Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Boni für ‚gute Leistung‘ im Niedriglohnland:
Ein Update zur Lohngerechtigkeit rund um die Tarifrunde 2012

Anfang März inszenieren die Konzerne ein spektakuläres Prämienwesen: „Autokonzerne schütten Rekordprämien aus – VW zahlt seinen 90 000 Beschäftigten 7500Euro. ‚Damit werde gute Leistung und wirtschaftlicher Erfolg honoriert‘ sagte VW-Vorstand Neumann.“ (SZ, 9.3.12) Da kommt Freude auf: „Hurra – heute ist Zahltag!“ jubelt Bild (14.3.) für ihre Leser. Kein Wunder, die brauchen das Geld. Fragt sich nur, was da bezahlt wird und warum.

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Boni für ‚gute Leistung‘ im Niedriglohnland:
Ein Update zur Lohngerechtigkeit rund um die Tarifrunde 2012

Anfang März inszenieren die Konzerne ein spektakuläres Prämienwesen: Autokonzerne schütten Rekordprämien aus – VW zahlt seinen 90 000 Beschäftigten 7500 Euro. ‚Damit werde gute Leistung und wirtschaftlicher Erfolg honoriert‘ sagte VW-Vorstand Neumann. (SZ, 9.3.12) Da kommt Freude auf: Hurra – heute ist Zahltag! jubelt Bild (14.3.) für ihre Leser. Kein Wunder, die brauchen das Geld. Fragt sich nur, was da bezahlt wird und warum.

Die Boni-Aktion fällt in die erste Phase der Tarifverhandlungen, die Gewerkschaft baut sich auf:

„Wir sind mit passgenauer Tarifpolitik gut gefahren. Es war richtig, zuerst die Existenz von Firmen und Arbeitsplätze zu sichern. Aber jetzt muss der gerechte Anteil her, es muss tatsächliche Reallohnsteigerungen geben. Die Stimmung draußen ist: Wann, wenn nicht jetzt?“(DGB-Chef Sommer in Bild, 13.2.)

Dagegen stellt der Chef des Unternehmerverbands Gesamtmetall klar:

„Maßstab für eine gerechte Lohnpolitik muss die durchschnittliche Leistungskraft der Betriebe sein. Wenn Konzerne wie zuletzt BMW, VW oder Daimler vorübergehend außerordentlich gut abschneiden, können sie das durch Bonuszahlungen auf den Tariflohn obendrauf ausgleichen, ohne dass sich solche Effekte in der Lohntabelle verewigen.“ (Kannegießer, Augsburger Allgemeine Zeitung, 14.4.)

Damit sind die zwei gegensätzlichen Standpunkte auf dem Tisch: Die Gewerkschaften meinen, dass die jetzigen Gewinne die Unternehmer zu Lohnerhöhungen verpflichten würden. Das weist Kannegießer zurück: Solche Lohnerhöhungen würden sich „in der Lohntabelle verewigen“, außerdem Auswirkungen auf die künftigen Lohnerhöhungen haben, und das darf nicht sein. Genau deswegen gibt es die Bonuszahlungen: Wenn die Gewerkschaften schon eingesehen haben, dass Tariflöhne passgenau auf den Markterfolg der Betriebe zugeschnitten sein müssen, dann muss eben das Prinzip der Nicht-„Verewigung“ festgeschrieben werden. Die in der Krise vereinbarten Billiglöhne werden beibehalten, und außergewöhnliche Erfolge haben mit Veränderungen im Tariflohn nichts zu tun. Die Boni werden ausgeschüttet ohne tarifliche Verpflichtung, sie sind ausdrücklich kein Entgelt für geleistete Arbeit, sie werden bezahlt – frei nach Marktlage – als Anerkennungsprämie für den Erfolg, den der Betrieb aus seinen Arbeitern herausgewirtschaftet hat.

