Aus der Reihe „Was Deutschland bewegt“
Pandemie XVIII.
Deutschland im Winter-Lockdown – eine Zwischenbilanz

Mit der permanenten Bedrohung durch das Coronavirus verfährt die Obrigkeit hierzulande, wie es sich für ein christlich-abendländisches Gemeinwesen gehört: Im Mittelpunkt ihrer Pandemiebekämpfung steht das Individuum und gibt dem Staat Anlass zur Frage, wo und wie es sich ansteckt, und wie sich genau das effektiv verhindern lässt. Die sich daraus ergebende seuchenpolitische Losung – Kontaktverhinderung – wirft unmittelbar das Problem auf, wie sich unter dieser Bedingung die fortbestehenden unabweisbaren Notwendigkeiten einer funktionalen individuellen Lebensführung aufrechterhalten und sicherstellen lassen und wie sich die als alternativlos erachteten Restriktionen des bürgerlichen Lebens mit der Freiheitsgarantie der Verfassung vereinbaren lassen. An beidem arbeitet sich die Politik im Lockdown unentwegt ab und produziert damit einige interessante Klarstellungen über den Charakter des Gemeinwesens.

Aus der Zeitschrift
Siehe auch
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung

Pandemie XVIII.
Deutschland im Winter-Lockdown – eine Zwischenbilanz

I. Die politische Vernunft des Lockdowns

Mit der permanenten Bedrohung durch das Coronavirus verfährt die Obrigkeit hierzulande, wie es sich für ein christlich-abendländisches Gemeinwesen gehört: Im Mittelpunkt ihrer Pandemiebekämpfung steht das Individuum und gibt dem Staat Anlass zu der doppelten Frage, wo und wie es sich – womöglich, wahrscheinlich – ansteckt und wie sich genau das effektiv verhindern lässt, indem es daran gehindert wird. Die Antwort auf die erste Frage fällt so klar wie abstrakt aus: Kontakte – die gilt es, das ist die ebenso schlichte wie komplizierte Antwort auf Frage 2, zu verhindern, d.h. zu unterbinden.

Gemäß dem offiziellen Ethos der Politik handelt es sich dabei um eine leicht verständliche Forderung der medizinischen Vernunft, die die politisch Verantwortlichen dem gemeinen Volk unermüdlich nahebringen müssen, auf dass es einsichtig weiter das Nötige tut, nämlich Abstand hält. Das Problem: Bereits das steht voll in Widerspruch zum systemgemäßen Umgang der Herrschaft mit ihrem Publikum.

Denn was das vernunftbegabte Individuum selbst betrifft, ist und bleibt die Vernunft dessen Privatangelegenheit, also eine Frage des unverbindlichen Meinens. Als solche – und nur als solche – ist sie von Rechts wegen kodifiziert und darf als unantastbarer Inbegriff bürgerlicher Freiheit gelten. Entsprechend kommt die Herrschaft den Bürgern, wenn sie sie zu einsichtigem Verhalten aufruft, auch nicht wirklich mit Vernunft: Zwar gibt es im aufgeklärten bürgerlichen Abendland Wissenschaft und Ausbildung, aber beides eben überhaupt nicht als – freie, einsichtige – Festlegung, weder der Herrschaft noch der Regierten, auf so etwas wie richtige Argumente, die einen Konsens als Folge geteilter Wahrheit herstellen könnten. Das wäre, rechtsstaatlich gesehen, Freiheitsberaubung durch Indoktrination. Vernunft ist einfach nicht die Ebene, auf der Volk und Führung miteinander verkehren. Stattdessen ist – wiederum passend zum Individuum und dessen Freiheit vor aller geistigen Bevormundung – die Einflussnahme der Herrschaft aufs allgemeine Verhalten eine Frage von durch das Recht gesetzten Verbindlichkeiten, erfolgt also auf Basis allgegenwärtiger öffentlicher Gewalt, die das Tun und Lassen ihrer Rechtssubjekte per Vorschrift regelt. Dafür nimmt die Obrigkeit durchaus Vernunft in Anspruch – nämlich die oben wie unten als unzweifelhaft vernünftig vorausgesetzte Notwendigkeit von Regeln mit Gesetzeskraft, von Verbindlichkeit jenseits von Einsicht; außer eben der, dass in dieser Welt Regeln ohne Gewalt nicht zu haben sind.

Die Berufung aufs medizinisch Vernünftige baut also nicht darauf, dass es zwischen Regierung und Volk doch wenigstens in diesem Ausnahmefall einmal um wissenschaftliche Erkenntnisse gehen könnte, sondern reklamiert einen guten Grund für die Vorschriften der Staatsmacht. Wie bei all ihren Vorschriften verzichtet sie nicht auf einen durch leicht zitierbare ‚Grundwerte‘ geadelten, vor allem aber alternativlosen Sachzwang, der den gesetzlichen Zwang rechtfertigt, ohne dass von dieser Rechtfertigung irgendetwas abhinge. Denn da fängt wieder das Reich der Freiheit an, für wahr zu halten, was man für wahr halten will...

Der generelle Beschluss der Obrigkeit, den menschlichen Mittelpunkt all seiner Fürsorge an Kontakten zu hindern, kann nicht das letzte Wort sein. Die seuchenpolitische Losung wirft unmittelbar zwei fundamentale Folgefragen auf: Wie lassen sich unter dieser Bedingung die fortbestehenden unabweisbaren Notwendigkeiten einer funktionalen individuellen Lebensführung aufrechterhalten und sicherstellen (II.)? Und – für einen bürgerlichen Rechtsstaat auch ganz wichtig – wie lassen sich die als alternativlos erachteten Restriktionen des bürgerlichen Lebens mit der Freiheitsgarantie der Verfassung vereinbaren (III.)? An beidem arbeitet sich die Politik im Lockdown unentwegt ab und produziert damit einige interessante Klarstellungen über den Charakter des Gemeinwesens.

II. Die Herausforderungen der bürgerlichen Lebenswelt an die Corona-Politik – und umgekehrt: Die Zumutungen der seuchenpolitischen Vernunft an die individuelle Lebensführung

Was die Bewältigung der ersten Frage angeht, steht nicht weniger an als die praktische Durchmusterung und stückweise Umorganisation mehr oder weniger aller Abteilungen des gesellschaftlichen Lebensprozesses, damit sie unter Corona-Bedingungen irgendwie weiter funktionieren können.

1. Die Welt der Freizeitgestaltung

Bereits im ersten Lockdown hat die epidemiologisch beratene Hoheit das bunte Treiben, das sich insgesamt als außerhäusliches Freizeitgeschehen zusammenfasst, mit seinen vielen unbeschwerten und engen menschlichen Kontakten als Ansteckungsgefahr ausgemacht. Private Zusammenkünfte wurden entsprechend reglementiert und diverse Arten von Veranstaltungen und Geselligkeiten im öffentlichen Raum – von der Oper bis zur Brettljause – abgesagt. Aus hoheitlicher Sicht fallen diese Kontakte, im Unterschied zu manch anderen, in die Rubrik ‚nicht unbedingt notwendig‘, weil sie eben in der Sphäre der Freizeit stattfinden, in der die Bürger sich frei nach ihrem Gusto einteilen. Bei der bevorzugten Lahmlegung solcher Kontakte bleibt es dem Staat deshalb zunächst erspart, sich direkt mit dem großen Reich der Notwendigkeiten auseinandersetzen zu müssen, auf die er seine Bürger als Erwerbspersonen festlegt.

