Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Aufgelaufen! Cap Anamur strandet am Asylrecht der EU
Ende Juni stößt die Cap Anamur auf ein Schlauchboot in Seenot, fischt 37 Schwarzafrikaner aus dem Mittelmeer und nimmt Kurs auf die sizilianische Küste. Die Retter zur See haben Schiffbrüchige an Bord, denen die „Einfahrt in einen sicheren Hafen“ (Elias Bierdel, Chef der Hilfsorganisation)) zusteht. Denken sie. Die italienische Regierung weiß nämlich, dass es sich bei den Beinahe-Ertrunkenen in Wahrheit nicht um Opfer, sondern um Täter handelt: „Clandestini“, illegale Einwanderer, Verbrecher also.
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Aufgelaufen! Cap Anamur strandet am Asylrecht der EU
Seit 25 Jahren ist die Cap Anamur in Sachen Flüchtlingsrettung unterwegs. Zuerst sind es nordvietnamesische „boat people“ – über 10 000 davon fischt der Frachter seit 1979 aus dem südchinesischen Meer. In diesen Zeiten erfreuen sich Flüchtlinge aus den Ländern kommunistischer Unterdrückung noch einer gewissen Beliebtheit. Ein deutsches Aushängeschild für das überlegen menschenfreundliche System der Freiheit kommt deutschen Weltordnern, mit ihrem damals noch eher bescheidenem Einfluss in der Region, auch nicht ungelegen. Resonanz und Spendenfreudigkeit der Deutschen sind entsprechend positiv, so dass die Organisation ihre Aktivitäten bald ausdehnen kann. Somalia, Uganda, Äthiopien, Sudan, Eritrea, Afghanistan, Nordkorea: Die Taten des Imperialismus sorgen schon dafür, dass den Rettern das Material nie ausgeht. Flüchtlinge gibt es wie Sand am Meer und auf den Weltmeeren erst recht – und seit „der Krieg – und mit ihm Not und Elend – auch wieder nach Europa zurückgekehrt“ sind (Cap Anamur Webseite „Wir über uns“) haben die Ärzte, Pfleger, Baufachleute und Logistiker der Cap Anamur auch an Land, in Bosnien, Kosovo, Mazedonien, genug zu tun. Zwar geraten die „unbürokratischen Helfer“ immer wieder mit den großen Hilfsorganisationen und offiziellen Stellen aneinander, denen sie „Trägheit“ und „Versagen“ vorwerfen, und mit der Vielzahl der Geretteten handeln sie sich auch öfters der Vorwurf ein, ihre Rettungsaktionen „planmäßig und organisiert“ zu betreiben (wie sonst?), sprich: zu viele Flüchtlinge in Umlauf zu bringen, aber im Großen und Ganzen genießen die Retter von der Cap Anamur und ihr unerschrockenes „Man kann etwas tun!“ über viele Jahre hinweg in der Öffentlichkeit ihren guten Ruf als ein Stück gutes Gewissen, das unter deutscher Flagge segelt.
Ende Juni stößt die Cap Anamur auf ein Schlauchboot in
Seenot, fischt 37 Schwarzafrikaner aus dem Mittelmeer und
nimmt Kurs auf die sizilianische Küste. Die Retter zur
See haben Schiffbrüchige an Bord, denen die Einfahrt
in einen sicheren Hafen
(Elias
Bierdel, Chef der Hilfsorganisation) zusteht.
Denken sie.