Das ist mal die erste Klarstellung zum Geld, das der Kapitalist dem Arbeiter bezahlt: Der Kapitalist kauft sich sein Recht auf Gewinn, im Gewinn liegt der Zweck der geleisteten Arbeit – oder sie ist nichts wert. Deswegen setzt der Lohn sich zusammen aus tariflichen Niedriglöhnen (Tariflöhne sind immer Mindestlöhne. Arbeitgeberfunktionär Hundt) und Extrazuteilungen als vom Unternehmen freiwillig gewährte Gewinnausschüttung. Die Gewerkschaft hat da mit ihren Kriterien gerechter Beteiligung am Gewinn nichts zu melden; die Belegschaften, die billiger arbeiten und mehr leisten, sollen ohne Gewähr darauf vertrauen, dass ihr Lohninteresse bei ihren Chefs bestens aufgehoben ist.

Aber bekanntlich gibt’s nichts umsonst: Die Prämien begründen zwar keinen Anspruch auf höheren Lohn für zukünftig zu leistende Arbeit; einen Anspruch auf zukünftig zu leistende Mehrarbeit zum tariflichen Niedriglohn begründen sie durchaus:

„Betriebsratchef Osterloh betonte, die Mitarbeiter hätten Außergewöhnliches geleistet. Dies sehe man an den vielen Überstunden und Sonderschichten. Nun profitierten sie davon. Die Erfolgsbeteiligung sei allerdings auch Ansporn für die Zukunft. In den nächsten Monaten werde die Arbeit bei VW nicht weniger. Die Mitarbeiter würden wieder ‚mit ganzer Kraft‘ arbeiten, kündigte er an.“ (SZ, 9.3.)

Der Belegschaftsvertreter im Betrieb begrüßt diese vom Lohn entkoppelte, sehr sachgerecht als ‚Honorierung‘ benannte Bezahlung seiner Leute und legt sie gleich auf weiteres Ranklotzen fest. Was dafür bezahlt werden wird, werden sie dann nächstes Jahr schon sehen.

*

Auf Grundlage dieses Prinzips der Bezahlung der geleisteten Arbeit lässt der Chef des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall in der öffentliche Diskussion zur Metall-Tarifrunde folgendes Statement verlauten:

Stern: „Herr Kannegießer, was ist für Sie Gerechtigkeit?“ Kannegießer: „Dass jeder den Lohn erhält, den er – gemessen an seiner Leistung – verdient. Das ist Aufgabe der Tarifpolitik. Man muss aber auch die persönlichen Notwendigkeiten eines Menschen berücksichtigen. Was braucht er zum Leben? Das auszugleichen ist Aufgabe der Solidargemeinschaft.“ (Stern, 7.3.)

Das ist die zweite Klarstellung über das Geld, das der Kapitalist dem Arbeiter zahlt: Dasselbe Prinzip, mit dem erfolgreiche Autofirmen ihre Belegschaften glücklich machen – Geld für Arbeit gibt es in Abhängigkeit von der Rendite des eingesetzten Kapitals –, rechtfertigt nicht bloß passgenaue Billigtarife, sondern es rechtfertigt erklärtermaßen Hungerlöhne. Auch das muss mal deutlich gesagt werden – meint der Unternehmerchef!

