Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der „nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“:
Der Sozialstaat organisiert die Elendskarriere des proletarischen Nachwuchses neu
Mitte Juni 2004 einigen sich die rotgrüne Bundesregierung und die nationalen Unternehmerverbände und Handwerkskammern auf einen „nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“. Der staatliche Anspruch, grundsätzlich allen Haupt- und Realschulabgängern durch eine betriebliche Ausbildung einen Einstieg ins gesittete proletarische Berufsleben zu ermöglichen, soll durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Paktpartner erfüllt werden.
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Der „nationale Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs in Deutschland“
Der Sozialstaat organisiert die
Elendskarriere des proletarischen Nachwuchses neu
Mitte Juni einigen sich die rotgrüne Bundesregierung und die nationalen Unternehmerverbände und Handwerkskammern auf einen „nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“. Der staatliche Anspruch, grundsätzlich allen Haupt- und Realschulabgängern durch eine betriebliche Ausbildung einen Einstieg ins gesittete proletarische Berufsleben zu ermöglichen, soll durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Paktpartner erfüllt werden. Mit dieser Selbstverpflichtung wird der Kampf aufgenommen gegen eine seit einigen Jahren bilanzierte und Jahr für Jahr immer größer werdende „Lehrstellenlücke“, für die ein „Trend auf dem Ausbildungsmarkt“ verantwortlich zeichnen soll, der wiederum zu einem „immer stärkeren Auseinanderklaffen zwischen Angebot und Nachfrage nach betrieblicher Ausbildung“ führt.
Auch dieser Trend hat einen Macher. Der Staat kennt und anerkennt das Subjekt dieses „Ausbildungsmarkts“, das ihm seit geraumer Zeit seine Dienste versagt: Schließlich hat er die Ausbildung und Unterbringung des proletarischen Nachwuchses in die Berufe dem Kapital weitgehend überantwortet und sie damit von dessen Gewinn-Kalkulation abhängig gemacht. Die Haupt- und Realschulabgänger sollen ja auf einer Lehrstelle von den Betrieben benutzt werden und dadurch die spezifischen Berufsfertigkeiten lernen. Der Ausbildungsmarkt ist als Teil des Arbeitsmarkts organisiert, und deswegen steht eine Verpflichtung der Unternehmen zur Ausbildung quer zu ihrer Freiheit; die Ansage des Staates, die mit dem Pakt in die Welt gesetzte Vorgabe, dass wirklich jeder Jugendliche unterkommt, ist darum ein gewusster Idealismus. Denn die sozialstaatliche Praxis, die Ausbildung der Jugendlichen für die gemeinen Berufe den privaten Anwendern ihrer Arbeitskraft zu überlassen, geht nicht mehr auf; der proletarische Nachwuchs wird nicht weiter gebraucht, es gibt keine Lehrstellen für ihn, weil das Kapital keinen Bedarf an ihm hat – und das ist die Geschäftsgrundlage des Pakts zwischen Staat und Kapital. Dem Haufen überschüssiger Jugend, den der Sozialstaat jetzt am Hals hat, soll zwar ein Einstieg in ein proletarisches Berufsleben verschafft werden, das aber ohne Verstoß gegen die Gesetze auch dieses „Marktes“.
Das lauthals verkündete sozialstaatliche Credo: „Jeder Jugendliche kriegt einen Ausbildungsplatz!“ glauben Clement und Konsorten selber nicht. Deshalb konstruieren sie – scharf aufs Einvernehmen mit „der Wirtschaft“, der sie die Gleichung, dass betriebliche Ausbildung Ausbeutung ist, nicht bestreiten wollen – mit dem jetzt aufgelegten „nationalen Pakt“ einen Schein von verantwortlicher (Selbst-)Verpflichtung der Betriebe in Kombination mit einer praktisch wahr gemachten Schuldzuweisung an die jugendliche Klientel. Erstens anerkennt der Staat den kapitalistischen Grund des Übels – wer vom Kapital nicht gebraucht wird, ist zu viel –, wenn er einerseits sich selbst verpflichtet und einen Teil der überschüssigen Jugend von der Straße nimmt (in die Bundesverwaltung und sonst wo hin) und das Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe auf Eis legt, weil er das Kostenargument der Wirtschaft gelten lässt; und andererseits verpflichtet er die Wirtschaft nicht, sondern gibt sich mit ihrer „Selbstverpflichtung“ zufrieden, die er ohne Gesetzeszwang als verbindlich akzeptiert. Deshalb ist es nichts als staatlich abgesegnete Augenwischerei, wenn die Wirtschaft ihre im Pakt eingegangene freiwillige Selbstverpflichtung – sie setzt sich „das verbindliche Ziel“, „während der dreijährigen Dauer des Pakts jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben“ –, ohne dass ihr widersprochen würde, präzisiert: „Neu“ bedeutet nicht „zusätzlich“ und für die „Paktstatistik“ wird all das zusammengezählt, was „für das Gesamtbild der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft wichtig ist.“ Beides zusammen ist das sozialstaatliche Eingeständnis, dass sich Ausbildung und Ausbeutung der Jugend per Saldo auf Dauer nicht decken, wenn die Ausbildung eine abhängige Variable des Bedarfs des Kapitals nach billigen Azubis ist.
