanderer, die ihre Moral aus anderen gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen mitbringen, die andere Formen der Familie und eine andere Arbeitsteilung der Geschlechter erfordert haben. [9] Bei der Muslima in Sackkleid und Kopftuch, die nicht alleine aus dem Haus geht und deren Ehre von männlichen Familienmitgliedern bewacht wird, sieht die westliche Kultur nur Unterdrückung. Ihrer Beteuerung, sie würde sich unter ihrem Kopftuch ganz identisch vorkommen, glaubt man einfach nicht. Der deutschen Frau, die sich in der Öffentlichkeit bewegt, einen Beruf, einen Mann und Kinder hat und sich an der Erledigung der daraus erwachsenden Pflichten aufarbeitet, wird das stolze Bekenntnis, das sei ihr Leben, so wolle sie es, unbedingt abgenommen. Bei der einen sieht man nur Unterdrückung, bei der andern nur Freiheit, dabei hat man unterschiedliche zwar, aber Fälle des Gleichen vor sich: Gelebte Sitte ist das Arrangement des Subjekts mit gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Zwängen, in denen es steht; die allgemeine, gewohnte Weise, wie man unter ihnen ein Leben führt. Sitten sind daher ihrem Inhalt nach nicht zufällig; für den Einzelnen weder unverbindlich noch ein äußerliches Oktroi: Die Lebensform, in die man sich einfügt, ist die Versöhnung der Subjektivität mit der herrschenden Ordnung, die Einheit von Unterwerfung und Freiheit.

IV. Die Forderung nach Respekt

Es verfehlt die Sache, die verschiedenen ökonomischen und privaten Rollen der Frau und die Zumutung, die sie darstellen, als Ausdruck von „Frauenfeindlichkeit“ bzw. von mangelndem Respekt vor Frauen aufzufassen. Da wird erstens über alle Unterschiede und die unterschiedlichen Gründe für die sehr verschiedenen Anforderungen an und Unverschämtheiten gegen Frauen hinweggegangen, alles gleichgemacht und zweitens auf einen Grund zurückgeführt, der ganz sicher nicht der Grund für schlechte Behandlung ist – ein negativer Grund nämlich, der nicht beinhaltet, warum Frauen als Niedriglöhner, Hausfrauen und Sexobjekte herhalten müssen, sondern der das Fehlen der Bremse beim üblen Umgang mit Frauen anklagt, welches immer sein Grund sein mag.

Der eingeklagte Respekt gilt dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und damit einem Höchstwert dieser Gesellschaft. Der Verfassungsartikel, der den Bürgern jeden Geschlechts das Recht auf den eigenen Willen zusichert, ist beliebt als Schutzrecht wegen der Grenze, die der Staat damit dem entgegenstehenden Willen anderer setzt; deren Freiheit endet, wo sie fremden Willen verletzen. Weniger bemerkt wird die darin ebenso enthaltene Anerkennung und Ermächtigung des entgegenstehenden Willens, der eben in seinem Bereich gilt und nur eine äußere Grenze gezogen bekommt. Der bürgerliche Staat bezieht sich mit der Gewährung und Begrenzung der Willensautonomie auf die Interessengegensätze seiner Gesellschaft, die er damit zugleich freisetzt und reguliert. Auf die Art verpflichtet er die Bürger darauf, mit diesen Gegensätzen zu leben, und schützt so ganz grundsätzlich die Welt der kapitalistischen Konkurrenz, die die Arbeits- und Lebensverhältnisse einschließt, an denen Frauen leiden.

Wenn die feministische Bewegung auf das Recht auf Selbstbestimmung plädiert bzw. dessen Verletzung anklagt, bestimmt sie als Ursache der Leiden der Frauen die Freiheit der Männer, die zu wenig Grenzen kennt und zu beschränken wäre, sei es durch freiwillige Selbstzucht oder durch die strafende Gewalt des Staates. Linke Feministinnen mögen lange von kapitalistischen Verhältnissen, darin begründeten Rollen und Machtpositionen reden; wenn sie Respekt einfordern, kennen sie nur noch Individuen, die durch ihr Geschlecht bestimmt sind: Männer eben, denen sie innere oder äußere Schranken verordnen möchten. Die Rohheit und Gemeinheit, die das Recht auf sexuelle Befriedigung bei denen erzeugt, nehmen sie damit als selbstverständliche, nicht weiter kritisierbare Voraussetzung der Geschlechterbeziehung hin, als das normale Interesse der Männer, gegen das nur Schranken und Verbote helfen. Frauen, die sich heftig wehren gegen die Behauptung, die ihnen abverlangten Geschlechterrollen in Beruf und Familie würden ihrer weiblichen Natur entsprechen, lassen mit ihrer Forderung nach Beschränkung dasselbe für das andere Geschlecht gerne gelten.

Auch mit dieser Bezichtigung hat die Bewegung Erfolg. Weniger bei der Masse der Männer, wohl aber bei einer Unterstützerszene, die sich den Schuh des urwüchsig übergriffigen Mannes anzieht und sich Awareness verordnet. Gerade Männer, die mit Frauenverachtung und sexuellem Herrschaftsanspruch nichts zu tun haben wollen und nie einer Frau grob kommen würden, bekennen sich zu einem schlechten Gewissen und zur Notwendigkeit einer beständigen Wachsamkeit gegen den Vergewaltiger in uns allen.