Kannegießer will nämlich mit einer Vorstellung über Lohn und Lebensunterhalt endgültig aufräumen, die ein paar Jahrzehnte lang die Lebenslüge im „Modell Deutschland“ war: Dass man als Arbeitnehmer vom Lohn nicht nur leben muss, sondern von ihm auch leben kann. Die Wahrheit über 40 Jahre deutschen Kapitalismus war diese Vorstellung von den Segnungen einer gelungenen „Sozialpartnerschaft“ sowieso nie. Erstens gab es auch damals genug Existenzen, die mit ihrem Lohn nicht einmal einen selbstständigen Lebensunterhalt hinbekommen haben. Und für das „historisch-moralische Element“ im Lohn, aus dem die große Mehrheit ihren Lebensunterhalt bestritten hat, hat es schon Gewerkschaften gebraucht, die das in ihren Lohnkämpfen als Standpunkt praktiziert und die entsprechenden Lohnerhöhungen den Unternehmern abgetrotzt haben. Praktisch ist dieser Standpunkt in der deutschen Lohnlandschaft seit längerem erledigt. Nicht erledigt ist für Kannegießer jedoch offenbar, dass im öffentlichen Bewusstsein da und dort immer noch der Anspruch existiert, dass man als Arbeiter irgendwie „vom Lohn leben können müsste“ – für den Metaller-Chef ganz schlicht systemwidrig. Der Lohn wird bezahlt, um aus den Beschäftigten einen Gewinn herauszuwirtschaften. Der Gesichtspunkt, was man als Beschäftigter zum Leben braucht, geht die Unternehmer schlicht nichts an, den reicht der Unternehmerpräsident heute freundlich und gelassen als Aufgabe der Solidargemeinschaft an den Sozialstaat weiter.Was vor zwei, drei Jahren noch ein kleiner Skandal war, als der Ökonomie-Professor Sinn diese „These“ über den Lohn „gewagt“ hat; was am sozialen Status des ‚Aufstockers‘ noch skandalisiert wurde, nämlich dass viele Arbeitsplätze ihren Besitzer nicht mehr ernähren und die deshalb dem Staat auf der Tasche liegen – darauf besteht der Chef von Gesamtmetall nun wie auf einer Selbstverständlichkeit, die keinen mehr weiter aufregt.

Und das ist nicht bloß ökonomisch vernünftig – das ist auch die einzig wahre Lohngerechtigkeit!

Frage: „Was ist der gerechte Lohn, Herr Kannegießer?“ Kannegießer: „Bei einem gerechten Lohn müssen immer zwei Seiten berücksichtigt werden. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die ihren Lohn für geleistete Arbeit erhalten; auf der anderen finden sich diejenigen, die den Lohn für die geleistete Arbeit bezahlen müssen. Hier muss es zu einem vernünftigen und fairen Ausgleich kommen. Für die Firmen müssen die Löhne finanzierbar sein. Das geht nur, wenn die Firmen für ihre Produkte Preise erlösen, die Löhne in dieser Höhe rechtfertigen. Dies ist die eine Seite der Medaille. Bei zu hohen Löhnen bricht dieses System nämlich zusammen.“ Frage: „Und wo bleiben die Beschäftigten?“ Kannegießer: „Aus Sicht der Arbeitnehmer müssen Löhne je nach Leistung und Anforderungen sorgsam gestaffelt werden. Nur so werden Löhne als angemessen empfunden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man von einem gerechten Lohn sprechen.“ (Augsburger Allgemeine Zeitung, 14.4.)

Das ist doch mal ein übersichtliches System in dieser komplexen Welt: Jedem das Seine! Wer Lohn bezahlt, hat nicht bloß das Anrecht auf die mit ihm gekaufte Arbeit und das erarbeitete Produkt, sondern er hat ein Anrecht auf das, worum es einem Kapitalisten einzig und allein geht: Auf Rendite, auf Überschuss aus den Produkten der gekauften Arbeit im Verhältnis zu deren Preis. Der Lohn ist nicht bloß überhaupt vom Betriebserfolg abhängig, der Kapitalist zahlt nicht bloß die Arbeit, an der er sich bereichert: Er zahlt und erwirbt ein Recht auf seine Bereicherung, wenn er sein Geld in Arbeit investiert.

Wer Lohn empfängt, erwirbt das Anrecht, dass seinem Gerechtigkeitsempfinden Genüge getan wird. Von Arbeitnehmerseite braucht es für einen gerechten Lohn nicht mehr, als dass die Löhne sorgsam gestaffelt werden, jeweils bezogen auf die besondere Leistung des besonderen Arbeitnehmers – so als hätte die Höhe des Lohn darin auch ihren Grund. Dann ist der Lohn gerecht und die Welt in Ordnung!