Indirekt muss er es allerdings schon. Denn beim zweiten Blick auf verzichtbare Kontakte im Freiraum der Individuen wird deutlich, dass sich um diese Freiheit herum eine ganze Welt von Notwendigkeiten des Gelderwerbs aufgebaut hat. Mit der Kontaktsperre wird nicht bloß das Freizeitvergnügen, sondern das umfängliche Geschäft damit lahmgelegt. Das macht den Eingriff für den Staat zum Problem. Er ist konfrontiert mit der – sonst nie beachteten, längst gewohnten – Wahrheit der Freiheitssphäre der Individuen: Sie mag deren frei gesetzte Zwecke beinhalten, objektiv ist sie die Sphäre der Freizeitindustrie und damit ein Musterfall der Subsumtion der Menschen als Kunden unter Interesse und Notwendigkeiten des Geschäfts.

Die marktwirtschaftliche Bedeutung dieser Unterabteilung des nationalen Kapitalismus wird in den bilanzierten Umsatzeinbrüchen des Jahres 2020 greifbar, sodass ausgerechnet die Zwangspause des Kultur- und Freizeitbetriebs dessen wirklichen Stellenwert in Erinnerung bringt; selbiges gilt für die Millionen kleinbürgerlicher Existenzen vom Künstler bis zum Kellner, die davon abhängen, dass an der Kundschaft pausenlos Geld verdient wird. Das ist jedenfalls die Problemlage, die der Staat ernst nimmt; ernst genug, um den von Verdienstausfall Betroffenen mit Geld auszuhelfen; was ihn sogleich daran erinnert, sich beim Lahmlegen auch in diesem Bereich zurückzuhalten.

Mit seinen Hilfen eröffnet der Staat prompt und wieder ganz systemgemäß eine heftige Konkurrenz der diversen Freizeitbranchen um Beachtung. In der Welt des Sports darf sich der Profifußball einer Vorzugsbehandlung erfreuen und wird von der verordneten Schließung weitgehend verschont. Damit die Symbiose aus lokalpatriotischer Kulturpflege und dem großen Geld, das in dieser Sphäre verdient wird, weitergehen kann, präsentieren sich die abgezockten Ligamanager und ihre Vereine für einen Moment als Erziehungsanstalt, die sich in der Übererfüllung der staatlichen Hygienemaßnahmen als moralisches Vorbild bewährt und sich so ihren Spielbetrieb redlich verdient. Unter den fehlenden Stadionbesuchern leiden nicht nur die Kulisse und die Einnahmen aus dem Ticketverkauf: Negative Auswirkungen auf die Einschaltquoten – und damit auf die Umsätze, die vermittelt über die Werbeindustrie mit den Massen vor den Fernsehschirmen gemacht werden – werden ebenfalls befürchtet. Umso mehr vermissen die Vereine ihre treuen Fans. Außer Frage steht für den Staat außerdem die Notwendigkeit großer Geldzuwendungen an Großunternehmen von besonderer volkswirtschaftlicher und nationaler Bedeutung, etwa Lufthansa und TUI. Mit dem Argument ‚Arbeitsplätze!‘ bekennt die Politik sich offensiv zur existenziellen Abhängigkeit betroffener Arbeitnehmer vom Geschäftsgang; es schlägt alle idealistischen Plädoyers für ein ökologisches ‚Umdenken‘ aus Anlass der Krise. Die Ruinierung ganzer Länder infolge des Irrsinns ihrer totalen Funktionalisierung fürs Tourismusgeschäft kann leider nur folgenlos bedauert werden.

Im Inland hingegen wird unentwegt, unter Zuhilfenahme aller möglichen Heucheleien, auch auf die Spätfolgen der Stilllegung des Freizeit- und Kulturbetriebs für den Standort aufmerksam gemacht, damit die Politik sie hoffentlich mit ihren flankierenden Finanzhilfen bedenkt: Spielstätten und Etablissements aller Art droht die Pleite; Touristenattraktionen gehen – für immer – kaputt, wenn sie eine Saison lang nicht besucht werden. Innenstädte drohen noch weiter zu ‚veröden‘ und beschauliche Berghänge unbeschneit und unbefahren zu bleiben; zu den gekniffenen Weihnachtsmarktbudenbetreibern gesellen sich jammernde Hoteliers und Gastronomen, die nicht wissen, ob sie jemals wieder aufmachen können, und von deren Geschäftsumsatz zudem noch viel mehr erwerbstätige Existenzen abhängen, woran sie bei der Gelegenheit gerne erinnern.

Daneben kämpfen die kulturell höherwertigen Abteilungen der Branche noch mit allerlei schöngeistigen Ideologien zum unentbehrlichen Gebrauchswert ihrer Ware um die geldwerte Anerkennung ihrer Wichtigkeit; ohne Rücksicht auf den Offenbarungseid über den wirklichen Stellenwert der von ihnen bemühten Ideale und Höchstwerte im System der Marktwirtschaft, den sie sich damit leisten: Ohne dass sie Geld damit verdienen können, ist auch ihre schöne Kunst buchstäblich nichts wert.

Ein Stück Wahrheit liegt allerdings doch in all den Beschwörungen der Unentbehrlichkeit der Gebrauchswerte und Dienstleistungen für Volk und Elite vom Oktoberfest bis zur Kunstausstellung und der Beschwörung entsprechender Sehnsüchte der ausgesperrten Kundschaft: Ohne die Fiktion eines frei gewählten Zwecks aller Mühen des dem Geldverdienen gewidmeten Alltags, die Kunst und Kneipen so gerne bedienen, ist dieser Alltag ganz schlecht auszuhalten. Davon zeugt auch der Boom entsprechender Ersatzveranstaltungen in der Welt des Digitalen; ebenso wie die begleitenden Klagen der Kulturschaffenden, eine gestreamte Oper, eingespielt vor Pappkameraden statt echtem Publikum, sei dann doch nicht das wahrhaft Schöne. So enthält die berechnende Heuchelei der Freizeitmacher noch einen Offenbarungseid über die Systemrelevanz des Vergnügens.

Dem Staat ist das nicht fremd, sodass er viel Verständnis für die entsprechenden Lobby-Beschwerden demonstriert. An der schönen Idee, die sich in der Kunst austobt, es ginge letztlich doch um mehr als um das schnöde Geldverdienen, hält auch er selbst bei dessen praktischer Unterbindung unbeirrt fest. Und er bekennt sich zur systemtragenden Rolle der kompensatorischen Leistungen des Freizeitgeschehens, indem er – besonders um die Weihnachtszeit – Fingerspitzengefühl beim Eingriff in die Freiheitssphäre demonstriert und viel Verständnis dafür aufbringt, dass seine Maßnahmen für die kultur- und reisewütige Menschheit eine ziemliche Zumutung sind. Umso mehr plädiert er mit seinem Bekenntnis dann selbst auf ‚Verständnis‘ seitens seiner Adressaten...

2. Die Welt des Konsums

Dem Einzelhandel und dem Dienstleistungssektor ergeht es im Lockdown ähnlich wie der Kultur- und Freizeitindustrie: Wegen Ansteckungsgefahr werden sie in weiten Teilen dichtgemacht, bis auf all jene Geschäfte und Etablissements, die zur Grundversorgung offen bleiben müssen. Zumindest das dichte Gedränge um – aus Sicht hoheitlicher Verantwortung – materiell nicht unbedingt notwendige Waren und Dienstleistungen unterbindet der Staat und bringt damit ein Unterscheidungskriterium zur Anwendung, das außerhalb des Katastrophenfalls nichts gilt und dem er sich ansonsten energisch verschließt, weil planwirtschaftliche Bevormundung des allseits umworbenen Verbrauchers Gift für das marktwirtschaftliche Geschäft ist.

