Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der deutsch-tschechische Zukunftsfonds:
Von wegen „Schlussstrich“!

Die hochherzige „Versöhnungserklärung“ zwischen Deutschland und Tschechien zeigt den Stand des imperialistischen Kräfteverhältnisses.

Aus der Zeitschrift

Der deutsch-tschechische Zukunftsfonds:
Von wegen „Schlußstrich“!

Nach aufwendigem Hin und Her, erbittertem Feilschen um den bereits beschlossenen Text, beiderseitiger Verstimmung der Vertragspartner und einigen zeitlichen Verzögerungen wurde Anfang 1977 der deutsch-tschechische „Versöhnungsvertrag“ von den Regierungen unterzeichnet und von den Parlamenten gebilligt. Mit ihm sichern sich beide Staaten wechselseitig ihre territoriale Unverletzlichkeit zu. Darüber hinaus versprechen sie sich, nicht länger auf den unheilvollen Beziehungen ihrer durch einen deutschen Kriegsüberfall, Vertreibung von Volksteilen und den Kalten Krieg gekennzeichneten Vergangenheit herumreiten zu wollen; das alles im Namen einer gemeinsamen europäischen Zukunft, die Deutschland durch seine Protektion für den EU-Aufnahmeantrag Tschechiens zu befördern verspricht. Die hochherzige Versöhnungserklärung stößt in beiden Ländern auch auf politischen Widerstand: Im Namen der Sudetendeutschen wendet sich die CSU gegen eine deutsche „Verzichtspolitik“; überzeugte Tschechen werfen ihrer Regierung vor, sie sanktioniere nachträglich deutsche Verbrechen am tschechischen Volk. Beide Regierungen bringen dagegen „den Geist“ des Vertrags ins Spiel, den sie allerdings etwas unterschiedlich interpretieren. Während Prag den endgültigen Verzicht deutscher Ansprüche auf den Besitzstand des tschechischen Staates und seiner Bürger feiert, schiebt Kohl nach: Die Vermögensfrage der sudetendeutschen Vertriebenen bleibt offen. So geht es halt, wenn Staatsmänner die Anerkennung der puren Existenz eines anderen Staates zu einer Frage der Gewährung erklären, deren Preis in einer weitergehenden Rücksicht der anderen Seite auf eigene Wünsche besteht.

Mitbeschlossen sind in diesem Vertrag praktische Schritte, um die Versöhnung mit Leben zu erfüllen: So die Einrichtung eines offiziellen Gesprächsforums, in dem Politiker und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, die in besonderer Weise an guten Beziehungen zwischen Deutschland und Tschechien interessiert sind, zur besseren Verständigung beider Nationen beitragen sollen. Und vor allem ein „Zukunftsfonds“, aus dessen Mitteln unter anderem das tschechischen NS-Opfern angetane Unrecht gesühnt werden soll. Die Demonstration des Willens zur „Wiedergutmachung“ hat für Deutschland Tradition. Mit der freiwilligen Übernahme von ganz viel Verantwortung, die ihm aus der Schuld des Hitlerstaates erwächst, beweist dessen Rechtsnachfolger – der sich diese Schuld nie hat anlasten lassen – nicht nur seine unvergleichlich bessere Staatsgesinnung. Mit ihr erkaufte sich die Kriegsverlierernation vor allem die internationale Anerkennung als politische Macht, mit der die Staatenwelt wieder zu rechnen hat. Und mit dieser schönen Tradition hat Deutschland nie gebrochen. Heute, im Falle Tschechiens, ist der Preis, den es für die Beseitigung von Vorbehalten zu zahlen bereit ist, freilich konjunktur- und dem Kräfteverhältnis gemäß auf das Niveau von peanuts gesunken: Die Erledigung alter Querelen ist Deutschland einen Zuschuß von 140 Mio. DM zur Fondsausstattung wert – wenig Geld, wenn man bedenkt, daß Tschechien dafür zugestehen mußte, daß es bei der Angelegenheit nicht nur darum geht, die Verbrechen von NS-Deutschland an Tschechen diplomatisch zu beerdigen, sondern die Frage der tschechischen Schuld gegenüber Deutschen aufzurühren. Als Ausdruck dieser gemeinsamen Verantwortung hat Prag deswegen seinerseits 25 Mio. DM zum Fonds beizusteuern.