Dem tragen die Paktpartner Rechnung und werden zweitens zynisch produktiv. Sie drehen den ökonomischen Zusammenhang schlicht um und tischen kontrafaktisch die Lüge auf, dass es eigentlich an den jungen Leuten selber liegt, wenn sie keine Lehrstelle finden: Es mangelt ihnen an Berufsfähigkeit, an Qualifikation fürs Berufsleben, lautet der Befund: Wären sie nur qualifiziert genug, hätten sie eine Lehrstelle. Im Klartext: Wer nicht gebraucht wird, ist eben nicht geeignet. Wer sagt’s denn schon immer, dass der eigentliche Grund der Jugendarbeitslosigkeit das untaugliche Angebot ist, dass man den Unternehmern diese Schulabgänger im Grunde nicht zumuten kann?
Die praktische Umsetzung dieser Schuldzuweisung ist die Schaffung eines neuen Status, eine zusätzliche Stufe für die Schulabgänger vor dem Einstieg in den Beruf: Es wird – „als Brücke in die Berufsausbildung“ – eine neu entwickelte Einstiegsqualifizierung mit Kammerzertifikat eingeführt; und für die „Berufsausbildungsvorbereitung“ wird das Angebot „für Jugendliche, die noch nicht im vollen Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung“(!) verfügen, um 50 neue Qualifizierungsbausteine erweitert. Die Paktpartner tun nachgerade so, als würden sie eine Qualifizierungsoffensive starten, als deren negativer Ausgangspunkt die schwachköpfigen Jugendlichen, die mit neuen Selektionskriterien beglückt werden, herhalten dürfen. Die Schulabgänger können sich dann an den Kriterien Ausbildungswilligkeit und -fähigkeit abarbeiten und bewähren, so als läge es tatsächlich an Unterschieden zwischen „individuellen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven“, wenn es insgesamt für alle zu wenig Lehrstellen gibt. So macht der Pakt es zur Sache eben der „Individuen“, sich innerhalb des Kollektivs der arbeitslosen Jugend zu differenzieren und ihre gar nicht individuelle Karriere nach unten in den nutzlosen Bodensatz anzutreten.
Den haben die Macher des Pakts auch schon ausgemacht im
Kollektiv der „jungen Menschen, die am Anfang ihres
Berufslebens stehen“, das sie aber in diesem Sinne nie
antreten werden, da sie weder eine Lehrstelle gefunden
noch eine der berufsvorbereitenden Maßnahmen oder eine
Praktikumsstelle ergattert haben, die jedoch – das ist
das am Ende eigentlich Ärgerliche – immer noch in der
Statistik rumlungern. Aber versprochen ist versprochen:
Auch sie erhalten weiterhin eine Perspektive. Die
Jugendlichen, die bis Ende September durchs Raster
fallen, werden in sogenannten Nachvermittlungsaktionen
mit Hilfe eines noch nicht näher definierten
Kompetenzchecks geprüft, ob sie sich überhaupt zu was
eignen. Zu einem eignen sie sich alle Mal – durch „aktive
Mitwirkung“ ihren Willen zu beweisen, dass sie die
Betreuung durch den Sozialstaat weiter verdienen. Also
dürfen sie Vorladungstermine nicht verschwitzen, die
meist absichtsvoll kurzfristig mitgeteilt werden; sie
müssen ständig für Vermittlung oder Ausbildungskurse
verfügbar sein; sie müssen Mobilität beweisen, d.h. der
Zumutung nachkommen, überall („überregionale
Vermittlung“) irgendeinen („Ausgleich zwischen
unterschiedlich nachgefragten Branchen“) Ausbildungsjob
anzunehmen, wenn er angeboten wird. Alles halt, was
bestens bekannt ist aus dem sozialstaatlichen Umgang mit
ihren älteren Klassenbrüdern. Der Staat rechnet hier aus
Erfahrung damit, dass 50 Prozent der Jugendlichen, die in
der Nachvermittlung landen, bei dieser Willensprüfung
durchfallen. Über sie wird dann das Urteil gefällt, dass
sie nach individueller Prüfung nicht mehr zum Kreis
der Bewerber
gehören und damit als nicht mehr
unversorgt
gelten. Damit bilden sie den Bodensatz der
offiziell abgeschriebenen Jugend: Dieser Status
bereinigt zum einen die Statistik und trägt enorm zum
Schließen der Lehrstellenlücke bei; zum andern wird
diesen Jugendlichen für drei Monate ihre staatliche
Grundsicherung gesperrt. Ihr Recht auf
Ausbildungsförderung verwirken sie damit jedoch nicht,
denn das ist ja eherner Bestand dieses Pakts – was immer
man davon hat.
Noch ein Beitrag zur Verwaltung und Förderung der verwahrlosten Jugend, für die der ganze Pakt ein richtungsweisendes Dokument ist: Er organisiert eine Sortierung der überflüssigen Jugend – und da ihm die Klientel nicht ausgehen wird, hat er eine große Zukunft.