Dem Staat ist völlig klar, dass er mit seinem Rückfall auf den Standpunkt der Versorgung den gewöhnlichen Geschäftsgang des Konsumsektors – und in zweiter Instanz die Geschäfte, die dem vorausgehen – erheblich schädigt, wenn er die Schnittstelle zwischen dem Kapitalkreislauf und dem Endverbraucher kappt. Eine generelle Kompensation als flankierende Maßnahme ist ihm deshalb gleich eingefallen. Mit der stellt die Hoheit auf ihre Art klar, welche systemtragende Rolle das Individuum mit seinem persönlichen Geschmack und seinen Bedürfnissen als Konsument in der Welt der Marktwirtschaft spielt: Dessen Kauflaune soll durch den zeitlich befristeten Verzicht auf ein paar Prozentpunkte der Mehrwertsteuer angekurbelt werden – und dadurch der Gewinn in Schwung kommen. Keiner hat je daran gezweifelt, dass das zusätzlich verfügbare Geld garantiert ‚in den richtigen Händen landet‘, falls es die über Preisnachlässe überhaupt je verlassen hat und die Händler es als erhöhte Gewinnspanne nicht gleich für sich behalten haben. Wie schön: Ein planvoller Eingriff des Steuerstaates in die freie Anarchie der Konkurrenz von Anbietern und Verbrauchern, ohne einem der darin verwickelten Subjekte in irgendeiner Hinsicht etwas vorzuschreiben oder einzelne Akteure zu bevorzugen.

Das heißt freilich auch, dass es bei dieser egalitären Maßnahme alleine nicht bleiben kann. Denn die zwangsweise geschlossenen Geschäfte, Dienstleister, Restaurants usw. haben von der Mehrwertsteuersenkung nicht allzu viel. Ihnen gegenüber betätigt sich der Staat als außerordentlicher Nothelfer mit einer ungemein pragmatischen Lösung: Damit die Geschäfte nicht pleitegehen, obwohl sie nichts mehr verdienen können, verspricht er, deren Umsatzeinbußen monatsweise zu großen Teilen durch seine Zahlungen zu ersetzen. Zur Aufrechterhaltung der Bedingungen der Wiederaufnahme des Geschäfts setzt der Staat seine Geldhoheit ein; ein zuvor formgerecht abgesegneter Haushalt mitsamt ‚schwarzer Null‘ ist da kein wirkliches Hindernis.

Einige Abteilungen des Konsums und Handels leiden unter der staatlichen Diskriminierung aus seuchenpolitischer Vorsicht besonders heftig; prominent etwa der für die Marktwirtschaft so repräsentative innerstädtische Mode- und Schnickschnackhandel mit seinen schnell verderblichen Produkten, die jetzt – marktwirtschaftlich sachgerecht – auf dem Müll landen. Die Hilfsmaßnahmen des Staates kurbeln die Konkurrenz der jeweiligen Betriebe und Sparten um Ausnahmegenehmigungen und Sonderförderung nur zusätzlich an. Man ist sich sicher, dass ‚die Falschen‘, weil jeweils anderen, unberechtigt profitieren, während man selbst als Kneipier, Friseur ... doch höchst unentbehrlich ist; Einigkeit herrscht im Blick auf die Konkurrenz von auswärts, wenn der Staat unbedachterweise die Auslese der Kaufleute und Handelsunternehmen zugunsten des Online-Versandhandels mit seinen handgezählten ausländischen Quasi-Monopolisten befördert. Die behandeln Corona mitsamt der durch staatliches Eingreifen noch verschärften Krise ganz pragmatisch als das, was es aus Perspektive der marktwirtschaftlichen Konkurrenten eben ist: eine neue Konkurrenzbedingung, die sie für sich zur Gelegenheit ausbauen.

3. Die Welt des Gelderwerbs

Auch in ihrer Eigenschaft als Geldverdiener kommen die Individuen dem Staat bei der Pandemiebewältigung in den Blick. Um ihnen in dieser Eigenschaft gerecht zu werden, behandelt der Staat sie zielstrebig als das, was sie als Erwerbsbürger sind: total abhängige Figuren. Um ihren Nöten des erschwerten bis verunmöglichten Geldverdienens zu entsprechen, wendet er sich konsequenterweise nicht an sie direkt, sondern an ihre ‚Arbeitgeber‘, von deren geschäftigem Umgang mit ihrer geldwerten Leistung ihr Lebensunterhalt nun einmal abhängig ist. Deren Kalkulationen mit der Arbeit verspricht der Staat in aller gebotenen Großzügigkeit entgegenzukommen. Die ‚kleinen Leute‘ müssen sich für ihr Überleben schließlich weiter nützlich machen können – und was dafür ansteht, ist ein beherztes Bekenntnis zum kapitalistischen Reichtum und die Unterstützung der Bedingungen seiner Vermehrung. So geht ‚Rettung der kleinen Leute‘ in der Marktwirtschaft – ein sachdienlicher Hinweis der Politik auf die klassenmäßige Wahrheit ihres freiheitlich-egalitären Gemeinwesens.

Mit Blick auf den Erwerbsbürger lautet daher die erste und wichtigste Losung für den Staat: Es muss so viel Geschäft wie möglich und vertretbar aufrechterhalten werden. Entsprechend zurückhaltend setzt der Staat deshalb die Kontaktrestriktionen in der Arbeitswelt und entlang der öffentlichen Verkehrswege zu den Wirkungsstätten ein. Wo immer es geht, sollen Betriebe – ggf. unter verschärften Hygieneauflagen – ‚offen bleiben‘, und es gilt als beruhigende Nachricht, dass – von unrühmlichen Ausnahmen wie der Fleischverarbeitung einmal abgesehen – große Teile der deutschen Industrie mehr oder weniger unbeirrt weitermachen können. Daneben versucht der Staat, dem Widerspruch zwischen der Volksernährung durch dessen unterbrechungsfreie Versorgung mit ‚Arbeit‘ und der Seuchengefahr durch Home-Office-Regelungen die Schärfe zu nehmen. Dem Kommandorecht des privaten Eigentums will er dabei auch nicht zu nahe treten, weshalb das Home-Office vom Arbeitgeber dann und nur dann dem Personal möglich gemacht werden muss, wenn es nach den gültigen Maßstäben des Betriebs und nach dessen Dafürhalten ohne große Abstriche möglich zu machen ist. Entsprechende freundliche Empfehlungen an die Wirtschaft begleiten den gesamten Lockdown.

Wo die Corona-Lage dann doch dazu führt, dass die Arbeit der Belegschaft nicht mehr in zufriedenstellendem Maße geschäftsnützlich ist, soll sie natürlich entsprechend zurückgefahren werden dürfen. [1] Das sieht der Staat als notwendige Freiheit der Geschäftskalkulation ein und weiß gleichzeitig darum, dass – auch im Hochlohnland Deutschland – das Arbeitsentgelt in der Regel so knapp bemessen ist, dass bereits kurzzeitige Unterbrechungen der nützlichen Anwendung der Arbeitsleute deren bürgerliche Existenz innerhalb kürzester Zeit zu vernichten drohen. Im Sinne beider Seiten springt der Staat mit – ausgeweitetem und mehrfach verlängertem – Kurzarbeitergeld ein. Ein Angebot, mit dem er sich konsequenterweise wieder direkt an die Betriebe als die wirklichen Subjekte der Arbeits- und Einkommensverhältnisse wendet: Wenn die es formgerecht beantragen, kompensiert er Teile des Lohns, die die Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen bereit sind. Dann müssen sie sich keine Sorgen um ihre Beschäftigten machen, wenn sie deren Lebensunterhalt stornieren, sobald er sich für sie nicht mehr lohnt. Und das Beste daran ist, dass das Beschäftigungsverhältnis, auch wenn es nichts mehr abwirft, formell in Kraft bleibt, sodass die Belegschaften ihren Arbeitgebern auch weiterhin flexibel verfügbar bleiben, falls Teile von ihnen vielleicht demnächst bald wieder gebraucht werden...

