Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
1¼ Mrd. Dollar für „Holocaust-Überlebende“
Die moralische Scheidung zwischen kapitalistischem Geschäft und faschistischer Gewalt hat ihren Preis

Das deutsche Kapital hat von Rüstung, Krieg und Völkermord der Nazi-Herrschaft nicht schlecht profitiert. Jahrzehnte danach wird ein „Entschädigungsfonds“ für die noch lebenden Opfer aufgelegt. Ein milliardenschweres Bekenntnis zu antifaschistischer Sittlichkeit – Peanuts für die Bekräftigung der moralische Lüge, die Profite wären unrechtmäßig zustande gekommen.

Aus der Zeitschrift

1¼ Mrd. Dollar für „Holocaust-Überlebende“
Die moralische Scheidung zwischen kapitalistischem Geschäft und faschistischer Gewalt hat ihren Preis

Eins ist sicher: Wenn Leute, die dem Vernichtungsfeldzug der deutschen Faschisten gegen Europas Juden entkommen sind oder dadurch ihre nächsten Angehörigen verloren haben und seither auch nicht viel vom Leben hatten, wenigstens jetzt, über 50 Jahre danach, zweieinviertel Milliarden Mark zum Verjuxen kriegen würden, dann wäre das Geld so auf alle Fälle unvergleichlich besser angewandt, als wenn es weiterhin zu den stillen Reserven des in der Schweiz oder wo auch immer beheimateten Finanzkapitals zählen würde. Ob besagte Leutchen viel von dem Geld sehen, das schweizerische Großbanken jetzt lockermachen, wenn es erst einmal auf dem Treuhandkonto der Juristen-Mafia gelandet ist, die auf Erstattung des Nachlasses umgebrachter Juden einschließlich eingeschmolzenem Schmuck und Zahngold geklagt hat und aus der ausgehandelten Vergleichssumme zuerst einmal ihr Honorar abzweigt, bevor der Rest an die engagierten Interessenvertretungsorganisationen überwiesen wird – das dürfte weniger sicher sein. Um so mehr macht das Vorbild Schule: Deutsche und Dresdner Bank sehen sich „unter Druck“, ihre einstigen Extra-Profite aus den besonderen Umständen der Nazi-Herrschaft in ähnlicher Weise pauschal abzugelten; ebenso etliche Versicherungen, die zum Nutzen ihrer Bilanzen manche Police nicht auszuzahlen brauchten; auch Zwangsarbeit soll von den Rechtsnachfolgern der einstigen Profiteure nachträglich mit der Gründung eines Fonds entgolten werden…

So kommt nach Jahrzehnten doch noch eine im Wortsinn recht eigentümliche Sorte antifaschistischer Abrechnung in Gang: die vermögensrechtliche Aufarbeitung eines Kapitels der Nazi-Vergangenheit, das im realsozialistischen Antifaschismus der einstigen DDR stets eine bedeutende ideologische Rolle gespielt hat, aus der demokratischen „Vergangenheitsbewältigung“ in der BRD aber immer ausgeklammert geblieben ist. Es handelt davon, wie das Kapital von der Nazi-Herrschaft, ihren massenweise produzierten Opfern und ihrer Hinterlassenschaft profitiert hat.

Dieses Kapitel ist – wenn man denn schon „aus der Geschichte lernen“ will – recht aufschlußreich und durchaus für ein paar aktuelle praktische Schlußfolgerungen gut. Immerhin kann man da erfahren, wie gut die Eigentümer und Agenten des abstrakten Reichtums und seiner Vermehrung auch noch mit den wüsten Glanztaten des deutschen Faschismus, mit Rüstung, Krieg und Völkermord klar- und geschäftlich auf ihre Kosten gekommen sind. Dem kapitalistischen Geschäftsleben hat der Nazi-Terror und die dadurch etablierte völkische Ordnung jedenfalls nicht geschadet, sondern genutzt – es verträgt sich eben mit jeder politischen Gewalt, die den profitträchtigen Gebrauch des Eigentums und die Dienstbarkeit der Massen sichert, und verlangt nur, daß der Laden funktioniert; daß es dabei manchmal grob zugeht, braucht die Nutznießer funktionierender staatlicher Verhältnisse nicht zu kümmern. Dafür dient umgekehrt das Kapital mit seinen guten Geschäften dem Staat, der für es sorgt, dem nationalsozialistischen so gut wie jedem anständig eingerichteten nationalen Standort. Hitlers Herrschaft war mit den ökonomischen Leistungen des profitbringenden und kreditschöpfenden Eigentums jedenfalls so gut bedient wie dieses mit den blutigen Herrschaftsleistungen des Dritten Reiches. Deswegen hat sogar so mancher Christ nach Kriegsende mit der Forderung sympathisiert, nicht bloß die Nazi-Herrschaft zu beseitigen, sondern auch die kapitalistische Eigentumsordnung selbst, die keine Rücksichten kennt, wenn es um die Absicherung ihrer Essentials geht.