Die italienische Regierung weiß nämlich, dass es sich bei
den Beinahe-Ertrunkenen in Wahrheit nicht um Opfer,
sondern um Täter handelt: „Clandestini“, illegale
Einwanderer, Verbrecher also, die noch den letzten
Seelenverkäufer besteigen und damit über das mare nostrum
schippern, um dem italienischen Staat durch berechnendes
Ertrinken das Aufenthaltsrecht abzupressen, das ihnen
laut Asylrecht gar nicht zusteht. Gegen diesen Versuch
der Nötigung
(Italiens
Innenminister Pisanu) demonstriert Italien, ganz
in Einklang mit seinen deutschen Amtskollegen, die von
der Fracht des deutschen Rettungsschiffs auch nichts
wissen wollen, Härte: Küstenwache, Marine und Guardia di
Finanza hindern die Cap Anamur wochenlang am Einlaufen in
den Hafen Empedocle. Um eine EU-Außengrenze zu
überschreiten, genügt es nicht, vor ihrer Küste zu
sinken. Wer solche Schiffbrüchigen aufsammelt, hilft
nicht ihnen, sondern unterstützt den Rechtsbruch der
illegalen Einreise, steht also im berechtigten Verdacht,
selbst ein Verbrecher zu sein. „Dramatische Situationen
an Bord“ müssen bezweifelt, ein „Recht auf Aufnahme“
bestritten werden. Italien erlaubt „keinen
Präzedenzfall“. Die italienischen Behörden halten es für
wert, ja unabdingbar, in dieser Sache ein Exempel zu
statuieren und lassen Flüchtlinge wie Retter mit
demonstrativer Unerbittlichkeit die ganze „Härte des
Gesetzes“ spüren. Wie schwer der Rechtsbruch, wie fehl am
Platze hier jede „humanitäre Milde“ wäre, wird durch die
Gnadenlosigkeit der juristischen Abwicklung klargestellt:
Nachdem Mitte Juli die Einfahrt genehmigt wird, wandern
die 37 Geretteten umgehend in Abschiebehaft, und werden
bis auf einen Einzigen, der „mit den Behörden
zusammenarbeitet“, sprich deren Vorwürfe gegen die
Flüchtlinge bestätigt, wenige Tage später nach Ghana und
Lagos deportiert. Ihre Retter wandern unter
Schlepper-Verdacht für 4 Tage in den Knast, das Schiff
wird beschlagnahmt, ihm droht die Verschrottung. Das
„Flüchtlingsdrama vor Sizilien“ ist beendet – nicht aber
„der Fall Cap Anamur“.
Denn die harte rechtliche Verfolgung und demonstrative Zuspitzung des Falls ist auch die Quelle der moralischen Würdigung der Rettungsaktion. Während die Leute von der Cap Anamur sich noch ganz sicher sind, den moralischen Bonus des Retters aus höchster Seenot, des humanitären Helfers, der den Elenden und Ertrinkenden in ihrer Bedrängnis beisteht, wo „staatliche Stellen versagen“, auf ihrer Seite zu haben, wird das Beweisverfahren gegen sie eröffnet, das ihnen die moralische Legitimation auf ganzer Linie bestreitet.
Zu allererst stammen die 37 Männer, entgegen ursprünglichen Behauptungen, angeblich gar nicht aus dem Sudan – was ganz offensichtlich gleichbedeutend damit sein soll, dass ihrem etwaigen Ersaufen keine Träne nachgeweint werden muss. In jedem Falle aber stellt es die „kriminelle Energie“ jedes Flüchtlings nachhaltig unter Beweis, der versucht die Schengener Außengrenzen zu überwinden.
Sich eine falsche Nationalität zuzulegen zählt, ebenso
wie die „Umgehung des Seerechts“ mit „seeuntüchtigen
Booten“ sowie die „Vortäuschung“ einer Havarie, zu den
bekannten „typischen Schleppermethoden“. In dieser
Sichtweise zeigen Flüchtlinge in Seenot, entgegen der
Annahme der Cap Anamur, nicht die „Notwendigkeit zu
helfen“, sondern belegen nur wie berechnend sich
kriminelle „Clandestini“ in Notsituationen begeben. Wer
diese „Desperados“ aus dem Meer fischt, „begünstigt“ ihr
widerrechtliches Tun und braucht nicht hoffen, sich
darauf herausreden zu können, sich um jene zu kümmern,
die – namenlos und ungezählt – schlechterdings irgendwo
zwischen den Wellen verschwinden
– weil es eben
niemand sonst tut.