Des Weiteren findet der Staat in seinem Steuer- und Sozialwesen allerhand Stellschrauben vor, die jetzt als Instrumente in Betracht kommen, den einfachen Leuten über die außerordentliche Krisensituation hinwegzuhelfen: Er verteilt kleine Steuergeschenke an Home-Office-Arbeitskräfte; er erfindet eine Umwidmung der segensreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, damit Eltern ohne sofortigen totalen Verdienstausfall ihre Kinder eine Weile notbetreuen können, inklusive Erhöhung der ‚Kinderkrankentage‘, die zum ausnahmsweise Zuhausebleiben berechtigen. Diese und weitere Einrichtungen, die jetzt als Kriseninstrumente neu in den Blick kommen, gibt es längst vor Corona, weil die öffentliche Gewalt in Form des Sozialstaates in die Bewirtschaftung des nationalen Lohns – hauptsächlich per Zwangs-Umverteilung innerhalb der Klasse der abhängig Beschäftigten – als das Lebensmittel der Massen immerzu eingemischt war und ist, damit er überhaupt als solches funktioniert. Und auch die kapitalistisch unnütze Armut, die zur Lohnarbeit gehört, wird vom Staat in der Krisensituation großzügig bedacht: Er erleichtert den Zugang zur Sozialhilfe – noch so ein gigantischer Posten aus Vor-Corona-Zeiten – und verzichtet sogar hier und da auf die Bürokratie der Bedürftigkeitsprüfung. Zu guter Letzt greift er den Ärmsten der Armen noch mit einem einmaligen Corona-Zuschlag von 150 Euro für Arbeitslose, Ältere und Behinderte in der Grundsicherung (t-online.de, 9.2.21) unter die Arme, damit die sich überhaupt Masken und so Zeug besorgen können, was den Fiskus nach ersten Schätzungen über eine halbe Milliarde Euro kosten dürfte – ein interessantes Indiz für die schiere Masse nutzloser Armut unterhalb des Existenzminimums in diesem reichen Land.

4. Die Welt der Nachwuchsbetreuung

Als weites Feld epidemiologisch relevanter Kontakte ist dem Staat auch der nationale Schulbetrieb in den Blick geraten. Anders als in der Arbeitswelt eröffnet sich der Politik beim Blick auf die Kinder die Möglichkeit, auf Kontaktreduzierung zu bestehen, ohne dass es gleich um existenzielle Fragen geht. Und so wurden, nach der schrittweisen Verschärfung von allerhand Hygieneauflagen, die Schulen schließlich weitgehend dichtgemacht und der Regelschulbetrieb unterbrochen. Dessen Leistungen für die Bildung des Nachwuchses sind dem Staat gleichwohl alles andere als egal, und so wurde ein Kontakte vermeidender Ersatzbetrieb angeordnet: Fernunterricht mit Rückgriff auf die Errungenschaften der Digitalisierung, der der Bildungssektor schon so lange entgegenfiebert, und selbstständiges Lernen von zu Hause aus. Für die betroffenen Familien, auf die der Schulbetrieb damit abgewälzt wird, ist das in mehrfacher Hinsicht eine Zumutung eigener Art.

a) Vom Gebrauchswert und Tauschwert schulischer Bildung

Das großflächig angeordnete Homeschooling und der Erfolg des Lernens stoßen in den Familien recht schnell auf soziale Schranken, die dem schulischen Ideal der Chancengleichheit zuwiderlaufen: Die Verfügung über die nötige Technik zur Teilnahme am Fernunterricht ist schlicht eine Geldfrage, sodass es in den ‚sozial schwachen Schichten‘ schon mal zu Problemen kommt und manche Schüler, wie man hört, über Wochen ‚unter dem Radar‘ der Lehrer verschwinden; zudem ist das eigene Kinderzimmer mit Schreibtisch oder ein vergleichbarer ‚Lernraum‘ in den modernen Behausungen der ärmeren Hälfte der Bevölkerung keine Selbstverständlichkeit. Zur materiellen Armut kommt die geistige hinzu: Die meisten Eltern sind schlicht nicht dazu imstande, den Kindern einen über die Grundschule hinausweisenden Lernstoff zu vermitteln oder ihnen dabei zu helfen. Das gilt nicht nur für Familien ‚bildungsferner Schichten‘, sondern ist in der Wissensgesellschaft, in der das Wissen und seine Vermittlung staatlich organisierte Parallelwelten zum bürgerlichen Alltag darstellen, ziemlich normal. Die Meldungen über Lerndefizite des Nachwuchses in sämtlichen Altersstufen und über einen messbaren Anstieg des funktionalen Analphabetismus infolge des ersten Lockdowns des Jahres 2020, als die Schulen schon einmal geschlossen waren, ließen nicht lange auf sich warten. Darüber hinaus haben die Experten auf breiter Front einen Verlust sozialer Kompetenzen, von Konzentrationsfähigkeit, Disziplin usw. zu beanstanden. Was das Homeschooling durch alle guten und schlechten Elternhäuser hindurch offenbar nicht zu ersetzen imstande ist, sind die schulischen Beiträge zur Charakterbildung des Nachwuchses: Eine Disziplinierung, die sich über feste Unterrichtszeiten und einen Stundenplan mit einem unabhängig von Interesse und Neigung des Schülers definierten Stoffpensum einstellt, bleibt aus, wenn der Zwerg alleine hinter seinem Buch oder Tablet am Küchentisch sitzt. Gleiches gilt für soziale Tugenden, die der von der Schule ständig praktizierte Vergleich der individuellen Lernleistungen herausfordert und herausbildet, mit dem der Lernende auf ein instrumentelles Verhältnis zu seinem Verstand und seinem Wissen geeicht wird. Kurzum: Das schulische Lernen als Leistungskonkurrenz ist zu Hause einfach nicht gescheit zu imitieren, sodass das Heranwachsen des Schülers zum bürgerlichen Konkurrenzindividuum nicht nur dort leidet, wo die Wissensvermittlung an der familiären Armut scheitert.

Was unter ‚Corona‘ jedoch ganz sicher nicht leidet, ist die entscheidende Funktion des Unterrichts fürs spätere Leben: Denn Abschlusszeugnisse, das hat die Politik versprochen und dafür tun Bildungspolitiker alles, gibt es trotzdem; und wenn mit dem Zeugnis der Qualifikationsnachweis als Eintrittskarte in das nachschulische Studiums-, Ausbildungs- und Berufsleben einmal vorliegt, ist völlig egal, mit wie viel Herz und Verstand es zustande gekommen ist. Für den ambitionierten Einstieg in die Konkurrenz um die besseren Jobs, die dann ohnehin ganz anders abläuft und in der Wissen mit Erfolg nicht zusammenfällt, taugen die Corona-Zeugnisse allemal; ebenso, wie sie am anderen Ende der Notenskala die Selektion nach unten komplettieren und massenhaft Nachwuchs in aller Form als Versager abstempeln. Eine entsprechend vorsortierte Generation liefert die Schule auch in Corona-Zeiten zuverlässig ab.

