Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Fall Edathy
Wieder eine Gelegenheit für den Aufstand der ganz Anständigen

„Für mich gehört ein Mensch, der sich an diesen Kindern aufgeilt, ins Gefängnis.“ (Bild, Post von Wagner, 20.2.14)
Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Fall Edathy
Wieder eine Gelegenheit für den Aufstand der ganz Anständigen

„Für mich gehört ein Mensch, der sich an diesen Kindern aufgeilt, ins Gefängnis.“ (Bild, Post von Wagner, 20.2.14)
„… auf den Umstand, dass einer sich überhaupt an Material erregt, für das Kinder manipuliert wurden, muss der moralische Imperativ der Ächtung folgen.“ (Familienministerin Schwesig, Spiegel-Online, 24.2.14)

Binnen weniger Tage ist die moralische Hinrichtung eines hochrangigen Prominenten perfekt. Eben noch war der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy der erfolgreiche Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den NSU-Morden mit besten Aussichten auf ein Ministeramt in der großen Koalition. Im nächsten Moment ist er eine Unperson, die keinerlei Entlastungs- und Entschuldigungsargument mehr für sich vorbringen kann, jedenfalls nirgendwo damit Gehör findet; er wird aus allen Ämtern, aus der SPD, sowie aus dem Bundestag entfernt, oder kommt solchen Maßnahmen durch eigenen Rückzug zuvor. Er ist ein Unhold, der in Deutschland um seine Sicherheit fürchten muss und aus dem Land flieht, weil er sich nirgends mehr blicken lassen kann.

Zwischen der Justiz, den Medien und seinen früheren politischen Kollegen ist zwar auch Wochen nach Beginn des Skandals noch ziemlich unklar, ob sich der Mann mit seiner geilen Neigung zu Aktfotos von Knaben irgendwie strafbar gemacht hat. Das ist aber für das einmal ins Rollen gekommene ‚gesunde Gerechtigkeitsempfinden‘ auch nicht weiter von Belang, das umgekehrt eher dazu neigt, alle Rechtslagen, auf die sich die persona ingrata stützen könnte, als legalistische Umständlichkeiten abzutun, die Täter- statt Opferschutz Tür und Tor öffnen und dem Mann die gerechte Strafe ersparen.

Sich selbst erspart die aufgebrachte Gemeinde damit auch einiges – nämlich vor allem eine halbwegs sachliche Befassung mit dem Gegenstand, der den Ausgangspunkt ihrer Aufregung bildet. Welcher Schaden den Kindern daraus entsteht, dass sich ein SPD-Abgeordneter an den Bildern aufgeilt; ob die Kinder auf den Bildern tatsächlich für deren Zustandekommen etwas zu erleiden hatten – und wenn ja, worin das seine Gründe hat; ob die womöglich in den allgemeinen Lebens- und Familienverhältnissen liegen, in denen die Kinder stecken, kümmert die Aufgeregten wenig. Auch was die andere Seite des Verhältnisses betrifft, ist mit der Abstraktion ‚pädophil‘ schon alles gesagt. Entgegen allen verzweifelten Bemühungen von Therapeuten, die Sache etwas „differenzierter“ zu betrachten, verweigert man explizit jede Bereitschaft, zwischen dem Anschauen von Bildern, Schändung von Kindern und Verbrechen vom Kaliber Dutroux zu unterscheiden. Welche Neigungen bei Pädophilen vorliegen, welchen Umgang sie mit denen suchen, welche Therapien und Hilfsangebote es gibt usw., ist nicht weiter von Interesse. Das wäre zu viel verlangt von den erhitzten Gemüter und nur störend bei der Betätigung ihres heiligen Zorns, vor dessen Eifer jeder Versuch des nüchternen Urteils sich schon den Verdacht der Relativierung der Untat zuzieht. Ihnen genügt es vollkommen, sich an der skandalösen Diskrepanz zwischen mächtigem Verantwortungsträger, der sich am Kind als Inbegriff von absoluter Unschuld und Hilflosigkeit vergreift, aufzugeilen, auf die sie die ganze Affäre zielgerichtet zusammen stutzen.

Was da vom ‚Kind‘ übrig bleibt, ist ersichtlich nichts anderes als ein moralisches Idealbild der Gemeinschaft der Anständigen von ihm, an dessen Unschuld sich schon vergreift, wer es sich bloß nackt anschaut. Es ist für nichts anderes konstruiert und nur dafür gut, sich in die Position des Richters aufzuschwingen, der über die Sitten seiner Mitmenschen wacht, und lebt vom Genuss daran, mit dem unbestechlichen Prüfkriterium der kindlichen Unschuld das Privatleben bedeutender Persönlichkeiten wie unbedeutender Mitmenschen nach perversen Abweichungen zu durchleuchten und über moralische Fehltritte herzuziehen. So schafft sich das Interesse an Verurteilung seinen eigentlichen Stoff und mit ihm immer wieder aufs Neue die einschlägigen Fälle und die passenden Belege dazu, so dass ihm die Gelegenheiten für gerechte Empörung nie ausgehen.

Mit der sittlichen Güte des so zurecht definierten Schutzobjekts und der entsprechenden totalen Verwerflichkeit von Tat und Tätern, die sich an ihm vergreifen, erteilt sich das Kollektiv der Empörten das Recht und spricht sich die Pflicht zu, die Objekte ihrer Verurteilung – mindestens – moralisch zu erledigen. Die sind aus der Gemeinde der Anständigen auszugrenzen, gehören als private und öffentliche Personen, denen kein Rückzugsraum mehr bleiben darf, kompromisslos fertig gemacht, so dass ihnen am Ende jedes Stück einer normalen bürgerlichen Existenz verunmöglicht wird.

In diesem Rigorismus öffentlich zelebrierten Anstands sind sich sämtliche Lager einig. Fortschrittlich gesinnte Anhänger einer liberalen Sexualmoral und konservative Verteidiger überkommener Familienverhältnisse, reaktionäre Kolumnisten von der Bild oder sozialdemokratische Familienministerinnen schreien gleichermaßen nach drakonischen Maßnahmen. Der Ausgangspunkt der allgemeinen Aufregung ist bei all dem offenkundig zum bloßen Anlass für die Betätigung dieses selbstgerechten Säuberungswillens der Anstandsgemeinde degradiert. Die unversöhnliche Verfolgung und moralische Erledigung der Abweichler ist schon der ganze Zweck des aufgestachelten Kollektivs und der ganze ‚Schutz‘ der hilflos-unverdorbenen Seelen, zu dem es sich mit seiner Empörung beauftragt. Entgegen anderslautender Gerüchte und allen öffentlich wie privat gehegten Zweifeln ist die gute Sitte in Deutschland offenbar aufs Furchtbarste intakt und handlungsfähig. Ein Fall von ‚Kindesmissbrauch‘ ist ausgerechnet das nicht.