(Cap Anamur,
„Aufruf an die europäischen Zivilgesellschaften“,
4.7.) Wo die Retter vermeinen, „die Politik der
EU, gewaltsam ausgeführt durch italienische Küstenwache“
an den Pranger zu stellen, „die unser Schiff daran
hindert, weiteren Menschen in Not zu helfen“, ist ihnen
schon längst nachgewiesen, dass ganz im Gegenteil sie
selber es sind, die hier „verantwortungslos“ handeln.
Denn ihre Rettungsaktion animiert nur noch mehr
Menschen, eine Reise ins Ungewisse aufzunehmen.
(Sprecher des italienischen
Innenministeriums,13.7.)
Wenn also demnächst das „Massengrab im Mittelmeer“ um die nächsten „boat people“ bereichert wird, wissen wir immerhin schon, wer daran Schuld trägt.
Die „Festung Europa“ lässt sich von den „Menschenfischern“ kein schlechtes Gewissen einreden. Das Asylverweigerungsprogramm, das die Cap Anamur mit ihrer Rettungsaktion zu brechen hoffte, der Handlungsbedarf in Sachen Humanität, den die Organisation, vor Siziliens Küste treibend, zu schaffen glaubte, entzieht nur ihr die Moralität. Die Empörung der Öffentlichkeit über „Unmenschlichkeit“ zu mobilisieren erweist sich als deutlich schwieriger, wenn der Angeklagte nicht der alte Systemfeind, sondern die europäische Flüchtlingspolitik ist. Nicht nur hält sich die Betroffenheit über eine Asylpolitik, die Tausende in ein nasses Grab treibt, angesichts von „Millionen“, die laut Innenminister Pisanu, „an der nordafrikanischen Küste auf eine Passage nach Europa warten“, in schweren Grenzen. Die Tatsache, dass sie überhaupt das Licht der Öffentlichkeit für sich und ihre Aktion benutzen wollten, gilt als einzige Überschreitung der „Grenzen von selbstloser Hilfe zur Selbstdarstellung“. (SZ, 19.7.) Ein „Medienspektakel“ hätten sie „inszeniert“, hilflose (hier ausnahmsweise und ganz kurzfristig einmal nicht „kriminelle“, sondern unschuldige) Flüchtlinge „instrumentalisiert“ und damit nicht weniger, als „ihre eigenen Ziele verraten“. (ebd.)
Nun würde zwar kein Mitarbeiter des liberalen Weltblatts ernsthaft behaupten, dass alles, worauf er seine Kameras und Textverarbeitungsprogramme richtet, dadurch schon unlauterer Absichten und Machenschaften überführt sei. Ganz im Gegenteil pflegen sie doch ansonsten das Selbstbewusstsein, dass es ihre Öffentlichkeitsarbeit ist, die hehren Zielen und wertvollen Anliegen zum Erfolg verhilft. Aber sehr genau wissen sie zu unterscheiden, wem die Inszenierung einer Öffentlichkeit zusteht und wem eben nicht. Wer kein Recht auf seiner Seite hat, hat auch keine Moral auf selbiger und wird selbstzufrieden mit dem „Entzug der Glaubwürdigkeit“ bestraft.
Derweil die Cap Anamur also am gnadenlos guten Gewissen des Imperialismus und seiner getreuen Öffentlichkeit, die schon lange weiß, dass das Los der Flüchtlinge „bedauerlich“, durch Einwanderung aber „nicht zu lösen“ ist, auf Grund läuft, denken europäische Flüchtlingsverwalter schon längst über „die Folgen“ nach. Eine gerechtere „Lastenverteilung“ für die Kosten des Abschiebens zum Beispiel, Unterstützung auf hoher See gegen die Invasion von der anderen Seite des Mittelmeers, oder auch den von Innenminister Schily neu aufgegriffenen, britischen Vorschlag, Flüchtlingslager gleich in Nordafrika, also direkt im Erzeugerland zu bauen. Viel „Unmenschlichkeit“ könnte da vermieden werden, wenn der Flüchtende gar nicht erst ins Wasser gelangt.
Wir sehen also: Man kann etwas tun!