Die Betroffenen – die Elite-Abteilung des Nachwuchses vorneweg – sehen es gerne anders und fürchten, im Auslandssemester oder sonst wo auf der Leiter nach oben als Corona-Jahrgang stigmatisiert und um beruflichen Erfolg, der ihnen eigentlich zusteht, schon in so jungen Jahren betrogen zu werden. Sie halten es ganz mit der Lebenslüge der Wissensgesellschaft und ihrer Erfolgsressource Bildung: Weil der qualifizierende Abschluss eine unabdingbare Voraussetzung für weite Teile der Job-Konkurrenz darstellt, wird die Bildung zum subjektiven Erfolgsmittel hochstilisiert – als wäre ‚Qualifikation‘ etwas für sich und als hätten die eifrig Gebildeten irgendetwas in der Frage zu melden, was sie am Ende ‚wert ist‘. Wen sie einstellen und wie viel sie der Arbeitskraft bezahlen, entscheiden alleine die, die die Bewerber nach ihren Bedürfnissen und Maßstäben sortieren; und deren ‚Bewertungsmaßstab‘ für die Bezahlung liegt sicher nicht in stattgefundenen resp. ausgefallenen Schulstunden oder anderen kindischen Bildern zur Quantifizierung des erworbenen Wissens-‚Schatzes‘.

In ihrer ganzen interessierten Albernheit auf den Punkt gebracht wird diese dreifache Verwechslung von erworbenem Wissen, ergatterten Zeugnissen und in Geld bemessenem Konkurrenzerfolg von der bildungsökonomischen Expertise des Ifo-Instituts, das in jeder Lebenslage berechnen kann, wie es um das Wachstum bestellt ist:

„Die ökonomischen Folgen ihres Wissensverlustes werden gigantisch sein. Jedes zusätzliche Schuljahr erhöht laut Experten das Lebenseinkommen eines Schülers im Schnitt um rund zehn Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das: Geht ein Drittel des Schuljahres verloren, schrumpft das Einkommen um drei bis vier Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, liegt zudem höher. Der Lernausfall summiert sich im späteren Arbeitsleben nach Rechnung des Ifo-Instituts auf einen gesamtwirtschaftlichen Verlust von 5,4 Billionen Euro. Die geringere Bildung der künftigen Erwerbstätigen schmälert das Sozialprodukt über viele Jahre um rund 2,8 Prozent... Damit könnten Deutschland laut IfW-Chef Felbermayr zwei bis drei Prozent an Wirtschaftsleistung entgehen. Weniger Schule kostet viel Geld, und einen Großteil müssen die Schüler tragen – ohne es zu wissen. Das ist mitnichten eine theoretische Spielerei, denn ‚nichts ist so gut belegt wie der Zusammenhang von Bildung und Wachstum‘, sagt Ifo-Bildungsexperte Ludger Wössmann.“ (Handelsblatt, 19.6.20)

Wenn man nur so tut, als würden Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern nicht für ihre Dienste am Unternehmensgewinn, sondern für das Quantum der Kenntnisse eingestellt und bezahlt, die sie früher einmal in der Schule gelernt haben, kann man umstandslos von ausgefallenen Schulstunden auf versäumtes Lebensentgelt und das anonyme Risiko arbeitslos zu werden hochrechnen. Das verlorene hypothetische Lebenseinkommen der heutigen Corona-Jugend dient hier freilich als drastischer Ausdruck und Indikator eines Versäumnisses noch ganz anderer Art, nämlich des befürchteten Gewinnverlustes der Gesamtwirtschaft samt ihrem Sozialprodukt. Sodann sind die Wirtschaftsexperten am Ziel ihrer Untersuchung und halten fest: Bildung macht Wachstum, also schadet der Lockdown der Bildungsstätten der deutschen Wirtschaft. Und wie schlimm das ist, wird eben am schönsten deutlich, wenn das alles als Schaden – verursacht nicht etwa durch die Stifter schlechter Einkommen, sondern durch pandemiebedingt ausgefallene Schulstunden – am materiellen Lebenserfolg der Corona-Generation gefasst wird.

b) Offenbarungen aus Kita und Ganztagsschule über das moderne Familienleben

Die Aufbewahrungsstätten des Nachwuchses werden ebenfalls geschlossen und die Kinder in die häusliche Isolation geschickt. Dass neben Kita und Hort auch die staatlichen Schulen diese verwahrende Funktion erfüllen bzw. erfüllt haben, tritt im Lockdown besonders hervor. Denn mit den Schließungen mutet der Staat den Familien jenseits der Bildungsfrage noch deutlich mehr zu.

Für die moderne Kleinfamilie wird die außerplanmäßige Notwendigkeit der Betreuung des eigenen Nachwuchses zu einer Herausforderung in puncto Zeit, Geld und Kraft. Wo es als normal, gar als moderne Errungenschaft gilt, dass beide Elternteile als ‚Doppelverdiener‘ arbeiten müssen, weil ein einzelner Arbeitnehmerlohn für die Familie vorne und hinten nicht ausreicht, verschärft sich der Gegensatz zwischen der Betreuung und den Notwendigkeiten des Geldverdienens noch. Darin liegt ein Hinweis darauf, was ‚die Familie‘ als Mittelpunkt der Lebensgestaltung des Individuums tatsächlich ist: Sie mag ihm als heimeliger Zweck seiner Bemühungen im Kampf ums Geldverdienen gelten, als die Sphäre seiner Selbstverwirklichung, für die es die Strapazen des Alltags überhaupt auf sich nimmt und von der es sich im Gegenzug eine Kompensation all der Mühen erwartet; im Lockdown erweist sich, mit wie vielen untereinander unverträglichen Notwendigkeiten die häusliche Idylle belastet ist und welche Funktionen die Familie für das Bestehen der Anforderungen der Arbeit und des von ihr bestimmten Alltags zu erfüllen hat. Und wie vergleichsweise wenig es braucht, um die private Einrichtung und Einteilung der diversen Notwendigkeiten ins Wanken zu bringen, die eine funktionale bürgerliche Lebensführung ausmachen. Da reicht es in vielen Fällen schon, wenn der Nachwuchs für eine Weile nicht wie sonst üblich wenigstens die erste Hälfte des Arbeitstages irgendwo untergebracht ist, um das ganze moderne Kleinfamilienleben in Schwierigkeiten zu bringen. Die Hilfen des Staates, der darauf reflektiert, bezeugen es auf ihre Art: Den überlasteten Eltern werden ein paar zusätzliche Kinderkrankentage geschenkt, damit sie nicht gleich ihren Job und ihr Einkommen verlieren, wenn sie mal nicht zur Arbeit gehen können; und großzügige Home-Office-Regelungen gibt es obendrein. Die sind allerdings auch nicht das pure Glück; wie auch, wird dadurch der Widerspruch zwischen den familiären Anforderungen und denen der Arbeitgeber ja in erster Linie räumlich verengt. Wenn die ganze liebe Familie ihren wachen Tag gemeinsam im trauten Heim verbringt, das darauf – die politische Ökonomie des kapitalistischen Wohnungsmarktes lässt grüßen – überhaupt nicht ausgelegt ist, kommen zu den Zeit- und Geldproblemen noch solche des Einander-Aushaltens hinzu.

Das alles mag noch als – pandemiebedingt gesteigerte – Form an und für sich gewöhnlicher und auch zu bewältigender Anforderungen an den Lebenskünstler im modernen Menschen mit seiner ‚Work-Life-Balance‘ gelten. Durch diverse sorgenvolle Berichte ist allerdings zu erfahren, dass es dabei in vielen Fällen nicht bleibt. Die skizzierten Einteilungsprobleme einer funktionalen, insofern kapitalistisch nützlichen Armut nehmen für viele Familien am dicken ‚unteren Rand‘ einen etwas anderen Charakter an. Wo Eltern im Zuge von Corona arbeitslos werden oder es schon vorher waren, mag das Betreuungsproblem, dass sie den ganzen Tag nicht zu Hause sind, nicht bestehen; da ist es oft eher umgekehrt: Das ‚aufeinander Herumhängen‘ in beengten Behausungen wird zur Belastungsprobe und die verbreitete materielle und sittliche Unfähigkeit, für den Nachwuchs entsprechend zu sorgen, schlägt ungehemmt durch, weil soziale Kompensations- und Kontrollmechanismen mit der Streichung des Kita- bzw. Schulbesuchs wegfallen. Die professionellen Hüter des Kindeswohls aus den Abteilungen der staatlichen Elendsverwaltung konstatieren eine massive Zunahme von ‚Verhaltensauffälligkeiten‘ der Kinder; Jugendärzte sehen die ausreichende Bewegung und adäquate Ernährung mit dem Wegfall von Schulweg, -sport und -speisung nicht mehr sichergestellt; und über eine Zunahme häuslicher Gewalt und des Kindesmissbrauchs kann nur gemutmaßt werden... Alles Indizien der Verelendung, die an den Kindern festgemacht werden, aber in der Sache – hier an ihrem extremen Endpunkt – die bürgerliche Kleinfamilie als Privatsphäre der kapitalistischen Armut entlarven; deren individuelle Verlaufsformen von funktional bis asozial sind so stereotyp, wie es sich für eine Klassengesellschaft gehört.