Mit dem auf den 1. Januar 1998 festgelegten Arbeitsbeginn beider Gremien hakt es jedoch. Die Bonner Regierung sieht noch „Klärungsbedarf“, die Verwendung der Fondsmittel betreffend: Eine individuelle „Entschädigung“ soll an die Überlebenden der Hitler-Verfolgung nicht ausgezahlt werden; allenfalls einige Altenheime für tschechische NS-Opfer ist man bereit mitzufinanzieren. Sonst bekämen nämlich die letzten paar tschechischen NS-Opfer einen individuellen Entschädigungsanspruch gegen den deutschen Staat, ohne daß den deutschstämmigen Vertriebenen der mittlerweile 2. bis 4. Generation ein ebenbürtiger Anspruch verschafft würde; und das darf nicht sein. Dieser Interessengegensatz läßt sich immerhin mit der Hilfskonstruktion umgehen, daß ein tschechischer Sozialfonds dotiert wird, aus dem dann doch ein letzter individueller Rentenzuschuß ausgezahlt werden darf… Hauptsächlich geht es aber um die personelle Besetzung des Verwaltungsrats des Fonds. Für Bonn ist das die Gelegenheit, dem „Zukunftsfonds“ die gewünschte Stoßrichtung mitzugeben. Schließlich ist er – wie der Name schon sagt – nicht für das rückwärts gewandte Wühlen in der „unheilvollen Vergangenheit“ vorgesehen. Die vom Fonds zu finanzierenden Projekte – Jugendbegegnungen, Partnerschaften und Minderheitenförderung – sind eindeutig vorwärtsgerichtet: Sie sollen das Sudetendeutschtum in Tschechien wiedererwecken bzw. verankern. Wer sich in Tschechien noch zum Deutschtum bekennt, wird unter Obhut genommen; den Vertriebenenverbänden in Deutschland wird Einfluß vor Ort in Tschechien verschafft; die deutsche Regierung stellt ihre Rolle als Schutzmacht für die Rechte Deutscher im Ausland klar: In diesem Sinn besteht die deutsche Seite auf der Benennung von zwei profilierten Vertretern der organisierten Sudetendeutschen im Aufsichtsrat des Fonds, betreibt so die Aufwertung eines Vereins zum offiziellen Gesprächspartner, der mit der Forderung nach Wiedergewinnung der alten Heimat und nach Enteignung tschechischen Besitzes zugunsten deutscher Vertriebener antritt, und mutet Prag damit die Hinnahme einer deutschen Rechtsposition, nämlich des Anspruchs auf Revision der Nachkriegszustände zu, mit dem der „Versöhnungsvertrag“ aus tschechischer Sicht gerade Schluß machen sollte. Dagegen setzt sich Prag zur Wehr. Es beruft sich auf den dokumentierten Vertragswillen Deutschlands und weigert sich, zwei entschiedene Gegner des Versöhnungsvertrags als Funktionäre seiner Ausgestaltung anzuerkennen. Die deutsche Seite legt nach und weigert sich ihrerseits, die vorgebrachten tschechischen Einwände überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Nach Kinkel verzögert sich die Unterschrift nicht wegen des von Deutschland provozierten Streits, sondern wegen der „Handlungsunfähigkeit“ der anderen Seite: Wegen der Regierungskrise in Tschechien habe man zur Zeit keinen Ansprechpartner. Den Rücktritt der Regierung Klaus nimmt der deutsche Außenminister zum Anlaß, die Gründe für die ablehnende Position der tschechischen Seite, hinter der nicht nur die Regierung, sondern alle tschechischen Parteien stehen, bewußt zu ignorieren. Er stellt klar, daß es mit der Arbeit des Fonds entweder unter den Bedingungen Deutschlands oder gar nicht losgeht, die tschechische Seite diese Bedingungen also einfach zu schlucken hat.

Das nennen selbst deutsche Zeitungen eine „Brüskierung“ der tschechischen Seite, die drohende Verzögerung der rechtlichen Konstitution des Fonds sei „beschämend“ und so weiter. In ihrer Einschätzung schwanken die liberalen Kommentatoren zwischen der Diagnose notorischer „Ungeschicklichkeit“ Bonns im Umgang mit dieser „heiklen Frage“ und der Entlarvung eines „wahltaktischen Manövers“ zugunsten der CSU, die sich die Forderungen der staatlich subventionierten Sudetenmannschaft nur zu eigen gemacht habe, um ihre Chancen bei der bayerischen Landtagswahl nicht zu beschädigen. Als gäbe es diese wahltaktische Rücksicht überhaupt, wenn demonstrative Sturheit bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Prag nicht fester Programmpunkt der deutschen Außenpolitik wäre!

Jetzt ist die Unterschrift zweier Staatssekretäre unter das Zukunftspapier doch noch rechtzeitig erfolgt, zwei Tage vor Ultimo. Die Frage der Postenbesetzung ist einvernehmlich auf später vertagt und im Sinne Deutschlands entschieden worden: Beide Seiten verzichten darauf, Mitsprache über die Benennung der Vertreter der anderen Seite zu beanspruchen. Den damit gelungenen Aussöhnungsfortschritt vermeldet der Bonner Regierungssprecher Schmülling:

„Hervorzuheben sind die konkreten weiterführenden Schritte zur Vertiefung der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit durch gemeinsame Projekte sowie zur Verwirklichung eines breit angelegten Dialogs aller am deutsch-tschechischen Verhältnis interessierten Gruppen. Damit seien auch die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, daß die im deutsch-tschechischen Verhältnis besonders engagierten Sudetendeutschen in diesen Dialog aktiv einbezogen und in den neu geschaffenen Gremien angemessen vertreten sein werden“. (FAZ, 30.12.97)