[1] Um gleich zu Anfang die Anhänger einer Emanzipation der Frau vermittels des Personalpronomens, der Substantivendung und anderer Eingriffe in die Grammatik zu enttäuschen: Wir verwenden die maskulinen Formen im Sinne des herkömmlichen Sprachgebrauchs auch da, wo beide Geschlechter gemeint sind, haben umgekehrt auch keine Scheu, „die“ Person und „die“ Persönlichkeit weiblich sein zu lassen, auch wenn die damit angesprochene Vorstellung Männer mit einschließt, und schenken uns den Krampf, den Gegenstand unserer Darlegungen per sprachlicher Geschlechtertrennung zu verdoppeln, wo das für dessen Beurteilung überflüssig ist.

[2] Zur Kritik der Ideologie von gerechten Einkommen und Einkommensunterschieden: Wer verdient warum wie viel? Gegen den Moralismus in der Einkommensfrage, GegenStandpunkt 3-17.

[3] Vor allem staatliche Arbeitgeber suchen für Kindergärten, Grundschulen, Alten- und Krankenpflege heute gezielt auch Männer. Das bestätigt erst einmal den Ist-Zustand der höchst einseitigen Besetzung dieser Frauenberufe. Es zeugt zweitens vom öffentlichen Bemühen, die stereotypen Geschlechterrollen zu relativieren und dazu vor allem Kinder auch mit männlichen Erziehern zu konfrontieren.

[4] Wenn auch sonst niemand, der Staat sieht die Sache sehr wohl so: Sein Familienrecht regelt die Versorgungsansprüche und ‑pflichten für Verheiratete, Nichtverheiratete und über die Dauer der Ehe hinaus mit dem klaren Ziel, der sozialen Keimzelle, die er schützt und der er für ihre Aufgabe auch Vergünstigungen einräumt, die notwendigen Reproduktionsleistungen für die Beteiligten aufzuhalsen.

[5] Die an Frauen vollzogene Selbstbezüglichkeit lässt ihre Opfer nicht nur unmittelbar leiden, sondern zwingt sie zu Abwägungen von eigener Trostlosigkeit, denn oft genug steht den Frauen die Option, den sie verprügelnden bzw. vergewaltigenden Gatten so schnell und weit wie möglich zu verlassen, nicht frei zu Gebote. Dann nämlich, wenn sie als Nicht- oder Minderverdienerin ökonomisch von ihm abhängig sind. So wird in aller Schärfe an diesem Endpunkt der gemeinsamen Glückssuche noch einmal kenntlich, dass die objektiv in der Ausgestaltung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwecks Reproduktion bestanden hat. Und wenn sie schon nur zwischen weiterem Leiden in der Ehe und eheloser Armut wählen können, dann ist es kein Wunder, dass sich bei vielen betroffenen Frauen zum Realismus ihrer trostlosen Lage, der sie so leicht nicht entkommen können, noch der Idealismus zu Wort meldet, dass so schlimm der Mann, unter dem sie leiden, und das Leben mit ihm dann doch nicht sein können: Dann – so berichten es jedenfalls die einschlägigen Reportagen – rechnen sie die „schönen“ gegen die „dunklen Seiten“ des gemeinsamen Glücks auf, auf das sie sich verpflichtet haben, fangen gar an, die Schuld für das Scheitern der Beziehung bei sich zu suchen, schämen sich für die Gewalt, die ihnen angetan wird, und vertuschen deren Spuren nach Kräften gegenüber der Außenwelt. Experten wissen, dass auf die bekannten Zahlen von Gewalttaten an Frauen eine vielfach höhere „Dunkelziffer“ aufzuschlagen ist.

[6] Apropos „rankommen“: Da tun sich gewaltige Unterschiede zwischen den Männern auf. Die ganze Hierarchie dieser Gesellschaft von Macht und Geld reproduziert sich beim außerehelichen Sex. Männer mit Macht – Politiker, Bosse, Filmproduzenten, auch Professoren – können sich ohne Gewalt die Hingabe von Frauen verschaffen, von denen die anderen nur träumen; Erfolg macht eben attraktiv. Frauen sind auch, aber nicht nur Opfer in diesem Spiel: Manche lassen sich wegen des Glanzes darauf ein, der an der Seite des wichtigen Mannes auf sie fällt, andere berechnend um ihrer Karriere willen.

[7] Im Zug ihrer Emanzipation holen Frauen auch in dieser Disziplin gewaltig auf: Es sind nicht bloß private Damenrunden, das öffentlich-rechtliche Fernsehen selbst räumt dem Vergnügen an Zoten und herabsetzenden Anzüglichkeiten über das „starke Geschlecht“ einen festen Sendeplatz ein.

[8] Übrigens gilt die allgemeine Sitte der Gesellschaft auch für die höheren Ränge von Besitz und Beruf, in denen reichlich Geld und nach Erledigung beruflicher Pflichten auch noch mehr Kraft, wenn auch nicht unbedingt mehr freie Zeit verfügbar ist. Auch in diesen Kreisen spielt sich „das Leben“ nach der Berufstätigkeit und in der Form der Ehe ab. Die Gebildeten und Begüterten können sich die familiäre Arbeitsteilung freier einrichten und tun es gerade deshalb oft sehr konservativ: Die Frau muss nicht arbeiten, bleibt daheim und ist dann nur die Zierde des Mannes; oder sie verwirklicht sich in frei gewählter Betätigung – und ist es dann erst recht.

[9] Ein moralisch und kulturell näherliegendes Beispiel dafür können gerade die Deutschen an der untergegangenen DDR studieren: Da haben die anderen Bequemlichkeiten, was die Lebenssicherung und die Kinderpflege betrifft, und die andere Nötigung der sozialistischen Ökonomie zur vollwertigen Beteiligung der Frauen an der gesellschaftlichen Arbeit andere Sitten und schon vor 60 Jahren andere, selbständigere Frauen hervorgebracht als das westliche Deutschland.