5. Die Welt der medizinischen Volksfürsorge

Die außerordentliche medizinische Fürsorge, die dem Individuum als Teil des Volkskörpers im Zuge der Pandemiebekämpfung durch den Staat zuteilwird, fordert das Gesundheitswesen besonders heraus. Mit der planerischen Vorgabe zum Freihalten von Kapazitäten und weiteren Extraleistungen, die die Hoheit ihrem Gesundheitswesen in der Pandemie abverlangt, stört sie dessen wunderbare Symbiose von Versorgung und Geschäft, welche die Volksfürsorge im bundesdeutsch-marktwirtschaftlichen Normalfall kennzeichnet. Für ein unter der Maßgabe von Geld und Geschäft operierendes Gesundheitswesen ergeben sich damit interessante Probleme: Über Deutschlands Krankenhäuser erfährt man nicht nur, was unter dem Stichwort ‚kaputtgespart‘ schon immer zu hören war, dass es aus Gründen der Kostenökonomie an materieller Ausstattung und preisgünstigem Personal fehlt, sondern in der Pandemie zudem ausgerechnet an Patienten. An solchen nämlich, an denen die gewöhnlichen Behandlungen durchgeführt werden, die marktwirtschaftlich eingeplant sind. Mit diesem statistisch zu erwartenden, normalen Krankengut, das jetzt ausbleibt, weil Betten freigehalten und Operationen verschoben werden und weil Kranke mit ihren Malaisen lieber zu Hause bleiben, machen Krankenhausmanager ihre betriebswirtschaftliche Rechnung. Die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Fallpauschalen, die über einen gewissen staatsmonopolistisch-planerischen, bitter nötigen Umweg aus den Löhnen und Gehältern der arbeitenden Erwerbsbürger bestritten werden, stellen die primäre Geldquelle ihrer Betriebe dar.

Dieses Auseinandertreten von Volksfürsorge und Geschäft nimmt der Staat ganz gemäß dem Auftrag zur Kenntnis, den er sich und seinem Gemeinwesen erteilt, rückt also kein Jota vom Irrsinn eines als Ansammlung privater Geschäftsgelegenheiten eingerichteten öffentlichen Versorgungswesens ab. Er stützt die strauchelnden Betriebe mit finanziellen Nothilfen und sieht vor, die Fallpauschalen der neuen Situation endemischer Corona-Erkrankungen anzupassen, damit alles so marktwirtschaftlich vernünftig bleiben kann, wie es ist.

*

Anlässlich des Ausnahmezustandes buchstabiert sich endlich einmal alles richtig herum: Das freie Individuum mit seinen Zwecken, Wünschen und Nöten erweist sich als multipler menschlicher Erfüllungsgehilfe im Kapitalkreislauf; und die staatliche Ordnungsgewalt als Planungsgehilfin der Anarchie der Konkurrenz, als die sich die hiesige Lebensart abspielt.

III. Recht und Freiheit in der Seuchenpolitik

Dass die Regierung mit ihren Maßnahmen bei den Betroffenen lauter Gründe für Unzufriedenheit evoziert, ist eine Sache. Und es steht ja auch jedem, der es möchte, frei, sich über die neuesten Erkenntnisse und Auflagen auf dem Laufenden zu halten und seine privaten Auffassungen darüber zu pflegen. Wie Missmut und Unzufriedenheit sich äußern und was an Kritik allgemein vernehmbar wird, ist allerdings – wie überhaupt in der freiheitlichen Demokratie – eine andere, davon getrennte Angelegenheit, nämlich Sache der Profis der Politisierung sämtlicher Unzufriedenheit.

1. Facetten sachlicher Kritik in der Demokratie

Die maßgeblich vernehmbare Kritik folgt vor allem den Stichworten der Mitregenten plus Opposition, die von der Öffentlichkeit aufgegriffen und unters Volk gebracht werden. Da gibt es z.B. die Meinungsverschiedenheiten der Landesfürsten und ihrer Kanzlerin in der Frage, ob der Winter-Lockdown nicht zu früh oder zu spät kommt bzw. wieder gelockert wird; ob es jetzt nicht Einheitlichkeit braucht statt Alleingänge der Länder mit ihrem Flickenteppich, wobei man durchaus mit Augenmaß den ganz unterschiedlichen Situationen von Stuttgart bis Schwerin Rechnung tragen muss, pauschale Lösungen von daher ganz unangebracht sind... Dass sich auf die Art zu Höherem berufene Anwärter auf Machtpositionen rechtzeitig in Szene und zur scheidenden Kanzlerin, nach deren Amt manche von ihnen trachten, ins Verhältnis setzen, wird reihum durchschaut und erfährt eine rege Beteiligung auch seitens der in Bund und Land in den Parlamenten sitzenden oder sogar mitregierenden Parteien von der Linken bis zur AfD, die jeweils ihre Einwände zum Gesamteindruck beisteuern, dass das Seuchenmanagement der Regierung alles Mögliche vergeigt: Wo bleiben die Masken, Impfstoffe und Schnelltests, die der smarte Unionspolitiker im Gesundheitsamt uns versprochen hat, fragt man sich unisono. [2] Warum zahlt man den Pharmakonzernen nicht so viel Geld, dass ein Mangel an in kurzer Zeit zu produzierenden Impfstoffen gar nicht erst aufkommt, fragt der liberale Kenner des Unternehmergeistes. Überhaupt, warum hat man nicht vorausschauend im Vorfeld die richtigen Substanzen in ausreichender Menge geordert, statt das Geld für zweitklassige oder verspätete Produkte aus dem Fenster zu schmeißen, fragen progressive Sozialdemokraten. Und warum wird jetzt überhaupt gestritten statt entschlossen gehandelt, fragen die betont sachlichen Grünen. Der gemeinsame Nenner all dieser Vorwürfe: Die Entwicklung der Corona-Pandemie spricht bruchlos dafür, dass die Regierung ihre Sache schlecht macht. Mit dem unablässigen Bemühen dieses Nachweises zu jeder öffentlich zu ergreifenden Gelegenheit bringen sich die Machtanwärter aus der Opposition in Stellung und betätigen sich zumindest ideell schon mal als die besseren Macher-Naturen.