Eben diesem Tatbestand – der praktisch bewiesenen Fähigkeit des bürgerlichen Eigentums, auch noch Krieg und Massenmord als Geschäftsbedingung zu handhaben und zur Kapitalverwertung zu nutzen – widmet sich die nun in Gang gekommene vermögensrechtliche Abrechnung mit kapitalistischen Unternehmungen, die seinerzeit aus gewissen Sonderleistungen der nationalsozialistischen Staatsmacht gewisse Sondererträge herausgeholt haben. Und sie widmet sich diesem Tatbestand so, daß sie genau ihn nicht gelten läßt. Der zivile Rechtsstreit um „Wiedergutmachung“, um „Erstattung unrechtmäßig angeeigneter Vermögen“ u.ä. will nachträglich Recht und Unrecht scheiden, wo nach allen Gepflogenheiten kapitalistischer Geschäftemacherei kein solcher Unterschied in Kraft war. Und auch bis heute nicht in Kraft ist: Tatsächlich beziehen alle geltend gemachten Forderungen ihren Nachdruck nicht aus dem BGB und verdanken ihren Erfolg nicht dem Buchstaben des internationalen Handelsrechts, sondern nutzen die Wucht einer Moral, die machtvolle Erpressungen, nämlich die ernsthaft geschäftsschädigenden Boykottdrohungen bedeutender Organisationen und ganzer US-Bundesstaaten auf ihrer Seite hat. Ganz nach den Regeln der kapitalistischen Konkurrenzkunst wird da gegen ein paar große Firmen praktisch Ernst gemacht mit dem moralischen Verdikt, der NS-Staat wäre gar keine Art bürgerlicher Staatlichkeit gewesen, sondern eine verbrecherische Abweichung ausgerechnet von der bürgerlich-kapitalistischen Norm und deswegen das dank seiner Machenschaften verdiente Geld nicht rechtmäßig angeeignet. Oder umgekehrt: Die Lüge, ausgerechnet dem Kapitalismus wären „menschenverachtende“ Geschäfte wesensfremd, ausgerechnet der abstrakte Reichtum wäre empfindlich in der Frage seiner konkreten Entstehung und ausgerechnet das bürgerliche Eigentum wäre unvereinbar mit dem faschistisch Bösen, wird von findigen Rechtsanwälten ganz praktisch und sogar erfolgreich als Hebel eingesetzt, um ausgewählten Finanzinstituten ein milliardenschweres Bekenntnis zu antifaschistischer Sittlichkeit abzupressen.

Die kaufen sich frei – nicht ohne deutlich zu machen, daß sie Geldforderungen aus dem Geist der bürgerlich-antifaschistischen Moral für schlicht sachfremd halten, mit politisch gesetzten Geschäftsbedingungen wie z.B. einer Boykottdrohung aber heute so berechnend-opportunistisch umgehen wie vor 1945. Sie blechen für die geschäftsunschädliche abschließende „Bewältigung“ ihrer Vergangenheit – und leisten damit zugleich eine extrem gemeinnützige Spende fürs bürgerliche Gemeinwesen, die sie ganz zu Recht von der Steuer absetzen können. Sie „bluten“ nämlich für den mittlerweile ohnehin unbestrittenen generellen Freispruch ihres gesamten Gewerbes von jedem Verdacht, als Profis des abstrakten Reichtums kämen Kapitalisten mit Faschisten als ihren politischen Betreuern, mit einer rasserein durchsortierten Volksgemeinschaft und mit einem Eroberungskrieg als Geschäftsbedingung genausogut zurecht wie heute mit der ‚Globalisierung‘ und demokratisch gewählten Standortverwaltern, die präventiv an ihren Außengrenzen für nicht-überfremdete Volksgemeinschaftsverhältnisse sorgen. Sie zahlen für die längst erfolgte Erledigung der Systemfrage, ob die im Faschismus so drastisch bewiesene Symbiose von Finanzkapital und politischer Gewalt nicht eher für eine praktische Kritik des kapitalistischen Eigentums spricht als für ein bißchen nachträgliche Umverteilung. Die für den letzteren Zweck aufgewandten Milliarden sind die faux frais einer systemgemäßen moralischen Lüge über Geld und Gewalt – und so gesehen doch auch bestens angelegt: Peanuts für eine definitiv falsche Sicht gewisser Dinge…