Noch schwerer als die Fehler der Vergangenheit, die im Nachhinein so schlagend deutlich werden, wiegt, dass die Regierung eine Perspektive schuldig bleibt. Denn wer auf Sicht fährt, stochert im Nebel (Schäffer, eine Grüne) – wo ist da das Licht am Ende des Tunnels? Wo ist beim bloßen Reagieren und ständigen Herumstolpern der Plan, der uns sagt, wie und vor allem wann wir aus dem Schlamassel endlich herauskommen? Warum hält die Regierung beim Weg aus dem Lockdown krampfhaft an starren und immer wieder neu definierten Inzidenz-Zielmarken fest, statt die Lage in ihrer Gesamtheit angemessen und evidenzbasiert zu beurteilen? Warum gibt es anstelle des pauschalen Lockdowns keinen Schutzschirm für besonders gefährdete Menschen (Lindner)? Ein Handeln mit Augenmaß, das für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist und Perspektiven mit Vorsicht (Söder) bietet, ohne den Menschen im Land falsche Hoffnungen zu machen, darf man sich von der regierenden Mannschaft doch wohl erwarten, hätte man selbst jedenfalls allemal für seine unbedarften Schützlinge im Angebot. Ohne den leisesten Verdacht, es könnte sich um eine Publikumsbeschimpfung handeln, wird im Namen der Betroffenen Transparenz eingeklagt, als würde man nicht im Takt der Live-Ticker haarklein über sämtliche Beschlüsse und die Berechnungen der Regierung im Lichte des täglichen Infektionsgeschehens unterrichtet. Indem sie sich absichtlich dumm stellen, fordern die auf Klarsicht erpichten Kritiker, die Regierung möge ihnen doch bitte glaubhaft den Anschein vermitteln, die Pandemie voll im Griff zu haben, am besten, indem sie schon jetzt und immer schön geradeheraus ansagt, was demnächst so alles genau fällig sein wird. Andernfalls erscheint ihnen das Regierungshandeln einfach nicht souverän. Dass es in der Pandemiebekämpfung ausgerechnet daran mangelt, ist Konsens im Land: ein Fetisch des Erfolgs staatlicher Machtausübung – gerade so, als wäre die Pandemie und ihr Verlauf tatsächlich eine Frage der korrekten Dosis von Gewalt.

Die professionelle Öffentlichkeit macht sich zum Sprachrohr dieser Kritik, lässt Regierung und Opposition ausführlich zu Wort kommen und spürt den präsentierten Vorwürfen nach, indem sie die Glaubwürdigkeit der Kritisierten wie der Kritiker thematisiert. Im Wesentlichen gelangt sie zu den gleichen Vorwürfen, von denen sie aber auch die politische Konkurrenz nicht ausnimmt, wie es sich für eine überparteiliche vierte Gewalt gehört. Ergänzt um die passenden Storys – Betroffene kommen zu Wort, Politiker sein ist auch nicht leicht, Experten und Besserwisser greifen sich ans Hirn ... – stachelt sie so die Unzufriedenheit an und bedient sie, indem sie ihr überhaupt ihren entscheidenden, politisierten Inhalt verpasst. Der wird dem Publikum so lange vorgesagt, bis aus der so konstruierten Echokammer namens ‚öffentliche Meinung‘ der Standpunkt des schlecht gelaunten Rechtsbewusstseins beliebig abrufbar herausschallt, auf den sich reihum berufen wird. Wie richtig sie damit liegen, bezeugen die professionellen Meinungsmacher sich und ihrem Publikum mittels Meinungsumfragen mit Ergebnissen des Kalibers Zunehmend belastend, zunehmend unzufrieden (ARD-Deutschlandtrend, 21.1.21) oder Vertrauen in Krisenkompetenz der Regierung sinkt deutlich (Spiegel Online, 22.2.21), die in ihrer nackten Abstraktheit eines Grades von Satisfaktion dieses Bewusstsein treffend fassen und bedienen.

Die Regierung reagiert auf diese Kritik:

  • Erstens und hauptsächlich dadurch, dass sie sie erlaubt. Es herrscht schließlich Meinungsfreiheit, und von der sind Auffassungen des Kalibers, dass Corona voll scheiße ist und dass die Politiker sich in ihrem Krisenmanagement als Flachpfeifen outen, allemal gedeckt. Die Kehrseite dieser hoheitlichen Lizenz zur Kritik: Wie bei jeder staatlichen Erlaubnis ist mit der Ermächtigung des Bürgers die Schranke seiner Lizenz gleich mitdefiniert. Vielleicht nicht gleich verboten, aber definitiv unerwünscht ist das offensiv betätigte Missverständnis wachsender Volksteile, die ihnen gewährte Freiheit zur Bestreitung des Lebenskampfes in der Konkurrenz sei ein Freibrief zum in demonstrativer Unvernunft ausgelebten Querulantentum gegenüber der Regierung. Deren Schutzmaßnahmen empfinden diese Freiheitsritter als eine einzige Gängelung, als Maulkorb, mit dem die Regierung die, die sie verrät, auch noch zum Schweigen bringen will. Ihr Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit nutzen sie daher am liebsten dafür, sich lauthals darüber zu beschweren, dass die Regierung es ihnen wegnimmt. Gegenüber solch unliebsamen Standpunkten schlägt das demokratische Instrument der Ächtung zu, durch das derartig verhaltensauffällige Minderheitenmeinungen – am leichtesten dann, wenn patriotisch absolut unangemessene Figuren und Symbole des Rechtsradikalismus in ihren Reihen identifizierbar werden – zurückgewiesen werden, ohne sich mit irgendwelchen Argumenten aufzuhalten. Das ist in einer Hinsicht auch nur gerecht: Wenn die Obrigkeit den Protestierern mit der Zumutung kommt, ‚auf die Wissenschaft zu hören‘, dann lassen diese ihre Herrschaft spüren, dass sie bei ‚Argument‘ immer und prinzipiell nur ‚Gewalt‘ denken – so wie die Hoheit selbst! Alles in allem eine schöne Lektion bezüglich des Nennwerts des von allen Volkserziehern bis hinauf zum Bundespräsidenten heftig beschworenen demokratischen Diskurses.
  • Zweitens mit einer Tirade an Rechtfertigungen, die auf jeder Pressekonferenz wiederholt werden. In der Sache hängt davon – wie gesagt – zwar nichts ab, aber die Berufung auf die jeweils passenden wissenschaftlichen Expertenmeinungen für alles, was sie aus den disjunkten Ratschlägen epidemiologischer, pädiatrischer, volkswirtschaftlicher usw. Provenienz folgen lässt, lässt die Politik sich nicht entgehen. So adelt die wissenschaftliche Vernunft das Regierungshandwerk und verleiht der Exekution politischer Gewalt den Anschein von Rationalität; und den gewählten Amtsträgern die Autorität, die die Öffentlichkeit der Wissenschaft zuschreibt, gerade so, als wäre Macht die Ausübung von Sachverstand. Vielleicht noch wichtiger als die Berufung auf den Verstand ist das von demokratischer Reife zeugende Mittel der Selbstkritik, wozu die Regierenden den gegen sie erhobenen Vorwurf der mangelnden Transparenz dankbar aufgreifen. Verständnis für den ganzen Unmut haben sie ja ohnehin, ihn aber eben eventuell auch ein bisschen mitverschuldet, wenn sie nicht immer alle Probleme deutlich genug angesprochen haben, über die sie genau wissen, wie schwer es für die Menschen ist. Deswegen machen sie es sich in ihrer Regierungsverantwortung mit ihren harten Entscheidungen – deren Härte spricht für ihre Notwendigkeit – ja auch nicht leicht. Daraus folgt zweierlei: Erstens, dass diejenigen, die so schwer an ihrer Verantwortung tragen und so viel Verständnis für die Nöte der Menschen aufbringen, ihrerseits Verständnis für das, was sie verordnen, auch allemal verlangen können. Denn zweitens beweisen sie sich und ihrem Publikum mit dem selbstkritischen Vorwurf, schlecht kommuniziert zu haben, doch gerade, wie richtig sie in der Sache liegen und wie glaubwürdig ihre Politik deswegen ist.

2. Die Rolle der Justiz: Formvollendung der Corona-Politik durch rechtsstaatlichen Konservativismus

Immer wieder gibt es Bürger, die ihr gekränktes Rechtsbewusstsein wichtig genug nehmen, um aus dem praktisch folgenlosen, daher trostlosen Geschäft des Kritisierens im demokratischen Dialog auszubrechen und den Weg einzuschlagen, der der Unzufriedenheit im Rechtsstaat offensteht, wenn sie praktisch etwas bewirken will: Sie können von höchster Stelle überprüfen lassen, ob sie sich zu Recht im Recht sehen. Auf dem Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit treffen sie auf Bedenkenträger der staatlichen Institutionen, vor allem auf im oppositionellen Geiste agierende Politiker, die ihren Regierungskollegen nicht alles durchgehen lassen wollen, was sie für notorisches Unrecht erachten.

Die da ablaufende Musterung trennt sich freilich von den Argumenten und Überzeugungen des Klägers und hat ihrerseits mit Vernunft so wenig zu schaffen wie die von der Regierung verhängten und nun hinterfragten Einschränkungen und Vorschriften selbst. Standhalten müssen die einer Überprüfung anderer Art: Es geht um deren Legitimität, die streng entlang der Frage ausgemacht wird, ob die verhängten Maßregeln mit der freiheitlichen Räson staatlicher Machtausübung, die dieser Staat sich gegeben hat, kompatibel und deren Einschränkungen im Sinne einer Güterabwägung zwischen allerlei Rechtsgütern von der volksgesundheitlichen Unversehrtheit über die freie Persönlichkeitsentfaltung bis hin zum Wert des privaten Eigentums ‚verhältnismäßig‘ sind. Die Politik wird hier beweispflichtig gemacht, es müssen schon außerordentlich gute Gründe für das Einschränken der Freiheit des Konkurrenzsubjekts und dessen Privatmaterialismus vorliegen. Der demokratische Rechtsstaat verspricht: Andernfalls muss sich kein Bürger von planerischen Eingriffen des Staates in seiner Freiheit, sich nach der Decke zu strecken und sich als Belohnung beim Wochenendausflug anzustecken, bevormunden lassen. [3]

Die Regierung findet ihrerseits einen konstruktiven Umgang mit den Eingaben der Justiz: Sie lässt sich die Vorschriften, die von Gerichten kassiert werden, zurückreichen und bessert dann eben im ihr vorgegebenen Sinne nach: Einmal verhängte Verbote, die sich vor Gericht als nicht haltbar erwiesen haben, werden zum Teil wieder verworfen – siehe Beherbergungsverbote, Einschränkungen des Bewegungsradius –, in anderen Fällen wird hinsichtlich einer rechtssicheren Begründung der verfügten Vorschriften nachgebessert. Die Regierung lässt sich von der Justiz auftragen und kümmert sich darum, ihre Corona-Rechtsverordnungen rechtzeitig in ordentliche Gesetzesform zu bringen, weil die Legitimität der angesetzten Maßnahmen wesentlich vom Formalismus des gesetzgebenden Verfahrens und dessen Einhaltung abhängt.

Dem Parlament kommt dabei eine wichtige Rolle zu, die zuletzt bei der Verabschiedung des für die Gerichtsfestigkeit der Corona-Maßnahmen für dringend notwendig befundenen Infektionsschutzgesetzes prominent zum Thema gemacht wurde. Da sahen Öffentlichkeit und Teile der Opposition das Parlament zum Abnicker einer Speed-Gesetzgebung (RedaktionsNetzwerk Deutschland) degradiert und um sein Recht auf Mitsprache betrogen. In der ventilierten Sorge, die Vernachlässigung der guten Debattenkultur, die sich für unsere demokratische Diskursanstalt gehört, könne am Ende Akzeptanz und Vertrauen des Volkes in die Regierung und ihre Maßnahmen kosten, wird deutlich, worin die staatsnützliche Rolle der ehrenwerten höchsten Diskussionsplattform der bundesdeutschen Demokratie besteht: Am Ende der leidenschaftlichen Debatte steht ein Gesetz als die Formvollendung staatlichen Handelns gemäß allgemeingültigen Verfügungen, die ebendeswegen in Ordnung gehen, d.h. Akzeptanz gerechterweise auch verlangen können, weil sie den Willen des Volkes repräsentieren. Schließlich wurden sie nach dem Mehrheitsprinzip von gewählten Volksvertretern verabschiedet. [4] Ein Recht der Regierung auf Zustimmung, das gerne als das Recht des Volkes ausgedrückt wird. Auf die Einhaltung dieses nützlichen Verfahrens auch in schweren Zeiten legt die Justiz die Regierung fest.

Die Leistung der Justiz für die Politik und ihre hoheitlichen Beschlüsse ist also eine doppelte: Zum einen, das ist die formelle Seite des Rechtsstaatsprinzips, steht mit dem Ergebnis der ‚Legitimitätsprüfung‘ für alle Maßnahmen, die den ultimativen Test bestehen, verbindlich fest, dass sie in Ordnung gehen und dass Einsprüche dagegen definitiv im Unrecht sind; sie hatten ja ihre Gelegenheit, sich vorzutragen, und sind von unabhängiger Stelle entsprechend eingeordnet worden. Zum anderen, das ist die Leistung des freiheitlichen Inhalts der bürgerlichen Rechtsordnung, legt die Justiz die Regierungsmaßnahmen – qua anlassbezogener Einzelfallprüfung – insgesamt auf deren Kompatibilität mit der freiheitlich-marktwirtschaftlichen Räson fest. Mit diesem rechtsstaatlichen Konservativismus ist auch im Krisenfall einer Pandemie dafür gesorgt, dass sich planwirtschaftliche Eingriffe der Hoheit im Namen seuchenpolitischer Vernunft im Rahmen halten und der Kapitalismus unter seiner Einschränkung nicht leidet. Beide Seiten zusammengenommen ergeben dann die ultimative Antwort auf die Frage aller Fragen an die Corona-Politik, ob die das dürfen.

*

Mit den Widersprüchen, die die Konkurrenzgesellschaft mit ihren rechtsbewussten Einwohnern der staatlichen Hoheit aufbürdet und die sich alle noch verschärfen, wenn seuchenbedingt planerische Besonnenheit zum Schutze der Voraussetzungen dieser Konkurrenz ansteht, wird die Demokratie unterm Strich also ganz gut fertig. Ultimativ austoben kann die – im Zuge ihrer öffentlichen Betreuung und rechtsstaatlichen Bewältigung sich gar nicht erledigende – Unzufriedenheit sich ja spätestens bei der nächsten Bundestagswahl und das Zerwürfnis zwischen oben und unten durch Auswechslung oder Wiederwahl des regierenden Personals wieder heilen.

[1] Was es heißt, diesen Anspruch gegen die Belegschaft und ihre Interessenvertretung durchzusetzen, lässt sich an der Sanierung der Lufthansa studieren, siehe Kapitel XVII. unserer Chronik der Corona-Pandemie.

[2] Das folgende Kapitel XIX. unserer Pandemie-Chronik behandelt ausführlich die wunderbare Debatte, die sich in der Nation um das ‚Impfdesaster‘ entspinnt.

[3] Auf die Art ist auch das Demonstrationsrecht mitten in der Pandemie zu seiner Ehre gekommen: So musste sich die Regierung von der Justiz daran erinnern lassen, dass sie Superspreading-Events zu Ehren des barrierefreien Hustens ihren durchgeknallten Freiheitsanbetern keineswegs einfach so verbieten kann.

[4] Die Opposition wird in diesem Prozess zwar überstimmt, leistet damit aber ihren systemgemäßen Beitrag zur Demokratie, jedwede Unzufriedenheit als erhört und mitbedacht in den Prozess der staatlichen Willensbildung einzuspeisen und konstruktiv im Sinne der nationalen Räson zu verarbeiten.